Höfische Repräsentation im "Erec" von Hartmann von Aue


Trabajo Escrito, 2014

18 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Höfische Repräsentation
2.1 Allgemeine Definition von höfischer Repräsentation
2.2 Repräsentationsaufgaben eines Ritters
2.3 Repräsentationsaufgaben eines Herrschers

3. Bezug zum „Erec“ Hartmanns von Aue
3.1 Erec als Ritter
3.2 Erec als Herrscher

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das Thema dieser Hausarbeit, welche ich im Rahmen eines Proseminars, das sich mit Hartmanns von Aue höfischem Roman „Erec“ beschäftigt hat, verfasst habe, lautet: „Höfische Repräsenta- tion im „Erec“ Hartmanns von Aue“. Zunächst werde ich erläutern, was man allgemein um 1200 unter höfischer Repräsentation versteht und werde dann näher darauf eingehen, wie sich die Re- präsentationsaufgaben eines Ritters von denen eines Herrschers unterscheiden. Anschließend werde ich, unter Berücksichtigung der Fragestellung: „Inwiefern entspricht das Verhalten Erecs den Vorstellungen von einem idealen Ritter bzw. Herrscher um 1200?“, auf den höfischen Ro- man „Erec“ von Hartmann von Aue Bezug nehmen. Zunächst konzentriere ich mich darauf, in- wieweit Erec, der am Artushof groß wird, seinen Pflichten als guter Ritter nachkommt und be- trachte dabei insbesondere die „Zwergenschande“ (s. Von Aue 2008:8ff.). Darüber hinaus gehe ich darauf ein, wie er mit dieser Schande umgeht und versucht seine Ehre wieder herzustellen. Im weiteren Verlauf der Handlung im „Erec“ wird dieser von seinem Vater zum Herrscher des Landes ernannt, sodass sich seine Repräsentationsaufgaben verändern. Ich gehe daher zusätzlich darauf ein, wie Erec mit dieser Veränderung umgeht und wie er es schafft letztendlich ein vor- bildlicher Herrscher zu werden. Ziel der Arbeit ist es, durch schrittweise Analyse der einzelnen Szenen in Hartmanns Roman, die oben genannte Leitfrage zu beantworten und in einem ab- schließenden Fazit zusammen zu fassen.

2. Höfische Repräsentation

2.1 Allgemeine Definition von höfischer Repräsentation

Um 1200 wird das literarische Interesse am Hof von der Vorstellung eines idealen Hofes beherrscht, wobei die negativen Eindrücke des Mittelalters, wie Kriege und der Mangel an finanziellen Mitteln oder an kompetenter medizinischer Betreuung meist ausgeklammert werden (vgl. Huber/Lähnemann 2002:78). Im Mittelpunkt steht das Verlangen der adligen Bevölkerung nach moralischer und gesellschaftlicher Vollendung beziehungsweise Anse- hen (vgl. Bumke ²1986:9-12). Dieses Ansehen wird in Form von höfischer Repräsentation erlangt. Für den Begriff „Repräsentation“ gibt es im deutschen Sprachgebrauch keine ein- heitliche Definition, so wird dieser Begriff beispielsweise als: „Vergegenwärtigung“, „Widervergegenwärtigung“, „Stellvertretung“, „Darstellung“ oder „standesgemäßes Auf- treten“ definiert (vgl. Wenzel 2005:12). Standesgemäßes Auftreten wird in mittelhoch- deutschen Texten häufig mit dem Begriff „hövesch“ umschrieben und entspricht einem „Gesellschaftsideal, in dem äußerer Glanz, körperliche Schönheit, vornehme Abstammung, Reichtum und Ansehen mit edler Gesinnung, feinem Benehmen, ritterlicher Tugend und Frömmigkeit verbunden [sind].“ (Bumke ²1986:80). Das eigentliche Ziel der höfischen Repräsentation liegt also darin, sich selbst, sowie den gesamten Hof von seiner besten Seite zu präsentieren. Da es im Mittelalter noch keine Ausweise gibt, ist es wichtig, dass man sich sichtbar und hörbar, als Mitglied der adligen Gesellschaft beweist und so zu gesellschaftlichem Ansehen bzw. „êre“ (Kaiser 1986:286) gelangt (vgl. Wenzel 2005:11). Die Art und Weise wie sich bestimmte Mitglieder des Hofes repräsentieren, unterscheidet sich, je nachdem welchen Status man einnehmen möchte bzw. schon einnimmt. So muss sich ein Herrscher anders repräsentieren, als ein Ritter.

2.2 Repräsentationsaufgaben eines Ritters

Für einen Ritter, der sich in erster Linie selbst repräsentiert, ist es besonders wichtig das Kriegshandwerk zu beherrschen, Erfolg bei der Jagd und bei den Damen zu haben (vgl. Fleckenstein 1990:43), sich höfisch zu kleiden, die Verhaltensideale zu befolgen sowie seinen Sprachstil, dem des Hofes anzupassen (vgl. Bumke ²1986:81). Seine ritterliche Rüstung, seine Waffen und sein Pferd sind von besonderer Bedeutung, weshalb sie von den Dichtern häufig in allen Einzelheiten geschildert werden (vgl. Bumke ²1986:211). Auch wenn „der gepanzerte Ritter zu Pferd“ (Bumke ²1986:221) einen furchterregenden und unbesiegbaren Eindruck macht, ist weniger die militärische Funktion der Waffen von Bedeutung, als der furchterregende Glanz dergleichen (vgl. Bumke ²1986:222). So waren prachtvolle Waffen, edle Rüstungen und prächtiger Pferdeschmuck, im hohen Mittelalter, Nachweis adliger Standeszugehörigkeit (vgl. Bumke ²1986:224ff.). Mindestens genauso wichtig, wie die äußere Erscheinung des Ritters, ist seine Kampffertigkeit. Daher ist der ritterliche Einzelkampf für den Ritter besonders repräsentativ. „Wie er gewappnet auf dem Pferd [sitzt], die Lanze aufgerichtet zum Zeichen seiner Kampfbereitschaft oder schon zum Stoß gesenkt: das [empfindet man offenbar als Inbegriff ritterlicher Vorbildlichkeit]“ (Bumke ²1986:227). Beim ritterlichen Einzelkampf geht es nicht darum, eine militärische Entscheidung zu treffen, sondern ausschließlich um das Erlangen von Ruhm oder Schan- de, weshalb meistens auf die Tötung des Unterlegenen verzichtet wird (vgl. Bumke ²1986:230f.). Ähnlich ist es auch bei den Turnieren, bei denen es dem Ritter meist nicht um materielle Bereicherung geht, sondern darum, der Öffentlichkeit seine höfische Gesin- nung und seine Selbstlosigkeit zu präsentieren (vgl. Bumke ²1986:369). Dies ist besonders wichtig, da ein Ritter nur „êre“ erlangen kann, wenn es für seine Heldentaten Augenzeu- gen gibt, die seinen Ruhm durch Kommunikation in der höfischen Öffentlichkeit verbreiten (vgl. Besch/Steinecke 1994:22).

2.3 Repräsentationsaufgaben eines Herrschers

Repräsentationsaufgaben sind allerdings nicht nur für die Ritter, sondern auch für den Herrscher relevant. Die Macht, die dieser Herrscher hat, ist ihm nur zum Teil in die Wiege gelegt worden und muss durch effektives Handeln bestätigt werden (vgl. Horst/Ragotzky 1990:67). Die bedeutendste Herrscherpflicht im Mittelalter besteht darin, Gesetze festzu- legen und den Frieden zu sichern, da davon das Wohlergehen der Menschen abhängt und sich sonst eine Anarchie entwickeln würde (vgl. Bumke ²1986:35). Des Weiteren gehört es zu den Pflichten des Herrschers für das wirtschaftliche Wohl in seinem Land zu sorgen (vgl. Bumke ²1986:60) und dieses Land von seiner besten Seite zu präsentieren. Dies er- reicht der Herrscher unter anderem dadurch, dass er häufig mitsamt seines Hofes herum- zieht, unterwegs den Fürsten, Bischöfen und lokalen Gewalthabern begegnet und sich mit diesen austauscht (vgl. Bumke ²1986:72). Durch seine vornehme Kleidung, seine Sprache und sein Verhalten, behauptet er seinen Herrschaftsanspruch so vor den Augen und Ohren der Öffentlichkeit (vgl. Kaiser 1986:286). Am Besten repräsentieren lässt sich der Hof allerdings durch die, dort stattfindenden, Festlichkeiten, bei denen es einen ungeheuren Prachtaufwand gibt, der alles Dagewesene zu überbieten versucht (vgl. Bumke ²1986:13). Zu diesen Festen werden meist die Fürsten des Landes eingeladen, in der Hoffnung, dass diese überall verbreiten, wie pompös das Fest gewesen sei. Teilweise gehen die Einladun- gen aber auch an Menschen aus der ganzen Welt (vgl. Bumke ²1986:283). Anlässe für große Hoffeste sind beispielsweise Krönungsfeierlichkeiten, Friedensschlüsse, Schwertlei- ten und Hochzeiten (vgl. Bumke ²1986:282). Großzügige Geschenke für die Gäste, welche teilweise bereits in der Einladung angekündigt werden (vgl. Bumke ²1986:314), findet man bei jedem dieser Anlässe (vgl. Bumke ²1986:285). Ein Herrscher, der häufig Feste veranstaltet gilt demnach als besonders spendabel und gastfreundlich und demonstriert gleichzeitig seine Macht und seinen Reichtum (vgl. Bumke ²1986:314). Wichtig ist eben- falls, dass der Gastgeber, während des Festmahls, eine besondere Fröhlichkeit ausstrahlt (vgl. Bumke ²1986:247f.). Dies gilt allerdings nicht nur für das Festmahl, sondern auch für jeden anderen Moment in der Öffentlichkeit, da der Hof als „erweiterter Körper des Herr- schers“ (Huber/Lähnemann 2002:84) aufgefasst wird. Das heißt, dass der Hof nur dann fröhlich ist, wenn der Herrscher sich ebenfalls vergnügt zeigt und dass er bei schlechtem Benehmen, im Gegensatz zum Ritter, nicht nur sich selbst, sondern dem gesamten Hof schadet. Er muss die allgemeinen Werte und Normen vorbildlich, durch sich selbst, dar- stellen (vgl. Melville 1998:215) und dafür sorgen, dass diese Rechte eingehalten werden. In dem Moment, in dem der Herrscher sich falsch verhält, geraten seine Landsleute eben- falls in Verruf (vgl. Melville 1998:217). Aus diesem Grund führen Verhaltensverstöße seiner Landsleute auch auf ihn zurück, sodass er in gewisser Weise für jeden Einzelnen verantwortlich ist (vgl. Horst/Ragotzky 1990:72f.). Durch ideales Verhalten kann er seinen Hof allerdings auch in besonderer Pracht erscheinen lassen (vgl. Huber/Lähnemann 2002:89). Da auf dem Herrscher also eine ziemliche Verantwortung und somit ein hoher Druck lastet, kommt es häufig zu einem Spannungsverhältnis zwischen Öffentlichkeit und Nicht-Öffentlichkeit, welches auch im „Erec“ Hartmanns von Aue thematisiert wird.

3. Bezug zum „Erec“ Hartmanns von Aue

3.1 Erec als Ritter

In Hartmanns von Aue höfischem Roman „Erec“, geht es um den gleichnamigen jungen Ritter, dessen Vater König von Karnant ist. Erec lebt allerdings seit seiner Kindheit am Artushof, wo zu Beginn der Handlung eine Jagd auf den weißen Hirsch stattfindet. An dieser Jagd darf der junge Erec allerdings, obwohl er durch die königliche Position seines Vaters eigentlich automatisch eine besondere gesellschaftliche Position besitzen müsste (vgl. Wolf 2007:49), noch nicht teilnehmen, da er noch keine Aventüre bestanden, und keine Dame hat (vgl. Von Aue 2008:7). Dies wird durch den Verweis darauf, dass Erec nur mit einem Schwert bewaffnet sei (vgl. Von Aue 2008:7) noch einmal präzisiert und beweist, dass man tatsächlich nicht von Geburt an ein besonderes Ansehen besitzt, son- dern sich erst durch heldenhafte Taten beweisen muss. Während die anderen Ritter ausrei- ten, muss Erec bei der Königin „und bî ir wîben“ (Von Aue 2008:6) bleiben, die einen Spazierritt machen. Während sie reiten, sehen sie plötzlich „einen ritter selbedritten, vor ein getwerc, dâ enmitten eine juncvrouwen gemeit, schœne unde wol gekleit“ (Von Aue 2008:6). Der Ritter trägt außerdem eine, für einen tapferen Ritter typische, gute Rüstung. Da die Königin neugierig ist, um wen es sich bei diesem Ritter handelt, beauftragt sie eine ihrer Hofdamen, dies in Erfahrung zu bringen (vgl. Von Aue 2008:6ff.).

[...]

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Höfische Repräsentation im "Erec" von Hartmann von Aue
Universidad
Ruhr-University of Bochum
Calificación
1,0
Autor
Año
2014
Páginas
18
No. de catálogo
V369311
ISBN (Ebook)
9783668470040
ISBN (Libro)
9783668470057
Tamaño de fichero
749 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Hartmann von Aue, Erec, Ritter, Artus, Hof, Höfisch, Höfische Repräsentation, Mediävistik
Citar trabajo
Annika Brinkmann (Autor), 2014, Höfische Repräsentation im "Erec" von Hartmann von Aue, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/369311

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