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Die Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im NSU-Prozess

Eine kritische Auseinandersetzung

Title: Die Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im NSU-Prozess

Term Paper (Advanced seminar) , 2017 , 32 Pages , Grade: 16

Autor:in: Arne Haupt (Author)

Law - Penology
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In dieser Arbeit wird zuerst wiederholt, worum es sich beim Öffentlichkeitsgrundsatz handelt. Nach einer kurzen Darstellung der Thematik des NSU-Prozesses soll sodann das Hauptaugenmerk darauf fallen, wie mit der Öffentlichkeit im Zuge des NSU-Prozesses umgegangen wurde. Abschließend wird ein Ausblick gegeben, wie sich der Öffentlichkeitsgrundsatz entwickeln könnte und ob das Urteil im NSU-Prozess sogar aufgrund etwaiger Verstöße gegen diesen Grundsatz angreifbar ist.

Andere Aspekte, wie etwa die Rechtsschutzmöglichkeiten für diejenigen, die sich durch die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes in ihren Rechten verletzt sehen, können aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit nicht hinterleuchtet werden.

Die Prozessmaxime der Öffentlichkeit ist nach heutigem Verständnis in einem Rechtsstaat nicht wegzudenken. Die Forderung nach Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung geht bis zur Aufklärung zurück. Zu Zeiten des Absolutismus war eine Geheimjustiz noch weit verbreitet.

Zu Anfang des sogenannten NSU-Prozesses entfachte eine öffentliche Debatte über unterschiedliche Gesichtspunkte des Öffentlichkeitsgrundsatzes. Dem Autor dieser Arbeit verdeutlichte eine persönliche Erfahrung, welche Rolle der Öffentlichkeit in jenem Verfahren zufallen könnte:
Ein türkisch-stämmiger Kommilitone, der in Kassel aufgewachsen ist, machte im Chat auf Facebook folgende Vorhaltung: „Ich als Türke muss mir (…) noch jedes Mal anschauen, wie Zschäpe grinsend in den Gerichtssaal kommt und immer noch nicht verurteilt wird.“

An diesem Beispiel wird deutlich, dass eine öffentliche Verhandlung, die auch Verfahrensunbeteiligte besuchen können, positiv auf die Gesellschaft im Allgemeinen wirken kann. Denn ansonsten gelangten keine Informationen aus dem Prozess nach außen. Jeder Interessierte müsste sich selbst zusammenreimen, welche Hindernisse die Dauer bedingen. So könnten schnell Überlegungen zu illegitimen politischen Einflüssen Aufmerksamkeit erhalten und das Misstrauen in den Rechtsstaat in den Vordergrund rücken. Der Einblick in das Verfahren durch die Öffentlichkeit bietet die Chance, dass Zuhörer Entscheidungen des Gerichts nachvollziehen können. Der Kommilitone könnte sich herleiten, wieso der Prozess so lange andauert. Wohl möglich könnte er sogar Vertrauen in das deutsche Rechtssystem aufbauen. All dies wäre hinter verschlossenen Türen kaum möglich.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. TEIL:EINLEITUNG – ÖFFENTLICHKEIT IM NSU-PROZESS

2. TEIL:DER ÖFFENTLICHKEITSGRUNDSATZ

A. Die gesetzliche Regelung

B. Inhalt

C. Sinn und Zweck in historischer Betrachtung

D. Ausmaß der Öffentlichkeit

E. Ausnahmen

I. Unzulässige Erweiterung des Öffentlichkeitsgrundsatzes

II. Zugangshindernisse und sitzungspolizeiliche Einschränkungsmöglichkeiten

III. Faktische Grenzen

3. TEIL:DER NSU-PROZESS

A. Das Strafverfahren vor dem OLG München

B. Die besondere Anfälligkeit des NSU-Prozesses für Verletzungen von Prozessgrundsätzen

4. TEIL:DIE WAHRUNG DES ÖFFENTLICHKEITSGRUNDSATZES IM NSU-PROZESS

A. Verletzung durch Einschränkung der Öffentlichkeit

I. Die einstweilige Verfügung des BVerfG zum Akkreditierungsverfahren

1. Die Verfassungsbeschwerde gegen das Akkreditierungsverfahren

2. Die einstweilige Verfügung des BVerfG

II. Die Forderung nach einer Videoübertragung der Verhandlung

B. Verletzung durch Erweiterung der Öffentlichkeit

I. Das Fotografieren und Filmen der Angeklagten

1. Die Verletzungshandlung

2. Beeinträchtigung des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch das Filmen und Fotografieren

3. Anwendbarkeit des Öffentlichkeitsgrundsatzes

4. Verhältnismäßigkeit der Gestattung von Film- und Bildaufnahmen vor Aufruf der Sache

a. Durch das Fotografieren und Filmen verletzte Rechtsgüter

b. Schützenswerte Interessen der allgemeinen Öffentlichkeit

c. Ergebnis

II. Liveübertragung innerhalb des Sitzungssaals

III. Die besonderen Auswirkungen der sozialen Medien

1. Neu entstandene Berichtsmöglichkeiten, die die Öffentlichkeit erweitern können

2. Problematik

3. Ergebnis

5. TEIL:FAZIT - DIE MÖGLICHEN FOLGEN DES UMGANGS MIT DER ÖFFENTLICHKEIT IM NSU-PROZESS

A. Die Verletzungen als Revisionsgrund

B. Sonderstatus bestimmter Medienvertreter in der Saalöffentlichkeit

C. Die besondere Rolle der modernen Medien in der Abwägung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht kritisch die Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im NSU-Prozess, wobei der Fokus darauf liegt, wie die Spannung zwischen traditioneller Saalöffentlichkeit und modernen, medialen Anforderungen die Prozessführung beeinflusste und ob dabei die Rechte der Beteiligten sowie das Vertrauen in den Rechtsstaat gewahrt blieben.

  • Historische und rechtliche Grundlagen des Öffentlichkeitsgrundsatzes
  • Die besondere mediale Aufmerksamkeit und deren Auswirkungen auf das Strafverfahren
  • Konfliktfelder bei der Beschränkung der Öffentlichkeit (Akkreditierungsverfahren)
  • Konfliktfelder bei der Erweiterung der Öffentlichkeit (Filmen/Fotografieren, Social Media)
  • Rechtliche Bewertung der Ermessensausübung durch das Gericht

Auszug aus dem Buch

3. Anwendbarkeit des Öffentlichkeitsgrundsatzes

Da diese Prozessmaxime und ihre Einschränkungsmöglichkeiten in den §§ 169 ff. GVG gesetzlich verankert wurden, stellt sich die Frage, ob diese Paragraphen in diesem Fall überhaupt einschlägig sind.

Der Wortlaut des § 169 GVG spricht nur von der Verhandlung selbst, was gegen eine Beachtung des Öffentlichkeitsgrundsatzes spricht, wenn die Verhandlung noch nicht begonnen hat. Das Verbot des § 169 S. 2 GVG erstrecke sich deshalb nur auf die Verhandlung selbst und gelte weder für die Zeit vor noch nach der Verhandlung oder während Verhandlungspausen.96

Das beschriebene Anfangsritual der zur Schau Stellung Beate Zschäpes spielt sich zeitlich vor dem Hinzukommen des Senats ab. Gemäß § 243 I S. 1 StPO beginnt die Hauptverhandlung mit dem Aufruf der Sache. Außerdem richtet sich der weitere Ablauf der Verhandlung nach dem Vorsitzenden, dem nach § 238 I StPO Verhandlungsleitung überantworteten wurde.97 Im NSU-Prozess hat die Öffentlichkeit jedoch schon vor dem Aufruf der Sache, Zugang zum Gerichtssaal. Somit entstehen die Fotos von Zschäpe zwar unmittelbar im Zusammenhang, aber noch vor der eigentlichen Verhandlung.

Allerdings würde im Falle des Befolgens der Annahme, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit erst nach Aufruf der Sache Wirkung entfalte, außer Acht gelassen werden, dass dieses Anfangsritual eben mit der Einbestellung zur Hauptverhandlung akzessorisch einhergeht. Ohne die Hauptverhandlung gäbe es kein Ablichten der Angeklagten in der konkreten Gestalt durch die Presse. Mit Professor Alwarts Worten: „Auch ein schlechtes Vorspiel gehört nun einmal zum Stück.“98

Selbst wenn man das Geschehen letztendlich nicht zur Hauptverhandlung zählt und die direkte, wortlautgetreue Wirkung des § 169 GVG auf die Hauptverhandlung beschränkt, ist nicht ausgeschlossen, dass auch zeitlich vor dem Aufruf zur Sache die Interessen, die der Grundsatz der Öffentlichkeit und dessen Einschränkungsmöglichkeiten schützen, Wirkung entfalten.99

Zusammenfassung der Kapitel

1. TEIL:EINLEITUNG – ÖFFENTLICHKEIT IM NSU-PROZESS: Die Einleitung beleuchtet die Bedeutung der Öffentlichkeit als Prozessmaxime und führt in die spezifische Problematik des NSU-Prozesses ein.

2. TEIL:DER ÖFFENTLICHKEITSGRUNDSATZ: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Regelungen, den inhaltlichen Umfang und die historischen Hintergründe sowie die Ausnahmen des Öffentlichkeitsgrundsatzes.

3. TEIL:DER NSU-PROZESS: Das Kapitel skizziert den Verlauf des Strafverfahrens vor dem OLG München und diskutiert die besondere Anfälligkeit des Verfahrens für Verletzungen von Prozessgrundsätzen.

4. TEIL:DIE WAHRUNG DES ÖFFENTLICHKEITSGRUNDSATZES IM NSU-PROZESS: Hier werden konkrete Verletzungen durch Einschränkungen (Akkreditierung) und Erweiterungen (Medien, Social Media) der Öffentlichkeit eingehend rechtlich analysiert.

5. TEIL:FAZIT - DIE MÖGLICHEN FOLGEN DES UMGANGS MIT DER ÖFFENTLICHKEIT IM NSU-PROZESS: Das Fazit bewertet die Auswirkungen der Verletzungen als Revisionsgrund und diskutiert die künftige Rolle der Medien in der Abwägung mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz.

Schlüsselwörter

Öffentlichkeitsgrundsatz, NSU-Prozess, Strafverfahren, GVG, Akkreditierungsverfahren, Medienöffentlichkeit, Saalöffentlichkeit, Sitzungspolizei, Persönlichkeitsrechte, Videoübertragung, Soziale Medien, Liveblogs, Wahrheitsfindung, Prozessgrundsätze, Ermessensausübung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert kritisch, wie im NSU-Prozess mit dem verfassungsrechtlich verankerten Öffentlichkeitsgrundsatz umgegangen wurde und welche Auswirkungen dies auf den Prozessverlauf hatte.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Abwägung zwischen Informationsinteresse der Allgemeinheit, Schutz der Verfahrensbeteiligten, richterliche Unabhängigkeit und die Herausforderungen durch moderne Medientechnologien.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es zu untersuchen, ob die Handhabung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im NSU-Prozess rechtsfehlerhaft war und ob dabei Verstöße vorlagen, die als Revisionsgründe in Betracht kommen könnten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzen, Rechtsprechung (insbesondere BVerfG), Prozessberichten und fachwissenschaftlicher Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Akkreditierungsproblematik, der Frage nach Videoübertragungen, dem Fotografieren der Angeklagten sowie der Herausforderung durch Live-Berichterstattung in sozialen Medien.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen gehören Öffentlichkeitsgrundsatz, NSU-Prozess, GVG, Medienöffentlichkeit, Persönlichkeitsrechte und Sitzungspolizei.

Wie bewertet der Autor das "Anfangsritual" des Fotografierens?

Der Autor sieht darin eine kritische Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten, die durch das Gericht im Rahmen der Sitzungspolizei hätte stärker beschränkt werden müssen.

Welche Schlussfolgerung zieht die Arbeit in Bezug auf eine Gesetzesreform?

Angesichts der heutigen Medienwirklichkeit und der Kontrollschwierigkeiten bei Live-Berichten begrüßt der Autor eine Reform des § 169 GVG, um einen offeneren und geregelten Umgang zu ermöglichen.

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Details

Title
Die Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im NSU-Prozess
Subtitle
Eine kritische Auseinandersetzung
College
Christian-Albrechts-University of Kiel
Course
Schwerpunktseminar im Strafrecht
Grade
16
Author
Arne Haupt (Author)
Publication Year
2017
Pages
32
Catalog Number
V369463
ISBN (eBook)
9783668475717
ISBN (Book)
9783668475724
Language
German
Tags
Öffentlichkeitsgrundsatz § 169 GVG NSU NSU-Prozess
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Arne Haupt (Author), 2017, Die Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im NSU-Prozess, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/369463
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