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Medizin im Nationalsozialismus. Die Rolle der Gesundheitsämter bei der Erb- und Rassenpflege

Titel: Medizin im Nationalsozialismus. Die Rolle der Gesundheitsämter bei der Erb- und Rassenpflege

Facharbeit (Schule) , 2016 , 50 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Shabnam Ahmadshahi (Autor:in)

Medizin - Geschichte
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die nationalsozialistische Politik missbrauchte von Beginn an Medizin und Wissenschaft zur Umsetzung ihrer Ideologie eines "gesunden Volkskörpers". Dabei wurde die Gesundheit des Einzelnen immer weiter verdrängt und es entstand ein weitläufig organisierter und gut strukturierter Apparat, welcher darauf abzielte, eine rassische Auslese im ganzen Land vorzunehmen.
Dieser Apparat bestand aus dem gesamten Gesundheitswesen Deutschlands, sowohl der Ärzteschaft als auch Einrichtungen des Gesundheitswesens, allen voran der Gesundheitsämter. Letztere wurden am 1. April 1935 mit Hilfe des „Gesetz(es) über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens" (GVG) vom 3. Juli 1934 erstmals auf staatlicher Ebene eingerichtet.

Doch wie kam es zum Vereinheitlichungsgesetz und weshalb legte man scheinbar plötzlich besonderen Wert auf die Gründung staatlicher Gesundheitsämter, anstatt bei den kommunalen zu verbleiben?

Um die Umformung des Gesundheitswesens nachvollziehen zu können, muss man sich erst mit der nationalsozialistischen Ideologie beschäftigen. Diese setzte voraus, dass man eine sogenannte „völkische Gesundheitspolitik" schafft und nun nicht mehr beim Wohl des Einzelnen verbleibt. Dieses Gedankengut wird oftmals mit der Intellektfeindlichkeit der Nazis erklärt, da stets das Physische betont wurde, weshalb das medizinische Grundprinzip im Dritten Reich als organizistisch und biologistisch bezeichnet wird. Die Seuchenpolitik wurde verstärkt, Müttern und Kindern schenkte man mehr Beachtung, um den gesunden Nachwuchs zu fördern und um das ganze Prozedere abzurunden, wurden sowohl psychisch wie auch physisch kranke Menschen durch die Gesundheitsämter ermittelt, um sie anschließend- auf der Basis des vorher geschaffenen "Gesetz(es) zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (GzVeN) unfruchtbar machen zu können.

Dieses sogenannte Sterilisationsgesetz, das am 14. Juli 1933 verabschiedet wurde und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, erlaubte es, dass Menschen mit gewissen Krankheitsbildern zwangssterilisiert wurden, sofern ein amtsärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand der betroffenen Person vorlag. Das bedeutet also, dass Menschen zur Sterilisierung gezwungen werden konnten. Die Vorgehensweise der Untersuchungen und Gutachtenausstellung für die Eingriffe wird in dieser Arbeit anhand eines konkreten Fallbeispiels über eine Zwangssterilisation aus dem Landeshauptarchiv Koblenz näher analysiert.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Das Gesundheitsamt

2.1 Motive der Verstaatlichung

2.2 Rechte und Pflichten des Gesundheitsamtes

2.3 Rolle der Amtsärzte

3. Stellung des Gesundheitsamtes in der Erb- und Rassenpflege

3.1 Umgang mit dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"

3.2 Fallbeispiel der E.G.

4. Fazit

4.1 Beteiligung der Gesundheitsämter an den rassenpolitischen Maßnahmen

4.2 Beurteilung des Beitrages

4.2.1 Internationale medizinische Atmosphäre

4.2.2 Verwendung nicht- medizinischer Indikatoren

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die Instrumentalisierung der Gesundheitsämter durch die Nationalsozialisten zur systematischen Umsetzung ihrer Erb- und Rassenpflege. Dabei wird die Forschungsfrage verfolgt, inwiefern diese Institutionen durch ihre Strukturen und das Handeln der Amtsärzte aktiv zur Ausführung von Zwangsmaßnahmen wie Sterilisationen beitrugen und wie sich die Rolle der Ärzte von einer medizinischen hin zu einer gesundheitspolitisch gesteuerten Funktion wandelte.

  • Entstehung und organisatorische Stellung der staatlichen Gesundheitsämter nach dem GVG.
  • Die Rolle der Amtsärzte als zentrale Akteure bei der Selektion und Überwachung der Bevölkerung.
  • Analyse des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" und dessen Auswirkungen.
  • Untersuchung von Fallbeispielen zur praktischen Anwendung der Rassenhygiene.
  • Bewertung des Einflusses der Gesundheitsämter auf andere Institutionen wie Hilfsschulen.

Auszug aus dem Buch

3.2 Fallbeispiel der E.G.

Welche Bedeutung die amtsärztlichen Gutachten übernahmen, wie diese aufgebaut waren und wie sich die Untersuchungen vollzogen haben, wird in dieser Arbeit anhand eines Fallbeispiels näher durchleuchtet. Der Fall der E.G., welche an "angeborenem Schwachsinn" gelitten haben soll, ist im Landeshauptarchiv Koblenz einzusehen und stellt ein klassisches Beispiel für die Ausführung von Zwangssterilisiationen aufgrund des GzVeN dar. Im Zuge dieser Jahresarbeit verglich ich ihren Fall mit vier weiteren aus dem Stadt- und Landkreis Koblenz, bei denen es sich ebenfalls um Zwangssterilisiationen handelte.

Wie jede Akte des Erbgesundheitsgerichts besteht die Vorliegende zum einen aus dem Antrag auf Unfruchtbarmachung, welchen in ihrem Fall der zuständige Kreisarzt des Stadt-und Landkreises Koblenz am 18.September 1934 stellte und zum anderen aus zwei Formblättern, dem amtsärztlichen Gutachten sowie dem "Intelligenzprüfungsbogen". Für uns von Bedeutung sind das amtsärztliche Gutachten und der Intelligenzprüfungsbogen, da sich hier darstellt, worauf bei der Feststellung der Diagnose wert gelegt wurde und wie die Ärzte im Einzelnen vorgingen. Auch das uns an die Akte beigefügte Urteil des Erbgesundheitsgerichtes ist von großer Wichtigkeit, da dieses noch einmal eine knappe Begründung zum Urteil ausspricht und das Ergebnis des amtsärztlichen Gutachtens zusammengefasst und gedeutet wird. Das Gutachten beginnt mit allgemeinen Informationen über die Person, also Name, Beruf, Wohnort, Familienstand und Anzahl der Kinder. In diesem ersten Teil werden auffällig intime Informationen zu näheren Familienangehörigen gefordert. Hier fällt sofort auf, dass die Betroffene drei Kinder geboren hat, jedoch alle drei unehelich ("illegal") gezeugt wurden. Auch zum Zeitpunkt der Antragstellung war die 37 Jährige Frau ledig.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die ideologischen Grundlagen der NS-Gesundheitspolitik und die Einrichtung der Gesundheitsämter als Instrument zur Umsetzung rassenhygienischer Ziele.

2. Das Gesundheitsamt: Dieses Kapitel behandelt die Verstaatlichung der Medizinalverwaltung durch das GVG und definiert die Rechte, Pflichten und die Rolle der Amtsärzte im neuen Gefüge.

3. Stellung des Gesundheitsamtes in der Erb- und Rassenpflege: Hier wird die praktische Umsetzung des Sterilisationsgesetzes detailliert analysiert, ergänzt durch eine Fallstudie und den Einfluss auf Hilfsschulen.

4. Fazit: Das Fazit bewertet die zentrale Rolle der Gesundheitsämter bei der Selektion des Volkes und reflektiert das ärztliche Handeln im Kontext der damaligen medizinischen Atmosphäre.

Schlüsselwörter

Nationalsozialismus, Gesundheitsamt, Erb- und Rassenpflege, Zwangssterilisation, GzVeN, Amtsärzte, Eugenik, Volkskörper, Erbgesundheitsgericht, Selektion, medizinische Ethik, Rassenhygiene, Sozialverhalten, Patientenakten, Hilfsschulen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Funktion und das Wirken staatlicher Gesundheitsämter während des Nationalsozialismus sowie deren entscheidende Rolle bei der Umsetzung rassenhygienischer Maßnahmen.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die Arbeit konzentriert sich auf die gesundheitspolitische Instrumentalisierung von Ärzten, die Verwaltung von Erb- und Rassenpflege und die Auswirkungen auf betroffene Individuen.

Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?

Es wird untersucht, inwiefern die Gesundheitsämter aktiv und eigenständig bei der Durchsetzung rassenpolitischer Maßnahmen agierten und wie sie den "Volkskörper" nach NS-Ideologie formten.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse von Fachliteratur sowie die Auswertung von Originalakten (Fallbeispiele) aus dem Landeshauptarchiv Koblenz.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die administrative Einordnung der Gesundheitsämter, die Analyse der Amtsarzt-Rolle und die praktische Anwendung der Gesetzgebung anhand von Einzelfallakten.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Gesundheitsamt, Zwangssterilisation, Rassenhygiene, Eugenik, Amtsärzte und das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses.

Welche Bedeutung hatten die Intelligenzprüfungsbögen in der Praxis?

Diese Bögen dienten als oberflächliches Instrument zur Diagnostik des "angeborenen Schwachsinns", um Menschen mit sozialen Auffälligkeiten systematisch zur Zwangssterilisation zu führen.

Inwiefern beeinflussten soziale Indikatoren die amtsärztliche Beurteilung?

Soziale Kriterien wie uneheliche Kinder, vermeintliche Arbeitsscheu oder Kriminalität wurden von Amtsärzten oft schwerer gewichtet als rein medizinische Befunde, um eine "Erbkrankheit" zu konstruieren.

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Details

Titel
Medizin im Nationalsozialismus. Die Rolle der Gesundheitsämter bei der Erb- und Rassenpflege
Note
1,0
Autor
Shabnam Ahmadshahi (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2016
Seiten
50
Katalognummer
V369622
ISBN (eBook)
9783668477650
ISBN (Buch)
9783668477667
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Medizin Nationalsozialismus Geschichte Gesundheitsämter Zwangssterilisationen
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Shabnam Ahmadshahi (Autor:in), 2016, Medizin im Nationalsozialismus. Die Rolle der Gesundheitsämter bei der Erb- und Rassenpflege, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/369622
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Leseprobe aus  50  Seiten
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