In der folgenden Arbeit soll dargestellt werden, welche repressive Alternative es an Stelle von Strafe für Drogendelinquenten gibt. Zudem soll aufgezeigt werden, inwieweit der Gesetzgeber dahingehende Möglichkeiten geschaffen hat, diese praktisch durchzusetzen und welche Probleme damit verbunden sind. Kein anderes aktuelles Thema wird heute so kontrovers diskutiert, wie die Drogenproblematik. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass eine suchtfreie Gesellschaft eine Utopie ist und es niemals eine Gesellschaft ohne Sucht geben wird. Dies kann auch nicht durch die Handhabungsform – „Therapie statt Strafe“ – erreicht werden. „Therapie statt Strafe“ soll meines Erachtens vielmehr darauf abzielen, den Drogendelinquenten zu helfen sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern, um ihnen ein Leben zu ermöglichen, ohne dabei strafrechtlich in Erscheinung zu treten. Weiterhin vor allem ihre Sucht zu bewältigen und ein Leben ohne Sucht zu ermöglichen. Dabei sollten die Belange und Bedürfnisse der Täter berücksichtigt werden und es sollte immer die Frage im Vordergrund stehen, warum es überhaupt zu einer Drogenabhängigkeit und den sich anschließenden Kreislauf der Begehung von Straftaten kam. Denn schließlich ist doch in den meisten Fällen die Sucht Ursache für die eigentliche Kriminalität in diesem Bereich und Sucht ist auch ein gesellschaftliches Problem.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Möglichkeiten einer Therapie statt Strafe
1.) Therapieregelungen nach dem Betäubungsmittelgesetz
a) § 35 BtMG - Zurückstellung der Strafvollstreckung
b) § 36 BtMG - Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung
c) § 37 BtMG - Absehen von der Verfolgung
d) § 38 BtMG - Jugendliche und Heranwachsende
e) Beurteilung der Therapieregelungen
2.) Therapiemöglichkeit nach § 56 ff. StGB
3.) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB
III. Erforderlichkeit der Mitwirkung der Drogenabhängigen
IV. Einfluss von justitiellem Druck / die staatliche „Zwangstherapie“
V. Notwendigkeit der Zusammenarbeit der beteiligten Instanzen
1.) Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht
2.) Zusammenarbeit zwischen Justiz und Therapieeinrichtungen
3.) Die Praxis des polizeilichen Handelns im Kontext „Therapie statt Strafe“
4.) Verhaltensweisen im Umgang mit Drogendelinquenten und Ziele des polizeilichen Handelns
VI. Fazit
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht repressive Alternativen zur Strafverfolgung von drogenabhängigen Straftätern, analysiert die gesetzlichen Möglichkeiten von "Therapie statt Strafe" und beleuchtet die Herausforderungen sowie die notwendige Zusammenarbeit der beteiligten Akteure im Justiz- und Polizeisystem.
- Gesetzliche Grundlagen für die Zurückstellung der Strafvollstreckung (§§ 35-38 BtMG)
- Die Rolle der Eigenmotivation und Mitwirkung von Drogenabhängigen
- Der Einfluss von justitiellem Druck auf den Behandlungserfolg
- Notwendigkeit interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Justiz und Therapieeinrichtungen
- Polizeiliche Handlungsstrategien und Präventionsansätze im Drogenmilieu
Auszug aus dem Buch
II. Möglichkeiten einer Therapie statt Strafe
Zunächst möchte ich darauf eingehen, welche derzeitigen Möglichkeiten der Gesetzgeber geschaffen hat, um Strafe durch eine Therapie zu ersetzen.
Dazu sei jedoch gesagt, dass alle derzeit existierenden Therapiemöglichkeiten sog. „Mischformen“ darstellen, d.h. es liegt eine Mischung aus Strafmaßnahmen, teilweise Duldung des Drogengebrauchs und therapeutische – pädagogische Betreuung der Abhängigen vor.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Einführung in die Thematik der repressiven Alternativen zu Strafen bei Drogendelinquenz und Darstellung der Ambivalenz zwischen Suchtproblematik und gesellschaftlicher Utopie.
II. Möglichkeiten einer Therapie statt Strafe: Detaillierte Analyse der §§ 35-38 BtMG sowie der Regelungen nach StGB und deren Bewertung als Verbindung von Strafe und Therapie.
III. Erforderlichkeit der Mitwirkung der Drogenabhängigen: Untersuchung der Bedeutung der Eigenmotivation für den Erfolg von Therapiemaßnahmen und die Problematik von Wartezeiten.
IV. Einfluss von justitiellem Druck / die staatliche „Zwangstherapie“: Diskussion darüber, ob justitiellem Druck als reine Zwangsmaßnahme oder als unterstützende "Goldene Brücke" in ein drogenfreies Leben zu verstehen ist.
V. Notwendigkeit der Zusammenarbeit der beteiligten Instanzen: Analyse der Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht, Polizei und Therapieeinrichtungen sowie Verhaltensweisen im polizeilichen Alltag.
VI. Fazit: Zusammenfassende Einschätzung, dass Sucht durch Strafe allein nicht heilbar ist und verbesserte, vereinfachte gesetzliche Normen zur Unterstützung von Süchtigen erforderlich sind.
Schlüsselwörter
Therapie statt Strafe, Drogendelinquenz, BtMG, Strafvollstreckung, Sucht, Drogenabhängigkeit, Justiz, Polizeiliches Handeln, Resozialisierung, Prävention, Behandlungsbereitschaft, Beschaffungskriminalität, Strafgesetzbuch, Entziehungsanstalt
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit analysiert, inwieweit drogenabhängige Straftäter statt einer Inhaftierung therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen können und welche rechtlichen Wege hierfür bestehen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den gesetzlichen Sondervorschriften des BtMG, der Motivation der Betroffenen sowie der praktischen Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Therapiestätten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, einen Überblick über den aktuellen Stand von "Therapie statt Strafe" zu geben und zu prüfen, ob die geltenden rechtlichen Instrumente die Resozialisierung tatsächlich fördern.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine kriminologische Hausarbeit, die auf einer Literaturanalyse sowie der Auswertung von Statistiken zu Therapiemöglichkeiten basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung rechtlicher Rahmenbedingungen, die Bedeutung der Eigenmotivation der Delinquenten, die Rolle des justitiellen Drucks und die Anforderungen an die polizeiliche Arbeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Therapie statt Strafe, Suchtprävention, Resozialisierung, BtMG, justitieller Druck und polizeiliches Handeln.
Wie bewertet die Autorin die Rolle des "justitiellen Drucks"?
Die Autorin sieht diesen nicht als rein schädliche Zwangsmaßnahme, sondern eher als notwendigen Anreiz und "Goldene Brücke", um den Einstieg in eine Therapie zu erleichtern.
Welche Problematik besteht bei der polizeilichen Arbeit im Kontext dieser Regelungen?
Problematisch ist laut Autorin, dass die Polizei keine Entscheidungsbefugnis bezüglich der Therapieüberleitung hat, obwohl sie den größten Teil der Ermittlungen im Drogenbereich führt.
- Quote paper
- Claudia Tröger (Author), 2004, "Therapie statt Strafe" bei Drogendelinquenz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37018