Das Rechtsinstitut der Selbstanzeige hat nicht nur in den Medienberichten über die gegen Uli Hoeneß und Alice Schweizer geführten Strafverfahren eine erhebliche Rolle gespielt. Es wurde innerhalb weniger Jahre auch zwei Mal gesetzlich novelliert.
In den Diskussionen, sei es in der Literatur oder in der Politik, stand die Fallgestaltung im Vordergrund, dass ein Steuerpflichtiger dem Fiskus im Ausland erzielte Kapitalerträge oder Spekulationsgewinne vorenthalten hat. Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger sowohl im Feststellungsverfahren wie auch im Festsetzungsverfahren Steuern hinterzogen hat, wie zum Beispiel bei Einkünften aus einer Mitunternehmerschaft, sind bei der Debatte um eine wirksame Selbstanzeige außen vor geblieben.
Diese Fallgestaltung soll im Rahmen der vorliegenden Arbeit anhand eines Beispielfalls einer Steuerberatungsgesellschaft (GbR) mit zwei Gesellschaftern untersucht werden. Dabei interessieren Fragen wie: Ist es ausreichend, eine isolierte Selbstanzeige einzureichen, mit der ein unrichtiger Feststellungsbescheid korrigiert wird, oder ist es notwendig, dass die Selbstanzeige auch den unrichtigen Einkommenssteuerbescheid, welcher aus dem Feststellungsbescheid resultiert, mitumfasst? Welcher Zeitraum ist nachzuerklären? Kann ein Feststellungsbeteiligter auch für andere eine Selbstanzeige erstatten? Bei welcher Finanzbehörde muss ein Feststellungsbeteiligter seine Selbstanzeige erstatten (reicht es aus, die Selbstanzeige bei einem für die Feststellung zuständigen Finanzamt zu erstatten oder muss eine Selbstanzeigeerstattung auch gegenüber dem für die Festsetzung zuständigen Finanzamt erfolgen)? Stellt der Sperrtatbestand des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO auf den nominalen Hinterziehungsbetrag oder auf die wirtschaftliche Auswirkung ab? Ziel der Arbeit ist es letztlich, den Gesellschaftern der im Beispiel beschriebenen Steuerberatungsgesellschaft einen belastbaren Weg einer wirksamen Selbstanzeige aufzuzeigen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Fallbeispiel
C. Feststellungsverfahren
D. Historische Entwicklung der Selbstanzeige
E. Selbstanzeige
I. Aufbau und Rechtsnatur des § 371 AO
II. Sinn und Zweck der Selbstanzeige
III. Selbstanzeige nach § 371 AO
1. Positive Tatbestandsvoraussetzung
2. Negative Tatbestandsvoraussetzungen
F. Erstatten einer Selbstanzeige
I. Art und Umfang der Selbstanzeige
II. Form und Inhalt der Selbstanzeige
III. Zuständiges Finanzamt
IV. Nacherklärungspflichtiger Zeitraum
I. Selbstanzeige eines Feststellungsbeteiligten für andere
G. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die komplexe Problematik der Selbstanzeige bei einer fehlerhaften Feststellungserklärung, insbesondere im Kontext einer Steuerberatungsgesellschaft. Dabei liegt das primäre Ziel darin, den Gesellschaftern einen rechtssicheren Weg zur wirksamen Selbstanzeige aufzuzeigen und die notwendigen steuerlichen Konsequenzen zu klären.
- Analyse der Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Selbstanzeige nach § 371 AO.
- Untersuchung des Verhältnisses zwischen Feststellungs- und Einkommensteuerbescheiden bei Steuerhinterziehungen.
- Bestimmung der korrekten Zuständigkeit der Finanzbehörden für die Einreichung.
- Klärung der maßgeblichen Fristen für den nacherklärungspflichtigen Zeitraum.
- Prüfung von Sperrtatbeständen und der Möglichkeit einer Fremdanzeige.
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Das Rechtsinstitut der Selbstanzeige hat nicht nur in den Medienberichten über die gegen Uli Hoeneß und Alice Schweizer geführten Strafverfahren eine erhebliche Rolle gespielt. Es wurde innerhalb weniger Jahre auch zwei Mal gesetzlich novelliert.
In den Diskussionen, sei es in der Literatur oder in der Politik, stand die Fallgestaltung im Vordergrund, dass ein Steuerpflichtiger dem Fiskus im Ausland erzielte Kapitalerträge oder Spekulationsgewinne vorenthalten hat. Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger sowohl im Feststellungsverfahren wie auch im Festsetzungsverfahren Steuern hinterzogen hat, wie z. B. bei Einkünften aus einer Mitunternehmerschaft, sind bei der Debatte um eine wirksame Selbstanzeige außen vor geblieben.
Diese Fallgestaltung soll im Rahmen der vorliegenden Arbeit anhand eines Beispielfalls einer Steuerberatungsgesellschaft (GbR) mit zwei Gesellschaftern untersucht werden. Dabei interessieren Fragen wie: Ist es ausreichend, eine isolierte Selbstanzeige einzureichen, mit der ein unrichtiger Feststellungsbescheid korrigiert wird, oder ist es notwendig, dass die Selbstanzeige auch den unrichtigen Einkommenssteuerbescheid, welcher aus dem Feststellungsbescheid resultiert, mitumfasst? Welcher Zeitraum ist nachzuerklären? Kann ein Feststellungsbeteiligter auch für andere eine Selbstanzeige erstatten? Bei welcher Finanzbehörde muss ein Feststellungsbeteiligter seine Selbstanzeige erstatten (reicht es aus, die Selbstanzeige bei einem für die Feststellung zuständigen Finanzamt zu erstatten oder muss eine Selbstanzeigeerstattung auch gegenüber dem für die Festsetzung zuständigen Finanzamt erfolgen)? Stellt der Sperrtatbestand des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO auf den nominalen Hinterziehungsbetrag oder auf die wirtschaftliche Auswirkung ab? Ziel der Arbeit ist es letztlich, den Gesellschaftern der im Beispiel beschriebenen Steuerberatungsgesellschaft einen belastbaren Weg einer wirksamen Selbstanzeige aufzuzeigen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in die Relevanz der Selbstanzeige und Definition der Problemstellung anhand eines Praxisbeispiels.
B. Fallbeispiel: Darstellung einer Steuerberatungsgesellschaft (GbR), an der sich die Untersuchung der Selbstanzeigeproblematik orientiert.
C. Feststellungsverfahren: Erläuterung der Grundlagen des Feststellungsverfahrens im Besteuerungssystem.
D. Historische Entwicklung der Selbstanzeige: Überblick über die historische Entwicklung und rechtliche Anpassungen des § 371 AO.
E. Selbstanzeige: Detaillierte Betrachtung des Aufbaus, der Rechtsnatur sowie des Sinns und Zwecks der Selbstanzeige.
F. Erstatten einer Selbstanzeige: Untersuchung der Art, des Umfangs, der Form und des Zuständigkeitsbereichs bei der Einreichung.
I. Selbstanzeige eines Feststellungsbeteiligten für andere: Analyse der Möglichkeiten für Fremdanzeigen und Vertretungsbefugnisse.
G. Fazit: Zusammenfassende Beantwortung der Forschungsfragen und Empfehlungen für eine wirksame Selbstanzeige.
Schlüsselwörter
Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Feststellungsverfahren, Abgabenordnung, AO, Steuerstraftat, Straffreiheit, Sperrtatbestand, Nacherklärungspflicht, Verjährungsfrist, Steuervorteil, Steuerverkürzung, Finanzamt, Feststellungsbescheid, § 371 AO.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der strafbefreienden Selbstanzeige im deutschen Steuerrecht, speziell bei komplexen Fallkonstellationen, in denen neben der Einkommensteuer auch Feststellungsverfahren bei einer GbR betroffen sind.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige, die Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden, die Bestimmung der Nacherklärungszeiträume sowie die korrekte Zuständigkeit der Finanzämter.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, Gesellschaftern einer Steuerberatungsgesellschaft einen "sicheren Weg" aufzuzeigen, wie sie bei falschen Angaben in Feststellungs- und Einkommensteuererklärungen wirksam Selbstanzeige erstatten können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Analyse von Gesetzestexten (insbesondere AO und StGB), der aktuellen Rechtsprechung (BGH-Beschlüsse) sowie die Auswertung relevanter Fachliteratur und Kommentierungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung, das Wesen der Selbstanzeige, die Prüfung der positiven und negativen Wirksamkeitsvoraussetzungen sowie praktische Fragen zur Abgabe und zu Verjährungsfristen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Sperrtatbestand, Nacherklärung, Feststellungsverfahren und strafrechtliche Verjährung geprägt.
Wie unterscheidet sich die Situation von A und B im Fallbeispiel?
A hat bereits einen Einkommensteuerbescheid erhalten (Steuerverkürzung), während bei B aufgrund der Nichtfestsetzung ein Steuervorteil vorliegt, was bei B zur Annahme einer besonders schweren Steuerhinterziehung führt.
Warum wird im Beispiel eine zuschlagspflichtige Selbstanzeige empfohlen?
Obwohl eine zuschlagsfreie Selbstanzeige unter Umständen möglich sein könnte, wird B aufgrund der Höhe des Steuervorteils und zur Vermeidung von Risiken bei der Auslegung der Sperrtatbestände zu einer zuschlagspflichtigen Selbstanzeige nach § 398a AO geraten.
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- Sandra Völzke (Autor), 2017, Selbstanzeige bei falscher Feststellungserklärung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/370474