Euthanasie und das lebensunwerte Leben

Die praktische Ethik von Peter Singer und Helga Kuhse im Bezug auf Sterbehilfe


Trabajo Escrito, 2017

16 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhalt

1.Einleitung

2. Euthanasie: Kann man von lebensunwertem Leben sprechen?
2.1. Der Begriff der Euthanasie
2.2. Helga Kuhse
2.2.1 Vitalismus
2.2.2. Ist jedes menschliche Leben gleichviel Wert?
2.2.3. Inkonsequenz des »Vitalismus«?
2.2.4. Was ist der Wert des Lebens?
2.3 Peter Singer
2.3.1 Der Sonderwert des menschlichen Lebens
2.3.2 Der Präferenz-Utilitarismus
2.3.3 Töten von »Personen« und »nichtpersonalem Leben«
2.3.4 Peter Singer drei Entwürfe der Euthanasie

3. Euthanasiedebatte: Singer und der nationalsozialistische Hintergrund

4.Stellungnahme zur Euthanasiedebatte

Literaturverzeichnis

1.Einleitung

In vielen europäischen Ländern flammen jährlich Debatten über aktive sowie passive Sterbehilfe auf. In Deutschland ist eine aktive Sterbehilfe gegenwertig per Gesetz verboten. Zwei sehr bekannte Autoren zu diesem Thema sind Peter Singer und Helga Kuhse. Singer hat mit seiner Schrift »Praktische Ethik« einige Diskussionen in Deutschland entfacht Auch das gemeinsame Buch »Should the baby live«, welches er mit Helga Kuhse verfasst hat, sorgt für heftige Debatten in Deutschland. In meiner Hausarbeit versuche ich darzulegen, in wie weit man von einem lebensunwerten Leben sprechen kann. Hierzu nutze ich die Schriften von Peter Singer und Helga Kuhse. Peter Singer vertritt in seinem Buch »Praktische Ethik« eine stark utilitaristische Einstellung. Das größtmögliche Glück des Einzelnen steht bei ihm im Vordergrund. Für ihn zählt vor allem, ab wann ein Mensch eine Person ist. In seiner Schrift vertritt er eine aktive Euthanasie. Rainer Hegselmann und Reinhard Merkel fassen die Singers Gedanken zu diesem Thema in drei Thesen zusammen:

„1. Das Leben sei nicht heilig oder unantastbar. So sei z.B. unter bestimmten Umständen die Tötung eines schwerstbehinderten Säuglings erlaubt. Ebenso sei es unter bestimmten Umständen moralisch zulässig, eine Person auf deren Verlangen hin zu töten – z.B. dann, wenn sie im Endstadium einer Krebserkrankung einen solchen Wunsch äußere.
2. Die entscheidenden Gründe dafür, jemandem ein Lebensrecht zuzusprechen, seien abhängig zu machen von der Eigenschaft eine Person zu sein, nicht aber von der Zugehörigkeit zur Gattung Mensch. Es sei auch nicht jeder Angehörige der Gattung homo sapiens in jeder Phase seines Lebens eine Person.
3. Zwischen einem Leben, das es wert sei gelebt zu werden, und einem Leben, für das dies nicht gelte, könne unterschieden werden.“ (Hegselmann & Merkel, 1992)

In diesen drei Thesen, sieht man das Konfliktpotenzial in der Euthanasie-Debatte. Durch Singers Formulierungen sehen sich vor allem körperlich oder geistig eingeschränkte Menschen bedroht. In Folge dessen wird Singer zu Vorwurf gehalten, dass er durch seine Formulierungen Tabus ansprechen würde, die sich vor allem den Begriff der Euthanasie widmen. In vielen Lehrbüchern wird der Begriff der ‚Euthanasie‘ mit dem Begriff ‚lebensunwertes Leben‘, welcher durch den Nationalsozialismus geprägt worden ist, in Zusammenhang gebracht. So schreiben Helga Kuhse und Peter Singer in ihrem Buch »Should the baby live«, dass es nahezu natürlich sei, dass die Menschen in Deutschland empfindlicher auf das Thema der Euthanasie reagieren, als anderswo. In einer moralischen Denkweise des Menschen gehören die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens, die Unterscheidung zwischen Person und Nichtperson sowie die Unterscheidung zwischen einem Leben, das wert ist, gelebt zu werden und einem Leben, für das dies nicht gelte, als unantastbare Themenfelder. Auch Helga Kuhse hat sich diesem Themenfeld gewidmet. Sie stellte die Frage, ab wann ein Leben lebenswert und ab wann es lebensunwert ist. Mit dieser Frage beschäftigt sie sich ausgiebig in ihrer Schrift »Warum Fragen der aktiven und passiven Euthanasie auch in Deutschland unvermeidlich sind«. In den folgenden Kapiteln werde ich näher auf die beiden Autoren eingehen, und jeweils deren Ansichten zu einem lebensunwerten Leben breitgefächert darstellen. Zu Beginn möchte ich den Begriff der Euthanasie definieren, wie dieser in der Arbeit gebraucht wird.

2. Euthanasie: Kann man von lebensunwertem Leben sprechen?

2.1. Der Begriff der Euthanasie

Die moderne Debatte um Sterbehilfe oder Euthanasie ist inzwischen mehr als hundert Jahre alt. Bereits 1895 beklagte der Psychologe Alfred Jost, dass der Staat von seinen Bürgern im Krieg die Bereitschaft zu sterben abverlangt, ein individuelles "Recht auf den Tod" aber nicht anerkennt. Jost ging es sowohl um die Legitimität der Selbsttötung im Falle einer unheilbareren Krankheit. Aber auch um die Frage, ob bestimmten Menschengruppen wie den so genannten ‚Geisteskranken‘ ein eigener ‚Lebenswert‘ überhaupt zugestanden werden sollte.

Die wörtliche Bedeutung von Euthanasie ist: ehrenhafter, glücklicher oder auch guter Tod. In der Regel wird mit Euthanasie die sogenannten Tötungen auf Verlangen beziehungsweise die aktive Sterbehilfe bezeichnet. Diese Sterbehilfe wird von der passiven oder indirekten Sterbehilfe, welche meistens durch die Verabreichung von Medikationen oder dem Unterlassen einer medizinischen Behandlung geschieht, abgegrenzt. Peter Singer definiert die Euthanasie wie folgt: »Unheilbar kranke Menschen, die große Schmerzen haben, werden getötet, um ihnen weitere Leiden zu ersparen«. Innerhalb dieser Definition unterscheidet Peter Singer drei verschiedene Arten von Euthanasie. Auf diese werde im Kapitel 2.3.4 genauer eingehen. Es wird in dieser Hausarbeit der Begriff der Euthanasie, als das Fällen einer Entscheidung über den eigenen Tod verwendet, unter der Voraussetzung, dass keine rational vernünftige Aussicht auf eine Heilung des Patienten oder Menschen vorliegt. Es gibt zahlreiche Punkte, die es zu lassen, dass das Thema der Euthanasie zur Debatte geführt werden muss, sei es dadurch,

- dass es eine breite Sterbehilfe-Diskussion gibt.
- dass Peter Singer in »Praktische Ethik« bestimmte Formen der Euthanasie befürwortet.
- dass in den Niederlanden, den USA und Belgien (zeitweise auch in Australien) aktive Sterbehilfe rechtlich möglich ist.
- dass neuere medizinische Entwicklungen (Gen- und Biotechnologie, Transplantationsmedizin, High-Tech-Intensivmedizin) neue grundsätzliche ethische Fragestellungen aufwerfen.
- dass im Gesundheitssystem an Mitteln gespart wird.
- dass die Frage, wie der gesellschaftliche Umgang mit dem Anderen und Fremden stattfindet, unverändert brisant bleibt.

Die Diskussion um Euthanasie ist äußerst vielschichtig und wirft prinzipielle philosophische wie gesellschaftliche Fragestellungen in Bezug auf Leben und Tod sowie dem »Menschsein« an sich auf. In den folgenden Kapiteln versuche ich die Sichtweisen von Helga Kuhse und Peter Singer zur Debatte um die Euthanasie darzustellen.

2.2. Helga Kuhse

2.2.1 Vitalismus

Unter dem Konzept des ‚Vitalismus‘ beschreibt Helga Kuhse ein Prinzip, bei dem das Leben als solches als wertvoll und schützenswert beschrieben wird. Unter Vitalismus versteht man eine kategorische Ablehnung aller Lebenswert-Kriterien. Das vitalistische Prinzip beinhaltet, dass jedes Leben gleich zu behandeln ist, wobei der Gesundheits- oder auch Bewusstseinszustand keinerlei Rolle spielen. Mit einem Beispiel aus Amerika versucht Kuhse das Prinzip zu erklären. In diesem Beispiel beschreibt sie, dass eine etwa 30 Jahre alte Frau einen Autounfall erlitt und dabei schwere Kopfverletzungen mit sich trug. Nach ärztlichem Ermessen, würde die Frau nie wieder das Bewusstsein erlangen. Hela Kuhse bezeichnet diesen Zustand als »vegetatives Leben«. Die Eltern der Frau hatten sich dazu entschieden, die lebenserhaltenden Maßnahmen abzuschalten, mit der Begründung, dass es im Interesse der Tochter sei. Doch das Krankenhaus weigerte sich, dem Wunsch der Eltern nachzukommen. Anschließend versuchten die Eltern ihren Wunsch gerichtlich einzuklagen, was aber erfolglos blieb. In einem Urteil entschied das oberste amerikanische Bundesgericht:

„Der Staat ist nicht an der Qualität des Lebens interessiert… Das Leben als solches ist wertvoll und wert, erhalten zu werden, ohne Rücksicht auf seine Qualität.“ (Kuhse, 1992)

Nun stellt sich die Frage, ob jedes Leben gleich wertvoll ist und dieses bis zum Ende geschützt werden muss, auch wenn es ausdrücklich gegen den Willen des Patienten ist?

2.2.2. Ist jedes menschliche Leben gleichviel Wert?

Helga Kuhse führt zwei Beispiele an, um die Gleichheit des Werts des menschlichen Lebens zu erklären. Im ersten Teil ihres Artikels »Warum Fragen der aktiven und passiven Euthanasie auch in Deutschland unvermeidlich sind« leitet sie ihre Argumentation mit dem Fallbeispiel eines vier Monate altes Baby ein. Dieses ist von Geburt an hirngeschädigt, blind und taub. Dem sogenannten »Baby C« sind damals Medikamenten und medizinische Eingriffe zum Erhalt des Lebens verwehrt worden. Kuhse schreibt, dass „lebensverlängernde Mittel (..) vorenthalten werden sollten, um das Kind sterben zu lassen“. (Kuhse, 1992). Als Begründung für die Tötung des Babys argumentierten die Richter, dass das Kind durch den Beschluss des Gerichtes vor weiterem Leid und Schmerzen geschützt werden soll und das Urteil somit „im besten Interesse des Kindes“ (Kuhse, 1992) sei. Diesem Fall stellt Kuhse dem Wunsch eines 68-jährigen englischen Arzt gegenüber, der an einem fortgeschrittenen Magen-Karzinom leidet. Nach einer ersten Magenoperation hat der Patient eine Lungenembolie erlitten. Kuhse beschreibt, dass „als der Patient das Bewusstsein wiedererlangte, bat er, dass bei einem ähnlichen Vorkommnis keine weiteren Schritte unternommen werden sollten, sein Leben zu verlängern“ (Kuhse, 1992). Der Patient hat seine Entscheidung damit begründet, dass sein Leiden während der Operationen zu groß sei und er somit nicht sein Leben unnötig verlängert haben möchte. In diesem Fall ist dem englischen Arzt, aber der Wunsch nach dem Sterben verwehrt worden. Trotz des ausdrücklichen Wunsches ihn Sterben zu lassen. Als der Patient wenige Wochen später einen Herzinfarkt erlitt, ist auf den Wunsch des englischen Arztes keine weiteren Eingriffe vornehmen zu lassen nicht eingegangen. Kuhse schreibt, „in der gleichen Nacht wurde sein Herz fünfmal wieder zum Schlagen gebracht. Er lebte noch drei Wochen, bevor er endlich qualvoll starb“. (Kuhse, 1992) Nach der Schilderung der beiden Fälle legt Helga Kuhse das Augenmerk auf die Wiedersprüche, welche bei der Debatte der Euthanasie vorherrschen[1]. So stellt Kuhse die Frage, ob es moralisch verwerflich ist die Lebensqualität des Patienten als Faktor zur Entscheidung über Leben und Tod heranzuziehen. Der Aussage, „jede Bewertung menschlichen Lebens als ‚lebenswert‘ oder ‚lebensunwert‘ müsse prinzipiell zurückgewiesen werden“ (Kuhse, 1992), begegnet Kuhse mit dem Wiedersprüchen in den beiden genannten Fällen. Anhand des Falls des 68-jährigen englischen Arztes, der gegen seinen Willen am Leben erhalten wird, argumentiert Kuhse, dass dem Patienten „zumindest implizit das moralische Recht eingeräumt wird“, zwischen lebenswert und lebensunwert zu unterscheiden. Kuhse beschreibt fortlaufend, dass es somit „die Ausnahme der These sei, dass es immer moralisch falsch sei, zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben zu entscheiden.“ (Kuhse, 1992)Anschließend argumentiert Kuhse, dass es für den betroffenen Patienten „statthaft sein mag“, ein bestimmtes Leben als nicht lebenswert zu sehen, und dass es „eine ganz andere Sache ist, solche Entscheidungen für urteilsunfähige Patienten von außen zu fällen.“ (Kuhse, 1992) Dennoch muss weiter beleuchtet werden, ob eine „strikte Ablehnung aller Lebenswert-Kriterien für urteilsunfähige Patienten (...) eine plausible moralische Grundlage hat.“ (Kuhse, 1992) Kuhse begegnet mit diesen Beispielen den Kritiker, die das Leben als heilig anerkennen. In den beiden Beispielen zeigt Kuhse auf, dass selbst bei den Vertretern der Heiligkeit des menschlichen Lebens vielleicht unbewusst Unterschiede beim Lebenswert machen. Um dies weiter zu beleuchten versuche ich im nächsten Kapitel eine Inkonsequenz des Prinzips des ‚Vitalismus‘ darzulegen.

[...]


[1] Kaum zwei Monate später wurde mein australischer Kollege, der Philosoph daran gehindert, über das Thema der Sterbehilfe für schwerstgeschädigte Neugeborene zu sprechen, weil Lebensrechtler, Vertreter der Krüppelbewegung, der katholischen Kirche und der Grünen Partei sich darüber einig waren, dass dieses Thema nicht diskutierbar sei: jede Bewertung menschlichen Lebens als »lebenswert« oder »lebensunwert« müsse prinzipiell zurückgewiesen werden. Die Klassifizierung von Leben als nicht lebenswert sei eine perfide Verirrung der Nazis gewesen, die eine zivilisierte Gesellschaft nicht wiederholen sollte. (S.51.)

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Euthanasie und das lebensunwerte Leben
Subtítulo
Die praktische Ethik von Peter Singer und Helga Kuhse im Bezug auf Sterbehilfe
Universidad
University of Hannover  (Politische Wissenschaft)
Calificación
1,3
Autor
Año
2017
Páginas
16
No. de catálogo
V370617
ISBN (Ebook)
9783668478220
ISBN (Libro)
9783668478237
Tamaño de fichero
490 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Vitalismus, Präferenz-Utilitarismus, Peter Singer, Helga Kuhse, Euthanasie, lebensunwert, Leben, Sterbehilfe, praktische Ethik, Tod
Citar trabajo
Louis Ruthe (Autor), 2017, Euthanasie und das lebensunwerte Leben, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/370617

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