Soziolinguistische Aspekte der italienischen und französischen Sprache in der Schweiz


Diploma Thesis, 2007

104 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. die sprachsituation DER SCHWEIZ
2.1 Mehrsprachigkeit
2.2 Sprachenstatistik
2.3 Zusammenleben der Sprachgemeinschaften
2.3.1 T erritorialprinzip
2.3.2 Cross cutting cleavages
2.3.3 Konflikte zwischen den Sprachgruppen
2.3.4 Sprachpolitische Herausforderungen
2.4 Gesetzliche Rahmenbedingungen
2.4.1 Bundesverfassung
2.4.2 Sprachengesetz
2.5 Sprachen im öffentlichen Leben
2.5.1 Schule und Ausbildung
2.5.2 Politisch-administrativer Bereich
2.5.3 Auf- und Inschriften
2.5.4 Medien

3. DIE ITALIENISCHSPRACHIGE BEVÖLKERUNG
3.1 Tessin und Italienischbünden
3.1.1 Sprachsituation im Tessin
3.1.2 Ausbreitung der italienischen Sprache im Tessin
3.1.3 Sprachliche Varietäten im Tessin
3.1.4 Sprachsituation in Italienischbünden
3.1.5 Das Tessin zwischen der Schweiz und Italien
3.1.6 Das gegenwärtige Verhältnis des Tessins zu Italien
3.2 Die italienische Sprache außerhalb des Sprachgebiets
3.2.1 Italienische Einwanderer in der deutschsprachigen Schweiz
3.2.2 Fremdarbeiteritalienisch
3.2.3 Gebrauch der italienischen Sprache bei anderssprachigen Schweizern
3.2.4 Italienischsprachige Binnenwanderer

4. DIE FRANZÖSISCHSPRACHIGE BEVÖLKERUNG
4.1 Suisse romande
4.1.1 Sprachsituation
4.1.2 Ausbreitung der französischen Sprache
4.1.3 Die französische Varietät in der Suisse romande
4.1.4 Die Beziehung zu Frankreich
4.1.5 Die Francophonie
4.1.6 Sprachbewertung und Normenproblematik
4.1.7 Sprachgebrauch in den zweisprachigen Kantonen
4.2 Die französische Sprache außerhalb des Sprachgebiets
4.2.1 Französischsprachige Binnenwanderer
4.2.2 Französisch als Berufssprache

5. DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN SPRECHERGRUPPEN
5.1 Vergleich der beiden Sprachen
5.1.1 Verbreitung
5.1.2 Soziolinguistische Situation
5.1.3 Sprachliche Minderheiten
5.2 Kontakte zwischen italienisch- und französischsprachigen Schweizern
5.2.1 Solidarité latine
5.2.2 Politische Einstellung
5.3 Sprachkenntnisse
5.4 Spracheinstellungen

6. BEFRAGUNG FRANZÖSISCH UND ITALIENISCHSPRACHIGER SCHÜLER
6.1 Methode
6.2 Die befragten Schulklassen
6.2.1 Die italienischsprachige Gruppe
6.2.2 Die französischsprachige Gruppe
6.3 Ergebnisse
6.3.1 Muttersprache
6.3.2 Fremdsprachenkenntnisse
6.3.3 Soziale Kontakte zu gleichsprachigen und anderssprachigen Gruppen
6.3.4 Sprache und Identität
6.3.5 Spracheinstellungen
6.3.6 Fazit

7. AUSBLICK.

8. LITERATURVERZEICHNIS

Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen im Text

Abbildung 1 : Wohnbevölkerung nach Hauptsprache (in Prozent), 2000

Abbildung 2: Verteilung der Sprachen in der Schweiz

Abbildung 3: Varietäten der italienischen Sprache in der Schweiz

Abbildung 4: Italienischsprachige Bevölkerung in und außerhalb des Sprachgebiets (1990, 2000)

Abbildung 5: Verteilung der Hauptsprache in den zweisprachigen Kantonen

Abbildung 6: Qual è la Sua lingua materna?

Abbildung 7: Quelle est votre langue maternelle?

Abbildung 8: Quale lingue ha appreso a scuola e per quanto tempo?

Abbildung 9: Quelles langues avez vous appris à l'école et durant combien de temps?

Abbildung 10 : Ascolta regolarmente emissioni radio o guarda trasmissioni televisive...?

Abbildung 11 : Ecoutez-vous régulièrement des émissions de radio ou regardez-vous des émissions de télévision des pays et régions suivants ?

Abbildung 12: Come giudica gli.?

Abbildung 13: Comment jugez-vouz les.?

Abbildung 14: Secondo Lei, come sono le differenze di mentaltità tra.?

Abbildung 15: A votre avis, comment sont les différences de mentalité entre.?

Abbildung 16: Secondo Lei, qual è la lingua più bella?

Abbildung 17: A votre avis, quelle est la langue la plus belle?

Abbildung 18: Secondo Lei, qual è la lingua più brutta?

Abbildung 19: A votre avis, quelle est la langue la plus laide?

Tabelle 1: Prozentuale Anteile der Landessprachen als Hauptsprachen in der gesamten Wohnbevölkerung nach Sprachgebiet (2000)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. EINLEITUNG

Die meisten sprachwissenschaftlichen Arbeiten über die Sprachensituation der Schweiz beschreiben diese nicht in ihrer Gesamtheit, sondern nur einen bestimmten Aspekt. In den letzten Jahren standen dabei vor allem die Situation der rätoromanischen Sprache, die Sprachkontakte an der deutsch-französischen Sprachgrenze, die Sprachanpassung interner Migranten und die schweizerdeutschen Mundarten im Mittelpunkt (vgl. Niederhauser 1997: 1849).

Die vorliegende Arbeit bietet einen Überblick über zwei der vier schweizerischen Landessprachen der Schweiz, indem soziolinguistische Aspekte dieser beiden Sprachen in der Schweiz dargestellt werden.

Die italienische und die französische Sprache sind nicht nur Nationalsprachen eines eigenen Staates, sie werden auch jeweils von einer Minderheit der schweizerischen Bevölkerung gesprochen. Daher gehören die italienisch- und französischsprachigen Schweizer zu den regionalen Vertretern einer bedeutenden Sprach- und Kulturgemeinschaft, mit der sie sich verbunden fühlen können.

Aus diesem Grund werden neben den Unterschieden der Sprachformen des Französischen und Italienischen in der Schweiz zu den Varietäten in Italien und Frankreich auch die Beziehung zu den Nachbarländern und die Behauptung ihrer sprachlichen Identität gegenüber der Schweiz und der gleichsprachigen Nation beschrieben. Zudem soll der Umgang der beiden Bevölkerungsgruppen mit der Minderheitensituation beleuchtet werden.

In Kapitel 2 wird die allgemeine Sprachsituation der Schweiz beschrieben. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Mehrsprachigkeit der schweizerischen Gesellschaft, der Verteilung der Sprachen in der Bevölkerung und auf den Auswirkungen der Mehrsprachigkeit auf das öffentliche Leben.

Das dritte Kapitel der Arbeit ist der italienischen Sprache in der Schweiz gewidmet. Nach einer Beschreibung der soziolinguistischen Situation in der Südschweiz, dem traditionellen italienischen Sprachgebiet, wird die Beziehung der Region und ihrer Bewohner mit der restlichen Schweiz und mit Italien untersucht. Da ein beträchtlicher Teil der italienischsprachigen Bevölkerung in den nicht­italienischsprachigen Gebieten der Schweiz lebt, wird ihre sprachliche Situation und eine durch die starke Präsenz italienischer Arbeitsmigranten entstandene italienische Lingua franca beschrieben.

Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit der französischen Sprache und der französischsprachigen Bevölkerung in der Schweiz. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem traditionellen Sprachgebiet, der Suisse romande, da dort die Mehrheit der Frankophonen lebt. Die Entwicklung ihrer französischen Sprachvarietät steht in engem Zusammenhang mit der Entwicklung der Sprache in Frankreich, das traditionell eine sehr strenge, zentralistische Sprachlenkung hat, welche sich auch auf die französischsprachige Schweiz auswirkt. Zudem wird beschrieben, welche Rolle die französische Sprache, über die Suisse romande hinaus, in der Schweiz spielt und in welchem Kontext sie in den anderssprachigen Gebieten gesprochen wird.

Im fünften Kapitel werden die beiden Sprechergruppen zusammengeführt. Einem kurzen Vergleich der Ergebnisse aus den vorhergehenden Kapiteln folgt eine Beschreibung der Beziehung zwischen der italienisch- und der französischsprachigen Bevölkerung. Dabei soll auch geklärt werden, inwieweit die beiden Minderheiten sich solidarisch gegenüber der anderen Gruppe zeigen und sich in sprachpolitischen Belangen unterstützen, auf welcher Ebene Kontakte zwischen den Sprechergruppen bestehen und wie sich diese auf ihr Verhältnis zueinander auswirken.

Da es wenige Veröffentlichungen über Spracheinstellungen in der Schweiz gibt, bzw. die Ergebnisse aus älteren Untersuchungen nicht mehr aktuell sind, wurde für diese Arbeit im September und Oktober 2007 eine eigene Befragung durchgeführt. Dafür wurde je eine Schulklasse aus der italienischen und französischen Schweiz befragt. Die Ergebnisse werden in Kapitel 6 dargestellt und den aus der Literatur zusammengetragenen Fakten gegenübergestellt.

Abschließend wird in Kapitel 7 ein Blick auf die Zukunft der beiden Sprachen in der Schweiz geworfen.

Formale Vorbemerkung:

Sofern aus den Bezeichnungen von Personen und Personengruppen nicht explizit hervorgeht, ob es sich um Männer oder Frauen handelt, sind diese nicht geschlechterspezifisch. Aus stilistischen Gründen wurde auf die Nennung beider Geschlechter verzichtet. Für geschlechtlich unspezifische Bezeichnungen wird daher ausschließlich die männliche Form verwendet.

2. DIE SPRACHSITUATION DER SCHWEIZ

Die meisten europäischen Staaten erkennen nur eine offizielle Sprache an, da bei der Gründung der europäischen Nationalstaaten im 19. Jahrhundert Wert auf die Übereinstimmung kultureller und politischer Grenzen gelegt wurde. Die Idee, von auf Volkssouveränität gegründeten, einsprachigen, homogenen und unitaristischen Nationalstaaten, ist ein Produkt der Französischen Revolution. Idealerweise sollten alle Bürger eines Staates eine standardisierte Sprache sprechen (vgl. Flora 2000: 88f; Watts 1988: 314).

Die Schweizer Konföderation ist eine der wenigen Ausnahmen in Europa. Sie ist im Gegensatz zu ihren großen Nachbarn Frankreich, Deutschland und Italien nicht auf einer gemeinsamen Nationalsprache begründet, sondern auf dem Prinzip der Sprachenparität. Die Schweiz ist kein typischer Nationalstaat, sondern eine „politische Willensnation“, deren Identität darauf beruht, dass die Mitglieder verschiedener Sprachgemeinschaften politische Grundsätze miteinander teilen (vgl. Flora 2000: 205, Doerig 1982: 17):

Wir sind ein Volk, dessen Einheit nicht in der Sprache, nicht in der Einförmigkeit der Sitten, des Bekenntnisses, des Blutes, des Temperamentes oder der sogenannten Rasse liegt, sondern in dem Willen, trotz all diesen Gegensätzen ein Volk freier Brüder zu sein (Bohnenblust 1930: 132).

2.1 Mehrsprachigkeit

Hier soll zunächst der Begriff ,Mehrsprachigkeit’ im Hinblick auf die Beschreibung der Sprachsituation in der Schweiz geklärt werden. Lüdi (1996: 234) unterscheidet vier Arten von Mehrsprachigkeit:

1. Individuelle Mehrsprachigkeit liegt bei Menschen vor, die mehr als eine Sprache in ihrem Repertoire haben.
2. Territoriale Mehrsprachigkeit bezeichnet die Koexistenz mehrerer Sprachen auf einem Territorium.
3. Soziale Mehrsprachigkeit bzw. Diglossie beschreibt Gesellschaften, in denen mehrere Sprachen mit unterschiedlichen Funktionen nebeneinander existieren.
4. Institutionelle Mehrsprachigkeit liegt dann vor, wenn gesellschaftliche und staatliche Institutionen ihre Dienste in mehr als einer Sprache anbieten.

Legt man einer Bestimmung der schweizerischen Mehrsprachigkeit diese vier Kategorien zugrunde, lässt sich die Schweiz als territorial mehrsprachig definieren. Inwieweit auch die Institutionen der Schweizer Konföderation mehrsprachig sind, wird in Kapitel 2.5 untersucht.

Soziale Mehrsprachigkeit gibt es in der deutschsprachigen Schweiz. Die Diglossie folgt jedoch nicht dem üblichen Schema High vs. Low variety (vgl. Ferguson 1971: 16), sondern in der mündlichen Kommunikation werden schweizerdeutsche Mundarten und in der schriftlichen Kommunikation die deutsche Standardsprache gebraucht, weshalb man auch von einer medialen Diglossie spricht (vgl. Kolde 1981: 65ff).

Individuelle Mehrsprachigkeit ist in der Schweiz, entgegen des im Ausland verbreiteten Stereotypes, selten. Die Bewohner der Schweiz, die mehrsprachig sind, sind meist ausländische Staatsangehörige oder Bewohner des rätoromanischen Sprachgebiets. Es ist also ein Mythos, dass der „typische Schweizer“ alle vier Landessprachen spricht (vgl. Franceschini 2003: 118ff). Durch den Fremdsprachen­unterricht in der Schule kann er jedoch eine „Bildungsmehrsprachigkeit“ erlangen (vgl. Dürmüller 1994: 218).

2.2 Sprachenstatistik

Die vier Landessprachen der Schweiz sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch[1]. Die Sprachgemeinschaften sind unterschiedlich groß. Bei der Eidgenössischen Volkszählung im Jahr 2000 gaben von einer Wohnbevölkerung von etwas über 7 Millionen 63,7 % Deutsch, 20,4 % Französisch, 6,5 % Italienisch, 0,5 % Rätoromanisch und 9 % eine Nichtlandessprache als Hauptsprache[2] an (vgl. Lüdi/Werlen 2005: 8; siehe Abb. 1).

Abbildung 1: Wohnbevölkerung nach Hauptsprache (in Prozent), 2000

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung nach Lüdi/Werlen 2005: 7

Werden die Sprachen nach ihrer Verteilung betrachtet, ergibt sich folgendes Bild: Die vier Landessprachen dominieren jeweils in einem Teil der Schweiz als Hauptsprache. Statistisch wird jede Gemeinde entsprechend der Sprache, die die Mehrheit der Bevölkerung spricht, einem Sprachgebiet zugeordnet (vgl. Lüdi/Werlen 2005: 12). Die vier Sprachgebiete sind in Abbildung 2 dargestellt.

Abbildung 2: Verteilung der Sprachen in der Schweiz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Region nördlich der Alpen und der obere Teil des Rhône-Tals im Kanton Wallis bilden das deutsche Sprachgebiet. Das französischsprachige Gebiet liegt im Westen und Südwesten des Landes, sowie im unteren Rhône-Tal. Das italienische

Sprachgebiet besteht aus dem südschweizerischen Kanton Tessin und einigen Tälern in Graubünden. Als rätoromanische Schweiz werden einige Bezirke im Kanton Graubünden bezeichnet (vgl. Watts 1988: 316). Die jeweils vorherrschende Sprache wird in den Veröffentlichungen des Bundesamts für Statistik ,Ortssprache’ genannt (vgl. Lüdi/Werlen 2005: 13).

Tabelle 1: Prozentuale Anteile der Landessprachen als Hauptsprachen in der gesamten Wohnbevölkerung nach Sprachgebiet (2000)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Lüdi/Werlen 2005: 17

Tabelle 1 zeigt die Verteilung der Landes- und Nicht-Landessprachen in den vier Sprachgebieten. Mit Ausnahme des rätoromanischen Sprachgebiets sind die schweizerischen Sprachregionen in Bezug auf ihre jeweilige Sprache weitgehend homogen. Es fällt auf, dass die deutsche Sprache in den romanischen Sprachgebieten mehr verbreitet ist als umgekehrt die romanischen Sprachen im deutschen Sprachgebiet.

Durch eine anhaltende Zuwanderung in die Schweiz ist der Ausländeranteil mit circa 18 % an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2000 vergleichsweise hoch (berechnet nach BFS 2003: 49). Einwanderer aus Ländern, in denen eine der schweizerischen Landessprachen gesprochen wird, ziehen bevorzugt in das jeweils gleichsprachige Gebiet der Schweiz: Die Italiener bilden in der italienischsprachigen Schweiz die größte Ausländergruppe. Die Franzosen sind in der Romandie sehr stark vertreten, ihr Anteil an der Bevölkerung in den anderen Sprachgebieten ist hingegen gering.

Der Großteil der ausländischen Wohnbevölkerung spricht jedoch eine Nicht­Landessprache (vgl. Lüdi et al. 1997: 450). Der Anteil der Nicht-Landesprachen ist, außer im französischsprachigen Gebiet, in den 1990er Jahren überall gestiegen. Er liegt im nationalen Durchschnitt bei 9 % (vgl. Lüdi/Werlen 2005: 9) und ist damit höher als der Anteil der rätoromanischen und italienischen Sprache. Die wichtigsten Nicht-Landessprachen in der Schweiz sind nach dem Ergebnis der Eidgenössischen

Volkszählung 2000 Serbisch/Kroatisch, Albanisch, Portugiesisch, Spanisch, Türkisch und Englisch (Lüdi/Werlen 2005: 22).

2.3 Zusammenleben der Sprachgemeinschaften

Die schweizerischen Sprachgemeinschaften leben weitgehend konfliktfrei miteinander. Daher wurde der Ausdruck des ,Schweizer Sprachfriedens’ geprägt (vgl. McRae 1983: 229; Haas 1988:1377).

Neben der verfassungsrechtlichen Gleichstellung der vier Landessprachen[3], gibt es weitere Voraussetzungen, die zum konfliktarmen Zusammenleben der Sprach­gemeinschaften beigetragen haben. Diese werden im Folgenden dargestellt.

2.3.1 Territorialprinzip

Das Territorialprinzip (ius soli) gilt als einer der Grundpfeiler des Schweizer Sprachfriedens, da es die Landessprache, die von der Mehrheit der Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet gesprochen wird, schützt (vgl. Rossinelli 1992: 179f). Sein Ziel ist die Sicherung möglichst monolingualer Sprachgebiete (vgl. Kolde 1981: 43). Nach dem Territorialprinzip liegt die Sprachenhoheit bei den Kantonen. Sie bestimmen ihre Amtssprache(n) nach der sprachlichen Zusammensetzung ihrer Bevölkerung. Als Amtssprache wird die Sprache der Mehrheit der Bevölkerung gewählt. Leben in einem Kanton mehrere größere Sprachgruppen, können auch mehrere Sprachen als Amtssprachen festgelegt werden. Demnach ergibt sich in der Schweiz folgendes Bild: Von den 26 Kantonen sind 17 deutschsprachig, vier französischsprachig, einer italienischsprachig und drei sind zweisprachig (französisch, deutsch). Der Kanton Graubünden ist offiziell dreisprachig (deutsch, italienisch, rätoromanisch) (vgl. Haas 1988: 1363). Der sprachlich-kulturelle Föderalismus in der Schweiz soll laut Peter Cichon (1995: 223) „den einzelnen Sprachgemeinschaften ein Maximum an Entfaltungsfreiheit und Unabhängigkeit voneinander sichern [...]“.

Das Territorialprinzip hebt die in der Verfassung verankerte Sprachenfreiheit und Gleichberechtigung der Landessprachen zugunsten der Ortssprache auf.

Anderssprachige Zuzügler, unabhängig davon, ob sie Schweizer oder Ausländer sind, müssen sich sprachlich anpassen (vgl. Cichon 1995: 223).

Probleme bei der Umsetzung des Territorialprinzips entstehen vor allem in den Sprachgrenzgebieten, in denen gemischtsprachige Bevölkerungen leben (vgl. Haas 1988: 1369; siehe auch Kapitel 4.2).

2.3.2 Cross cutting cleavages

Die wechselseitige Überschneidung von sprachlichen Grenzen mit anderen (konfessionellen, wirtschaftlichen, sozialen usw.) Trennlinien in der Schweiz hat eine konfliktdämpfende Wirkung. In den Sozialwissenschaften wird dieses Phänomen als cross cutting cleavages bezeichnet (vgl. Schmid 1994a: 297, McRae 1983: 230). In der Schweiz gibt es aufgrund ihrer historischen Entwicklung eine Überschneidung der sprachlichen und kantonalen Grenzen, eine Überschneidung der sprachlichen Grenzen mit den Grenzen von wirtschaftlich stärker entwickelten, städtischen Gebieten und ländlichen Gebieten, sowie eine Überschneidung der sprachlichen und konfessionellen Grenzen. Außer in der italienischsprachigen Schweiz sind in allen Sprachgebieten sowohl Katholizismus als auch Protestantismus stark präsent (vgl. McRae 1983: 114).

Durch das Querschneiden der Trennlinien gibt es innerhalb der Sprach­gemeinschaften konfessionelle und soziale Unterschiede. Dazu kommen bedeutende kulturelle Unterschiede. In der Deutschschweiz beispielsweise werden zahlreiche unterschiedliche Dialekte[4] gesprochen, die jeweils eine eigene identitätsstiftende Funktion haben. Die französischsprachigen Kantone, die erst spät zur Schweizer Konföderation kamen, haben jeweils eine eigene politische Geschichte. Da die Sprachgemeinschaften in sich nicht gleichartig, sondern heterogen sind, vermindert sich der Wunsch nach politischer Unabhängigkeit (vgl. Schmid, 1994a: 298).

2.3.3 Konflikte zwischen den Sprachgruppen

Die oben genannten Bedingungen haben verhindert, dass die in der jüngeren Geschichte der Schweiz aufkeimenden Konflikte, nicht in Unabhängigkeits­bewegungen und gewalttätigen Auseinandersetzungen endeten (vgl. Baggioni 1997: 31). Vor allem in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg kam es zu Konflikten zwischen den Sprachgruppen, die für das jeweils gleichsprachige europäische Land Partei ergriffen haben. Nachdem das Deutsche Reich das neutrale Belgien angegriffen hatte, vergrößerte sich der „Graben“ (fossé) zwischen den Sprachgemeinschaften, so dass die Existenz der Schweiz bedroht zu sein schien (vgl. McRae 1983: 45; Widmer et al. 2004: 15). Trotz der Gefahr, die von den totalitären Regimen in Deutschland und Italien in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen ausging, schaffte es die Schweiz, sich auf ihre multikulturelle Einheit und demokratische Tradition zurückzubesinnen. Während die kulturellen Verbindungen der Sprachgruppen zu ihren gleichsprachigen Nachbarn wegen der politischen Ereignisse geschwächt wurden, verstärkten sich die Verbindungen zwischen den verschiedensprachigen Bevölkerungsgruppen in der Schweiz (vgl. McRae 1983: 45f).

Auch die so genannte Jura-Frage’ wird als bedeutender linguistischer Konflikt gewertet. Die französischsprachige Bevölkerung im nördlichen Jura fühlte sich sprachlich und auch konfessionell als Minderheit. In diesem Fall gab es keine cross cutting cleavages, sondern eine Übereinstimmung der Sprach- und Konfessionsgrenze. Diese löste eine Bewegung aus, die 1978 zur Abspaltung vom mehrheitlich deutschsprachigen Kanton Bern und schließlich zur Gründung des französischsprachigen Kantons Jura führte (vgl. Kolde 1981: 57). Die Lösung des Konflikts bezeichnet Baggioni (1997: 31f) als einen typisch schweizerischen Kompromiss.

Die je nach Sprachregion sehr unterschiedlichen Ergebnisse bei der Abstimmung über den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1992 wurden als ein gegensätzliches Verhältnis der schweizerischen Bevölkerungsgruppen zu Europa gedeutet. Viele Politiker werteten dies als eine Belastungsprobe der mehrsprachigen Schweiz (vgl. Widmer et al.2004: 253).

Insbesondere zwischen der deutschen und der französischen Sprachgemeinschaft gibt es auch heute noch immer wieder Unstimmigkeiten. Dabei geht es meist um Mehrheitsansprüche. In diesem Zusammenhang haben die Medien den Begriff „Röstigraben“ geprägt. Dieses Bild steht für die kulturellen Unterschiede zwischen der deutschen und der französischen Schweiz. Die Meinungen darüber, ob der Kontrast tatsächlich so stark ist, gehen allerdings stark auseinander (vgl. Bickel 1994: 41). Als eine Ursache für den Konflikt zwischen Deutschschweizern und Romands gilt die Konzentration der Wirtschaft im so genannten „Goldenen Dreieck“ (Zürich, Bern, Basel) in der deutschen Schweiz (vgl. Camartin 1982: 328). Es handelt sich hierbei also mehr um einen wirtschaftlichen als um einen sprachlichen Konflikt.

Die zahlenmäßige Übermacht der deutschsprachigen Bevölkerung führt bei den anderen Sprachgemeinschaften oft zu Minderwertigkeitsgefühlen, mit denen auf unterschiedliche Weise umgegangen wird. Das größte Problem aktuell ist aber wahrscheinlich das Desinteresse der einzelnen Sprachgruppen den anderen gegenüber (vgl. Pedretti 2000: 277).

2.3.4 Sprachpolitische Herausforderungen

Die größten sprachpolitischen Probleme, mit denen die Schweiz aktuell konfrontiert ist und in den nächsten Jahrzehnten sein wird, lassen sich nach Widmer et al. (2004: 301) folgendermaßen zusammen fassen:

- Rückgang der Kenntnisse in den anderen Landessprachen
- Verstärkter Rückgang der rätoromanischen Sprache
- Zu geringe Präsenz der italienischen Sprache im deutschen und französischen Sprachgebiet
- Ausbreitung der Mundart in der deutschen Schweiz (,Mundartwelle’)
- Verstärkte Verbreitung der englischen Sprache in der Schweiz

In den letzten Jahren hat die schweizerische Regierung mit verschieden Maßnahmen versucht, den sprachpolitischen Problemen entgegenzuwirken, die sich auch in der Gesetzgebung niedergeschlagen haben und den Fortbestand des Sprachfriedens garantieren sollen. Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Landessprachen der Schweiz werden im folgenden Kapitel dargestellt.

2.4 Gesetzliche Rahmenbedingungen

Mehrsprachigkeit und Multikulturalität sind als grundlegende Elemente der schweizerischen Identität in der Bundesverfassung verankert. Sowohl die öffentliche Wahrnehmung der Sprachenfrage als auch die entsprechenden Bundesartikel haben sich im Laufe der Zeit verändert. Die wichtigsten Verfassungsartikel und Gesetze, welche die Sprachen betreffen, werden im Folgenden aufgezeigt.

2.4.1 Bundesverfassung

In der Verfassung des Schweizer Bundesstaates von 1848 wurden die deutsche, die französische und die italienische Sprache erstmals als gleichwertige National­sprachen des Bundes festgeschrieben. Die Ausarbeitung des Sprachenartikels (Artikel 109) war das Ergebnis eines aufkommenden Bewusstseins der Schweizer für ihre sprachliche Verschiedenheit, auch wenn die Sprachenfrage zu diesem Zeitpunkt im öffentlichen Diskurs noch kaum thematisiert wurde (vgl. Widmer et al. 2004: 119).

1938 wurde Rätoromanisch als vierte Nationalsprache (nicht aber als Amtssprache) in den Sprachenartikel der Bundesverfassung aufgenommen. Dies kann als Anerkennung der Viersprachigkeit der Schweiz, aber auch als ein Mittel der Machtpolitik verstanden werden, da die schweizerische Regierung Ansprüche Italiens an der rätoromanischen Minderheit befürchtete (vgl. Löffler 1995: 50; Dahmen/Kramer 2001: 508).

1996 stimmten die Schweizer in einer Volksabstimmung der Revision des Sprachenartikels 116 zu. Daraufhin wurde die Stellung der rätoromanischen Sprache aufgewertet und Maßnahmen zur Erhaltung der bedrohten Sprachminderheiten als Verfassungsziel festgeschrieben. Der Revision war ein langer sprachpolitischer Prozess vorangegangen, in dem es hauptsächlich um die Kritik an der Ausbreitung der schweizerdeutschen Mundarten, den Kampf der südschweizerischen Abgeordneten um eine Verbesserung der Stellung des Italienischen in der Bundesverwaltung, um die Sprachenfrage in Hochschulen und Medien sowie um die Förderung des Rätoromanischen als eine in ihrer Existenz bedrohten Minderheiten­sprache ging (vgl. Widmer et al. 2004: 251f).

Bei der Totalrevision der Bundesverfassung im Jahr 1999 gab es weitere sprachrechtliche Neuerungen. Die Präambel der neuen Verfassung betont die kulturelle Vielfalt als wesentliches Merkmal der Schweiz. Eine Neuerung bezüglich der Sprachen ist, dass der Artikel, der Deutsch, Italienisch, Französisch und Rätoromanisch als Landessprachen festlegt, als vierter Artikel der Verfassung eine wichtige Position einnimmt (vgl. Widmer et al. 2004: 403).

Der eigentliche „Sprachenartikel“ (Art. 70 BV) legt in Absatz 1 die Amtssprachen des Bundes fest:

'Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.

In Absatz 2 ist das Territorialprinzip umschrieben:

2 Die Kantone bestimmen ihre Amtssprachen. Um das Einvernehmen zwi­schen den Sprachgemeinschaften zu wahren, achten sie auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete und nehmen Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten.

Die Absätze 3 bis 5 legen die Aufgaben des Bundes zur Beibehaltung des Sprachfriedens, der mehrsprachigen Kantone und der linguistischen Minderheiten fest:

3Bund und Kantone fördern die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften.

4Der Bund unterstützt die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben.

In der Öffentlichkeit wurden die Änderungen der Bundesverfassung, die die Sprache betreffen, allerdings kaum wahrgenommen (vgl. Widmer et al. 2004: 408).

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene zwar sprachliche Vielfalt gewährleisten und fördern sollen, auf Kan­tons- bzw. Gemeindeebene das Ziel der Sprachenpolitik jedoch die Homogenität der Sprachgruppen ist. Hierbei handelt es sich um die Kombination von zwei gegenläufigen Konzepten (vgl. Widmer et al. 2004: 363).

2.4.2 Sprachengesetz

Im Oktober 2007 stimmte die schweizerische Bundesversammlung (Ständerat und Nationalrat) dem „Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften“ (Sprachengesetz) zu. Das neue Gesetz umschreibt die konkreten Maßnahmen des Bundes und der Kantone zur Erhaltung und Förderung der Viersprachigkeit, wie sie die Bundesverfassung vorsieht. Einige Bestimmungen sind im Folgenden zusammengefasst:

- Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen des Bundes gleichzeitig in deutscher, französischer und italienischer Sprache (Art. 10 SpG)
- Förderung des Austausches von Schülern, Lehrlingen und Lehrkräften (Art. 14 SpG)
- Finanzhilfen für eine Verbesserung des Unterrichts in den Landessprachen (Art. 16 SpG)
- Subventionen für Nachrichtenagenturen, die über die vier Sprachregionen berichten (Art. 18 SpG)
- Subventionen für Organisationen und Institutionen, die sich für die Erhaltung und Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur in der Schweiz einsetzen (Art. 18 SpG)
- Förderung der Aus- und Weiterbildung der Angestellten des Bundes zur Förderung ihrer Sprachkenntnisse in den Landessprachen (Art. 20 SpG)

Es bleibt abzuwarten, in wie weit das neue Gesetz in der Praxis umgesetzt werden wird und wie es sich auf die institutionelle Mehrsprachigkeit auswirken wird. Der folgende Abschnitt stellt die aktuelle Präsenz der Sprachen im öffentlichen Bereich dar.

2.5 Sprachen im öffentlichen Leben

Die Umsetzung der Gleichstellung der Sprachen lassen sich in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens in der Schweiz untersuchen. Als Beispiele wurden in der vorliegenden Arbeit Schule und Ausbildung, der politisch-administrative Bereich, Auf- und Inschriften sowie Medien ausgewählt.

2.5.1 Schule und Ausbildung

Das Bildungswesen ist föderalistisch organisiert. Gemäß Art. 62 BV sind die Kantone für das Schulwesen verantwortlich. Daher unterscheiden sich die Kantone in der Organisation des Schuljahres, den Lehrplänen und dem Beginn des Fremdsprachenunterrichts (vgl. McRae 1983: 147).

Die Kantone legen die Unterrichtssprache nach dem Territorialprinzip fest. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regelung, wie z.B. die französischsprachige Schule in Bern, die hauptsächlich für die Kinder der dort arbeitenden Bundesbeamten eingerichtet wurde (vgl. Camartin 1982: 316). In einigen Kantonen sind private Schulen mit einer anderen als der dort üblichen Landessprache oder einer Nicht-Landessprache als Unterrichtssprache erlaubt (vgl. Rossinelli 1992: 188).

In einem mehrsprachigen Land wie der Schweiz ist es nahe liegend, dass die Schüler als Fremdsprachen zunächst die Sprachen ihres Landes lernen. Dies kann als eine „Form des indirekten Sprachkontakts“ betrachtet werden (Löffler 1995: 53). Früher lernten alle Schweizer Schüler als erste Fremdsprache (L2) eine zweite Landessprache: In den deutschsprachigen Kantonen war das Französisch (vgl. McRae 1983: 147). Heute wird in einigen deutschschweizerischen Kantonen bereits in der Grundschule Englisch unterrichtet, Französisch folgt dann als zweite Fremdsprache (L3) in der fünften Klasse. In den französischsprachigen Kantonen lernen die Schüler ab der dritten Klasse Deutsch und als zweite Fremdsprache Englisch. Die italienische Sprache wird dort nur selten unterrichtet. Auch im italienischen Sprachgebiet ist die erste Fremdsprache eine Landessprache (Französisch). Als L3 lernen die Schüler dort wahlweise Deutsch oder Englisch (vgl. Patthey 1994b: 171). Im dreisprachigen Kanton Graubünden ist die Sprachenfrage an den Schulen sehr komplex. Die meisten Gemeinden sind autonom und können die Unterrichtssprache jeweils selbst nach dem Territorialprinzip wählen. In den rätoromanischen Bezirken ist Deutsch L2 und Französisch L3 (vgl. Patthey 1994b: 171).

Das neue Sprachengesetz6 sah in seiner ersten Fassung, die im Juni 2007 vom Nationalrat beschlossen wurde, vor, dass alle schweizerischen Schüler als erste Fremdsprache bereits in der Grundschule eine Landessprache lernen sollten, um die „Bedeutung der Mehrsprachigkeit als einem der Grundpfeiler der Schweiz“ zu unterstreichen (vgl. WBK-N). Die Mehrheit des Ständerates war jedoch von der Verfassungswidrigkeit dieses Punktes überzeugt, da die Regelung des Sprachenunterrichts an Schulen in den Kompetenzbereich der Kantone fällt. Außerdem befürchtete man, bei einem Verbot des „Frühenglischen“, eine Ablehnung des Gesetzes durch ein Referendum, da sich viele Schüler und Eltern Englisch als erste Fremdsprache wünschen (vgl. NZZ vom 26.09.2007). In dem im Oktober beschlossenen Sprachgesetz ist die erste Schulfremdsprache nun nicht mehr vom Bund vorgegeben. Um die Bedeutung der Kenntnisse in den Landessprachen hervorzuheben, fordert das Gesetz dennoch, dass der Unterricht der Landessprachen gefördert wird:

Sie [Bund und Kantone] setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht ein, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen (Art 15 SpG, Abs.3).

Somit wird sich an der oben beschriebenen Sprachenfolge, die von den Kantonen festgelegt wird, voraussichtlich nicht viel ändern.

Auch an den Universitäten wird die Umgangssprache gemäß dem föderalistischen Prinzip von den Kantonen bestimmt. In der deutschsprachigen Schweiz gibt es vier und in der französischsprachigen Schweiz drei Universitäten. Außerdem gibt es eine deutsch-französische Universität in der zweisprachigen Stadt Freiburg/Fribourg. Die italienischsprachige Università della Svizzera Italiana im Tessin wurde erst 1996 gegründet. Zuvor mussten die Tessiner zum Studium in die deutsch- oder französischsprachige Schweiz oder nach Italien (vgl. Pedretti 2000: 291).

2.5.2 Politisch-administrativer Bereich

Auf Bundesebene gibt es drei offizielle Amtssprachen. In den Bundesbehörden in der Schweizer Hauptstadt Bern sind Abgeordnete aus allen vier Sprachgebieten ver­treten. Allerdings gilt dort in der Praxis Zweisprachigkeit. Laut Iso Camartin (1982: 306) wird bei den Sitzungen der eidgenössischen Räte nur äußerst selten, und nicht einmal von den italienischsprachigen Parlamentariern selbst, Italienisch gesprochen. Sie weichen meist auf das Französische aus. Somit dominieren im Parlament zwei Sprachen: Französisch und „Schweizerhochdeutsch“ (vgl. Löffler 1995: 51). Daran hat sich auch durch die Verfassungsänderung von 1999, die eine Aufwertung der italienischen Sprache vorsah, nichts geändert (vgl. Lurati 2000: 177).

Bei den Parlamentsdebatten gibt es keine Simultanübersetzungen für die Abgeordneten. Rechtskräftige Texte müssen jedoch in alle Landessprachen übersetzt werden (vgl. Löffler 1995: 51). Bei der Gesetzesvorbereitung werden die meisten Texte zunächst auf Deutsch erstellt und dann in die anderen Sprachen übersetzt. Diese Praxis wird von den Romands und Südschweizern kritisiert. So stellt Michel Rossinelli von der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Genf fest:

Il semble en résulter que les modèles de pensées allemands et les solutions tirées du droit allemand prédominent alors que l'esprit latin n'exerce qu'une influence restreinte (Rossinelli 1992: 186).

In der verwaltungsinternen Arbeit ist die deutsche Sprache wegen der großen Anzahl deutschsprachiger Bundesbeamter überproportional präsent (vgl. Haas 1988: 1366). Daher veranlasste im Jahr 1992 der damalige Bundespräsident Flavio Cotti die Einführung einer Quotenregelung für Sprachminderheiten. Gemäß der Verteilung der Sprachen in der Bevölkerung sollten die Mitarbeiter der Bundesverwaltung zu 70 % deutschsprachig, zu 20 % französischsprachig und zu 10 % italienischsprachig sein. Dadurch konnte die Benachteiligung der Bundesangestellten mit italienischer und französischer Muttersprache zumindest teilweise verringert werden (vgl. Pedretti 2000: 287).

2.5.3 Auf- und Inschriften

Einem ausländischen Besucher der Schweiz fällt auf, dass er in einem mehrsprachigen Land ist, auch wenn er sich nur in einem der vier Sprachgebiete aufhält. Viele Beschriftungen, wie beispielsweise die der Banknoten sind viersprachig (z.B.: Hundert Franken, Tschent Francs, Cent Francs, Cento Franchi). Auch die Hinweisschilder bundesweiter Institutionen, wie die der Schweizerischen Bundesbahn sind mehrsprachig (vgl. Löffler 1995: 52). Die Beschriftung der Ver­packungen von Lebensmitteln und anderen Gebrauchsgütern ist in den meisten Fällen mindestens dreisprachig. Die ins Italienische und Französische übersetzte Beschriftung von Produkten, die in der Deutschschweiz hergestellt wurden, ist allerdings häufig (aus Gründen der Kosteneinsparung) sehr schlecht (vgl. Furer 1992: 203). Ein Beispiel für eine solche (wörtliche) Übersetzung aus dem Deutschen ist dieser Werbeslogan: „Dès le premier bain-crème F, aussi une peau sèche retrouve finesse et souplesse“ (De Pietro 1995: 238). In der französischsprachigen Schweiz nennt man ein solches Französisch français fédéral.

2.5.4 Medien

Die Presselandschaft in der Schweiz ist durch eine starke lokale und regionale Verankerung der Zeitungen gekennzeichnet, diese werden hauptsächlich im jeweils eigenen Sprachgebiet verkauft und gelesen (vgl. Widmer et al. 2004: 497). Die Tatsache, dass die Schweiz gemessen an Anzahl und Auflage eines der europäischen Länder mit den meisten Tageszeitungen ist, resultiert aus der Mehrsprachigkeit (vgl. Melich 1991: 235).

Die Verbreitung von Rundfunkprogrammen in allen schweizerischen Nationalsprachen ist gesetzlich geregelt. Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen aus dem Jahr 2006 besagt, dass die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR idée suisse) eine Konzession zur Verbreitung von Programmen in allen schweizerischen Landessprachen auf nationaler und sprachregionaler Ebene hat, um der Viersprachigkeit des Landes Rechnung zu tragen. In den Fernsehstudios der SRG SSR werden je zwei Programme für die italienische, französische und deutsche Schweiz und ein Fernsehprogramm für die rätoromanische Schweiz produziert (vgl. UVEK 2003: 2). Die verschiedensprachigen Programme werden nicht zentral, sondern in den jeweiligen Sprachgebieten produziert. Daher unterscheiden sie sich sowohl in der Programmgestaltung als auch in der Themenauswahl, die auf die angrenzenden gleichsprachigen Sprach- und Kulturräume (Frankreich, Italien, Deutschland) ausgerichtet ist (vgl. Niederhauser 1997: 1839).

Im öffentlich-rechtlichen Hörfunk gibt es je drei Programme in deutscher, französischer und italienischer Sprache, die teilweise auch in den anderssprachigen Gebieten empfangen werden können. Dadurch haben die Schweizer, die bei einem Umzug das Sprachgebiet wechseln, in ihrer neuen Heimat Zugang zu Rundfunkprogrammen in ihrer Herkunftssprache (vgl. Knecht/Py 1997: 1867). Das rätoromanische Radioprogramm kann jedoch nur über UKW empfangen werden. Zusätzlich wird über Satellit ein mehrsprachiges Kulturprogramm ausgestrahlt (vgl. UVEK 2003: 2).

Bei der Erstellung von Homepages für das Internet gibt es die technische Möglichkeit, gleiche Inhalte in verschiedenen Sprachen anzubieten. Viele Seiten, wie die Suchmaschine Google oder die Homepage der offiziellen Schweizerischen Bundesbehörden, haben auf ihrer Startseite Links zu Versionen in den vier Landessprachen und teilweise auch zu englischen Versionen (siehe http://www.google.ch/ , http://www.admin.ch/index.html).

Matteo Casoni (2003: 3), der die Präsenz der schweizerischen Landessprachen im Internet sowohl qualitativ als auch quantitativ untersuchte, gibt jedoch zu bedenken, dass solche Links nicht bedeuten, dass die Sprachen auf diesen Seiten auch gleich stark repräsentiert sind. Casonis quantitative Untersuchung ergab, dass die deutsche und die französische Sprache auf schweizerischen Homepages besonders stark vertreten sind. Viele Seiten, vor allem aus dem wirtschaftlich-finanziellen Sektor, sind in französischer, deutscher und englischer Sprache. Die italienischsprachigen und rätoromanischen Internetnutzer müssen also Kenntnisse in mindestens einer dieser Sprachen haben. Insgesamt ist die Nicht-Landessprache Englisch genauso stark vertreten wie Italienisch. Die rätoromanische Sprache ist deutlich unterrepräsentiert (vgl. Casoni 2003: 22f). Zudem ergab die qualitative

Untersuchung, dass in den Übersetzungen der Homepages ins Italienische viele grammatikalische Fehler auftreten (vgl. Casoni 2003: 37).

Die vorhergehenden Beispiele haben gezeigt, dass der gesetzlichen Gleichstellung der Amtssprachen in der Schweiz in vielen Bereichen ein Ungleichgewicht in der Praxis gegenüber steht.

Im folgenden Kapitel wird nun näher auf die Präsenz der italienischen Sprache in der Schweiz eingegangen.

3. DIE ITALIENISCHSPRACHIGE BEVÖLKERUNG

Italienisch ist die Hauptsprache von 6,5 % der Einwohner in der Schweiz (vgl. Lüdi/Werlen 2005: 8). Die italienische Sprache spielt eine besondere Rolle in der Schweiz, da sie nicht nur eine der vier Landessprachen und Amtssprache in den Kantonen Tessin und Graubünden ist, sondern auch die Muttersprache zahlreicher Einwanderer aus Italien. Darüber hinaus hat sie in der Deutschschweiz in einigen Berufszweigen für Personen mit unterschiedlichen Herkunftssprachen die Rolle einer Verständigungssprache eingenommen. Daneben existiert eine vor allem im Schriftverkehr der Bundesbehörden gebrauchte Varietät, das so genannte italiano elvetico.

Abbildung 3: Varietäten der italienischen Sprache in der Schweiz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Moretti 2006: 13

Die verschiedenen Funktionen und Varietäten der italienischen Sprache in der Schweiz, die in Abbildung 3 dargestellt sind, und die Situation ihrer Sprecher werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.

3.1 Tessin und Italienischbünden

Das traditionelle italienische Sprachgebiet besteht aus dem Kanton Tessin (Ticino) und den italienischsprachigen Tälern in Graubünden (Grigioni). Es wird häufig als Italienische Schweiz bzw. Svizzera italiana bezeichnet. Dabei handelt es sich jedoch um einen künstlichen Begriff. Er erweckt den Eindruck, das italienischsprachige Gebiet sei eine geographische, historische oder kulturelle Einheit. Eine solche Einheit existiert jedoch nicht (vgl. Lurati 2000: 179).

3.1.1 Sprachsituation im Tessin

Das Tessin ist der einzige Kanton, in dem die italienische Sprache alleinige Amtssprache ist. Im Jahr 2000 lebten dort 308 846 Personen, von denen 83,1 % Italienisch als ihre Hauptsprache nannten (vgl. Lüdi/Werlen 2005: 23). Die Anzahl der italienischsprachigen Einwohner ist im Vergleich zu 1990 gestiegen. Der Anteil der deutschsprachigen Bevölkerung ist im gleichen Zeitraum von 9,7 auf 8,3 % zurückgegangen, dagegen ist der Anteil der Nicht-Landessprachen von 5,4 auf 6,8 % gestiegen (vgl. ebd.: 23; Lüdi et al. 1997: 203). Der Rückgang der Deutsch­sprachigen im Tessin könnte sich dadurch erklären lassen, dass die Region in den letzten zwanzig Jahren für deutschsprachige Schweizer als Ferien- bzw. Ruhestandswohnsitz weniger attraktiv geworden ist. Laut Bundesamt für Statistik ist es aber wahrscheinlicher, dass die deutschsprachigen Bewohner des Tessins aufgrund einer „veränderten Sensibilität in der Sprachenfrage“ bei der Volkszählung nicht mehr Deutsch sondern Italienisch als ihre Hauptsprache angegeben haben. Das kann auch als Zeichen eines sprachlichen Integrationsprozesses der eingewanderten Germanophonen gewertet werden (vgl. Lüdi et al. 1997: 203).

Lüdi und Werlen (2005: 32) sprechen aufgrund dieser Zahlen von einer abnehmenden Bedrohung der italienischen Sprache in ihrem Sprachgebiet durch die deutsche Sprache. Andere sind weniger optimistisch. Lurati (2000: 178) schreibt, dass die Tessiner ihre Sprache weiterhin in Gefahr sehen. Da sie unbedingt Deutsch lernen müssen, um im Beruf Erfolg zu haben, messen viele ihrer eigenen Sprache weniger Bedeutung zu.

Eine neue Herausforderung für die kantonale Sprachpolitik ist die Präsenz von Nicht­Landessprachen im Tessin, die zwischen 1990 und 2000 weiter angestiegen ist (vgl. Lüdi et al. 1997: 203; Lüdi/Werlen 2005: 16).

In Graubünden ist Italienisch eine von drei Amtssprachen. Deutsch ist die Sprache der Mehrheit (68,3 %), gefolgt von Rätoromanisch (14,5 %). Im Gegensatz zum Tessin, wo der Anteil der italienischsprachigen Schweizer zugenommen hat, ist die Anzahl der Italienischsprachigen in den zum italienischen Sprachgebiet zählenden Bündner Tälern zwischen 1990 und 2000 von 11 % auf 10,2 % zurückgegangen (vgl. Lüdi/Werlen 2005: 98).

Das italienische Sprachgebiet in Graubünden besteht aus vier geographisch voneinander getrennten Tälern, in denen die italienische Sprache unterschiedlich stark verbreitet ist. Im Puschlav-Tal (Bernina) und im Bezirk Moesa (Calancatal, Misox) ist Italienisch die Hauptsprache einer großen Mehrheit der Bevölkerung (91 bzw. 88 %). Im Kreis Bergell hat fast ein Viertel der Bevölkerung Deutsch als Hauptsprache, so dass dort eine Entwicklung zu einem zweisprachigen Gebiet zu erwarten ist (vgl. Lüdi/Werlen 2005: 99). Hier sind die italienische Sprache und Kultur durch einen immer größeren Einfluss des Deutschen gefährdet: Die Zeitungen sind hauptsächlich deutschsprachig und eine weiterführende Schulbildung oder Ausbildung ist nur im deutschsprachigen Gebiet möglich (vgl. Lurati 2000: 181).

3.1.2 Ausbreitung der italienischen Sprache im Tessin

Ab Mitte des 15. Jahrhunderts breitete sich die italienische Schriftsprache toskanischer Herkunft (volgare) auch auf dem Gebiet der heutigen Südschweiz aus. Die Kommunikation zwischen Händlern, Kaufleuten und Beamten aus der Süd­schweiz und den norditalienischen Städten trug zu ihrer Verbreitung bei. Ende des 16. Jahrhunderts wurde die italienische Sprache auch in kirchlichen Texten ge­braucht. Während des 17. und 18. Jahrhunderts blieb die Verwendung des Italienischen weitestgehend auf den schriftlichen Gebrauch beschränkt. In der münd­lichen Kommunikation wurde fast ausschließlich Dialekt gesprochen. Die Ein­führung der Gemeindeschulen führte im 19. Jahrhundert zu einer verstärkten Verbreitung der Italienischkenntnisse in der Bevölkerung. Jedoch blieb die

Diglossie[4] zwischen der italienischen Standardsprache und den lokalen Mundarten im Tessin bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts im Tessin bestehen (vgl. Lurati 2000: 185ff).

Die italienische Standardsprache, die nur in sehr formellen Situationen gebraucht wurde, war den Tessinern fremd (vgl. Moretti/Bianconi 1983: 136). Lange Zeit lernten die Tessiner die italienische Sprache nur in geschriebener, literarischer Form kennen. Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass es im ,Tessiner Italienisch’ viele Archaismen gibt, die in Italien nur noch in der gehobenen Sprache vorkommen. Doch der Gebrauch von Ausdrücken wie accadimento anstelle von fatto (,Ereignis’) oder addivenire anstelle von giungere (,hinzukommen’) wird auch in der Südschweiz immer seltener (vgl. Lurati 2000: 195).

Die soziokulturelle und ökonomische Modernisierung des Tessins, die nach dem Zweiten Weltkrieg begann, begünstigte eine Veränderung der Diglossie-Beziehung zwischen der italienischen Standardsprache und den Dialekten. Die Standardsprache breitete sich immer mehr auf Kosten des Dialekts aus (vgl. Moretti / Bianconi 1993: 135). Eine wichtige Rolle bei ihrer Verbreitung hatten die Massenmedien, die den italienischsprachigen Schweizern die italienische Sprache auch in ihrer mündlichen Varietät näher brachten (vgl. Lurati 2000: 196).

Heutzutage gehört die italienische Standardsprache zum alltäglichen Sprachgebrauch der Tessiner. Sie breitet sich immer stärker in den Bereichen aus, die vorher dem Dialekt vorbehalten waren. Vor allem bei den jüngeren Generationen haben sich die Präferenzbeziehungen zwischen den beiden Varietäten zugunsten der standard­sprachlichen Varietät verändert. Die Jugendlichen betonen zwar die Bedeutung des Dialekts als Teil ihres sprachlichen-kulturellen Erbes und ihrer regionalen Identität, aber es ist ihnen wichtiger eine Sprache zu gebrauchen, die möglichst viele sprechen und verstehen. Daher erfährt der Dialekt eine immer stärkere Abwertung und die

5Der Bund unterstützt Massnahmen (sic!) der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache.

In der neuen Verfassung ist außerdem erstmals die Sprachenfreiheit als Verfassungsrecht anerkannt (Art. 18 BV). Sie galt vorher als ein ungeschriebenes Recht der schweizerischen Bürger. Die Sprachenfreiheit wird allerdings durch das Territorialprinzip eingeschränkt.[5]

[...]


[1] Rätoromanisch bzw. Bündnerromanisch ist ein Sammelbegriff für fünf verschiedene romanische Mundarten. Erst vor einigen Jahren verbreitete sich v.a. für den schriftlichen Gebrauch eine Einheitssprache, das rumantsch grischun (vgl. Niederhauser 1997: 1844).

[2] Die Hauptsprache ist laut Fragebogen der Eidgenössischen Volkszählung die Sprache, in der die Befragten denken und die sie am besten beherrschen. Dadurch wird der Begriff „Muttersprache“ ersetzt, der bis 1980 bei den Volkszählungen gebraucht wurde. Die Befragten können nur eine Hauptsprache angeben, d.h. mehrsprachige Personen müssen sich für eine Sprache entscheiden (vgl. Lüdi et al. 1997: 609).

[3] Siehe Abschnitt 2.5.

[4] Die Begriffe ,Dialekt’ und ,Mundart’ werden in dieser Arbeit wie im alltäglichen Sprachgebrauch unterschiedslos benutzt, da sich auch in der Sprachwissenschaft eine inhaltliche Differenzierung nicht durchgesetzt hat. Zur Diskussion über die Bedeutung und Entwicklung der beiden Begriffe siehe Löffler (21980).

[5] Siehe Abschnitt 2.3.1.

Excerpt out of 104 pages

Details

Title
Soziolinguistische Aspekte der italienischen und französischen Sprache in der Schweiz
College
University of Mannheim  (Romanisches Institut)
Grade
1,0
Author
Year
2007
Pages
104
Catalog Number
V370798
ISBN (eBook)
9783668486379
ISBN (Book)
9783668486386
File size
1317 KB
Language
German
Notes
Die vorliegende Arbeit gibt einen hervorragenden Überblick über unterschiedlichste Aspekte der sprachlichen Situation der französisch- und italienischsprachigen Bevölkerung der Schweiz, die eine differenzierte Betrachtung der schweizer Mehsprachigekit ermöglicht. Die Fragestellungen sind klar definiert, der Aufbau ist schlüssig, das Literaturverzeichnis breit und aktuell (98 Titel neueren und neuesten Datums), die selbst erstellte Studie kreativ. Mit den Ergebnissen der Befragungen wird sehr behutsam umgegangen. (Aus dem Zweitgutachten)
Keywords
Soziolinguistik, Schweiz, Mehrsprachigkeit, Italienisch, Französisch, Romanistik, Jugendliche, Sprachpolitik, Sprachbewertung, Sprechergruppe, Identität, Sprachidentität, Tessin, Romandie, rätoromanisch, Francophonie, Migration, Unterricht, Schule, Muttersprache, Fremdsprache, empirisch, Bevölkerungsgruppen, Multikulturalität, Territorialprinzip
Quote paper
Elena Bergmann (Author), 2007, Soziolinguistische Aspekte der italienischen und französischen Sprache in der Schweiz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/370798

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