Die Freiheit im Gesellschaftsvertrag von Thomas Hobbes. „Was vom Menschen im Bürger übrig bleibt“


Hausarbeit, 2017

13 Seiten


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2.1. Der Naturzustand bei Thomas Hobbes
2.2. Der Freiheitsbegriff bei Thomas Hobbes
2.3. Der Ausgang des Menschen aus dem Naturzustand in die Obhut der Gesellschaft
2.4. Die Rechte und Freiheiten des Leviathans und die des Bürgers
2.5. Der Mensch im Bürger

3. Resümee.

Anhang

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In seinem Werk „Leviathan“ hat der Philosoph und Staatstheoretiker Thomas Hobbes im Jahre 1651 vor dem Hintergrund des ihn prägenden englischen Bürgerkriegs die Entwicklung seines Staatsmodells aus einem Gesellschaftsvertrag beschrieben. Die Gewalt und die daraus resultierende Angst vor dem Erlebten begleitet ihn sein ganzes Leben und offenbart sich nicht zuletzt in seinen philosophischen Ideen. So beschreibt er schon seine Geburt in seiner Autobiographie mit den folgenden Worten: „And hereupon it was my Mother Dear, did bring forth Twins at once, both Me and Fear.“1

Dementsprechend setzt Hobbes alles daran einen Ausweg aus den das Leben bedrohenden, anarchischen Zuständen hinein in eine sichere und durch absolute Macht geschützte Umgebung aufzuzeigen. Dieser Schritt erfolgt seiner Ansicht nach nur unter einvernehmlicher Abgabe eines Teils der persönlichen Freiheiten und Kräfte aller am Vertragsschluss beteiligten Individuen an den gewählten Lenker eines dadurch neu geborenen kollektiven Wesens.

„Der Leviathan (so nennen wir den Staat) ist ein Kunstwerk, oder ein künstlicher Mensch - obgleich an Umfang und Kraft weit größer als der natürliche Mensch, welcher dadurch geschützt und glücklich gemacht werden soll. Bei dem Leviathan ist derjenige, welcher die höchste Gewalt besitzt, gleichsam die Seele, welchen den gesamten Körper belebt und in Bewegung setzt.“2

Was Hobbes unter dieser Freiheit versteht und warum er deren Aufgabe für so zwingend notwendig erachtet soll im Folgenden herausgearbeitet und anschließend in Verhältnis zu der Frage gestellt werden, was vom natürlichen Menschen im entstehenden Bürger übrigbleibt. Zu Beginn soll dazu das Hobbessche Menschenbild im Naturzustand und seine Vorstellung des Begriffs von Freiheit vorgestellt werden. Anschließend wird auf den Moment des Vertragsschlusses eingegangen und die damit verbundene Aufgabe der universellen Selbstbestimmung. Im letzten Teil soll der neue Bürger beschrieben werden, der aus dem ursprünglichen Menschen im Naturzustand hervorgeht.

2.1. Der Naturzustand bei Thomas Hobbes

Im dreizehnten Kapitel seines Werkes Leviathan beschreibt Hobbes das Dasein der Menschen im Naturzustand, frei von jeglichen gesellschaftlichen Einflüssen, als „... ein tausendfaches Elend; Furcht, gemordet zu werden, stündliche Gefahr, ein einsames, kümmerliches, rohes und kurz dauerndes Leben.“3

Dieses dunkle und unangenehme Bild des Daseins leitet er aus den folgenden beiden Annahmen ab:

1. „Die Natur hat den Menschen sowohl hinsichtlich der Körperkräfte wie der Geistesfähigkeiten untereinander gleichmäßig begabt“4. Hierbei ist zu bedenken, dass jegliche überlegen wirkende Köperkraft eines Individuums nur eine Scheinkraft darstellt, und jederzeit beim Aufeinandertreffen mit einer effektiven List, oder zusammengeschlossenen, aufsummierten schwächeren Einzelkräften in einem Konfliktfall unterliegen kann. Diese Gleichheit spiegelt sich auch in der Gleichheit der Wünsche und natürlichen Bedürfnisse der Menschen wieder. 2. „Sooft daher zwei ein und dasselbe wünschen, dessen sie aber nicht zugleich teilhaftig werden können, so wird einer des anderen Feind, und um das gesetzte Ziel zu [...] erreichen, werden beide danach trachten, sich den anderen entweder unterwürfig zu machen oder ihn zu töten“5

Da es im Naturzustand keine übergeordnete Macht gibt, die das Individuum schützt, kann jeder dem anderen alles, inklusive seines Lebens, nehmen und muss dabei lediglich dessen persönlichen Wiederstand fürchten. Daraus folgert sich ein andauernder, alle Menschen durchströmender Fluss aus Furcht voreinander, die wiederum jeden einzelnen zu einem angstgetriebenen Präventivschlag gegen seinen Nächsten antreibt. Da sich jeder laut Hobbes auch so verhalten muss, „... muß jedem auch die gewaltsame Vermehrung seiner Besitzungen um der nötigen Selbsterhaltung willen zugestanden werden.“6

„Hieraus ergibt sich, daß ohne eine einschränkende Macht der Zustand der Menschen ein solcher sei, wie er zuvor beschrieben wurde, nämlich ein Krieg aller gegen alle.“7 Und dieser „...Krieg dauert ja nicht etwa nur solange wie faktische Feindseligkeiten, sondern so lange, wie der Vorsatz herrscht, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben.“8 Somit befindet sich der Mensch im Naturzustand nach Hobbes im dauernden Kriegszustand, indem es ohne eine übergeordnete und sichernde Macht „... keinen Besitz, kein Eigentum, kein Mein und Dein gibt, sondern was jemand erworben hat, gehört ihm, solange er es sich zu sichern imstande ist.“9

Ein wesentlicher Schritt zum Verständnis ist dabei unsere gesellschaftlich geprägte Sichtweise an die eines Menschen im Naturzustand anzugleichen, um verstehen zu können, dass es ohne eine übergeordnete Instanz und die von ihr festgelegten Gesetze gar kein allgemein gültiges bzw. anerkanntes moralisches Wertesystem geben kann außer dem Individuellen, welches nur auf das eigene Wohl ausgerichtet ist. Wo keine Gesetze zu finden sind, kann es keine Messlatte für eine allgemein geltende Einteilung in gut und schlecht geben. „Die Leidenschaften der Menschen sind ebensowenig wie die daraus entstehenden Handlungen Sünde, solange keine Macht da ist, welche sie hindert.“10

Den Menschen im Naturzustand bleibt nach Hobbes nur eine einzige Möglichkeit, um dem Krieg aller gegen alle zu entkommen. Sie müssen in einen Gesellschaftsvertrag einwilligen und ihre Freiheit und individuelle Macht auf ein einzelnes künstliches Wesen, den Staat und seinen Souverän übertragen, der diese in ihrem gesammelten Ausmaß einsetzen kann, um jeden einzelnen wiederum vor der Willkür durch seinen Nächsten zu schützen. Dadurch, dass jeder auf dieselbe Weise seinen Anspruch auf allumfassende Freiheit aufgibt, gewinnen alle die ersehnte Sicherheit und den Schutz durch das entstehende Überwesen, dem Leviathan.

2.2. Der Freiheitsbegriff bei Thomas Hobbes

Um zu erkennen, welche Handlung frei und welche es nicht ist, gibt uns Hobbes erst einmal eine universelle Definition des Begriffes Freiheit:

„Freiheit begreift ihrer ursprünglichen Bedeutung nach die Abwesenheit aller äusseren Hindernisse“ 11 Später erweitert er diese Definition und schreibt: „Freiheit bedeutet eigentlich eine Abwesenheit äußerlicher Hindernisse bei einer Bewegung und wird von unvernünftigen und leblosen Dingen ebensogut gebraucht wie von vernünftigen.“12

Hieraus wird klar, dass für Hobbes der Begriff Freiheit fest in der physischen Welt verankert ist, sich lediglich auf die Handlungs-, bzw. Bewegungsfreiheit bezieht und nichts mit dem metaphysischen Begriff der Willensfreiheit zu tun hat. Hierzu schreibt er: „Ist aber das Hindernis kein äußerliches, sondern ein innerliches, fehlt es nicht an Freiheit, sondern an Vermögen. [...] Werden die Worte frei und Freiheit von anderen als körperlichen Dingen gebraucht, so ist das ein Missbrauch.

[...]


1 Hobbes, Thomas. The Life of Mr. Thomas Hobbes of Malmesbury, Writen by Himself in a Latine Poem, and now translated into English, London: PRINTED for A.C. and are to be sold in Fleetstreet, and without Temple-bar, 1680, S. 2.

2 Hobbes, Thomas. Leviathan. Erster und zweiter Teil. Übersetzt von Jacob Peter Mayer, mit einem Nachwort versehen von Malte Diesselhorst. Stuttgart: Reclam Verlag, 1979, S. 5.

3 Hobbes, Thomas. Leviathan. Erster und zweiter Teil. Übersetzt von Jacob Peter Mayer, mit einem Nachwort versehen von Malte Diesselhorst. Stuttgart: Reclam Verlag, 1979, S. 115-116.

4 Leviathan, Kapitel 13, S. 115-116.

5 Leviathan, Kapitel 13, S. 113-114.

6 Leviathan, Kapitel 13, S. 114

7 Leviathan, Kapitel 13, S. 115

8 Leviathan, Kapitel 13, S. 115

9 Leviathan, Kapitel 13, S. 117

10 Leviathan, Kapitel 13, S. 116

11 Leviathan, Kapitel 14, S. 118

12 Leviathan, Kapitel 21, S. 187

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Die Freiheit im Gesellschaftsvertrag von Thomas Hobbes. „Was vom Menschen im Bürger übrig bleibt“
Autor
Jahr
2017
Seiten
13
Katalognummer
V370799
ISBN (eBook)
9783668483293
ISBN (Buch)
9783668483309
Dateigröße
449 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
freiheit, gesellschaftsvertrag, thomas, hobbes, menschen, bürger
Arbeit zitieren
Oliver Nettelbeck (Autor:in), 2017, Die Freiheit im Gesellschaftsvertrag von Thomas Hobbes. „Was vom Menschen im Bürger übrig bleibt“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/370799

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