Grundlagen konzerninterner Verrechnungspreise. Leitlinien und Dokumentation durch Gewinnkürzung und -verlagerung


Bachelor Thesis, 2017

37 Pages, Grade: 2,0

Anonymous


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Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung

2 Grundlagen interner Verrechnungspreise
2.1 Definition und Abgrenzung
2.2 Funktionen interner Verrechnungspreise
2.2.1 Überblick der Funktionen
2.2.2 Betriebswirtschaftliche Funktionen
2.2.3 Steuerrechtliche Funktionen
2.3 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
2.3.1 Überblick der steuerlichen Regelungen
2.3.2 Nationale Vorschriften
2.3.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 III 2 KStG
2.3.2.2 Verdeckte Einlage nach § 8 III 3 KStG
2.3.2.3 Berichtigung von Einkünften nach § 1 AStG
2.3.3 Internationale Vorschriften
2.4 Der Fremdvergleichsgrundsatz

3 Betriebswirtschaftliche Formen interner Verrechnungspreise
3.1 Überblick der Verrechnungspreisformen
3.2 Marktpreisorientierte Verrechnungspreise
3.3 Kostenorientierte Verrechnungspreise
3.4 Verhandlungsorientierte Verrechnungspreise
4 Steuerliche Methoden zur Ermittlung interner Verrechnungspreise
4.1 Überblick der Methoden
4.2 Geschäftsfallbezogene Standardmethoden
4.2.1 Die Preisvergleichsmethode
4.2.2 Die Wiederverkaufspreismethode
4.2.3 Die Kostenaufschlagsmethode
4.3 Geschäftsfallbezogene Gewinnmethoden
4.3.1 Die Transaktionsbezogene Nettomagenmethode
4.3.2 Die Gewinnaufteilungsmethode
4.4 Die Methodenwahl

5 Dokumentation interner Verrechnungspreise
5.1 Überblick der Dokumentationsvorschriften
5.2 Die Sachverhaltsdokumentation
5.3 Die Angemessenheitsdokumentation
5.4 Außergewöhnlicher Geschäftsvorfälle

6 Änderungen durch das BEPS-Projekt
6.1 Das BEPS-Projekt
6.2 Aktualisierung der Verrechnungspreisleitlinien
6.3 Standardisierte Verrechnungspreisdokumentation

7 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Interne Verrechnungspreise

Abbildung 2: Überblick der Verrechnungspreisfunktionen

Abbildung 3: Rechtsgrundlagen interner Verrechnungspreise

Abbildung 4: Anwendungsbereiche des Fremdvergleichsgrundsatzes

Abbildung 5: Formen interner Verrechnungspreise

Abbildung 6: Verrechnungspreismethoden gemäß der OECD-RL

Abbildung 7: Berechnung nach der Wiederverkaufspreismethode

Abbildung 8: Berechnung nach der Kostenaufschlagsmethode

Abbildung 9: Bestandteile einer Verrechnungspreisdokumentation

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Schädlicher Steuerwettbewerb der Staaten und aggressive Steuerplanung in- ternational tätiger Unternehmen stellen die internationale Steuerpolitik vor gro- ße Herausforderungen. Um diese Herausforderungen zu bewältigen hat die OECD das BEPS-Projekt initiiert. BEPS steht für Base Erosion and Profit Shif- ting und bedeutet auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Im Rahmen dieses Projekts wurden 15 Aktionspunkte erarbeitet, die zur Be- kämpfung der aktuellen Steuerproblematik umgesetzt werden sollen. Das The- ma Verrechnungspreise spielt dabei eine wichtige Rolle. Drei der 15 Aktions- punkte beziehen sich auf die Aktualisierung der Verrechnungspreisleitlinien und einer der Aktionspunkte bezieht sich auf die Verrechnungspreisdokumentation.1

In den heutigen Zeiten der Globalisierung sind große oder auch mittelgroße Un- ternehmen häufig in vielen verschiedenen Staaten durch rechtlich selbstständi- ge Gesellschaften oder Betriebsstätten tätig. So entstehen internationale Kon- zerne. In diesen Fällen werden Lieferungen oder Leistungen auch zwischen den einzelnen Unternehmen des internationalen Konzerns grenzüberschreitend erbracht. Damit für die grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen eine zu- treffende Besteuerung erfolgen kann, muss ein angemessener Verrechnungs- preis bestimmt werden. Der international anerkannte Standard für die Bestim- mung von angemessenen Verrechnungspreisen ist der Fremdvergleichsgrund- satz. Danach sind für Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen Be- dingungen anzusetzen, die in vergleichbaren Transaktionen zwischen vonei- nander unabhängigen Dritten vereinbart worden wären. So soll verhindert wer- den, dass internationale Unternehmen durch Festlegung fremdunüblicher Be- dingungen, insbesondere durch zu hohe oder zu niedrige Verrechnungspreise, Besteuerungsgrundlagen zwischen den Staaten willkürlich verlagern können.2

Aufgrund der großen Bedeutung der Verrechnungspreise internationaler Unter- nehmen setzt sich diese Arbeit mit dieser Thematik auseinander. Im Folgenden werden zunächst die Grundlagen konzerninterner Verrechnungspreise geklärt. Als nächstes werden die verschiedenen betriebswirtschaftlichen Formen von Verrechnungspreisen aufgezeigt und anschließend die unterschiedlichen steu- erlichen Methoden zur Ermittlung, sowie die Methodenwahl erläutert. Weiter wird die Verrechnungspreisdokumentation behandelt, bevor die Änderungen in Bezug auf Verrechnungspreise durch das BEPS-Projekt vorgestellt werden. Zuletzt erfolgt eine Schlussbetrachtung.

2 Grundlagen interner Verrechnungspreise

2.1 Definition und Abgrenzung

Bei konzernexternen Transaktionen erfolgt die Vergütung zu Marktpreisen, die durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Da solche Preise bei konzern- internen Transaktionen nicht existieren, sind sogenannte Verrechnungspreise erforderlich. Als Synonym werden häufig die Begriffe Transfer- oder Lenkpreise verwendet.3

Verrechnungspreise sind Preise, die sich konzernangehörige Unternehmen un- tereinander für erbrachte Lieferungen und Leistungen in Rechnung stellen. Da- bei wird zwischen Verrechnungspreisen unterschieden, die zwischen national verbundenen Unternehmen und zwischen international verbundenen Unter- nehmen vereinbart werden. Für das internationale Steuerrecht ist nur der zweite Fall relevant, der im Rahmen dieser Arbeit genauer betrachtet wird (vgl. Abbil- dung 1).4

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Interne Verrechnungspreise

Zusätzlich können Verrechnungspreise zwischen einzelnen Kostenstellen oder zwischen selbstständigen Werken, Teilbetrieben oder Teilbereichen entstehen, aber auch diese sind nicht für das internationale Steuerrecht relevant und werden daher nicht in dieser Arbeit behandelt.5

2.2 Funktionen interner Verrechnungspreise

2.2.1 Überblick der Funktionen

Ein Verrechnungspreis kann verschiedene, voneinander unabhängige Funktionen erfüllen.6 Dabei kann zwischen betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Funktionen unterschieden werden.7

Bei den betriebswirtschaftlichen Funktionen handelt es sich um die organisato- rische Lenkungsfunktion, die Erfolgsermittlungsfunktion, die Vereinfachungs- funktion und die Kontrollfunktion.8 Zu den steuerlichen Funktionen zählt aus Konzernsicht die Minimierung der Steuerlast, aus Sicht der Finanzverwaltung hingegen die Maximierung der Steuereinnahmen.9 Eine Übersicht über die ge- nannten Verrechnungspreisfunktionen ist in Abbildung 2 dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Überblick der Verrechnungspreisfunktionen

Da unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften ein Konzern Verrech- nungspreise selbstständig kalkulieren kann, ist für eine interne Transaktion nicht nur ein spezieller Verrechnungspreisansatz möglich, sondern es gibt ver- schiedene Ansatzmöglichkeiten.10 In Abhängigkeit von der zu erfüllenden Funk- tion können sich daher durchaus unterschiedliche Verrechnungspreise erge- ben.11

2.2.2 Betriebswirtschaftliche Funktionen

Die organisatorische Lenkungsfunktion, auch bekannt als Koordinationsfunkti- on, wird in der traditionellen betriebswirtschaftlichen Theorie als Hauptfunktion der Verrechnungspreise angesehen. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Höhe der Verrechnungspreise Güterströme gesteuert werden können. Die Koordination von internem Angebot und interner Nachfrage wird also durch Ver- rechnungspreise geleitet. Diese Steuerung durch Verrechnungspreise beein- flusst dadurch Entscheidungen in unterschiedlichsten Geschäftsbereichen.12

Ebenfalls sehr bedeutend ist die Erfolgsermittlungsfunktion. Verrechnungsprei- se bewerten konzerninterne Transaktionen, sodass für jedes Konzernunter- nehmen der eigene Leistungsbeitrag zum Konzernerfolg ermittelt werden kann.13 An diese Funktion knüpfen grundsätzlich weitere Funktionen, wie die Planungs- und Entscheidungsunterstützungsfunktion sowie die Motivations- und Anreizfunktion.14

Mit der Verwendung von Verrechnungspreisen, können zudem Schwankungen ausgeglichen werden, die sowohl beim Ansatz von Marktpreisen als auch beim Ansatz von Herstellungskosten auftreten können. Voraussetzung ist, dass die Preise einheitlich über eine gewisse Periode angesetzt werden. Der Ansatz von Verrechnungspreisen führt dann zu mehr Transparenz sowie zu einer Beschleunigung und Vereinfachung der internen Leistungsverrechnung. Dies bezeichnet man als Vereinfachungsfunktion.15

Eine weitere Funktion ist die Kontrollfunktion. Mittels eines Plan-Ist-Vergleichs können Wirtschaftlichkeits- und Effizienzkontrollen von Kostenstellen durchge- führt werden.16 Durch den Ansatz von im Vorhinein festgelegten Verrechnungs- preisen bei der Plankostenrechnung und der späteren Kostenkontrolle, können Preisunterschiede ausgeglichen werden. Spätere Soll-Ist-Abweichungen kön- nen dann ausschließlich auf Mengenabweichungen zurückgeführt werden.17

Eine genaue Unterscheidung der vier beschriebenen Funktionen ist nicht immer möglich, da sie sich teilweise überschneiden. Vor allem besteht ein Zusammenhang zwischen der organisatorischen Lenkungsfunktion und der Erfolgsermittlungsfunktion.18

2.2.3 Steuerrechtliche Funktionen

Die Minimierung der Steuerlast stellt wohl die bekannteste steuerliche Funktion von Verrechnungspreisen dar. Durch die Wahl von Verrechnungspreisen kön- nen grundsätzlich Tarif-, Zeit- und Bemessungsgrundlageneffekte zur Steuer- minimierung genutzt werden.19

Aus Konzerngesamtsicht besitzt ein Verrechnungspreis keinen direkten Einfluss auf den Gewinn, da der Leistende vom Leistungsempfänger für die interne Transaktion ein Entgelt in Höhe des Verrechnungspreises erhält. So beträgt durch Konsolidierung der Gesamtgewinn dieser Transaktion null. Allerdings be- steht ein Einfluss auf die jeweiligen Gewinne der einzelnen leistungsaustau- schenden Konzernunternehmen. Dieser Einfluss ist von großer Bedeutung, da die Besteuerung des erzielten Gewinns nach dem Trennungsprinzip in den je- weiligen Sitzstaaten der Konzernunternehmen erfolgt und nicht im Sitzstaat des Konzerns. Durch Verrechnungspreise besteht demnach grundsätzlich die Mög- lichkeit einer Gewinnverschiebung in Niedrigsteuerländer, die zu einer Redukti- on der Konzernsteuer führt.20

Neben der Gewinnverschiebung in Niedrigsteuerländer können Verrechnungspreise auch dazu genutzt werden, Gewinne in Länder mit einer anderen Bemessungsgrundlage oder mit Steuervergünstigungen zu verschieben, um eine Steuerreduktion zu begünstigen. Außerdem ist es für Konzerne vorteilhaft Gewinne mittels Verrechnungspreisen in verlustträchtige Unternehmen zu verlagern, um dort von Verlustausgleichen Gebrauch zu machen.21

Den Bestrebungen der Unternehmen, die Steuern zu minimieren, stehen die Bestrebungen der Steuerhoheiten, ihre eigenen Steuereinnahmen zu maximie- ren, gegenüber.22 Vor dem Hintergrund der beschriebenen Möglichkeit zur Gewinnverschiebung mit Hilfe von Verrechnungspreisen ist daher eine konse- quente Kontrolle und Durchsetzung steuerlicher Regelungen zur Gestaltung von Konzernverrechnungspreisen für viele Staaten und deren Finanzverwaltung von höchster Priorität.23

2.3 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

2.3.1 Überblick der steuerlichen Regelungen

In Deutschland ist das Recht der Verrechnungspreise durch zwei unterschiedli- che Rechtsgrundlagen geprägt. Auf der einen Seite stehen die Regelungen zur verdeckten Gewinnausschüttung nach § 8 III 2 KStG und zur verdeckten Einla- ge gemäß § 4 I EStG, §8 III 3 KStG. Diese gelten sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende Sachverhalte. Auf der anderen Seite besteht mit § 1 AStG eine Vorschrift, die nur für grenzüberschreitende Lieferungs- und Leis- tungsbeziehungen gilt.24

Neben dem deutschen Recht, spielt für Verrechnungspreise zudem die Vorschrift der Gewinnzuordnung nach Art. 9 des OECD-MAs eine Rolle. Eine Übersicht der nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen konzerninterner Verrechnungspreise ist der Abbildung 3 zu entnehmen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.3.2 Nationale Vorschriften

2.3.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 III 2 KStG

Eine verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 III 2 KStG kann sowohl durch ei- ne Vermögensminderung als auch durch eine verhinderte Vermögensmehrung verursacht werden. In beiden Fällen muss diese durch das Gesellschaftsver- hältnis veranlasst sein. Zudem muss sie sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags im Sinne des § 4 I 1 EStG auswirken und nicht auf einem Gewinnverteilungsbeschluss beruhen. Demnach liegt grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn der steuerliche Gewinn der Gesellschaft aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses gemindert worden ist.25

Um zu beurteilen, ob eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermö- gensmehrung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, werden zwei Maßstäbe herangezogen. Nach dem ersten Maßstab müssen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung auf zuvor festgelegten, klaren und eindeutigen Vereinbarungen beruhen. Dies gilt allerdings nur für Lieferungen und Leistungen an einen beherrschenden Ge- sellschafter. Der zweite Maßstab ist der des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Aus diesem Maßstab folgen der Grundsatz des Drittvergleichs und die Angemessenheitsprüfung.26

Der Drittvergleichsgrundsatz, auch bekannt als Fremdvergleichsgrundsatz, ist eine Vorschrift zur Vermeidung missbräuchlicher Gestaltung. Danach müssen wirtschaftliche Vereinbarungen zwischen konzernangehörigen Unternehmen so vereinbart werden, wie sie unabhängige Dritte untereinander beschließen würden. Gleiches gilt für die Angemessenheitsprüfung.27

2.3.2.2 Verdeckte Einlage nach § 8 III 3 KStG

Als weitere Rechtsgrundlage dient die verdeckte Einlage nach § 4 I EStG, § 8 III

3 KSTG. Die verdeckte Einlage umfasst die Vermögensübertragung von der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft. Durch Verrechnungspreise kann jedoch auch Vermögen von der Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft übertragen werden. Auf diese Weise können Gewinne innerhalb eines Kon- zerns willkürlich einzelnen Konzerngesellschaften zugeordnet werden28

Als Folge einer verdeckten Einlage wird unterstellt, dass die Muttergesellschaft einen angemessenen Preis erhalten hat. Den Betrag, der über den vereinbarten Verrechnungspreis hinausgeht, hat sie sozusagen als Einlage an die Tochter- gesellschaft zurückübertragen. Bei der Tochtergesellschaft wird daher steuer- lich nur der angemessene Preis angesetzt. Die Vermögensmehrung durch die darüber hinausgehende verdeckte Einlage ist nach § 8 III 3 KStG steuerneut- ral.29

2.3.2.3 Berichtigung von Einkünften nach § 1 AStG

§ 1I AStG enthält die Grundlagen zur Korrektur von Einkünften aufgrund von nicht fremdvergleichskonformen Verrechnungspreisen. Eine Einkünftekorrektur wird vorgenommen, wenn es sich gemäß § 1 V AStG um eine grenzüberschrei- tende Geschäftsbeziehung mit einer nahestehenden Person handelt. Personen sind sich nach § 1 II AStG nahe stehend, wenn durch ein Beherrschungsver- hältnis, eine wesentlich Beteiligung oder Beherrschung über einen Dritten, eine mögliche Einflussnahme besteht. Zusätzlich muss eine Einkunftsminderung beim Steuerpflichtigen aufgrund von Abweichungen vom Fremdvergleichs- grundsatz gemäß § 1 I 1 AStG vorliegen. Dieser Grundsatz entspricht dem im Zusammenhang mit der verdeckten Gewinnausschüttung bereits erwähnten Drittvergleichsgrundsatz.30

Für die Anwendung des § 1 AStG gilt: Wenn die Rechtsfolgen des § 1 AStG zu höheren Steuern führen als die Rechtsvorschriften nach § 8 III KStG, legt §1 I 4 AStG fest, dass die beiden Vorschriften nebeneinander anzuwenden sind. Demnach sind die Regeln der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der ver- deckten Einlage anzuwenden, wenn die Rechtsfolgen dieser Vorschriften gleich- oder weiter gehend sind, als die nach § 1 AStG. Bleiben die Rechtsfol- gen jedoch hinter denen nach § 1 AStG zurück, sind die Regeln über die ver- deckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage anzuwenden und zu- sätzlich ist eine Berichtigung nach § 1 AStG vorzunehmen.31

[...]


1 Vgl. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zum Abschluss des BEPS-Projekts, http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2014-06-05-faq-beps.html, Abruf am 28.02.2017

2 Vgl. Bundesfinanzministerium: Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) - Übersicht über die 15 Aktions- punkte, http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/beps-15- aktionspunkte.html#doc21002bodyText10, Abruf am 28.02.2017

3 Vgl. Rieke, Sabrina: Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Konzernsteuerung und internationalem Steuerrecht, Wiesbaden 2015: Springer Gabler, S.7f.

4 Vgl. Frotscher, Gerrit: Internationales Steuerrecht, 4. Aufl., München 2015: Beck Verlag, S.333

5 Vgl. Rieke, Sabrina: Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Konzernsteuerung und internationalem Steuerrecht, Wiesbaden 2015: Springer Gabler, S.7f.

6 Vgl. Mössner, Manfred: Steuerrecht international Tätiger Unternehmen - Handbuch der Besteuerung von Auslandsaktivitäten inländischer Unternehmen und von Inlandsaktivitäten ausländischer Unternehmen, 4. Aufl., Köln 2012: Dr. Otto Schmidt Verlag, S. 379

7 Vgl. Rieke, Sabrina: Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Konzernsteuerung und internationalem Steuerrecht, Wiesbaden 2015: Springer Gabler, S.10

8 Vgl. Wassermeyer, Franz und Baumhoff, Hubertus: Verrechnungspreise international verbundener Unternehmen, Köln 2014: Dr. Otto Schmidt Verlag, S.4

9 Vgl. Rieke, Sabrina: Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Konzernsteuerung und internationalem Steuerrecht, Wiesbaden 2015: Springer Gabler, S.15

10 Vgl. Rieke, Sabrina: Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Konzernsteuerung und internationalem Steuerrecht, Wiesbaden 2015: Springer Gabler, S.8

11 Vgl. Mössner, Manfred: Steuerrecht international Tätiger Unternehmen - Handbuch der Besteuerung von Auslandsaktivitäten inländischer Unternehmen und von Inlandsaktivitäten ausländischer Unternehmen, 4. Aufl., Köln 2012: Dr. Otto Schmidt Verlag, S. 379

12 Vgl. Rieke, Sabrina: Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Konzernsteuerung und internationalem Steuerrecht, Wiesbaden 2015: Springer Gabler, S.11

13 Vgl. Rieke, Sabrina: Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Konzernsteuerung und internationalem Steuerrecht, Wiesbaden 2015: Springer Gabler, S.11

14 Vgl. Wassermeyer, Franz und Baumhoff, Hubertus: Verrechnungspreise international verbundener Unternehmen, Köln 2014: Dr. Otto Schmidt Verlag, S.6

15 Vgl. Wassermeyer, Franz und Baumhoff, Hubertus: Verrechnungspreise international verbundener Unternehmen, Köln 2014: Dr. Otto Schmidt Verlag, S.5

16 Vgl. Rieke, Sabrina: Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Konzernsteuerung und internationalem Steuerrecht, Wiesbaden 2015: Springer Gabler, S.13

17 Vgl. Wassermeyer, Franz und Baumhoff, Hubertus: Verrechnungspreise international verbundener Unternehmen, Köln 2014: Dr. Otto Schmidt Verlag, S.5

18 Vgl. Wassermeyer, Franz und Baumhoff, Hubertus: Verrechnungspreise international verbundener Unternehmen, Köln 2014: Dr. Otto Schmidt Verlag, S.4

19 Vgl. Rieke, Sabrina: Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Konzernsteuerung und internationalem Steuerrecht, Wiesbaden 2015: Springer Gabler, S.15

20 Vgl. Rieke, Sabrina: Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Konzernsteuerung und internationalem Steuerrecht, Wiesbaden 2015: Springer Gabler, S.8f.

21 Vgl. Rieke, Sabrina: Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Konzernsteuerung und internationalem Steuerrecht, Wiesbaden 2015: Springer Gabler, S.15f.

22 Vgl. Rieke, Sabrina: Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Konzernsteuerung und internationalem Steuerrecht, Wiesbaden 2015: Springer Gabler, S.17

23 Vgl. Dawid, Roman und Dornder Klaus: Verrechnungspreise - Grundlagen und Praxis, Wiesbaden 2013: Springer Gabler Verlag, S.2

24 Vgl. Frotscher, Gerrit: Internationales Steuerrecht, 4. Aufl., München 2015: Beck Verlag, S.336

25 Vgl. Dawid, Roman und Dornder Klaus: Verrechnungspreise - Grundlagen und Praxis, Wiesbaden 2013: Springer Gabler Verlag, S.20

26 Vgl. Frotscher, Gerrit: Internationales Steuerrecht, 4. Aufl., München 2015: Beck Verlag, S.337f.

27 Vgl. Frotscher, Gerrit: Internationales Steuerrecht, 4. Aufl., München 2015: Beck Verlag, S.338

28 Vgl. Frotscher, Gerrit: Internationales Steuerrecht, 4. Aufl., München 2015: Beck Verlag, S.338f.

29 Vgl. Frotscher, Gerrit: Internationales Steuerrecht, 4. Aufl., München 2015: Beck Verlag, S.339

30 Vgl. Rieke, Sabrina: Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Konzernsteuerung und internationalem Steuerrecht, Wiesbaden 2015: Springer Gabler, S.51f.

31 Vgl. Frotscher, Gerrit: Internationales Steuerrecht, 4. Aufl., München 2015: Beck Verlag, S.336

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Details

Title
Grundlagen konzerninterner Verrechnungspreise. Leitlinien und Dokumentation durch Gewinnkürzung und -verlagerung
College
Würzburg-Schweinfurt University of Applied Sciences
Grade
2,0
Year
2017
Pages
37
Catalog Number
V371419
ISBN (eBook)
9783668493414
ISBN (Book)
9783668493421
File size
514 KB
Language
German
Keywords
Steuern, Steuerrecht, Unternehmensbesteuerung, Verrechnungspreise, interne Verrechnungspreise, konzerninterne Verrchnungspreise, BWL, Betriebswirtschaft, Betriebswirtschaftslehre, Grundlagen, Grundlagen interner Verrechnungspreise, § 8 III KSTG, § 1 ASTG, Fremdvergleichsgrundsatz, BEPS, Verrechnungspreisleitlinien, Verrechnungspreisdokumentation
Quote paper
Anonymous, 2017, Grundlagen konzerninterner Verrechnungspreise. Leitlinien und Dokumentation durch Gewinnkürzung und -verlagerung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/371419

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