Als Reaktion auf die schrecklichen Gräueltaten im ehemaligen
Jugoslawien und in Ruanda richtete der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen zwei Tribunale ein, welche mit der Aufgabe betraut wurden,
die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Damit setzte die
Völkergemeinschaft ein deutliches Zeichen. Kein hoheitlicher
Funktionsträger sollte sich in Zukunft hinter der Souveränität eines
Staates und der Immunität seiner Repräsentanten verstecken können.
Mit der Schaffung der beiden Strafgerichte ging die Hoffnung einher,
sie könnten vielleicht so etwas wie die Keimzelle oder der Vorläufer
eines allgemeinen internationalen Strafgerichtshofs werden.
Die beiden internationalen Strafgerichte für Jugoslawien (ICTY) und
Ruanda (ICTR) sind sich sehr ähnlich in ihrer Struktur und haben
nahezu die gleiche Rechtsgrundlage und die gleichen Befugnisse. Das
Jugoslawientribunal ist jedoch das ältere von beiden und war der
Prototyp. Deshalb werden sich die Ausführungen auch größtenteils auf
das ICTY beziehen und nur dann näher auf das ICTR eingehen, wenn
es wichtige Unterschiede zum Erstgenannten gibt.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. DAS STATUT
2.1. ORGANISATION
2.2. BEFUGNISSE DES ICTY
2.3. RECHTSGRUNDLAGE
2.3.1. Mögliche Rechtsgrundlagen
2.3.2. Der Weg zur Resolution 827
2.3.3. Die Resolution 827
2.4. VERFAHREN VOR DEM ICTY
2.5. PRAKTISCHE PROBLEME
2.5.1. Zusammenarbeit mit Staaten
2.5.2. Zusammenarbeit mit IFOR/SFOR
2.6. FINANZIERUNG
3. DIE HALTUNG DER USA
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Etablierung und Arbeitsweise der internationalen Strafgerichte für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR) unter besonderer Berücksichtigung der außenpolitischen Haltung der USA und völkerrechtlicher Legitimationsgrundlagen.
- Strukturelle Organisation und rechtliche Befugnisse der Ad-hoc-Tribunale
- Die völkerrechtliche Legitimation durch den UN-Sicherheitsrat
- Herausforderungen in der praktischen Zusammenarbeit mit Staaten und Friedenstruppen
- Finanzierungsmodelle und deren politische Implikationen
- Die Rolle der USA als Hauptfinanzier und deren wechselnde Unterstützungspolitik
Auszug aus dem Buch
2.5. Praktische Probleme
Probleme ergeben sich vor allen Dingen aus der Zusammenarbeit mit Staaten, auf die das Gericht unbedingt angewiesen ist, bei der Sicherung von Beweisen, dem Habhaftwerden von Kriegsverbrechern und der Zusammenarbeit mit IFOR/SFOR.
2.5.1. Zusammenarbeit mit Staaten
Bei der Zusammenarbeit mit Staaten hakt es hauptsächlich an zwei Stellen. Das ICTY ist wegen der Vielzahl der Verbrechen und des eigenen relativ dazu geringen Personalbestandes in hohem Maße darauf angewiesen, Informationen von Staaten zu erhalten, die diese sich auf geheimdienstlichem Wege (z. B. Satellitenbilder von Massengräbern, Mitschnitte von Funk- oder Telefongesprächen) oder durch militärische Präsenz verschafft haben. Leider geben die Staaten ihr wissen nicht in vollem Umfang weiter. So beschwerte sich der damalige Chefankläger Richard Goldstone in einem Brief (vom 30. Oktober 1995) an die amerikanische Botschaft in Den Haag darüber, dass das Material, welches die amerikanische Regierung ihm übergeben hätte ausschließlich aus frei zugänglichen Quellen stammte und größtenteils irrelevant wäre für die 25 Anfragen, die er getätigt habe. Daraufhin verwiesen die USA zunächst auf ihre nationalen Sicherheitsinteressen, erklärten sich dann aber doch bereit, alle ihnen zur Verfügung stehenden Informationen an das Tribunal weiterzugeben. Die USA stellten jedoch auch klar, es nicht ihre Aufgabe sei Verdächtige und Schauplätze von Kriegsverbrechen zu überwachen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Darstellung der Intention hinter der Einrichtung der Tribunale zur strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen sowie der strukturellen Ähnlichkeit zwischen ICTY und ICTR.
2. DAS STATUT: Analyse der organisatorischen Struktur, der Rechtsgrundlagen und der prozessualen Hürden sowie der praktischen Schwierigkeiten bei der Beweissicherung und Finanzierung.
3. DIE HALTUNG DER USA: Untersuchung des US-amerikanischen Einflusses als größter Geldgeber und Unterstützer, beleuchtet durch den Wandel in der Haltung unter verschiedenen Regierungen.
Schlüsselwörter
ICTY, ICTR, Völkerrecht, UN-Sicherheitsrat, Kriegsverbrechen, Souveränität, Zusammenarbeit, Finanzierung, Ad-hoc-Gericht, Menschenrechte, Außenpolitik, USA, Rechtsprechung, Strafverfolgung, Resolution 827
Häufig gestellte Fragen
Was ist das zentrale Thema dieser Arbeit?
Die Arbeit behandelt die Entstehung, Struktur und die operativen Herausforderungen der internationalen Ad-hoc-Strafgerichte für Jugoslawien und Ruanda im Kontext der internationalen Politik.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Analyse der rechtlichen Legitimität der Gerichtshöfe und die Darstellung der Abhängigkeit des internationalen Strafrechts von der praktischen Unterstützung einflussreicher Staaten, insbesondere der USA.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Es handelt sich um eine deskriptive und analytische Aufarbeitung der Statuten, UN-Resolutionen und der diplomatischen bzw. politischen Interaktionen zwischen dem Tribunal und den Mitgliedsstaaten.
Womit befasst sich der Hauptteil?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die Statuten der Gerichte, die Problematiken bei der internationalen Zusammenarbeit und die spezifische außenpolitische Rolle der Vereinigten Staaten.
Welche Rolle spielen die USA für die Tribunale?
Die USA fungieren sowohl als maßgebliche Geldgeber und politische Unterstützer als auch als ein Akteur, dessen nationale Interessen und bürokratische Hürden die Arbeit des Gerichts beeinflussen.
Was charakterisiert die Arbeitsweise des ICTY?
Das ICTY ist ein als Nebenorgan des Sicherheitsrats konzipiertes Gericht, das in konkurrierender Zuständigkeit zu nationalen Gerichten agiert, aber aufgrund fehlender eigener Exekutivgewalt stark auf staatliche Kooperation angewiesen ist.
Was führte zur Finanzierungskrise des ICTY Mitte der 90er Jahre?
Die Krise entstand durch unterschiedliche Auffassungen über die Finanzierungsquelle (regulärer UN-Haushalt vs. Sonderkonto) und den Wunsch einiger Staaten, den eigenen finanziellen Anteil zu begrenzen.
Wie hat sich die Haltung der USA gegenüber dem ICTY unter der Regierung Bush verändert?
Trotz anfänglicher Unterstützung äußerte die Regierung Bush 2001 scharfe Kritik an der Effizienz des Gerichts und erhob Einspruch gegen Budgetanträge, was einen potenziellen Wandel in der bisherigen Kooperationsbereitschaft andeutet.
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- Marco Blasczyk (Author), 2002, Die Internationalen Strafgerichte für Jugoslawien und Ruanda, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37149