EU-Beitritt der Türkei


Plan d'enseignement, 2005

27 Pages, Note: 1,0


Extrait


Gliederung:

1. Einleitung

2. Sachanalyse

3. Bedingungsanalyse

4. tabellarischer Unterrichtsentwurf

5. Kommentar zum Unterrichtsentwurf

6. Literaturverzeichnis

7. Anhang

1. Einleitung

Diese Arbeit entstand im Rahmen eines Seminars zur Didaktik des Sozialkundeunterrichts, das sich auf die Rolle der Internationalen Beziehungen[1] im politischen Unterricht konzentrierte. In dieser Veranstaltung wurde versucht, theoretische Grundlagen der IB mit praktischem Arbeiten der Studierenden zu verbinden. So wurde allen Teilnehmern die Aufgabe gestellt, einen Unterrichtsentwurf zu einem ausgewählten Aspekt der IB zu erstellen.

Dies soll in dieser Arbeit zum Thema Europäische Union geschehen.

Allerdings soll hier insbesondere die Frage nach einem Beitritt der Türkei behandelt und in einem Unterrichtsentwurf vermittelt werden.

2. Sachanalyse

Das Thema Europäische Union kann in der 11. Jahrgangsstufe wahlweise in den IB behandelt werden. Dabei kann der Lehrende aus mehreren Spezialthemen aussuchen. Diese lauten bspw. europäischer Integrationsprozess (Vertiefung oder Erweiterung?), Rolle Deutschlands in der Europäischen Union, einzelne Felder europäischer Politik und die Europäische Union als internationaler Akteur.

Die von mir für meinen Unterrichtsentwurf ausgewählte Frage nach einem Beitritt der Türkei würde in das erste Thema der Integration fallen.

Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler anhand des Fallbeispiels Türkei Etappen des Integrationsprozesses kennen lernen sollen. So bspw. die „Kopenhagener Kriterien“, die als Voraussetzung für einen Beitritt gelten. Diese sollen inhaltlich bekannt gemacht und anschließend auf den Fall Türkei angewandt werden.

Des Weiteren ist es von zentraler Bedeutung für diesen Unterrichtsentwurf, den Schülerinnen und Schülern die Kontroverse, die in der Öffentlichkeit über die Frage herrscht, aufzuzeigen. Passt die Türkei kulturell in die Union? Werden die Bedingungen eines Beitritts erfüllt? Gehört die Türkei zu Europa?

Dafür ist es wichtig, dass der Lehrer diese Kontroverse kennt und Argumentationen beider Seiten versteht.

Dies soll in der folgenden Analyse umgesetzt werden.

Seit 1963 existiert durch das Assoziierungsabkommen von Ankara eine Verbindung zwischen der EU und der Türkei. Für Udo Steinbach bedeutete dieser Vertrag „die formelle Aufnahme der Türkei in den Kreis der europäischen Staaten.“[2] Dieses Übereinkommen bildet zugleich eines der türkischen Hauptargumente. Es wird auf „das seit 1963 wiederholte Versprechen verwiesen, das der Türkei den Anschluss an die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Aussicht stellte.“[3] Allerdings stehe nicht eindeutig fest, ob mit diesem Versprechen eine Einbindung in die nun existierende Europäische Union gemeint ist, da diese auch eine politische Ausrichtung besitzt. Außerdem sei durch die bereits vorhandene Zollunion zwischen der Türkei und der EU „der Zusage des ökonomischen Anschlusses Genüge getan.“[4]

Ein weiteres Argument für einen Beitritt der Türkei ist die geostrategische Lage. Selbst für Wehler, der ein großer Gegner einer türkischen Einbeziehung ist, ist ein westliches Interesse an einer Demokratiegründung in einem islamischen Land unstreitig. Aber für ihn müsse dies nicht innerhalb der EU passieren, sondern es reiche aus, wenn sie von außen gefördert werde.[5]

Die geostrategischen Vorteile der Türkei werden für ihn auch dadurch zunichte gemacht, dass Ankara einen zweiten Irakkrieg der USA nicht unterstütze. Dies zeige, dass sich das islamische Land auch innerhalb der EU nicht an Einsätzen gegen andere islamische Länder beteilige würde.

Wehler listet in seinem Aufsatz seine Argumente gegen einen Beitritt folgendermaßen auf[6]:

1. Die Türkei sei kein europäischer Staat.
2. Durch EU-Osterweiterung seien alle europäischen Ressourcen enorm belastet.
3. Die Türkei sei ökonomisch ein Fass ohne Boden.
4. Durch die Armut Anatoliens würde das Migrationsproblem verschärft.
5. „Warum sollte sich die EU so charmante Nachbarn wie den chaotischen Irak, die syrische Diktatur, die iranische Theokratie und erodierende Staaten wie Georgien und Armenien freiwillig zulegen?“[7]

Interessant ist bei dieser Argumentation, dass es sich einerseits um kulturelle Aspekte und andererseits um ökonomische handelt. Politische oder rechtliche Bereiche werden hierbei offensichtlich ausgegrenzt.

Allerdings ließen sich auf diese Weise noch weitere Argumente finden.

Die ungelöste Zypernfrage, Unzulänglichkeiten im Bereich der Demokratie und der Menschenrechte wären Beispiele hierfür.[8]

Die Position, für die Wehler hier stellvertretend steht, wird in der Literatur als „historischer Substantialismus“[9] bezeichnet.

Aber es finden sich auch hier zahlreiche Gegenargumente, die es besonders auf die historisch-kulturellen Aspekte abgesehen haben. So nennt Steinbach einen seiner Aufsätze zu diesem Thema: „Die Türkei und die EU. Die Geschichte richtig lesen“.[10] Darin geht er dann auf die Geschichte Europas ein und kommt zu dem Schluss, dass die Argumente, die Wehler anführt, eigentlich falsch seien. Er begründet dies mit zahlreichen Gemeinsamkeiten, die er als einer der Wenigen in den Vordergrund stellt. Und wenn man sich die antike Geschichte Europas anschaut, scheint Steinbach Recht zu haben. Das Römische Reich erstreckte sich bis auf das Gebiet der heutigen Türkei. Der Apostel Paulus stammt gebürtig aus einem Ort, der in der heutigen Türkei liegt.

Aber auch in der neueren Zeit spielte die heutige Türkei eine Rolle. Das „Osmanische Reich, das durch seine Geschichte hindurch ein Reich in Europa wie in Asien (und Nordafrika) gewesen ist und spätestens seit dem 17. Jahrhundert als Teil des europäischen Konzerts der Mächte anerkannt war“,[11] hat scheinbar doch eine mit Europa vereinbare kulturelle Vergangenheit.

Auch das Religionsargument lässt sich gut widerlegen. Erstens wird in der europäischen Verfassung keine Religion als bindend festgeschrieben und zweitens orientiert sich Europa an den Menschenrechten. Eines davon ist die Religionsfreiheit. Diese „wird ja gerade von der EU garantiert, und dazu gehört eben auch die Freiheit, Moslem zu sein.“[12]

In diesen Punkten ist eine große Kontroverse vorhanden, die den Schülern natürlich auch in dieser Deutlichkeit vermittelt werden muss.

Zu Beginn wurde als didaktisches Ziel formuliert, dass die Schülerinnen und Schüler Etappen des Integrationsprozesses kennen lernen sollen. Im Folgenden wird deshalb über die „Kopenhagener Kriterien“ zu reden sein.

Diese wurden im Juni 1993 festgelegt und enthalten sowohl politische als auch wirtschaftliche Bestimmungen. „Ein Beitritt neuer Mitglieder [sei] von der Erfüllung folgender Bedingungen abhängig:

- eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten;
- eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;
- daß die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenen Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können.“[13]

Allerdings galten sie 1993 noch nicht für die Türkei, die erst 1999 in Helsinki den Status eines Beitrittskandidaten erhielt. Erst jetzt muss sich das Land den Herausforderungen eines Beitritts stellen und mit Reformen versuchen, die Kriterien zu erfüllen.

Durch die nun angestrengten Reformen sollen die rechtliche und die politische Situation dem europäischen Mainstream angepasst werden.[14]

Besonders die politischen Bedingungen waren im Anschluss an Helsinki nicht akzeptierbar. In fast allen Parteien gab es Widerstände gegen diese Forderungen der EU. Herauszugreifen ist hier folgender Punkt. „Der in den Kriterien zum Ausdruck kommende liberal-demokratische Grundsatz vom Vorrang des Bürgers und seiner Interessen vor dem Staat und der Gemeinschaft stößt sich an der herrschenden Doktrin vom Vorrang der Einheit der Türkischen Republik und ihrer Nation vor den Interessen des Einzelnen und seiner gesellschaftlichen Organisationen.“[15] Erst mit den Neuwahlen im November 2002 kam es zum endgültigen Durchbruch für den Europäisierungsprozess. Nicht alle etablierten Parteien wurden ins Parlament gewählt, so dass die Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei unter Erdogan die Regierung übernehmen konnte. Im Parlament sind nur noch Parteien vertreten, die die Kopenhagener Kriterien erfüllen wollen.

Dies begünstigt natürlich den Reformprozess. So konnten im türkischen Parlament zwei umfangreiche Verfassungsänderungen und sieben so genannte Harmonisierungspakete verabschiedet werden, die den Europäisierungsprozess unterstützen und vorantreiben.

3. Bedingungsanalyse

Die zu unterrichtende Klasse ist eine 11. an einem naturwissenschaftlich orientierten Gymnasium in Magdeburg. Durch diese Spezialisierung erklärt sich auch der geringe Mädchenanteil – es sind lediglich 6 Mädchen. Demgegenüber lernen 18 Jungen in dieser Klasse, was zu einer Gesamtzahl von 24 Schülern führt.

Zu beachten ist, dass im Klassenverband zwei ausländische Schüler integriert sind. Einer stammt aus Russland, der andere aus Lettland. Beide sprechen gut Deutsch, wenn auch nicht ohne Akzent und sind schon seit der 5. Klasse im Schülerverband und damit voll integriert. Dies zeigen auch ihre schulischen Leistungen, die über dem Klassendurchschnitt liegen.

Auch der Rest der Klasse ist sehr leistungsfähig.

Probleme gibt es hinsichtlich der Motivation für das Unterrichtsfach Sozialkunde, da die Schülerinnen und Schüler durch ein ausgeprägtes naturwissenschaftliches Interesse charakterisiert sind. Deshalb ist es notwendig, sie durch eine angemessene Methodenvielfalt für das Fach zu begeistern.

An dem Gymnasium wird versucht, die Schülerinnen und Schüler frühzeitig an ein eigenständiges Arbeiten heranzuführen. Dies soll vor allem durch zahlreiche Vorträge der Jugendlichen geschehen. Dieses Konzept wird bereits seit der 5. Jahrgangsstufe durchgeführt. Deshalb kann auf eine große Eigenständigkeit zurückgegriffen werden.

Die Unterrichtsräume sind sehr gut ausgestattet. So sind in jedem Raum ein Videorecorder und ein Overheadprojektor. Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Computerkabinett zu nutzen. Für die Schüler ist es auch in den Pausen möglich, an Computern zu arbeiten.

Inhaltlich baut der vorliegende Entwurf auf zwei Stunden auf, die sich mit allgemeinen Grundlagen der EU befassen. Also haben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse über die einzelnen Institutionen und die Geschichte der EU. Aus diesem Grund wird darauf in diesem Entwurf nicht näher eingegangen. Sicherlich ist es aber möglich, bei Problemen nochmals auf diese Grundlagen einzugehen.

Das Fach Sozialkunde ist mit einer Wochenstunde ab der 8. Jahrgangsstufe im Fächerkanon vertreten und im Vergleich zu den naturwissenschaftlichen Fächern stark untergeordnet.

[...]


[1] Im Folgenden mit IB abgekürzt.

[2] Steinbach, Udo (2004), S. 4.

[3] Wehler, Hans-Ulrich (2004), S. 6.

[4] Ebd.

[5] Vgl. ebd.

[6] Vgl. ebd., S. 7 – 8.

[7] Ebd., S. 8.

[8] Vgl. Steinbach, Udo (2002), S. 307.

[9] Gerhards, Jürgen (2004), S. 14,

[10] Steinbach, Udo (2004).

[11] Ebd., S. 3.

[12] Gerhards, Jürgen (2004), S. 15.

[13] Zitiert in: Kramer, Heinz (2002), S. 7.

[14] Vgl. Kramer, Heinz (2004), S. 9.

[15] Ebd., S. 10.

Fin de l'extrait de 27 pages

Résumé des informations

Titre
EU-Beitritt der Türkei
Université
Otto-von-Guericke-University Magdeburg  (Institut für Politikwissenschaft)
Cours
Hauptseminar
Note
1,0
Auteur
Année
2005
Pages
27
N° de catalogue
V37150
ISBN (ebook)
9783638365796
Taille d'un fichier
593 KB
Langue
allemand
Annotations
15 Seiten Unterrichtsentwurf plus Anhang
Mots clés
EU-Beitritt, Türkei, Hauptseminar
Citation du texte
Marko Schulz (Auteur), 2005, EU-Beitritt der Türkei, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37150

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