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Kleine Seminarschrift zur juristisch-haltbaren Argumentationsfindung der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags im Rahmen der Prüfung der Art. 2 i.V.m Art. 1 GG, Art. 5 GG und Art. 2 GG

Titre: Kleine Seminarschrift zur juristisch-haltbaren Argumentationsfindung der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags im Rahmen der Prüfung der Art. 2 i.V.m Art. 1 GG, Art. 5 GG und Art. 2 GG

Élaboration , 2016 , 8 Pages , Note: 1,6

Autor:in: Sirko Archut (Auteur)

Droit - Droit public / Droit administratif
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Argumentationsfindung -hier- zur Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags im Rahmen der Grundrechtsprüfung.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Verstoß des Rundfunkbeitrags in Gestalt des Rundfunkbeitragsbescheides gegen Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG.

II. Verstoß des Rundfunkbeitrags in Gestalt des Festsetzungsbescheides gegen die negative Informationsfreiheit gegen Art. 5 I 1 GG.

III. Verstoß des Rundfunkbeitrags in Gestalt des Rundfunkbeitragsbescheides gegen Art. 2 I GG

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit verfolgt das Ziel, eine juristisch fundierte Argumentationslinie für die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags zu entwickeln, indem sie dessen Vereinbarkeit mit verschiedenen Grundrechten einer kritischen Prüfung unterzieht.

  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Kontext der Datennutzung
  • Negative Informations- und Kommunikationsfreiheit
  • Allgemeine Handlungsfreiheit des Einzelnen
  • Verhältnismäßigkeit staatlicher Abgaben
  • Grundrechtsbeeinträchtigungen durch den Rundfunkbeitragsbescheid

Auszug aus dem Buch

I. Verstoß des Rundfunkbeitrags in Gestalt des Rundfunkbeitragsbescheides gegen Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist durch den Rundfunkbeitrag in Gestalt des Rundfunkbeitragsbescheides verletzt. Hinsichtlich des Schutzbereiches dieses Grundrechts ist letzterer betroffen, da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bezüglich persönlicher Daten – hier die gespeicherten Daten des Landeseinwohneramts über meine Person – durch Weitergabe, Speicherung und dann Verwendung dieser durch die Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio mittels deren Beitragsservicevorbenanntes Grundrecht verletzt.

Die grundsätzlich aus dem Gedanken der Selbstbestimmung dieses Rechts folgende Befugnis, selbst zu entscheiden, wann und in welchen Grenzen Lebenssachverhalte offenbart werden, steht unter heutigen wie auch bei künftigen Bedingungen innerhalb der Datenverarbeitung unter besonderem Schutz. (NJW (1984), S.422) Es ist der Schutz des Einzelnen bei der modernen Entwicklung vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Weitergabe und Verwendung persönlicher Daten.( LMRR (1983) S. 56ff.)

Da aber dieses Recht nicht schrankenlos gewährleistet werden kann, sind Einschränkungen dann zulässig, sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage, aus welcher sich der Umfang und die Voraussetzungen der Beschränkbarkeit ergeben, (Kutscha (2008) in LKV, S. 483) beruhen und in einem überwiegenden Allgemeininteresse stehen. (NJW, (1984), 419; LMRR, 1983, 56ff.) Das Allgemeininteresse ist dabei das Interesse des Ganzen, der menschlichen Gesellschaft, welches sich letztendlich aus der Vernunft heraus (Vgl. dazu Rawls (2002) in Das Recht der Völker S. 62f ) auch auf das Allgemeinwohl bezieht.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Verstoß des Rundfunkbeitrags in Gestalt des Rundfunkbeitragsbescheides gegen Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG.: Dieses Kapitel analysiert die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Datennutzung der Rundfunkanstalten und prüft, ob die daraus resultierenden Grundrechtseingriffe durch ein überwiegendes Allgemeininteresse gedeckt sind.

II. Verstoß des Rundfunkbeitrags in Gestalt des Festsetzungsbescheides gegen die negative Informationsfreiheit gegen Art. 5 I 1 GG.: Hier wird argumentiert, dass der Rundfunkbeitrag die negative Kommunikationsfreiheit beeinträchtigt, indem er das Individuum zur Finanzierung von Inhalten zwingt, auf deren Informationsanspruch es verzichten können sollte.

III. Verstoß des Rundfunkbeitrags in Gestalt des Rundfunkbeitragsbescheides gegen Art. 2 I GG: Das letzte Kapitel befasst sich mit der allgemeinen Handlungsfreiheit und stellt den Rundfunkbeitrag als unverhältnismäßige Zwangsabgabe dar, die faktisch an die bloße Existenz einer Person gebunden ist.

Schlüsselwörter

Rundfunkbeitrag, Grundgesetz, informationelle Selbstbestimmung, negative Informationsfreiheit, Handlungsfreiheit, Verfassungsbeschwerde, Zwangsabgabe, Datenschutz, Verhältnismäßigkeit, Rundfunkanstalten, Grundrechtseingriff, Rechtsgüterschutz, Allgemeininteresse, Staatsfunk, Grundversorgung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags und argumentiert für dessen Unvereinbarkeit mit verschiedenen Grundrechten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf dem Datenschutz, der negativen Kommunikationsfreiheit und der allgemeinen Handlungsfreiheit des Einzelnen gegenüber staatlichen Abgaben.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, eine juristische Argumentation zu entwickeln, die aufzeigt, dass der Rundfunkbeitragsbescheid gegen grundrechtliche Garantien verstößt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor bedient sich einer juristischen Dogmatik, gestützt auf Grundgesetzartikel und einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie fachjuristische Literatur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in drei Abschnitte, die jeweils einen spezifischen Grundrechtsverstoß im Kontext des Rundfunkbeitrags und dessen Einziehung analysieren.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Rundfunkbeitrag, Grundgesetz, negative Informationsfreiheit, informationelle Selbstbestimmung und allgemeine Handlungsfreiheit.

Warum sieht der Autor den Datenschutz verletzt?

Der Autor kritisiert die unbegrenzte Erhebung, Speicherung und Verwendung persönlicher Daten durch die Rundfunkanstalten mittels des Beitragsservices.

Was bedeutet die "negative Informationsfreiheit" in diesem Kontext?

Der Autor führt aus, dass der Bürger das Recht haben sollte, auf den staatlich organisierten Informationsanspruch zu verzichten, anstatt zur Finanzierung gezwungen zu werden.

Warum wird der Rundfunkbeitrag als unzulässige Zwangsabgabe gewertet?

Aufgrund der Koppelung an die bloße Existenz einer Person und die Unausweichlichkeit bei Wohnsitznahme sieht der Autor eine Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit, die über übliche Steuern hinausgeht.

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Résumé des informations

Titre
Kleine Seminarschrift zur juristisch-haltbaren Argumentationsfindung der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags im Rahmen der Prüfung der Art. 2 i.V.m Art. 1 GG, Art. 5 GG und Art. 2 GG
Université
University of Hagen
Note
1,6
Auteur
Sirko Archut (Auteur)
Année de publication
2016
Pages
8
N° de catalogue
V372172
ISBN (ebook)
9783668499768
Langue
allemand
mots-clé
Rundfunkbeitrag
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Sirko Archut (Auteur), 2016, Kleine Seminarschrift zur juristisch-haltbaren Argumentationsfindung der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags im Rahmen der Prüfung der Art. 2 i.V.m Art. 1 GG, Art. 5 GG und Art. 2 GG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/372172
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