Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Zielsetzung und Aufbau
2. Thematische Grundlagen
2.1. Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft
2.2. Der Vertrag von Maastricht
2.3. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt
3. Die Staatsschuldenkrise in Irland
3.1. Grundlagen der irischen Wirtschaft
3.2. Irland während und nach der Finanzkrise
4. Die Schuldenkrise in Italien
4.1. Grundlagen der Italienischen Wirtschaft
4.2 Italien während und nach der Finanzkrise
5. Handlungsempfehlungen
6. Ausblick und Fazit
Literaturverzeichnis
Elektronische Quellen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Abweichen der Gesamtschulden in % vom Referenzwert (2015)
Abbildung 2: Wirtschaftswachstum der "Tiger" und Deutschlands (2000 - 2015)
Abbildung 3: Irische Staatsverschuldung zwischen 2004 und 2015
Abbildung 4: Förderregionen der EU
Abbildung 5: Reallöhne in Italien
Abbildung 6: Pro-Kopf-Einkommen in Tausend €
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Unterschiede zwischen ausländischen und irischen Firmen der verarbeitenden Industrie, 2005
Tabelle 2: S&P Rating Irlands von 2001 bis 2015
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
„Nichts untergräbt die Legitimation der europäischen Einigung so sehr, wie mehr als 40 Prozent Jugendarbeitslosigkeit in vielen Ländern der Europäischen Union im Süden Europas.“[1] Mit dieser Aussage machte der Bundesaußenminister Sigmar Gabriel am 30. März 2017 in der vereinbarten Debatte zur Mitteilung des Vereinigten Königreichs über seine Absicht aus der Europäischen Union (EU) auszutreten, auf sich aufmerksam.
Dass ein hochrangiges Mitglied einer Regierungspartei eines wichtigen Mitgliedstaates der EU, diese Warnung zu Beginn einer Debatte über die Zukunft Europas wählt, ist bezeichnend für die enorme Bedeutung, die der wirtschaftlichen Stabilität sowie der Wohlstandsmaximierung innerhalb der Europäischen Union beigemessen werden muss. Denn tatsächlich ist besonders innerhalb der letzten Jahre eine zunehmende Euroskepsis, sowie eine sukzessive Rückkehr zu nationalstaatlichen Lösungen zu erkennen. Dies ist neben dem sich manifestierenden Intergou- vernementalismus, sowie einem mangelnden breiten Verständnis für die Arbeitsprozesse innerhalb der Institution „EU“, in erheblichem Ausmaß eben jenen Phänomenen geschuldet, die nach der Finanzkrise schrittweise in vielen Mitgliedsstaaten der EU um sich griffen.
Eine geographische Vereinheitlichung, wie in dem oben angeführten Zitat geschehen, vorzunehmen, wird der Komplexität des Sachverhaltes, jedoch genauso wenig gerecht, wie eine fehlende thematische Abgrenzung der Probleme der einzelnen von der europäischen Staatsschuldenkrise betroffenen Staaten. Genau das ist jedoch besonderes in der medialen Berichterstattung oftmals geschehen. Diese Arbeit fokussiert sich daher auf die Differenzen der europäischen Staatsschuldenkrise innerhalb der betroffenen Staaten.
1.2. Zielsetzung und Aufbau
Die Arbeit soll zum einen die allgemeinen Gegebenheiten, sowie die grundsätzliche Beschaffenheit der europäischen Staatsschuldenkrise beleuchten, sowie auf die genauen Unterschiede im Verlauf und in der Ausprägung innerhalb der betroffenen Staaten erklären. Dies fordert einleitend einen Grundlagenteil, in dem ein Überblick über die historische Entwicklung, sowie dem sich daraus ableitenden besonderen Aufbau der Europäischen Union, gegeben wird. Daran anschließend werden detailliert die aktuelle Ausgangslage, sowie der Verlauf der Staatsschuldenkrise in Irland analysiert. Mit den hieraus gewonnenen Ergebnissen, kann nun auch Italien analysiert werden. In beiden Fällen stehen die länderspezifischen Unterschiede besonders im Fokus. Nach diesem analytischen Teil, werden bestehende Handlungsempfehlungen eruiert, sowie basierend auf den gewonnenen Ergebnissen selbst erarbeitete Ansätze konkretisiert. In Hinblick auf die Zukunft der Europäischen Union wird im abschließenden und letzten Kapitel ein resümierendes Fazit gezogen, sowie ein Ausblick in die Zukunft gewährt.
2. Thematische Grundlagen
2.1. Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Um zu verstehen wie es zu einer Krise im Ausmaß der europäischen Staatsschuldenkrise kommen konnte, die einen großen Anteil der europäischen Bevölkerung auch heute noch direkt betrifft, ist es erforderlich sich die Geschichte der europäischen Einigung und die sich hieraus ergebenden Strukturen vor Augen zu führen.
Die Idee eines geeinten Europas ist beinahe so alt wie die Menschheit auf dem Kontinent selbst. Doch verstand man in diesem Zusammenhang damals besonders die militärische Befriedung des Kontinents und nicht etwa eine gemeinsame und friedlich geeinte Koexistenz. Ein erstes Umdenken erfolgte nach dem Zweiten Weltkrieg, der in seiner unbestreitbaren Grausamkeit und Zerstörung, besonders in Europa, die Legitimation für eine Institution der Friedenssicherung schuf. Um eine nachhaltige Sicherung des Friedens gewährleisten zu können, beschlossen Konrad Adenauer und Robert Schumann schon früh eine gemeinsame Verwaltung von rüstungsrelevanten Rohstoffen wie Kohle und Stahl, um „für die Zukunft der deutsch-französischen Beziehungen, Europas und des Friedens Vorsorge zu treffen und die Grundlagen für einen gemeinsamen Wirtschaftsorganismus‘ zu legen“[2].
Schon diese erste, 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zeigt einen wichtigen Baustein in der nachhaltigen Friedenssicherung, nämlich wirtschaftliche Interdependenzen zu schaffen.
Nur sechs Jahre nach der Gründung der EGKS, wird mit den Römischen Verträgen im Jahr 1957, ein gemeinsamer europäischer Markt für die sechs Gründungsmitglieder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, sowie den Niederlanden geschaffen. Diese sogenannte Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sollte durch einen schrittweisen Abbau von Handelsbarrieren, sowie einer Angleichung der einzelstaatlichen Wirtschaftspolitiken entstehen. So waren ab nun staatliche Subventionen, die den Handel zwischen den sechs Gründungsländern beeinflussen könnten, stark reguliert. Weiterhin wurde durch die Unterzeichnung festgelegt, dass es einen gemeinsamen Außenzolltarif für Importe außerhalb der EWG geben sollte, was wiederum zu einem Zusammenwachsen innerhalb der EWG beitragen und Alleingänge verhindern sollte. Besonders spannend ist, dass schon in diesen Verträgen eine wirtschaftliche Konvergenz angestrebt wurde, um so soziale Ungleichheiten, die unter Umständen zu politischer Instabilität führen könnten, zu minimieren.
Außerdem wurde als weiteres friedensstiftendes Element die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet, die „[...] durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern [.. .]“[3] beitragen sollte.
Um die europäische Einigung weiter voranzutreiben, wurden die drei bestehenden Gemeinschaften EGKS, EWG und EURATOM 1967, mit dem Fusionsvertrag zur Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammengefasst, und somit gemeinsamen Organen untergeordnet.[4] Im Zuge dessen wurden die bis heute bestehende Kommission, sowie ein gemeinsamer Rat gegründet. Die Gründung der EG wird für die nächsten Jahrzehnte der Grundbaustein für die immer weiter voranschreitende europäische Integration sein und einen Verbund von Staaten erschaffen der seit seiner ersten Erweiterung im Jahr 1973, mit Irland, Dänemark und dem Vereinigtem Königreich einen immer größeren Sog für andere europäische Länder werden wird.
Beachtlich hierbei ist besonderes die relative Konstanz der Stabilität innerhalb der Gemeinschaft, trotz der sich rasant verändernden Bedingungen in den damaligen Anrainerstaaten. Erinnert werden soll hier besonders an das Ende der rechtsgerichteten Diktaturen auf der Iberischen Halbinsel, sowie an den Fall des „eisernen Vorhangs“ und der darauffolgenden Wiedervereinigung Deutschlands.
2.2. Der Vertrag von Maastricht
„Verschmilzt die Wirtschaft Europas zur Gemeinschaft, und das wird früher geschehen als wir denken, so verschmilzt auch die Politik.“[5], so argumentierte schon Walther Rathenau 1918, und wie im vorangegangen Abschnitt gut ersichtlich, ist dieser Gedankengang auch in den Wirren des Zweiten Weltkrieges nicht verloren gegangen.
Um ein solches Verschmelzen zu erreichen, ist eine Konvergenz der einzelnen Volkswirtschaften notwendig. Grundlagen hierfür wurden bereits durch die Einführung eines gemeinsamen Binnenmarktes geschaffen, welcher den sukzessiven Aufbau eines freien Güterverkehrs ermöglichte. Mit der Einigung zur Schaffung des Schengenraums 1985, wurde außerdem die schon 1957 angestrebte Personenfreizügigkeit weiter vorangetrieben.
Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass es für eine gut funktionierende Wirtschaftsunion mehr braucht, als den schrittweisen Abbau von Handelsbarrieren. Eine Angleichung vieler wirtschaftlich relevanter Faktoren ist hierfür nötig.
Eine solche Angleichung wurde besonders nötig nachdem 1979 die Schaffung eines Europäischen Währungssystems (EWS) beschlossen wurde, welches durch relativ starre Wechselkurse der europäischen Währung zu der neu geschaffenen European Currency Unit (ECU), die Volatilität der innereuropäischen Wechselkurse zueinander in einem begrenzen Rahmen halten sollte.[6]
1992 wurde mit dem Vertrag von Maastricht, das bis dato wichtigste Dokument zur europäischen Integration ratifiziert. Er soll den Fokus neben der wirtschaftlichen, auch auf die politische Dimension ausdehnen, bzw. „den mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften eingeleiteten Prozeß [sic] der europäischen Integration auf eine neue Stufe [..] heben“.[7] Um dies zu erreichen wurden die bestehenden europäischen Strukturen unter dem Dach der Europäischen Union (EU) zusammengefasst. Neben vielen weitreichenden Neuheiten wie der Einführung der „Unionsbürgerschaft“, die eine Veränderung der Wahrnehmung weg vom Marktbürger hin zum EG-Bürger bewirken sollte[8], wurden auch Beschlüsse über eine engere außen- und sicherheitspolitische Zusammenarbeit unterzeichnet. Für diese Arbeit besonders relevant sind jedoch die Vereinbarungen zur verstärkten wirtschaftlichen Zusammenarbeit, da sie auf die oben angesprochene Konvergenzproblematik ausdrücklich eingehen.
Aufgrund seiner Wichtigkeit besonders hervorzuheben ist hier wiederum der Beschluss bis spätestens 1999 eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) unter den Mitgliedstaaten einzuführen. Dies ist besonders in Hinblick auf die extreme wirtschaftliche Diskrepanz die zu dieser Zeit unter den Staaten vorhanden war, ein bemerkenswert mutiger Schritt.
Um das Gelingen dieses interstaatlichen Projekts absichern zu können, wurde ein Drei-Schritte Plan beschlossen, der eine Konvergenz der europäischen Volkswirtschaften bis 1999 und eine daran anknüpfende reibungslose Überführung in den gemeinsamen Währungsraum zum Ziel hatte.
2.3. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt
„Nicht die einheitliche Währung ist das Vordringlichste, die Stabilität unserer Währungen ist es.“[9] Dieses Zitat von Helmut Schlesinger zeigt sehr gut, die Befürchtungen die in den 90er Jahren vor dem Zusammenschluss der Währungen bestanden.
Daher versuchte man schon vor dem eigentlichen Beschluss eine Währungsunion zu bilden, nämlich 1990, eine zunehmende Konvergenz zwischen der wirtschaftlichen Stabilität der Länder zu schaffen. Diese erste Annäherung sollte besonders durch eine enge Bindung der Währungen im Rahmen des EWS bestehen, sie wird als erster Schritt hin zur EWWU gesehen. Zwischen 1994 und 1998 währte die zweite Stufe der EWWU. In diesem Zeitraum lag es an den Staaten der EU die zuvor festgelegten Maastrichtkriterien zu erfüllen. Zu den fünf Kriterien zählte unter anderem die Preisniveaustabilität. Das Ziel wurde dann als erreicht angesehen, wenn die Inflationsrate eines Landes nicht mehr als 1,5% über dem Durchschnitt der drei Mitgliedstaaten mit der geringsten Inflationsrate lag. Im Jahr 1997 lag der Durchschnittswert beispielsweise bei 1,16%, dieser errechnete sich aus dem Durchschnitt der Inflationsrate von Österreich (1,1%), Frankreich (1,2%) und Irland (1,2%). Der Referenzwert der maximalen Inflation betrug somit 2,7% in den restlichen Mitgliedsstaaten.[10]
[...]
[1] Deutscher Bundestag (2017): Plenarprotokoll 18/228 v. 30.03.2017
[2] Buchstab, Günter et al. (2006): Von der Montanunion zur EU, in: Nationale Identität im vereinten Europa (2), Freiburg im Breisgau, S. 30-55, mit Zitat aus: Wenger (1976): S. 395
[3] Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (1967): in Bundesgesetzblatt 1957 II. 19.08.1957, (23), S. 1014-1223
[4] Vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (1967): G1203 B
[5] Rathenau, Walther (1918): Gesammelte Schriften, Berlin: S. Fischer, S.278
[6] Vgl. Wolf, Matthias (1985): Die ECU als Anlagewahrung, 2. Aufl., Basel.
[7] Vertrag über die Europäische Union (1992): Präambel, in Amtsblatt Nr. C 191 v. 29. Juli 1992
[8] Vgl. Hobe, S. (1993). Die Unionsbürgerschaft nach dem Vertrag von Maastricht. Auf dem Weg zum europäischen Bundesstaat?. 1.Aufl. Duncker und Humblot, S.I.
[9] Markenpost (o. J.): http://www.markenpost.de/euro-krise-gold-und-d-mark-clara-schumann-rette-uns-16467/
[10] Europaparlament (o. J.): http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Lexikon/Pdf/Konvergenzkrite- rien.pdf