Crowdinvesting als Finanzierungsmethode

Chancen und Risiken aus Sicht eines Investors


Thèse de Bachelor, 2017

106 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Merkmale des Crowdinvestings
2.1 Entstehung und Entwicklung
2.2 Hauptakteure
2.2.1 Kapitalsuchende
2.2.2 Kapitalgeber / Investor
2.2.3 Kapitalvermittler
2.3 Phasen des Crowdinvestings

3 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.1 Vertragsformen
3.2 Laufzeit
3.3 Vermögensrechte
3.3.1 Gewinnbeteiligung / Verlustbeteiligung
3.3.2 Beteiligung am Unternehmenswert
3.3.3 Beteiligung am Exit
3.4 Kapitalverwässerung
3.5 Mitsprache- und Informationsrechte
3.6 Nachrangklausel
3.7 Praxisbeispiel
3.8 Kleinanlegerschutzgesetz

4 Chancen für den Investor

5 Risiken für den Investor

6 Bewertung von Chancen und Risiken

7 Resümee und Ausblick

Anhangverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Grundfunktion des Crowdinvestings

Abbildung 2 Phasen des Crowdinvestings

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Arten des Crowdfunding

Tabelle 2 Crowdinvestingplattformen nach Finanzierungsvolumen

Tabelle 3 Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen

Tabelle 4 Beispiel Verwässerung

Tabelle 5 rechtliche Rahmenbedingungen der Controme

Kurzfassung

Das Equity-based-Crowdfunding ist eine noch junge Anlageform, welche auch alsCrowdinvesting bezeichnet wird. Der Investor kann in Start-ups, ökologische Projekte undImmobilien investieren. Hierbei wird unter dem rechtlichen Mantel eines partiarischenNachrangdarlehen eine Beteiligung erzeugt. Die vorliegende Arbeit setzt einen Schwerpunktauf die Crowdinvesting in junge innovative Unternehmen (sogenannte Start-ups). Sie bietet dem Investor einzigartige Möglichkeiten der frühen Partizipation an Unternehmensentwicklungen. Diese Partizipation ist allerdings nicht risikofrei. Grundlegende Fragestellung der vorliegenden Arbeit ist, welche Chancen und welche Risiken das Crowdinvesting aus Sicht eines Investors bietet.

Um die Frage beantworten zu können, werden Chancen und Risiken in zwei Einflussfaktoren unterteilt. Der erste Einflussfaktor ist das Start-up selbst. Die Handlungen des Start-ups wirken sich direkt auf das Chancen-Risiken-Profil aus. Allerdings unterscheiden sich die Handlungen der Start-ups stark, sodass eine einheitliche Bewertung nicht möglich ist.

Der zweite Einflussfaktor ist die vertragliche Gestaltung. Diese wird eher einheitlich geregelt und kann deswegen besser zur Bewertung von Chancen und Risiken verwendet werden. Die vertragliche Gestaltung ist deswegen eher einheitlich, weil der Crowdinvestingmarkt in Deutschland von der Plattform Companisto und Seedmatch dominiert wird. Eine annähernd einheitliche Bewertung von Chancen und Risiken ist deswegen auf Grundlage der Crowdinvestingverträge möglich.

Das Ergebnis der vorliegenden Arbeit ist, dass Crowdinvesting eine Risikokapitalanlagedarstellt wo sehr hohe Renditechancen einem hohen Risiko gegenüberstehen. Der Investor hatdrei Möglichkeiten Erträge aus dem Crowdinvesting zu generieren. Diese sind die Möglichkeitder Gewinnbeteiligung, der Beteiligung am Unternehmenswert und eine jährliche festeVerzinsung. Bei der Anlage ergeben sich im Gegenzug diverse Risiken. Das größte Risiko stelltdabei den Verlust des eingesetzten Kapitals dar. Anzumerken ist, dass die Ausfallraten weitunter denen von vergleichbaren Investments liegen. Aufgrund des noch sehr jungen Marktes isteine Ermittlung des Chance-Risiko-Profils noch nicht abschließend möglich.

1 Einleitung

„Hätte ich mich seinerzeit an der Gründung von Microsoft, Facebook und an wem nicht alles beteiligen sollen! Jetzt ist es viel zu spät, wie der Börsengang von Facebook zeigt. Ich brauche ganz neue Microsofts und Facebooks und muss von Beginn an dabei sein! Auch wenn das eine oder andere Projekt verendet, ich will dem Glück zumindest eine Chance geben.“1

Diesen oder ähnliche Gedanken könnte ein Investor haben. Das Crowdinvesting ist eine nochjunge Geldanlageform, wo in Start-ups, ökologische Projekte und Immobilien investiert werdenkann. Das Bedürfnis von Investoren in junge innovative Unternehmen mit großenEntwicklungspotenzialen einzusteigen ist groß. Crowdinvesting als Anlagemöglichkeit gibt dieChance sich an genau solchen Unternehmen zu beteiligen. Es setzt noch vor Eintritt in denKapitalmarkt an und ermöglicht so extrem frühzeitig in ein Unternehmen zu investieren.2 Dievorliegende Arbeit betrachtet schwerpunktmäßig die Investition in Start-ups. Sie bietet demInvestor einzigartige Möglichkeiten der frühen Partizipation an Unternehmensentwicklungen.Diese Partizipation ist allerdings nicht risikofrei. Um Crowdinvesting beurteilen zu könnenwerden aktuelle Crowdinvestingverträge auf Rechte und Pflichten des Investors hin untersucht.Aus diesen werden dann individuelle Chancen und Risiken abgeleitet.

Um diese Chancen-Risiken-Profile für Investoren abschätzen zu können, werden im ersten Schritt die Merkmale des Crowdinvestings herausgearbeitet. Hierbei werden insbesondere die Entstehung und Entwicklung des Crowdinvestings, die Hauptakteure sowie der Ablauf des Crowdinvestings, unterteilt in Phasen, beleuchtet.

Nachdem die Merkmale herausgearbeitet wurden erfolgt die Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere die vertragliche Gestaltung des Crowdinvestings wirkt sich massiv auf die Chancen und die Risiken aus. Somit werden hier unterschiedliche Arten von Crowdinvestingverträgen, unter Einbeziehung des Kleinanlegerschutzgesetzes und dessen Auswirkungen untersucht.

Sobald die rechtliche Basis fundiert analysiert wurde, werden daraus die individuellen Chancen (in Kapitel 4) und Risiken (in Kapitel 5) des Crowdinvestings herausgearbeitet. Aufbauend auf diesen Kapiteln wird in Kapitel 6 das Chance-Risiko-Profil bewertet um dann in Kapitel 7 ein Resümee mit Ausblick ermöglichen zu können.

2 Merkmale des Crowdinvestings

Bei Crowdinvesting handelt es sich um eine Sonderform des Crowdfunding. Die Grundsystematik des Crowdfundings ist, Geld von möglichst vielen Geldgebern für die Realisierung eines Projektes zu sammeln. Die Formen unterscheiden sich vor allem in der Art der Gegenleistung. Diese Gegenleistung kann monetärer, materieller oder ideeller Natur sein. Falls dem Kapitalgeber eine Erfolgsbeteiligung einräumt wird, handelt es sich um Crowdinvesting. Das Crowdinvesting ist ein Synonym für das sogenannte Equity-based-Crowdfunding (in Kapitel 2.2 ausführlich beschrieben).3

Zu Beginn hat ein junges innovatives Unternehmen, auch Start-up genannt, eine Geschäftsideeund benötigt hierfür Kapital. Das junge Unternehmen hat diverse Finanzierungsmöglichkeitenzur Auswahl und entscheidet sich für die Finanzierungsmöglichkeit Crowdinvesting. Es erstellteinen Businessplan und bewirbt sich bei einer Crowdinvestingplattform. Ein Businessplan isteine schriftliche Ausarbeitung der Idee und dessen Umsetzung.4 Die Mitarbeiter derCrowdinvestingplattform prüfen nun das Projekt nach individuellen Kriterien. Falls die Prüfungder Plattform positiv ausfällt, kann sich das Start-up auf dessen Website präsentieren.

Die Investoren können nun, für einen gewissen Zeitraum, Kapital in das Unternehmen investieren. Als Gegenleistung erhält der Investor einen Erfolgsanteil am Unternehmen. Dieser Erfolgsanteil wird im Crowdinvestingvertrag genau definiert.

Diese Finanzierungsform sieht vor, dass sich eine breite Masse mit verhältnismäßig geringenBeträgen am Unternehmen beteiligt. Zur besseren Übersicht wurde folgende Grafik erstellt.5

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Grundfunktion des Crowdinvestings6

2.1 Entstehung und Entwicklung

Crowdinvesting ist eine Sonderform des Crowdfundings. Das Crowdfunding selbst entstandaus dem Crowdsourcing. Es setzt sich aus den Wörtern „Crowd“ und „Outsourcing“ zusammen.Der Begriff wurde von Wired-Magazin-Autor Jeff Howe im Jahre 2006 geprägt. Im Gegensatzzum Outsourcing werden beim Crowdsourcing keine Abteilungen oder Unternehmensaufgabenausgelagert, sondern Arbeits- und Kreativprozesse auf die „Crowd“, also auf die Masse,ausgelagert.7

Unter Crowdfunding versteht man das Sammeln von Geldern einer Vielzahl von Menschen zurErreichung eines gemeinsamen Ziels.8 Das Crowdfunding unterteilt sich in vier Bereiche. Diesesind das Donation-based-Crowdfunding, das Reward-based-Crowdfunding, das Leanding-based-Crowdfunding und das Equity-based-Crowdfunding.9 Alle vier haben gemeinsam, dasseine Vielzahl an Personen mit relativ kleinen Beträgen ein Projekt fördern. Diese Vielzahl anPersonen wird Schwarm oder auf Englisch Crowd genannt. Das Projekt kann sich durch dieMasse der Mittel dieser Personen finanzieren. Diese Form der Finanzierung bzw. Investition ist erst durch das Internet möglich, da mithilfe des Internets ohne größere Aufwendungen eine sehr breite Masse von Investoren erreicht werden kann.10

Die folgende Grafik stellt die Crowdfunding-Arten übersichtlich da.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1 Arten des Crowdfunding11

Beim Donation-based-Crowdfunding handelt es sich um ein schenkungsbasiertes Crowdfunding. Hierbei werden Spenden in Form von Zeit, Wissen oder Geld gesammelt. Der Unterschied zu einer normalen Spende liegt darin, dass der Spender detailliert über das Projekt und deren Mittelverwendung informiert wird. Spendenorientierte Plattformen sind zum Beispiel JustGiving oder Spot.us.

Bei dem Reward-based-Crowdfunding erhält die am Crowdfunding beteiligte Person einReward, also eine Vergütung oder Gegenleistung. Diese Gegenleistung ist allerdings nichtmonetärer Natur, sondern wird in Form von symbolisch-ideellen Belohnungen oder materiellenBelohnungen übergeben. Diese Belohnung kann zum Beispiel das Recht auf Erhalt des vomStart-up erstellten Produktes sein.12 Die Kapitalgeber sind häufig sogenannte Early Adopter,auch frühzeitige Anwender genannt. Der Begriff beschreibt Menschen, welche die neusten technischen Errungenschaften oder die neusten Produkte nutzen oder besitzen wollen.13 Einer der größten Reward-based-Crowdfunding-Plattformen ist die Website Kickstarter.com.14

Beim Lending-based-Crowdfunding verleiht der Investor einem Dritten Kapital für einefestgelegte Laufzeit zu einem festen Zins. Der Kapitalnehmer hat das Darlehen monatlichannuitätisch zurück zu zahlen. Diese Art des Crowdfunding hat Ähnlichkeit mit der privatenKreditleihe.15

Das Equity-based-Crowdfunding wird auch als Crowdinvesting bezeichnet. Hierbei wird unterdem rechtlichen Mantel eines partiarischen Nachrangdarlehens eine Beteiligung an einemUnternehmen erzeugt. Die Merkmale des partiarischen Nachrangdarlehens werden in Kapitel 3 erläutert. Aus Sicht des Unternehmens handelt es sich dabei um eine Aufstockung des Eigenkapitals. Aus Sicht des Investors handelt es sich um eine Sonderform der Eigenkapitalüberlassung. Der Investor ist am Erfolg des Unternehmens direkt beteiligt.16 Die größten Crowdinvestingplattformen sind Seedmatch und Companisto.

2.2 Hauptakteure

Es lassen sich insgesamt drei Hauptakteure im Rahmen des Crowdinvestings klassifizieren. Diese sind die Kapitalsuchenden, die Kapitalgeber (auch Investoren genannt) sowie die Kapitalvermittler. Diese Akteure haben unterschiedliche Interessen und Gründe sich am Crowdinvesting zu beteiligen.17

2.2.1 Kapitalsuchende

Die Kapitalsuchenden lassen sich in drei Anlageklassen differenzieren. Die erste ist die Klasse der Immobilien, die zweite die der grünen Projekte und die dritte die der Start-ups.18

Eine Crowdfinanzierung für Immobilien dient dazu, Eigenkapital für einen Bankkreditvorzuweisen. Das durch die Crowd gesammelte Kapital gilt als Mezzanine-Kapital, welchesaufgrund einer Nachrangabrede wiederum eine Mischform aus Eigenkapital und Fremdkapitaldarstellt. Diese Mischform erkennen Banken in der Regel als zusätzliche Sicherheit an.19

Die zweite Anlageklasse ist die der grünen Projekte oder auch grünes Crowdinvesting genannt.

Hierbei handelt es sich um Crowdinvesting in ein ökologisches oder energieeffizientes Projekt.Ziel ist die Förderung eines ökologischen Projektes und dabei eine Rendite zu erwirtschaften.20

Bei Crowdinvesting in Start-ups werden junge innovative Unternehmen finanziert.21 Ein solches Unternehmen zeichnet sich durch eine geringe Größe, ein geringes Alter, eine hohe interne und externe Dynamik sowie eine daraus resultierende Unsicherheit aus.22 Diese haben häufig nicht genügend Eigenkapital um ein schnelles Wachstum erzielen zu können und beschaffen sich dieses Kapital durch Crowdinvesting.23

2.2.2 Kapitalgeber / Investor

Aufgrund der Aktualität des Themas gibt es noch wenige statistische Auswertungen. Nach Beckzeichnen den typischen Crowdinvestor fünf Merkmale aus. Zum einen ist der Crowdinvestoraffin gegenüber dem Internet und auch bereit, Transaktionen über das Internet zu tätigen. DiesesMerkmal ist unabdingbar, da der Zugang zum Crowdinvesting nur über das Internet möglichist. Der Investor muss zudem liquide sein und eine Bereitschaft zeigen diese Liquidität auchrentabel investieren zu wollen. Neben diesen Merkmalen sieht der Crowdinvestor sich in derLage die Erfolgschancen des Unternehmens abzuschätzen. Hierbei handelt es sich um einesubjektive Wahrnehmung des Investors, welche nicht zwangsläufig zutreffen muss. Als letztesMerkmal zeichnet sich der Crowdinvestor als ein nicht risikoaverser Investor aus, da dieseAnlageform einen Totalverlust nicht ausschließt.24

Neben diesen sehr allgemein gefassten Merkmalen gibt es noch eine weitere Differenzierung.Diese wurde von der EFNW, ein An-Institut der Universität Oldenburg, herausgegeben. Hierwird der Crowdinvestor nach seinen Motiven und Verhaltensweisen in die Kategorien „Spaß-Investor“, „Produkt-Jünger“, „Friends & Family-Investoren“, „Rendite-Investor“ und „Crowd-Angel“ eingeteilt.

Der „Spaß-Investor“ hat Freude an Innovationen und treibt diese durch Einsatz seines Kapitals an. Die investierte Summe liegt hierbei häufig zwischen 25 bis 100 Euro pro Projekt. Dieser Investorentyp besitzt bereits Erfahrungen aus dem Bereich des Reward-based-Crowdfunding. Diese Erfahrungen werden nun genutzt um Anlagen in Crowdinvesting zu tätigen.

Der „Produkt-Jünger“ hat Interesse an der Idee des Unternehmens. Er möchte das Produkt bei Realisierung als einer der Ersten persönlich selber nutzen. Hierbei sind Renditeerwartungen eher zweitrangig.

Die „Friends & Familiy Investoren“ haben eine persönliche Beziehung zu den Gründern und möchten vordergründig die Person unterstützen. Ihre Investitionssumme ist überdurchschnittlich hoch. Gleichzeitig betreibt dieser Investorentyp sehr aktiv Werbung für diese Kampagne und ist bereit diese auch Kritikern gegenüber zu verteidigen. Ihre Investition in andere Projekte fällt, falls überhaupt, wesentlich geringer aus. Als Rendite wird eine positive, aber keine überdurchschnittlich hohe Rendite erwartet.

Im Gegensatz zum vorherigen Investor ist das vorrangige Ziel des „Rendite-Investor[s]“ eine überdurchschnittliche Rendite zu erwirtschaften. Hierbei sind die Erwartungen ähnlich des Business Angels oder einer Venture Capital Gesellschaft. Dieser Investorentyp betreibt eine aktive Risikostreuung durch Diversifikation in unterschiedliche Crowdinvestingprojekte. Der typische Kapitaleinsatz beginnt bei einem Wert von 250 Euro.

Die letzte Klassifizierung nach der EFNW ist der sogenannte „Crowd Angel“. Die Renditeerwartungen dieses Investors sind ähnlich dem des „Rendite-Investor[s]“. Der Unterschied liegt allerdings in den investierten Beträgen. Während der „Rendite Investor“ durchschnittlich bei 250 Euro Kapitaleinsatz liegt, ist der Investitionsbetrag des „Crowd Angel“ mit durchschnittlich 5.000 Euro wesentlich höher. Dieser Investorentyp unterstützt weniger Projekte gleichzeitig als der „Rendite-Investor“, setzt sich allerdings wesentlich intensiver mit diesen auseinander. Eine Kommunikation mit dem Start-up auch außerhalb der Plattform ist für diesen Investorentyp nicht ungewöhnlich.25

Vergleicht man die Klassifizierungen von Beck und der EFNW so stellt sich heraus, dass Beck eine gröbere Merkmalsdefinition herausgearbeitet hat. Der EFNW hingegen fokussiert sich auf die Motive der Investoren. Die beiden Klassifizierungen wiedersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich. Ein Investor der die Kriterien des EFNW erfüllt, erfüllt gleichzeitig die von Beck. Eine Kombination beider Klassifizierungen erscheint dem Autor als adäquate Möglichkeit den Crowdinvestor zu klassifizieren.

2.2.3 Kapitalvermittler

Die Hauptfunktion des Kapitalvermittlers ist die Informationsvermittlung zwischenKapitalgebern und Kapitalnehmern, sowie die Abwicklung des Finanzierungsprozesses.26 Beidem Kapitalvermittler handelt es sich um Plattformen im Internet. Die Webseite desKapitalvermittlers übernimmt die Funktionen eines elektronischen Marktplatzes. Die Plattformdient dazu dem Investor einen Zugang zu Businessplänen und kurzen Imagefilmen derKapitalsuchenden zu ermöglichen.27 Ziel des Kapitalvermittlers bzw. des Plattformbetreibersist es, Erträge zu generieren. Dies geschieht durch eine Provisionszahlung seitens desKapitalsuchenden. Diese Provisionen liegen bei den meisten Plattformen zwischen 5 und 10Prozent des vermittelten Kapitals. Für den Investor fallen keine Kosten an. Um diese Erträgezu maximieren hat der Kapitalvermittler das Ziel, sehr viele, möglichst große, erfolgreicheProjekte zu begleiten und dabei möglichst geringe Risiken einzugehen. Gleichzeitig möchte diePlattform möglichst geringe eigene Aufwendungen erzeugen. Als letztes Ziel kann noch diemöglichst gute Reputation genannt werden. Die Crowdinvestingplattform steht in einemInteressenkonflikt. Je mehr Projekte sie anbietet desto höher ist der Ertrag. Die Ausfallquotedarf aber nicht zu hoch sein, da sonst die Reputation der Plattform leiden könnte und dieInvestitionsbereitschaft der Anleger sinken könnte.28 Dieses Spannungsverhältnis sorgt dafür,dass die Plattform die Interessen von Kapitalsuchenden und Kapitalgebern gleichermaßenvertritt und keine Seite übermäßig bevorzugt wird.

Die Crowdinvestingplattform erfüllt neben der reinen Vermittlung noch drei weitere Funktionen. Die erste Funktion ist die eines „Gatekeeper“. Die Plattform trifft eine Entscheidung darüber, welche Start-ups auf ihrer Plattform angeboten werden. Die Ablehnungsquote liegt zweitweise bei bis zu 99 Prozent.29 Die zweite Funktion ist die eines Informationsintermediär. Die Plattform gewährleistet den Informationsaustausch zwischen den Investoren und dem Start-up. Die letzte Funktion ist die des „Klausel-Produzenten“. Die Plattform erstellt die Verträge zwischen Investor und Unternehmen.30

Der Crowdinvestingmarkt in Deutschland wird von drei Plattformen dominiert. DieMarktanteile der einzelnen Plattformen sind der Tabelle 2 zu entnehmen. Aus dieser Tabelle istersichtlich, dass es sich bei dem Crowdinvestingmarkt in Deutschland um ein Oligopol handelt.31 Die Plattformen Seedmatch und Companisto teilen sich den Markt zu einem sehr großen Teil auf. Die drittstärkste Plattform Innovestment weist gerade einmal einMarktvolumen von 7,4 Prozent auf. Aufgrund der Marktsituation sind die zwei größtenPlattformen wegweisend für die Gestaltung von Crowdinvestingverträgen im deutschenRechtsraum.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2 Crowdinvestingplattformen nach Finanzierungsvolumen32

2.3 Phasen des Crowdinvestings

Der gesamte Prozess des Crowdinvestings lässt sich in drei Phasen unterteilen. Beginnend mit der Kontaktaufnahme des Start-ups mit der Plattform, über die eigentliche Finanzierungsphase bis hin zur Umsetzung des Projektes.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 Phasen des Crowdinvestings

In der ersten Phase, der sogenannten „vor der Finanzierungsphase“, bewirbt sich das Start-upbei der Crowdinvestingplattform. Hier wird das Start-up nach diversen Kriterien von derPlattform beurteilt. Diese Kriterien sind unter anderem eine gewissenhaft durchdachteGeschäftsidee, ein komplementäres Team, ein detailliert ausgearbeiteter Business- undFinanzplan und eine Gesellschaftsform als GmbH, UG oder AG. Falls die Plattform dieEignung des Start-ups für ihre Website erteilt hat, werden der Fundingvertrag sowie die AGBsunterzeichnet. Nach Unterzeichnung der Unterlagen erfolgt eine Unternehmensbewertung.Diese Bewertung findet bei Seedmacht aufgrund von Discounted-Cashflow-Analysen statt. Beider Plattform Innovestment wird der Unternehmenswert individuell festgelegt. Neben dem Unternehmenswert werden auch eine Mindest- und eine Maximalinvestitionssumme bestimmt.

Das Projekt erhält erst dann finanzielle Mittel, wenn die Mindestinvestitionssumme, auch Fundingschwelle, erreicht wird.33

In der nächsten Phase, der „während der Finanzierungsphase“ wird die Präsentation desUnternehmens online auf die Crowdinvestingplattform gestellt. Jetzt beginnt die eigentlicheFinanzierungsphase. Den Investoren ist es jetzt möglich, sich finanziell an dem Projekt zubeteiligen. In der Regel wird ein Auktionszeitraum von bis zu 60 Tagen vereinbart. Jetzt müsstedas Start-up theoretisch nur abwarten, ob es im Fundingzeitraum finanziert wird. Um dieFinanzierungsbereitschaft der Investoren hoch zu halten, ist eine proaktive Kommunikationempfehlenswert. Dies kann durch Beantwortung von Fragen der Investoren seitens desUnternehmens geschehen. Ein aktives Marketing in sozialen Netzwerken um dieAufmerksamkeit auf das Projekt zu lenken ist ebenfalls förderlich. DieKommunikationsaktivität des Start-ups ist in dieser Phase für den Gesamterfolg entscheidend.Je umfangreicher die Kommunikation ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit großeFinanzierungssummen zu erlangen.34

Die abschließende Phase ist die „nach der Finanzierungsphase“. Hier erhält das Unternehmen das während der Finanzierungsphase angesammelte Kapital. Bei diesem Kapital handelt es sich aus rechtlicher Sicht um sogenanntes Mezzanine-Kapital, eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital.35 Das Start-up ist verpflichtet in regelmäßigen Abständen die Investoren über die Lage des Unternehmens zu unterrichten. Dies findet normalerweise in Form von Quartalsberichten und Jahresabschlüssen statt. Bei Erfolg des Projektes erhalten die Investoren die vorher vereinbarten Leistungen.36

3 Rechtliche Rahmenbedingungen

Zur Betrachtung der Chancen und Risiken des Crowdinvestings für einen Investor werden die rechtlichen Grundlagen als Basis für eine Bewertung herangezogen. Crowdinvestingplattformen gelten aktuell bei der Vermittlung von Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 VermAnlG nicht als Finanzdienstleistungsinstitute und unterliegen somit nicht derAufsicht durch die BaFin.37 Die einzige Ausnahme bildet die Plattform Bergfürst, welche sich auf Crowdinvesting für Immobilienprojekte spezialisiert hat. Diese hat eine Banklizenz und wird von der BaFin beaufsichtigt.38 Zum einen ist beim Crowdinvesting ein hohes Maß anSelbstverantwortung seitens des, eigentlich im Sinne des § 13 BGB schutzbedürftigen,Anlegers erforderlich.39 Zum anderen sind Erfolgsaussichten von Start-ups aufgrund dergeringen Datenbasis schwer einzuschätzen.40 Im Gegensatz zu den unternehmerischen Risikender Start-ups lassen sich die Risiken und Chancen des Crowdinvestingvertrages sehr wohleinschätzen. Dieser Vertrag wird von der jeweiligen Plattform aufgesetzt und kommt in derRegel zwischen dem Investor und dem Start-up zustande. Eine Crowdinvestingplattform erfülltneben der Vermittlungsfunktion noch die in Kapitel 2.2.3 beschriebenen Funktionen.Grundsätzlich gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit. Die Ausübung dieser Freiheit ist aufdem Crowdinvestingmarkt nahezu uneingeschränkt möglich. Aufgrund der Erfahrungen desMarktes werden seit 2014 fast ausschließlich partiarische Nachrangdarlehen alsVertragsgrundlage angeboten Diese Vertragsform bietet den größtmöglichen vertraglichenSpielraum.41 Da das Start-up Darlehensnehmer ist und nicht der Investor, greift derSchutzgedanke im Sinne von § 491 ff. BGB nicht. Selbst im Gesellschaftsrecht ist daspartiarische Darlehen nicht reglementiert. Einzig die stille Beteiligung im Sinne des § 230 ff.HGB wird reglementiert.42 Nur im Kapitalmarktrecht gibt es eine Art der Reglementierung.Allerdings schränkt diese die Vertragsfreiheit nicht ein, da lediglich eine Prospektpflichteingeführt wurde.43 Hier greifen die Beschränkungen allerdings nicht, falls das Angebot übereine Crowdinvestingplattform erfolgt und den Betrag von 2,5 Millionen Euro nicht übersteigt.44 Das seit 2015 eingeführte Kleinanlegerschutzgesetz ist der erste Versuch einerReglementierung seitens des Gesetzgebers. Diese wird in Kapitel 3.8 ausführlich behandelt.Folgende Übersicht fasst die rechtlichen Rahmenbedingungen und Kernelemente vonCrowdinvestingverträgen als partiarisches Nachrangdarlehen zusammen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3 Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen45

3.1 Vertragsformen

Crowdinvestingverträge wurden auf dem deutschen Markt in vier Vertragsformen angeboten.Die erste ist die stille Gesellschaft, die zweite das partiarische Nachrangdarlehen, die dritte dasGenussrecht und die vierte sind Aktien. Seit Ende 2014 wird nahezu ausschließlich daspartiarische Nachrangdarlehen angeboten. Aufgrund dessen befasst sich vorliegende Arbeitschwerpunktmäßig mit den partiarischen Nachrangdarlehen. Dies lässt sich in ein mittelbaresund ein unmittelbares Nachrangdarlehen differenzieren. Der Investor beteiligt sich bei demunmittelbaren partiarischen Nachrangdarlehen direkt bei dem Unternehmen bzw. dem Start-up.Wogegen sich der Investor bei dem mittelbaren partiarischen Nachrangdarlehen bei einemUnternehmen der Crowdinvestingplattform beteiligt und sich diese wiederum beim Start-upbeteiligt. Dieses Modell wurde hauptsächlich von der Plattform Companisto verwendet.46 DieseVorgehensweise wird allerdings von der Plattform Companisto nicht mehr angeboten. Auchdiese Website ist, wie die meisten anderen Plattformen, auf partiarische Nachrangdarlehenumgestiegen. Hieraus lässt sich erkennen, dass sich der Crowdinvestingmarkt standardisiertund professionalisiert. In der Anfangszeit hat jede Plattform ihr eigenes rechtliches Modellverwendet, bis die Erfahrung gezeigt hat, dass das partiarische Nachrangdarlehen dengrößtmöglichen Gestaltungsspielraum für alle Parteien bietet. Die Plattform Innovestment hatnoch eine Besonderheit. Sie bietet wie die anderen beiden großen Plattformen ebenfalls partiarische Nachrangdarlehen an. Dieses wird um eine Emissionszweckgesellschaft ergänzt, welche die Interessen der Investoren vertritt.47

3.2 Laufzeit

Die Laufzeit der Crowdinvestingverträge kann auf zwei Arten geregelt werden. Bei der erstenVariante erfolgt die Kapitalüberlassung auf unbestimmte Zeit. Falls eine Partei dasVertragsverhältnis beenden möchte, bedarf es einer Kündigung mit einer vorher definiertenKündigungsfrist seitens dieser Partei. In der zweiten Variante wird im Vertrag eine bestimmteVertragslaufzeit festgelegt. In dieser Zeit ist eine Kündigung ausgeschlossen. Mit Ablauf derFrist wird das Investment beendet und das Kapital samt sonstigen Verpflichtungenzurückgezahlt. Beide Arten haben eine Mindestlaufzeit, indem der Vertrag nicht beendetwerden kann. Die Mindestlaufzeit liegt bei der Plattform Seedmatch bei etwa fünf Jahren undbei Innovestment und Companisto liegt sie bei bis zu acht Jahren. Der Anteil der Verträge miteiner Mindestlaufzeit überwiegt deutlich im Vergleich zu denen mit einer Festlaufzeit. Dies hatrein pragmatische Gründe. Es ist sehr schwer abzuschätzen, wann bzw. ob ein Start-up Gewinnerealisieren kann. Eine fixe Vertragslaufzeit könnte das Unternehmen zu einem ungünstigenZeitpunkt treffen. Gleichzeitig könnten die Investoren benachteiligt werden, falls Gewinne desStart-ups bewusst in die Zeit nach der Vertragslaufzeit des Crowdinvestings verlagert werden.Auch ohne böswillige Absichten zu unterstellen erzielen Start-ups in den ersten Jahren meistkaum bis keine Gewinne. Diese werden häufig erst in den Folgejahren erzielt.48

3.3 Vermögensrechte

In den Crowdinvestingverträgen werden unterschiedliche Vermögensrechte vereinbart. Daserste Recht ist das Recht auf Verzinsung. Dieses Recht wird wiederum unterteilt in das Rechtauf einen gewinnunabhängigen, in einem festen Intervall oder einem einmalig endfälliggezahlten Festzins. Dieser liegt zum Beispiel bei der Plattform Companisto bei einem Prozentpro Jahr.49 Das zweite Recht ist eine vom Gewinn des Start-ups abhängige Erlösbeteiligung,oder auch Gewinnbeteiligung. Das dritte Recht ist eine Beteiligung am Unternehmenswert desStart-ups bei regulärer Beendigung des Investments. Das vierte Recht ist eine Beteiligung aneinem etwaigen Exiterlös, also ein Erlös durch Verkauf des Start-ups an einen Investor.50

3.3.1 Gewinnbeteiligung / Verlustbeteiligung

Die Gewinnbeteiligung kann in zwei Formen stattfinden. Die erste Form ist die echte oder auchungedeckelte Gewinnbeteiligung. Hier partizipiert der Investor der Höhe nach grundsätzlichunbegrenzt am Gewinn des Start-ups. Zum Beispiel erhält der Investor auf der PlattformCompanisto eine ungedeckelte Gewinnbeteiligung. Die Investitionssumme wird in eineBeteiligungsquote umgerechnet. Je 5 Euro Investitionssumme erhält der Investor einebestimmte prozentuale Beteiligung am Gewinn des Start-ups. Die Ausschüttung findet hierbeijährlich statt.51 Um die Beteiligung am Unternehmenswert zu ermitteln, wird zu Beginn einesogenannte Investmentquote festgelegt. Diese bildet den „virtuellen“ beziehungsweise denschuldrechtlichen Anteil des Anlegers am Unternehmen ab. Das vom Investor überlasseneKapital wird durch die Summe aus der sogenannte Pre-Money-Bewertung und derFundingsumme ermittelt. Die Pre-Money-Bewertung ist eine Bewertung desUnternehmenswertes des Start-ups vor der Finanzierungsphase. Dieser Wert wird zwischendem Start-up und der Crowdinvestingplattform verhandelt.

In der zweiten Form findet eine unechte oder auch gedeckelte Gewinnbeteiligung statt. DerInvestor erhält nur einen gedeckelten Betrag am Gewinn. Dieser Betrag richtet sich nach einembestimmten Prozentsatz der Investitionssumme. Die Mehrheit der Crowdinvestingverträge hatkeine Deckelung.

Das Gegenstück zur Gewinnbeteiligung ist die Verlustbeteiligung. Die aktuellen Crowdinvestingverträge sehen allerdings keine Beteiligung an einem Jahresfehlbetrag vor. Vereinzelt wurden in der Anfangszeit Verträge mit Verlustbeteiligung angeboten. Solche Gestaltungen sind seit 2015 vollständig vom Markt verschwunden. Der Investor ist an einer Verlustbeteiligung nicht direkt betroffen. Falls das Start-up allerdings Insolvenz anmelden sollte, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Investor einen Totalverlust erleidet. Dies liegt in der Rechtsnatur des Nachrangdarlehen begründet (vergleiche Kapitel 3.6). Der Investor haftet lediglich mit seinem eingesetzten Kapital und dessen Ertrag.52

3.3.2 Beteiligung am Unternehmenswert

Neben der reinen Gewinnbeteiligung enthält der Großteil der Crowdinvestingverträge eineBeteiligung am Unternehmenswert. Diese ermöglicht es den Investoren nicht nur am Gewinndes Unternehmens beteiligt zu werden, sondern auch an der Entwicklung der Unternehmenssubstanz. Die vertragliche Gestaltung erzeugt in gewisser Weise eine Eigenkapitalbeteiligung. Diese Beteiligung ist auf die Höhe der investierten Summe und deren Verzinsungsansprüche gedeckelt. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Plattformen Seedmatch und Companisto unterscheiden sich in der vertraglichen Gestaltung. Die Plattform Seedmatch räumt den Investoren bei Beendigung einen Bonuszins in Höhe der individuellen Investmentquote ein. Dieser Bonuszins entfällt allerdings, wenn der Investor eine außerordentliche Kündigung schuldhaft verursacht hat.53

Bei der Plattform Companisto hingegen wird danach unterschieden, wer den Vertrag kündigt.Bei Kündigung des Start-ups wird der Unternehmenswert nach Ertragswertverfahren gemäßden Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Durchführung vonUnternehmensbewertungen (IDW S1) bestimmt. Kündigt der Anleger, hat dieser die Wahlzwischen einer Unternehmensbewertung, wie bei Kündigung des Start-ups, oder einer EBIT-oder Umsatz-Multiple-Bewertung. Eine EBIT-Bewertung steht für „Earnings before Interestand Taxes“ gleichbedeutend mit „Gewinn vor Zinsen und Steuern“. Ziel ist es eineaussagekräftige Kennziffer für den Unternehmenserfolg zu generieren, indem derJahresüberschuss um das Finanzergebnis und Ertragssteuern bereinigt wird.54 Die EBIT-Kennziffer wird dann mit einem Multiplikator, den sogenannten EBIT-Multiple, multipliziert.Dieser beträgt bei Companisto 6,5 und bei Seedmatch zwischen 5 und 8,5. Bei der Umsatz-Multiple-Bewertung wird der Umsatz der Steuerbilanz des letzten abgeschlossenenGeschäftsjahres mit dem Umsatz-Multiple multipliziert.55 Dieser Umsatz-Multiple beträgt beiCompanisto 1 und bei Seedmatch bewegt er sich zwischen 0,75 und 4.56 Hat der Investor sichfür eine EBIT- oder Umsatz-Multiple-Bewertung entschieden, wird der höchste der beidenWerte verwendet.57 Bei der Plattform Seedmatch wird der Unternehmenswert rein mit derMultiple-Methode ermittelt. Hierbei ist wieder der höhere Wert der EBIT- oder Umsatz-Multiple-Bewertung entscheidend.58

3.3.3 Beteiligung am Exit

Neben der Gewinnbeteiligung und der Beteiligung am Unternehmenswert kann auch eineBeteiligung am Exiterlös stattfinden. Um den Investoren die Möglichkeit zu bieten an dem Verkauf des Start-ups zu partizipieren wird dies vertraglich festgehalten. In der Regel erhält der Investor entsprechend seiner Investmentquote einen Anteil am Exiterlös. Dadurch wird derInvestor vertraglich so gestellt, als ob er am Eigenkapital des Unternehmens beteiligt gewesenwäre.59 Ein Exit wird leicht unterschiedlich bei den einzelnen Crowdinvestingplattformendefiniert.

Bei der Plattform Companisto liegt erst dann ein Exit vor, wenn mehr als 50 Prozent derGeschäftsanteile an dem Start-up an einen von den Altgesellschaftern oder einen von denAltgesellschaftern verschiedenen Dritten veräußert werden. Ein Exit liegt auch dann vor, wennein Tausch oder Einbringung von mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile des Start-upsvorgenommen wird. Ein Exit liegt ebenfalls vor, wenn eine öffentliche Platzierung neuer und /oder bereits bestehender Geschäftsanteile an einer oder mehrerer Börsen stattfindet. Einnegativer Exitfall wäre die Liquidation des Start-ups, dies schließt ein Insolvenzverfahren undVerteilung eines Schlussverteilungsüberschusses gemäß § 199 Satz 2 InsO oder Verteilung desVermögens des Startups gemäß § 72, § 73 GmbHG ein. Es ist für den Exitfall nicht vonRelevanz ob der Fall im Rahmen einer Transaktion oder mehrerer zusammenhängenderTransaktionen oder im Rahmen einer Reihe von Transaktionen in einem engen zeitlichenZusammenhang erfolgt.60

Bei der Plattform Seedmatch wird der Exitfall etwas anders interpretiert. Hier liegt dieser vor, falls mindestens 50% der Geschäftsanteile in einem einheitlichen Vorgang oder in engen zeitlichen Zusammenhang mittelbar oder unmittelbar an Dritte veräußert werden. Die hierbei gewährte Gegenleistung des Käufers spielt bei dem Exitfall keine Rolle.61

Bei dem Vergleich der beiden Exitdefinitionen ist zu erkennen, dass Companisto den Exitfallwesentlich konkreter definiert als dessen Konkurrent Seedmatch. Ein klarer Unterschied liegtim Insolvenzfall vor. Bei Companisto tritt bei Insolvenz des Start-ups der Exit ein. Bei derPlattform Seedmatch muss dies nicht der Fall sein, falls das Start-up nicht liquidiert, sondernsaniert wird.

3.4 Kapitalverwässerung

Neben der Art der Beteiligung wird das Thema Kapitalverwässerung beziehungsweiseVerwässerungsschutz in den jeweiligen Crowdinvestingverträgen geregelt. Eine Kapitalverwässerung ist die Folge eines unangepassten Verhältnisses zwischen Unternehmenswert und durchgeführter Kapitalzuführung.62 Der Anteil am Unternehmen desInvestors hat sich aufgrund von einer Kapitalzuführung verändert. Hierbei handelt es sichhäufig um eine Reduzierung des Anteils. Dem ist nicht so, falls die Erhöhung aus Mitteln desInvestors stattfand. Die individuelle Beteiligung des Investors richtet sich nach dessenInvestmentquote. Hierbei wird das eingesetzte Kapital des Investors im Verhältnis zumUnternehmenswert gesetzt.

Bei der Plattform Seedmatch wird die Investmentquote je 250 Euro Investment angegeben und mit folgender Formel berechnet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Falls das sogenannte Fundinglimit, also der maximal einzusammelnde Betrag, nicht erreicht wurde findet eine Anpassung der Formel statt. Die Position Fundinglimit wird dann durch das tatsächlich eingesammelte Kapital ersetzt.63

Die Plattform Companisto verwendet anstatt des Begriffs „Investmentquote“ den Begriff „Beteiligungsquote“ und berechnet je 5 Euro investiertes Kapital. Die Berechnung erfolgt mithilfe folgender Formel:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Beide Quoten berechnen sich im Prinzip gleich, lediglich die Abstände werden einmal in 250und einmal in 5 Euro Schritten angegeben. Diese Quote kann sich bei einer erneutenKapitalaufnahme seitens des Start-ups negativ entwickeln. Die Alternative, eine sogenannte„starre“, also unveränderliche, Investitionsquote wäre für das Start-up allerdings negativ, dadiese Folgefinanzierungen erheblich erschweren würden. Dies liegt darin begründet, dass einnachfolgender Investor aufgrund der starren Investmentquote schlechter gestellt wäre, als deralte Investor. Gleichzeitig würden Altinvestoren übermäßig von einer derartigen Regelungprofitieren, da sie immer noch mit ihrer unverwässerten Quote am Gewinn partizipierenwürden, obwohl der Gewinn zum Teil durch das neue Kapital erst erwirtschaftet werden konnte.

Neben der Übervorteilung der Altinvestoren würde eine Benachteiligung der Neuinvestoren stattfinden.64

Zur Verdeutlichung ein stark vereinfachtes Beispiel: Ein Investor hat eine Beteiligungsquotevon 1,0000 % Prozent (10.000 Euro) bei einer Postmoneybewertung von 1.000.000 Euro. Dadas Start-up wachsen möchte, führt es eine erneute Finanzierungsrunde durch (dies ist nichtungewöhnlich vgl. Kap. 3.7). Der Altinvestor beteiligt sich nicht an der neuenFinanzierungsrunde. Im Rahmen dieser Runde werden 200.000 Euro eingesammelt. DasUnternehmen erwirtschaftet nach der Finanzierungsrunde einen Gewinn von 20.000 Euro,welcher nach der Investmentquote an die Investoren verteilt wird. Hierbei wird unterstellt, dassdie Postmoneybewertung gleich der ersten Finanzierungsrunde die Premoneybewertung derzweiten Runde ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4 Beispiel Verwässerung65

Nach diesem Beispiel wird deutlich, wie sich beschriebene Effekte auswirken können. Bei einerstarren Investmentquote erhält der Altinvestor auf Kosten der Investoren der zweitenFinanzierungsrunde einen deutlichen Mehrertrag ohne sein Risiko zu erhöhen. Um dies zuverhindern sehen die Crowdinvestingverträge vor, dass die Investmenquote bei späterenEigenkapitalaufnahmen grundsätzlich an die neuen Kapitalverhältnisse angepasst werdenmüssen. Somit ist eine Verwässerung der Investmentquote im Sinne des Start-ups und derNeuinvestoren möglich. Wichtig ist, dass die Altinvestoren bei der prozentualen Verwässerungkein Kapital verlieren.

Bei Seedmatch und bei Companisto wird die Investmentquote des Investors nur gesenkt, wenn das Start-up in einer Folgefinanzierung nicht geringer bewertet wird als zum Zeitpunkt der ersten Finanzierungsrunde.66

3.5 Mitsprache- und Informationsrechte

Auch die Mitsprache- und Informationsrechte müssen im Rahmen des Crowdinvestingvertragesgeregelt werden. Diese Rechte werden auf den zwei großen Plattformen gleich gehandhabt. DerInvestor hat keinerlei Mitwirkungs-, Stimm- und Weisungsrechte, dafür aberInformationsrechte. Diese Informationsrechte weichen bei den unterschiedlichen Plattformenleicht voneinander ab.

Bei der Plattform Seedmatch muss das Start-up eine Mitteilung der Gewinnermittlung und diezugrundeliegende Berechnung über die entfallenen Bonuszinsen auf der Plattformveröffentlichen. Gleichzeitig ist das Start-up zu einer Zusendung einer Steuerbescheinigungund einem Reporting jeweils zum 30. des Monats Januar, April, Juli und Oktober eines jedenJahres, aus dem der Fortschritt des Innovationsvorhabens ersichtlich ist, verpflichtet. Danebenmuss das Start-up alle Informationen über Innovationsvorhaben, welche von wesentlicherBedeutung sind, bekanntmachen. Dies kann in Form des Jahresabschlusses erfolgen.67

Wie bereits erwähnt unterscheiden sich die Informationsrechte bei der Plattform Companistogegenüber der von Seedmatch. Hier ist eine quartalsweise Aufstellung zum Umsatz, Rohertragund EBIT (inkl. Soll-Ist-Vergleich), Text-Ausführungen zur Liquiditätssituation des Start-upssowie Herausforderungen und aktuelle wichtige Informationen verpflichtend. EineBesonderheit bei der Plattform ist, dass der Investor einem sogenannten Stimmenpooling imRahmen der Beteiligung am Crowdinvesting zustimmt. Hierbei unterwirft sich der Investoreinem gemeinsamen Abstimmungsverfahren in Bezug auf Ablöseangebote für den Erwerb oderdie Ablösung des partiarischen Darlehens durch Dritte und Änderungen des partiarischenDarlehensvertrages. Eine Nachschusspflicht kann nicht vereinbart werden. Jeder Investor erhältpro 5 Euro getätigtes Investment ein sogenanntes „Investment-Ticket“, welches ihn zurAusübung des Stimmrechts berechtigt. Bei einer Mehrheit von 75 Prozent der an derAbstimmung teilgenommenen Stimmen für den Abstimmungsgrund ist die Entscheidung füralle Investoren verbindlich.68

Die Plattform Companisto regelt die zu vermittelnden Inhalte wesentlich konkreter. Durch das Stimmenpooling wird der Investor möglicherweise gezwungen, eine Entscheidung zu akzeptieren, die nicht in seinem Interesse liegt.

3.6 Nachrangklausel

Abschließendes zentrales Element in Crowdinvestingverträgen ist die Nachrangklausel. Hierbeihandelt es sich um eine qualifizierte Nachrangklausel, die das Unternehmen vor einerÜberschuldung und damit unweigerlich verbundenen Insolvenzeröffnung schützen soll. DieInvestoren treten im Falle einer Insolvenz hinter allen anderen Forderungen im Rang zurück.69 Somit sind sämtliche Ansprüche des Investors, also Zins-, Bonuszins- und Tilgungsansprüche,ausgeschlossen, bis alle vorrangigen Ansprüche erfüllt sind bzw. bis ein etwaigesInsolvenzverfahren beendet ist.70

3.7 Praxisbeispiel

Zur Veranschaulichung der vertraglichen Bestandteile wird im Folgenden eine zum Zeitpunkt der Arbeit aktuelles Crowdfinanzierungsprojekt auf der Plattform Seedmatch betrachtet.

Das Start-up Controme GmbH entwickelt Heizungssteuerungssysteme, welche alleKomponenten der Heiztechnik in einem Haus vernetzen und steuern. Diese Steuerung findetüber eine plattformübergreifende Anwendung statt.71 In diesem speziellen Fall handelt es sichum eine zweite Crowdfinanzierungsrunde. Bei der ersten Finanzierungsrunde konnte dasUnternehmen in 2015 eine Investitionssumme von 411.000 Euro erzielen. Dies führte zu einerUmsatzentwicklung von 90.000 Euro in 2014 auf 600.000 Euro in 2016. Von der aktuellenFinanzierungsrunde, welche ab dem 16.03.2017 für 60 Tage stattfindet, erhofft sich dasUnternehmen noch schneller wachsen zu können und seinen Bekanntheitsgrad noch weitersteigern zu können. Ab 75.000 Euro ist die Fundingschwelle erreicht und die Finanzierungfindet statt. Das Unternehmen möchte sein Team erweitern und das Marketing Budget erhöhen.

Neben der Schwelle wird noch ein Fundinglimit in Höhe von 750.000 Euro vereinbart, diesstellt den Maximalbetrag dar, der durch das Crowdinvesting gesammelt werden kann.72 Eshandelt sich bei dieser Investition um ein partiarisches Nachrangdarlehen, welches demInvestor keine gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen am Start-up einräumt. Dem Investor wirdein vertraglicher Anspruch auf endfällige Rückzahlung seines investierten Kapitals sowie einerertragsunabhängigen Festverzinsung in Höhe von 1 Prozent pro Jahr zuzüglich eines jährlichengewinnabhängigen Bonuszinses, eines Bonuszinses nach Kündigung und alternativ einesBonuszinses nach einem Exitfall gewährt. Die Crowdinvestingplattform weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht Anbieter dieser Vermögensanlage ist, sondern lediglich eine vom Start-up beauftrage Internet Dienstleistungsplattform gem. § 2a Abs. 3 VermAnlG und das ausschließlich das Start-up der Anbieter im Sinne des VermAnlG sei.

Ein Investment in Höhe von 250 Euro entspricht einem Anteil am wirtschaftlichen Erfolg desStart-ups in Höhe von 0,00335571 Prozent und ist somit die Investmentquote. Der Investor hatausdrücklich keine Mitwirkungs- und Stimmrechte, wobei der Investor allerdingsInformationsrechte besitzt.73 Der Investor erhält für jedes Geschäftsjahr spätestens einen Monatnach Erstellung des jeweiligen Jahresabschlusses entweder eine Gewinnmitteilung und diezugrundeliegende Berechnung über die auf seinen Darlehensbetrag entfallenden Bonuszinsenoder im Falle des Ausbleibens von Bonuszinsen, eine dementsprechende Mitteilung undBerechnung, jeweils in detaillierter, nachvollziehbarer und elektronischer Form über denInvestor-Relations-Kanal der Internetplattform. Jahresabschlüsse sind unverzüglich nachFertigstellung des Jahresabschlusses dem Investor über die Plattform zu übermitteln. DieRückzahlung des Investments erfolgt, in vier gleichhohen Vierteljahresraten, von denen dieerste Rate drei Monate nach Beendigung des partiarischen Darlehens fällig wird. In § 14 desVertrages wird auf die Verwässerung der Investitionsquote durch weitere Kapitalaufnahmenhingewiesen.

In folgender Tabelle sind die rechtlichen Bestandteile des Crowdinvestings der Controme

GmbH zu erkennen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 5 rechtliche Rahmenbedingungen der Controme74

3.8 Kleinanlegerschutzgesetz

Das Kleinanlegerschutzgesetz ist ein am 10.07.2015 in Kraft getretenes Gesetz. Es dient dem Schutz des privaten (Klein)Anlegers.75 Hauptsächlich findet durch das Kleinanlegerschutzgesetz eine Standardisierung der Prospektpflicht für Anlageformen, welchenicht nach WpHG und KAGB normiert sind.76 Das Gesetz vereinheitlicht zwar dieProspektpflicht, gleichzeitig sind Ausnahmen für Crowdfinanzierungen eingeführt worden.77 Es wurde eine Obergrenze für Einzelinvestments von Privatanlegern in Höhe von 10.000 Euroeingeführt.78 Der Investor kann bis zu diesem Betrag investieren, wenn er es in derSelbstauskunft angegeben hat. In dieser Auskunft muss er bestätigen, dass er über einVermögen von mindestens 100.000 Euro frei verfügen kann oder maximal zwei Netto-Monatsgehälter investiert. Sofern die Plattform keine Vermögensverhältnisse abfragt, darf derInvestor bis maximal 1.000 Euro pro Crowdinvesting investieren. Dies gilt allerdings nur für Privatpersonen und nicht für Kapitalgesellschaften. Diese dürfen ohne Beschränkungen investieren.

[...]


1 Beck, R. (2014), S. 10.

2 Vgl. Hemer et al. (2011), S. 31.

3 Vgl. Körner, T. (2016), S. 1.

4 Vgl. Boldt, N. (2014), S. 1.

5 Vgl. Beck, R. (2014), S. 9 -14.

6 In Anlehnung an. Beck, R. (2014), S. 9.

7 Vgl. Deutscher Crowdsourcing Verband e.V. (o.Jg.) (2014), S. 2.

8 Vgl. Klöhn, L./ Hornuf, L. (2012), S. 240.

9 Vgl. Körner, T. (2016), S. 2.

10 Vgl. Pöltner, P. / Horak, D. (Hrsg.) (2016), S. 1.

11 In Anlehnung an. Körner, T. (2016), S. 2.

12 Vgl. Pöltner, P. / Horak, D. (Hrsg.) (2016), S. 3.

13 Vgl. Schenk, M. (2007), S. 417 - 419.

14 Vgl. T3n (Hrsg.) (2016), S. 1.

15 Vgl. Doberstein, S. (2015), S. 3.

16 Vgl. Pöltner, P. / Horak, D. (Hrsg.) (2016), S. 1.

17 Vgl. Beck, R. (2014), S. 69,87,115.

18 Vgl. Klein, R. / Pinkert, T. (2016), S. 5.

19 Vgl. Crowdfunding.de (Hrsg.) (2016), S. 1.

20 Vgl. Für-gründer.de (Hrsg.) (2014), S. 1.

21 Vgl. Kortleben, H. (2016), S. 30.

22 Vgl. Langenberg (2008), S. 20 ff.

23 Vgl. Jasch, A. (2016), S. 2.

24 Vgl. Beck, R. (2014), S. 5.

25 Vgl. EFNW (Hrsg.) (2014), S. 12.

26 Vgl. Schwienbacher, A. / Larralde, B. (2012), S. 369 ff.

27 Vgl. Klöhn, L. / Hornhof, L. (2012), S. 245.

28 Vgl. Beck, R. (2014), S. 115 - 118.

29 Vgl. Hornuf L. / Schwienbacher A. (2015), S. 4.

30 Vgl. Klöhn, L. / Hornuf L. / Schilli T. (2016), S. 6.

31 Vgl. Springer Gabler Verlag (Hrsg.), S. 1.

32 Eigene Darstellung in Anlehnung an EFNW (Hrsg.) (2014), S. 5.

33 Vgl. Innovestment.de (Hrsg.) S.1, vgl. Seedmatch.de (Hrsg.), S. 1.

34 Vgl. Stahlmann (2013), S. 47-52.

35 Vgl. Gründel / Katzorke (2016), S. 1.

36 Vgl. Stahlmann (2013), S. 53-55.

37 Vgl. § 2 Abs. 6 KWG.

38 Vgl. Bergfürst.com (Hrsg.), S. 1.

39 Vgl. Braun, S. (2015), S. 11.

40 Vgl. Schmitt, C. / Doetsch, M. (2013), S. 1451 - 1452.

41 Vgl. Klöhn, L./ Hornuf L./ Schilli T. (2016), S. 6.

42 Vgl. Blaurock (Hrsg.) (2016), S. 3.

43 Vgl. § 6 i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr.3 VermAnlG.

44 Vgl. §2a VermAnlG.

45 eigene Darstellung.

46 Vgl. Klöhn, L./ Hornuf L./ Schilli T. (2016), S. 10 - 11.

47 Vgl. Anhang 1 S. 15. Vgl. Anhang 7 S. 4.

48 Vgl. Klöhn, L./ Hornuf L./ Schilli T. (2016), S. 14.

49 Vgl. companisto.com (Hrsg.) (2016a), S. 1.

50 Vgl. Klöhn, L./ Hornuf L./ Schilli T. (2016), S. 15-16.

51 Vgl. companisto.com (Hrsg.) (2016a), S. 1.

52 Vgl. Klöhn, L./ Hornuf L./ Schilli T. (2016), S. 18 - 21.

53 Vgl. Anhang 1, S. 5 ff. vgl. Anhang 7 S. 10 ff.

54 Vgl. Investor Verlag (Hrsg.) (2014), S. 1.

55 Vgl. Richter F. / Timmreck C. (Hrsg.) (2004), S. 381 ff.

56 Vgl. Anhang 1 S. 7ff. vgl. Anhang 7 S. 10 ff.

57 Vgl. Klöhn, L./ Hornuf L./ Schilli T. (2016), S. 22.

58 Vgl. Anhang 7 S. 12 ff.

59 Vgl. Klöhn, L./ Hornuf L./ Schilli T. (2016), S. 24.

60 Vgl. Anhang 1 S. 4 ff.

61 Vgl. Anhang 7, S. 12.

62 Vgl. bezahlen.de (Hrsg.), S. 1.

63 Vgl. Anhang 1, S. 6.

64 Vgl. Klöhn, L./ Hornuf L./ Schilli T. (2016), S. 27.

65 Vgl. Anhang 9

66 Vgl. Anhang 1, S. 6. Anhang 7, S. 12 ff.

67 Vgl. Anhang 7, S. 7 - 9. Vgl. Anhang 1 S. 3.

68 Vgl. Anhang 2, S. 2 - 3.

69 Vgl. § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO und § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO.

70 Vgl. Anhang 7, S. 14. Vgl. Anhang 1 S. 8.

71 Vgl. Anhang 8, S. 4.

72 Vgl. Anhang 7, S. 2.

73 Vgl. Anhang 7, S. 3ff.

74 Eigene Darstellung.

75 Vgl. Bundesgesetzblatt (Hrsg.) (2015), S. 1.

76 Vgl. BaFin (Hrsg.) (2015), S. 1.

77 Vgl. Hessami, G. (2015), S. 1.

78 Vgl. Casper, M. (2015), S. 265.

Fin de l'extrait de 106 pages

Résumé des informations

Titre
Crowdinvesting als Finanzierungsmethode
Sous-titre
Chancen und Risiken aus Sicht eines Investors
Université
University of Applied Sciences - Bonn
Note
2,0
Auteur
Année
2017
Pages
106
N° de catalogue
V372313
ISBN (ebook)
9783668505759
ISBN (Livre)
9783668505766
Taille d'un fichier
6582 KB
Langue
allemand
Mots clés
Crodfunding, Crowdinvesting, Anlagealternative, Chancen und Risiken
Citation du texte
Dennis Post (Auteur), 2017, Crowdinvesting als Finanzierungsmethode, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/372313

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