Die Grundschule als Lernort. Integration von Kindern mit Migrationshintergrund als Aufgabe und Herausforderung


Thèse de Bachelor, 2016

56 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Migration und Integration von Zuwanderern
2.1. Migration: Definitionen, Ursachen und Formen
2.2. Integration: Definitionen, Formen und Dimensionen

3. Deutschland - ein Einwanderungsland?
3.1. Die Migrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland - eine Entwicklung
3.2. Die Flüchtlingswelle seit 2014/2015 als aktuelle Herausforderung - Herkunftsländer und Fluchtgründe

4. Die Grundschule als Ort der Integration für Kinder aus Zuwandererfamilien (vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsdebatte)
4.1. Die Schulpflicht in Deutschland
4.2. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule
4.3. Die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund/Flüchtlingskindern in Deutschland/ im deutschen Bildungssystem
4.3.1. Die strukturelle Integration von Kindern mit Migrationshintergrund in Deutschland
4.3.2. Die Zuwanderung von (schulpflichtigen) Flüchtlingskindern 2014/2015
4.4. Die Ausstattung der Schulen und die Qualifizierung des Lehrpersonals - ein Überblick

5. Thematisierung der Heterogenität des kulturellen Hintergrundes von Kindern im Sachunterricht der Grundschule - der Lehrplan des Schulministeriums NordrheinWestfalen für das Fach Sachunterricht
5.1. Die Aufgaben und Ziele des Faches Sachunterricht in der Grundschule
5.2. Die curricularen Richtlinien für das Fach Sachunterricht in Nordrhein-Westfalen - das interkulturelle Lernen und dessen Beitrag zur Integration von zugewanderten Schülerinnen und Schülern
5.2.1. Der Bereich „Mensch und Gemeinschaft“
5.2.2. Der Bereich „Zeit und Kultur“
5.2.3. Welchen Beitrag kann der Sachunterricht insbesondere durch die Bereiche „Mensch und Gemeinschaft“ und „Zeit und Kultur“ für die Integration von zugewanderten Kindern leisten?

6. Bewertung: Kann die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, im Speziellen von aktuell einreisenden Flüchtlingskindern, unter den derzeitigen Voraussetzungen gelingen?

7. Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Anzahl der Erstanträge auf Asyl in Deutschland 2015 nach Herkunft der Antragsteller (die zehn Hauptherkunftsländer

Tab. 2: Anzahl der Erstanträge auf Asyl in Deutschland von Januar bis April 2016 nach Herkunft der Antragsteller (die zehn Hauptherkunftsgebiete)

Tab. 3: Anzahl der Kinder mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft in Deutschland in den Jahren 2014 und 2015 sowie der Zuwachs innerhalb dieses Zeitraumes

1. Einleitung

Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 2014 und insbesondere seit 2015 für Einwanderer ein beliebtes Ziel. Unzählige, darunter vor allem syrische Menschen, verlassen ihre Heimat und fliehen vor Krieg und Perspektivlosigkeit. Sie erhoffen sich in den westlichen Ländern der Erde, beispielsweise in Deutschland, ein besseres Leben und riskieren auf ihrer Flucht viel, um ihr Ziel zu erreichen. Das wachsende Aufkommen an Flüchtlingen wirft die Frage auf, ob Deutschland überhaupt in der Lage ist, die Einwanderung und Integration dieser Menschen zu leisten. Diese Arbeit beschränkt sich, aufgrund der Komplexität der Frage, auf einen Teilaspekt: Kann das Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland die hohe Zahl an Flüchtlingskindern im schulpflichtigen Alter aufnehmen und ihnen eine realistische Per- spektive auf eine (Aus-) Bildung geben?

Zunächst soll dazu im Rahmen des Kapitels 2 dieser Arbeit eine Definition der Begriffe Migration und Integration Platz finden. Es werden Formen und Dimensionen dieser Begriffe erläutert. Daraufhin wird im Kapitel 3.1 die Entwicklung der Einwanderungs- und Integra- tions- bzw. Asylpolitik der Bundesrepublik Deutschland chronologisch dargelegt, um vor allem einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu erhalten. Dazu wird erläutert, unter welchen Umständen Menschen in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt werden und gegebenenfalls Asyl gewährt bekommen. Im Anschluss daran folgt in Kapitel 3.2 eine Analyse der Flüchtlingswelle seit 2014/2015. Im Mittelpunkt dieser Analyse stehen zum einen die (Haupt-) Herkunftsländer der Geflüchteten sowie zum anderen die Gründe ihrer Flucht bzw. die Ursachen, die sie möglicherweise zu der Flucht veranlasst haben.

In einem nächsten Schritt wird die Grundschule als Lern- und Integrationsort für zugewan- derte Kinder betrachtet. Vor dem Hintergrund, dass die Schulpflicht in Deutschland für alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter und somit auch für eingewanderte oder geflüchtete Kinder und Jugendliche gilt. Im Rahmen des Kapitels 4.2 wird dazu der Erzie- hungs- und Bildungsauftrag der Grundschule als erste Schulform, die Kinder in Deutschland besuchen, erläutert. Daraufhin soll geschildert werden, inwiefern die Schule den zugewan- derten Kindern und Jugendlichen Integrationsmöglichkeiten bieten kann. Es wird sich in Kapitel 4.3.2 außerdem eine weitere, detailliertere Analyse der Flüchtlingsströme seit 2014/2015 anschließen. Der Fokus soll dabei auf den Kindern im grundschulpflichtigen Al- ter zwischen 5 und 10 Jahren liegen, die mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft in Deutschland leben bzw. im Zuge der Flüchtlingsströme nach Deutschland gekommen sind.

Es wird in Kapitel 4.4 dargelegt, wie es sich mit der Ausstattung der Schulen und der Qualifizierung der Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen verhält. Darüber hinaus werden Maßnahmen des Schulministeriums NRW bzw. der Kultusministerkonferenz der Länder vorgestellt, die die Verbesserung der Ausstattung und Qualifizierung beabsichtigen.

Die zugewanderten (Flüchtlings-) Kinder bringen durch ihre verschiedenen kulturellen Hin- tergründe ein neues Ausmaß von Vielfalt in die Klassenräume. Im Rahmen dieser Arbeit soll in Bezug darauf vorgestellt werden, inwiefern die Schule, insbesondere die Grund- schule, dazu beitragen kann, zwischen den verschiedenen Kulturen zu vermitteln und die Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung einer interkulturellen Kompetenz unterstüt- zen kann. Im Bereich der Grundschule bietet sich für die Vermittlung dieser Kompetenz im Speziellen das Fach Sachunterricht an. Welche Merkmale und Themenschwerpunkte dieses Fach dazu prädestinieren, wird im Verlauf der Arbeit in Kapitel 5 herausgestellt. Zum Ab- schluss dieses Kapitels soll eine Einschätzung des Beitrages, den der Sachunterricht durch die Thematisierung der kulturellen Heterogenität der Schülerinnen und Schüler für die In- tegration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen, leisten kann, vorgenommen wer- den.

Abgerundet wird die vorliegende Arbeit dann durch eine Bewertung der Frage: Kann die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, im Speziellen von aktuell einreisenden Flüchtlingskindern, unter den derzeitigen Voraussetzungen gelingen? In diese Bewertung werden verschiedene Aspekte der Kapitel 2 bis 5 einbezogen und diskutiert. Außerdem wer- den einige Verbesserungsansätze bzw. -möglichkeiten aufgezeigt, die die Partizipation am Bildungssystem für zugewanderte Kinder und Jugendliche erleichtern könnten und die Mög- lichkeit der Integration für diese Schülerinnen und Schüler verbessern könnten.

2. Die Migration und Integration von Zuwanderern

2.1 Migration: Definitionen, Ursachen und Formen

Die Migration geht der Integration aus zeitlicher Perspektive der Logik nach voraus. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass ein Individuum die Möglichkeit zur Integration in eine (neue und unbekannte) Gesellschaft bekommt. Daher wird an dieser Stelle der Begriff der Migra- tion definiert.

Das Wort Migration leitet sich von dem lateinischen migratio ab und „heißt so viel wie ‚Wanderung‘“1. Gemeint ist dabei die (Aus-) Wanderung, das bedeutet, „die auf einen längerfristigen Aufenthalt angelegte räumliche Verlagerung des Le- bensmittelpunktes von Individuen, Familien, Gruppen oder auch ganzen Bevölke- rungen“2.

Unterschieden werden können zahlreiche Migrationsformen, die auf unterschiedliche Ursa- chen und Gründe zurückzuführen sind. Allen Migrationsformen gemein ist dabei die Tatsa- che, dass Menschen sich über Grenzen hinweg bewegen. Diese Grenzen können regionale Grenzen innerhalb eines Staates sein oder auch als Staatsgrenzen verlaufen, so dass die Mig- ranten als Ausländer in eine Gesellschaft bzw. einen Staat einwandern.3 Jene Personen gelten in der Bundesrepublik Deutschland als ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘.

Neben der Flucht zählen beispielsweise auch Deportationen oder Vertreibungen zu der Gruppe der Zwangsmigration. Hauptursachen für eine Zwangswanderung können gewalt- same Unruhen oder (Bürger-) Kriege, wie beispielsweise der Erste und Zweite Weltkrieg im vergangenen Jahrhundert, sein. Stark autoritär geprägte Staatssysteme und die Tatsache, dass die Menschen „keine realistische Handlungsalternative“4 zu dieser Flucht sehen, kön- nen außerdem ursächlich für eine Zwangsmigration sein.5 Da sich diese Arbeit im weiteren Verlauf vor allem auf die seit 2014/2015 verstärkt auftretenden Flüchtlingszahlen beziehen wird, werden an dieser Stelle die übrigen Formen der Migration außer Acht gelassen.

2.2 Integration: Definitionen, Formen und Dimensionen

Um die Integration von Zuwanderern in Deutschland beschreiben oder auch deren Qualität im weiteren Verlauf bewerten zu können, bedarf es einer Definition dessen, was genau der Begriff Integration meint bzw. welche Dimensionen dieser Begriff umfasst. Dabei ist zu beachten, dass es für den Begriff Integration keine einheitliche oder allgemein anerkannte Definition gibt und sich dementsprechend unterschiedliche Definitionsansätze finden lassen.

Das Wort Integration entstammt dem Lateinischen integrare, was übersetzt „wiederherstel- len“ bedeutet6. Integration wird oftmals als ein Prozess, im Speziellen als ein Assimilations- prozess, angesehen. Assimilation meint in diesem Zusammenhang eine Angleichung bzw. Anpassung der Zuwanderer an die bereits bestehende Gesellschaft, in die sie einwandern.7

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, definiert Integration daran an- schließend ebenfalls als einen Prozess, betont jedoch eher die Rolle der aufnehmenden Ge- sellschaft. Ziel dieses Prozesses ist demnach die Aufnahme der Zuwanderer in die beste- hende, in dem Fall deutsche, Gesellschaft. Die Integration beinhaltet laut BAMF, den Zuge- wanderten, die Möglichkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft und den gesellschaftlichen Ak- tivitäten zu geben. Diese Beteiligung steht dabei jedoch lediglich jenen zu, „die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben“8. Mit der Möglichkeit der Partizipation geht für die Zuwanderer eine gewisse Bringschuld einher. Diese beinhaltet die Anerkennung der Regeln und Gesetze des jeweiligen Aufnahmelandes. Das BAMF verlangt im Gegenzug für die Auf- nahme außerdem, dass die Zuwanderer die deutsche Sprache erlernen, um so aktiv zu ihrer Integration beizutragen.9

Laut Hartmut Esser vollzieht sich der Prozess des „Mitglied-Werdens“ in der Aufnahmege- sellschaft, sprich der Integration, in vier Dimensionen. Dazu grenzt Esser die strukturelle Dimension von der sozialen, der kulturellen sowie der emotionalen Dimension ab. Eine er- folgreiche Integration auf struktureller Ebene ist gegeben, wenn, bezüglich der Bildungs- und der Erwerbsbeteiligung, des Sozialstatus und des Einkommens sowie des Einflusses in- nerhalb der aufnehmenden Gesellschaft, keine Unterschiede (mehr) zwischen Zugewander- ten und Einheimischen auszumachen sind10. Dies beinhaltet auch, dass Kinder aus Zuwan- dererfamilien bzw. junge Zuwanderer formal die gleiche Chance wie einheimische Kinder und Jugendliche haben, ein bestimmtes (Aus-) Bildungsniveau zu erreichen und so bezüglich der Bildungsbeteiligung gleich ausgestattet sind.

Aus sozialer Perspektive kann von einer gelungenen Integration die Rede sein, wenn inte- rethnische Beziehungen eingegangen werden, das heißt, sich die einheimische und zugewan- derte Bevölkerung (auch) im privaten Leben annähern und sich die Kulturen dadurch ver- mischen. Anhand der Zunahme solcher bi-nationalen Freund- oder Partnerschaften bzw. Eheschließungen, lässt sich, laut Esser, der Grad der Integration feststellen.11 Die kulturelle Dimension der Integration spaltet sich auf in zwei Richtungen. Zum einen bezieht sie sich auf „die kompetente Beherrschung der Verkehrssprache“12 und die „zunehmende Nutzung der Verkehrssprache als Familiensprache“13. Zum anderen zielt die kulturelle Integration auf die aktive Teilnahme der Zuwanderer an gesellschaftlichen Ritualen und Aktivitäten der aufnehmenden Gesellschaft ab. Damit einhergehend ist das Maß des individuellen Zugehö- rigkeitsempfindens der einwandernden Einzelperson zum Aufnahmeland und zur Aufnah- megesellschaft zu erwähnen. Diese Identifikation und Anpassung bezeichnet Esser als emo- tionale Dimension bei der Integration von neuen Mitgliedern in bereits bestehende soziale Systeme.14

Parallel zu den vorgestellten Dimensionen berichtet Esser von vier Formen der Sozialin- tegration, die sich inhaltlich an die vier Dimensionen anschließen. So entspricht die struktu- relle Dimension der Form der Platzierung. Durch „[…] die Besetzung einer bestimmten ge- sellschaftlichen Position durch einen Akteur […]“15, im Speziellen einen Akteur mit Migra- tionshintergrund, werden Unterschiede in Bezug auf die Erwerbsbeteiligung, den Sozialsta- tus oder das Einkommen vermindert. So gibt die Platzierung dem Akteur beispielsweise die Chance auf ökonomisches Kapital, in Form eines Einkommens. Dieses ökonomische Kapital beinhaltet wiederum die Chance auf Humankapital, in Form von Einfluss und Anerkennung innerhalb der Gesellschaft. Durch die Platzierung werden dem Individuum außerdem be- stimmte Rechte eingeräumt, beispielsweise das Wahlrecht in Zusammenhang mit der Aner- kennung als Staatsbürger.16

Die soziale Dimension der Sozialintegration spiegelt sich in der Interaktion als Form der Integration wider. Die Interaktion stellt die Grundlage für die informellen Platzierungsmaß- nahmen innerhalb der Gesellschaft dar. Durch die Interaktion entstehen soziale Beziehungen zwischen den Individuen, indem sie sich aneinander orientieren und miteinander in eine Handlung treten. Auf diesen sozialen Beziehungen, die die Individuen eingehen, stützt sich die Übernahme von Positionen „[…] in den alltäglichen, nicht-formellen und nicht in Märk- ten verankerten Bereichen der Gesellschaft“17. Wie bereits erwähnt, besteht aus der Sicht der sozialen Dimension eine erfolgreiche Integration, wenn interethnische Freund- bzw. Part- nerschaften häufiger geschlossen werden. Aus der Übernahme bestimmter gesellschaftlicher Positionen resultiert eine größere Chance auf eben diese interethnischen Begegnungen und somit auch auf die Entstehung solcher Beziehungsgeflechte zwischen der einwandernden und einheimischen Gruppe. Wiederum gilt insbesondere die Besetzung von gesellschaftlich relevanten Positionen „[…] als Schlüssel für jede nachhaltige Sozialintegration“18.19

Die kulturelle Dimension der Integration, die sich auf die sprachliche Anpassung an die auf- nehmende Gesellschaft bezieht, zeigt sich in der Kulturation. Unterschieden wird dabei zwi- schen der Enkulturation im frühen Lebensalter und der Akkulturation, die sich im späteren Verlauf des Lebens durch die Migration ergibt20. Die Kulturation meint grundlegend, die Aneignung von speziellem Wissen bzw. von bestimmten Kompetenzen, um in der (neuen) Gesellschaft erfolgreich handeln zu können. Insbesondere die Beherrschung der Landesspra- che spielt für die Kulturation eine große Rolle.21 An dieser Stelle kann wiederum ein Bogen zu der bereits erläuterten Platzierung gezogen werden. Das Humankapital, welches sich die Individuen durch die Kulturation aneignen, befähigt sie zu der Übernahme bestimmter Schlüsselpositionen innerhalb der Gesellschaft22.

Auf Grundlage der Platzierung, der Interaktion sowie der Kulturation eines Individuums ergibt sich die Identifikation als vierte Form der Sozialintegration. In Anlehnung an die emo- tionale Dimension, meint die Identifikation, das Maß des individuellen Zughörigkeitsemp- findens eines Individuums zu der Aufnahmegesellschaft und ihren Werten oder Idealen. Laut Esser können drei unterschiedliche Intensitätsgrade dieses Empfindens unterschieden wer- den. Die Identifikation mit den Werten, die eine Gesellschaft als Gesamtheit vertritt, ist dabei die intensivste Form. Die zweite Stufe, der Bürgersinn, beinhaltet die grundlegende Akzep- tanz der gesellschaftlichen Ordnung. Nur durch diese Akzeptanz kann die gesellschaftliche Ordnung überhaupt aufrechterhalten und fortgeführt werden.23 Zu guter Letzt sei noch die schwächste Form der Identifikation benannt, die Hinnahme, „[…] in [der] jeder Rest an ‚in- tegrierender‘ Orientierung fehlt […]“24. Diese Form der Identifikation bzw. Nicht-Identifi- kation kann auch als „Verkettungsidentifikation“ bezeichnet werden und hängt mit der zu- nehmenden Differenzierung und Pluralisierung von modernen Gesellschaften zusammen. Die Struktur eines Gesellschaftssystems wird dabei von den Mitgliedern hingenommen, weil sie daraus möglicherweise Vorteile für ihr privates Leben erwarten.25

Wenn sich der Begriff der Integration also einerseits als ein (Assimilations-) Prozess verste- hen lässt, kann er andererseits auch einen Zustand beschreiben. Integration meint dann den Grad der Zugehörigkeit zu dem (sozialen) System, in das die Integration stattfinden soll.26 Dieser Ansatz entspricht dann der zuvor thematisierten Identifikation. Ein soziales System, in dem sich die Integration vollzieht, kann sowohl die Gesellschaft als solches sein, als auch ein Teilsystem dieser. Solche Untersysteme der Gesellschaft, in denen Integration ‚im Klei- nen‘ stattfinden kann, sind beispielsweise Familien oder Freundeskreise, Schulklassen oder auch Sportmannschaften. Die Mitglieder dieser Teilsysteme stehen in einer wechselseitigen Abhängigkeit zueinander. Ebenso korrespondieren auch die verschiedenen Systeme inner- halb des Gesamtsystems auf diese Weise, denn „in einem integrierten System wird jeder Teil von seinen Beziehungen zu den anderen Teilen beeinflusst und ist von ihnen abhängig“27. Ein integriertes System kann allerdings nur dann existieren, wenn die einzelnen Teilsysteme ideal zusammenwirken und problemlos miteinander arbeiten. Durch die gegenseitige Ab- hängigkeit kann ein nicht funktionierendes Teilsystem das Gesamtsystem in seiner Funktio- nalität beeinträchtigen, sodass das Gesamtsystem unter diesen Umständen Desintegrations- erscheinungen zeigen könnte.28

Das Gegenteil einer erfolgreichen Integration ist demnach die Desintegration. Sie umfasst zwei Formen, deren Ursachen unterschiedlicher Art sind. Die Segmentation, das heißt „[…] die Spaltung eines zuvor einheitlichen sozialen Systems“29, vollzieht sich in der Bildung von „neuen“ (Sub-) Gesellschaften oder in der Neugründung von unabhängigen Gesellschaften innerhalb der eigentlichen Gesellschaft. Dabei besteht die ursprüngliche Gesellschaft weiterhin. Von einem Zerfall eines Systems ist hingegen die Rede, wenn es nicht gelingt, die Gesellschaft in ihrer bisherigen Form weiter aufrechtzuerhalten30.

Esser unterscheidet die dargestellte Sozialintegration von der Systemintegration. Die Systemintegration lässt sich als „[…] Integration des Systems einer Gesellschaft als Ganzheit […]“31 beschreiben. Sie entsteht in einem bestimmten Sinne automatisch ohne direkten Eingriff der Individuen und ist „[…] die Integration eines sozialen Systems ‚über die Köpfe‘ der Akteure hinweg, die etwa durch den Weltmarkt, durch den Nationalstaat, durch die großen korporativen Akteure, etwa die internationalen Konzerne, oder auch durch supranationale Einheiten, wie die Europäische Union, besorgt wird“32.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Unterschiede zwischen der systemischen und sozia- len Integration sei erwähnt, dass sie trotz dieser Unterschiede nicht vollkommen losgelöst voneinander zu betrachten sind. Durch das Zusammenwirken der jeweiligen Mechanismen und Formen bedingen sie sich gegenseitig, denn „jede Form der systemischen Integration sozialer Systeme ist ein aggregiertes Ergebnis des - wie auch immer motivierten - Handelns von Akteuren“33.34 Dieses Handeln ist wiederum der Mittelpunkt der Sozialintegration.

3. Deutschland - ein Einwanderungsland?

Die Einwanderung von Ausländern kennt die Bundesrepublik Deutschland bereits seit ihrer Gründung nach dem Zweiten Weltkrieg im vergangenen 20. Jahrhundert. Das folgende Teil- kapitel soll den Verlauf der deutschen Migrationspolitik seit dem späten 19. Jahrhundert zeigen. Mithilfe einer chronologischen Darstellung soll nachvollzogen werden, welche Re- gelungen die Politik zu welchem Zeitpunkt für den Umgang mit Migrantinnen und Migran- ten geschaffen hat. Daran anschließen soll sich ein Überblick über die Flüchtlingsströme, die aus vielerlei Herkunftsländern seit 2014/2015 in den europäischen Raum und somit auch in die Bundesrepublik Deutschland kommen. Mit einem Blick auf die Veränderung der Zah- len der Asylerstanträge und die Herkunft der Antragsteller soll verdeutlicht werden, wie hoch die Zahl der Flüchtlinge ist, die bis April 2016 in Deutschland registriert wurden.

3.1 Die Migrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland - eine Entwicklung

Das Aufkommen von Flucht und Asylbewerbung bzw. -gewährung beginnt im heutigen eu- ropäischen Raum mit der Gründung von unabhängigen Nationalstaaten im 19. Jahrhundert. Durch die Verfolgung in Folge von Nichtanpassung an das (neue) Staatssystem im jeweili- gen Heimatland, sehen sich zahlreiche Menschen gezwungen, das Land zu verlassen und flüchten. In deutschen Gebieten wurde dies vor allem zur Zeit des Vormärz und der März- revolution 1848/49 praktiziert. In dieser Zeit schaffte der Reichskanzler des Deutschen Rei- ches, Otto von Bismarck, einen ersten Ansatz einer Integrationspolitik. Um den Staat von innen zu stabilisieren, verfolgte Bismarck das Ziel, „[…] eine möglichst homogene nationale Identität zu schaffen […]“35 und so den vorherrschenden Konflikten bezüglich religiöser, politischer und sozialer Fragen innerhalb der Bevölkerung entgegenzuwirken. Bismarcks Vorstellung einer solchen einheitlichen Identität der Menschen war geprägt von protestanti- schen und preußischen Idealen. Um diesen Idealen zu entsprechen, wurden die Zuständig- keiten von Staat und Kirche zugunsten des Staates und zum Nachsehen der Kirche im Rah- men des so genannten Kulturkampfes neu geregelt.36 Diese Bismarck’sche Assimilationspo- litik beinhaltete außerdem die Sozialistengesetze, welche die Einführung der Kranken-, Un- fall- und Invaliditätsversicherung vorsahen, wodurch die Homogenität innerhalb der Bevöl- kerung unterstützt werden sollte37. Die rechtlichen Grundlagen für den Aufenthalt von Flüchtlingen in anderen Staaten basierten zu dieser Zeit und bis in das 20. Jahrhundert hinein auf speziellen Abkommen. Diese bewahrten die Flüchtlinge bzw. Einwanderer vor der Aus- lieferung in ihr Heimatland. Ihnen wurde somit Asyl gewährt.

Die Entwicklungen des Ersten Weltkrieges lösten auf allen politischen und gesellschaftli- chen Ebenen einen Bruch in der Geschichte aus. Bis in die 1920er Jahre des letzten Jahrhun- derts verloren bis zu 10 Millionen Menschen ihre Heimat durch Flucht oder Vertreibung aufgrund der Auswirkungen des Ersten Weltkrieges. Eine Neuregelung der Gesetzeslage trat in der Nachkriegszeit im Jahre 1929 mit dem so genannten „Deutschen Auslieferungsgesetz“ in Kraft, welches die Auslieferung von politischen Straftätern untersagte. Außerdem regelte die „Ausländer-Polizeiverordnung“ von 1932, dass politisch Verfolgten Schutz zu gewähren sei. Mit der Machtergreifung der „Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“ 1933 wurde die Zeit dieser asyl- bzw. ausländerfreundlichen Haltung vorerst beendet. Während der nationalsozialistischen Herrschaft wurden bis zu 60 Millionen Menschen, vor allem jü- discher Abstammung, die aus Sicht der Nationalsozialisten nicht zu der deutschen Rasse gehörten, vertrieben, abgeschoben oder deportiert.38

Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges entwickelte sich der Umgang mit Ausländern wiederum in eine andere Richtung. Die nach dem Krieg gegründete Bundesrepublik Deutschland definiert in ihrem Grundgesetz von 1949 die Bestimmungen über die deutsche Staatsangehörigkeit wie folgt:

„Deutsch im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reichs nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“39

Flüchtlinge und Vertriebene, ebenso auch die Bürger der Deutschen Demokratischen Re- publik, kurz DDR, sind in diese Formulierung inbegriffen und werden laut dieser Definition als deutsche Staatsbürger bzw. Bürger der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Die Nachkriegsjahre, insbesondere die 1950er Jahre, waren geprägt von einem wirtschaftlichen Aufschwung, dem so genannten „Wirtschaftswunder“. Die Migrations- bzw. Ausländerpo- litik der damals jungen Bundesrepublik Deutschland beinhaltete eine aktive Anwerbung von ausländischen Gastarbeitern. Um der Nachfrage am westdeutschen Arbeitsmarkt gerecht werden zu können und ausländische Arbeitskräfte in den eigen Arbeitsmarkt aufzunehmen, schloss die Bundesrepublik Deutschland ab Mitte der 1950er Jahre zuerst mit Italien, später mit Griechenland, Spanien sowie Portugal, Jugoslawien und der Türkei sogenannte Anwer- beabkommen ab.40

Diese Entwicklung nahm in den 1970er Jahren ein Ende, als die Anwerbung der Gastarbeiter 1973 durch die Regierung gestoppt wurde. Die Bundesrepublik sieht sich zu dieser Zeit zeitgleich mit einer steigenden Zahl von Asylbewerbern und einem allgemeinen Wirtschaftsabschwung konfrontiert, so dass die zuvor angeworbenen Arbeitskräfte nicht mehr länger benötigt wurden und von den Unternehmern, angesichts der schwachen Wirtschaft, nicht weiter entlohnt werden können. Im Jahr 1983 tritt passend dazu das „Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern“ in Kraft, welches die Zahlung von Geldern für die zu einer Rückkehr bereiten Arbeiter vorsieht.41

Die so genannte „Drittstaatenregelung“ legt seit ihrer Verankerung im Grundgesetz 1993 fest, dass Flüchtlinge bzw. Asylbewerber, die durch einen, als sicher geltenden, Drittstaat nach Deutschland eingereist sind, kein Recht auf Asyl haben. Zeitgleich wurde die Definition eines sicheren Herkunftsstaates neu geregelt, so dass insgesamt weniger Asylanträgen stattgegeben werden musste. Außerdem wurden Mitte der 1990er Jahre die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention in geltendes deutsches Recht integriert. Diese enthalten zum einen das so genannte „Refoulement-Verbot“, welches die Abweisung in den jeweiligen Verfolgerstaat untersagt. Zum anderen beinhaltet diese Konvention den subsidiären Schutz, welcher die Flüchtlinge bzw. Asylbewerber vor einer Abschiebung in menschenrechtswidrige Verhältnisse, sprich unsichere Herkunftsländer, schützt.42

An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Betitelung als Flüchtling in Deutschland von eini- gen Voraussetzungen abhängig ist, welche in Paragraf 3, Absatz 1 des Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) genau definiert sind. Ein Mensch, welcher sich aufgrund seiner Rasse oder Reli- gion, seiner Nationalität oder politischen Denkweise bzw. Zugehörigkeit zu einer bestimm- ten Gruppe in seinem Heimatland nicht sicher oder geschützt vor Verfolgung fühlt, kann in Deutschland eine Anerkennung als Flüchtling erhalten. Die Verfolgung kann dabei sowohl direkt vom Staat als auch von staatsähnlichen Gruppierungen, wie einzelnen Parteien oder Organisationen, ausgehen. Die (politische) Verfolgung meint in diesem Zusammenhang die Verletzung von geltenden Menschenrechten.43 Der Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland definiert in Anlehnung daran, unter welchen Voraussetzungen, Flüchtlingen in Deutschland bzw. in anderen Staaten der Europäischen Union Asyl zu gewähren ist. Die positive Entscheidung eines Asylantrages hängt demnach davon ab, ob der Antragsteller aus einem als unsicher geltenden Heimatland stammt und somit zum Schutz seiner Menschenwürde von einem anderen Staat Asyl gewährt bekommen muss. Die Menschenwürde gilt als verletzt, sofern sich der Flüchtling mit politischer Verfolgung konfrontiert sieht, wie sie bereits zuvor erläutert wurde.44

Seit 2013 ist die so genannte Dublin III-Verordnung in Kraft und gilt für alle Asylerstanträge, die seit dem 1. Januar 2014 gestellt wurden. Die Verordnung ist Bestandteil des so genannten Dublin-Verfahrens und legt fest, welcher Staat für einen Asylantrag zuständig ist. Involviert in dieses Verfahren sind alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die angrenzenden Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.45

Einen Meilenstein der deutschen Migrations- und Integrationspolitik setzte die ab 2005 zu- ständige Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwande- rung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Auslän- dern“, kurz Zuwanderungsgesetz. Dieses Gesetz enthält neben Änderungen von bereits be- stehenden Vorgaben, das Aufenthaltsgesetz, welches die Rechtsgrundlage für den Aufent- halt, die Erwerbstätigkeit sowie die Integration von Ausländern innerhalb der Bundesrepub- lik Deutschland darstellt. Das Aufenthaltsgesetz legt fest, welche Voraussetzungen für den Erhalt einer befristeten Aufenthalts- bzw. unbefristeten Niederlassungsgenehmigung zu er- füllen sind. Eine befristete Erlaubnis für den Verbleib in Deutschland ist, laut Gesetz, für Studenten vorgesehen, die im Rahmen ihrer Ausbildungszeit nach Deutschland kommen, für ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder für Flüchtlinge und Asylbewerber, die infolge von unsicheren Verhältnissen ihr Heimatland ver- lassen haben und als Flüchtling anerkannt wurden bzw. für Angehörige, deren Familien be- reits in Deutschland leben. Das unbefristete Bleiberecht verlangt einen mindestens fünfjäh- rigen, straffreien Aufenthalt in Deutschland sowie die eigenständige Sicherung des Lebens- unterhalts inklusive des Nachweises von ausreichend Wohnraum für die Familie sowie einen Nachweis über die Altersvorsorge. Außerdem müssen angemessene Deutschkenntnisse vor- handen sein, damit die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann.46

Zwei Jahre später wurde eine Erneuerung dieses Gesetzes beschlossen, um aktuelle Richtli- nien der Europäischen Union in das nationale Recht aufzunehmen. In dieser Änderung wurde der 1. Juli 2007 als Stichtag für die Neuregelung des Bleiberechts für bisher geduldete Flüchtlinge festgelegt. Jene Menschen, die bis zu diesem Stichtag mindestens acht Jahre lang, straffrei und ohne Verbindungen zu terroristischen Organisationen zu unterhalten, in Deutschland gelebt haben, erhielten ein uneingeschränktes Bleiberecht. Voraussetzung dafür blieb weiterhin, dass sie selbstständig für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen kön- nen. Die so genannte Altfall-Regelung gewährte darüber hinaus Flüchtlingen, die bereits mindestens vier Jahre lang in Deutschland gelebt haben, eine Arbeitserlaubnis. Diese neuen Regelungen und Angebote für die Migranten wurden an die Voraussetzung geknüpft, dass die Teilnahme an Integrationskursen erfüllt wird. Es wurden finanzielle Sanktionen be- schlossen, für den Fall, dass die Teilnahme an diesen Kursen verweigert wird.47

Die Bundesrepublik Deutschland fußt, vor dem Hintergrund der thematisierten Gesetze und Regelungen, ihre Migrations- und Integrationspolitik auf den Grundgedanken des ‚Förderns und Forderns‘. Für die Gewährung von Asyl bzw. den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung verlangt sie von Migranten die aktive Mitarbeit und ein gewisses Maß an Engagement, bei- spielsweise durch die Teilnahme an Integrationskursen, um die deutsche Kultur und Sprache kennenzulernen. Auch der diesjährige Entwurf eines Integrationsgesetzes beruht auf diesem Grundgedanken. Das Gesetz sieht ein Arbeitsmarktprogramm vor, welches den Flüchtlingen „Ein-Euro-Jobs“ bietet, um ihnen den Übergang in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleich- tern.

[...]


1 Meier-Braun, Karl-Heinz: Einleitung: Deutschland Einwanderungsland. In: Meier-Braun, Karl-Heinz; Weber, Reinhold (Hrsg.): Migration und Integration in Deutschland. Begriffe - Fakten - Kontroversen. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. 2013. S. 16.

2 Oltmer, Jochen: Migration. In: Meier-Braun, K.-H.; Weber, R. (2013). S. 31.

3 Vgl.Oltmer, Jochen: Schutz für Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland. Der Blick zurück. In: Reschke, Anja (Hrsg.): Und das ist erst der Anfang. 2015. S. 204 f.

4 ebd. S. 205.

5 vgl. ebd.

6 vgl. Meier-Braun, K.-H. (2013). S. 16.

7 Vgl. Baumert, Jürgen; Maaz, Kai: Migration und Bildung in Deutschland. In: Heinz, Andreas; Kluge, Ulrike (Hrsg.): Einwanderung - Bedrohung oder Zukunft? Mythen und Fakten zur Integration. Frankfurt/Main, New York: Campus Verlag. 2012. S. 129.

8 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Glossar: Integration. Im Internet: https://www.bamf.de/DE/Ser- vice/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=1504494&lv2=5831826 (abgerufen am: 26.05.2016, 13:52 Uhr).

9 Vgl. ebd.

10 vgl. Baumert, J.; Maaz, K. (2012). S. 129.

11 Vgl. ebd. S. 129 f.

12 Baumert, J.; Maaz, K. (2012). S. 130.

13 ebd.

14 Vgl. ebd.

15 Esser, Hartmut: Integration und ethnische Schichtung. Arbeitspapiere. Nr. 40. Mannheim: Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung. 2001. S. 9.

16 Vgl. ebd. S. 9.

17 ebd. S. 11.

18 ebd. S. 10.

19 Vgl. ebd. S. 10 f.

20 vgl. ebd. S. 9.

21 Vgl. ebd. S. 8.

22 vgl. ebd. S. 8 f.

23 Vgl. ebd. S. 12 f.

24 ebd.

25 Vgl. ebd. S. 13 f.

26 Vgl. Löffler, Berthold: Integration in Deutschland: zwischen Assimilation und Multikulturalismus. München: Oldenbourg. 2011. S. 12.

27 ebd. S. 14.

28 Vgl. ebd.

29 Esser, Hartmut: Soziologie. Spezielle Grundlagen. Band 2: Die Konstruktion der Gesellschaft. Frankfurt/Main, New York: Campus Verlag. 2000. S. 281.

30 vgl. ebd. S. 281 f.

31 Esser, H. (2001). S. 3.

32 ebd. S. 4.

33 Esser (2000). S. 279.

34 Vgl. ebd. S. 278 f.

35 Froböse, Ulrike: Nation, Staat und Staatsbürgerschaft: Deutsche Ein- und Ausschlüsse in historischer Perspektive. In: Flam, Helena (Hrsg.): Migranten in Deutschland: Statistiken - Fakten - Diskurse. Konstanz. UVK Verlagsgesellschaft. 2007. S. 215.

36 Vgl. ebd.

37 vgl. Sellen, Albrecht: Geschichte 2. Ernst Klett Verlag GmbH. Stuttgart. 2010. S. 43.

38 Vgl. Oltmer, J. (2015). S. 202 - 204.

39 Froböse, U. (2007). S. 229.

40 Vgl. Hoerder, Dirk: Geschichte der deutschen Migration. Vom Mittelalter bis heute. München: Verlag C. H. Beck. oHG. 2010. S. 107.

41 Vgl. Froböse, U. (2007). S. 234.

42 Vgl. Duchrow, Julia; Spieß, Katharina: Flüchtlings- und Asylrecht. Mit dem Zuwanderungsgesetz und den europäischen Regelungen. 2. Auflage. München: Deutscher Taschenbuchverlag GmbH & Co. KG. 2006. S. 8 f.

43 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2014): Flüchtlingsschutz. Im Internet: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Fluechtlingsschutz/fluechtlingsschutz-node.html (abge- rufen am: 26.05.2016, 14:29 Uhr).

44 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Politisch Verfolgte genießen Asyl. Im Internet: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html (abgerufen am: 26.05.2016, 14:37 Uhr).

45 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Das Bundesamt in Zahlen 2015. Asyl. Im Internet: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/bundesamt-in-zahlen-2015- asyl.html (abgerufen am: 26.05.2016, 14:22 Uhr). S. 23.

46 Vgl. Schneider, Jan: Rückblick: Zuwanderungsgesetz 2005. 2007. Im Internet: http://www.bpb.de/gesell- schaft/migration/dossier-migration/56351/zuwanderungsgesetz-2005 (abgerufen am 28.05.2016, 14:40 Uhr).

47 Vgl. Schneider, Jan: Die Novellierung des Zuwanderungsgesetzes 2007. 2007. http://www.bpb.de/gesell- schaft/migration/dossiermigration/56350/zuwanderungsgesetz-2007 (abgerufen am 28.05.2016, 16:28 Uhr).

Fin de l'extrait de 56 pages

Résumé des informations

Titre
Die Grundschule als Lernort. Integration von Kindern mit Migrationshintergrund als Aufgabe und Herausforderung
Université
University of Vechta
Note
2,0
Auteur
Année
2016
Pages
56
N° de catalogue
V372941
ISBN (ebook)
9783668503038
ISBN (Livre)
9783668503045
Taille d'un fichier
799 KB
Langue
allemand
Mots clés
Politik, Grundschule, Bachelorarbeit, Integration, Migration, Flüchtlinge, Sachunterricht, Schule, Unterricht
Citation du texte
Annalena Fischer (Auteur), 2016, Die Grundschule als Lernort. Integration von Kindern mit Migrationshintergrund als Aufgabe und Herausforderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/372941

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