Diese Arbeit untersucht den Entwicklungsprozess, der im 2. Jahrhundert nach Christus im römischen Reich durch eine Umstrukturierung der sozialen Gesellschaftsordnung hervorgerufen wurde. Dieser ermöglichte schließlich im 3. Jahrhundert die Einführung des Kolonates. Als deutlichster Ausdruck dieses Entwicklungsprozesses gilt die Entstehung der Zweiklassengerichtsbarkeit unter Hadrian.
Um zu verstehen wie und warum es dazu kam, soll zunächst ein Blick auf die Gesellschaftsstruktur des römischen Reiches bis Hadrian geworfen werden, dann auf die römische Rechtspraxis im System der Zweiklassenbestrafung, um abschließend die Entwicklung beider Bereiche im historischen Kontext miteinander zu verknüpfen.
Am Ende folgt ein Fazit über Hadrian und die Entstehung privilegierter Gruppen, das die gesamte Arbeit abschließt.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Gesellschaft
1. Rechtliche Kategorie
1. 1. Freigeboren oder Freigelassen
1. 2. Peregrinus oder civis Romanus
2. Soziale Kategorie
2. 1. Der ordo senatoris
2.2. Der ordo equester
2. 3. Der ordo decurionum
II. Rechtspraxis
1. Exilstrafen
1. 1. Relegatio
1. 2. Interdictio aqua et igni/exilium
1. 3. Deportatio
2. Körperstrafen
2. 1. Summum supplicium
2. 3. Crux/furca
2. 4. Bestiae
2. 5. Ad metallum
2. 6. Opus publicum in temproe vel perpetuum
2. 7. Prügelstrafen und Geldbußen
3. Randerscheinungen
3. 1. Folter
3. 2. Custodia
Fazit: Hadrian und die Entstehung privilegierter Gruppen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die tiefgreifenden Veränderungen der römischen Gesellschaftsordnung und die damit verbundene Entwicklung der Zweiklassengerichtsbarkeit unter Kaiser Hadrian. Dabei wird analysiert, wie soziale Statusunterschiede zwischen privilegierten Gruppen und der einfachen Bevölkerung die römische Rechtspraxis maßgeblich beeinflussten.
- Gesellschaftsstruktur des römischen Reiches bis Hadrian
- Rechtliche und soziale Kategorisierung (Honestiores vs. Humiliores)
- Entwicklung der römischen Strafpraxis und Exekutionsformen
- Einfluss kaiserlicher Reskripte auf die Rechtsprechung in den Provinzen
Auszug aus dem Buch
1. 1. Freigeboren oder Freigelassen
Reiche Freigelassene durften seit Augustus zwar immer noch keine Ämter bekleiden, dafür war es ihnen aber gestattet Augustales, also Priester des neuen Kaiserkultes zu werden, was ihr gesellschaftliches Prestige, besonders in den Provinzen, natürlich anhob.
Besonders einflussreich, und von daher von den Mitgliedern der ordines verabscheut, waren die kaiserlichen Freigelassenen des 1. Jh. n. Chr., an denen sich besonders deutlich zeigte, dass der ideologisch-soziale Status in der Gesellschaft und der realpolitische Einfluss nicht immer äquivalent sein mussten.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Arbeit führt in die Umstrukturierung der römischen Gesellschaftsordnung im 2. Jahrhundert n. Chr. ein und definiert die Entstehung der Zweiklassengerichtsbarkeit als zentrales Untersuchungsfeld.
I. Gesellschaft: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen und sozialen Gliederungen des römischen Reiches, unterteilt in verschiedene Kategorien wie Sklaven, Bürger und die drei einflussreichen Stände (ordines).
II. Rechtspraxis: Der Abschnitt analysiert detailliert die verschiedenen Strafarten, von Exilstrafen über Körperstrafen bis hin zu Folter und Haft, und wie diese je nach sozialer Zugehörigkeit der Angeklagten variierten.
Fazit: Hadrian und die Entstehung privilegierter Gruppen: Das Fazit bewertet die Rolle Hadrians bei der Etablierung der Zweiklassenjustiz und diskutiert, ob er aktiv neue Privilegien schuf oder bestehende Ordnungen in der Praxis festigte.
Schlüsselwörter
Römisches Recht, Hadrian, Zweiklassengerichtsbarkeit, Honestiores, Humiliores, Strafrecht, Kaiserzeit, Decurionen, Senatorenstand, Ritterstand, Rechtspraxis, Soziale Hierarchie, Rechtsstatus, Imperium Romanum, Privilegien.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die Transformation des römischen Rechtssystems im 2. Jahrhundert n. Chr. und die damit einhergehende Entstehung einer Zweiklassengerichtsbarkeit unter Kaiser Hadrian.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die soziale Gliederung der römischen Gesellschaft in verschiedene Stände sowie die systematische Differenzierung der Strafen zwischen privilegierten Schichten (Honestiores) und der einfachen Bevölkerung (Humiliores).
Welches Ziel verfolgt die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu verstehen, wie und warum sich die Rechtspraxis unter Hadrian wandelte und inwieweit soziale Kategorien wie Vermögen und Ämter den Strafrahmen beeinflussten.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse historischer Quellen, kaiserlicher Erlässe und Reskripte sowie der Auswertung moderner wissenschaftlicher Literatur zur römischen Sozialgeschichte und Rechtswissenschaft.
Was behandelt der Hauptteil der Publikation?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Betrachtung der gesellschaftlichen Strukturen und eine umfassende Darstellung der römischen Strafpraxis, einschließlich konkreter Exekutionsformen.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich der Inhalt charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich primär durch Begriffe wie Römisches Recht, Zweiklassengerichtsbarkeit, Honestiores, Humiliores und soziale Hierarchie definieren.
Welche Rolle spielten die Decurionen im römischen Rechtssystem?
Decurionen nahmen eine besondere Stellung ein, da sie einerseits städtische Verwaltungsaufgaben übernahmen, andererseits unter Hadrian zunehmend in den Genuss von Privilegien kamen, die sie vor den härtesten Strafen schützten.
Wie unterschied sich die Bestrafung von Honestiores und Humiliores?
Honestiores wurden bei Kapitalverbrechen eher exiliert, während für die einfache Bevölkerung (Humiliores) häufiger schwere Körperstrafen oder Exekutionen verhängt wurden.
Welchen Einfluss hatte die constitutio Antoniana auf die Rechtsgleichheit?
Durch die weitreichende Bürgerrechtsverleihung 212 n. Chr. verlor der formale Bürgerstatus an Differenzierungskraft, was dazu führte, dass Strafen, die zuvor Peregrini trafen, nun auch auf römische Bürger angewandt wurden.
War Folter im römischen Recht grundsätzlich verboten?
Grundsätzlich war die Folter eines Bürgers verboten, außer bei Verdacht auf Hochverrat (crimen laese maiestate), wobei Hadrian und spätere Kaiser den Schutz bestimmter sozialer Gruppen vor Folter weiter ausdehnten.
- Arbeit zitieren
- BA Winfried Kumpitsch (Autor:in), 2016, Honestiores und Humiliores. Die Entwicklung der Zweiklassengerichtsbarkeit ab Hadrian, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/372944