Bischof von Galen und die Volksgemeinschaft. Eine Analyse der Predigten vom Sommer 1941


Term Paper, 2017

44 Pages, Grade: 2,0

Julia T. (Author)


Excerpt


I. Einleitung

Der Begriff der Volksgemeinschaft ist einer der zentralsten Begriffe in der Sprache der NS- Ideologie. Darunter stand die Idee, eine klassenlose Gesellschaft zu schaffen und das deutsche Volk zu einen. Auf diese Weise sollte ein neues Gemeinschaftsgefühl entstehen. Hier flossen auch mit der Zeit rassenhygienische Ideen ein, wodurch früh Formen der Exklusion bestimmter Gruppen deutlich wurden. Nicht zu vergessen ist jedoch die Tatsache, dass der Begriff der Volksgemeinschaft bereits vor dem Entstehen des Dritten Reichs in Deutschland gebräuchlich war und das vor allem im 19. Jahrhundert. Ausgehend von der Entstehung der Nationalstaaten als Folge der napoleonischen Kriege zu Beginn des Jahrhunderts und der Entstehung eines Nationalgefühls entwickelte sich auch der Begriff der Volksgemeinschaft als ein zentraler Begriff des Nationalstaats; auch hier schon nicht nur als ein einigender sondern durchaus auch abgrenzender, bestimmte Volksgruppen eines Staates ausschließender Begriff.

Insbesondere während des ersten Weltkrieges und in der Weimarer Republik wurde der Begriff der Volksgemeinschaft von verschiedenen politischen Gruppierungen verwendet. Hitler entwarf die Idee seiner Volksgemeinschaft bereits 1925 in seinem Werk ,Mein Kampf, wodurch er versucht haben könnte, an die politische Entwicklung dieses Begriffs anzuknüpfen. In seiner Rede zum 1. Mai 1933 formulierte Hitler seine Idee erstmals in einem öffentlichen Rahmen[1].

Das deutsche Volk stand der Politik NS-Regierung seit der Machtergreifung und den hiermit erzielten Erfolgen positiv, wenn nicht sogar euphorisch, gegenüber. Dieses Gefühl einer Erstarkung Deutschlands in der Welt wurde noch durch die militärischen Erfolge der ersten beiden Kriegsjahre bis zum Abschluss des Krieges gegen Frankreich Mitte 1940 verstärkt. Die Hoffnung des deutschen Volkes auf eine Konsolidierung der erzielten Erfolge und damit einhergehend ein Übergang in eine friedliche Periode, trotz weiterer kleinerer Kriegshandlungen in Europa und Nordafrika, zerbrach durch den Beginn des Feldzugs gegen Russland im Juli 1941. Zudem geriet die staatliche Führung durch den fortschreitenden Bombenkrieg der Royal Air Force unter massiven Druck.

Innenpolitisch hatte sich mit Beginn des Jahres 1941 die Beziehung der NS-Regierung zur katholischen Kirche dramatisch verändert. Im Januar 1941 begann der durch den Reichsführer der SS, Heinrich Himmler, organisierte Klostersturm sowie das Euthanasieprogramm.

Himmler empfand die Klöster als eine Keimzelle der Ablehnung des NS-Staats. Im Sommer des Jahres 1941 protestierte daher der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, gegen den Klostersturm und das laufende Euthanasieprogramm.

Durch die Beschlagnahmung von Klöstern war es auch zur Vertreibung von Ordensmitgliedern gekommen. Zudem wurden die oft durch katholische Orden betriebenen Heilanstalten für psychisch kranke Menschen geräumt und die Patienten in Tötungsanstalten ermordet.

Hierzu griff er auch die Idee der Volksgemeinschaft auf und führte aus, man stünde bereits vor den Trümmern eben jener Gemeinschaft[2]. Dazu stellte der Bischof in seinen drei Predigten dar, wie stark sich das Dritte Reich bereits von der Idee der Volksgemeinschaft entfernt hatte. Zudem kritisierte er das Handeln staatlicher Organisationen, wie in diesem Fall der Gestapo.

In dieser Arbeit soll der Gebrauch des Begriffs „Volksgemeinschaft“ in den Predigten des Bischofs von Galen untersucht werden. Dabei ist zu klären, inwieweit der Volksgemeinschaftsbegriff, so wie ihn von Galen benutzt, mit dem des Nationalsozialismus kompatibel ist oder inwiefern er von der nationalsozialistischen Definition abweicht. Hierzu ist es nötig, zuerst die Entwicklung des Begriffs der Volksgemeinschaft genauer zu untersuchen. Daran anschließend ist zu klären, wie er durch die Sprache und die Ideologie des NS-Staats modifiziert wurde. Für diesen Zweck sollen zusätzlich Kernbegriffe herausgearbeitet werden, wie Gemeinschaft, Leistung und Autoritäten. Diese Begriffe sind auch in den Predigten von Galens ein zentraler Aspekt.

In der Forschung sind diese Themen bereits breit erforscht worden.

In der Forschung ist der Begriff Volksgemeinschaft ein kontrovers diskutiertes Thema.

So steht hier die Frage im Mittelpunkt, ob es sich bei der Volksgemeinschaft um eine durchgeführte politische Praxis handelte oder ob es eine bloße Theorie war. Beachtenswert ist hier vor allem die Debatte, die im Jahr 2013 von Ian Kershaw und Michael Wildt geführt wurde.

Über das Verhalten von Galens und sein Verhältnis zum NS Regime ist in verschiedenen Publikationen bereits debattiert worden. Hervorzuheben ist hier der Sammelband „Streitfall Galen“ aus dem Jahr 2007, worin Aspekte wie von Galens Widerstand und auch sein Verhältnis zum Nationalsozialismus in Aufsätzen verschiedener Historiker diskutiert werden; unter ihnen Joachim Kuropka und Hubert Wolff. Beide Autoren befassen sich im Rahmen ihrer Arbeit auf dem Gebiet der Kirchengeschichte mit von Galen[3]. Kuropka liefert eine der aktuellsten Publikationen zum Thema von Galen mit dem Titel „Galen - Wege und Irrwege der Forschung.“. Dabei handelt es sich um eine Sammlung verschiedener Ausätze und Vorträge Kuropkas über den Bischof von Galen. Er thematisiert hier unter anderem auch die Haltung von Galens zum NS-Regime und sein Verhältnis zur katholischen Soziallehre.

II. Begriff der Volksgemeinschaft

Der Begriff der Volksgemeinschaft bestand bereits vor der Herrschaft der Nationalsozialisten, noch bevor Hitler am 30. Januar 1933 Reichskanzler wurde. Bevor der Begriff in Beziehung mit dem Nationalsozialismus und den Predigten von Bischof Clemens August Graf von Galen gesetzt werden kann, soll er zuvor genauer definiert werden. So ist der Ursprung des Begriffs ebenso wichtig wie seine Umdeutung in der nationalsozialistischen Politik und Propaganda.

a. Entwicklung bis zum Beginn der NS-Herrschaft

Eine genaue Definition für den Begriff der Volksgemeinschaft festzulegen, ist äußerst schwierig[4].

Der Begriff der Volksgemeinschaft entstand bereits vor dem ersten Weltkrieg. Mit Beginn des 19. Jahrhunderts griff Ferdinand Tönnies den Begriff auf, um ihn in seinem Werk „Gemeinschaft und Gesellschaft“ differenzierter zu betrachten[5]. Hierbei unterschied Tönnies vor allem die Begriffe der Gesellschaft und der Gemeinschaft. Tönnies definiert die Gemeinschaft vor allem im Umfeld der Heimat eines Menschen, während Gesellschaft als eine artifizielle Form der Gemeinschaft fungiert[6]. So kritisierte Tönnies in seinem Werk vor allem die sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen im Zuge der Industrialisierung, wodurch er die Gegensätzlichkeit der Begriffe deutlich machte und gegen diese widernatürliche Gemeinschaft argumentierte[7].

Um 1900 im Zuge der sogenannten Lebensreformbewegung gewann der Begriff erstmalig Bedeutung in einer breiteren Öffentlichkeit. Diese Bewegung betrachtete die neuen Entwicklungen der Moderne, wie zum Beispiel die Urbanisierung und die Industrialisierung, als Zeichen dafür, dass die vorhandene Gesellschaftsordnung dem Untergang geweiht war[8]. Es ging darum, sich auf traditionelle Werte zurückzubesinnen, die bereits vor der industriellen Revolution bestanden[9]. So richtete sich der Begriff in diesem Fall vor allem gegen den Zerfall der Agrargesellschaft. In Kreisen liberaler Reformer kursierte der Begriff ebenfalls und man war sich dort einig, dass eine Volksgemeinschaft und damit die Einheit eines Volkes nur über Bildung zu erreichen wäre[10]. Zudem ist festzuhalten, dass der Begriff immer mit dem Begriff der Nation zu sehen ist. Die Deutschen hatten über Jahrhunderte die Schwierigkeit, sich nicht als eine Nation zusammenfinden zu können. Diese Sehnsüchte waren vor allem nach dem Zerfall des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation 1806 vorherrschend. Man fühlte sich der eigenen Nation beraubt.

Die erste Hochkonjunktur erlebte der Begriff in der Zeit des Ersten Weltkriegs[11]. So betonte Wilhelm II. in seiner Rede zum Kriegsausbruch im August 1914, er würde „keine Parteien“ sondern nur noch „Deutsche“ kennen[12]. Dies lässt auch darauf schließen, dass der Begriff des Volkes ebenso wichtig war wie der Begriff der Nation und er vor allem auf eine ethnische Komponente verwies[13]. In seiner Formulierung wird die Bedeutung der Gemeinschaft deutlich. In diesem „äußersten Notfall“ für das Deutsche Kaiserreich bedurfte es keiner Über­und Unterordnung mehr. Ab Kriegsbeginn musste das deutsche Volk als eine „homogene“ Masse zusammenstehen. Das Ziel war, den Krieg erfolgreich zu beenden. Im Gegensatz zur Vorkriegsgesellschaft mit ihren existierenden Klassen und/oder Schichten, die durch Faktoren wie Einkommen, Stand und Herkunft definiert werden, sollte die Volksgemeinschaft zu einer klassenlosen Gesellschaft werden. Zuvor lag das Ziel darin, die Vorkriegsgesellschaft weiter zu entwickeln und dafür war eine Unterscheidung zwischen Führenden und Geführten notwendig gewesen.

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts zeigte sich in nationalen Bewegungen, dass der Begriff des Volkes rassisch aufgeladen wurde und schließlich dazu diente, den Volksbegriff vor den der Nation zu stellen[14].

Das Augusterlebnis des Jahres 1914 sorgte erstmalig für ein Gemeinschaftserlebnis aller Deutschen und ließ diese als Volk zusammenrücken[15]. Man ersehnte förmlich die Verwirklichung der Volksgemeinschaft[16]. Es entstand in dieser Zeit das, was auch der „Geist von 1914“ genannt wurde. Verstärkt wurde dies durch die Publizierung der „Ideen von 1914“, in der die radikalen, nationalistischen Ideen weiter zugespitzt wurden und das vor allem durch die intellektuellen Eliten des Kaiserreiches[17]. So wurde darin betont, dass sich der Einzelne dem großen Ganzen unterzuordnen hatte, wollte er zu einem Teil der Gemeinschaft werden[18]. Die „Ideen von 1914“ wurden zu einem bildungsübergreifenden Phänomen und unterstützten so auch den Durchbruch von radikalnationalistischen Forderungen im Zuge der Diskussion um das Ziel des Krieges[19].

Dadurch wurde der Wunsch nach der Verwirklichung dieses Konzepts in die Öffentlichkeit getragen, Es wurde die Formel der „geeinten Volksgemeinschaft“ entwickelt[20]. Es ging darum, sich gegen einen gemeinsamen Feind zu erheben[21]. Zudem machte es randständigen Gruppen, wie beispielsweise den Juden oder auch Vertretern der Arbeiterbewegung, Hoffnung darauf, in die Gemeinschaft integriert zu werden[22].

Die Hoffnung der Juden, in diese Gemeinschaft integriert zu werden, schwand, als deutlich wurde, dass der Krieg sich in die Länge zog und möglicherweise nicht mehr zu gewinnen war. Diese Situation wurde von einer deutschnationalen Öffentlichkeit in einer Schulzuschreibung den Juden angelastet und die Juden als „Drückeberger“ bloßstellte[23]. Diese antisemitischen Ressentiments fanden ihren Weg sogar in die Reihe der Offiziere der kaiserlichen Armee. Dies gipfelte darin, dass in der kaiserlichen Armee die sogenannte „Judenzählung“ am 1. November 1916 durchgeführt wurde, die ganz offiziell durch den Haushaltsausschuss beschlossen worden war[24]. Hierdurch wird sichtbar, dass der Begriff der Volksgemeinschaft bereits zur Zeit des ersten Weltkriegs nicht nur dazu diente, Menschen zu einem Volk zusammenzubringen, sondern auch diejenigen auszuschließen, die sich in der Auslegung des Begriffs nicht integrieren ließen bzw. aus politischen Gründen (Rasse, Religion, Andersartigkeit, Ideologie u.a.) kein Bestandteil der Volksgemeinschaft sein konnten.

Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass der Begriff der Volksgemeinschaft bereits in den Schützengräben des ersten Weltkrieges eine herausragende Rolle spielte und auch nach seinem Ende die öffentliche Diskussion beherrschen sollte. In der dem Kaiserreich folgenden Weimarer Republik, insbesondere beeinflusst durch den „Geist von 1914“ sollte die Diskussion um die sog. „Dolchstoßlegende“, wonach die Revolution und die Demokratie dem Militär am Ende des ersten Weltkriegs in den Rücken gefallen wären, die Grundlage für die Utopie einer Volksgemeinschaft als klassenlose Gesellschaft bilden[25].

Gerade weil große Teile der Bevölkerung des Deutschen Reichs den Grund für den Verlust des Weltkriegs und den Untergang des Kaiserreichs 1918 in einem Mangel des Bestehens einer wirklichen Volksgemeinschaft sahen, blieb die Volksgemeinschaft Thema in der in der Nachfolge des Kaiserreichs gegründeten demokratischen Weimarer Republik.

Aufgrund der breitaufgestellten Parteienlandschaft der Weimarer Republik ist es nötig, die nunmehr in der öffentlichen Diskussion verwendeten Inhalte des Begriffs „Volksgemeinschaft“ von dem bis dahin verwendeten abzugrenzen. Gab es bisher schon einmalige Tendenzen bestimmte Bevölkerungsgruppen auszugrenzen, die nicht wirklich ernsthafte Konsequenzen nach sich gezogen haben, so rückte jetzt massiv die Ausgrenzung geistig ideologisch Andersdenkender und/oder ganzer Bevölkerungsschichten neu ins Blickfeld. In den 20er Jahren diente der „Geist von 1914“ dazu, den Begriff der Volksgemeinschaft zu einem Mythos zu verklären[26].

Hugo Preuß, liberaler Verfassungsdemokrat, Mitglied der DDP und geistiger Vater der Weimarer Verfassung, nutzte den Begriff, um das Volk für die neue politische Ordnung der Demokratie zu begeistern. So berief sich Preuß auf die Idee, einen ,Volksstaat’ gründen zu wollen und nicht etwa wieder einen Obrigkeitsstaat einzurichten oder gar einem kommunistischen Prinzip der Staatsbildung zu verfallen[27]. Dies zeigt deutlich, dass man in liberalen Kreisen versuchte, den Volksgemeinschaftsbegriff demokratisch zu nutzen und aber auch, um kommunistische Kräfte auszugrenzen. Im Zuge dessen, zog die DDP mit dem Wahlkampfslogan „Demokratie heißt Überwindung des Klassenkampfes durch Volksgemeinschaft“ in den Wahlkampf des Jahres 1924[28].

Auch die Zentrumspartei bekannte sich zu einem Volksstaat, in dem „alle deutschen Stämme, alle Klassen und Stände, alle Bürger ohne Unterschied des Glaubens und der Parteizugehörigkeit“ miteinander leben könnten[29]. Das Zentrum gab hier vor allem seiner durch das katholische Milieu geprägten Haltung Ausdruck. Jedoch war seine Wählerschaft klein und vornehmlich dem ländlichen katholischen Milieu zuzuordnen[30]. Dennoch fand der Begriff bereits 1918 den Weg in das Parteiprogramm.

Dies zeigt deutlich den Wunsch des Zentrums nach einer klassenlosen Gesellschaft, in der theoretisch über alle Klassengrenzen hinweg ein politisches harmonisches Miteinanderleben möglich sein und es keine Ungleichheiten mehr geben sollte.

In der SPD verwendete vor allem Friedrich Ebert den Begriff in seinen Reden als Reichspräsident und appellierte an die Einigkeit des Volkes als „Volksgenossen“[31]. Zudem war die Volksgemeinschaft als Konstrukt vor allem bei jungen Parteimitgliedern der SPD beliebt, die aus dem Spektrum links der SPD in die Partei kamen und deren Leitbegriffe „Geist, Volk, Volksgemeinschaft“ waren[32].

Mit der Besetzung des Rheinlandes 1923 wurde der Begriff noch stärker in die Rhetorik der Jungsozialisten eingebunden[33].

Je länger der Ruhrkampf andauerte, umso aggressiver wurde die Rhetorik, die später auch nationalistisch sowie rassistisch angereichert wurde.[34] Die nationalen Parteien, vor allem die NSDAP, bedienten sich rasch dieser Rhetorik.

Aus dem Gesagten wird deutlich, dass das völkische Denken in der Weimarer Republik weitverbreitet und zu einem Teil des gemeinschaftlichen Denkens geworden war[35]. Die Volksgemeinschaft wurde zum Sinnbild eines Widererstehens der deutschen Nation und der Loslösung von politischen Zwängen, wie dem Versailler Vertrag.

b. Modifikation durch die NS-Ideologie

Der Begriff der Volksgemeinschaft wurde zu einem der Kernbegriffe der nationalsozialistischen Politik. Jedoch blieb der Begriff auch im Nationalsozialismus sehr variabel und konnte je nach Belieben angepasst werden[36]. In der Forschung wird die Definition des Begriffs in der NS-Politik als „diffus“ bezeichnet[37].

Die Idee einer nationalsozialistischen Volksgemeinschaft stützt sich auf drei Kernaspekte:

1. Gemeinschaft, 2. Gleichschaltung und 3. Inszenierung.

Die NS-Führung modifizierte hierfür den Begriff der Volksgemeinschaft, um ihn für die Ideologie nützlich zu machen.

Die NSDAP versuchte gezielt, den Begriff der Gesellschaft gegen den der Gemeinschaft auszutauschen. Die Eliminierung jeglicher Individualität des Bürgers sollte hierfür der Schlüssel sein. Dazu bediente man sich den Sehnsüchten, wieder eine Nation und ein Volk zu sein. In der Ansicht der Nationalsozialisten war eine pluralistische, demokratische Gesellschaft nichts weiter als ein störendes Abfallprodukt, das es zu vermeiden galt. Eine These, die vor allem der Philosoph Max Scheler vertrat.

Als Vordenker der nationalsozialistischen Volksgemeinschaftsidee gilt der bereits zuvor erwähnte Friedrich Tönnies. Den Nationalsozialisten war hauptsächlich an der Schaffung einer homogenen Volksmasse gelegen, die als ein Körper agierte und arbeitete. In der NS- Ideologie bekam diese Idee auch den Namen Volkskörper. Es war eine Metapher für die deutsche Bevölkerung und bildete das Zentrum der Volksgemeinschaft[38].

Mit der Berufung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 und der in der Folgezeit durch Ausschaltung der Koalitionspartner und der demokratischen Opposition alleinigen Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde die Volksgemeinschaft zu einem politischen Konzept der nationalsozialistischen Regierung. Ein gutes Beispiel dafür ist Hitlers Rede zum Tag der Arbeit am 1. Mai 1933.

In dieser Rede, stellte der neue Reichskanzler Adolf Hitler seine Ideen für eine Volksgemeinschaft öffentlich vor. So sollte dieses Konzept dazu dienen, den „Klassenwahnsinn“ zu beenden[39]. Hitlers Ziel war es, vor allem die Arbeiterklasse zu gewinnen. Zudem zeigte er in dieser Rede die seiner Ansicht nach existierenden Mängel einer demokratischen Gemeinschaft auf, bezeichnet sie gar als „künstlich“ und konstatierte daraus einen existierenden Klassenkampf[40].

In Hitlers Vorstellung sollte die Gleichheit der Bürger durch den Arbeitsdienst geschaffen werden. Jeder deutsche Bürger sollte durch „Handarbeit“ seinen Beitrag zur Volksgemeinschaft leisten. Jeder Bürger, also jeder Volksgenosse, gehörte dem Arbeitsdienst zwangsweise an. Dieser Arbeitsdienst stellt einen der ersten Übergriffe dar, der zugunsten der Verwirklichung einer Volksgemeinschaft auf die Bürger gemacht wurde. Der Arbeitsdienst ist nichts anderes, als eine Variante von Zwangsarbeit und Verordnung eines vom Staat vorgegebenen Weltbilds[41]. Zudem diskreditierte Adolf Hitler die demokratische Beschlussfassung und negierte jedwede Form der freien, politischen Koalition. Bereits am folgenden Tag wurde das Gewerkschaftsverbot erlassen.

Ein weiteres Ziel seiner Rede lag darin, die in der NS-Ideologie vorherrschende utopische Gesellschaftsidee zu verdeutlichen und außerdem festzustellen, dass die Volksgemeinschaft vor allem eine Ordnung war, in der die Leistung dominierte und durch die jedem, der Mitglied dieser Volksgemeinschaft war, der Weg an die höchsten Stellen im Staat offen stand[42]. Eine Utopie einer Klassenversöhnung mit dem Ziel, die Kluft zwischen den Ständen der Gesellschaft zu überbrücken und sich so von allen Parteien und Klassengegensätzen zu lösen[43].

Für die Errichtung eines Führerstaats war die Schaffung einer Volksgemeinschaft die notwendige Bedingung und damit einher ging die Zerstörung und Transformation einer rechtsstaatlichen Ordnung in einen Führerstaat[44]. Der Philosoph Theodor Adorno stellte dazu fest, dass der Nationalsozialismus, um politisch erfolgreich zu sein, zwingend auf eine Massenbewegung setzen muss und außerdem sei es dazu notwendig, das Volk nicht nur „angstvoll“ zu unterwerfen, sondern auch vor allem darauf zu setzen, dass es mehrheitlich kooperiert[45]. Der Nationalsozialismus erzeugte eine Massenloyalität, die auch dazu dienen sollte, diejenigen zu identifizieren, die sich nicht in den Volkskörper und die Volksgemeinschaft eingliedern ließen[46]. Wichtig ist: nur als eine Volksmasse sei man in der Lage, so die nationalsozialistische Ideologie, Bedrohungen von außen zu trotzen und Lebensraum zu gewinnen[47].

Um das zu erreichen, musste eine Gleichschaltung erfolgen.

So wurden neben den Gewerkschaften auch Jugendvereine aufgelöst und stattdessen in die entsprechenden NS-Organisationen eingegliedert wie in die HJ, den BDM und den RAD[48]. Diese Gleichschaltung diente dazu, eine politische Mobilisierung der ganzen Gesellschaft herbeizuführen[49]. Es ging dabei darum, den Staat umzubauen und neu zu strukturieren[50]. Zusätzlich war es der Versuch, alle Bürger in die Volksgemeinschaft zu integrieren.

Wer seinen Beitrag zur Volksgemeinschaft nicht leisten konnte, weil er körperlich nicht dazu in der Lage war oder weil seine Ansichten nicht mit denen der Ideologie zu vereinen waren, wurde ausgeschlossen. Die Exklusion von bestimmten Gruppen war eines der prägendsten Charakteristika der NS-Volksgemeinschaft[51]. Dazu gehörten vor allem Gruppen, die bereits ein geschlossenes Wertesystem hatten und sich deshalb nicht mit den Werten der NS- Volksgemeinschaft identifizieren konnten. Als der größte Gegner der Nationalsozialisten in diesem Sinne wurde die katholische Kirche identifiziert, hier insbesondere der „politische Katholizismus“[52].

Deshalb setzte die NS-Volksgemeinschaft darauf, ihre politische Vision einer „Entkonfessionalisierung“ gewaltsam umzusetzen[53]. Dahinter steckte die Idee, dass eine Volksgemeinschaft keiner Konfession mehr bedurfte und deshalb müsste das öffentliche Leben von allen religiösen Einflüssen befreit werden[54].

Um einen Einfluss von Gegnern dieser Politik zu vermeiden, wurden diese systematisch bekämpft, in dem ein System der Überwachung und Bespitzelung der Bevölkerung eingerichtet wurde[55]. Denunziationen waren in der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft an der Tagesordnung und sorgten dafür, dass Menschen, die dem Staat kritisch gegenüberstanden, in Schutzhaft genommen werden konnten[56].

Die NS-Volksgemeinschaft bediente sich so deutlich sozial- wie nationaldarwinistischer Prinzipien, um sich von anderen Nationen abzugrenzen[57]. Dies hat ein starkes Konkurrenzdenken zur Folge, denn man musste ab jetzt dafür sorgen, den anderen Ländern überlegen zu sein, um zu beweisen, dass die eigene Ideologie überlegen ist.

Die sozialdarwinistische Komponente bestand darin, die deutsche Rasse reinzuhalten. Nur wer Leistung für die Volksgemeinschaft und zu ihrem Erhalt erbringen konnte, hatte das Recht, weiter in ihr zu leben. Im Zuge der Eugenik, der Rassenhygiene, bedeutete dies das klar selektiert wurde, wer tauglich war und wer nicht, wessen Leben der Volksgemeinschaft dienlich war und wer ein „unnützer Esser“ war, von dem man sich befreien musste[58]. Durch „medizinische Fortschritte, Hygiene und Sozialversicherungen“ würden, so die Ideologie, diese Menschen am Leben gehalten und nähmen so gesunden Menschen die Lebensgrundlage weg.[59] Die Folge aus diesem Denken waren die Zwangssterilisation, die Euthanasie und schließlich auch der Genozid[60].

Hieraus entwickelte sich auch die Ansicht, gegenüber anderen Völkern überlegen zu sein. Alles was in der Volksgemeinschaft passierte unterlag dem Willen des Führers. Laut Michael Wildt war die Umwandlung der pluralistischen Gesellschaft in eine Volksgemeinschaft ein politisch-praktischer vor allem aber „terroristischer Prozess“[61].

Im Zuge dessen war es nötig, die öffentliche Ordnung durch Autoritäten zu schützen. Die Gestapo sorgte dafür, dass Handlungen gegen die Volksgemeinschaft bestraft wurden[62]. Nur wer sich in die Volksgemeinschaft als sogenannter „Volksgenosse“ eingliederte, wurde nicht mit Misstrauen beäugt[63]. Wer die Volksgemeinschaft durch sein Verhalten störte, schädigte das „gesunde Volksempfinden“ und lief so Gefahr auch andere dazu zu bringen, die öffentliche Ordnung in Frage zu stellen[64].

Inszeniert wurde die Volksgemeinschaft durch öffentliche Aufmärsche und Großveranstaltungen wie die olympischen Spiele 1936.

III. Die Beziehung der katholischen Kirche zum dritten Reich

Mit dem Abschluss des Reichskonkordats, das am 20. Juli 1933 in Rom unterzeichnet wurde, begann eine Phase leichter Entspannung zwischen der katholischen Kirche im Deutschen Reich und dem Nationalsozialismus.

Die eindeutige Ablehnung des Nationalsozialismus in der Weimarer Republik durch die katholische Kirche wurde auf ein Minimum zurückgeführt. Auch die Eingliederung bzw. Auflösung katholischer Jugendverbände in die entsprechenden NS-Organisationen beeinträchtigte das Verhältnis zueinander nicht über Gebühr, obwohl dies dem Artikel 31 des Reichskonkordats widersprach[65]. Auch unterblieb von Seiten der katholischen Kirche eine Verurteilung bzw. überhaupt eine Kommentierung zur Reichsprogromnacht vom 9. November 193 3 [66].

Jedoch war die katholische Kirche fest in der Bevölkerung verankert und ihre moralische Vorreiterrolle unbestritten.

In der katholischen Kirchenführung war der mit dem Konkordat eingeschlagene Weg nicht unumstritten[67]. Zumal auch das NS-Regime nichts unversucht ließ, um die Gleichschaltung der katholischen Kirche zu erreichen[68]. Denn der preußische Ministerpräsident Hermann Göring lehnte einen „politischen Katholizismus“ ausdrücklich ab[69]. Diese Ablehnung wurde noch verstärkt, durch die vom Papst Pius XI. erlassene Enzyklika, die am Palmsonntag, dem 21. März 1937, verlesen wurde[70]. Die Enzyklika versuchte den Gläubigen eine Orientierung zu geben und kritisierte in diesem Zusammenhang die Weltanschauung des NS - Regimes[71]. Für die Verlesung der Enzyklika hatte Kardinal Faulhaber spezielle Vorgaben erarbeitet und vorgegeben[72].

Für die nationalsozialistische Führung war diese Enzyklika nichts anderes als eine Provokation, zumal auch die Reaktion der Bevölkerung so stark war, dass die zur Verlesung erstellten Sonderdrucke der Enzyklika den Verteilern förmlich „aus den Händen gerissen“ wurden[73].

Die Reaktion der NS-Regierung auf die Verlesung der Enzyklika hatte zur Folge, dass die in Folge der Unterzeichnung des Konkordats ausgesetzten „Devisen- und Sittlichkeitsprozesse“ wieder aufgenommen wurden[74].

In seinen öffentlichen Reden und weiteren Äußerungen ließ der Reichspropagandaminister Joseph Goebbels die Deutschen wissen, dass „Tausende von Geistlichen und Ordensbrüdern und Tausende von kirchlichen Sexualverbrechern planmäßige sittliche Vernichtung Tausender von Kindern und Kranken ” betrieben[75].

Insbesondere machte der Reichspropagandaminister deutlich, eine klare Grenze zwischen kirchlichem und staatlichem Handlungsbereich ziehen zu wollen. In diesem Zusammenhang verurteilte er die Hirtenbriefe der deutschen katholischen Bischöfe und betrachtete sie als eine Attacke auf den NS-Staat[76]. Da er seine Äußerung auch als eine Warnung an die katholische Kirche verstand, lebte das politische Spannungsverhältnis zwischen katholischer Kirche und Staat wieder auf[77].

Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges verschärften sich die Angriffe des NS-Regimes auf die katholische Kirche erheblich. Es kam insbesondere zu einem Entfallen des Religionsunterrichts in Berufsschulen ab 1940, darüber hinaus wurde das Schulgebet abgeschafft sowie kirchliche Symbole aus den Klassenräumen entfernt[78].

Trotz der in einem Hirtenbrief vom 26. Juni 1941 hiergegen geführten Klage durch die deutschen, katholischen Bischöfe, verstärkte das NS - Regime seine gegen die katholische Kirche gerichteten Unterdrückungsmaßnahmen[79].

Insbesondere der im Zeitraum 1940 bis 1942 erfolgte Klostersturm, in dessen Verlauf 123 Klöster enteignet und die betroffenen Ordensleute heimatlos gemacht wurden, rief einen erneuten öffentlichen Protest der Kirche hervor. Diese in einem erneuten Hirtenbrief der Öffentlichkeit dargelegten Unterdrückungsmaßnahmen des NS-Regimes erfasste nicht nur den Klostersturm sondern auch die Euthanasie[80]. In diesem Zusammenhang sind besonders erwähnenswert die Predigten von Clemens August Graf von Galen, dem Bischof von Münster, die er im Sommer 1941 hielt.

[...]


[1] Rede Adolf Hitlers zum 1. Mai 1933, in: Domarus, Max: Hitler-Reden und Proklamationen 1932 - 1945, Bd. I: Triumph, München 1962, S. 259.

[2] Süß, Winfried: „Dann ist keiner von uns seines Lebens mehr sicher!“, Bischof von Galen, der katholische Protest gegen die Euthanasie und der Stopp der ,Aktion T4’, in: Sabrow, Martin: Skandal und Diktatur, Göttingen, 2004, S. 106.

[3] Kuropka, Joachim (Hrsg.): Streitfall Galen. Studien und Dokumente, Münster, 2007.

[4] Dröge, Martin: Männlichkeit und „Volksgemeinschaft“, der westfälische Landeshauptmann Karl Friedrich Kolbow (1899-1945): Biographie eines NS - Täters, Paderborn, 2015, S. 66.

[5] Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft, Abhandlung des Communismus und des Socialismus als empiririscher Culturformen, Leipizig 1887.

[6] Plass, Hanno: Theorie versus Praktik, zu Ferdinand von Tönnies, in: Kindler, Anja, Oellers, Björn, Plass, Hanno (Hrsgs.): Theorie und Praxis, Beiträge zur Kritik der Gesellschaft, Berlin, 2011, S. 15

[7] Plass, in: Kindler, Oellers, Plass(Hrsgs.): Theorie und Praxis, Beiträge zur Kritik der Gesellschaft, Berlin, 2011, S. 15

[8] Krabbe, Wolfgang. R: Lebensreform/Selbstreform. , in: Krebs, Diethart, Reulecke, Jürgen (Hrsgs.): Handbuch der deutschen Reformbewegung 1880 - 1933, S. 74.

[9] Retterath, Jörn: „Was ist das Volk?“ : Volks- und Gemeinschaftskonzepte in der politischen Mitte in Deutschland 1917-1924, Berlin, 2016, S. 313 .

[10] Retterath, Berlin, 2016, S. 276 .

[11] Michael Wildt, „Volksgemeinschaft”, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 03.06.2014 http://docupedia.de/zg/wildt_volksgemeinschaft_v1_de_2014, S. 1

[12] Michael Wildt, „Volksgemeinschaft”, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 03.06.2014 http://docupedia.de/zg/wildt_volksgemeinschaft_v1_de_2014, S. 1

[13] Michael Wildt, „Volksgemeinschaft”, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 03.06.2014 http://docupedia.de/zg/wildt_volksgemeinschaft_v1_de_2014, S. 1

[14] Hobsbawm, Eric: Nationen und Nationalismus, Mythos und Realität seit 1780,Frankfurt am Main, 1991, S. .

[15] Walkenhorst, Peter: Nation - Volk - Rasse: Radikaler Nationalismus im Deutschen Kaiserreich 1890 - 1914, Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 176, Berlin, 2007, S. 333.

[16] Walkenhorst, Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 176, Berlin, 2007, S. 333.

[17] Walkenhorst, Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 176, Berlin, 2007, S. 333.

[18] Wildt, Michael: Volksgemeinschaft als politischer Topos in der Weimarer Republik, in: Alfred Gottwaldt/Norbert Kampe/Peter Klein (Hrsgs.), NS-Gewaltherrschaft. Beiträge zur historischen Forschung und juristischen Aufarbeitung, Berlin 2005, S. 25.

[19] Walkenhorst, , Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 176, Berlin, 2007, S. 334.

[20] Wildt, Michael: Volksgemeinschaft als politischer Topos in der Weimarer Republik, in: Alfred Gottwaldt/Norbert Kampe/Peter Klein (Hrsgs.), NS-Gewaltherrschaft. Beiträge zur historischen Forschung und juristischen Aufarbeitung, Berlin 2005, S. 25.

[21] Wildt, , in: Alfred Gottwaldt/Norbert Kampe/Peter Klein (Hrsgs.), NS-Gewaltherrschaft. Beiträge zur historischen Forschung und juristischen Aufarbeitung, Berlin 2005, S. 25.

[22] Wildt, in: Alfred Gottwaldt/Norbert Kampe/Peter Klein (Hrsgs.), NS-Gewaltherrschaft. Beiträge zur historischen Forschung und juristischen Aufarbeitung, Berlin 2005, S. 25.

[23] Wildt, in: Alfred Gottwaldt/Norbert Kampe/Peter Klein (Hrsgs.), NS-Gewaltherrschaft. Beiträge zur historischen Forschung und juristischen Aufarbeitung, Berlin 2005, S. 27.

[24] Rosenthal, Jacob: Die Ehre des jüdischen Soldaten. Die Judenzählung im Ersten Weltkrieg und ihre Folgen, Frankfurt am Main, 2007, S. 87.

[25] Kösters, Christoph: Katholisches Kirchenvolk 1933 - 1945, in: Kösters, Christoph, Ruff, Mark Edward: Die katholische Kirche im Dritten Reich, eine Einführung, Freiburg im Breisgau, 2011, S. 95.

[26] Raßlhoff, Steffen: Flucht in die nationale Volksgemeinschaft , das Erfurter Bürgertum zwischen Kaiserreich und NS-Diktatur, Veröffentlichung der historischen Kommission für Thüringen, Kleine Reihe Bd. 8, 2003, S. 239.

[27] Preuss, Hugo: Politik und Verfassung in der Weimarer Republik, Hugo Preuss Gesammelte Schriften, Vierter Band Politik und Verfassung in der Weimarer Republik, Tübingen, 2008, S. 73.

[28] Wildt, in: Alfred Gottwaldt/Norbert Kampe/Peter Klein (Hrsgs.), NS-Gewaltherrschaft. Beiträge zur historischen Forschung und juristischen Aufarbeitung, Berlin 2005, S. 29.

[29] Retterath, Berlin, 2016, S.

[30] Wildt, in: Alfred Gottwaldt/Norbert Kampe/Peter Klein (Hrsgs.), NS-Gewaltherrschaft. Beiträge zur historischen Forschung und juristischen Aufarbeitung, Berlin 2005, S. 29.

[31] Ebert, Friedrich: Schriften, Aufzeichnungen , Reden. 2 Bde, Dresden, 1926, S. 159.

[32] Wildt, in: Alfred Gottwaldt/Norbert Kampe/Peter Klein (Hrsgs.), NS-Gewaltherrschaft. Beiträge zur historischen Forschung und juristischen Aufarbeitung, Berlin 2005, S. 31.

[33] Wildt, in: Alfred Gottwaldt/Norbert Kampe/Peter Klein (Hrsgs.), NS-Gewaltherrschaft. Beiträge zur historischen Forschung und juristischen Aufarbeitung, Berlin 2005, S. 32.

[34] Wildt, in: Alfred Gottwaldt/Norbert Kampe/Peter Klein (Hrsgs.), NS-Gewaltherrschaft. Beiträge zur historischen Forschung und juristischen Aufarbeitung, Berlin 2005, S. 32.

[35] Neitzel, Sönke: Weltkrieg und Revolution 1914-1918/19, Berlin, 2008, S. 29.

[36] Kösters, in: Kösters, Ruff (Hrsgs.), Freiburg im Breisgau, 2011, S. 95.

[37] Kösters, in: Kösters, Ruff(Hrsgs.), Freiburg im Breisgau, 2011, S. 95.

[38] Wildt, Michael: Volksgemeinschaft als soziale Praxis, Eingangsstatement in: 4. Internationale Konferenz zur Holocaustforschung, 27. 1. - 29. 1. 2013 in Berlin, S. 4. ; Anmerkung: Bereits im 25-Punkte-Programm der NSDAP im Jahr 1920 wurde festgelegt, dass Staatsbürger nur derjenige sein könne, der Volksgenosse sei, also dem Volk in jeder Beziehung zugehörig war ; vgl. 25-Punkte-Programm der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (24.02.1920), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1920/nsdap-programm.html, Stand: 2.3.2017, 12:00h.

[39] Rede Adolf Hitlers zum 1. Mai 1933, in: Domarus,Max: Hitler Reden und Proklamationen 1932 bis 1945, Bd I: Triumph, München 1962, S. 259 f.

[40] vgl. Rede Adolf Hitlers zum 1. Mai 1933, in: Domarus,Max: Hitler Reden und Proklamationen 1932 bis 1945, Bd I: Triumph, München 1962, S. 259 f.

[41] Wilde: Frank: Armut und Strafe, zur strafverändernden Wirkung von Armut im Strafrecht, Wiesbaden, 2016, S. 166.

[42] Grode, Walter: Nationalsozialistische Moderne, rassenideologische Modernisierung durch Abtrennung und Zerstörung der gesellschaftlichen Peripherie, Frankfurt am Main, 1994, S. 8.

[43] Kösters, in: Kösters, Ruff, (Hrsgs.): Die katholische Kirche im Dritten Reich, eine Einführung, Freiburg im Breisgau, 2011, S. 95.

[44] Pohl, Rolf: Das Konstrukt Volksgemeinschaft’ als Mittel zur Erzeugung von Massenloyalität im Nationalsozialismus, in: Schmiechen-Ackermann, Detlef (Hrsg.): Mythos, wirkungsmächtige soziale Verheißung oder Realität im „Dritten Reich“ ?, Zwischenbilanz einer kontroversen Debatte, Paderborn, 2012, S. 70.

[45] Adorno, Theodor W.: Studien zum autoritären Charakter, Frankfurt am Main, 1973, S.13.

[46] Pohl, in: Schmiechen-Ackermann, Detlef (Hrsg.) Mythos, wirkungsmächtige soziale Verheißung oder Realität im „Dritten Reich“ ?, Zwischenbilanz einer kontroversen Debatte, Paderborn, 2012, S. 70.

[47] Vgl. Grode, Frankfurt am Main, 1994, S. 8.

[48] Kösters, in: Kösters, Ruff, Freiburg im Breisgau, 2011, S. 95.

[49] Volquardts, Elisabeth: Beamtenverbände im Nationalsozialismus, Gleischaltung zum Zwecke der Ausschaltung aufgrund politischer oder weltanschaulicher Gegnerschaft, dargestellt am Beispiel des Deutschen Beamtenbunds, des Verbandes Preußischer Polizeibeamten e.V. und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer e.V. , Kiel, 2001, S. 36.

[50] Volquardts, Kiel, 2001, S. 36.

[51] Steuwer, Janosch: Was meint und nützt das Sprechen von der Volksgemeinschaft?, Neuere Literatur zur Gesellschaftsgeschichte des Nationalsozialismus, in : Archiv für Sozialgeschichte, 53/2013,S. 520.

[52] Reichhold, P. Anselm: Die deutsche katholische Kirche zur Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945), St. Ottilien, 1992, S. 120.

[53] Kösters, , in: Kösters, Ruff(Hrsgs.): Die katholische Kirche im Dritten Reich, eine Einführung, Freiburg im Breisgau, 2011, S. 96.

[54] Kösters, , in: Kösters, Ruff(Hrsgs.): Die katholische Kirche im Dritten Reich, eine Einführung, Freiburg im Breisgau, 2011, S. 98.

[55] Kösters, , in: Kösters, Ruff(Hrsgs.): Die katholische Kirche im Dritten Reich, eine Einführung, Freiburg im Breisgau, 2011, S. 96.

[56] Wagner, Herbert: Die Gestapo war nicht allein... , politischer Staatsterror im deutsch-niederländischen Granzgebiet 1929 - 1945, Hagen, 2002, S. 346.

[57] Dröge, Paderborn, 2015, S. 66.

[58] Widmann, Peter: Sozialdarwinismus, in: Benz, Wolfgang, Graml Hermann, Weiss, Hermann (Hrsgs.): Ezyklopädie des Nationalsozialismus, Stuttgart, 1997, S. 739.

[59] Vgl. Widmann, Peter: Sozialdarwinismus, in: Benz, Wolfgang, Graml Hermann, Weiss, Hermann (Hrsgs.): Ezyklopädie des Nationalsozialismus, Stuttgart, 1997, S. 739.

[60] Vgl. Widmann, Peter: Sozialdarwinismus, in: Benz, Wolfgang, Graml Hermann, Weiss, Hermann (Hrsgs.): Ezyklopädie des Nationalsozialismus, Stuttgart, 1997, S. 739 ; Anmerkung: Dies war die Grundlage für die Aktion T4, gegen die Bischof von Galen im Sommer 1941 predigte.

[61] Vgl. Wildt, Michael: Charisma und Volksgemeinschaft, in: Zeithistorische Forschungen, Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 1 (2004), H. 1, URL: http://www.zeithistorische-forschungen.de/1-2004/id=4761, S. 102.

[62] Wagner, Herbert: Die Gestapo war nicht allein... , politischer Staatsterror im deutsch-niederländischen Granzgebiet 1929 - 1945, Hagen, 2002, S. 346.

[63] Wagner, Hagen, 2002, S. 346.

[64] Wagner, Hagen, 2002, S. 346.

[65] Benz, Wolfgang u. a. (Hrsg.), Enzyklopädie des Nationalsozialismus, 4. Aufl.,München, 2001, S. 193. ; Vgl. Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem deutschen Reich [Reichskonkordat], Vom 20. Juli 1933RGBI. IIS. 679), in Kraft seit 10. September 1933, S. 570, https://www.uni- trier.de/fileadmin/fb5/inst/IEVR/Arbeitsmaterialien/Staatskirchenrecht/Deutschland/Religionsnormen/Dritt er Teil A.pdf , zugegriffen am: 3. 2. 2017 12:54h. Anmerkung: Artikel 31 besagte, dass „diejenigen katholischen Organisationen und Verbände, die ausschließlic religiösen, rein kulturellen und karitativen Zwecken dienen und als solche der kirchlichenBehörde unterstellt sind, werden in ihren Einrichtungen und in ihrer Tätigkeit geschützt “

[66] Köhler, Joachim: Der deutsche Katholizismus zwischen Widerstand zur nationalsozialistischen Ideologie und nationalsozialistischer Loyalität, in: Bendel, Rainer (Hrsg.) : Die katholische Schuld? Katholizismus im dritten Reich - Zwischen Arrangement und Widerstand, Münster, 2004, S. 150.

[67] Anmerkung: Unter den deutschen Bischöfen gab es einen Konflikt zwischen den Bischöfen Bertram und Preysing. Bischof Preysing hatte bereits im Jahr 1933 darauf aufmerksam gemacht, welche Gefahren der Nationalsozialismus barg und warb unter den Bischöfen auch für eine Distanzierung, die jedoch keinen Erfolg hatte. Damit kritisierte Bischof Preysing den deutlich defensiveren Kurs des Bischofs bzw. Kardinals Bertram.

[68] Benz, Wolfgang u. a. (Hrsg.), Enzyklopädie des Nationalsozialismus, 4. Aufl., München, 2001, S. 193.

[69] Reichhold, P. Anselm: Die deutsche katholische Kirche zur Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945), St. Ottilien, 1992, S. 120.

[70] Reichhold, St. Ottilien, 1992, S. 121/126.

[71] Reichhold, St. Ottilien, 1992, S. 121. ; Anmerkung Die deutschen Bischöfe Preysing und von Galen sowie die Kardinäle Bertram, Faulhaber und Schulte hatten an der Entstehung maßgeblich mitgearbeitet.

[72] Reichhold, St. Ottilien, 1992, S. 127. Anmerkung: So hieß es in den Anweisungen: „Herkunft, Inhalt und Bedeutung dieser Botschaft verlangen, dass jeder Geistliche für einen vollen Besuch der nachmittägigen oder abendlichen Andacht Sorge trage, die Verlesung“

[73] Vgl. Reichhold, St. Ottilien, 1992, S. 127.

[74] Hockerts, Hans Günther: Die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester 1936-1937. Eine Studie zur nationalsozialistischen Herrschaftstechnik und zum Kirchenkampf, Mainz, 1971, S. 114.

[75] Vgl. Hockerts, Mainz, 1971, S. 114.

[76] Hockerts, Mainz, 1971, S. 115.

[77] Hockerts, Mainz, 1971, S. 117.

[78] Reichhold, St. Ottilien, 1992, S. 165.

[79] Reichhold, St. Ottilien, 1992, S. 173.

[80] Volk, Ludwig: Nationalsozialistischer Kirchenkampf und deutscher Episkopat, in: Bendel, Rainer (Hrsg.): Die katholische Schuld? , Katholizismus im dritten Reich - Zwischen Arrangement und Widerstand, Münster, 2004, S. 99.

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Details

Title
Bischof von Galen und die Volksgemeinschaft. Eine Analyse der Predigten vom Sommer 1941
College
RWTH Aachen University
Grade
2,0
Author
Year
2017
Pages
44
Catalog Number
V373172
ISBN (eBook)
9783668506695
ISBN (Book)
9783668506701
File size
515 KB
Language
German
Keywords
bischof, galen, volksgemeinschaft, eine, analyse, predigten, sommer
Quote paper
Julia T. (Author), 2017, Bischof von Galen und die Volksgemeinschaft. Eine Analyse der Predigten vom Sommer 1941, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/373172

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