UG (haftungsbeschränkt) versus Limited. Ein Vergleich der Rechtsformen bei der Unternehmensgründung


Dossier / Travail, 2014

23 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Faktoren für die Gegenüberstellung
2.1 Gesetzliche Regelungen
2.2 Vorgehensweise bei der Gründung
2.3 Gesellschaftsvertrag
2.3.1 Firmierung
2.3.2 Gesellschaftssitz
2.3.3 Gesellschaftsgegenstand
2.3.4 Stammkapital
2.4 Organe und Vertretung
2.5 Haftung

3 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1.: Übersicht: Aspekte der Gründung 8

1 Einleitung

Ab dem 1. November 2008 können sich die Unternehmer durch die Reformierung des GmbH-Rechtes für eine neue haftungsbeschränkte Unternehmensrechtsform - die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)1, oder abgekürzt UG (haftungs- beschränkt), entscheiden. Die Modernisierung war angesichts immer populär wer- denden britischen Gesellschaftsform Limited notwendig. Die Vorteile der englischen Limited bei der schnellen und kostengünstigem Gründung, sowie der erforderliche Stammkapital von nur einem Pfund, führten zu einem enormen Anstieg der Neuan- meldung dieser Rechtsform.2

Damit die deutsche GmbH konkurrenzfähig bleiben kann und um der Ausweitung der englischen Limited im deutschen Rechtsraum entgegenzusteuern, hat der deutsche Gesetzgeber zahlreiche Regeln des GmbHG überarbeitet und erweitert. Die wichtigsten Punkte sind in dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) festgehalten und sollen die Unternehmensgründung erleichtern und beschleunigen. Zusätzlich vereinfacht das MoMiG die Übertragung von Geschäftsanteilen, ermöglicht eine Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland, sichert den gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen, passt die Regelungen für Cash-Pooling und Eigenkapitalersatzrecht an.3

Das Ergebnis aus der Verfassung dieser Änderungen ist die Entstehung einer un- komplizierten, transparenten und flexiblen Rechtsform - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Die UG (haftungsbeschränkt) spricht vor allem kleinere Unter- nehmen mit niedrigem Stammkapital an, die die Haftung der Gesellschafter nahezu ausschließen wollen.

Im anschließenden Kapitel findet man eine Gegenüberstellung beider Rechtsformen - der deutschen UG und englischen Limited - in Bezug auf Gründung, Gesellschaftsvertrag, Haftung und das Ansehen im Geschäftsverkehr.

2 Faktoren für die Gegenüberstellung

2.1 Gesetzliche Regelungen

Die UG wird größtenteils wie eine GmbH geregelt. Dabei findet man die geltenden Vorschriften im GmbHG4. Die Ergänzungen, wie das für die Gründung erforderliche Stammkapital, die Firmierung, das Verbot von Sacheinlagen, die Rücklagenverpflichtung und die Verpflichtung zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung bei drohender Insolvenz, sind in dem § 5a zusammengefasst.5

Die wichtigsten Gesetzregelungen für die englische Limited sind in dem Companies Act 1985 enthalten.6 Dieser Regelwerk wurde umfassend reformiert und ergänzt durch Companies Act 2006. Zusätzliche wichtigen Regelungen für eine Limited sind das CDDA 1986, das die Eignung einer Person als Geschäftsführer beschreibt, und das Business Names Act 1985, das Namensgebung der Firma regelt.

Die Vorschriften zu der Gründung, Gesellschafterorganen und Anteilen einer Gesell- schaft enthalten GmbHG und CA 2006 gleichermaßen. Die GmbHG behandelt in Ihre Paragraphen zusätzlich die wesentlichen Themen des Stammkapitals und der Haf- tungsbeschränkung. Obwohl die CA 2006 über 1.300 Einzelregelungen enthält, wer- den diese Aspekte nicht explizit aufgenommen. Im Vergleich zu dem deutschen Re- gelwerk GmbHG, das in 85 Paragraphen unterteilt ist, gestaltet sich der Überblick über eine CA 2006 ohne fachmännischer Unterstützung als schwierig. Die Informati- onsbeschaffung zur Einhaltung der breitgestreuten Regelwerke der Limited stellt ei- nen hohen Anspruch an die Unternehmer.

2.2 Vorgehensweise bei der Gründung

Die Schritte bei Gründung eine UG (haftungsbeschränkt) sind identisch zu der Grün- dung einer GmbH. Folgende fünf Phasen sind bei einer UG-Neugründung zu beach- ten7:

- Abschluss eines Gesellschaftsvertrages beim Notar oder Rechtsanwalt.
- Oft werden hierzu Musterprotokolle verwenden. Bei zusätzlichen Regelungen kann ein Notar auch einen individuellen Gesellschaftsvertrag aufsetzen.
- Ernennung der Geschäftsführer gemäß § 6 Geschäftsführer.

In dieser Phase wird i.d.R. ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag aufgesetzt.

- Eröffnung eines Bankkontos für die Gesellschaft und Einzahlung des Stamm- kapitals.
- Eintragung ins zuständige Handelsregister, sowie Prüfung durch das Gericht und öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt in der Gemeinde mit anschließender automatischer Anmeldung beim Finanzamt und Berufsgenossenschaft. Hierbei müssen ggf. die Vorschriften für genehmigungspflichtige Gewerbe be- achtet werden.

Bei der Gründung einer UG wird nach der Anzahl der Gesellschafter unterschieden8:

- Einpersonen-UG
- Mehrpersonen-UG mit bis zu drei Gesellschafter
- Mehrpersonen-UG mit mehr als drei Gesellschafter

Die wesentliche Unterschiede in Regularien der Gründungphase sind in der Tabelle 1 dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1.: Übersicht: Aspekte der Gründung9

Die Gründungskosten setzen sich zusammen aus10:

- Notarielle Beurkundung des Musterprotokolls
- Anfertigung der Gesellschafterliste
- Eintragungskosten für das Registergericht
- Einzahlung Stammeinlage
- Kosten der Bekanntmachung

Je nach Höhe der Stammeinlage und Arten der Bekanntmachung können die Grün- dungskosten schwanken. Das Forschungsprojekt aus dem Jahr 2010 des Institutes für Mittelstandforschung in Bonn hat gezeigt, dass die administrativen Kosten der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) in verschiedenen Bundesländer zwischen 141€ z.B. in Hessen und 191€ in Bayern schwanken.11

Die Dauer der Gründungsverfahren wurde ebenfalls in diesem Forschungsprojekt analysiert. Im Durchschnitt werden für die Gründung 7,52 Arbeitstage benötigt. Die schnellste Bearbeitung mit 4,25 Arbeitstagen erfolgt in Bremen und MecklenburgVorpommern, die längste, zufolge einer speziellen Prüfung der Finanzämter, mit 18,25 Arbeitstagen in Sachen-Anhalt.12

Die Gründung einer Limited läuft unabhängig davon, ob die Gesellschaft ihren eigentlichen Sitz in oder außerhalb von Großbritannien plant, ausschließlich nach englischer Gesetzgebung ab.

Für eine Neugründung werden vier Formulare benötigt. Folgende Dokumente werden gemäß Section 10 CA 1985 beim Companies House in Cardiff eingereicht:13

- Memorandum of Association
- Articles of Association
- Form 10
- Form 12

Sowohl für Memorandum of Association, als auch für Articles of Association gibt es Muster, die vom Secretary of State erstellt wurden und gerne bei der Neugründungen genutzt werden. Die Gebühren für die Eintragung variieren nach Art der Übermittlung und der Bearbeitungsdauer. Zum Beispiel für eine Eintragung per Software fällt ein Betrag von 13 £ an. Für eine Bearbeitung innerhalb eines Tages bei einer Softwareanmeldung werden 30 £ verrechnet. Die Abwicklung der Unterlagen in Papierform kostet 40 £ als Standard und 100 £ als Express.14

Das Memorandum of Association fasst die Satzungsregelung mit Außenwirkung zusammen. Folgende Angaben sind feste Bestandteile des MoA15:

- Name der Gesellschaft
- Firmensitz
- Gesellschaftszweck
- Höhe des Gesellschaftskapitals und seine Stückelung
- Haftungsbeschränkung
- Namen der Gründer und deren Anteile an der Gesellschaft

Das Articles of Association beschreibt die Satzungsregelungen mit Innenwirkung. Dazu gehören Modalitäten zur Ernennung, Abberufung und Anzahl der Directors, Verwaltungsmaßnahmen, Ablauf der Gesellschafterversammlung, Übertragung von Anteilen und Dividendenausschüttung.16

Die Form 10 beinhaltet den Name und die Adresse der Gesellschaft, sowie die Angaben zu den Directors und dem Secretary mit Namen, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität und Beruf.

In Form 12 ist eine eidesstattliche Erklärung der Gründer hinterlegt. Diese bestätigt, dass die Gesellschaft gemäß den Vorschriften des Companies Act 1985 gegründet wird.

Die notarielle Begleitung bei der Gründung der Limited ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es genügt eine Unterzeichnung von Gründungsdokumente durch alle Gesellschafter und einen Zeugen.

Die eingereichten Dokumente werden vom Registrar of Companies geprüft. Die Eintragung wird abgelehnt, wenn der Name der Gesellschaft unerlaubt oder bereits vorhanden ist, oder der Gesellschaftszweck Gesetzeswidrigkeiten aufweist. Nach erfolgreicher Prüfung bekommen die Gesellschafter die Gründungsbescheinigung. Mit der Ausstellung der Gründungsbescheinigung gilt die Limited als juristische Person, deren Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist.

2.3 Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Fundament einer Gesellschaft und eine unentbehrli- che Komponente bei der Gründung, sowohl einer deutschen UG (haftungsbe- schränkt), als auch einer englischen Limited. Damit ein Gesellschaftsvertrag rechts- sicher und schnell erstellt werden kann, stehen beiden Rechtsformen Musterprotokol- le zur Verfügung.

Die Form des Gesellschaftsvertrages wird im zweiten Paragraph des GmbHG beschrieben. Die Musterprotokolle nach GmbHG für des vereinfachte Verfahren sind nur für Gesellschaften mit höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer geeignet.17 Die Informationen, die ein Gesellschaftsvertrag nach GmbHG enthalten muss, sind im dritten Paragraph festgehalten:18

- Firmennamen und den Sitz der Gesellschaft,
- Gegenstand des Unternehmens,
- Höhe des Stammkapitals,
- Zahl und die Nennbeträge von Geschäftsanteilen der Gesellschafter

Ein Gesellschaftsvertrag der englische Limited bezieht sich auf das Memorandum of Association und Articles of Association. Die beiden Teile beschreiben, wie bei der deutschen UG (haftungsbeschränkt), wichtige Regelungen der Innen- und Außenverhältnisse. Wichtig ist die Liability Clause im Gesellschaftsvertrag zu vermerken, mit der die Limited die angestrebte Haftungsbeschränkung erlangt.19

Im Folgenden werden wichtige Bestandteile der Gesellschaftsverträge der UG (haftungsbeschränkt) und der Limited genauer beschrieben.

[...]


1 Im Folgenden UG (haftungsbeschränkt).

2 vgl. Freudenberg, T. (2006), http://goo.gl/H5LmYe, 18.05.2014

3 vgl. BMJ (2008), S. 1-7.

4 vgl. Volkelt, L. (2011), S. 18.

5 vgl. BMJV (2014), § 5a, http://goo.gl/Pk2iXP, 18.05.2014.

6 vgl. Heinz, V.G. (2006), §1 Rn.1f.

7 vgl. Streck/Schwedhelm in Formularbuch Recht und Steuern (2008), A. 6.00 Rn. 4.

8 vgl. Volkelt, L. (2011), S. 23.

9 vgl. Volkelt, L. (2011), S. 24.

10 vgl. Volkelt, L. (2011), S. 28.

11 vgl. Holz, M. (2011), S. 18.

12 vgl. Holz, M. (2011), S. 17.

13 vgl. Brinkmeier, Mielke (2007), S. 23ff.

14 vgl. Companies House (2014), http://goo.gl/ZsRgxk,18.05.2014.

15 vgl. Matuszok, Segner (2009), S.16.

16 vgl. Brinkmeier, Mielke (2007), S. 30ff.

17 vgl. BMJV (2014), § 2, http://goo.gl/Pk2iXP, 18.05.2014.

18 vgl. BMJV (2014), § 3, http://goo.gl/Pk2iXP, 18.05.2014.

19 vgl. Haack, H.; Nave, J. C. (2008), Rn. 344.

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
UG (haftungsbeschränkt) versus Limited. Ein Vergleich der Rechtsformen bei der Unternehmensgründung
Université
University of Applied Sciences Braunschweig / Wolfenbüttel; Salzgitter
Note
1,3
Auteur
Année
2014
Pages
23
N° de catalogue
V373609
ISBN (ebook)
9783668524132
ISBN (Livre)
9783668524149
Taille d'un fichier
740 KB
Langue
allemand
Mots clés
Unternehmergesellschaft, UG, Ltd, GmbH, Unternehmensrechtsform, Limited, Firmierung, Gesellschaftssitz, Gesellschaftsvertrag
Citation du texte
Ivan Konovalov (Auteur), 2014, UG (haftungsbeschränkt) versus Limited. Ein Vergleich der Rechtsformen bei der Unternehmensgründung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/373609

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