Das Verständnis von Freiheit bei Thomas Hobbes im Naturzustand und nach der Vergesellschaftung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2016

19 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


INHALT

1. Einleitung

2. Leviathan

3. Das Verständnis von Freiheit bei Hobbes
3.1. Freiheit im Naturzustand
3.2. Freiheit im gesellschaftlichen Zustand
3.3. Vergleich
3.4. Auswertung

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. EINLEITUNG

Im heutigen Zeitalter der Postmoderne sind die Begriffe Freiheit und Sicherheit nicht mehr wegzu­denken. Politische Programme, gesellschaftliche Gruppen und Massenmedien diskutieren über das Freiheit- und Sicherheitsmotiv der Menschen des Landes. Seit Jahrzehnten profitieren wir in der Bundesrepublik Deutschland von unseren Freiheitsrechten, wie der Freiheit des Einzelnen, der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit etc. Doch wie sahen die Freiheiten der Menschen vor fast einem halben Jahrtausend aus? Zur Zeit von Philosoph und Staatstheoretiker Thomas Hobbes, der 1588 geboren ist, waren die Menschen von Furcht, Bürgerkriegen, Unruhen, kolonialen Eroberungen und Religionskämpfen geprägt. In seiner autobiographischen Arbeit sagt Thomas Hobbes selbst, seine Mutter habe bei der Geburt auch seinen Zwilling zur Welt gebracht, nämlich die Furcht, und diese würde er im Leben nicht mehr loswerden (vgl. Engel 2010: 59f.). Auch der Theoretiker diskutierte den Freiheitsbegriff und die Freiheit der Menschen in seinen Werken. Im Rahmen dieser Hausarbeit liegt der Fokus auf dem Verständnis von Freiheit bei Hobbes, jedoch losgelöst von den zeitgeschichtlichen Ereignissen zur damaligen Zeit. Die zu erar­beitende Forschungsfrage lautet: Inwieweit unterscheidet Hobbes die Freiheit der Menschen im Naturzustand von der Freiheit nach der Vergesellschaftung? Mithilfe der Primärquelle „Leviathan “ wird im ersten, deskriptiven Teil ein Überblick über Thomas Hobbes und seine Staatstheorie den „Leviathan“ geboten, die Freiheit im Naturzustand und die Freiheit nach der Vergesellschaftung dargestellt, um diese im zweiten Teil mit der Methode des Vergleichs gegenüberzustellen und Gemeinsamkeiten und Gegensätze zu erkennen. Nach der Analyse, werden in der Auswertung die vergleichbaren Punkte zusammengefasst und im Fazit die These, dass die Freiheit im Naturzustand eine Ursache für die Errichtung des Leviathan und die Einschränkung der Freiheit nach der Verge­sellschaftung ist, relativiert oder bestätigt. Am Ende dieser Hausarbeit werden Schlussfolgerungen gezogen und noch offen stehende Fragen, beziehungsweise einen Blick auf den heutigen Freiheits­begriff, gegeben. Als Basis der Hausarbeit dient neben Hobbes Werk dem „Leviathan“ (1651), „De Cive“ (1642) als Unterstützung, sie zieht allerdings auch weitere Sekundärquellen hinzu (vgl. Rem- bold 2006: 87). Der Fokus liegt grundsätzlich auf dem Verständnis von Freiheit. Anthropologische, historische und staatstheoretische Fakten werden nur im Zusammenhang mit dem Freiheitsbegriff und für das grundlegende Verständnis erläutert, da eine ausführliche Ausarbeitung über den Rahmen dieser Arbeit hinausgehen würde. Nach einem ersten Einblick in die Forschungsliteratur wurde deutlich, dass sehr viele Untersuchungen, auch im Vergleich mit anderen Theoretikern, vor allem im

Bereich des Menschenbildes und des Gesellschaftsvertrag durchgeführt wurden, der Begriff der Freiheit zwar nicht vernachlässigt, allerdings nicht so häufig interpretiert wurde.

2. LEVIATHAN

Mit seinem Werk „Leviathan “ legt Hobbes einen Grundbaustein für die zukünftigen Entwicklungen der Politischen Theorie und Ideengeschichte. Er vereint Naturwissenschaft, die Anthropologie des Menschen, Politik und Religion in einem Band und legitimiert seinen Prototypen des „Leviathan“. Zwei seiner bekanntesten Argumente sind folgende: Das erste bezieht sich auf die Auffassung, dass im Naturzustand der Menschen ein Krieg aller gegen aller besteht und das zweite lautet, dass der Mensch dem Menschen ein Wolf sei (vgl. Hobbes 1959: 59; Hobbes 1984: 122). Diese zwei Aspek­te werden im Verlauf näher erläutert. Der Leviathan ist aufgeteilt in vier Teile, den Menschen, den Staat, den christlichen Staat und das Reich der Finsternis. Fundament dieser Hausarbeit sind die er­sten zwei Teile. Thomas Hobbes beginnt in dem Abschnitt „Vom Menschen“ mit grundlegenden Definitionen und Darlegungen über die Empfindung, die Sprache, Vernunft, Wissenschaft und das Denken, um auf diesen Definitionen aufzubauen und die darauf folgenden Gedankengänge legitim darzustellen. Denn jede wissenschaftliche Arbeit muss strukturiert sein und „klare Wörter sind das Licht des menschlichen Geistes, aber nur, wenn sie durch exakte Definitionen geputzt und von Zweideutigkeiten gereinigt sind“ (Hobbes 1984: 52).

Die Legitimation des Leviathan beginnt Thomas Hobbes mit der Anthropologie des Menschen. Laut Hobbes sind von Natur aus alle Menschen gleich, unterscheiden sich allerdings in der Verschieden­heit ihrer Leidenschaften. Die individuelle Ausprägung der jeweiligen Leidenschaften, wie dem Streben nach Macht und Ansehen, sieht er als größte Ungleichheit der Lebewesen (vgl. Hobbes 1984: 71ff). Das Streben nach Macht ist, laut Verfasser, ein natürlicher Bestandteil eines jeden In­dividuums und kristallisiert sich heraus, da jeder Einzelne die Sicherstellung seines zukünftigen Lebens und Machtverlust fürchtet (vgl. Hobbes 1984: 97ff.). Allgemein konnotiert Thomas Hobbes die Leidenschaften negativ, da sie in der menschlichen Natur zu Konkurrenz und Machtkampf führen: „Der Mensch dagegen, der es liebt, sich mit anderen zu vergleichen, kann nur an Außeror­dentlichem Geschmack finden“ (Hobbes 1984: 165). Neben den Leidenschaften zählen Erfahrung und Vernunft zu dem Verstand. Hobbes vergleicht Vernunft mit der Mathematik und erklärt, dass sie eng mit den Leidenschaften zusammenhängt und die Auswirkungen derer entscheidet (vgl. Hobbes 1984: 45ff./54ff; Rembold 2006: 9).

Die wesentlichen Punkte seines Menschenbildes bestehen darin, der Mensch sei in erster Linie an der Sicherung der eigenen Bedürfnisse interessiert und will seinen eigenen Nutzen stets max­imieren. Grundlegend streben Menschen nach Selbsterhaltung und handeln in Eigeninteresse. Sie wollen ihr Leib und Wohl sichern und arbeiten auf mehr Anerkennung, Reichtum und Ehre hin. Ergo entsteht Neid, sobald ein anderer in unmittelbarem Umfeld mehr Güter besitzt oder zu mehr fähig ist. Sie stehen in einem ständigen Wettbewerb, Konkurrenzkampf und misstrauen sich gegen­seitig (vgl. Hobbes 1984: 96ff.). Hobbes’ Anthropologie stellt dar, dass zwar viele Menschen Ver­nunft besitzen, viele sie allerdings nicht anwenden. Die geistigen Fähigkeiten sind unter ihnen gle­ich verteilt, jeder schult und bildet sie anders aus. Frauen und Männer müssen selbst nachdenken und dürfen sich nicht auf das Urteil der anderen verlassen (vgl. Hobbes 1984: 70ff.). Mit diesem Ausgangspunkt entsteht Misstrauen, Egoismus, Eigeninteresse und schließlich auch Neid, Unruhen und laut Hobbes ein „Krieg eines jeden gegen jeden“ (Hobbes 1984: 122). Auf den Punkt gebracht sieht Hobbes in dem Menschen ein materialistisches, stets am Eigennutz orientiertes Lebewesen, das von Konkurrenzgedanken, Mistrauen und Furcht gegenüber Mitmenschen geleitet wird. All dies läge in seiner Natur und bringe Unruhen untereinander hervor (vgl. Hobbes 1984: 97f./119ff.; Rem- bold 2006: 344). Obwohl im Naturzustand alle Menschen gleich sind, besteht dennoch für den Einzelnen eine Gefahr, da sich abhängig von der jeweiligen Erfahrung und dem jeweiligen Charak­ter stärkere und schwächere Mitmenschen entwickeln. Durch die unbegrenzte Freiheit eines jeden und das Recht auf alles im Naturzustand - Hobbes setzt hier Freiheit mit Recht gleich - besteht par­allel eine Bandbreite an Möglichkeiten zur eigenen Selbstbewahrung, als auch eine Bandbreite an Gefahren durch andere (vgl. Hobbes 1984: 119f.). Mit dem Recht eines jeden auf alles im Naturzus­tand und die Freiheit „seine natürlichen Veranlagungen entsprechend der rechten Vernunft zu ge­brauchen“ existiert keine Gerechtigkeit und Eigentum (Rembold 2006: 103). Erst mit der Entste­hung des Leviathan, wenn sich die Gerechtigkeit hauptsächlich auf die Einhaltung von Verträgen bezieht, entwickelt sich Gerechtigkeit und Besitz von Gütern (vgl. Hobbes 1959: 76f.; Hobbes 1984: 139ff.; Rembold 2006: 102). Die Freiheit der Individuen im Naturzustand erläutert Punkt 3.1. näher. Als höchstes Ziel der Menschheit wird die Glückseligkeit erwähnt, welche aufgrund der per­manenten Bewegung eines jeden Lebens jedoch nicht erreicht werden kann. Für den Bürger liegt das höchste Gut in dem Zustand des Friedens (vgl. Hobbes 1984: 66/97).

Im Naturzustand präsentiert Thomas Hobbes zwei natürliche Gesetze und Regeln der Vernunft. Das erste besteht darin, den Frieden zu suchen und ihn zu wahren, das zweite natürliche Gesetz sagt aus, dass jedes Individuum, solange dies auch andere tun und dadurch der Frieden gesichert werden kann, auf das Recht auf alles verzichten sollen (vgl. Hobbes 1984: 127). Die Sittenlehre reicht je­doch nicht aus, um das zufriedene Leben zu sichern. Mit dem skizzierten Menschenbild legitimiert Hobbes die Errichtung des Leviathan, damit Bürger nicht unter ständiger Furcht, sondern in Frieden und Freiheit leben können (vgl. Hobbes 1984: 133f.). Die Menschen stimmen aus freien Willen einem Gesellschaftsvertrag zu, um die Konfliktnatur einzudämmen und unter einer künstlich geschaffenen Ordnung friedlich zu leben. Denn, der „Mensch ist ganz schlicht nicht 'born fit for society', ob er nun den Frieden will oder nicht; also auch nicht der Christ, der Fromme, der Gerechte. Die Willensqualität, die ,gute' oder 'böse' Natur des Menschen, ist für die Hobbessche Staatslehre vollkommen irrelevant. Die Menschheit ist von Natur zum Frieden unfähig, nicht (bloß) unwillig“ (Geismann 1997: 230).

Die Notwendigkeit besteht in einer künstlichen Ordnung mit einer höheren Gewalt und Sanktions­maßnahmen, dem „Schwert der Gerechtigkeit“ (Hobbes 1959: 133). Die Leidenschaften der Men­schen müssen durch Gesetze kontrolliert werden, um sie zu erziehen und gewaltsame und kriegerische Folgen zu verhindern (vgl. Hobbes 1984: 125). Mit der Aufhebung des Naturzustandes und durch eine autonom getroffene Entscheidung den Leviathan zu errichten, unterliegen die Bürger dem Gesetz und somit Gehorsam. Die freiwillige Vergesellschaftung wird von den Menschen auch getroffen, weil ihnen der Staat Schutz und Sicherheit gewährleisten kann, den sie im Naturzustand nicht besitzen (vgl. Rembold 2006: 104). Den Staat definiert Hobbes als:

„eine Person (...), bei der sich jeder einzelne einer großen Menge durch gegenseitigen Vertrag eines jeden mit jedem zum Autor ihrer Handlungen gemacht hat, zu dem Zweck, daß sie die Stärke und Hilfsmittel aller so, wie sie es für zweckmäßig hält, für den Frieden und die gesamte Verteidigung einsetzt“ (Hobbes 1984: 167).

Mit dem Gesellschaftsvertrag wird die Macht und die Rechte auf einen oder mehrere Repräsentan­ten übertragen, die das ganze Volk auf einen Willen reduzieren. Die wesentliche Aufgabe des Staates besteht darin, das Wohl der Bürger und ihren Schutz und Frieden sicherzustellen. Der Gesellschaftsvertrag wurde nur unter den Bürgern abgeschlossen, der Souverän tritt in keinen Ver­trag mit den Bürgern ein (vgl. Hobbes 1984: 162ff.). Somit ist er auch nicht für Fehlentscheidungen haftbar, da er lediglich im Willen der Bürger handelt und ihre Rechte übertragen bekommen hat (vgl. Hobbes 1984: 168ff.). Im Zuge des dritten natürlichen Gesetzes wird garantiert, dass gegen­seitige Verträge und der Gesellschaftsvertrag von beiden Parteien eingehalten werden (vgl. Hobbes 1984: 139). Mit diesem Gesetz, zusätzlich eingesetzten Sanktionsmaßnahmen in Form von Bestraf­ung und somit ausgelöster Furcht wird Gehorsam gesichert (vgl. Hobbes 1984: 166f./293ff.). Der Souverän kann am Besten die bürgerliche Ordnung gewährleisten und den öffentlichen Willen vertreten. Er vertritt laut Hobbes’ „organische(m) Erklärungsansatz (...) den Verstand und das Gedächtnis im Staatskörper“ (Rembold 2006: 113f.). Der Souverän steht zum Staat im gleichen Verhältnis „wie die Seele zum Körper“ (Hobbes 1959: 146). Um das allgemeine Wohl zu schützen und den Frieden zu sichern, hält der Souverän das Eigentum des Landes inne. Allgemein gesagt darf der Staat über die Güter und ihre Verteilung, beziehungsweise Verwendung entscheiden. In den natürlichen Gesetzen ist festgeschrieben, dass Güter, die geteilt werden können, dies auch werden und unteilbares Eigentum gemeinsam genutzt wird (vgl. Hobbes 1984: 174/235f.; Hobbes 1959: 106). Gerechtigkeit bedeutet für Hobbes, dass abgeschlossene Verträge eingehalten und zu beider Seiten erwartungsgemäß erfüllt werden. Bei Streitigkeiten agiert der Souverän als Schiedsrichter, entscheidet über Belohnungen und Bestrafungen und kontrolliert, ob Gesetze eingehalten werden (vgl. Hobbes: 1984: 174; Hobbes 1959: 135).

3. DAS VERSTÄNDNIS VON FREIHEIT BEI HOBBES

Dem Begriff der Freiheit schenkt Thomas Hobbes in vielen seiner politischen Werke Bedeutung. Ob 1640 in „The Elements of law“, 1642 „De cive“ oder schließlich im Jahre 1651 mit dem „Leviathan“: in allen Werken stützt er sich auf das Verständnis von Freiheit (vgl. Skinner 2008: 14f). Mit dem Leviathan widmet er dem Thema ein eigenes Kapitel und erläutert unter Punkt 21 „von der Freiheit der Untertanen“ seine Definition und Auffassung des freien Handelns (vgl. Skin­ner 2008: 82). Im Folgenden wird das Verständnis von Freiheit im Naturzustand und nach der Vergesellschaftung skizziert um beide Aspekte schließlich im Vergleich gegenüberzustellen.

3.1. FREIHEIT IM NATURZUSTAND

Im Allgemeinen definiert Thomas Hobbes Freiheit als:

„das Fehlen von Widerstand, wobei ich unter Widerstand äußere Bewegungshindernisse verstehe. Dieser Begriff kann ebensogut auf vernunft- und leblose Dinge wie auf vernünftige Geschöpfe an­gewandt werden. Denn alles, was in der Weise angebunden oder eingeschlossen ist, daß es sich nur innerhalb eines gewissen Raums bewegen kann, der durch den Widerstand eines äußeren Körpers bestimmt wird, hat, wie wir sagen, keine Bewegungsfreiheit“ (Hobbes 1984: 202).

Er bezieht sich mit seiner Definition auf die Grundlage der Bewegung und erklärt, dass Freiheit dann vorhanden ist, wenn kein physischer Widerstand der Bewegung im Weg steht. Ergo besteht körperliche Freiheit dann, wenn Hindernisse abwesend sind und sich dieser Körper bewegen kann, ohne durch physische Hemmnisse gestört zu werden oder auf Widerstände zu treffen (vgl. Hobbes 1984: 126/202f.). Er unterscheidet zwischen der Freiheit etwas zu tun, zu bewegen, und der Fähigkeit, beziehungsweise dem Vermögen, etwas zu tun. Hier nennt er Beispiele von Wasser und einem kranken Menschen. Wenn bei einer Handlung ein äußeres Hindernis auftaucht, ist derjenige handlungsunfähig gemacht worden und besitzt nicht die Freiheit sie durchzuführen. Wenn die Handlung aufgrund der „eigenen Konstitution“ nicht ausgeführt werden kann, dann ist derjenige nicht unfrei, sondern ihm fehlt es an Fähigkeit (vgl. Hobbes 1984: 202f.; Skinner 2008: 88). Auf das Beispiel bezogen, fehlt einem Menschen, der krank im Bett liegt, nicht die Freiheit etwas zu tun, sondern das Vermögen. Hobbes schließt aus der Definition, dass ein Mensch dann ein freier Mensch ist, wenn er „nicht daran gehindert ist, Dinge, die er auf Grund seiner Stärke und seines Verstandes tun kann, seinem Willen entsprechend auszuführen“ (Hobbes 1984: 202). Er ist der Ansicht, dass der Mensch von Natur aus „ungesellig“ ist und „einen Hang zur Freiheit“ habe (Rembold 2006: 98). Somit bezeichnet er die Freiheit der Menschen im Naturzustand als:

„das natürliche Recht, (...) ist die Freiheit eines jeden, seine eigene Macht nach seinem Willen zur Erhaltung seiner eigenen Natur, das heißt seines eigenen Lebens, einzusetzen und folglich alles zu tun, was er nach eigenem Urteil und eigener Vernunft als das zu diesem Zweck geeignetste Mittel ansieht“ (Hobbes 1984: 125f.).

Der Staatstheoretiker versteht unter dem natürlichen Freiheitsbegriff somit nicht nur „sui iuris [1]" zu sein, oder ohne eine Abhängigkeit zu leben, sondern er sieht das Recht darin, alles zu tun, was für die Selbsterhaltung des eigenen Lebens notwendig ist (vgl. Skinner 2008: 101). Im Naturzustand liegt der Fokus jedes Menschen auf sich selbst und Selbsterhaltung steht an vorderster Stelle. Der Mensch entscheidet, welche Mittel er zur Selbsterhaltung benötigt und wie er seine Macht und Zukunft am besten sichern kann (vgl. Geismann 1997: 236). Folglich kann ein freier Mensch im natürlichen Zustand sein Leben eigenwillig und unabhängig „vom Willen anderer führen“ (Skinner 2008: 98) und muss nicht damit rechnen „willkürlich daran gehindert zu werden, seine gewählten Ziele anzustreben“ (Skinner 2008: 98). Thomas Hobbes richtet die Definition und das Verständnis der Freiheit auf die Bewegung eines Körpers. Laut seiner Auffassung kann etwas, das nicht bewegt wird, auch nicht behindert werden. Hier wendet er ein Beispiel des Weges an. Er sagt, wenn es heißt, dass der Weg frei ist, so bezieht sich die Freiheit nicht auf den Weg direkt, sondern auf den Menschen, der den Weg entlang gehen kann, ohne durch ein äußeres Hindernis blockiert zu werden

[...]


[1] Unabhängig, gewaltfrei, sein eigener Herr sein (vgl. Skinner 2008: 101).

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Das Verständnis von Freiheit bei Thomas Hobbes im Naturzustand und nach der Vergesellschaftung
Hochschule
Technische Universität Darmstadt  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Politische Theorie
Note
1,7
Autor
Jahr
2016
Seiten
19
Katalognummer
V373678
ISBN (eBook)
9783668509399
ISBN (Buch)
9783668509405
Dateigröße
509 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Thomas Hobbes Freiheit Politische Theorie Ideengeschichte Naturzustand Vergesellschaftung Leviathan, Thomas Hobbes, Freiheit, Politische Theorie, Ideengeschichte, Naturzustand, Vergesellschaftung, Leviathan
Arbeit zitieren
Anna Stöckl (Autor:in), 2016, Das Verständnis von Freiheit bei Thomas Hobbes im Naturzustand und nach der Vergesellschaftung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/373678

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Das Verständnis von Freiheit bei Thomas Hobbes im Naturzustand und nach der Vergesellschaftung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden