Zunächst wird in der Arbeit kurz auf die Notwendigkeit eines Jahresabschlusses eingegangen, bevor ein Überblick über die Entstehung des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz gegeben wird. Danach werden die geänderten Schwellenwerte kurz beleuchtet, da auch die Umsatzerlöse hiervon betroffen sind. Anschließend wird in Bezug auf die Umsatzerlösdefinition näher darauf eingegangen, inwiefern es Unterschiede zwischen neuer und alter Gesetzesrechtlage gibt und in welchen Bereichen sich größere Umstellungen ergeben. Anschließend wird untersucht, welche Folgewirkungen sich für die einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn – und Verlustrechnung ergeben, wobei ein besonderes Augenmerk auf den Wegfall des außerordentlichen Postens gelegt wird. Im Verlauf der gesamten Analyse werden praxisnahe Beispiele zur Veranschaulichung aufgegriffen. Abschließend erfolgt eine kurze Zusammenfassung über die Arbeit. Im Fazit wird erläutert, ob die Änderung der Umsatzerlösdefinition EU-Richtlinienkonform umgesetzt wurde.
Um sechs Uhr klingelt der Wecker, auf dem „Made in China“ steht. Zum Frühstück wird südafrikanischer Kaffee getrunken und ein Brot mit holländischem Käse gegessen. Dazu läuft eventuell noch ein Radio, aus dem zumeist englische und amerikanische Musik ertönt. Auf dem Weg zur Arbeit sieht man deutsche, japanische, schwedische oder auch französische Automarken an einem vorbeifahren. Im Büro angekommen wird der Laptop eingeschaltet, der wahrscheinlich mit einer amerikanischen Software und chinesischer Hardware arbeitet. Nach der Arbeit geht man dann noch schnell in den Supermarkt und hat die Wahl zwischen der Palette aus heimischen und ausländischen Waren, wie z.B. zwischen dem argentinischen Rindsteak oder doch der original italienischen Pasta. Zu Hause angekommen, wird noch schnell die Waschmaschine angestellt, in welcher die Kleidung aus Bangladesch gewaschen wird. Anschließend wird auf dem schwedischen Sofa noch ein Film aus Hollywood mit französischem Wein genossen, bevor das Bett ruft. Fakt ist, dass der heutige Mensch mehr und mehr mit ausländischen Produkten in Berührung kommt. Damit einhergehend wird deutlich, dass der heutige Absatzmarkt eine starke weltwirtschaftliche Verflechtung benötigt. Durch die stark steigende Globalisierung und Vernetzung des 21. Jahrhunderts wird es immer notwendiger, rechtliche Hürden zu nehmen und Auslegungsschwierigkeiten zu beseitigen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Grundlagen zum Jahresabschluss und BilRUG
2.1 Zwecke des Jahresabschlusses
2.2 BilRUG
2.2.1 Gesetzesentstehung
2.2.2 Erstanwendung
2.2.3 Ziele
3 Geänderte Schwellenwerte für Größenklassen (§ 267 HGB)
4 Änderung der Umsatzerlösdefinition (§ 277 HGB)
4.1 Gesetzliche Regelung
4.1.1 bisherige Fassung des HGB (a. F.)
4.1.2 HGB nach BilRUG (n. F.)
4.2 Analyse der Neuregelungen
4.2.1 Ausweitung der Umsatzerlöse und neue Abgrenzung
4.2.1.1 Umsatzerlöse im Zusammenhang mit Produkten
4.2.1.2 Umsatzerlöse im Zusammenhang mit Dienstleistungen
4.2.2 Abzug von Erlösschmälerungen
4.2.3 Kürzung um Verbrauchssteuern
4.3 Folgewirkungen
4.3.1 für weitere Abschlussposten
4.3.2 Angabepflichten und weitere Abgrenzung
4.3.3 auf Kennzahlen und Verträge
4.4 Wegfall des außerordentlichen Ergebnisses
5 Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Projektarbeit analysiert die Auswirkungen der Neudefinition der Umsatzerlöse gemäß § 277 Abs. 1 HGB durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit die neuen Regelungen eine Harmonisierung innerhalb der EU fördern und ob sie die Jahresabschlusserstellung für Unternehmen erleichtern oder durch neue Abgrenzungskriterien verkomplizieren.
- Anpassung der gesetzlichen Definition der Umsatzerlöse nach § 277 HGB
- Abgrenzung von Umsatzerlösen gegenüber sonstigen betrieblichen Erträgen
- Kürzungsvorschriften für Erlösschmälerungen und Verbrauchssteuern
- Folgewirkungen auf Bilanz, GuV-Kennzahlen und Anhangangaben
- Wegfall des außerordentlichen Ergebnisses und dessen Einfluss auf die Ergebnisanalyse
Auszug aus dem Buch
4.2.1.1 Umsatzerlöse im Zusammenhang mit Produkten
Die Erlöse, die aus der Veräußerung von Anlagevermögen (Betriebsgrundstücke, Betriebsteile und Maschinen) entstehen, sind weiterhin als sonstige betriebliche Erträge auszuweisen. Die Begründung nach dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) liegt darin, dass die Umsatzerlöse bei ihrer Abgrenzung wenigstens eine gewisse Nähe zum Umlaufvermögen erfordern.
Zu beachten ist, dass auch Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen in außerordentlicher Art und Weise sonstige betriebliche Erträge darstellen. Der Prüfung unterlegen bleibt nach der Aufgabe der Abgrenzung des außerordentlichen Ergebnisses nach BilRUG jedoch, ob eine Angabepflicht nach § 285 Nr.31 HGB besteht.
Wie bereits angedeutet, kommt es bei den Auswirkungen des BilRUG besonders auf das Geschäftsmodell des Unternehmens an, welches ebenfalls bei den Erlösen aus dem Verkauf von Anlagevermögen eine Rolle spielt.
Gesellschaften, die ein sog. duales Geschäftsmodell verfolgen, sind von der Regel, die besagt, dass das Anlagevermögen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen auszuweisen ist, ausgeschlossen. Bei einem dualen Geschäftsmodell geht man davon aus nicht nur lediglich eine Vermietung bzw. ein Leasing auf Zeit zu gewährleisten, sondern die Vermögensgegenstände bei diesem Modell auch regelmäßig später zu verkaufen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Globalisierung und die Notwendigkeit der Harmonisierung des europäischen Rechnungslegungsrechts, die zum BilRUG führte.
2 Grundlagen zum Jahresabschluss und BilRUG: Dieses Kapitel erläutert die Funktionen des Jahresabschlusses sowie den legislativen Entstehungsprozess und die Ziele des BilRUG.
3 Geänderte Schwellenwerte für Größenklassen (§ 267 HGB): Hier wird die Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen von Kapitalgesellschaften und deren Auswirkungen auf die Berichtspflichten dargestellt.
4 Änderung der Umsatzerlösdefinition (§ 277 HGB): Das Hauptkapitel analysiert die neue Legaldefinition, die Abgrenzung von Produkten und Dienstleistungen sowie die neuen Anforderungen an Steuerabzüge und Erlösschmälerungen.
5 Zusammenfassung und Fazit: Das abschließende Kapitel resümiert die Auswirkungen des BilRUG und bewertet, ob die Harmonisierungsziele der EU erreicht wurden.
Schlüsselwörter
BilRUG, Umsatzerlöse, HGB, Jahresabschluss, Geschäftsmodell, Erlösschmälerungen, Verbrauchssteuern, Harmonisierung, Rechnungslegung, GuV, Umsatzabgrenzung, Anlagevermögen, Bilanzierung, Finanzkennzahlen, EU-Richtlinie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Änderungen im deutschen Handelsrecht durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), mit Fokus auf die Neudefinition der Umsatzerlöse.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Umsatzerlösen, der Umgang mit Erlösschmälerungen und Verbrauchssteuern sowie die Auswirkungen auf Kennzahlen und den Anhang.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den neuen Begriff der Umsatzerlöse zu definieren und zu bewerten, inwieweit die Neuregelung die Harmonisierung innerhalb der EU unterstützt und die Bilanzierung erleichtert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine Analyse auf Basis von Gesetzesmaterialien, Kommentarliteratur und Fachzeitschriften unter Einbeziehung praxisnaher Beispiele.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der detaillierten Gesetzesänderung des § 277 HGB, der Neuausrichtung der Umsatzabgrenzung und den Folgewirkungen auf andere Abschlussposten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie BilRUG, Umsatzerlöse, HGB, Geschäftsmodell und Rechnungslegungs-Harmonisierung geprägt.
Welche Rolle spielt das Geschäftsmodell bei der Abgrenzung?
Das Geschäftsmodell ist entscheidend, da es bestimmt, ob bestimmte Erlöse (z.B. aus Anlagenverkäufen) als typisch für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit angesehen werden können.
Warum fällt das außerordentliche Ergebnis weg?
Der Wegfall ist eine Anlehnung an die IFRS-Standards, um die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung zu vereinfachen und die Aufteilung in gewöhnliche und außerordentliche Geschäftstätigkeit zu beenden.
Was muss bei Verbrauchssteuern beachtet werden?
Eine Kürzung der Umsatzerlöse um Verbrauchssteuern ist nur dann zulässig, wenn ein enger zeitlicher und wertmäßiger Zusammenhang zwischen der Steuerentstehung und der Umsatzrealisierung besteht.
- Citar trabajo
- Katharina Geck (Autor), 2015, Erläuterungen und Definition von Umsatzerlösen. Hat eine Änderung der Definition Auswirkungen auf den Jahresabschluss von Unternehmen?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/373837