Verwaltungsaufbau des Königtums und Papsttums des Spätmittelalters im Vergleich

Ein Vergleich der Kanzlei des Papsttums in Avignon und der Karls IV. in Prag


Term Paper, 2015

19 Pages, Grade: 2

Magnus Roth (Author)


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Karl IV. und seine Zeit
2.1. Hof und Verwaltung
2.2. Kanzleigang am Hofe von Karl IV.

3. Päpste von Avignon
3.1. Päpstlicher Hof, Verwaltung und Verwaltungsreformen in Avignon
3.2. Kanzleigang am päpstlichen Hof von Avignon

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

6. Anhang

1. Einleitung

Das Mittelalter als deutsche Epochenbezeichnung zwischen der Antike und der Neuzeit, wird je nach Betrachtungsweise zumeist in dem Zeitraum ca. zwischen „500 bis 1500“[1] datiert. Das Spätmittelalter, welches der Übergang von Mittelalter zur Neuzeit bildet, ist geprägt vom Wandel wie der Agrarkrise oder der Höhepunkt der Pest, aber auch die Eroberung Konstantinopels durch die Osmanen zeichnet diese Periode aus. Allgemein wird diese spätmittelalterliche Epoche mit einem allgemeinen „Krisenbewusststein“ verbunden, welches sich auch in zeitgenössischen Quellen belegen lässt.[2] Aber auch im Bereich der Verwaltung wirkte in dieser Periode vieles. Die Päpste haben ihre Residenz von Rom in die südfranzösische Stadt Avignon verlegt und damit konnte die Verwaltung der Kurie neue Wege gehen. Ob dies gewollt oder eher unbewusst geschah, klären wir zu einem späteren Zeitpunkt. Dies bedeutete letztlich mehr als die Umlegung der Hauptstadt der Christlich­katholischen Kirche, denn das Papsttum war nie frei von der weltlichen Gewalt, sei es in Form italienischer Herrscher, deutscher Könige und Fürsten oder französischen Herrschern. Ähnliche Wandelungen gab es im Bereich des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation (HRR). Nachdem der am französischen Hof ausgebildete Karl IV. die Königs- sowie die Kaiserwürde annahm und letztlich durchsetzte, herrschte dieser knapp 30 Jahre im HRR. Dieser römisch-deutsche König war einer der einflussreichsten europäischen Herrscher jener Zeit und war prägend vor allem für das Stadtbild in Prag. Desweiteren wird der Name Karl IV. noch heute mit der in Frankfurt aufbewahrten Goldenen Bulle verbunden, einer der bekanntesten spätmittelalterlichen Schriftstücke. Zudem ist Karl IV. verknüpft mit der Herausbildung eines dauerhaften Herrschersitzes und somit einem zu Ende gehenden Reisekönigtum und der damit verbunden Pfalzen.

Datieren lassen sich die Päpste von Avignon (1309-1377) und das Leben Karl IV. (*1316 - f1378) auf einen fast identischen Zeitraum. In der nachfolgenden Arbeit liegt der Erkenntnisgrund in einem Vergleich des Kanzleigangs des Hofes Karl IV. mit dem der Avignonesische Papsttums, dem der weltlichen und der kirchlichen-religiösen Macht, dem eventuellen Einflusses Frankreichs und dem des HRRs.

Vorgegangen wird deduktiv in zwei Abschnitten, im ersten Abschnitt wird Karl IV. und seine Zeit vorgestellt und den damit verbundenen Rahmenbedingungen, anschließend wird der konkrete Geschäftsgang an der Kanzlei Karl IV. betrachtet. Im zweiten Abschnitt wird das Avignonesische Papsttum betrachtet mit den eventuellen Reformen in der Kurie, die durch die Übersiedlung nach Frankreich geschahen. Daraufhin wird der konkrete Geschäftsgang am päpstlichen Hof betrachtet. Abschließend werden im Fazit die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede der Vorgehensweisen der beiden Kanzleien herausgearbeitet.

2. Karl IV, und seine Zeit

Läuft man heute noch durch die Straßen der heutigen tschechischen Hauptstadt Prag begegnet einen der Name Karl überall. Sei es auf dem Karlsplatz, der Karlsbrücke oder aber auch die älteste Universität Mittel- und Osteuropas bzw. nördlich der Alpen, denn sie heißt mit vollem Namen „Karls-Universität Prag“.[3] Dieser für Prag stadtbildprägende Herrscher war, wie bereits angesprochen, in einer Epoche des Umbruchs Regent und wird nun kurz skizziert.

Karl IV. wurde zunächst Wenzel getauft, änderte jedoch seinen Namen bei seiner Firmung in dem Abteikirch Saint-Denis, in den seines Paten des französischen Königs Karl IV. So wurde Karl IV., der spätere Kaiser und König des HRR, als siebenjähriger an den Pariser Königshof gebracht und erhielt dort seine Ausbildung, daher auch der Grund der Nähe zum französischen Königshof. Im Jahre 1330 wurde ihm die Verwaltung seines Stammlands in Luxemburg zugetraut.[4] Am 11. Juli 1346 wurde Karl IV. zum König gewählt, die Königskrone erhielt er am 26. November 1346 in Bonn, nicht in Aachen, da dieses dem Gegenkönig Ludwig des Bayerns zur Seite stand.[5] Nach dem Tod Ludwig des Bayern war die Regentschaft Karl IV. jedoch nicht gesichert, es gab einen erneuten Gegenkönig mit Günther von Schwarzburg, der sich jedoch nicht durchsetzen konnte und 1349 auf die Königswürde verzichtete.[6] Danach ließ sich Karl IV. erneut krönen und dieses Mal auch in Aachen um seine Legitimität zu untermauern. Nun war die Möglichkeit zur Kaiserwürde da. Nach einigen politischen Schwierigkeiten und gesundheitlichen Problem kam es jedoch erst 1354 zum Zug nach Rom.

Die Kaiserkrönung wurde im Vorfeld detailliert zwischen Karl IV. und Papst Innocenz VI. (1352-1362) ausgehandelt, es wurde u.a. festgehalten das Karl IV. nicht länger, als zur Krönung in Rom, aufhalten durfte. Am Ostersonntag im Jahre 1355 erhielt Karl IV. die Kaiserkrone im St. Peter und verlies direkt danach wieder Rom.[7] Die Kaiserwürde hatte wenig realpolitische Folgen sondern mehr ideologische, da sich diese in Kontinuität des römischen Reiches setzte und somit einen universalen Anspruch aufs imperium ergab. [8]

Karl IV. baute Prag, womöglich auch nach Pariser Vorbild, zu einer Residenzstadt aus. Bereits im Jahre 1344 erhielt Prag ein Erzbistum, 1348 wurde Prager Neustadt gegründet, welches die Größe der Altstadt doppelt übertraf.[9] Damit waren die Grundsteine für ein für einen Kaiser angemessene repräsentative Stadt gelegt.

Das Verhältnis zwischen Karl IV. und dem päpstlichen Stuhl galt als vorwiegend positiv. Aufgrund der Residenz der Päpste in Avignon war der Einfluss der französischen Herrscher größer geworden und Karl IV. unterstützte somit eine Rückkehr des Papsttums nach Rom.[10]

Zu einem Aufeinandertreffen der beiden Machtinstitutionen römische Kirche und Herrscher des HRR kam es im Jahre 1363 in Person von Urban V. und Karl IV. in Avignon, welches von eine generelle Übereinstimmen von politischen Interessen gekennzeichnet war. Dabei ging es inhaltlich vor allem um eine Rückführung des Papsttums nach Rom mit militärischer Unterstützung von Karl IV. sowie der Planung von Kreuzzügen.[11]

In der heutigen Betrachtung ist Karl IV. vor allem wegen der sogenannten „Goldene Bulle“ bekannt. Diese regelte die Königswahl und stellte ein Verfassungsdokument dar, welches bis 1806 in Kraft blieb. Neben der Wahlmodalitäten wurden die Privilegien der Kurfürsten festgelegt. Der Name leitete sich von dem Siegel der Urkunde ab.[12] Neben der Goldenen Bulle wird der Name Karl IV. noch wegen „Pest und Pogrom“[13] bekannt. Vielerorts ist die Bevölkerung um ein Drittel gesunken und die als schuldigen betrachteten Juden wurden in der Folge verfolgt.[14] Es waren die stärksten Verfolgungen bis zum 20. Jahrhundert.

Karl IV. wird ein hoher Bildungsstand und Aufgeschlossenheit gegenüber Kunst und Bildung als charakterliche Züge nachgesagt. So verfasste dieser als einziger Herrscher seiner Zeit eine Autobiographie.[15] Die Auswirkungen der Pest waren für jeden sichtbar und hatten weitreichende Folgen ihr den Alltag, es bewirkte Agrarkrise, Judenvertreibung und städtische wie bäuerliche Unruhen.

Nachdem Karl IV., in seinen Prägungen und seiner Zeit eingeordnet wurde, wird im nachfolgenden Schritt dessen Verwaltung und Hof näher betrachtet, um im Anschluss auf den konkreten Kanzleigang eingehen zu können.

2.1. Hof und Verwaltung

Der Hof diente im Mittelalter als Ausdruck der Existenz der europäischen Herrscher, er bildete beinahe das einzige Medium gegenüber dem Gesamtreiches.[16] Es war DIE Institution der Herrschaftskultur im Mittelalter. Betrachtet werden kann der Hof, wie angesprochen, als Herrschaftsinstrument, aber zudem als Verwaltungsinstanz, als Zentrum, sowie als Knotenpunkt von Sozialbeziehungen, je nach der gewählten Perspektive.[17] Seit Etablierung des Hofes als Herrschaftssitz unter den Karolinger variierten die Aufgaben und Hoheiten des Hofes und waren sehr abhängig von dem jeweiligen König. Im Bereich der territorialen Verwaltung führte Karl IV. das Vikariat weiter aus, dies ist eine räumliche und zeitliche Übertragung königlicher Stellvertretung.[18]

Karl IV. lebte zu einer Zeit des Übergangs, zuvor war das Königtum, ein Reisekönigtum, welches durch das gesamte Reich reiste und an den jeweiligen Raststätten auf bestehende Pfalzen zurückgriff oder errichtete. Diese logistisch anspruchsvolle Reisetätigkeit ging im Spätmittelalter langsam zu Ende und wurde von einer königlichen Residenz, die burgartig in gesicherter Lage erbaut wurde, ersetzt. Im Falle Karl IV. handelt es sich um die Burg Karlstein in der Nähe von Prag.[19]

Die Kaiserkanzlei, seit dem Staufer Friedrich II. fest etabliert führte auch Karl IV. weiter. Karl IV. baute diese anhand französischen Vorbilds auf. Allgemein betrachtet ist eine Kanzlei in der Arbeitsform und Erscheinungsform am ehesten unserer modernen Behörde zu vergleichen.[20] Geführt wird die Kanzlei von einem Kanzler, dem dazu noch Notare und weitere Angestellte unterstehen. Zudem gehörten zu den Hofämtern: Hofmeister, Kammermeister, Küchenmeistern und eine Vielzahl von ehrenamtlichen Tätigen, die bei besonderen Anlässen zur Geltung kamen. Zusätzlich zu den offiziellen Ämtern kamen eine Vielzahl von Höflingen und kurialen Beamten, dies bewirkte zu Zeiten Karl IV. einen personellen Hof von ca. 600-650 Personen.[21] Die höchsten Ämter waren Hofräte und Sekretäre, die alle mit dem kanonischen Recht bewandert waren, was dem politischen Prinzip von Karl IV. auf die Kirche zu stützen untermauerte, aber auch in der Verwaltungs- und Kanzleitätigkeit Vorteil mit sich brachte.[22]

Von 1354-1374 war Johann von Neumarkt Kanzler, der in Italien studierte. Johann war als Kanzler auch maßgeblich beteiligt bei der Durchsetzung der deutschen Hochsprache in der Verwaltung, gegenüber der lateinischen und der tschechischen Sprache.[23]

Karl IV. etablierte vor allem Neuerungen in der Kanzlei, die durch territorial-böhmische Wesenszüge erweitert wurden. So gab es neu auftretende Kanzleivermerke, die auf den Urkunden die Verantwortlichkeit eines Notars, sowie zusätzliche eines Vermittlers oder eines mittelalterlichen Sachbearbeiters gekennzeichnet. Es ist offen, ob diese Verbesserungen im Verwaltungsapparat strukturell oder auf Privatinitiativen zurückgingen.[24] Allgemein ist jedoch festzuhalten, dass es einen hebenden Standard der Verschriftlichung gab, dieser wurde durch die Registrierung der ausgelieferten Urkunden erkennbar, die zuvor nicht existierte.[25] Dies hat vor allem für die heutige Forschung eine Vielzahl von Vorteilen, da es einen besseren Überblick über die Tätigkeiten erbringt.

Nachdem die Verwaltung bei Karl IV. im Allgemeinen beschrieben wurde, wird im nachfolgenden der Kanzleigang dargestellt.

2.2. Kanzleigang am Hofe von Karl IV.

Das Aufgabengebiet der Kanzlei war umfangreich, es wurde nicht differenziert zwischen Affären des Königreichs Böhmen, des HRR, der luxemburgischen Familienherrschaft oder in Angelegenheit seiner kaiserlichen Oberherrschaft. Es bestand somit eine Zuständigkeit für persönliche Briefe aber auch Staatsaffären, Bestätigung alter und Erlass neuer Privilegien.[26] Es umfasste somit alles was Karl IV. selbst betraf und kann daher einen zentralen Überblick über die Tätigkeiten Karl IV. geben.

Die Mitarbeiter an der Kanzlei waren zumeist Kleriker mit kanonischer Ausbildung. Es war insbesondere für den niederen Adel und des Großbürgertums eine Gelegenheit zur Karriere bei Hofe. Der Kanzler stellte eine gehobene Stellung dar, da die in einer besonderen Vertrauensstellung zum Kaiser stand.[27]

Der Kanzleigang lässt sich in mehrere Schritte unterteilen. Begonnen wird beim Kaiser selbst. Er oder einer aus seiner engsten Umgebung erteilte den Auftrag zur Ausfertigung eines Schriftstücks. Der nächste Schritt war nun Aufgabe des Notars, der das Konzept für das Schriftstück entwarf. Dies geschah oftmals in Anlehnung an Formelbücher oder Briefsteller älterer Schriftstücke, anschließend erstellte ein Korrektor eine Reinschrift und der Registrator hielt den recht unübersichtlichen Geschäftsgang fest.[28]

Das Produkt des Kanzleigangs war die Urkunde, du selbst als Beweisstück galt, da es kaum Zweitschriften, Register oder Kopialbücher gab.[29] Die Urkunde selbst „beweist nicht Recht, sondern setzt Recht“[30], gerade deswegen gab es eine Vielzahl von Fälschungen.[31] Neu war die Schaffung eines Archivs für eingehende Schriftstücke und eine Registratur für die ausgehenden Schriften. Insgesamt lässt sich die Anzahl der Schriftstücke der Kanzlei Karl IV. auf ca. 7500[32] beziffern.[33]

Tabelle 1: Der Kanzleigang bei Karl IV,

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


[1] Peter HMsch, Das Mittelalter - die Epoche, Konstanz (u.a). 2012, 3.Aufl., S.ll.

[2] Vgl. Ebd. S.214

[3] Peter HMsch, Das Mittelalter - die Epoche, Konstanz (u.a.) 2012, 3.Aufl, S.210.

[4] Vgl. Ulrich Knapp, Stätten deutscher Kaiser und Könige im Mittelalter, Darmstadt 2008, S.126.

[5] Vgl. Elke Goez, Papsttum und Kaisertum im Mittealter, Darmstadt 2009, S.106.

[6] Vgl. Ebd. S.106f.

[7] Vgl. Ebd. S.106.

[8] Vgl. Ebd. S.107.

[9] Vgl. Ulrich Knapp, Stätten deutscher Kaiser und Könige im Mittelalter, Darmstadt 2008, S.126.

[10] Vgl. Elke Goez, Papsttum und Kaisertum im Mittealter, Darmstadt 2009, S.108.

[11] Roland Pauler, Die Auseinandersetzungen zwischen Kaiser Karl IV. und den Päpsten. Italien als Schachbrett der Diplomatie, Neuried 1996, S.182-198.

[12] Vgl. Ebd. S.108.

[13] Ferdinand Seibt, Karl IV. Ein Kaiser in Europa 1346 bis 1379, München 1978, S.192.

[14] Vgl. Ebd. S.192-199.

[15] Vgl. Eberhard Kemnitz, Karl IV. - Ein Kaiser an Elbe und Havel, in: Kulturreisen, Bd.9, 2012. S.15-26.

[16] Vgl. Peter Moraw, Kaiser Karl IV. im deutschen Spätmittelalter, in: Historische Zeitschrift, Bd. 229, H.l, 1979. S.5.

[17] Vgl. Ebd. S.5-6.

[18] Vgl. Ferdinand Seibt, Karl IV. Ein Kaiser in Europa 1346 bis 1379, München 1978, S.311.

[19] Vgl. Werner Rösener, Leben am Hof. Königs- und Fürstenhöfe im Mittelalter, Ostfildern 2008, S.131.

[20] Vgl. Ferdinand Seibt, Karl IV. Ein Kaiser in Europa 1346 bis 1379, München 1978, S.315.

[21] Vgl. František Kavka, Am Hofe Karls IV. Stuttgart 1990, S.35-39.

[22] Vgl. Ebd. S.69.

[23] Vgl. Ebd. S.370f.

[24] Vgl. Peter Moraw, Kaiser Karl IV. im deutschen Spätmittelalter, in: Historische Zeitschrift, Bd. 229, H.1,1979. S.5.

[25] Vgl. Ebd. S.8.

[26] Vgl. Ferdinand Seibt, Karl IV. Ein Kaiser in Europa 1346 bis 1379, München 1978, S.316.

[27] Vgl. František Kavka, Am Hofe Karls IV. Stuttgart 1990, S.78.

[28] Vgl. Ferdinand Seibt, Karl IV. Ein Kaiser in Europa 1346 bis 1379, München 1978, S.315ff.

[29] Vgl. Ebd. S.316.

[30] Ernst Opgenoorth / Günther Schulz, Einführung in das Studium der Neueren Geschichte, Paderborn (u.a.) 2010, S.91.

[31] Vgl. Ferdinand Seibt, Karl IV. Ein Kaiser in Europa 1346 bis 1379, München 1978, S.316.

[32] Die Angaben variieren, bei Kavka (1990) wird die Anzahl auf 10.000 geschätzt.

[33] Vgl. Ebd. S.316.

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Details

Title
Verwaltungsaufbau des Königtums und Papsttums des Spätmittelalters im Vergleich
Subtitle
Ein Vergleich der Kanzlei des Papsttums in Avignon und der Karls IV. in Prag
College
University of Kassel  (Mittelalterliche Geschichte)
Course
"Vom Dunkeln ans Licht" Arbeiten mit Originalquellen
Grade
2
Author
Year
2015
Pages
19
Catalog Number
V374123
ISBN (eBook)
9783668519589
ISBN (Book)
9783668519596
File size
496 KB
Language
German
Keywords
Verwaltungsaufbau, Spätmittelalter, Kanzlei, Papsttum, Avignon, Karl IV, Vatikan, Papst, Päpste, Mittelalter, Verwaltung, Staatsaufbau, Rom, Frankreich, Königtums
Quote paper
Magnus Roth (Author), 2015, Verwaltungsaufbau des Königtums und Papsttums des Spätmittelalters im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/374123

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