Gleichstellungshindernis Reproduktionsarbeit. Geschlechterverhältnis, Geschlechtergerechtigkeit im Wandel?

Am Beispiel der Hausarbeiter(innen)


Hausarbeit, 2017

28 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rückblick: Das historische Dienstmädchen
2.1. Prototyp Dienstmädchen
2.2. Geschlechterverhältnis damals
2.3. Klassenbildung
2.4. Rechtlicher Minderstatus

3. Vergleich zu den Hausarbeiter*Innen heute
3.1. Beschäftigungsverhältnisse von Hausarbeiter*Innen in Deutschland
3.2. Gründe für die Anstellung einer Haushaltshilfe
3.3. Neue Aspekte der Globalisierung von Fürsorge- und Hausarbeit

4. Widersprüche in den existierenden Rahmenbedingungen

5. Geschlechterverhältnis heute – Gleichstellungshindernis Reproduktionsarbeit

6. Neue Ungleichheiten
6.1. „Global Care Chain“
6.1.1. Was sind die Auslöser für die globalen Fürsorgeketten?
6.1.2. Geschlechts-, „Rassen“- und Klassenzugehörigkeit strukturieren die Auslagerung von Hausarbeit
6.2. „National care chain“?

7. Schlussfolgerungen

Literatur

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Darstellung der Anstellung von Haushaltshilfen in Deutschland in den verschiedenen Einkommensgruppen und im Ost-West-Vergleich, Quelle: Forsa Umfrage im Auftrag der Minijob-Zentrale

Abbildung 2: Darstellung von weiblichen und männlichen Tätigkeiten nach dem traditionellen Familienmodell, nach Steinbach 2004: 3

1. Einleitung

Die Flexibilisierung und Individualisierung der Arbeitsmärkte wurden durch die Globalisierung vorangetrieben. Es haben revolutionäre Entwicklungen im Bereich der Informationstechnolo­gien stattgefunden, die sich auch auf Kommunikation, Produktion, das Konsumverhalten sowie das Management der globalen Wirtschaft ausgewirkt haben. Neben dem strukturellen Wandel der Arbeitsgesellschaft wird gleichzeitig auch die Auflösung althergebrachter Struk­turen des Geschlechterverhältnisses und damit einhergehend die Entstehung eines ge­schlechterübergreifenden biographischem Pluralismus konstatiert. Grund dafür ist u.a. die voranschreitende Professionalisierung und Arbeitsmarktintegration von Frauen (Becker-Schmidt/ Knapp 2000: 143f.). In der Sphäre der Erwerbsarbeit werden weibliche Angestellte häufig noch immer für gleichwertige Arbeit schlechter entlohnt. Frauen bekleiden seltener Führungspositionen, dafür arbeiten sie häufiger in Teilzeitanstellungen (vgl. Allmendinger/ Wimbauer 2003). Generell sind Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, oft mit wenig Prestige verbunden. Ein gutes Beispiel hierfür liefert die Tätigkeit als Hausarbeiter*In.

Die in einem Haushalt zu leistende Arbeit kann generell in bezahlte Produktions- und unbe­zahlte Reproduktionsarbeit aufgeteilt werden. Produktionsarbeit meint dabei die finanzielle Versorgung des Haushaltes durch Erwerbsarbeit. Reproduktionsarbeit dagegen schließt alle Aktivitäten ein, deren Verrichtung für das Wohlergehen der Haushaltsmitglieder notwendig sind (vgl. Steinbach 2004: 1). In dem traditionellen Familienmodell wurden die beiden Ar­beitsbereiche jeweils einem Geschlecht zugeordnet: Der Mann ist für die finanzielle Versor­gung der Familie zuständig, während sich die Frau unentgeltlich um Haushalt und Familie kümmert. Die Frage ist nun, inwieweit dieses traditionelle Modell mit der Möglichkeit zur De­legation der Reproduktionsarbeit an bezahlte Hausarbeiter*Innen auch heute noch beo­bachtet werden kann.

Eine wachsende Anzahl von Migrantinnen ist im informellen Bereich der Dienstleistungsin­dustrie tätig. In Deutschland beschäftigte im Jahr 2015 jeder Neunte eine Haushaltshilfe, als Reinigungskraft oder Kindermädchen. Das ergab eine Forsa-Umfrage bei 1500 Bundesbür­gern im Auftrag der Minijob-Zentrale. Dieser Prozentsatz ist in den letzten fünfzehn Jahren relativ konstant geblieben und bewegte sich zwischen 8 und 10 Prozent. Dabei gilt es auch die Dunkelziffer zu berücksichtigen. Nur 36 Prozent der Befragten mit Haushaltshilfe gaben dabei an, sie hätten ihre Hilfskraft auch angemeldet. Haushaltshilfen werden überwiegend von einerseits älteren Menschen und tendenziell steigend auch von (gutverdienenden) Fami­lien beschäftigt.

Es ist bekannt, dass es sich bei den Hausarbeiter*Innen zu 90% um Frauen handelt. Diese sind oft Migrantinnen aus Asien, Afrika, Lateinamerika und in Deutschland häufig aus Osteu­ropa. „Viele von ihnen sind gebildet, älter als 30 Jahre, mit eigener Familie im Heimatland – also gestandene Frauen, die als sogenannte ‚Dienstmädchen‘ in die Zentren der reichen Welt auswandern“ (Attack 2005).

Kommt es durch die Neuverteilung von Reproduktionsarbeit zu einem Wandel in den Ge­schlechterarrangements in der deutschen Gesellschaft oder ist die unbezahlte Arbeit nach wie vor Frauensache? Ist die gleichberechtigte, partnerschaftliche Arbeitsteilung Wirklichkeit oder Wunsch? Welchen Einfluss üben dabei strukturelle Rahmenbedingungen aus? Diese Fragen sollen in den folgenden Ausführungen beantwortet werden.

2. Rückblick: Das historische Dienstmädchen

Um die Geschlechterrollen im Wandel der Zeit vergleichen zu können, soll in diesem Ab­schnitt ein kurzer Überblick über die Arbeits- und Lebensverhältnisse des historischen Dienstmädchens sowie über seine Rolle in der Gesellschaft gegeben werden. Als Primärlite­ratur dient hierbei Jürgen Kockas „Das Jahrhundert des Dienstmädchens“ (1990).

2.1. Prototyp Dienstmädchen

Der eindeutigen Durchsetzung und Verbreitung von Lohnarbeit[1] stand im 18 Jahrhundert als einer der größten Barrieren die Einbindung eines Großteils der abhängig Arbeitenden in das Haus ihrer Arbeitgeber entgegen. Das Gesinde oder der als Synonym verwendete Begriff Dienstboten unterstanden dabei nicht nur im Hinblick auf ihre Arbeitskraft sondern mit ihrer ganzen Person der Befehlsgewalt der Herrschaft. Es kam jedoch zur voranschreitenden Ausdifferenzierung der eben genannten Sphären im Zuge der sich etablierenden bürgerli­chen Gesellschaftsordnung (vgl. ebd.: 111f.).

Seit den 1820er Jahren nahm die Gesindehaltung vor allem in den Städten zu, in denen sich das aufstrebende, wohlhabende Bürgertum verbreitete. Die Entlastung von den einfachsten Tätigkeiten des Haushalts war dabei Teil der Entfaltung sowie Darstellung bürgerlicher Kultur in Abgrenzung gegenüber den anderen Schichten. Vor allem in früh und rasch industriali­sierten Städten herrschte ein überdurchschnittlich hoher Bedarf an Dienstboten. Der Grad der Dienstbotenhaltung einer Stadt konnte dabei auch als Wohlstands-Index angesehen werden. Die soziale Stellung der Herrschaft beeinflusste neben der Anzahl an Dienstboten auch deren Lohn, Kost und Wohnverhältnisse sowie deren Behandlung und Zufriedenheit allgemein. Häuser mit mehreren Dienstboten waren jedoch eher die Ausnahme (vgl. ebd.: 120f.). Üblich war eher ein ‚Mädchen für alles‘, das mit sämtlichen häuslichen Arbeiten in einem bürgerlichen Haushalt wie Wäsche waschen, kochen, einkaufen etc. betreut wurde und sich als ‚Prototyp Dienstmädchen‘ etablierte (vgl. ebd.: 122). Eine klare Unterscheidung zwischen Freizeit und Arbeitszeit gab es für diese so gut wie nie.

2.2. Geschlechterverhältnis damals

Das Erwerbsleben und die Öffentlichkeit waren Sphäre des Mannes, während Haus und Familie als „Reich der Frau und Mutter“ galten. Auch im Gesinde hielten sich Männer nur in oberen Positionen der Hierarchie auf oder dort wo häusliche Pflichten mit gewerblichen ver­bunden waren. Im Laufe der Zeit schieden die qualifizierten Gewerbegehilfen und landwirt­schaftlichen Arbeiter immer mehr aus dem Gesinde aus und dieses wurde stetig mehr zur Domäne der Mädchen und ledigen jungen Frauen (vgl. ebd.: 121ff.). Diese übten die Tätig­keit in einer Übergangsphase ihres Lebens meist bis zur Hochzeit aus.

Wie bereits festgestellt (Abschnitt 2.1.), waren Dienstmädchen eher ein städtisches Phäno­men. Je größer die Stadt war, desto höher war im häuslichen Gesinde auch der Anteil an vom Lande Zugewanderten, was mit der Entstehung alternativer Berufe und Tätigkeiten in den Städten und wahrscheinlich auch mit der sinkenden Wertschätzung für den häuslichen Dienst zusammenhing (vgl. ebd.: 134f.).

Nach Verlassen ihrer Stellung mögen viele Dienstmädchen geheiratet haben, sich als Nähe­rinnen oder Fabrikarbeiterinnen o.ä. verdingt haben oder sogar in die Bettelei oder Prostitu­tion abgestiegen sein. Eine genaue Aussage kann aufgrund fehlender Daten nicht gemacht werden. Fest steht, dass die Tätigkeit als Dienstmädchen als „erste Station für die Land-Stadt-Wanderung junger Frauen aus der ländlichen Unterschicht“ (ebd.: 136) gedient hat, die sich von ihrem Umzug eine Verbesserung ihrer Lebensumstände erhofften.

Es gab zunächst keine klaren Muster der Arbeitsteilung zwischen Hausfrau und Dienstmäd­chen. Rechtlich gesehen, stellte der Hausherr zwar das Mädchen ein, aber dessen Alltag und Arbeit wurde durch die Hausfrau bestimmt. In dieser persönlichen Beziehung konnte es zu einer langjährigen Zuneigung und möglichen Zusammenschlüssen der Frauen gegen „den herrischen Dienstherren“ kommen. Aber genauso möglich waren Konkurrenz und Eifer­sucht auf die sexuellen Annäherungen des Hausherren an das Dienstmädchen oder dessen engeres Verhältnis und den Einfluss auf die Kinder der Herrschaft (vgl. ebd.: 138ff.). Die Herrin hatte zu befehlen, das Mädchen hatte sich als ganze Person unterzuordnen. Je aus­geprägter die Abhängigkeit war, desto wahrscheinlicher und größer war die Ausnutzung.

2.3. Klassenbildung

Die Abgrenzung zwischen Gesinde und Herrschaft wurde im Laufe der Zeit größer. Die stei­genden Löhne, die sich eröffnenden Beschäftigungsalternativen in den Fabriken und die teilweise daraus resultierende größere Freiheit verstärkten die Distanz. Größere Selbststän­digkeit, wachsende Ansprüche und marktbezogenes Verhalten zeichneten die Dienstboten so aus wie nie. Doch aus der voranschreitenden Emanzipation entstanden nicht - wie man hätte erwarten können - kollektive Unmutsäußerungen und artikulierte Proteste(vgl. ebd.: 143f.). Gründe für das mangelnde Herauslösen der Dimension „Arbeit“ aus den sonstigen Lebensbereichen und das Ausbleiben kollektiver Proteste und Aktionen waren unter ande­rem der enge persönliche Kontakt mit der Herrschaft, die fehlende Trennung von Arbeits- und Wohnsphäre, mangelnde Freizeit sowie die recht schwache Arbeitsmarktsituation der ungelernten Arbeitskräfte. Hinzu kam der Übergangscharakter der Dienstmädchentätigkeit. Unerträglich werdende Situationen wurden i.d.R. durch einen Wechsel in anderen Haushalt oder später auch in ein anderes Beschäftigungsfeld gelöst. Gleichzeitig kam es im Laufe der Zeit zu einem anteilsmäßig abnehmenden Angebot von Kräften für den häuslichen Gesinde­dienst.

2.4. Rechtlicher Minderstatus

Die alte hausherrschaftliche Einbindung des häuslichen Gesindes blieb in dessen rechtli­chem Status erhalten (vgl. ebd.: 125). Im gesamten 19. Jahrhundert wurden Lebens- und Arbeitsverhältnisse intensiv und umfassend durch die Gesindeordnung geregelt, die zum Zeitpunkt der Aufhebung der Erbuntertänigkeit im Jahr 1807 erlassen wurde. Während diese Einbindung zuvor den Normalfall für abhängig Arbeitende dargestellt hatte, wurde sie zu ei­ner Ausnahme in einem immer mehr von der Marktwirtschaft und Lohnarbeit geprägtem Umfeld.

Der Gesindestatus unterschied sich vom Typ des klassischen Lohnarbeiters, der sich durch einen vereinbarten Vertrag mit einer zeitlich begrenzten Arbeitspflicht und der Möglichkeit, jederzeit kündigen zu können, auszeichnete. Der Gesindestatus war ein Zwischentyp zwi­schen letzterem und gleichzeitig fügsamer Zugehörigkeit zum Zuhause der Herrschaft (vgl. ebd.: 126). Die Pflichten des Gesindes gegenüber der Herrschaft umfassten (bewusst unge­nau gehalten) alle häuslichen Dienste, die dem Willen der Herrschaft nach zu verrichten wa­ren. Das galt nicht nur für die herrschaftliche Familie, sondern auch für deren Gäste. Gene­rell wurde in der Gesindeordnung mit zweierlei Maß zugunsten der Herrschaft gemessen. Sie widersprach der sich ansonsten immer weiter verbreitenden Rechtsgleichheit (vgl. ebd.: 127). Bei einer Auseinandersetzung zwischen beiden Parteien, „so stellt die Gesindeordnung […] fest, der Herrschaft auf ihren Eid zu glauben (und nicht dem Gesinde)“ (ebd.: 128).

3. Vergleich zu den Hausarbeiter*Innen heute

Diese Arbeit untersucht, inwieweit sich im Laufe der Zeit Geschlechterarrangements und damit das Leben und der Alltag von Frauen verändert haben. Der Fokus liegt dabei vor allem auf zwei Bereichen: Haushalt und Lohnarbeit. Diese spielen sowohl für die Ausbildung der Identität eines Menschen als auch für sein Wohlergehen und die finanzielle Absicherung eine wichtige Rolle. Daher liegt eine Untersuchung dieser beiden Bereiche nahe, wenn man her­ausfinden möchte, ob und inwiefern der Übergang zur Demokratie und Marktwirtschaft die Geschlechterbeziehungen geformt haben.

Die in einem Haushalt zu leistende Arbeit kann generell in bezahlte Produktions- und unbe­zahlte Reproduktionsarbeit aufgeteilt werden. Produktionsarbeit meint dabei die finanzielle Versorgung des Haushaltes durch Erwerbsarbeit. Reproduktionsarbeit dagegen schließt alle Aktivitäten ein, deren Verrichtung für das Wohlergehen der Haushaltsmitglieder notwendig sind, die i.d.R. nicht entlohnt werden, weil sie von den Haushaltsmitgliedern selbst ausge­führt werden. Neben der Hausarbeit im eigentlichen Sinn (Einkaufen, Waschen, Putzen, etc.) umfasst Reproduktionsarbeit „auch Kinderpflege und -betreuung, die Versorgung alter und kranker Familienangehöriger sowie die Aufrechterhaltung von Kontakten mit Verwandten und Bekannten (KinKeeping und Network-Keeping)“ (Steinbach 2004: 1). Im traditionellen Famili­enmodell wurden die beiden Arbeitsbereiche jeweils einem Geschlecht zugeordnet: Der Mann übernimmt die Produktionsarbeit und damit die finanzielle Versorgung der Familie, während die Frau sich unentgeltlich um Haushalt und Familie kümmert. Die Frage ist nun, inwieweit dieses traditionelle Modell mit der Möglichkeit zur Delegation der Reproduktionsar­beit an bezahlte Hausarbeiter*Innen auch heute noch beobachtet werden kann.

Im folgenden Abschnitt sollen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der erläuterten Le­bensbedingungen der häuslichen Dienstboten damals, mit den Hausarbeiter*Innen heute, herausgestellt werden. Beleuchtet werden dabei u.a. mögliche Parallelen im rechtlichen Status, im Verhältnis von Arbeitgeber*Innen und Angestellten sowie Gemeinsamkeiten in der Arbeitsidentität.

3.1. Beschäftigungsverhältnisse von Hausarbeiter*Innen in Deutschland

Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Bundesbehörde[2] Minijob-Zentrale beschäftigten im Jahr 2015 elf Prozent der Befragten eine Haushaltshilfe in ihrem Privat­haushalt. Dazu gehören nicht nur Putzhilfen, sondern auch Gärtner, Baby-sitter oder Pflege­kräfte.

Abbildung 1 : Darstellung der Anstellung von Haushaltshilfen in Deutschland in den verschiedenen Einkommensgruppen und im Ost-West-Vergleich, Quelle: Forsa Umfrage im Auftrag der Minijob-Zentrale [3]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anhand der Abbildung 1 kann man deutliche regionale Unterschiede erkennen. In Ost­deutschland sind es im Gegensatz zum Westen nur sechs Prozent, die eine Haushaltshilfe beschäftigen. Zudem geben Personen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von mindestens 3.500 Euro deutlich häufiger an, dass sie in ihrem Haushalt eine Hilfskraft engagieren als Menschen mit kleinerem Einkommen. Mit einem Anteil von 14% ist die Mehrheit der privaten Arbeitgeber zudem über 60 Jahre alt. So unterschiedlich die Aufgabenbereiche sind (von Putzen und Waschen, über Kochen hin zur Kinderbetreuung und Altenpflege), so vielfältig und flexibel sind auch die Beschäftigungsverhältnisse. Die Anstellung erfolgt sowohl mit einer Wochen­arbeitszeit von zwei Stunden, aber es gibt auch das Modell des ständigen Bereitschafts­dienstes, in dem die Frauen im Haushalt ihrer Arbeitgeber leben und somit fast rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche verfügbar sind.

Sabine Hess (2009) führte im Rahmen ihres Buches „Globalisierte Hausarbeit“ zahlreiche Befragungen mit Frauen durch, die ihre Au-Pair-Zeit in Deutschland verbracht haben. An­hand der vielen geschilderten Aufenthaltsverläufe und Arbeitssituationen konnte sie her­ausstellen, dass Au-pairs vor allem von Familien, in denen doppelt verdient wird, beschäf­tigt wurden, um Beruf, Haushalt, Kinder und Freizeit koordinieren zu können (vgl. ebd.: 176).

Das von vielen geschilderte Arbeitspensum erinnert an die entgrenzten Arbeitsverhältnisse eines Dienstmädchens im 18. und 19. Jahrhunderts, die durch die Einbindung in das Haus ihres Arbeitgebers keine Unterteilung von Freizeit und Arbeitszeit kannten. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

„Das Arbeitsprogramm […] enthielt neben der Kinderbetreuung auch andere Haushaltsaufgaben. So müsse sie um sieben Uhr aufstehen und das Frühstück für die Familie vorbereiten. Danach ziehe sie die Tochter an und bringe sie zur Schule. Wenn die Kinder in der Schule seien, räume sie die Wohnung auf oder bügele die Wäsche. Mittags war sie aufgefordert, Frau Wagner [der Gastmutter] beim Kochen zu helfen. Der Nachmittag war ganz der Tochter gewidmet: Hausaufgaben betreuen, mit ihr spielen oder sie zu ihren Freizeitaktivitäten bringen. Abends brachte sie die Tochter ins Bett und musste, wenn die Eltern weg gingen, auch babysitten.“ (ebd.: 152).

Obwohl der offiziell ausgemachte Aufgabenbereich des Au-Pairs allein in der Kinderbetreu­ung lag, umfasste ihr Arbeitsprogramm den ganzen Tag.

Im weiteren Verlauf der Schilderung des Arbeitsalltags lässt sich eine weitere Parallele zu damaligen Verhältnissen erkennen: „Da ihre Gastmutter als Freiberuflerin ihren Arbeits­platz im Haus hatte, war sie tagsüber nicht allein mit den Kindern. So könne ihr Frau Wagner auch immer sagen, wie sie die Arbeiten zu erledigen habe…“ (ebd.). Die „Herrin“, als Managerin des Haushalts, beaufsichtigt ihr „Dienstmädchen“.

Es kann festgestellt werden, dass sich im Laufe der Jahrhunderte sowohl die vielfältigen Aufgabenbereiche als auch die flexiblen Beschäftigungsverhältnisse wenig gewandelt zu haben scheinen.

Ein rechtlicher Minderstatus scheint (teilweise) ebenfalls geblieben zu sein. Durch das Phä­nomen der „neuen Dienstmädchen“ entsteht ein umfangreicher, aber informeller Arbeits­markt im Schatten. Die Haushaltshilfen nehmen eine hohe soziale und rechtliche Unsicher­heit in Kauf: nur wenige sind sozialversichert und viele der Migrantinnen arbeiten illegal oder nur halblegal in Deutschland (vgl. Vinz 2004: 20). Sie riskieren damit Strafen wegen Schwarzarbeit, ihre Altersvorsorge ist nicht gesichert, weil sie nicht in die Rentenkasse ein­zahlen können und sie haben im Krankheitsfall keine Einkünfte. Darüber hinaus können sich Probleme durch nicht bezahlte Überstunden, sexuelle Übergriffe oder Einkommen unter der Minimallohngrenze ergeben.

Die Geschichte wiederholt sich ebenfalls in der abnehmenden Wertschätzung von häusli­chen Tätigkeiten. Die Arbeitgeber*Innen sind heute hauptsächlich die finanziell besser ge­stellten Familien, die darauf achten, dass ihre Angestellten die Aufgaben auch „richtig aus­führen“. Damals gehörte es zur Darstellung bürgerlicher Kultur, sich von den handarbeiten­den Klassen abzugrenzen und nicht mit niederen häuslichen Arbeiten zu befassen (vgl. Kocka 1990: 120). Waren die finanziellen Mittel begrenzt, hielt man sich zumindest ein „Mädchen für alles“, das seine Arbeit nach dem Willen der Herrschaft zu verrichten hatte. Eine weitere Abwertung erfolgte durch die entstehenden zahlreichen und oftmals attraktiver erscheinenden Beschäftigungsmöglichkeiten im Einzelhandel, in den Fabriken oder neue Formen von Heimarbeit (vgl. ebd.: 118). Die Mädchen und Frauen zogen diese neuen Tätig­keitsfelder vor, weshalb die Dienstmädchen eher aus den unteren Klassen stammten oder, ähnlich wie heute, von außen zuzogen. Diese Zuwanderung von außen sorgt für eine weitere mögliche Gemeinsamkeit. Sowohl die damals vom Land stammenden Frauen als auch die migrierten Hausarbeiter*Innen heute dürften über wenig soziale Kontakte verfügen, wodurch die Isolation und Abhängigkeit von den Arbeitgeber*Innen verstärkt werden.

Wenn man untersuchen möchte, inwieweit sich möglicherweise das Geschlechterverhältnis geändert hat, lohnt es sich zunächst zu betrachten, wie die Anstellung von Hausarbei­ter*Innen begründet wird.

3.2. Gründe für die Anstellung einer Haushaltshilfe

Interessanterweise gaben von den Befragten nur 27 Prozent an, die Haushaltsarbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst erledigen zu können. 49 Prozent lassen in den eige­nen vier Wänden helfen, weil ihnen die Zeit für die jeweiligen Haushaltstätigkeiten fehlt – diesen Grund geben sogar mehr als zwei Drittel der Erwerbstätigen an. Am zweit-häufigsten (44 Prozent) sagen die Befragten, dass sie die Tätigkeiten nicht gerne machen (vgl. ebd.: 6).

Die letzten beiden Argumente finden sich in ähnlicher Form auch in einer von Petra Rostock durchgeführten Befragung von sechs Paaren (2007). Hierbei stellten sich drei Hauptfaktoren heraus, die sich wechselseitig bedingen (vgl. ebd: 4). Als Grund für die Delegation der Haus­arbeit wird zum ersten die Erwerbstätigkeit der Frauen genannt, die auf die Erwerbstätigkeit ihrer Partner trifft. Gleichzeitig ist die Frau nicht mehr bereit zusätzlich zu ihrer (Vollzeit-)Berufstätigkeit auch noch den Haushalt zu erledigen. Die Lücke im Privaten, die durch die Berufstätigkeit der Frau entstanden ist, wird durch eine/n Hausarbeiter*In gefüllt. Auffällig ist hier die immer noch bestehende Dichotomie zwischen den Geschlechtern, dadurch dass als Delegationsursache der Reproduktionsarbeit immer die Erwerbstätigkeit der Frau nicht die beider Partner angeführt wird.

Der zweite angeführte Faktor liegt in der der Erwerbsarbeit inhärenten Logik. Einhergehend mit der steigenden Flexibilisierung von Arbeitszeit und –ort sowie der Zunahme von den in das private Leben übergreifenden Arbeitsverhältnissen, bleibt nicht genug Zeit für die Bewäl­tigung der Alltagsarbeit übrig. Selbst dann, wenn beide Partner*Innen sich einbringen. Dazu kommt die allgemeine Überzeugung, dass die meisten Berufe einen hohen zeitlichem Auf­wand erfordern, so dass weder die Arbeitszeit reduziert noch die Arbeitsstelle aufgeteilt wer­den kann, um Hausarbeit und Kinderbetreuung selbst auszuführen (vgl. ebd.: 5).

Hier kommt außerdem als dritter Faktor hinzu, dass in Deutschland kaum alternative Arbeits­zeitmodelle praktiziert werden. Auch wenn objektiv betrachtet Spielräume existieren, ist bspw. die Einforderung von Teilzeitarbeit mit hohem individuellem Einsatz verbunden.

Mit den Veränderungen in der Arbeitswelt wandeln sich auch die Wahrnehmungen, Bedeu­tungen und kulturellen Praxen von Hausarbeit (Hess/ Lenz 2001: 134). Erwerbsarbeit wird zunehmend auch von Frauen als sinnstiftend und zum Teil notwendig für die eigene Identi­tätsbildung betrachtet. Aufgrund des der Erwerbsarbeit zugemessenen Wertes, wird dem Beruf nicht nur die Priorität im Leben eingeräumt, sondern auch die anfallenden Haus­haltstätigkeiten abgewertet: „…, die bezahlte Arbeit von Frauen außerhalb des Hauses ist der bezahlten [oder unbezahlten] Arbeit von Frauen innerhalb des Hauses nicht gleichge­stellt“ (Young, 1999). Aufgrund der höheren Bewertung der als „männlich“ konnotierten Ar­beit gegenüber der „weiblichen“ häuslichen Welt, haben erwerbstätige Frauen eher die Vor­stellungen einer männlich-orientierten Arbeitswelt übernommen, als dass Männer ihren Anteil an der Reproduktionsarbeit erhöht haben.

Die Arbeitswelt wird dadurch zum zentralen Ort an dem Anerkennung und Selbstverwirkli­chung erarbeitet und erfahren werden können (vgl. Hess/ Lenz 2001: 134). Die Berufstätig­keit scheint nach wie vor auf ein Individuum ausgerichtet zu sein, das von der Arbeit des Alltags und den nötigen Versorgungstätigkeiten nicht betroffen ist. Damit wird bereits die Unvereinbarkeit von Hausarbeit und Erwerbstätigkeit impliziert. Hausarbeit wird entwertet und in zunehmendem Maße von beiden Geschlechtern als etwas Lästiges empfunden, von dem man sich „befreit“, sofern es die finanziellen Mittel erlauben.

Davon ausgenommen ist der Bereich der Kinderbetreuung, in dem keine Abwertung festzu­stellen ist (vgl. Rostock 2007: 6). Bei den von Rostock befragten Vätern besteht eine hohe Bereitschaft, sich um die eigenen Kinder zu kümmern. Sie sehen sich sogar in erster Stelle als Erzieher und nicht als Familienernährer.

3.3. Neue Aspekte der Globalisierung von Fürsorge- und Hausarbeit

Historisch neu sind weder das Phänomen der Hausarbeiter*Innen noch Ungleichheiten unter Frauen, die zur Stabilisierung eines patriarchalen Systems beitragen (vgl. ebd.: 8). Dies ge­schieht u.a. dadurch, dass sich die Arbeitgeberinnen zur Rolle der „Unterdrückerin­nen“ degradieren lassen und sich nicht annähernd von der Zuweisung der Hausarbeit als weibliche emanzipieren können. Anstatt, dass die Männer sich mehr an der Reproduktions­arbeit beteiligen, oder der Staat die Strukturen verändert, wiederholt sich die Geschichte und es entstehen neue „Herrin-Dienstmädchen-Verhältnisse“.

Neu ist jedoch, wie im späteren Verlauf der Arbeit gezeigt wird (Abschnitt 5), dass durch die Globalisierung von Betreuungsketten und transnationale Migration die Dienstbotenfrage von einer Klassenfrage zu einer ethnisch und national differenzierten Frage geworden ist. Im Unterschied zu den Dienstmädchen früherer Zeiten stellt die Beschäftigung als Hausange­stellte jedoch heute nicht mehr eine Übergangsphase bis zur Hochzeit dar. Die Frauen mig­rieren zur Bewältigung von finanziellen Krisen meist erst nach der Familiengründung. Sie sind dabei aber nicht nur älter als die Dienstmädchen vergangener Zeiten, sondern auch oft besser gebildet: Viele haben selbst studiert, finden in ihren Berufen in ihren Heimatländern jedoch keine Arbeit oder verdienen zu wenig. Sie arbeiten in Deutschland weit unterhalb ih­rer Qualifikation, um mit ihrer illegalen Tätigkeit als Reinigungs- oder Pflegekraft ihre Fami­lien in den Heimatländern zu versorgen.

4. Widersprüche in den existierenden Rahmenbedingungen

Auch die existierenden politischen und institutionellen Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass die Geschlechterrollen und die geschlechterspezifischen Arbeitsteilungen in Deutsch­land so aussehen wie sie aussehen. Bevor letztere betrachtet werden können, erfolgt daher eine kurze Darstellung der Rahmenbedingungen und ihrer Widersprüche.

Haus- bzw. Reproduktionsarbeit ist nicht nur die soziale Einbettung von Produktion, sondern „die Produktion des biologischen und gesellschaftlichen Lebens selbst“ (Apitzsch/ Schmid­bauer 2011: 43). Politik und Arbeitsmarkt behandeln Reproduktion mit der global steigenden Frauenerwerbstätigkeit gegenwärtig jedoch nur „als bloßes Anhängsel der Warenproduktion und nur in diesem Rahmen für gesellschaftlich organisierbar“ (ebd.). Die direkte und indirekte Diskriminierung in der Bildung, im Erwerbsleben, in der sozialen Sicherheit sowie beim Zu­gang zu Waren und Dienstleistungen ist verboten. Seit 1980 ist in Deutschland das Diskrimi­nierungsverbot aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz und insbesondere beim Lohn in den Paragraphen 611ff. Bürgerliches Gesetzbuch und ab 2001 auch im Teilzeit- und Befris­tungsgesetz geregelt (vgl. Fuchs / Bothfeld 2011: 16). Ein durchlässiges Erwerbssystem mit breiten Zugangschancen zu gut entlohnter Beschäftigung fördert die Weiterentwicklung des Humankapitals von Frauen sowie die Arbeitsproduktivität einer Volkswirtschaft insgesamt. Die Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit ist somit aus demokratietheoretischer Perspek­tive geboten und bringt darüber hinaus auch sozioökonomische Vorteile mit sich.

[...]


[1] Das Aufkommen der Lohnarbeit steht im Kontext der Industrialisierung, insofern ist Lohnarbeit zunächst primär industrielle Produktionsarbeit (vgl. Kocka 2000)

[2] „Von Putzfimmeln und Putzmuffeln“, 2015. Methodik: Im Auftrag der Minijob-Zentrale hat das Marktforschungsinstitut Forsa 1.500 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.

[3] „Von Putzfimmeln und Putzmuffeln“, 2015. Methodik: Im Auftrag der Minijob-Zentrale hat das Marktforschungsinstitut Forsa 1.500 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Gleichstellungshindernis Reproduktionsarbeit. Geschlechterverhältnis, Geschlechtergerechtigkeit im Wandel?
Untertitel
Am Beispiel der Hausarbeiter(innen)
Hochschule
Universität Osnabrück
Note
1,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
28
Katalognummer
V374401
ISBN (eBook)
9783668522664
ISBN (Buch)
9783668522671
Dateigröße
642 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gleichstellungshindernis, reproduktionsarbeit, geschlechterverhältnis, geschlechtergerechtigkeit, wandel, beispiel, hausarbeiter
Arbeit zitieren
Anja Niehoff (Autor:in), 2017, Gleichstellungshindernis Reproduktionsarbeit. Geschlechterverhältnis, Geschlechtergerechtigkeit im Wandel?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/374401

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