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Die Strafbarkeit juristischer Personen. Eine Analyse der Problematik anhand des Gesetzesentwurfes des Landes NRW zum VerbStrG

Titel: Die Strafbarkeit juristischer Personen. Eine Analyse der Problematik anhand des Gesetzesentwurfes des Landes NRW zum VerbStrG

Hausarbeit , 2017 , 35 Seiten , Note: 16 Punkte

Autor:in: Julius-Vincent Ritz (Autor:in)

Jura - Strafrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die deutsche Strafrechtsdogmatik kennt de lege lata keine dezidierte Strafbarkeit von juristischen Personen. Die stets wiederholend vorgebracht Begründung dafür ist die deutsche Strafbarkeit nach Handlung und Individualschuld. Schon im römischen Recht hieß es: "societas delinquere non potest". Eine juristische Person soll nicht fähig sein, alleine zu handeln und Schuld auf sich zu laden. Dem Grundsatz des nulla poena sine culpa folgend könnte eine juristische Person dann entsprechend auch nicht strafbar sein. Der Grundsatz nulla poena sine culpa wiederum wurzelt nach dem Bundesverfassungsgericht unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip. Die Straffreiheit von juristischen Personen erscheint somit auf den ersten Blick verfassungsmäßig vorgeschrieben zu sein.

Dass ein anderer Weg vorstellbar ist, zeigt aber nicht nur ein Blick ins Ausland. Diverse Staaten kennen die Unternehmensstrafbarkeit. Tatsächlich befindet sich Deutschland mit dem Fehlen einer Unternehmensstrafbarkeit innerhalb der Europäischen Union in der Minderheit Daneben finden sich in der strafrechtlich-kriminologischen Literatur und Politik Befürworter einer Strafbarkeit von juristischen Personen, die ein Bedürfnis für eine solche sehen.

In Deutschland kam neuer Schwung in die Diskussion durch einen zur Einbringung in den Bundesrat vorgesehenen Gesetzesentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf sah eine ebensolche Verbandsstrafbarkeit vor. Eine Strafbarkeit von juristischen Personen wäre danach möglich.

Diese Arbeit soll eine Analyse der Diskussion, der bisherigen Vorschläge und des Bedürfnisses unter Einbeziehung des Gesetzesentwurfs vornehmen, um letztlich die Zweckmäßigkeit des Gesetzesentwurfes zu bewerten.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Die Strafbarkeit juristischer Personen

I. Einleitung

II. Die juristische Person im deutschen Recht

a) Grundsätzliche Dogmatik

b) Die Rolle des § 14 StGB

c) Einziehung und Verfall nach dem StGB

d) Die Stellung im Ordnungswidrigkeitenrecht

(Quasi-)Strafrechtliche Sanktionierung

III. Strafbarkeitsmodelle

1. Zurechnungsmodell

2. Modell der originären Verbandshaftung

3. Schuldverzichtsmodell

4. Subsidiäre zivilrechtliche Haftung

IV. Zum Diskussionsstand

1. Europarechtliche Verpflichtung zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts?

2. Verfassungsmäßig-dogmatischer Ausschluss

Alternativen

3. Kriminologisches Bedürfnis - Strafbarkeitslücke

4. Stellungnahme

V. Gesetzesentwurf des Landes NRW

1. Wesentliche Regelungen

a) § 2 Abs. I VerbStrG-E

b) § 2 Abs. II VerbStrG-E

c) Verbandssanktionen nach §§ 4 ff. VerbStrG-E

aa) Verbandsstrafen nach §§ 6-9 VerbStrG-E

bb) Verbandsmaßregeln nach §§ 10-12 VerbStrGE

2. Verhältnis zu § 30 OWiG

3. Verhältnis zu § 130 OWiG

4. Bewertung

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit analysiert die strafrechtliche Problematik juristischer Personen in Deutschland unter kritischer Betrachtung des Gesetzesentwurfs des Landes Nordrhein-Westfalen zum Verbandsstrafgesetz (VerbStrG-E) und prüft, ob die Einführung einer solchen Strafbarkeit zur Schließung bestehender Regelungslücken zweckmäßig und dogmatisch vertretbar ist.

  • Dogmatische Grundlagen der Strafbarkeit juristischer Personen im deutschen Recht.
  • Untersuchung verschiedener Strafbarkeitsmodelle und deren Vereinbarkeit mit dem Schuldprinzip.
  • Europarechtliche Aspekte und deren Einfluss auf die nationale Diskussion.
  • Detaillierte Prüfung der Regelungen des VerbStrG-E im Vergleich zum bestehenden Ordnungswidrigkeitenrecht.
  • Kritische Bewertung des Kriminologischen Bedürfnisses nach einer Unternehmensstrafbarkeit.

Auszug aus dem Buch

II. Die juristische Person im deutschen Recht

Neben den natürlichen Personen existiert das rechtliche Konstrukt der juristischen Person als zweckgebundene Organisation, die Anerkennung durch die Rechtsordnung erfährt. Sie ist rechtsfähig, kann also Träger von Rechten und Pflichten sein. In der Regel besteht sie aus einem Zusammenschluss von mehreren natürlichen Personen. Eine juristische Person handelt nicht selbst, sondern durch ihre Organe bzw. Vertreter. Nach überwiegender Auffassung bedarf sie aufgrund der mangelnden Fähigkeit, selbst einen natürlichen Willen zu bilden, stets der Willensbildung durch bestimmte natürliche Personen, seien es ihre Gesellschafter, Mitglieder oder Organe. Die juristischen Personen und Personengesellschaften nehmen mit ihrer Zahl von über 980.000, die einem Umsatz von mehr als 17.500 Euro aufweisen, eine enorme wirtschaftliche, aber auch rechtliche Bedeutung ein. Aus dieser Prämisse ergibt sich das Problem der Strafbarkeit juristischer Personen. Zunächst einmal erscheint es naheliegend, jemanden, der weder selbst handeln noch einen eigenen originär eigenen Willen bilden kann, für nicht schuldfähig zu halten. Das Prinzip der Individualschuld im deutschen Strafrecht widerspricht diesem Verständnis eigentlich. Es bedarf folglich eines gesonderten Begründungsaufwands, weshalb juristische Personen strafbar sein sollen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Einleitung erläutert die dogmatische Ausgangslage, nach der juristische Personen im deutschen Strafrecht aufgrund des Grundsatzes "societas delinquere non potest" nicht strafbar sind, und führt in die Diskussion um einen Gesetzesentwurf des Landes NRW ein.

II. Die juristische Person im deutschen Recht: Dieses Kapitel untersucht die zivilrechtlichen Grundlagen juristischer Personen sowie die geltende Rechtslage im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere die Rolle von § 14 StGB und der Verbandssanktionen in §§ 30, 130 OWiG.

III. Strafbarkeitsmodelle: Hier werden theoretische Ansätze zur Verbandsstrafbarkeit vorgestellt, darunter das Zurechnungsmodell, das Modell der originären Verbandshaftung, das Schuldverzichtsmodell und die subsidiäre zivilrechtliche Haftung.

IV. Zum Diskussionsstand: Das Kapitel beleuchtet die aktuelle Debatte, insbesondere europarechtliche Vorgaben, verfassungsrechtliche Bedenken, das kriminologische Bedürfnis nach einer Strafbarkeitslückenschließung und enthält eine eigene Stellungnahme.

V. Gesetzesentwurf des Landes NRW: Dies ist der Kernteil, der die spezifischen Regelungen des VerbStrG-E analysiert, diese zum geltenden OWiG ins Verhältnis setzt und abschließend einer kritischen Bewertung unterzieht.

Schlüsselwörter

Unternehmensstrafrecht, Verbandsstrafbarkeit, juristische Personen, VerbStrG-E, Schuldprinzip, Ordnungswidrigkeitenrecht, Compliance, Zurechnungsmodell, Verbandsstrafe, Strafbarkeitslücke, ultima ratio, Wirtschaftsdelikte, Konzernstrafrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und wie juristische Personen (Unternehmen) im deutschen Strafrecht sanktioniert werden können, und analysiert dazu kritisch einen speziellen Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen.

Welche Themenfelder stehen im Zentrum der Untersuchung?

Im Zentrum stehen das geltende Ordnungswidrigkeitenrecht, theoretische Modelle der Verbandsstrafbarkeit sowie die juristische und kriminalpolitische Debatte über die Einführung eines eigenständigen Unternehmensstrafrechts.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist die Analyse der Zweckmäßigkeit eines geplanten Verbandsstrafgesetzes und die Klärung, ob die aktuelle dogmatische Struktur im Umgang mit Unternehmenskriminalität reformbedürftig ist.

Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewandt?

Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die Gesetzestexte, aktuelle Gesetzesentwürfe und die einschlägige strafrechtswissenschaftliche Literatur miteinander in Bezug setzt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme der geltenden Rechtslage, eine Diskussion theoretischer Strafbarkeitsmodelle und eine detaillierte Prüfung des VerbStrG-E inklusive dessen Verhältnis zu bestehenden Normen wie § 30 OWiG.

Welche Schlüsselbegriffe definieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere das Verbandsstrafrecht, das Schuldprinzip, das Zurechnungsmodell sowie die Auseinandersetzung zwischen Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Welche Bedeutung hat das "Zurechnungsmodell" in dieser Arbeit?

Das Zurechnungsmodell ist ein zentrales Theoriegebäude, bei dem das Verschulden einer natürlichen Person auf das Unternehmen übertragen wird; der Autor bewertet dieses Modell als modern und vorzugswürdig.

Wie bewertet der Autor den Gesetzesentwurf des Landes NRW?

Der Autor steht der Idee einer Unternehmensstrafbarkeit grundsätzlich positiv gegenüber, hält den konkreten Entwurf jedoch für verbesserungsbedürftig, da er durch weite Ermessensspielräume und mangelnden dogmatischen Mehrwert gegenüber dem OWiG nur bedingt überzeugt.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Strafbarkeit juristischer Personen. Eine Analyse der Problematik anhand des Gesetzesentwurfes des Landes NRW zum VerbStrG
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen  (Juristische Fakultät)
Veranstaltung
Seminar - Aktuelle Entwicklungen der strafrechtlichen Judikatur im Deutschen und Europäischen Strafrecht
Note
16 Punkte
Autor
Julius-Vincent Ritz (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2017
Seiten
35
Katalognummer
V374856
ISBN (eBook)
9783668520707
ISBN (Buch)
9783668520714
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Juristische Person Strafbarkeit Verbandsstrafgesetzbuch Entwurf VerbStrG Unternehmensstrafrecht societas delinquere non potest nulla poena sine culpa
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Julius-Vincent Ritz (Autor:in), 2017, Die Strafbarkeit juristischer Personen. Eine Analyse der Problematik anhand des Gesetzesentwurfes des Landes NRW zum VerbStrG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/374856
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Leseprobe aus  35  Seiten
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