Die Einstellung von Richtern gegenüber dem Nationalsozialismus. Analyse der deutschen Richterzeitung der Jahrgänge 1929 bis 1933


Hausarbeit, 2016

13 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Forschungsmeinungen zur Einstellung der Richter

3. Beurteilung der Einstellung der Richter anhand Artikeln der „Deutschen Richterzeitung“
3.1. Die „Deutsche Richterzeitung“ aus den Jahrgängen 1929-1932
3.2. Die „Deutsche Richterzeitung“ Jahrgang 1933

4. Fazit

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Im heutigen Weltbild stehen Richter für Recht und Gesetz, vielleicht sogar Gerechtigkeit. Der Nationalsozialismus steht für Unrecht und Ungerechtigkeit. Dies wirft die Frage auf, wie Richter diesem Staat dienen und ihr Amt im Namen des Unrechts ausführen konnten. In der Forschung wird diskutiert inwieweit Richter im Nationalsozialismus, oder auch Juristen im Allgemeinen, Opfer ihrer eigenen Sozialisation und ihres eigenen Weltbildes waren. Viele Historiker, wie z.B. Horst Göppinger oder Gerhard Fieberg, sehen es als eine Mischung aus national-konservativer Weltanschauung, dem Wunsch nach einer autoritativ geprägten Ordnung und einem stark ausgeprägten Rechtspositivismus an, dass die Richter dem Nationalsozialismus nichts entgegenzusetzen hatten. In der neueren Forschung versucht man diese These zu hinterfragen. So stellt Ingo Müller klar, dass die Richter ihren Anteil an der Machtübernahme Hitlers hatten und ihnen somit keine Opferrolle zukommen kann. Helmut Kramer geht sogar so weit, dass er den Rechtspositivismus, der in der älteren Forschung so oft als Rechtfertigungsgrund erwähnt wurde, Geschichtsklitterung nennt.

In dieser Arbeit soll es darum gehen, wie die Richter zu der nationalsozialistischen Ideologie standen bzw. inwieweit ihre eigene Weltanschauung ihre Handlungsweise im Bezug zum Nationalsozialismus beeinflusste. Um dies herauszugfinden, wurden Artikel der „deutschen Richterzeitung“ der Jahrgänge 1929 bis 1933 auf Hinweise, über die Einstellung von Richtern zur Politik und ihrem eigenen Beruf, untersucht. Dabei wurden fünfzehn Artikel gefunden, die sich zu der Einstellung von Richtern äußern, auf fünf davon soll in dieser Arbeit näher eingegangen werden. Zusammen mit den Ergebnissen aus der Forschung soll am Ende ein begründetes Fazit gezogen werden, wie die Richter zum Nationalsozialismus standen bzw. inwieweit ihre Einstellung ihr Verhalten zum Nationalsozialismus beeinflusste.

2. Forschungsmeinungen zur Einstellung der Richter

Natürlich ist es ein Trugschluss anzunehmen, dass es sich bei den Juristen vor, während oder nach dem dritten Reich um eine homogene Gruppe in der Gesellschaft gehandelt hatte. Das gleiche gilt, wenn man sich nur auf die Gruppe der Richter fokussiert, die sich selbst als nochmals als Elite inmitten einer bereits elitären Gesellschaftsschicht ansahen. Nichtsdestotrotz ähnelten sich Meinungen und Moralvorstellungen wahrscheinlich bei einem Großteil der Juristen bzw. Richter. Nicht zuletzt dadurch, dass eine große Mehrzahl, wenn nicht sogar so gut wie alle Richter, einen wohl-situierten bildungs-bürgerlichen Hintergrund hatten. In der Kaiserzeit war es erforderlich aus einem liquiden Elternhaus zu stammen um sich das Studium und die unbezahlte Tätigkeit als Gerichts-Assessor, die an das Jura-Studium angeschlossen werden musste, finanzieren zu können. Dies führte allerdings auch zu einer einseitigen sozialen Strukturierung in den juristischen Berufen.[1] Da das Bildungsbürgertum stark konservativ geprägt war und der neu gefundenen Demokratie, somit auch der Republik eher negativ gegenüberstand, war auch ein Großteil der Richter dieser Meinung.[2] Dementsprechend kann man, was die Weltanschauung betrifft, ähnliche Ansichten bei einer Vielzahl von Richtern sehen. Dies mag auch der Grund für einen fehlenden Diskurs über die Ausrichtung der Justiz, gegenüber dem immer weiter erstarkenden Nationalsozialismus, gewesen sein.

Wenn die Richterschaft zur Zeit der Weimarer Republik mit dem Nationalsozialismus in Berührung kam, dann war es meistens durch eine Vielzahl rechtsextrem motivierter Straftaten. Die Haltung der Gerichte äußerte sich so, dass in der Mehrheit der Prozesse die Straftäter mit milden Strafen rechnen konnten, während linksextreme Delikte mit einem empfindlich schärferen Urteil geahndet wurden.[3] Dies ist ein weiteres Indiz für die, zum großen Teil, homogen national-konservative Haltung vor allem der Richter. Sie schienen sich und den Staat wesentlich weniger von rechts-motivierten Straftaten gefährdet zu sehen, als dies von links-extremen der Fall war. Heißt dies aber nun, dass die Richter glühende Anhänger des Nationalsozialismus waren? Dies muss trotz der Beweislage bezweifelt werden. Vielmehr scheinen Juristen „Opfer“ ihrer eigenen Weltanschauung gewesen zu sein. Sie hatten wohl ein wesentlich höheres Verständnis für die „rechte“ Gedankenwelt, als sie jemals für das andere Extrem hätten aufbringen können. Sie suchten, vor allem durch die Unbeständigkeit der Republik, wieder nach einer autoritativ geprägten Ordnung, die ihnen Stabilität versprach.[4] Wahrscheinlich unterschätzten viele Juristen, wie auch andere national-konservative Eliten, die nationalsozialistische Bewegung, allen voran Hitler und seine engsten Vertrauten.

Weiterhin werden in der Literatur immer wieder der weit verbreitete Rechtspositivismus und der Glaube an die Allmächtigkeit des Gesetzgebers angesprochen. Helmut Kramer bezeichnet diese Sichtweise als Geschichtsklitterung, denn diese Rechtfertigung hätten die Juristen erst im Nachhinein zur Begründung ihres Handelns während des Nationalsozialismus angeführt.[5] Es ist schwierig zu beurteilen, wie ausgeprägt der Rechtspositivismus unter den Richtern wirklich war. Nicht zu verleugnen ist jedoch, dass die Gesetze bzw. die Strafmaßen zu großen Teilen keine Verschärfung im Nationalsozialismus erfahren haben und somit härtere Strafen auch nicht durch den Gesetzgeber gerechtfertigt werden könnten. Dennoch schienen die Richter sich genötigt gesehen zu haben, strenger zu urteilen.[6] Vielleicht sahen sich die Richter durch nationalsozialistische Propaganda dazu veranlasst.

Das größere Verständnis für die rechte Gedankenwelt hatte wohl auch dazu geführt, dass die Juristen untätig dem Treiben Hitlers und seiner Anhänger zugeschaut haben. Die Justiz hätte vor 1933 einige Male die Möglichkeit gehabt, die Spitze der nationalsozialistischen Bewegung außer Gefecht zu setzen. Die Gerichte zeichneten sich hier durch Ignoranz und Untätigkeit aus. Ob dies einer Unterschätzung der Nationalsozialisten geschuldet war, oder aber der eigenen Weltanschauung, ist schwierig einzuschätzen und müsste im Einzelfall geprüft werden. Wahrscheinlich war es eine Mischung aus beiden Aspekten, bei Hitlers Verurteilung 1923 wurde jedoch offensichtlich das Gesetz im seinem Sinne missachtet, da er eigentlich noch auf Bewährung war und so ein wesentlich härteres Urteil hätte fallen müssen.[7] So machte sich, wenn vielleicht auch nicht absichtlich, die Justiz mitschuldig an dem Aufstieg des Nationalsozialismus.

All dies lässt erahnen, dass sich die Justiz eher durch Untätigkeit auszeichnete, die wahrscheinlich in der Verachtung der Weimarer Republik verwurzelt war. Es wurden mit Sicherheit die Veränderungen begrüßt, die sich in Deutschland abzeichneten, ohne die Folgen überblicken zu können. Man war auf der Suche nach Stabilität und meinte sie in der Person Hitlers gefunden zu haben. Die Juristen schienen so autoritativ eingestellt zu sein, dass sie nicht mitbekamen oder es zumindest hingenommen haben, sich selbst gleichzuschalten. Es erscheint fast schon tragisch, dass sie ihre eigene Bedeutung als ausführender Arm der Gesetzgebung nicht erkannten oder diese ignorierten.

Im Folgenden soll es nun um eine Einschätzung der Einstellung der Richter, vor und nach der Machtübergabe, aus Artikeln der „Deutschen Richterzeitung“ gehen.

3. Beurteilung der Einstellung der Richter anhand Artikeln der „Deutschen Richterzeitung“

Für diese Arbeit wurden die Jahrgänge 1929 bis 1933 der „Deutschen Richterzeitung“ auf Artikel zur Weltanschauung, politische Einstellungen und Selbstbild der Richter untersucht. Bei der Richterzeitung handelt es sich um eine Publikation, die als alleinige Zielgruppe den Berufsstand der Richter hat. Die Beiträge werden ebenso von Richtern verfasst. Herausgegeben wurde sie von Deutschen Richterbund, der allerdings ab 1933 gleichgeschaltet war mit allen anderen Juristenverbänden.

Wenn man sich die Zeitung anschaut, fällt zum einen auf, dass zwischen 1932 und 1933 eine Zäsur zu sehen ist, denn bis 1932 wird der Nationalsozialismus nicht in der Zeitung erwähnt. Ab 1933 ist der Nationalsozialismus als Weltanschauung ein sehr prominentes Thema, es werden allein in diesem Jahr fünf Artikel diesem Gegenstand gewidmet. In keinem anderen Jahr zuvor erschienen so viele Berichte zu der Einstellung der Richter. Deswegen wird dieser Teil der Arbeit auch in zwei verschiedene Abschnitte geteilt, um dieser Zäsur Rechnung zu tragen.

3.1. Die „Deutsche Richterzeitung“ aus den Jahrgängen 1929-1932

Im Jahr 1929 ist nur ein Artikel über die Einstellung von Richtern veröffentlicht worden, indem es vordergründig um die Unabhängigkeit von Richtern geht. Reichsgerichtsrat Friedrich Helber stellt hier ganz klar, dass Recht und Politik zwei verschiedene Dinge und die Gerichte nicht der Politik verpflichtet seien. Einzig und allein dem Gesetz hätten sich Richter zu unterwerfen, welches auf „Gesetzmäßigkeit und Gerechtigkeit“[8] beruhe. Die Gerechtigkeit würde durch die richterliche Unabhängigkeit gefördert, worauf auch die Freiheit der Bürger und das Prinzip der Gewaltenteilung beruhe. Zum Schluss spricht Helber noch eine Warnung aus, dass es „ein gefährliches Missverstehen demokratischer Ideologien [ist], wenn aus der Volkssouveränität gefolgert wird, daß die Beseitigung der Gewaltenteilung zwangsläufig sei“.[9] Man sieht, dass Helber einen hohen moralischen Anspruch an seinen Berufsstand zu haben scheint, und jedwede Beeinflussung von außen kritisch gegenübersteht. Ein gewisses Maß an Rechtspositivismus ist aus seinen Ausführungen auch herauszulesen, jedoch scheint er über die Sinn und Zweckmäßigkeit der Gesetze zu reflektieren, anstatt sie einfach blind hinzunehmen. Auch erkennt man, dass die aktuelle Staatsform der Republik durchaus im Richterstand diskutiert wurde. Im Laufe seines Artikels zieht er einen Kontrast zwischen der Kaiserzeit und der Weimarer Republik und zeigt auf, dass sich die Aufgaben der Richter und deren Unabhängigkeit nicht gewandelt, sich nur die äußeren Umstände verändert hätten. Das zuletzt angeführte Zitat über die demokratischen Ideologien wirft jedoch Fragen auf. Eine demokratische Struktur, die die Gewaltenteilung ausschalten möchte, wäre wenig demokratisch. Helber meinte damit vermutlich die Sichtweise rechtsextremer und/oder linksextremer Gruppierungen, die sich nicht als demokratische Ideologien bezeichnen lassen können und nichts mit Volkssouveränität zu tun haben. Sieht er diese Ideologien wirklich als demokratisch an? Dann würde vieles dafür sprechen, dass Helber und vielleicht viele andere seiner Berufsgenossen ein anderes Verständnis von Demokratie hatten, als dies heutzutage der Fall ist. Offen bleibt auch die Frage, was Helber unter Gerechtigkeit versteht, welche er in seinem Artikel so hoch preist. Dennoch wird klar, dass er eine Einmischung aus der Politik in die Rechtsprechung ablehnt und für Gerichte, die unabhängig von der Politik und damit auch unabhängig von politischen Ideologien entscheiden, plädiert.

[...]


[1] Fieberg 1984, S. 24.

[2] Fieberg 1989, S. 37.

[3] Müller 2014, S. 25.

[4] Göppinger 1990, S. 7.

[5] Kramer 2008, S. 143.

[6] Ebd. S. 148.

[7] Müller 2014, S. 23.

[8] Reichsgerichtsrat Helber, Deutsche Richterzeitung 6/1929, S. 230.

[9] Ebd.

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Die Einstellung von Richtern gegenüber dem Nationalsozialismus. Analyse der deutschen Richterzeitung der Jahrgänge 1929 bis 1933
Hochschule
Universität Paderborn
Note
1,7
Autor
Jahr
2016
Seiten
13
Katalognummer
V375022
ISBN (eBook)
9783668544130
ISBN (Buch)
9783668544147
Dateigröße
472 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
einstellung, richtern, nationalsozialismus, analyse, richterzeitung, jahrgänge
Arbeit zitieren
Nadine Watterott (Autor:in), 2016, Die Einstellung von Richtern gegenüber dem Nationalsozialismus. Analyse der deutschen Richterzeitung der Jahrgänge 1929 bis 1933, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/375022

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