Leseprobe
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
2. BEGRIFFSKLÄRUNGEN/DEFINITIONEN
2.1 Armut im Sinne der Armutsforschung
2.2 Armutskonzepte
2.2.1 Armut GEMÄß dem Lebenslagenkonzept
2.2.2 DAS KONZEPT DER VERWIRKLICHUNGSCHANCEN
2.2.3 Armut GEMÄß dem Deprivationsansatz
2.2.4 Das „kindgerechte“ Armutskonzept
3. DIE BEDEUTUNG VON ARMUT FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
4. DER ZUSAMMENHANG VON ARMUT UND GESUNDHEIT BEI KINDERN UND JUGENDLICHEN
4.1 Auswirkung von Kinderarmut auf das Ernährungs- und Bewegungsverhalten
4.2 Die Auswirkung von Armut auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
5. PRÄVENTION UND INTERVENTION DURCH SOZIALE ARBEIT
5.1 Sozialraumorientierte Gemeinwesenarbeit
5.2 Das Dormagener Modell der Armutsprävention
6. FAZIT
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS:
1. Einleitung
Mit dem Rückgang der Nachkriegsarmut, nach Beendigung des zweiten Weltkrieges, ist das Thema der Armut in Deutschland von der Sozialwissenschaft längere Zeit nicht mehr mit Nachdruck diskutiert und erforscht. Armut verschwand zunehmend aus dem öffentlichen Diskurs. Eine intensivere Beschäftigung mit der sogenannten „neuen Armut“ begann erst in den 1980er Jahren (vgl. Klocke, Hurrelmann 1998, S. 8f.). Es kam zunehmend zu einer Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich. Zu dieser gesellschaftlichen Polarisierung trugen im wesentlichen Globalisierungsprozesse, die Deregulierung des Arbeitsmarktes sowie der Rückzug des Sozialstaates aus der Sicherung in besonderen Lebenslagen bei. Dies betraf nicht nur die ärmeren Entwicklungsländer sondern auch die vermeintlich reichen, westlichen Staaten (vgl. Höblich 2012, S. 46). Der dritte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung aus dem Jahre 2008 definiert besonders von Armut gefährdete Gruppen:
- Menschen mit geringer Erwerbsbeteiligung, Arbeitslose, Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
- Alleinerziehende Eltern,
- Kinderreiche Familien
- Personen mit Migrationshintergrund.
(vgl. Höblich 2012, S. 52; zit. n. Bundesregierung 2008, S. 6).
In besonderem Maße gelten Kinder als armutsgefährdet, deren Eltern einer dieser genannten Gruppen zugehörig sind. Kinder und Jugendliche sind überproportional häufig von Armut betroffen. Man spricht hier von einer „Infantilisierung von Armut“. Ihre Armut ist eng mit der ihrer Eltern verbunden. Es entsteht ein Mangel an Teilhabe- und Verwirklichungschancen. Die damit einhergehenden Marginalisierung- und Exklusionsprozesse wirken sich in besonderem Maße auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen aus. Arm zu sein bedeutet von daher mehr als kein Geld zu haben. Es hat erheblichen Einfluss auf die Alltagsgestaltung in den Bereichen der materiellen Grundversorgung, Freizeit und Kultur, Bildung, soziale Integration und vor allem der Gesundheit. Hieraus lässt sich ableiten, dass sich bei Kinder und Jugendlichen zusätzlich Entwicklungsdefizite und soziale Benachteiligungen zeigen. Es kommt sogar zu einer Unterversorgung mit der Folge von möglichen gesundheitlichen Problemen. Kinder, die benachteiligten Familien stammen, leiden vermehrt an Übergewicht, haben Schwierigkeiten sich in sozialen Gefügen außerhalb der Familie angemessen zu verhalten und nehmen weniger an Freizeitaktivitäten, wie beispielsweise im Bereich Sport teil (vgl. Höblich 2012, S. 52ff.).
Die vorliegende Hausarbeit soll der Fragestellung nachgehen, was Armut bedeutet, welche Auswirkung sie auf die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern hat und welche Präventions- bzw. Interventionsmöglichkeiten sich für die Soziale Arbeit ergeben.
Zunächst erfolgt eine Definition des Armutsbegriffs im Sinne der Armutsforschung. Daraufhin werden verschiedene Armutskonzepte vorgestellt. Im Anschluss wird der Zusammenhang zwischen Armut und deren Auswirkung auf die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beschrieben. Hierbei wird besonders auf die Aspekte der Ernährung und Bewegung eingegangen, sowie auf Folgen für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Danach werden die Möglichkeiten für die Soziale Arbeit skizziert, präventiv und intervenierend tätig zu sein. Dies wird anhand des Beispiels des Dormagener Modells veranschaulicht.
2. Begriffsklärungen/Definitionen
Unter diesem Punkt wird zunächst der Armutsbegriff im Sinne der Armutsforschung definiert. Dann folgt die Beschreibung diverser Armutskonzepte.
2.1 Armut im Sinne der Armutsforschung
Die Armutsforschung orientiert sich bei der Definition von Armut eng an der Europäischen Kommission. Demnach gelten Einzelpersonen, Familien oder andere Personengruppen als verarmt, deren materielle, kulturelle sowie sozialen Mittel so gering sind, dass sie von jener Lebensweise ausgegrenzt sind, die in dem jeweiligen Mitgliedstaat als Minimum vorausgesetzt wird (vgl. Baum o.J., S. 4). Hierbei ist es wichtig zu bemerken, dass nicht vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen ausgegangen wird, sondern von dem sogenannten bedarfsgewichtetem Äquivalenzeinkommen. Die Höhe dieses Äquivalenzeinkommens bemisst sich auf der Grundlage des Minimalbedarfs, den ein Mensch benötigt um überleben zu können. Im Jahre 1989 wurde im Rahmen einer EU Resolution der Zusammenhang zwischen Armut und Ausgrenzung hergestellt. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde empfohlen, den Begriff der Armut um den Begriff der „social exclusion“, der sozialen Exklusion, hinzuzufügen (vgl. Baum o.J., S. 4). Nach dieser durch die Europäische Kommission festgelegten Definition gilt von daher als arm, wer 50 Prozent oder weniger eines solchen Äquivalenzeinkommens jeden Monat zur Verfügung hat und damit von der durchschnittlichen Lebensweise in dem Land, in dem er lebt, ausgeschlossen ist. Dies bezieht sich nicht nur auf die ökonomische Lage, sondern darauf, dass eine Integration in die diversen Lebensbereiche mit den zur Verfügung stehenden materiellen Mitteln nicht mehr gewährleistet werden kann. Neben jener 50 Prozent Marke, welche die Armutsforschung als durchschnittlichen Wert für Armut ansieht, existieren noch zwei weitere Armutsgrenzen. Zum einen, die der strengen Armut was bedeutet, dass das Einkommen bei noch weniger, nämlich bei 40 Prozent des durchschnittlichen Einkommens liegt. Zum anderen existiert die der relativen Armut oder auch die der armutsnahen Lebenslage. Sie ist dann erreicht ist, wenn 60 Prozent eines durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens vorliegen (vgl. Baum o.J., S. 4).
Diese Differenzierung von Armutsgrenzen macht deutlich dass für die Armutsforschung wichtig ist bestimmte Begriffe dezidiert zu unterscheiden: Es muss die relative von der absoluten Armut unterschieden werden. Ebenso müssen primäre, sekundäre und tertiäre Armut unterschieden werden, sowie die objektive von der subjektiv empfundenen Armut.
Die relative Armut bezieht sich darauf, durch das Erreichen gesellschaftlicher Handlungsziele und Werte eine Integration in die Gesellschaft sicherzustellen. Wem dies nicht gelingt läuft Gefahr diskreditiert zu werden. Dies bedeutet eine Gefährdung der Integration und somit Exklusion. Dem gegenüber steht die absolute Armut. Sie beschreibt das absolute Minimum, das notwendig ist um überleben zu können. Die sogenannte primäre Armut kann auch als objektiv empfundene Armut bezeichnet werden. Belegt wird dies dadurch, dass sie in allen Bereichen die gesamte Existenz des Individuums bedroht. Ein Mangel an Nahrungsmittel, wohnungslos zu sein und keine Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen zu können bedroht den Menschen essentiell und nicht nur partiell.
Die sekundäre Armut hingegen wird als eine subjektiv empfundene, relative und kulturspezifische Armut beschrieben. Es geht hier um das subjektive Gefühl relativer Benachteiligung. Die Gesellschaft verweigert ihrerseits keine Güter, die für die Integration der Menschen notwendig sind. Es geht darum, dass der Einzelne Unterschiede in Bezug auf die Möglichkeiten und Ziele, welche die Gesellschaft vorgibt um integriert zu werden zwischen sich und anderen Mitgliedern aus der Gesellschaft feststellt. Es entsteht das Gefühl von Deprivation bzw. der relativen Benachteiligung im Gegensatz zu denen, die mehr haben. Man spricht auch von der sognannten Wohlstandsarmut. Die tertiäre Armut kann auch als objektive, absolute Armut beschrieben werden. Hiermit ist die spezielle Situation des Hilfesuchenden, auf der Grundlage unserer Gesetze, Bundessozialhilfegesetz und Kinder- und Jugendhilfegesetz, auch Hilfeberechtigten gemeint. Diese Menschen sind massiv in ihrer Integration gefährdet. Es geht bei ihnen nicht unbedingt um eine Bedrohung durch Hunger und Not. Sie benötigen allerdings objektiv spezielle Integrationshilfen und Angebote, die bereitgestellt werden um Hilfestellungen bei der Integration zu geben bzw. selbige zu gewährleisten, sei es aus cari- tativen Gründen oder aus Gründen der sozialpolitischen Sicherung der Loyalität. Diese tertiäre Armut zielt auf die Sozialhilfebedürftigkeit ab. Damit sind noch nicht alle erfasst die auch berechtigt sind im Sinne des Gesetzes Sozialhilfe zu erhalten. Bei der Sozialhilfeberechtigung muss unterschieden werden zwischen den Menschen die Sozialhilfe faktisch erhalten, hier wird die Armut bekämpft und denen, die zwar laut Gesetz sozialhilfeberechtigt sind, diese aber nicht erhalten. Hier spricht man von der sogenannten verdeckten Armut. Dies beschreibt den Personenkreis, die entweder ihren Antrag auf Sozialhilfe nicht gestellt haben, oder ihn gestellt haben aber an bestimmten Schwellen gescheitert sind und aus diesem Grund ihre Sozialhilfe nicht bekommen. Sozialhilfebedürftigkeit ist demnach eine Armut, welche die Teilhabechancen, wenn auch auf einem Mindestmaß aufrechterhalten sollen. Es wird auch von einem sozio- kulturellen Existenzminimum gesprochen. (vgl. Baum o.J., S. 2ff.).
Anhand dieser Ausführungen wird deutlich, dass sich der Begriff Armut nicht scharf abgrenzen lässt. Diese Herleitungen des Armutsbegriffs werden oftmals als eindimensional angesehen, da sie sich nur auf das Einkommen beziehen. Zu unterscheiden ist zwischen den hier angeführten eindimensionalen Definitionen, die rein Bezug nehmen auf das Einkommen und mehrdimensionalen Konzepten, die noch weitere Dimensionen, neben der finanziellen, berücksichtigen (vgl. Hock, Holz u.a. 2000, S. 20).
2.2 Armutskonzepte
Gerade in Bezug auf die Armut von Kindern und Jugendlichen sind diese mehrdimensionalen Armutskonzepte von großer Bedeutung. Im Folgenden sollen diese wichtigen Armutskonzepte dargestellt werden, die einer Präzisierung des Armutsbegriffs dienen und zu einem besseren Gesamtverständnis beitragen.
2.2.1 Armut gemäß dem Lebenslagenkonzept
Das Lebenslagenkonzept wurde bereits in den dreißiger Jahren von dem Nationalökonom und Philosophen Otto Neurath begründet. Für Neurath bezog sich die Lebenslage auf alle Umstände die eng in Verbindung mit den Verhaltensweisen von Menschen stehen und diese beeinflussen. Dazu gehören Freude und Schmerz, die Wohnsitua- tion, Nahrung, Gesundheitspflege, kulturelle Aspekte wie Literatur und Theater und ein friedliches Umfeld. Ein weiterer wichtiger Wegbereiter für das Lebenslagenkonzept war Gerhard Weisser. Er definierte in den fünfziger Jahren den Lebenlagenansatz etwas differenzierter. Er beschreibt die Lebenslage eines Menschen als den sogenannten Spielraum, den einem Menschen die äußeren Umstände nachhaltig für die Befriedigung seiner Interessen bietet und somit den Sinn des Lebens bestimmen. Er beschränkt sich eben nicht auf das Einkommen und die Versorgung, sondern bezieht die Bereiche Interaktion/Kooperation, Lernen/Erfahrung, Partizipation/Disposition sowie Muse und Regeneration (vgl. Hock, Holz u.a. 2000, S. 24).
Für Weisser sind 5 Handlungsspielräume (5 Säulen) entscheidend:
- Arbeit- und Koalition (Arbeits- und Kooperationsspielraum)
- Freizeit (Muse- und Regenerationsspielraum)
- Der Versorgungs- und Einkommensspielraum
- Der Wohnungsspielraum
- Der Sozialisationsspielraum (vgl. Baum o.J., S. 8).
Diese aufgezählten Punkte werden auch in der heutigen Forschung in Bezug auf benachteiligende Lebenslagen bzw. Armut differenziert untersucht. Das Lebenslagenkonzept stellt allerdings noch kein fertiges Forschungskonzept dar, sondern beschreibt eine sich ändernde Sichtweise. Es bezieht sich auf bestimmte Einflussfaktoren, definiert den Armutsbegriff jenseits der relativen Einkommensarmut nicht neu. Hier ist es wichtig, dass die Sichtweise auf die einzelnen Indikatoren, miteinander in Verbindung gebracht wird und nicht einzeln nebeneinander steht. Das Lebenslagenkonzept muss ganzheitlich durchgeführt werden (vgl. Hock, Holz u.a. 2000, S. 25).
2.2.2 Das Konzept der Verwirklichungschancen
Dieses Konzept soll das Lebenslagenkonzept erweitern. Entwickelt wurde dieses Konzept von Amartya Sen. Er differenziert die Verwirklichungschancen in Rahmenbedingungen und Ressourcen sowie in Fähigkeiten und Kompetenzen. Sen unterscheidet zwischen materiellen/immateriellen individuellen Potenzialen und Chancen bzw. instrumentellen Freiheiten, die sich gesellschaftlich ergeben. Somit wird der Einfluss der Gesellschaft und somit des Sozialstaates bestimmt und hervorgehoben (vgl. Gerull 2011, S. 22). Ob demnach individuelle Potentiale in Verwirklichungschancen umgewandelt werden können, wird also beeinflusst von den gesellschaftlich bedingten Chancen. Diese instrumentellen Freiheiten unterscheidet Sen in politische Freiheiten, ökonomische Einrichtungen, soziale Chancen, Transparenzgarantien, soziale Sicherheiten. Sen beschreibt, dass die ökonomischen Chancen für die Soziale Arbeit von großer Bedeutung sind. Diese beziehen sich auf den Zugang zum Arbeitsmarkt mit ausreichendem Einkommen. Ebenso für die Soziale Arbeit herauszustellen sind die sozialen Chancen in Bezug auf den Zugang zu Bildung, ausreichend Wohnraum, sowie die soziale Sicherheit im Sinne der sozialstaatlichen Absicherung vor materieller Armut oder Kriminalität. Die Transparenzgarantien spielen in der Sozialen Arbeit auch eine wichtige Rolle. Damit ist beispielsweise der unbürokratische und gerechte Zugang zu Hilfen gemeint. Die unterschiedlichen Verwirklichungschancen bedingen sich gegenseitig. Aus den Zusammenhängen zwischen Bildung, Zugang zum Arbeitsmarkt in Verbindung mit einem angemessenen Einkommen lassen sich positive Effekte für die Gesundheit herausarbeiten. Armut resultiert für Sen aus dem Mangel an Verwirklichungschancen (vgl. Gerull 2011, S. 23).
2.2.3 Armut gemäß dem Deprivationsansatz
Bei diesem Ansatz ist es wichtig den Soziologen Peter Towsend zu erwähnen. Er begreift Armut als das nicht Vorhandensein wichtiger Ressourcen, das es unmöglich macht, an bestimmten wichtigen Aktivitäten und Gewohnheiten teilzuhaben, die in einer Gesellschaft normalerweise geteilt werden. Er gibt sich, wie bei der Lebenslagenforschung auch nicht mit einer eindimensionalen Sichtweise zufrieden. Das Deprivationskonzept versteht sich als system-interaktionistisches Modell. Wie das Lebenslagenkonzept ist es ein interdependentes, multidimensionales Konzept, das auf den fünf bereits im Lebenslagenkonzept erwähnten Säulen steht. Der Deprivationsansatz geht auf verschiedene Merkmalsgruppen ein, wie Nahrung, Kleidung, Wohnung, Arbeitsbedingungen, Umwelt und Soziales. Diese differenzierte Betrachtung soll einen Index entwickeln, woraus sich neue Marker der Unterversorgung ergeben. Persönliche Merkmale, individuelle Sichtweisen mit sozialen, normativen und ökonomischen Rahmenbedingungen werden somit in diesem Ansatz verknüpft. Eine weitere Eigenschaft des Ansatzes ist, dass die Frage nach Ursachen und Bedingungen dezidiert analytisch von der Frage nach psychosozialen, sozialökonomischen und sozialen Bewältigungsstrategien getrennt werden können (vgl. Baum o.J., S. 10).
2.2.4 Das „kindgerechte“ Armutskonzept
Einen wichtigen Beitrag zu einem kindgerechten Armutsbegriff leistete die AWO-ISS- Studie. Hier kam es ebenfalls darauf an einen mehrdimensionalen Armutsbegriff zu entwickeln. Es wurde also nicht nur die materielle Situation der Familie des Kindes fokussiert, sondern insbesondere auch die Lebenssituation und die Lebenslage des Kindes oder Jugendlichen. Um einen Armutsbegriff zu beschreiben der möglichst passgenau auf das Kind eingeht, wurden zunächst gewisse Grundbedingungen festgelegt. Wichtig für eine Definition im Rahmen der Studie war die kindzentrierte Sichtweise. Dies bedeutet, dass die unterschiedlichen Lebenslagen, die entsprechenden anstehenden Entwicklungen sowie die subjektive Wahrnehmung der einzelnen Kinder zu berücksichtigen sind. Dies steht in enger Verbindung mit den familiären Zusammenhängen und der Gesamtsituation des Haushaltes, in dem das Kind oder der Jugendliche lebt. Die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen wird in erheblichem Maße durch die Lebenslage der Eltern bestimmt. Damit liegt es auf der Hand, dass eine Armutsdefinition für Kinder und Jugendliche notwendigerweise mehrdimensional sein muss. Würde man eine rein einkommensbezogene und damit eindimensionale Sichtweise zu Grunde legen, würde man der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen nicht gerecht werden.
[...]