Migrationsgeschichte Deutschlands. Phasen bundesdeutscher Migration


Dossier / Travail, 2017

17 Pages, Note: 2,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

II. Migration in Deutschland
2.1 Begriffserklärung Migration und Migrant

III. Phasen bundesdeutscher Migration
3.1 Rotationsprinzip

IV. Träume und Alpträume der Migranten
4.1 Migrationsentscheidungen und Erwartungshaltung
4.2 Erlebnisse und Berichte der Migranten
4.3 Gegenüberstellung Traum-Alptraum

V. Benachteiligung der Migranten

VI. Fazit

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Das Thema Migration ist ein in der Politik und in der Gesellschaft sehr präsentes und immer wieder diskutiertes Thema. Deutschland wurde durch Einwanderungen der Gastarbeiter, durch Aussiedler und Flüchtlingen aus Kriegsgebieten in den letzten Jahrzehnten zur Multikulturellen Gesellschaft. Dies macht es möglich, dass sich die alternde Gesellschaft dem Zustrom von Menschen aus vielen Regionen unserer Welt öffnet. Migranten streben danach ihre Kultur und Lebensstil beizubehalten und haben festliegende Erwartungshaltungen an die deutsche Gesellschaft. Es stellt sich die Frage, ob sich die Wünsche und Träume der Migranten verwirklichen und ob sie von der Bevölkerung als Migranten akzeptiert werden. Die Einwanderer erleben häufig Widerstand von der dort eingesessenen Bevölkerung. Zu den einigen Faktoren, die die Migranten dadurch zu spüren bekommen, gehören rassistische Vorurteile und Fremdenfeindlichkeit.

Zu Beginn unserer schriftlichen Ausarbeitung gehen wir auf eine kurze Erläuterung zu der Geschichte der Migration ab dem Jahre 1950 in Deutschland ein. Anschließend werden die Begriffe Migration und Migrant näher erklärt. Darauf folgen die sechs Phasen bundesdeutscher Migration und eine Begriffserklärung zur Rotationsprinzip. In den darauf folgenden Punkten werden die Erfahrungen und Erlebnisse der Migranten mit dem Überbegriff „Träume und Alpträume“ erläutert und abschließend endet die Ausarbeitung mit den Benachteiligungen der Migranten.

II. Migration in Deutschland

Das Wirtschaftswunder sorgte in den 1950 er Jahren für einen großen Aufschwung. Da die westdeutschen Branchen ihre Arbeitsplätze nicht mehr mit eigenen Arbeitern besetzen konnten, beschloss Deutschland 1955 Anwerbeverträge mit acht verschiedenen Ländern abzuschließen (vgl. Beger 2000, S. 27). Ungefähr 80 000 ausländische Arbeitskräfte waren bereits Mitte der 50er Jahre in Deutschland beschäftigt. 1964 wurde die Ankunft des millionsten Gastarbeiters in der Bundesrepublik gefeiert (vgl. Finkelstein 2006, S. 15).

Mit der Zeit entwickelte sich Deutschland von einem „Gastarbeiterland“ zu einem Land mit geregelter Zuwanderung. 1966 entstand durch die enorm steigende Anzahl der ausländischen Arbeitskräfte - die sich bis 1973 auf 2,6 Millionen erhöhte - eine wirtschaftliche Krise (vgl. Keeley 2009, S. 26).

Um den Zuzug zu stoppen, wurde 1973 durch die Bundesregierung ein Anwerbestopp veranlasst. Doch die meisten Gastarbeiter blieben aber dauerhaft. Denn in ihrer Heimat gab es keine Perspektiven, und sie hatten sich an das Leben in Deutschland gewöhnt. So ließen sich die meisten nieder und holten ihre Familien nach, die Ausländerbevölkerung stieg dadurch weiter an. Aus den Gastarbeitern wurden Einwanderer (vgl. Oberndörfer 2007, S. 60 - 61).

Hiermit scheiterte auch das Rotationsprinzip - Begriffserklärung unter 3.1 - am Widerstand der Arbeitgeber, welche die eingearbeiteten Arbeitskräfte behalten wollten, da Sie sich durch zusätzliche Einarbeitungskosten fürchteten (vgl. Bade 2007, S. 39).

Es ist fast ein „soziales Wunder“, dass unter diesen Bedingungen die Integration dennoch friedlich und erfolgreich gelang. Aus den "Gastarbeitern" sind heute im offiziellen Sprachgebrauch "Menschen mit Migrationshintergrund" geworden - nicht wenige von ihnen mit deutschem Pass (vgl. Bade 2013, S. 1).

2.1 Begriffserklärung Migration und Migrant

Der Begriff „Migration“ bezeichnet die Wanderungsbewegungen von Menschen (Arbeitskräften) zwischen Staaten, die zu einem längerfristigen oder dauernden Wechsel des ständigen Aufenthaltsortes der daran beteiligten Personen führen. Häufig durch politische, soziale oder wirtschaftliche Not der sog. Migranten hervorgerufen (vgl. Razum und Spallek 2009, S.1)

Der Begriff Migration wurde von dem lateinischen Wort "migrare", beziehungsweise "migratio“ abgeleitet und bedeutet im Deutschen "wandern, wegziehen, Wanderung" (vgl. Wikipedia „Migration (Mensch)“ 2017).

Der Begriff „Migrant“ unterteilt sich in Arbeitsmigranten, welche für einen begrenzten Zeitraum als Arbeitskräfte ins Ausland gehen. Weitere Bevölkerungsgruppen der Migranten sind Asylsuchende, aufgrund von Hungersnot und Naturkatastrophen zur Migration Gezwungene. Weiterhin sind nachgereiste Familienmitglieder sowie Rückkehrmigranten, welche nach langer Abwesenheit aus dem Ausland in das Heimatland zurückkehren, zu benennen. Letztere werden als Personen definiert, die ihr Heimatland verlassen haben und dorthin aufgrund begründeter Furcht vor Verfolgung und somit drohender Gefahr für Leib und Leben nicht zurückkehren können (vgl. Keeley 2009, S. 27).

III. Phasen bundesdeutscher Migration

Seit der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte ab 1955 durchlief die Ausländerpolitik in der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Phasen. Seit dem späten 19. Jahrhundert wandelte sich die Bundesrepublik von einem „Auswanderungs- zu einem Einwanderungsland“. Deutlich wurde dies nach der Integration von ca. 13 Millionen Vertriebenen des zweiten Weltkrieges und den Verträgen zur Anwerbung ausländischer Arbeitsmigranten (in den 50er und 60er Jahren). Dadurch wurde die Ausländerpolitik - die durch gezielte Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer gekennzeichnet wurde - in verschiedene Phasen eingeteilt (vgl. Butterwegge 2005, S. 1):

I. 1955 - 1973 Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte

Die Anwerbepolitik, die den Arbeitskräftemangel bestimmter Industriezweige ausgleichen sollte, war auf eine befristete Zuwanderung ausgerichtet. Durch die Anwerbepolitik wuchs der Ausländeranteil von 1,2% (1960) auf über 4,9% (1970). Durch gezielte Anwerbung ausländischer ArbeitnehmerInnen - aus dem Mittelmeerraum - war die Ausländerpolitik ab den 50er Jahren gekennzeichnet. Die ausländischen Arbeiter wurden als „Gastarbeiter“ bezeichnet, weil es vorgesehen war, dass Sie nach einer bestimmten Zeit wieder in ihre Heimatländer zurückkehren - Rotationsprinzip (Erklärung folgt in den nächsten Punkten).

Um die staatlich organisierte Arbeitsmigration zu beenden und den Ausländerzuzug zu stoppen, weil das Rotationsprinzip nicht funktionierte und der Nachzug von Familienangehörigen der Gastarbeiter einsetzte, wurde 1973 der „Anwerbestopp“ von der (damaligen) Bundesregierung erlassen.

II. 1973 - 1979 Anwerbestopp und Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung

Die zweite Phase kennzeichnet sich durch den Nachzug der Familienmitglieder der Gastarbeiter. Familien, die den Wohnsitz in Deutschland dauerhaft nehmen wollten, erhielten eine Aufenthalts- bzw. Zuzugsgenehmigung (Grundlage des Ausländergesetzes von 1965) (vgl. Butterwegge 2005, S. 1).

Am 23. November 1973 wurde der Anwerbestopp für ausländische Arbeitskräfte verhängt, wodurch Diskussionen über Kosten der Arbeitsmigranten sowie Befürchtungen vor sozialen Konflikten manifestierten. Auch führte die Verhängung dazu, dass die Familienangehörige, die schon in Deutschland waren, auch auf Dauer blieben. 14 Millionen Migranten reisten allein bis zum Anwerbestopp in die Bundesrepublik, davon zogen jedoch 11 Millionen wieder weg (vgl. Meier-Braun 2007, S. 23 - 24). Durch den Nachzug (der Kinder) entstanden auch schulische Probleme, wodurch die Integrationsbemühungen für Ausländerkinder die ersten Maßnahmen erfolgten. Zwar wurde die schulische Integration unterstützt, jedoch blieb die Ausländerpolitik insgesamt beschränkt (vgl. Butterwegge 2005, S. 1).

III. 1979 - 1980 Konkurrierende Integrationskonzepte

Heinz Kühn, Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, führte Ende 1979 eine Stellungnahme für die Anerkennung der „faktischen Einwanderung“ (vgl. Meier-Braun 2007, S. 24) sowie die Einführung des Kommunalwahlrechtes für die Ausländer. Um die politische Partizipation zu erhöhen, wurde eine reale Gleichberechtigung vom Staat gefordert. In dieser Forderung wurden Bedingungen für die zweite Generation erstellt. Sie sollten in den Bereichen Bildung, Arbeit und Wohnen gefördert werden und es wurde eine Option auf den Erhalt der Staatsbürgerschaft ebenso für die zweite Generation, die in Deutschland geborenen ausländischen Kinder, gefordert. Allerdings blieb 1980 die damalige SPD-Bundesregierung mit ihren ausländerpolitischen Beschlüssen weit hinter den Forderungen von Heinz Kühn zurück, wodurch die Wende der Ausländerpolitik ausblieb (vgl. Butterwegge 2005, S. 1).

IV. 1981 - 1990 Wende in der Ausländerpolitik

„Aus einem kurzen Wettlauf um Integrationskonzepte wurde 1981 plötzlich ein Rennen um eine Begrenzungspolitik“ (vgl. Meier-Braun 2007, S. 24). Deutschland wurde immer noch nicht als ein „Einwanderungsland“ angesehen und durch die Konzeptionslosigkeit wuchs „das öffentliche Unbehagen […] der Ausländerpolitik“ (vgl. Butterwegge 2005, S. 1). 1982 fasste Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) die Ausländerpolitik in das Dringlichkeitsprogramm auf. Die wichtigsten Richtlinien waren die Aufrechterhaltung des Anwerbestopps und die Einschränkung des Familiennachzuges. Trotz dessen wurden weiterhin „Integrationsangebote“ für die hier lebenden AusländerInnen angeboten und auch erweitert (vgl. Butterwegge 2005, S. 1).

Nachdem mehrere Entwürfe des Ausländergesetzes seit 1980 wiederholt angekündigt, jedoch am Ende scheiterten, gelang es Wolfgang Schäuble (Bundesinnenminister) ein Entwurf zu fertigen, der durch die parlamentarische Mehrheit akzeptiert wurde und am 1. Januar 1991 in Kraft trat. Diese „brachte zwar Fortschritte, wurde aber sehr kompliziert und schuf neue Widersprüche“. Obwohl die Aufrechterhaltung des Anwerbestopps eingehalten wurde, „wurden Ausnahmen zur Anwerbung befristeter Arbeitskräfte zugelassen“ (vgl. Butterwegge 2005, S. 1).

V. 1991 - 1998 Praktische Akzeptanz der Einwanderungssituation

Zu Beginn dieser Phase trat am 1. Januar 1991 ein neues Ausländerrecht in Kraft, mit dem das Aufenthaltsrecht für lange in Deutschland lebende Ausländer verbessert wurde, jedoch keine Verbesserung bei der Einbürgerung erbrachte (vgl. Meier-Braun 2007, S. 27). Denn nach dem Fall der Berliner Mauer und der Grenzöffnung stiegen die Zuzugszahlen in die Bundesrepublik abrupt an.

Die Staatsbürgerschaft basierte - für in Deutschland geborene Kinder und Jugendliche - auf das Abstammungsprinzip und die Einbürgerung war nur „unter vergleichsweise hohe Hürden“ möglich (vgl. Butterwegge 2005, S. 1). Da die Asylpolitik - aufgrund der steigenden Zuzugszahlen - in den 90er Jahren im Vordergrund stand, gerieten die „Gastarbeiter“ fast in Vergessenheit (vgl. Meier- Braun 2007, S. 27). Die Aussiedler stammen aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion, mehrheitlich kamen Flüchtlinge aus Asien und Afrika und Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien (vgl. Butterwegge 2005, S. 1).

Auch schlug sich die Ausländerfeindlichkeit in Bürgerinitiativen „Ausländer-Stopp“ nieder. Durch Androhungen und Demonstrationen versuchten ausländerfeindliche Gruppen Firmen zu erpressen und verlangten somit die Entlassung ausländischer Arbeitnehmer (vgl. Meier-Braun 2007, S. 26).

VI. 1998 - 2004 Deutschland, Einwanderungsland? Staatsangehörigkeit und Zuwanderungsgesetz

Durch das Staatsangehörigkeitsrecht wurde in der Ausländerpolitik ein gravierender Kurswechsel vorgenommen. Mit dieser Neuregelung wird die Staatsangehörigkeit vom Geburtsort bzw. -land abgeleitet (Ius soli - „Recht des Bodens, Landes“) (vgl. Meier-Braun 2007, S. 29). In Deutschland geborene Kinder erhalten seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit, „wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren dauerhaft in Deutschland lebt“. Auch wurde im Jahre 2000 die Einführung einer deutschen „Green Card“ vorgeschlagen - durch den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder -, durch die Zuwanderung wieder öffentlich positiv diskutiert wurde. Diese „Green Card“ sollte für hoch qualifizierte Ausländer eingeführt werden (vgl. Butterwegge 2005, S. 1) und drückte damit aus, „dass ausländische Arbeitskräfte wünschenswert und wichtig für den deutschen Arbeitsmarkt […] sind“.

Um einen Überblick über Möglichkeiten der Integration aufzuzeigen und die Steuerung und Begrenzung im Hinblick auf die Zuwanderung zu untersuchen, bildete sich 2000 die unabhängige Kommission „Zuwanderung“, die von der Bundesregierung beauftragt wurde. Nach mehreren Veränderungen, Vorschlägen und Verabschiedungen des Gesetzesentwurfes scheiterte das Zuwanderungsgesetz schließlich im Jahre 2002 an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Hasenfratz 2009, S. 29 - 30).

[...]

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Migrationsgeschichte Deutschlands. Phasen bundesdeutscher Migration
Université
Wiesbaden University of Applied Sciences
Cours
Bildungsteilhabe und Soziale Ungleichheit
Note
2,7
Auteurs
Année
2017
Pages
17
N° de catalogue
V375361
ISBN (ebook)
9783668525498
ISBN (Livre)
9783668525504
Taille d'un fichier
534 KB
Langue
allemand
Mots clés
migrationsgeschichte, deutschlands, phasen, migration
Citation du texte
Solmaz Saligheh (Auteur)Yeter Tatligün (Auteur), 2017, Migrationsgeschichte Deutschlands. Phasen bundesdeutscher Migration, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/375361

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Titre: Migrationsgeschichte Deutschlands. Phasen bundesdeutscher Migration



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