Die Königserhebung von Friedrich III./I. im Jahr 1701 - Intention und Auswirkungen


Trabajo de Seminario, 2005

18 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhalt

1. Einleitung – Friedrich III./I. und seine Zeit

2. Intention und Weg zur Königserhebung von Friedrich III

3. Krönungszeremonie und Salbung

4. Auswirkungen
4.1 Außenpolitische Auswirkungen – Die Frage der Anerkennung
4.2 Innenpolitische Auswirkungen – Distanz und Souveränität
4.2.1 Stände – die Rolle bei der Krönungszeremonie und die Assekuration
4.2.2 Stiftung Schwarzer-Adler-Orden
4.2.3 Gratulation und Krönungsgelder

5. Auslegung der Königserhebung von Friedrich II. (der Große)
5.1 Ein neuer König im Zeitalter des Barock
5.2 Politik der Balance und Zeitalter der Aufklärung

6. Fazit

7. Liste der Herrscher von Brandenburg

8. Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung – Friedrich III./I. und seine Zeit

Im Prozess des kontinuierlich wachsenden Staatsgebildes prägte jeder einzelne Herrscher aus dem Haus Hohenzollern seit 1415 die Entwicklung in Brandenburg-Preußen[1]. Das 18. Jahrhundert bildete dabei den entscheidenden Kulminationspunkt. Die Erlangung der Königswürde am 18. Januar 1701, durch Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg, der sich seit der Krönung König Friedrich I. in Preußen nannte, war einer der nach außen hin demonstrativsten Akte im Zeitalter höfisch-barocker Repräsentation. Standeserhöhungen waren zwar zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich, aber Friedrich III./I. ging einen eigenständigen Weg: Er schuf sich seine Königswürde selbst. Zu Beginn dieser Arbeit werden die Beweggründe Friedrich III./I. skizziert sowie sein mühseliger Weg zur Krone. Es wird herausgearbeitet, wie es ihm gelang, Reputation und Prestige entscheidend zu steigern und die eigene Position im gesamteuropäischen Wettstreit zu festigen. Wie selbstbestimmt und souverän er dabei vorgegangen ist, wird vielleicht schon im dritten Kapitel dieser Arbeit behandelten, ebenfalls sehr ungewöhnlichen Krönungszeremonie, deutlich. Die Arbeit konzentriert sich auf die Frage der Anerkennung der neuen Krone – Einmal vom außenpolitischen Standpunkt betrachtet: Akzeptierten die anderen Herrschaftshäuser Europas das neue Königreich? Als auch innenpolitisch: Wie versuchte der Monarch seine neugewonnene Souveränität gegenüber der lokalen Herrschaft durchzusetzen und wo setzte Friedrich III./I. seine Prioritäten?

Zuletzt bleibt die Frage zu erörtern, warum Friedrichs III./I. Enkel, Friedrich II. (der Große), die Königserhebung lediglich als egoistischen Prestigeakt, als „Scheingrund, weil er seinen Hang zum Zeremoniewesen befriedigen wollte [...]“ (FRIEDRICH DER GROSSE Bd. 1, 117f), bezeichnete. Es wird versucht, die unterschiedlichen außenpolitischen Situationen und Bedingungen darzustellen und es wird kurz auf die Persönlichkeit Friedrich des Großen eingegangen, um einen Erklärungsansatz zu finden, was hinsichtlich der Standeserhöhungen zwischen der Regierungszeit von Friedrich III./I. und von Friedrich dem Großen geschehen ist.

2. Intention und Weg zur Königserhebung

Nur im Zusammenhang mit dem europäischen Umfeld Brandenburg-Preußens ist Friedrichs III./I. Streben nach der Rangerhöhung in Form einer Königserhebung zu verstehen (NEUGEBAUER 2000, 114). Um 1700 fand eine Reihe von Standeserhöhungen statt, in diesem Zusammenhang wird auch von der „Monarchisierung Europas“ gesprochen (KAUER, 93). Gerade auch bei deutschen Fürstenhäusern waren Standeserhöhungen erfolgt, oder sie waren zu erwarten. Die Ursachen hierfür sind auf das Ende des Dreißigjährigen Krieges und die Aufrichtung einer neuen Verfassungs- und Friedensordnung zurückzuführen. Dadurch änderte sich das adlig-ständische, fürstliche Handlungsfeld im Reich. Es entstand eine Konkurrenzsituation und die „ständisch-politische Einengung der deutschen Reichsfürsten konnte, bzw. musste aus der Logik der Adelsideologie heraus notwendigerweise Kompensationen suchen. Dies geschah zum einen durch Standeserhöhungen“ (FUCHS, 17). Allerdings waren die Möglichkeiten der Rangerhöhungen beschränkt. Aus diesem Grund wurde nach alternativen Wegen und Möglichkeiten gesucht. Kurfürst Johann Wilhelm von der Pfalz hatte geplant das Königreich Armenien zu erwerben. Ungewöhnlich war auch der Erwerb einer neunten Kurwürde für das Haus Hannover im Jahre 1692, das auf diese Weise Gelegenheit hatte, auf den englischen Thron zu spekulieren, was schließlich auch gelang (ebd., 33). Im Jahr 1697 schließlich erlangte der sächsische Kurfürst Friedrich August I. die Wahlkrone des Königreichs Polen. Insbesondere diese beiden Rivalen Brandenburgs um die Vorherrschaft im Norden und Osten des Reiches setzten Kurbrandenburg unter Zugzwang, wenn es nicht auf europäischer- und Reichsebene zurückbleiben wollte (KAUER, 93). Denn „nur als König konnte ein Potentat sicher sein, wirklich zur modernen Staatengemeinschaft dazuzugehören“ (STOLLBERG-RILLINGER, 2). Eine weiterer Grund, warum Friedrich III. die Standeserhöhung wollte, kann in seinem ausgeprägten dynastischen Denken und die Sorge um das Fortbestehen des Hauses Hohenzollern liegen. Diese Interessen waren bei Friedrich III. weit mehr ausgeprägt als bei seinem Vater. In diesem Kontext ist der Widerstand gegen das väterliche Testament zu verstehen. In Vereinbarungen mit seinen Brüdern wurden dynastische Interessen über den letzten Willen des Vaters gestellt. Die „Achillea“ und der „Gerascher Hausvertrag“ verboten die Teilung des Landes. Nach dem brüderlichen Ausgleich schloss Friedrich III. einen Erbvertrag mit dem schwäbischen Familienzweig, in der die brandenburgische Erbfolge für den Fall des Aussterbens der (männlichen) Hohenzollern festgelegt wurde (FUCHS, 31f).

Im Hinblick auf diese Gegebenheiten ist zu verstehen, dass Friedrich III. seit 1690 auf den Königstitel hinarbeitete, denn in der Königserhebung lag die Chance, Reputation und Prestige bedeutend zu steigern, um die eigene Position im höfischen Wettstreit zu festigen. Friedrich III. ließ am Kaiserhof auf diplomatischem Wege erkunden, wie die Schaffung eines Königtums in Wien aufgenommen werden würde. Für Brandenburg-Preußen stellte die kaiserliche Zustimmung den einzigen Erfolgversprechenden Weg zur Krone dar. Die Alternativen, um zur Königswürde zu gelangen, hätten in der eigenen Machtvollkommenheit oder der päpstlichen Zustimmung bestanden. Um aber aus eigener Kraft zum Ziel zu gelangen, war Kurbrandenburg noch zu fest in das System des Reiches eingebunden und konnte sich nicht einfach über die reichshoheitlichen Rechte des Kaisers hinwegsetzen (FUCHS, 17f). Auch bestand die Gefahr des Scheiterns im Fall der Nichtanerkennung durch die anderen europäischen Staaten. Auch eine Legitimation des Königsamtes durch den Papst stand für Friedrich III. als überzeugten Protestanten niemals zur Diskussion (KAUER, 95f).

Die Verhandlungen mit Kaiser Leopold I. waren allerdings schwierig und langwierig. Im Jahr 1697, nach dem Friedensschluss von Rijswijk[2], kam es sogar zu einem Abbruch der diplomatischen Beziehungen. Der bevorstehende Tod von Spaniens König Karl II. und dem sich damit anbahnenden spanischen Erbfolgekrieg veränderte aber die Situation: Österreich war im Konflikt mit Frankreich auf Allianzen angewiesen und zeigte erneut Verhandlungsbereitschaft. Als Karl II. am 1. November 1700 starb, stand der Krieg mit Frankreich unmittelbar bevor und die Parteinahme Brandenburgs würde wahrscheinlich entscheidend sein. Unter diesem enormen Druck ließ sich der Kaiser dazu bewegen, das Vertragswerk über den Erwerb der preußischen Königskrone zu unterzeichnen[3]. In dem Vertrag wurde festgehalten, dass Friedrich III./I. 150.000 Gulden jährliche Hilfsgelder zu zahlen habe und für die Dauer des Krieges 8.000 Mann stellen und die Verluste wieder erneuern sollte. Weiterhin verpflichtete er sich, auf sämtliche noch ausstehende Subsidienzahlungen zu verzichten und bei künftigen Königs- und Kaiserwahlen würden er und seine Nachkommen für Österreich stimmen (LINDENBLATT, 8).

3. Krönungszeremonie und Salbung

Am 27. November 1700 ratifizierte Kurfürst Friedrich III. den Krontraktat. Drei Wochen später, am 17. Dezember 1700 machte er sich in Begleitung seiner Familie auf den Weg von Berlin nach Königsberg. Die frühere Hauptstadt des souveränen Herzogtums Preußen stellte die einzige mögliche Krönungsstätte dar, da sie nicht dem Reichsverbund angehörte. Das Datum der Krönungszeremonie wurde auf den 18. Januar 1701 festgelegt und durch Reskripte im Land verkündet. Am 15. Januar erfolgte die offizielle Proklamation Preußens zum Königreich. Der 18. Januar war ein „Kulminationspunkt höfischer Repräsentation, Etikette und barocken Zeremoniells“ (BAUMGART 1987, 78). Johann von Besser beschrieb in seiner Funktion als Oberzeremonienmeister am Hofe des Kurfürsten, in der „Preußischen Krönungsgeschichte“[4], detailliert den Ablauf der Krönung. Am Morgen bereiteten sich Friedrich III./I. und seine Gemahlin in ihren Gemächern auf die Zeremonie vor und bereits dort nahm er Krone und Zepter und setzte sich auf den Thron. Er krönte sich selbst zum „König in Preußen”.[5] Damit war die eigentliche Krönung und Inthronisation bereits vollzogen und es folgte nur noch die Salutation der Stände und Hofleute. Um die Salbung zu vollziehen, fand anschließend der Zug zur Kirche statt. Es gibt so zwei Auffälligkeiten bei der Krönungszeremonie: Erstens die räumliche und zeitliche Trennung von Krönung und Salbung und zweitens die Selbst-Krönung Friedrichs. Der Grund für den Abstand zur Päpstlichen Kirche wurde schon im zweiten Kapitel erwähnt. Trotzdem war es Friedrich III./I. nicht möglich, das kirchliche Element vollständig aus der Zeremonie zu verbannen. Beeinflusst von dem englischen Prinzip „No bishop, no king“ und die erhoffte Anerkennung der preußischen Krone durch Polen, gaben Anlass zu diesem im Sinne Friedrichs III./I. „rein zeremoniellen Aktes“.[6] Polen hatte zuvor verlauten lassen, dass die Salbung unabdingbar für eine Anerkennung des Königstitels sei[7] (KAUER, 101). Auch hatte Friedrich III./I. immer wieder betont, die Königswürde von Gott erhalten zu haben, wodurch es unvermeidbar war, die Kirche wenigstens symbolisch teilhaben zu lassen. Der Ausdruck der Krönung aus reinem Gottesgnadentum wurde durch die Selbstkrönung noch verstärkt. Es symbolisierte, dass der Monarch kein Medium zwischen sich und Gott bedurfte. Das galt sowohl für die Kirche, den Kaiser als auch für die Landstände des Preußens. Im Anschluss an die Salbung folgte das Königsmahl, das die königliche Familie allein zu sich nahm und am 19. Januar fanden die Gratulationen der Stände, Kollegien und der Oberräte statt.

4. Auswirkungen

4.1 Außenpolitische Auswirkungen – Die Frage der Anerkennung

Es waren vor allem außenpolitische Gründe und die Frage der Anerkennung Brandenburg-Preußens im europäischen Umfeld, die Friedrich III./I. zur Standeserhebung trieben. Es stellt sich nun die Frage, ob es ihm auch nach der Krönung gelang, Preußen als souveränes Königreich zu etablieren. Die kaiserliche Zusage hatte Preußens König, wie erwähnt, sicher. Diese war notwendig und unentbehrlich, doch reichte es nicht aus, um die internationale Anerkennung der neuen Monarchie sicherzustellen. Aus diesem Grund hatte Friedrich III./I. bereits vor der Krönung zu den anderen deutschen und europäischen Staaten Kontakt aufgenommen. Und auch jetzt begünstigte der spanische Erbfolgekrieg die Bestätigung der preußischen Krone. Um Preußen als Allianzpartner zu gewinnen waren England und Holland, bald auch Russland und Dänemark sowie zahlreiche deutsche Fürsten bereit, die Krone anzuerkennen. Im Frieden von Utrecht im Jahre 1713 schlossen sich Frankreich und Spanien an. Um Konflikte mit Polen zu verhindern, wählte Friedrich III./I. ganz bewusst den Titel „König in Preußen“, statt „König von Preußen“. Das schloss Ansprüche Friedrichs I. auf das in polnischem Besitz befindliche Westpreußen aus. Bereits vor der Krönung hatte er das Einverständnis des polnischen Königs. Der Sejm[8] aber verzögerte die Zustimmung. Doch insgesamt vollzog sich die Anerkennung relativ rasch. Die einzigen Ausnahmen bildeten der Deutsche Orden und die Kurie (KAUER, 102f und NEUGEBAUER 2000, 127f). Der Deutschritter-Orden erhob, wie 1525 bei der Umwandlung des Ordensstaates in ein weltliches Herzogtum, auch jetzt Einspruch. Im Mai 1701 erschien ein für den Reichstag in Regensburg bestimmtes „Höchstabgenötigtes Gravamen [Beschwerde] des hohen teutschen Ritterorden über den Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu Brandenburg vor einigen Jahren anmaßlich zugelegten Titul eines Herzogen und nunmehr gar von eigener Macht vermeintlich angenommene Königliche Würde von Preußen.“ (LINDENBLATT, 11) Es folgten langwierige Debatten über die Frage, ob das Ordensland Teil des Deutschen Reiches gewesen sei, wie es der Orden jetzt behauptete, die aber über die Jahre folgenlos verhallten (HELBIG, 2). Papst Klemens XI.[9] bezeichnete den „Marchese di Brandenburgo“ öffentlich als Feind der katholischen Kirche. Doch auch sein Protest blieb ohne Wirkung. Im päpstlichen Staatskalender wurde jedoch bis 1787 nur ein Markgraf von Brandenburg erwähnt. Erst 1788 verwendete Papst Pius VI. in einem offiziellen Schreiben den Königstitel an (LINDNBLATT, 11f).

4.2 Innenpolitisch – Distanz und Souveränität

Bisher wurde in der Forschung vor allem die außenpolitische Wirkung der Königserhebung thematisiert. Der Historiker Michael Kaiser beschäftigt sich in seinem Aufsatz „Optimo Regi Fides Borussorum“ mit der neuen Frage nach der innenpolitischen Wirkung und dem Verhältnis zwischen dem (neuen) König und den Landesständen. Er stellt darin überzeugend dar, dass Friedrich III./I. seine neugewonnene Souveränität nicht nur nach außen, sondern auch nach innen zu präsentieren vermochte.

4.2.1 Stände – die Rolle bei der Krönungszeremonie und die Assekuration

Die Ständevertreter wurden erst am 2. Januar offiziell informiert. Diese späte Benachrichtigung ist ein Hinweis auf eine zunehmende Distanz zu den Ständen. Auch bei der öffentlichen Bekanntgabe am 15. Januar waren die Stände unbeteiligt. Das sind Anzeichen für die unwichtige Rolle, welche die Stände bei der Krönungszeremonie spielten. Durch den Selbst-Krönungsakt entfiel auch eine Bestätigung der Bedeutsamkeit der Stände, die durch das Übergeben der Krone signalisiert worden wäre. Die politische Distanzierung wird in der folgenden Prozession zur Kirche und dem anschließenden Königsmahl durch eine räumliche Distanz symbolisiert. Während sich Friedrich III./I. mit seiner Gemahlin in der Mitte des Zuges befanden, waren die Landräte, der Herrenstand und die Ritterschaft weit vorn im Zug. Beim anschließenden Königsmahl speiste die königliche Familie zuerst und erst dann die Landesstände (KAISER, 76 ff).

Aber auch eine Preußische Besonderheit - die Assekuration – machte die zunehmende Distanzierung der Stände zum König deutlich. In diesem, schon von Kurfürst Friedrich Wilhelm im Jahre 1663 verfassten Erlass, wurden die ständischen Privilegien, d.h. das Mitspracherecht bei wichtigen politischen Entscheidungen, schriftlich bestätigt. Nun war die Frage strittig, ob die Krönung die Zustimmung der Stände bedurfte. Vorgreifend auf eventuelle Einwände, ließ Friedrich III./I. vor der Krönung mitteilen, dass die ständischen Privilegien von der Rangerhöhung nicht tangiert werden. Die Stände erbaten sich eine schriftliche Bestätigung und am Tag der Krönung erfolgte eine neue Assekuration, die aber inhaltlich neue Akzente aufwies. In der einleitenden Passage steht, das der König „diese von Gott empfangene Krone demselben zu Ehren und Dienst widmen und dann dieses unser Königreich mit göttlichem Beistande [...] regieren wolle“. Die Assekuration war damit nicht mehr, wie ursprünglich, eine Verbundenheitserklärung mit den Ständen, sondern folgte aus einer souveränen Herrschaftshaltung heraus, die allein durch Gott legitimiert wurde (KAISER, 87-90).

4.2.2 Stiftung Schwarzer-Adler-Orden

Am 17. Januar 1701, einen Tag vor der Inthronisation, gründete Friedrich III./I. die Stiftung „Ritter-Orden vom Schwartzen oder dem Preußischen Adler“. Auffällig ist zuerst wieder der auswärtige Bezug: Denn zu einem Königtum gehörte ein Hausorden. Aber der Monarch verfolgte auch eine innenpolitische Zielsetzung. Das Motto des Ordens lautete „Suum cuique“ – „Jedem das Seine“ und macht damit das Bestreben des Königs deutlich, Recht und Gerechtigkeit zu üben. Zugleich manifestierte sich darin der Herrschaftsanspruch des Monarchen, dem allein es zustand Lohn und Strafe auszuteilen. Um die Exklusivität des Ordens zu gewährleisten, wurde die Zahl der Ordensritter auf 30 beschränkt (vgl. dazu auch KAUER, 101). Wichtig für das Verhältnis zum Herrscher war nun: Wer ist Mitglied im Orden? – Alle Ordensritter waren Adlige und Inhaber bedeutender Ämter. Damit hatten einzelne Vertreter der Oberstände näheren Kontakt zum König. Das hatte zur Folge, dass die kooperative Gleichheit der Stände aufgehoben war. Damit sicherte sich Friedrich III./I. seine Souveränität, denn die alleinige Auswahl des Monarchen schaffte nun das Kriterium für die Nähe zum Herrscher und nur ein privilegierter Kreis von Vertrauten und Ratgebern hatte Kontakt zum König. Das bedeutete faktisch die Abschaffung eines bedeutsamen Ständeprivilegs (KAISER, 84-87).

[...]


[1] Siehe Liste der Herrscher von Brandenburg auf Seite 14.

[2] Friede von Rijswijk, am 20. September 1697 zwischen Frankreich einerseits, England, den Niederlanden und Spanien andererseits geschlossener Friedensvertrag zur Beendigung des Pfälzischen Erbfolgekrieges (Encarta Enzyklopädie)

[3] Der Vertrag wurde später als Krontraktat bezeichnet.

[4] Siehe Literaturliste.

[5] Der Titel galt jedoch zunächst nur für das Land Preußen, das kein Teil des Heiligen Römischen Reiches war, nicht aber für die übrigen Besitzungen des preußischen Königs.

[6] Nur zu diesem Zweck hatte Friedrich zwei Bischöfe ernennen lassen. Auch das betonte seine Oberhoheit über Land und Kirche und konnte so als weiteres Symbol einer souveränen Herrschaftshaltung verwendet werden.

[7] Trotzdem dauerte es bis in das Jahr 1764, bis Polen Friedrich II. als König in Preußen anerkannte.

[8] Der Sejm, der polnische Reichstag, bestand aus der Landbotenstube, also den Vertretern der Landtage, dem Senat, der sich aus hohen Beamten zusammensetzte, und den Bischöfen. Mit dem Liberum Veto (1652-1791) konnte von einem einzigen Sejmmitglied eine Gesetzesvorlage durch Einspruch zu Fall gebracht werden (Encarta Enzyklopädie)

[9] Klemens XI. (1649-1721), Papst von 1700-1721 (ebd.)

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Die Königserhebung von Friedrich III./I. im Jahr 1701 - Intention und Auswirkungen
Universidad
Humboldt-University of Berlin  (Institut für Geschichtswissenschaften)
Curso
Proseminar
Calificación
2,3
Autor
Año
2005
Páginas
18
No. de catálogo
V37645
ISBN (Ebook)
9783638369282
Tamaño de fichero
404 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Königserhebung, Friedrich, Jahr, Intention, Auswirkungen, Proseminar
Citar trabajo
Henning Zühlke (Autor), 2005, Die Königserhebung von Friedrich III./I. im Jahr 1701 - Intention und Auswirkungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37645

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Die Königserhebung von Friedrich III./I. im Jahr 1701 - Intention und Auswirkungen



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona