Die Europäische Agrarpolitik


Seminar Paper, 2005

22 Pages, Grade: 2.0


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Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2. Politikbereiche der EU

3. Die Entstehung der GAP
3.1 Die gemeinsame Agrarpolitik
3.2 Ziele der GAP

4. Instrumente der GAP
4.1 Freier Warenverkehr
4.2 Gemeinschaftspräferenz
4.3 Finanzielle Verantwortung

5. Die Probleme der GAP
5.1 GAP stößt an die Grenze der Finanzierbarkeit
5.1.1 Reformversuch 1968
5.1.2 Teilreform 1984
5.1.3 Leitlinie der Agrarausgaben
5.1.4 „MacSharry“ Reform 1992
5.1.4.1 Ziele der Reform
5.1.4.2 Verhandlungsrunde der WTO
5.1.4.3 Ergebnisse der Reform
5.1.5 Agenda 2000
5.1.5.Ziele der AGENDA 2000

6. Kritikpunkte der GAP

7. Literatur/ Quellennachweis

1.Einleitung

Ihnen liegt eine Ausarbeitung eines Referates über die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union vor.

Zu Beginn der Arbeit wird im 2. Kapitel die rechtliche Stellung der Union in den verschiedenen Politikbereichen angesprochen, um aufzuzeigen, dass die Agrarpolitik unter anderem zu den Politikbereichen der Union zählt. Weiterhin wird auf die Entstehung, also auf den historischen Hintergrund, der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Bezug genommen.

Um die darauf folgenden Aspekte der Arbeit besser nachvollziehen zu können, wird im 3. Kapitel ein Gesamtbild der GAP skizziert. Hierbei wird insbesondere auf die ursprünglichen Ziele der GAP eingegangen, die sich im Laufe der Jahre nicht oder nur teilweise bewähren konnten.

Im vierten Kapitel werden die Instrumente der GAP vorgestellt. Gemeint sind hiermit unter anderem: der freie Warenverkehr, die Gemeinschaftspräferenz und die finanzielle Verantwortung innerhalb der Mitgliedsstaaten.

Im letzten Kapitel dieser Arbeit werden die Reformen thematisiert, die sich die GAP im Laufe der Jahre unterziehen musste, um kein „Lastfaktor“ der Union zu sein. Meine Anliegen sind hierbei die Darstellung der finanziellen Schwierigkeiten und die aus diesen Schwierigkeiten folgenden zahlreichen Reformen.

Abschließend folgt ein Kapitel, in der die vielfältigen Kritikpunkte an die GAP gerichtet werden.

2.Politikbereiche der EU

In der Fassung vom 7. Februar 1992 der Europäische Union nehmen 17 Politikbereiche Platz[1]. Diese Politikbereiche werden vertraglich ausgewiesen. Unter anderem befinden sich hier die Regelungen zu der Agrarpolitik, welches Gegenstand dieser Arbeit ist.

3.Entstehung der GAP

Die sechs Gründungsmitglieder des EWG-Vertrages setzten sich zum Ziel die zwischen ihnen bestehenden Handelsbarrieren abzubauen und einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Der Vertrag von Rom enthält die allgemeinen Ziele einer gemeinsamen Agrarpolitik. Ihre Grundsätze wurden im Jahre 1958 durch die Kommission einberufen und verhandelt. An diesen nahmen unter anderem Mitglieder der Kommission, die Landwirtschaftsminister der Mitgliedsstaaten und die Vertreter nationaler Verbände teil.[2]

Die gemeinsame Agrarpolitik existiert seit 1960. Sie wurde zwei Jahre nach der Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet. Von Beginn an war den beteiligten Ländern klar, dass die Integration der einzelnen Volkswirtschaften ebenfalls eine Integration der jeweiligen Agrarmärkte beinhalten müsse.

In den Gründerstaaten unterlag die Landwirtschaft zu dieser Zeit einem hohen Maß staatlicher Einflussnahme, um die noch schwanke Inlandsproduktion vor dem Weltmarkt zu schützen. Da aber das langfristige Ziel einer wirtschaftlichen Integration die Einführung des Binnenmarktes ist, widersprechen natürliche Beschränkungen des Handels zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten eben diesen Zielsetzungen. Eine einzelstaatliche, autonome Sektorpolitik kam somit nicht in Frage.

Ein weiterer Grund für den Einbezug des Agrarsektors in den europäischen Integrationsprozess, war die Interessenslage zwischen Deutschland und Frankreich. Zum einen wollte Frankreich, einer der bedeutendsten Exporteure seiner Zeit, sich durch die EWG sichere Märkte für seine Produkte zusichern und bot dafür im Gegenzug an, seine protektionistische Politik auf dem Industriesektor zu beenden. Dieses wiederum stellte für ein Deutschland eine willkommene Gelegenheit dar, da Deutschland zu der Zeit der größte Exporteur in Europa war.

Durch die Supranationalisierung eines Politikbereiches, dem von allen Mitgliedsländern eine wichtige Funktion zugesprochen wurde, sollte ein richtungweisendes Signal entsandt werden. Die Agrarpolitik sollte der Motor in der Integration sein. Allerdings zeigte sich bei der Entwicklung der GAP, dass die Erwartungen in die GAP nicht erfüllt wurden. Die GAP wurde kein Bereich, indem man nationale Interessen harmonisieren konnte, da die unterschiedlichen Interessenslagen der einzelnen Länder, die Einigkeit immer wieder schwierig gestaltete.[3]

3.1 Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen auch agieren bzw. handeln die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in der Agrar- und Fischerpolitik gemeinsam. Das Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik der Union ist es, einerseits den europäischen Landwirten und Fischern eine sichere Existenz zu gewährleisten, andererseits aber auch den Verbrauchern innerhalb der Grenzen hochwertige Nahrungsmittel zu humanen Preisen zu ermöglichen.

Verbraucherschutz, Umweltschonung, Entwicklung und Erhaltung des ländlichen Raumes fallen ebenso in die Aufgabengebiete der Agrarpolitik wie der Tierschutz oder die Erhaltung der Kulturlandschaft. Diese Aufgabenteilung entspricht den Anliegen der europäischen Bürger, die sich in den letzten Jahren einige Gedanken machen mussten um ihre Lebensmittel. Schlagwörter wie BSE, Genfood, Schweinepest oder Hormonfleisch trugen zeitweilig zu Verunsicherungen bei den Verbrauchern bei. Andererseits erzeugten sie auch eine erhöhte Aufmerksamkeit ihrer Nahrung gegenüber. Die mediale Verbreitung der Lebensmittelskandale brachte den Verbraucher dazu sich über die Herkunft und die Herstellungsweise näher zu informieren. Die EU sorgt dafür, dass der Weg der Nahrungsmittel vom Erzeuger bis zum Verbraucher sicher ist und der Käufer dies auch am Etikett überprüfen kann.

Um all diesen Aufgabengebieten gerecht zu werden wurde nach langjährigen diplomatischen Gipfeltreffen zwischen den Gründungsstaaten, vielen Überlegungen und Profiten wurde am 25. März 1957 der EWG–Vertrag (auch bekannt als die „Römischen Verträge“) von den sechs Gründerstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg) in Rom unterzeichnet und am 1. Januar 1958 in Kraft gesetzt.[4] Ebenso wie ihre Regierungsvertreter war auch die Bevölkerung positiv gestimmt zu einem wirtschaftlich zusammenarbeitenden Europa. In allen Mitgliedstaaten signalisierten die Umfragen eine freundliche passive Beteiligung der europäischen Integration durch zwei Drittel der Bevölkerung.[5] Bereits in den römischen Verträgen wurden die allgemeinen Ziele der GAP festgeschrieben.

3.2 Ziele der GAP

Der europäische Agrarmarkt wird geregelt durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Sie umfasst eine Reihe von Bestimmungen und Mechanismen zur Regelung der Produktion und Verarbeitung von und des Handels mit landwirtschaftlichen Produkten in der Europäischen Union. Die Rechtsgrundlage einer einheitlichen Agrarpolitik für die ganze Gemeinschaft bilden dabei insbesondere die Artikel 32, Artikel 33 und Artikel 34 des EG-Vertrages.

Artikel 32 stellt grundsätzlich fest, dass der gemeinsame Markt auch die Landwirtschaft und den Handel mit landwirtschaftlichen Gütern umfasst.[6]

Das in Artikel 32 des EG-Vertrages allgemein formulierte Gesetz wird in Artikel 33 des EG-Vertrages wie folgt präzisiert:

(a) Steigerung und Produktivität durch technischen Fortschritt sowie den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren und dadurch
(b) Erhöhung der Pro-Kopf-Einkommens für die in der Landwirtschaft tätige Personen und Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung
(c) Stabilisierung der Märkte
(d) Sicherung der Versorgung
(e) Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen[7]

Durch den starken Eingriff in den Marktprozess bezeichnet man den Gemeinsamen Agrarmarkt als ein klassisches Marktordnungsmodell, bei dem an die Stelle der Vertragsfreiheit ein enges Bündel normativer Vorschriften getreten ist. Denn wie auch in Artikel 2 des EG-Vertrages festgeschrieben ist, ist

die Aufgabe der Gemeinschaft im Allgemeinen durch die Errichtung eines gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten eine harmonische Entwicklung (…).[8]

Auch der Artikel 34 des EG-Vertrages sieht das gleiche Prinzip für den Agrarbereich vor und beruht auf drei grundlegenden Prinzipien:

1.freier Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft
2.Gemeinschaftspräferenz gegenüber Importen
3.gemeinsame finanzielle Verantwortung[9]

Ergänzt werden diese Agrarpolitischen Ziele durch ein handelpolitisches Ziel in Artikel 110:

Durch die Schaffung einer Zollunion beabsichtigen die Mitgliedstaaten, im gemeinsamen Interesse zur harmonischen Entwicklung des Welthandels, zur schrittweisen Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und zum Abbau der Zollschranken beizutragen.[10]

Aus dieser Formulierung wird deutlich, dass nicht das Einkommensziel höchste Priorität genießt[11], sondern die Erhöhung der Produktivität in der Landwirtschaft. Durch die Erreichung dieses Zieles soll der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung ermöglicht werden. Der Schwerpunkt sollte demnach in der Unterstützung der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe liegen.[12]

[...]


[1] vgl.: Pfetsch, Frank R.: Die Europäische Union. Eine Einführung. Uni Taschenbücher. Wilhelm Fink Verlag. München. 1997, S. 169

[2] Herz, Dietmar (Hrsg.): Die Europäische Union. Politik, Recht, Wirtschaft. Fischer Taschenbuch Verlag. Frankfurt am Main. 1999, S. 165 ff.

[3] Koester, Ulrich: Gemeinsame Agrarpolitik der EU. In: Ohr, R. (Hrsg.): Europäische Integration. W. Kohlhammer GmbH. Stuttgart. 1996, S.312- 314

[4] vgl. Brunn, Gerhard: Die Europäische Einigung von 1945 bis heute. Philipp Reclam jun. GmbH & Co. Stuttgart. 2002, S. 116 ff.

[5] vgl. Brunn, Gerhard. 2002, S. 116

[6] Von Urff, Winfried: Agrarmarkt und Struktur des ländlichen Raumes in der Europäischen Union. In: Weidenfeld, Werner (Hrsg.) : Europa Handbuch. Bundeszentrale für politische Bildung. Schriftenreihe Band 373. Bonn 2002, S. 425

[7] Von Urff, Winfried. In: Weidenfeld, Werner (Hrsg.). 2002, S. 425

[8] Brunn, Gerhard. 2002, S. 119

[9] Von Urff, Winfried. In: Weidenfeld, Werner (Hrsg.). 2002, S. 425 (auf diese Prinzipien werde ich in Kapitel 4 genauer eingehen.)

[10] Läufer, Thomas (Bearb.): Europäische Union- Europäische Gemeinschaft. Die Vertragstexte von Maastricht. Europa Union Verlag. Bonn. 1998, S. 198&199

[11] vgl. hierzu auch: Herz, Dietmar. 1999, S. 166

[12] vgl.: Herz, Dietmar. 1999, S. 166

Excerpt out of 22 pages

Details

Title
Die Europäische Agrarpolitik
College
University of Frankfurt (Main)
Grade
2.0
Author
Year
2005
Pages
22
Catalog Number
V37724
ISBN (eBook)
9783638369909
File size
529 KB
Language
German
Notes
Diese Arbeit stellt dar, inwieweit sich die gemeinsame Europäische Agrarpolitik seit der Gründung der EG/EWG, verändert hat. Unter anderem auch durch zahlreiche Reformen, die in dieser Arbeit thematisiert werden.
Keywords
Europäische, Agrarpolitik
Quote paper
Nazife Öztürk (Author), 2005, Die Europäische Agrarpolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37724

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