Timesharing in Deutschland. Eine Marktanalyse unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen


Diploma Thesis, 2004

123 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Einführung in die Thematik Timesharing
2.1. Definition Timesharing
2.2. Idee und Geschichte des Timesharing
2.3. Interessen der Vertragsparteien
2.3.1. Ziele der Anbieter
2.3.2. Ziele der Nachfrager

3. Angebotsseite des Produkts Timesharing
3.1. Größe, Lage und Merkmale der Ferienanlagen
3.1.1. Geographische Lage
3.1.2. Standorte
3.1.3. Strukturen
3.1.4. Konfiguration
3.1.5. Betriebliche Leistungsmerkmale
3.2. Timesharing-Unternehmen auf dem deutschen Markt
3.2.1. MONDI-Ferienclub
3.2.1.1. Angewandtes Vertragsmodell
3.2.1.2. Angebots- und Produktgestaltung
3.2.1.3. Preisgestaltung
3.2.2. Hapimag
3.2.2.1. Angewandtes Vertragsmodell
3.2.2.2. Angebots- und Produktgestaltung
3.2.2.3. Preisgestaltung
3.2.3. Bewertung und Vergleich
3.3. Tauschgesellschaften auf dem deutschen Markt
3.3.1. Zweck und Funktionsweise
3.3.2. Tauschpoolvertrag
3.3.3. Tauschvertrag
3.3.4. Tauschgesellschaft RCI
3.3.4.1. Tauschmethoden
3.3.4.2. Angebots- und Produktgestaltung
3.3.4.3. Preisgestaltung
3.3.5. Tauschgesellschaft Interval International
3.3.5.1. Tauschmethoden
3.3.5.2. Angebots- und Produktgestaltung
3.3.5.3. Preisgestaltung
3.3.6. Bewertung und Vergleich

4. Nachfrageseite des Produkts Timesharing
4.1. Profil der deutschen Timesharing-Nachfrager
4.1.1. Altersstruktur
4.1.2. Familienstruktur
4.1.3. Besitz an Wochen
4.1.4. Urlaubsdestinationen
4.2. Profil der Nachfrager mit Nutzungsrechten in Deutschland
4.3. Zielgruppendefinition durch die Anbieter
4.3.1. MONDI-Ferienclub
4.3.2. Hapimag
4.3.3. Tauschgesellschaft RCI
4.3.4. Tauschgesellschaft Interval International

5. Marketing und Vertrieb des Produkts Timesharing
5.1. Marketingaufgaben und -ziele
5.2. Marketing- und Vertriebsmethoden
5.2.1. Marketingmethoden
5.2.2. Vertriebsmethoden
5.3. Marketing- und Vertriebskosten
5.4. Vorgehensweise der Anbieter auf dem deutschen Markt
5.4.1. MONDI-Ferienclub
5.4.2. Hapimag
5.4.3. Tauschgesellschaft RCI
5.4.4. Tauschgesellschaft Interval International

6. Rechtslage des Produkts Timesharing
6.1. Timesharing Richtlinie 94/47/EG
6.1.1. Geschichtlicher Abriss
6.1.2. Rechtsgrundlage
6.1.3. Zielsetzung
6.1.4. Inhalt
6.1.5. Aktuelle Diskussion
6.1.5.1. Europäisches Parlament
6.1.5.2. Europäische Kommission
6.2. Umsetzung der Richtlinie ins deutsche Recht
6.2.1. Geschichtlicher Abriss
6.2.2. Rechtsgrundlage
6.2.3. Zielsetzung
6.2.4. Inhalt
6.2.5. Problematik
6.2.5.1. Kündigung wegen höherer Gewalt
6.2.5.2. Insolvenzabsicherung
6.2.5.3. Kündigung wegen Mangels
6.2.6. Aktuelle Diskussion
6.3. Rechtsprechung
6.3.1. Europäischer Gerichtshof (EuGH)
6.3.2. Oberlandesgericht (OLG)

7. Verbraucherschutz des Produkts Timesharing
7.1. Notwendigkeit
7.2. Situation in Deutschland
7.3. Möglichkeiten der Beratung und Information
7.3.1. Verbraucherzentralen/ Verbraucherzentrum
7.3.1.1. Europäisches Verbraucherzentrum
7.3.1.2. Bundesverband
7.3.1.3. Verbraucherzentralen auf Länderebene
7.3.2. Vereine/ Verbände
7.3.2.1. Organisation für Teilzeitwohnrechte in Europa
7.3.2.2. Dt. Bundesverband für Teilzeit-Wohnrechte e.V.
7.3.2.3. Schutzvereinigung e.V.
7.3.3. Bewertung und Vergleich

8. Potentiale und Tendenzen des Produkts Timesharing
8.1. Entwicklungen im Allgemeinen
8.2. Erschließung neuer Produkte und Märkte
8.2.1. Ferienanlagen in der Stadt
8.2.2. Kanalboote
8.2.3. Punkteclub
8.2.4. Bewertung und Vergleich
8.3. Einschätzung durch die Anbieter
8.3.1. MONDI-Ferienclub
8.3.2. Hapimag
8.3.3. Tauschgesellschaft RCI
8.3.4. Tauschgesellschaft Interval International

9. Schlussbemerkung

Anhang I / Email-Anfragen

Anhang II / Antwortschreiben per Post

Anhang III / Gesetzestexte

Literaturverzeichnis

Vorwort

Timesharing – kaum eine Urlaubsform löst bei Verbrauchern ein solch unangenehmes Gefühl aus. Und es stellt sich die Frage, warum hat diese Urlaubsform ein solch negatives Image? Ich habe mich im Rahmen dieser Diplomarbeit der Herausforderung gestellt, das touristische Produkt Timesharing zu analysieren.

Mein Dank gebührt an dieser Stelle vor allem Professor Dr. jur. Ernst Führich, der mir die Bearbeitung dieses Themas ermöglicht hat und der mir während der gesamten Bearbeitungszeit stets hilfreich zur Seite stand.

Auch möchte Sandra Dörr, Mitglied der Geschäftsleitung des Timesharing-Anbieters MONDI-Ferienclub, Martin Roten, Leiter der Abteilung Riskmanagement der Schweizer Firma Hapimag, Anja Lühr, Marketing Managerin der Tauschgesellschaft RCI, Thomas Fullen, Assistant Regional Director der Tauschgesellschaft Interval International, Dr. Hajo Gekeler von der Schutzvereinigung e.V., Sybille Kujath von der EVZ, Ralf Reichertz, dem Referatsleiter für Recht der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. sowie Dittmar Heyder von der Polizeistation Arnstadt für die stets schnelle Bereitstellung von aktuellen Informationen danken.

Mein abschließender Dank gilt meinen Eltern, die mir dieses Studium ermöglicht haben.

Arnstadt im August 2004 Katrin Scheffel

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Verteilung der Ferienanlagen in Europa

Abb. 2: Standorttypen in Europa im Vergleich zu Deutschland

Abb. 3: Verteilung der Ferienanlagen nach Anzahl der Wohneinheiten

Abb. 4: Ferienanlagen nach Anzahl der Schlafzimmer

Abb. 5: Durchschnittliche Verwaltungsgebühren pro Wohneinheit

Abb. 6: MONDI-Ferienanlagen im Jahr 2003

Abb. 7: Standorte der Hapimag-Ferienanlagen

Abb. 8: Tauschmethode „Wocheneingabe-Zuerst“ (Deposit First)

Abb. 9: Tauschmethode „Tauschanfrage-Zuerst“ (Request First)

Abb. 10: Altersstruktur der deutschen Wohnrechtsinhaber

Abb. 11: Familienstruktur nach Anzahl der Kinder im Haushalt

Abb. 12: Anzahl der Timesharing-Wochen der Deutschen

Abb. 13: Destinationen der deutschen Timesharing-Nachfrager

Abb. 14: Nachfrager mit Nutzungsrechten in Deutschland

Abb. 15: Marketingmethoden auf dem europäischen Timesharing-Markt

Abb. 16: Vergleichsrechnung MONDI-Ferienwohnrecht zu Hotel

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Ziel der Arbeit ist es, das Produkt Timesharing für Ferienimmobilien genauer zu analysieren. Deutschland wird als Beispiel für den Europäischen Timesharing-Markt ausgewählt.

Nach den allgemeinen Informationen über das Produkt Timesharing im Punkt 2 wird unter Punkt 3 die Angebotsseite eingehend untersucht. Hierbei werden die Firmen MONDI-Ferienclub und Hapimag, sowie die Tauschgesellschaften RCI und Interval International ausgewählt und im Rahmen dieser Arbeit genauer betrachtet, da sie als seriös arbeitende Anbieter eingestuft werden können. Bei der Nachfrageseite unter Punkt 4 werden zum einen die deutschen Timesharing-Nachfrager und zum anderen die Nachfrager, die Nutzungsrechte in Deutschland erworben haben, betrachtet. Das Marketing und der Vertrieb des Produkts Timesharing werden unter Punkt 5 untersucht. Da die Rechtslage des Produkts Timesharing ebenfalls ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit ist, wird unter Punkt 6 zunächst die Timesharing-Richtlinie 94/47/EG untersucht, um anschließend die Umsetzung in das deutsche Recht mit den §§481 bis487 BGB zu betrachten. Die aktuelle Rechtsprechung findet hier ebenfalls Berücksichtigung. Die Möglichkeiten des Verbraucherschutzes bei dem Produkt Timesharing werden unter Punkt 7 eingehend untersucht. Um die Marktanalyse abzurunden, werden im Punkt 8 die Potentiale und Tendenzen für das Produkt Timesharing dargestellt.

Die Ergebnisse dieser Arbeit werden in der Schlussbemerkung unter Punkt 9 zusammengefasst.

2. Einführung in die Thematik Timesharing

2.1. Definition Timesharing

Die wortwörtliche Übersetzung des Begriffes Timesharing lautet „Zeitzuteilung“[1] und ist seinem Ursprung nach eine angloamerikanische Wortkombination.

Der Duden definiert Timesharing als: „gekauftes Wohnrecht an einer Ferienwohnung während einer bestimmten Zeit“.[2] Umfangreicher ist dagegen die Definition, die im Allgemeinen in der Fachliteratur verwendet wird. Sie lautet: “Timesharing: Das Recht, für einen begrenzten Zeitraum, normalerweise jährlich, eine vorher bestimmte Zeit in einer bestimmten Einheit - einer 2- oder 3-Zimmer-Wohnung zum Beispiel - einer Ferienanlage zu verbringen.“[3]

Diese Definition hat ihren Ursprung in dem am 01.01.1997 in Kraft getretenen Teilzeitwohnrechtegesetz. Die Inhalte des Teilzeitwohnrechtegesetzes wurden im Rahmen der am 01.01.2002 vollzogenen Schuldrechtsmodernisierung mit geringfügigen Änderungen in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert. Es regelt den Verbraucherschutz und enthält eine als gültig anzusehende Legaldefinition des Teilzeitwohnrechtevertrages und damit verbunden eine Definition des Timesharing.[4]

-481(1)BGB: ¹„Teilzeitwohnrechteverträge sind Verträge, durch die ein Unternehmer einen Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mindestens drei Jahren ein Wohngebäude jeweils für einen bestimmten oder zu bestimmenden Zeitraum des Jahres zu Erholungs- oder Wohnzwecken zu nutzen. ² Das Recht kann ein dingliches oder anderes Recht sein und insbesondere auch durch eine Mitgliedschaft in einem Verein oder einen Anteil an einer Gesellschaft eingeräumt werden.“

In den nachfolgenden beiden Absätzen wird der Begriff des Timesharing durch den Gesetzgeber erweitert.

-481(2)BGB: „Das Recht kann auch darin bestehen, die Nutzung eines Wohngebäudes jeweils aus einem Bestand von Wohngebäuden zu wählen.“
-481(3)BGB: „Einem Wohngebäude steht ein Teil eines Wohngebäudes gleich.“

Der Gesetzgeber verdeutlicht durch die gegebene Definition, dass es sich bei Timesharing um kein Eigentum, sondern um ein vom Käufer erworbenes Nutzungsrecht handelt. Dadurch wird verhindert, dass der Verbraucher eine falsche Vorstellung von der rechtlichen Konstellation des Konzeptes von Timesharing erlangt.

2.2. Idee und Geschichte des Timesharing

Nach Tonner lässt sich das Konzept des Timesharing auf jedes Wirtschaftsgut anwenden, das zum einen eine hohe Einstiegsinvestition erfordert und zum anderen nicht ständig benötigt wird.[5]

Der Grundgedanke auf dem das Timesharing basiert ist, dass aufgrund der begrenzten Urlaubszeit und der hohen Kosten der Kauf und die Unterhaltung einer Ferienimmobilie für den Einzelnen häufig unwirtschaftlich ist. Auch die Leerstandsvermietung ist aufwendig und oftmals risikobehaftet.[6] Durch diese Überlegungen entstand laut Hildenbrand/ Kappus/ Mäsch die Idee, „durch eine Aufteilung des Nutzungsrechts an einer Ferienimmobilie auf verschiedene „Anteilseigner“ bei gleichzeitiger Teilung der Kosten die Effizienz der Immobiliennutzung zu erhöhen.“[7]

Der genaue zeitliche Ursprung des Timesharing ist nicht bestimmbar. Verträge über „Teilapartments“ wurden in Deutschland zum ersten Mal Ende der 50er Jahre angeboten. Diese Vertragsform hatte zum damaligen Zeitpunkt keine Möglichkeit, sich auf dem bestehenden Immobilienmarkt durchzusetzen. Ende der 70er Jahre kam es zu einem erneuten Markteintritt des Timesharing in Europa und somit auch in Deutschland. Zunächst erfuhr diese Vertragsform Anwendung auf die zur damaligen Zeit sehr teueren Computeranlagen. Die Unternehmen teilten sich hierbei die Kosten und die Nutzung nach einem vertraglich festgelegten Schlüssel[8]

Das Angebot wurde flexibel auf die Bedürfnisse der Nachfrager zugeschnitten. In den folgenden Jahren wurde Timesharing auf alles angewendet, was in der Anschaffung und Unterhaltung sehr preisintensiv war und nicht fortwährend benötig wurde.[9] Timesharing hat sich in seiner mindestens 30-jährigen Geschichte kontinuierlich den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Gegenwärtig hat der Bereich Timesharing bei Ferienimmobilien die größte Bedeutung.[10]

Zusammenfassend beschreibt Tonner Timesharing als „ein ökonomisches Konzept auf der Basis eines einfachen Grundgedankens“, das sich in der Praxis als komplexes Marketing-Produkt darstellt und eine Anzahl von Problemen verursachen kann.[11]

2.3. Interessen der Vertragsparteien

Die Motivationen der beiden Vertragsparteien sind trotz der vielseitigen „Typenkombinationen“ in der Praxis gleich.[12] Sie werden in den nachfolgenden Unterpunkten genauer untersucht.

2.3.1. Ziele der Anbieter

Das primäre Ziel der Timesharing-Anbieter ist es, durch den Verkauf der Nutzungsrechte die getätigten Investitionskosten für die Immobilie rasch wieder zu erwirtschaften, und darüber hinaus Gewinne zu erzielen. Dies erfolgt durch die Aufteilung in wochenweise zu veräußernde Nutzungsrechte. Nach Hildenbrand/ Kappus/ Mäsch zeigt die Umrechnung auf die Quadratmeterpreise, das durch die zeitliche Aufteilung bei Timesharing häufig das Sieben- bis Zwanzigfache des Verkaufspreises vergleichbarer Eigentumswohnungen erzielt werden kann.[13]

Durch die vertragsgebundene langjährigen Auslastung lässt sich die Rentabilität einer Timesharing-Immobilie besser kalkulieren. Dadurch ist man nicht direkt von touristischen Problemen in der unmittelbaren Umgebung betroffen. Kappus unterstreicht diese These, indem er sagt: „Infolge dauerhafter Anbindung von Objektnutzern an einen Standort ist Time-Sharing zugleich eine ideale Rückversicherung gegen die Unabwägbarkeiten des Pauschaltourismusgeschäfts, seien dies Veränderungen im Kundeninteresse, Ölkatastrophen, Algen- oder Quallenbefall oder Terroranschläge.“[14] Dem wäre noch hinzuzufügen, dass durch Timesharing das Geschäftsrisiko gegenüber der herkömmlichen Vermietung der Ferienwohnung minimiert wird.[15]

Es besteht die Möglichkeit, dass mit Hilfe von Timesharing neue Absatzmärkte für schwer verkäufliche Objekte erschlossen werden können. Außerdem ist es möglich, dass, neben der Einmalzahlung, das Unterhaltungs- und Verlustrisiko auf den Nachfrager übertragen wird, da dieser je nach Vertragsgestaltung zusätzlich für Service- und Verwaltungsleistungen aufkommen muss.[16]

2.3.2. Ziele der Nachfrager

Die Ziele der Nachfrager sind i.d.R. nicht in der Form bestimmbar, wie die der Anbieterseite, da es sich bei dem Produkt Timesharing um ein Angebots- und kein Nachfrageprodukt handelt.

Das Interesse der Timesharing-Nachfrager ist vor allem darin begründet, dass sie sich durch eine Einmalzahlung langfristig und kostengünstig ein Nutzungsrecht an einer Ferienimmobilie sichern können.[17] Durch die Kombination mit einer Mitgliedschaft in einer sogenannten Tauschgesellschaft (Tauschpool) wird dem Nachfrager zusätzlich suggeriert, dass er durch seine einmalige Investition, je nach Vertragslaufzeit, zu beliebigen, in der Tauschgesellschaft verfügbaren Ferienanlagen reisen kann.[18]

Ein weiteres Werbeargument der Timesharing-Anbieter ist, dass der Erwerb von Timesharing vor Kostenexplosionen in der Tourismusbranche im Allgemeinen, im Urlaubsort im Besonderen, sowie vor Währungsschwankungen in außereuropäischen Feriendestinationen schützt. Dieses Argument ist allerdings kritisch zu betrachten, da sich die Jahresbeiträge der Timesharingberechtigten, sowie u.a. die selbst zu leistenden Anreisekosten stets an die allgemeine Teuerungsrate anpassen und an bestehende Währungsschwankungen gekoppelt sind.[19]

Das durchweg langfristig angebotene Timesharing ist für die Gruppe der Nachfrager interessant, denen zum einen die Einsparung der jährlich wiederkehrenden Transaktionskosten im Rahmen der Urlaubsorganisation wichtig ist, und die zum anderen eine stets gleichförmige Urlaubsgestaltung in gewohnter Gesellschaft und meist vertrauter Umgebung bevorzugen.[20] Abschließend ist zu bemerken, dass diese Personengruppe nicht die Möglichkeit bzw. das Interesse hat, eine eigene Ferienimmobilie zu erwerben.[21]

3. Angebotsseite des Produkts Timesharing

Zunächst werden die europäischen Ferienanlagen und ihre strukturellen Besonderheiten allgemein und im Vergleich zu Deutschland betrachtet, um anschließend die Anbieter auf dem deutschen Markt genauer zu untersuchen.

3.1. Größe, Lage und Merkmale der Ferienanlagen

Nach einer Studie der OTE, der Organisation für Teilzeitwohnrechte in Europa, umfasst die Timesharing-Branche in Europa derzeit 1.452 Ferienanlagen in 25 Ländern. Insgesamt verfügen diese Einrichtungen über 83.026 Wohneinheiten. Durchschnittlich hat eine Ferienanlage 57 Wohneinheiten. Das bedeutet, dass es in der Timesharing-Branche in Europa jährlich zwischen sechzig und siebzig Millionen Übernachtungen gibt, die von 1,4 Millionen Teilzeitwohnrechte-Besitzern getätigt werden.[22]

3.1.1. Geographische Lage

Die nachfolgende Grafik zeigt die Top Ten der Feriendestinationen, in denen sich die meisten Timesharing-Ferienanlagen Europas befinden. Es ist dabei deutlich erkennbar, dass Spanien (inkl. den Balearen und Kanaren) mit 35,3% das größte Aufkommen dieser Ferienanlagen europaweit aufweist. Spanien hat somit den dreifachen Marktanteil gegenüber Italien, das mit 12,8% die unmittelbare Konkurrenz für Spanien darstellt. Insgesamt beanspruchen Spanien (35,3%), Italien (12,8%) und Frankreich (9,8%) als die drei nachgefragtesten Destinationen 57,9% des Marktanteils der Ferienanlagen in Europa für sich.[23]

Deutschland als Anlagenstandort befindet sich laut OTE im hinteren Feld der Top Ten mit 2,6% Marktanteil (38 Ferienanlagen). Die Nachfrage an Timesharing-Ferienanlagen in Deutschland scheint, auch aufgrund der Tatsache, dass Deutschland generell nicht zu den meistgewählten Urlaubsdestinationen in Europa gehört, nicht übermäßig groß zu sein. Deutschland positioniert sich mit 2,6% Marktanteil ähnlich wie Griechenland (3,1%), die Türkei (2,6%) und die Schweiz (2,5%) auf den letzten Plätzen der Top Ten Anlagenstandorte in Europa.[24]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Verteilung der Ferienanlagen in Europa

3.1.2. Standorte

Die nachfolgende Grafik stellt eine Analyse der Standorttypen von Timesharing-Ferienanlagen dar. Hierbei werden die Durchschnittswerte für Europa[25] mit den Angaben für Deutschland verglichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Standorttypen in Europa im Vergleich zu Deutschland

Die Grafik zeigt, dass Deutschland im Vergleich zu Europa mit 8,3% kaum Timesharing-Ferienanlagen in Strandnähe besitzt. Die OTE begründet diese Diskrepanz mit der Aussage, dass nördlich gelegene Länder, wie Deutschland, durch ihr i.d.R. weniger warmes Klima eine geringere Anzahl von Ferienanlagen in Strandnähe besitzen. Gleichzeitig ist allerdings erkennbar, dass Timesharing-Anlagen in Strandnähe trotz dieses Umstandes in einem gewissen Rahmen vertreten sind. Dagegen sind in Deutschland überdurchschnittlich viele Ferienanlagen in ländlichen Regionen vorzufinden. Auch in Seenähe (18,8%) und in Skigebieten (18,8%) gibt es in Deutschland mehr Ferienanlagen, als dies im europäischen Durchschnitt der Fall ist. Identische Ergebnisse ergeben sich bei dem Vergleich der Standorttypen zwischen Europa und Deutschland mit dem Standort Berge (14,6%), sowie für Ferienanlagen in Städten (4,1%).[26]

3.1.3. Strukturen

Wie bereits unter Punkt 3.1. erwähnt, gibt es in Europa 83.026 Timesharing-Wohneinheiten, von denen sich 2.163 in Deutschland befinden. Die durchschnittliche Anlagengröße in Deutschland entspricht mit 57 Wohneinheiten den Angaben für Europa. Die folgende Darstellung beschreibt die Verteilung der Timesharing-Ferienanlagen nach der Anzahl der Wohneinheiten in Europa. Dabei werden die Angaben des europäischen Durchschnitts mit denen von Deutschland verglichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Verteilung der Ferienanlagen nach Anzahl der Wohneinheiten

Es ist zu bemerken, dass die oben aufgeführten Angaben kaum Unterschiede zum europäischen Gesamtdurchschnitt aufweisen. Die einzige Auffälligkeit ergibt sich in dem Bereich 25 bis 49 Wohneinheiten, in dem Deutschland mit einem Anteil von 15,8% deutlich unter dem europäischen Richtwert liegt. Auch der Bereich mit mehr als 200 Wohneinheiten ist in Deutschland mit 2,6% eher unterrepräsentiert.[27]

Bezüglich der überdurchschnittlich großen Ferienanlagen (ab 100 Wohneinheiten) ist zu erwähnen, dass sie in Europa generell nur zu einem geringen Prozentsatz von 14,6% verfügbar sind. Daraus lässt sich ableiten, dass die Timesharing-Branche im Sinne einer Massenvermarktung noch recht unterentwickelt ist.[28]

Die Darstellung zeigt weiterhin, dass die Timesharing-Anlagen in Deutschland zum einen mit 35,3% eher sehr kleine Ferienanlagen mit ein bis 24 Wohneinheiten sind. Zum anderen sind die angebotenen Timesharing-Anlagen aber auch recht groß. Die deutschen Timesharing-Anlagen die zwischen fünfzig und 199 Wohneinheiten offerieren, liegen somit über dem europäischen Durchschnitt.[29]

3.1.4. Konfiguration

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Ferienanlagen nach Anzahl der Schlafzimmer

Die Grafik zeigt die jeweilige Anzahl der Schlafzimmer in den Wohneinheiten der Timesharing-Anlagen. Es ist erkennbar, dass Wohneinheiten mit einem oder zwei Schlafzimmern im europäischen Vergleich Standard-Wohneinheiten sind, da sie dem Bedarf der Timesharing-Nachfrager am besten entsprechen. Unter Punkt 4 . wird die Gruppe der Timesharing-Nachfrager genauer betrachtet.

Die Analyse der Grafik zeigt, dass in Deutschland in erster Linie eine Konzentration auf die Konzeption von Studios und Wohneinheiten mit einem oder zwei Schlafzimmern besteht. Es ist allerdings zu bemerken, dass es in Deutschland neben den Wohneinheiten mit einem Schlafzimmer (63,8%) eine höhere Anzahl von Studios (23%) gibt. Entgegen dem europäischen Durchschnitt (27,7%) sind in Deutschland nur 11,1% der Wohneinheiten mit zwei Schlafzimmern ausgestattet.[30]

Abschließend ist festzustellen, dass sich die Rubrik „Sonstige“ auf Suiten und andere Schlafzimmerkonfigurationen bezieht. Diese ist im europäischen Durchschnitt, sowie in Deutschland mit rund 2% eher unterrepräsentiert.[31]

3.1.5. Betriebliche Leistungsmerkmale

Im Folgenden werden die wichtigen Faktoren für den Betrieb der Timesharing-Anlagen, wie die Belegungsquote, die Personalbestände und die Verwaltungsgebühren, erläutert.

Die Belegungsquote für Europa wird für das Jahr 2000 mit 77,4% von der OTE angegeben. Das bedeutet, dass die Timesharing-Anlagen 3,28 Millionen Wochen im Jahr 2000 belegt waren. Der Prozentsatz der verkauften Wochen belief sich dagegen im Jahr 2000 auf 69%. Ein Timesharing-Nachfrager besitzt nach Angaben der OTE durchschnittlich 1,75 Wochen.[32]

Werden die schätzungsweise 144 Millionen zur Verfügung stehenden Betten für das Jahr 2000 mit den 3735,9 Millionen Betten aller europäischen Hotels ins Verhältnis gesetzt, so ergibt sich ein Marktanteil von rund vier Prozent für die Timesharing-Branche am Hotelsektor in Europa.[33] An dieser Stelle wird nicht auf Deutschland im Speziellen eingegangen, da die Nachfragerseite unter Punkt 4.2. genauer analysiert wird.

Insgesamt sind 30.312 Personen in den 1.452 Timesharing-Anlagen in Europa beschäftigt. Der Anteil der Vollzeitbeschäftigten ist mit 89% sehr hoch. In Deutschland sind 552 Personen in den 38 Timesharing-Anlagen (2,6% Marktanteil)[34] tätig. Auch in Deutschland gibt es einen relativ hohen Anteil der Vollzeitbeschäftigten (79%).[35]

Abschließend folgen einige Bemerkungen zu den jährlich erhobenen Verwaltungsgebühren. Alle Timesharing-Anlagen, die Wochen verkaufen, erheben jährlich Verwaltungsgebühren auf der Grundlage einer Pauschalgebühr, die zur Deckung der Unkosten beiträgt. Die Höhe der Pauschalgebühr basiert auf dem jeweiligen Typ der Wohneinheit. Die nachfolgende Grafik zeigt die durchschnittlichen Verwaltungsgebühren in Europa im Vergleich zu Deutschland in den jeweiligen Wohneinheiten.

Es ist zu erkennen, dass die Verwaltungsgebühren der deutschen Anlagen mit 158€ für ein Studio, 163€ für eine 1-Schlafzimmer-Wohneinheit und 194€ für eine 2-Schlafzimmer-Wohneinheit deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegen. Dem ist hinzuzufügen, dass zu den Verwaltungsgebühren für 3-Schlafzimmer-Wohneinheiten aufgrund des fehlenden Angebots keine Aussage getroffen werden kann.[36]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Durchschnittliche Verwaltungsgebühren pro Wohneinheit

3.2. Timesharing-Unternehmen auf dem deutschen Markt

Der deutsche Markt der Timesharing-Anbieter besteht nach Auskunft der Schutzvereinigung für Time-Sharing- und Ferienwohnrechts-Inhaber in Europa e.V. zu neunzig Prozent aus unseriösen Anbietern.[37] Somit ist der Anteil der seriösen Anbieter mit zehn Prozent eher gering. Nachfolgend werden die als seriös zu bewertenden Timesharing-Anbieter MONDI-Ferienclub und die Schweizer Firma Hapimag genauer betrachtet. Anschließend werden unter Punkt 3.2.3. Aussagen zu den Tauschgesellschaften (Tauschpools) getroffen.

3.2.1. MONDI-Ferienclub

Im Jahr 1983 beauftrage die METRO, ein Weltmarkführer im Selbstbedienungs-Großhandel, Leonhard Dörr, für seine Kunden im touristischen Bereich ein neues Produkt zu entwickeln. Im Ergebnis wurde die Idee des Timesharing für den touristischen Bereich aus den USA importiert. Schon im gleichen Jahr wurde der erste Ferienclub gegründet. Der Vertrieb des in Österreich gelegenen Ferienclubs wurde in sieben METRO-Märkten in Süddeutschland, u.a. in München und Stuttgart, getätigt. Das Interesse und der Zuspruch an diesem, zur damaligen Zeit neuen Tourismusprodukt, war groß. Die METRO-Ferienwohnrechte gehörten von diesem Zeitpunkt an zu dem Dienstleistungsangebot der METRO.[38] Am 01.01.1999 übernahm die MONDI-Ferienclub GmbH & Co. KG, kurz MONDI-Ferienclub, den Vertrieb dieser Nutzungsrechte. Der Geschäftsführer ist auch Leonard Dörr, der als Wegbereiter des Urlaubssystems Timesharing im deutschsprachigen Raum gilt. Der MONDI-Ferienclub ist Mitglied im Deutschen Bundesverband für Teilzeitwohnrechte e.V. (DBTV), auf den unter Punkt 7.3.2.2. genauer eingegangen wird.[39]

3.2.1.1. Angewandtes Vertragsmodell

Die von dem MONDI-Ferienclub angebotenen Ferienwohnrechte werden in Form einer Vereinsmitgliedschaft auf dem deutschen Timesharing-Markt angeboten.

Der Timesharing-Nachfrager tritt nach Kappus als Mitglied in einen eingetragenen Verein ein und zahlt hierfür einen vereinbarten Aufnahmebeitrag.[40]

Der Aufnahmebeitrag entspricht somit dem Kaufpreis für das Timesharing Nutzungsrecht.[41] Zusätzlich muss der Timesharing-Nachfrager einen jährlichen Mitgliedsbetrag zahlen, der zur Deckung der Kosten erhoben wird. Die Satzung des Vereins berechtigt seine Mitglieder, die dem Verein zur Verfügung stehenden Ferienwohnungen periodisch wiederkehrend zu den vertraglich vereinbarten Zeiten zu nutzen. Das Vereinsmitglied hat die Möglichkeit, seine erworbenen Nutzungsrechte zu vermieten, an Dritte zu übertragen oder auch zu vererben.[42]

Um die Attraktivität des Vereinsmodells zu erhöhen, besteht eine Mitgliedschaft des Vereins bzw. des Vereinsmitgliedes in einer internationalen Tauschgesellschaft (Tauschpool).[43] Im Falle des MONDI-Ferienclub besteht die Möglichkeit zum weltweiten Tausch durch die Tauschgesellschaft RCI. Der MONDI-Ferienclub ist seit 2001 ein Partnerunternehmen der RCI-Points. Hierbei werden die Nutzungsrechte in Punkte umgerechnet, die für Dienstleistungen rund um das Reisen eingesetzt werden können.

3.2.1.2. Angebots- und Produktgestaltung

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es acht rechtlich selbstständige Ferienclubs, die von dem Timesharing-Anbieter MONDI betreut und von mehr als 15.000 Mitglieder genutzt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6: MONDI-Ferienanlagen im Jahr 2003

Die dargestellte Tabelle zeigt, dass sich die MONDI-Ferienanlagen in Deutschland, Österreich und Südtirol befinden. Die älteste sowie die modernste Anlage befinden ich in Österreich. Ein Großteil der Anlagen wurde in den 80er Jahren eröffnet. Trotz dieses Umstandes bieten die MONDI-Ferienanlagen ihren Gästen nach eigenen Angaben einen hohen Wohnkomfort.[44] Zudem ist erkennbar, dass sich alle von der Firma MONDI angebotenen Ferienanlagen in den touristisch attraktiven Bergregionen in Deutschland, Österreich und Südtirol befinden. Sie sind in ihrer architektonischen Gestaltung und Innenausstattung an ihren regionalen Standort angepasst und bieten dem Timesharing-Nachfrager einen komfortablen und authentischen Urlaub.[45]

Im Durchschnitt besteht eine MONDI-Ferienanlage aus 100 Apartments. Die deutsche Anlage in Mittelfels liegt mit 85 Apartments leicht unter dem MONDI-Durchschnitt, während der Ferienclub Oberstaufen mit 193 Apartments zu den großen Anlagen zählt.[46] Hallenbad, Sauna und Fitnessbereich gehören fast immer zur Ausstattung. Die Timesharing-Anlage in Oberstaufen bietet ihren Gästen neben clubinternen Animationsprogrammen zusätzlich die Möglichkeit, die in der Ferienanlage vorhandenen Kureinrichtungen zu nutzen. Dieses Angebot bezieht sich vor allem auf die bekannte Oberstaufener Schrothkur.[47]

Somit steht dem Ferienclub-Mitglied ein Nutzungsrecht in einer komfortablen Unterkunft in einer guten touristischen Lage zur Verfügung, das durch ein umfangreiches Freizeit- und Dienstleistungsangebot abgerundet wird.

3.2.1.3. Preisgestaltung

Die anfallenden Kosten für eine Mitgliedschaft in einem MONDI-Ferienclub werden am Beispiel eines einwöchigen Nutzungsrechts für ein Apartment Typ B ( für bis zu vier Personen /Sommersaison) in Oberstaufen erläutert.

Der einmalig zu zahlende Erwerbspreis für das o.g. Nutzungsrecht beträgt 10.020€ im Jahr 2004. Hinzu kommt eine einmalige Registriergebühr von 100€. Der Erwerbspreis soll sich nach Angaben des MONDI-Ferienclub möglichst rasch amortisieren. Alle mit dem Ferienwohnrecht anfallenden Kosten werden von Beginn an offengelegt. Somit hat der Timesharing-Interessent die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sich der Erwerb in finanzieller Hinsicht für ihn lohnt.[48]

Zu den zusätzlichen Kosten gehört der Jahresclubbeitrag. Dieser beträgt 303,92€ im Jahr 2004. Es ist anzumerken, dass die Nebenkosten im Jahresclubbeitrag enthalten sind, da der Timesharing-Nachfrager nur anteilig für sein eigenes Nutzungsrecht für die Verwaltungs- und Betriebskosten aufkommt. Die Kosten für noch nicht vermittelte Nutzungsrechte werden von der MONDI-Gesellschaft übernommen und somit nicht auf den Timesharing-Nachfrager übertragen.

3.2.2. Hapimag

Im Jahr 1963 wurde dir Firma Hapimag als Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Baar/ Kanton Zug gegründet. Derzeit gibt es mehr als 136.000 Aktieninhaber, die Hapimag-Partner genannt werden. Der Timesharing-Anbieter Hapimag ist Mitglied der Organisation für Teilzeitwohnrechte in Europa (OTE) und der American Resort Development Association (ARDA). Zusätzlich besteht eine Mitgliedschaft in der Global Alliance for Timeshare Excellence (GATE), die ähnlich der OTE in Europa aufgebaut ist. Erwähnenswert ist, dass der Timesharing-Anbieter Hapimag seit Juni 2003 an dem schweizerischen Reisegarantie Found beteiligt ist und dem Timesharing-Nachfrager somit mehr Sicherheit bietet.[49]

3.2.2.1. Angewandtes Vertragsmodell

Das Hapimag-Modell ist ein gesellschaftsrechtliches Vertragsmodell, bei dem der Kunde eine Aktie an der Gesellschaft schweizerischen Rechts erwirbt. An den Aktienerwerb ist die Vereinbarung gebunden, dass man ein unkündbares und unverzinsliches Darlehen zugunsten der Aktiengesellschaft erwirbt.[50]

Die durch den Aktienkauf erworbene Wohnberechtigung ist weder an eine bestimmte Ferienanlage der Firma Hapimag, noch an eine festgelegte Nutzungszeit gebunden. Somit entspricht die Aktie einer bestimmten Anzahl von Wohnrechtspunkten, die je nach Timesharing-Anlage und jahreszeitabhängiger Nutzungszeit in unterschiedlicher Höhe eingesetzt werden müssen. Diese Wohnrechtspunkte werden jährlich fällig und können bis zu fünf Jahren angesammelt werden. Nach dieser Frist verfallen diese Punkte.[51]

Zusätzlich muss der Aktieninhaber Nebenkosten, einen Jahresbeitrag pro Aktie und einen sogenannten Amortisationsbetrag zahlen. Die Nebenkosten entstehen aus der Nutzung der Ferienanlagen und werden vor Ende eines Aufenthalts anteilig an den örtlichen Hausverwalter gezahlt. Der Jahresbeitrag wird zum Begleichen der jährlichen Steuern und Abgaben, Abschreibungen und Versicherungsprämien verwendet und wird somit nicht gewinnorientiert berechnet. Der Amortisationsbetrag, der nach Kappus „jährlich dem Darlehenskonto belastet wird und diesem im Falle der Veräußerung der Aktie summenmäßig wieder gutzubringen ist,“[52] ist gering.

3.2.2.2. Angebots- und Produktgestaltung

Wie bereits erwähnt, gibt es derzeit mehr als 136.000 Aktieninhaber. Diese haben die Möglichkeit, eines von 5.500 Apartments und Hotelzimmern in 62 Ferienanlagen zu nutzen, die sich in 18 Ländern Europas und in Übersee befinden.[53]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7: Standorte der Hapimag-Ferienanlagen

Die Grafik zeigt, dass sich die Hapimag-Ferienanlagen schwerpunktmäßig in Deutschland (13 Anlagen), Italien (10 Anlagen) und in Österreich (8 Anlagen) mit einem Anteil von 49% befinden. Daneben werden mit jeweils fünf Ferienanlagen Frankreich, Spanien und die Schweiz als Urlaubsdestinationen angeboten. In den restlichen Feriendestinationen Europas werden bis auf Griechenland mit drei Timesharing-Anlagen, je eine Ferienanlage pro Land offeriert.

Bezüglich der Ferienanlagen in Deutschland ist erwähnenswert, dass sie sich in touristisch interessanten Ferienregionen in Strandnähe (z.B. Westerland/ Sylt und Binz/ Rügen), in den Mittelgebirgslagen (z.B. Braunlage/ Harz) und in Bergregionen (Unterkirnach/ Schwarzwald) befinden. Außerdem gibt es in den Großstädten Berlin und München ebenfalls je eine Hapimag-Ferienanlage.

Die Firma Hapimag bietet dem Timesharing-Nachfrager mehrere Möglichkeiten Ferienwohnrechte zu erwerben. Hierbei ist, wie bereits unter Punkt 3.2.2.1. erwähnt, der Aktienerwerb die wohl bekannteste Form. Zusätzlich werden zeitlich begrenzte Wohnrechtsprodukte angeboten. Darunter zählen u.a. der Ferienpass und das Feridence Zertifikat. Da deren Vertrieb in diesem Jahr eingestellt wurde, wird an dieser Stelle nicht genauer auf diese zeitlich begrenzten Wohnrechtsprodukte eingegangen (haben bis 2012 ihre Gültigkeit).

Im Juni 2003 wurde die Produktpalette von Hapimag durch Hapimag Residenz erweitert, welche als Ergänzung zur Hapimag Aktie gedacht ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, Hapimag Aktien in das Produkt Hapimag Residenz umzutauschen. Dieses Angebot wendet sich an Timesharing-Nachfrager, die jedes Jahr zur gleichen Zeit in der gleichen Ferienanlage ihren Urlaub verbringen möchten. Dieses Produkt entspricht dem klassischen Timesharing und verschafft der Firma Hapimag ein Wachstum ohne Aktienausgabe.[54] Derzeit wird Hapimag Residenz in neun der 62 Ferienanlagen angeboten. Außerdem ist zu bemerken, dass die zur Verfügung stehenden Kapazitäten auf maximal zehn Prozent der Wohnungen pro Saison begrenzt sind.[55] Hapimag Residenz hat eine Laufzeit von zehn Jahren.

Im Jahr 2004 werden ebenfalls neue Produktkombinationen angeboten. Zum einen werden zwei Jubiläumspakete offeriert, zum anderen gibt es eine Produkterweiterung von Hapimag Residenz auf Hapimag Residenz 4plus. Diese Produkterweiterung wendet sich an die Timesharing-Nachfrager, die mehr als vier Wochen Urlaub zusammenhängend buchen möchten. Somit wird den Langzeiturlaubern ein spezielles Produkt für die Winter- und Frühlingsmonate, insbesondere in den spanischen Ferienanlagen, geboten. Außerdem wird in diesem Jahr eine Punktbörse eingeführt, bei der Wohnrechtspunkte gekauft bzw. verkauft werden können.[56]

3.2.2.3. Preisgestaltung

Da es sich bei der Firma Hapimag um Timesharing-Anbieter schweizerischen Rechts handelt, sind die folgenden Preisangaben in Schweizer Franken. Die Umrechrechnung in Euro erfolgt nach dem Wechselkurs vom 13.05.2004.[57]

Für den Kauf einer Hapimag Aktie müssen derzeit 9.100CHF (~5.926€) gezahlt werden, für die der Timesharing-Nachfrager pro Jahr 12 Wohnrechtspunkte gemäß dem Hapimag Punktesystem erhält. Der Jahresbeitrag pro Aktie lag im Jahr 2003 bei rund 281,50CHF (~183€). Bei den befristeten Wohnrechtsprodukten betrug der Jahresbeitrag 2003 rund 144,30CHF (~94€). Hierbei ist zu bemerken, dass das neu eingeführte Produkt Hapimag Residenz nicht in die Berechnung mit einbezogen wurde, da hier die Jahresbeiträge über die gesamte Vertragslaufzeit von zehn Jahren in dem Produktpreis inkludiert sind. Sie variieren zwischen 5.000CHF (3.255€) und 25.450CHF (16.569€) pro Woche. Für das Produkt Hapimag Residenz 4plus liegt der zu zahlende Preis zwischen 3.600CHF (2.344€) und 9.200CHF (5.990€) pro Woche.[58] Wie bereits unter Punkt 3.2.2.1. erläutert, wird der Jahresbeitrag nicht gewinnorientiert kalkuliert.[59]

Die Nebenkosten werden in Form einer Wohnungs-Pauschale gezahlt. Das bedeutet, dass die Nebenkosten nach Wohnungsgröße und nicht nach der Anzahl der Gäste erhoben werden. Diese Lösung wird insbesondere in Bezug auf die Endreinigung und Sicherheitsdienstleistungen von der Hapimag als fair und kosteneffizient eingestuft.[60] Die Betriebskosten pro Wohnung beliefen sich im Jahr 2003 auf 13.853CHF (9.019€). Daraus ergibt sich ein Wochenbetrag von 266,40CHF (173€).

3.2.3. Bewertung und Vergleich

Die beiden vorgestellten Timesharing-Anbieter sind in der Art ihrer Angebote sehr unterschiedlich. Während der Timesharing-Nachfrager beim MONDI-Ferienclub ein Nutzungsrecht für eine bestimmte Ferienanlage in einer bestimmten Zeit erwirbt, erhält man bei der Hapimag mit der Aktie ein allgemeines Nutzungsrecht. Dieses allgemeine Nutzungsrecht schafft für den Timesharing-Nachfrager mehr Flexibilität in der Urlaubsauswahl und schließt somit die zusätzliche Mitgliedschaft in einer Tauschgesellschaft und die damit verbundenen Kosten im Vorfeld aus.

Auch das Angebot der Ferienanlagen unterscheidet sich. Während MONDI-Ferienclub sein Angebot ausschließlich auf die touristisch interessanten Bergregionen konzentriert, ist bei der Firma Hapimag erkennbar, dass sie eine Vielzahl unterschiedlicher Destinationen für ihre Ferienanlagen auswählt.

Beide Timesharing-Anbieter haben erkannt, dass die Nachfrager mehr Flexibilität und Individualität wünschen. Aus diesem Grund bietet MONDI-Ferienclub seinen Mitgliedern neben der Mitgliedschaft in der Tauschgesellschaft RCI seit dem Jahr 2001 zusätzlich das Punktesystem RCI Points an, welches unter Punkt 3.3.4.2. genauer beschrieben wird. Dagegen versucht der Schweizer Anbieter Hapimag durch die Entwicklung neuer Produkte, wie das im Jahr 2003 eingeführte Hapimag Residenz, die Wünsche nach mehr Individualität zu erfüllen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Firma MONDI-Ferienclub und Hapimag seriöse Timesharing-Anbieter sind, die durch Produktentwicklung und eine hohe Transparenz versuchen, auf dem rückläufigen Timesharingmarkt zu bestehen.

3.3. Tauschgesellschaften auf dem deutschen Markt

Um mit dem Produkt Timesharing einen wirtschaftlichen Erfolg zu erlangen, empfiehlt sich nach Aussage der OTE die Angliederung an eine Tauschgesellschaft vor allem, wenn Timesharing-Anbieter über keine ausreichende Anzahl von eigenen Timesharing-Anlagen verfügen. Durch die gewonnene Flexibilität des Timesharing wird den Mitgliedern der Tauschgesellschaften ein weltweiter Urlaub ermöglicht und reduziert zugleich die Bindung an eine konkrete Ferienimmobilie. Die weltweit führenden Tauschgesellschaften sind die Resort Condominiums International Ltd. (RCI) und die Interval International. Wie bereits unter Punkt 3.2.2. erwähnt, bildet die Firma Hapimag durch ihr flexibel gestaltetes Aktiensystem eine Ausnahme, indem sie wie eine Tauschgesellschaft agiert, aber keine ist.[61]

3.3.1. Zweck und Funktionsweise

Die Option, Mitglied in einer Tauschgesellschaft zu werden, ist ein wichtiger Bestandteil aller Timesharing-Verträge. Durch den internationalen Tausch bezüglich Ferienanlage und Reisezeit ist für den Timesharing-Nachfrager mehr Flexibilität gegeben.[62] Die Tauschgesellschaften sind von den Timesharing-Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich unabhängige Gesellschaften.[63]

Die Arbeitsweise der Tauschgesellschaften besteht in der Grundidee darin, dass die Timesharing-Nachfrager ihr Teilnutzungsrecht in den Tauschpool einbringen und somit anderen Mitgliedern der Tauschgesellschaft zur Verfügung stellen. Im Gegenzug dazu besteht die Möglichkeit, ein gleichwertiges Teilnutzungsrecht von einer anderen Ferienanlage zu einer anderen Zeit vermittelt zu bekommen.[64]

Hierzu ist festzuhalten, dass die Mitglieder neben der jährlichen Mitgliedschaftsgebühr für jede erfolgreich vermittelte Tauschwoche zusätzlich eine Tauschgebühr zwischen 120€ und 150€[65] zahlen.[66] Als Gegenleistung erhält jedes Mitglied der Tauschgesellschaft Informationen über die grundsätzlich zur Verfügung stehenden Tauschmöglichkeiten und nimmt daraufhin am Tauschprogramm teil. Nachdem das Reiseziel und die Reisezeit festgelegt wurden, übermittelt das Mitglied seine Wünsche an die Tauschgesellschaft. Diese prüft, ob ein den Wünschen entsprechendes Teilnutzungsrecht im Tauschpool zur Verfügung steht. Ist dies der Fall, kommt ein Tausch zustande und die Tauschgebühr muss gezahlt werden.[67]

[...]


[1] Vgl. Duden, die deutsche Rechtschreibung, 22.Auflage: Timesharing, 2000.

[2] Vgl. Duden, die deutsche Rechtschreibung, 22.Auflage: Timesharing, 2000.

[3] Vgl. Cordes, C./ Bredow J. K., Traumurlaub in den schönsten Ferienparadiesen der Welt, 2000, S.7.

[4] Vgl. Hildenbrand, T./ Kappus, A./ Mäsch, G., Time-Sharing und Teilzeit-Wohnrechtegesetz, 1997, S.118.

[5] Vgl. Tonner, K., Das Recht des Time-Sharing an Ferienimmobilien, 1997, Rn.21.

[6] Vgl. Hildenbrand, T./ Kappus, A./ Mäsch, G., Time-Sharing und Teilzeit-Wohnrechtegesetz, 1997, S.17.

[7] Vgl. Hildenbrand, T./ Kappus, A./ Mäsch, G., Time-Sharing und Teilzeit-Wohnrechtegesetz, 1997, S.17.

[8] Vgl. Hildenbrand, T./ Kappus, A./ Mäsch, G., Time-Sharing und Teilzeit-Wohnrechtegesetz, 1997, S.17.

[9] Vgl. Tonner, K., Das Recht des Time-Sharing an Ferienimmobilien, 1997, Rn.21.

[10] Vgl. Tonner, K., Das Recht des Time-Sharing an Ferienimmobilien, 1997, Rn.22.

[11] Vgl. Tonner, K., Das Recht des Time-Sharing an Ferienimmobilien, 1997, Rn.23.

[12] Vgl. Hildenbrand, T./ Kappus, A./ Mäsch, G., Time-Sharing und Teilzeit-Wohnrechtegesetz, 1997, S.19.

[13] Vgl. Hildenbrand, T./ Kappus, A./ Mäsch, G., Time-Sharing und Teilzeit-Wohnrechtegesetz, 1997, S.19.

[14] Vgl. Kappus, A., AGB-Klauselwerke: Time-Sharing-Verträge, 2003, S.3.

[15] Vgl. Lipsky, A. R., Time-Sharing von Ferienimmobilien, 2003, S.7.

[16] Vgl. Hildenbrand, T./ Kappus, A./ Mäsch, G., Time-Sharing und Teilzeit-Wohnrechtegesetz, 1997, S.21.

[17] Vgl. Lipsky, A. R., Time-Sharing von Ferienimmobilien, 2003, S.6.

[18] Vgl. Hildenbrand, T./ Kappus, A./ Mäsch, G., Time-Sharing und Teilzeit-Wohnrechtegesetz, 1997, S.20.

[19] Vgl. Martinek, M., Moderne Vertragstypen III, 1993, S.262.

[20] Vgl. Martinek, M., Moderne Vertragstypen III, 1993, S.262.

[21] Vgl. Lipsky, A. R., Time-Sharing von Ferienimmobilien, 2003, S.6.

[22] Vgl. TRI Hospitality Consulting, Die Europäische Teilzeitwohnrecht-Branche 2001, S.iii.

[23] Vgl. TRI Hospitality Consulting, Die Europäische Teilzeitwohnrecht-Branche 2001, S.21.

[24] Vgl. TRI Hospitality Consulting, Die Europäische Teilzeitwohnrecht-Branche 2001, S.21.

[25] Die Summe der Prozentsätze ergibt nicht genau 100%, da für diverse Ferienanlagen mehrere Standortkategorien erfasst wurden.

[26] Vgl. TRI Hospitality Consulting, Die Europäische Teilzeitwohnrecht-Branche 2001, S.23ff..

[27] Vgl. TRI Hospitality Consulting, Die Europäische Teilzeitwohnrecht-Branche 2001, S.29.

[28] Vgl. TRI Hospitality Consulting, Die Europäische Teilzeitwohnrecht-Branche 2001, S.30.

[29] Vgl. TRI Hospitality Consulting, Die Europäische Teilzeitwohnrecht-Branche 2001, S.29.

[30] Vgl. TRI Hospitality Consulting, Die Europäische Teilzeitwohnrecht-Branche 2001, S.32.

[31] Vgl. TRI Hospitality Consulting, Die Europäische Teilzeitwohnrecht-Branche 2001, S.33.

[32] Vgl. TRI Hospitality Consulting, Die Europäische Teilzeitwohnrecht-Branche 2001, S.40.

[33] Vgl. TRI Hospitality Consulting, Die Europäische Teilzeitwohnrecht-Branche 2001, S.40ff..

[34] Vgl. TRI Hospitality Consulting, Die Europäische Teilzeitwohnrecht-Branche 2001, S.21.

[35] Vgl. TRI Hospitality Consulting, Die Europäische Teilzeitwohnrecht-Branche 2001, S.44.

[36] Vgl. TRI Hospitality Consulting, Die Europäische Teilzeitwohnrecht-Branche 2001, S.43.

[37] Vgl. Antwortschreiben Schutzvereinigung, 07.01.2004, Anhang II, S.XV ff..

[38] Vgl. Cordes, C./ Bredow J. K., Traumurlaub in den schönsten Ferienparadiesen der Welt, 2000, S.64ff..

[39] Vgl. MONDI-Pressemitteilung, 2003, S.5.

[40] Vgl. Kappus, A., AGB-Klauselwerke: Time-Sharing-Verträge, 2003, S.33.

[41] Vgl. Hildenbrand, T./ Kappus, A./ Mäsch, G., Time-Sharing und Teilzeit-Wohnrechtegesetz, 1997, S.57.

[42] Vgl. Kappus, A., AGB-Klauselwerke: Time-Sharing-Verträge, 2003, S.33.

[43] Vgl. Kappus, A., AGB-Klauselwerke: Time-Sharing-Verträge, 2003, S.33.

[44] Vgl. MONDI-Pressemitteilung 2003, S.7.

[45] Vgl. MONDI-Pressemitteilung 2003, S.7ff..

[46] Vgl. MONDI-Pressemitteilung 2003, S.11ff..

[47] Vgl. MONDI-Pressemitteilung 2003, S.11ff..

[48] Vgl. MONDI-Pressemitteilung 2003, S.8.

[49] Vgl. www.hapimag.ch/Medieninfos.

[50] Vgl. Hildenbrand, T./ Kappus, A./ Mäsch, G., Time-Sharing und Teilzeit-Wohnrechtegesetz, 1997, S.57.

[51] Vgl. Kappus, A., AGB-Klauselwerke: Time-Sharing-Verträge, 2003, S.30.

[52] Vgl. Kappus, A., AGB-Klauselwerke: Time-Sharing-Verträge, 2003, S.30.

[53] Vgl. Zusammenfassung Hapimag-Geschäftsbericht 2003, S.2.

[54] Vgl. Hapimag-Geschäftsbericht 2003, S.15.

[55] Vgl. Hapimag-Aktionärsbrief August 2003, S.6.

[56] Vgl. Hapimag-Geschäftsbericht 2003, S.16.

[57] Wechselkurs 1 CHF = 0,6510416€ vom 13.05.2004 (Sparkasse Arnstadt-Ilmenau)

[58] Vgl. Hapimag Geschäftsbericht 2003, S.36ff..

[59] Vgl. Hapimag Aktionärsbrief August 2003, S.5.

[60] Vgl. Hapimag Aktionärsbrief August 2003, S.6.

[61] Vgl. TRI Hospitality Consulting, Die Europäische Teilzeitwohnrecht-Branche 2001, S.34.

[62] Vgl. Hildenbrand, T./ Kappus, A./ Mäsch, G., Time-Sharing und Teilzeit-Wohnrechtegesetz, 1997, S.79.

[63] Vgl. Hildenbrand, T./ Kappus, A./ Mäsch, G., Time-Sharing und Teilzeit-Wohnrechtegesetz, 1997, S.79.

[64] Vgl. Hildenbrand, T./ Kappus, A./ Mäsch, G., Time-Sharing und Teilzeit-Wohnrechtegesetz, 1997, S.78.

[65] Vgl. Email-Anfrage Interval International/ RCI, 20.04.2004, Anhang I, S.XI f..

[66] Vgl. Kappus, A., AGB-Klauselwerke: Time-Sharing-Verträge, 2003, S.7.

[67] Vgl. Hildenbrand, T./ Kappus, A./ Mäsch, G., Time-Sharing und Teilzeit-Wohnrechtegesetz, 1997, S.78ff..

Excerpt out of 123 pages

Details

Title
Timesharing in Deutschland. Eine Marktanalyse unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen
College
University of Applied Sciences Kempten
Grade
1,3
Author
Year
2004
Pages
123
Catalog Number
V37727
ISBN (eBook)
9783638369930
File size
2282 KB
Language
German
Notes
Die Seitenanzahl bezieht sich auf den tatsächlich geschriebenen Teil den Arbeit, mit Anhängen, etc. sind es mehr als 120 Seiten.
Keywords
Timesharing, Deutschland, Eine, Marktanalyse, Berücksichtigung, Rahmenbedingungen
Quote paper
Katrin Scheffel (Author), 2004, Timesharing in Deutschland. Eine Marktanalyse unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37727

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