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Zahlung von Arbeitslohn als Gegenstand der Insolvenzanfechtung

Titel: Zahlung von Arbeitslohn als Gegenstand der Insolvenzanfechtung

Studienarbeit , 2014 , 40 Seiten , Note: 8

Autor:in: Timo van der Linde (Autor:in)

Jura - Sonstiges
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Zahlung von Arbeitslohn als Gegenstand der Insolvenzanfechtung stellt sich im juristischen Diskurs als ein eher „neueres“ Problemfeld dar und beruht auf der bewussten Entscheidung des Gesetzgebers, die Privilegierung von Arbeitnehmern in Bezug auf rückständige Lohnansprüche abzuschaffen. Das vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 01.01.1999 geltende Konkurs- und Vergleichsrecht bestimmte in § 59 (1) Nr. 3a KO für den Zeitraum von sechs Monaten vor Verfahrenseröffnung, dass rückständige Bezüge Masseschulden sind, welche im Konkursverfahren vom Verwalter sowieso vorrangig berichtigt werden mussten. Hatte der Arbeitgeber in diesem Zeitraum vor Verfahrenseröffnung also solche Ansprüche beglichen, so war eine spätere Anfechtung nicht möglich, da es insoweit an einer Gläubigerbenachteiligung mangelte. Für den Zeitraum von über sechs Monaten bis zu einem Jahr vor Verfahrenseröffnung handelte es sich gem. § 611 Nr.1a KO immerhin noch um bevorrechtigte Konkursforderungen der Rangklasse 1. Erst alle noch früheren Gehaltsansprüche waren „normale“ Konkursforderungen.

Die Insolvenzordnung orientiert sich demnach wieder näher am Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung „par condicio creditorum“ und behandelt rückständige Lohnforderungen als schlichte Insolvenzforderungen, was zwangsläufig dazu führt, dass vor Eröffnung des Verfahrens gezahlte Löhne nun (im Regelfall) doch eine Gläubigerbenachteiligung implizieren und der Gedanke der Insolvenzanfechtung in diesem Bereich somit erst so wirklich fruchtbar gemacht werden kann bzw. auch wird.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

I. Der Stein des Anstoßes

II. Aufbau der Arbeit

B. Hauptteil

I. Rechtshandlung

- Sozialversicherungsbeiträge

a) Der § 28e (1), S. 2 SGB IV n.F.

aa) Unmittelbar oder mittelbar erbracht

- Fehlende Gläubigerbenachteiligung?

- Uneigennützige / fremdnützige Verwaltungstreuhand

- Fingiertes Treuhandverhältnis

bb) Zusammenfassung und Stellungnahme

b) Anfechtungsgegner

II. Benachteiligung

1) Der Sozialversicherungsbeitrag als Bargeschäft

2) Die „normale“ Lohnzahlung als Bargeschäft

- Kongruente Deckung gem. §130 InsO

aa) Der zeitliche Zusammenhang

bb) Stellungnahme

III. Anfechtungsgrund

1) §130 InsO

a) Feststellung der subjektiven Kriterien

b) Handlungen des „halbstarken“ vorläufigen Insolvenzverwalters

aa) Treu und Glauben

bb) Stellungnahme

2) 133 InsO

- Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und diesbezügliche Kenntnis

aa) Vorsatzanfechtung kongruenter Leistungen

bb) Stellungnahme

IV. Durchsetzbarkeit

- Vertragliche Verfallsklauseln

C. Fazit

D. Anregung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Arbeitslohnzahlungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Neuregelung des § 28e Abs. 1 S. 2 SGB IV sowie der Voraussetzungen für kongruente Deckungen nach § 142 InsO und Vorsatzanfechtungen gemäß § 133 InsO.

  • Rechtliche Einordnung von Sozialversicherungsbeiträgen als Anfechtungsgegenstand
  • Abgrenzung von Bargeschäft und Kreditgeschäft bei Lohnzahlungen
  • Subjektive Voraussetzungen der Anfechtung (Vorsatz und Kenntnis)
  • Rolle des (vorläufigen) Insolvenzverwalters bei der Vermeidung von Anfechtungsrisiken
  • Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Verfallsklauseln im Insolvenzrecht

Auszug aus dem Buch

- Sozialversicherungsbeiträge

Die Einstufung der Frage, ob bzw. inwieweit vom Arbeitgeber abgeführte Beiträge zur Sozialversicherung der Insolvenzanfechtung unterliegen, in die Kategorie „Rechtshandlung“, gründet sich darauf, dass zumindest die arbeitnehmerseitigen Beiträge einen starken Bezug zu dessen Vermögen aufweisen und somit die Abführung durch den Arbeitgeber keine Änderung der Vermögenszuordnung in seinem Vermögen bewirken würde. Ebenso denkbar wäre die Darstellung unter dem Gesichtspunkt der „Benachteiligung“. Für die hier beabsichtigte rechtliche Darstellung ist diese Differenzierung jedoch nicht von Belang.

Im Folgenden wird explizit auf die rechtliche Behandlung des Teils der Sozialversicherungsbeiträge eingegangen, welche dem Arbeitnehmer zuzuordnen sind. Die arbeitgeberseitigen Beiträge unterliegen (diesbezüglich) keiner „besonderen“ Relevanz, weshalb für sie die „allgemeinen“ Voraussetzungen der Anfechtung von Arbeitslohn, welche im Verlauf der Arbeit dargelegt werden, gelten.

a) Der § 28e (1), S. 2 SGB IV n.F.

In der Zeit vor dem 1.1.2008 war die Insolvenzanfechtung obiger Zahlungen des Arbeitgebers an die Sozialversicherungen als Rückgewähr im Zweipersonenverhältnis aufgefasst worden, da sie in vollem Umfang aus dem Vermögen des Arbeitgebers geleistet wurden.

Der mit Wirkung vom 1.1.2008 in Kraft getretene § 28e (1), S. 2 SGB IV n.F. ordnet sinngemäß an, dass die Zahlung des arbeitnehmerseitigen Teils des Gesamtsozialversicherungsbeitrags als aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht gilt. Die Intention des Gesetzgebers lag hier darin, diesen Teil des Sozialversicherungsbeitrags anfechtungsfest auszugestalten und auf diese Weise vor allem die Sozialversicherungsträger zu entlasten. Dies wurde (verständlicherweise) im Gesetzesentwurf vom 28.09.2007 nicht ausdrücklich erwähnt, in einer früheren Vorlage vom 09.03.2006 aber noch offen als Ziel definiert.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung und die Intention des Gesetzgebers, die Privilegierung von Lohnansprüchen in der Insolvenzordnung zugunsten des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu beschränken.

B. Hauptteil: Dieser Abschnitt analysiert detailliert die drei Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung – Rechtshandlung, Benachteiligung und Anfechtungsgrund – im Kontext von Arbeitslohn und Sozialversicherungsbeiträgen.

C. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass Arbeitnehmer bei kongruenten Lohnzahlungen durch den Bargeschäftseinwand gut geschützt sind, während Sozialversicherungsträger einem höheren Anfechtungsrisiko unterliegen.

D. Anregung: Dieser Teil plädiert für eine Korrektur der Rechtspraxis bei der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO), um gutgläubige Arbeitnehmer besser vor einer unberechtigten Anfechtung zu schützen.

Schlüsselwörter

Insolvenzanfechtung, Arbeitslohn, Sozialversicherungsbeiträge, Gläubigerbenachteiligung, Bargeschäft, § 142 InsO, § 133 InsO, Vorsatzanfechtung, Insolvenzverwalter, Arbeitnehmer, Lohnzahlung, Kongruente Deckung, Treuhandverhältnis, Zahlungsunfähigkeit, Verfallsklauseln.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Problematik der Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen vor dem Hintergrund der geltenden Insolvenzordnung.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Schwerpunkte sind die rechtliche Qualifikation der Lohnzahlung als Rechtshandlung, die Anwendbarkeit des Bargeschäftseinwands nach § 142 InsO und die Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist die systematische Einordnung arbeitslohnrelevanter Anfechtungsprobleme in ein allgemeingültiges Prüfschema der Insolvenzanfechtung.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis von Gesetzesmaterialien, aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Literatur vorgenommen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die Voraussetzungen der Rechtshandlung, der Benachteiligung und des Anfechtungsgrundes im Hinblick auf Lohn- und Sozialversicherungszahlungen untersucht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie Insolvenzanfechtung, Arbeitslohn, Bargeschäft, Vorsatzanfechtung und Gläubigerbenachteiligung definiert.

Wie wirkt sich § 28e SGB IV auf die Anfechtbarkeit von Sozialversicherungsbeiträgen aus?

Der Autor argumentiert, dass es dem Gesetzgeber trotz der Fiktion einer Zuwendung aus dem Vermögen des Arbeitnehmers nicht gelungen ist, den Arbeitnehmeranteil vollständig insolvenzfest auszugestalten.

Welchen Einfluss haben tarifvertragliche Verfallsklauseln auf die Anfechtung?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass arbeitsrechtliche Verfallsklauseln keinen Einfluss auf die speziellen insolvenzrechtlichen Verjährungsvorschriften des § 146 InsO haben können.

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Details

Titel
Zahlung von Arbeitslohn als Gegenstand der Insolvenzanfechtung
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Note
8
Autor
Timo van der Linde (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
40
Katalognummer
V377576
ISBN (eBook)
9783668549340
ISBN (Buch)
9783668549357
Sprache
Deutsch
Schlagworte
zahlung arbeitslohn gegenstand insolvenzanfechtung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Timo van der Linde (Autor:in), 2014, Zahlung von Arbeitslohn als Gegenstand der Insolvenzanfechtung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/377576
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Leseprobe aus  40  Seiten
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