Durch Art. 21 GG hat der deutsche Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 juristisches Neuland betreten, denn die Anerkennung der politisch engagierten Parteien und die Schaffung eines speziellen Verbotsverfahrens waren im internationalen Umfeld unbekannt. [] Die Beweggründe hatten vor allem historischen Charakter, weil die Erinnerungen an die scheinlegale Bekämpfung der Weimarer Republik, die erneute Zulassung der zuvor verbotenen NSDAP und den Zweiten Weltkrieg noch so frisch waren. [] Nichtsdestotrotz wird das Parteiverbot immer wieder auch als eine sehr umstrittene Handlungsform des Staates angesehen, besser gesagt, es wird offen über dessen Notwendigkeit diskutiert. [] Als Argument der Kritiker steht auf der einen Seite die enge Verstrickung zwischen der Politik und dem Bundesverfassungsgericht, welches zwar an sich selbst zurecht den Anspruch stellt einzig nach rechtswissenschaftlichen Maßstäben sowie unparteiisch von etwaigen Beeinflussungen zu entscheiden, aber insbesondere bei einem Parteiverbotsverfahren an seine Grenzen stößt, schließlich sind die Antragsteller in Persona genauso Repräsentanten politischer Fraktionen wie die Anhänger der zu verbietenden Partei und noch fallen eben beide als gleichberechtigte Institutionen unter den Grundprinzipienschutz der Bundesrepublik Deutschland. [] Die Neutralität des Staates gegenüber Parteien ist diesbezüglich nicht hinreichend genug realisiert; Art. 21 Abs. 2 GG steht deshalb mehr symbolisch für eine streitbare, wehrhafte und / oder militante Demokratie. [] Andererseits erlaubt der Gesetzeswortlaut des entsprechenden Grundgesetzartikels in Verbindung mit § 46 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG keine andere Alternative, die schwächer als eine Auflösung wiegt.
Das führt, trotz des dem Verbotsprozess immanenten Ausgleichs zwischen Schutz und Förderung politischer Willensbildung im engeren Sinne sowie rechts- und verfassungsstaatlicher Garantien in weiterer Sicht, zu einer „Alles oder Nichts“ Entscheidung. [] Darüber hinaus sind die bisher durchgeführten Verbotsverfahren zahlenmäßig überschaubar und liegen zeitlich teilweise schon einige Jahrzehnte zurück, sodass die rechtliche Anwendungspraxis bei dem überwiegenden Teil der wichtigen Entscheidungsträgern nicht vorhanden ist. Dabei ist die Beurteilung, ob es zu einem Verbot kommen soll oder nicht, ein äußerst schmaler Grat und bedarf somit besonderem Fingerspitzengefühl, wobei Erfahrungswerte aus der Vergangenheit sicher nicht schaden würden.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Rechtliche Grundlagen
III. Die Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 21 Abs. 2 GG
1. „die freiheitliche demokratische Grundordnung“
2. „zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“
3. „den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“
4. Ziele der Partei oder „Verhalten ihrer Anhänger“
5. „darauf ausgehen“
IV. Das Verbotsverfahren
1. Ablauf des Verfahrens
2. Konsequenzen eines Parteiverbots
V. Kommentierung ausgewählter Entscheidungen
1. SRP-Verbot
2. KPD-Verbot
3. Parteiverbotsanträge gegen die „Nationale Liste“ und die FAP
4. Das erste NPD-Verbotsverfahren
5. Das zweite NPD-Verbotsverfahren
VI. Schlussbemerkungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Voraussetzungen und verfassungsrechtlichen Implikationen von Parteiverbotsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wird analysiert, wie das Bundesverfassungsgericht das "Parteienprivileg" auslegt und wo die Grenzen zwischen politischem Wettbewerb und verfassungswidrigen Bestrebungen liegen.
- Rechtliche Grundlagen und Tatbestandsmerkmale des Art. 21 Abs. 2 GG
- Verfahrensablauf und prozessuale Hürden vor dem Bundesverfassungsgericht
- Chronologische Aufarbeitung historischer Verbotsverfahren (SRP, KPD, FAP, NPD)
- Die Rolle von V-Leuten als Verfahrenshindernis
- Neuentwicklungen wie der Ausschluss von der Parteienfinanzierung
Auszug aus dem Buch
3. „den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“
Die nächste Tatbestandsvoraussetzung ist aufgrund des Wortlauts „oder“ als Alternative zur Beeinträchtigung oder Beseitigung „der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ anzusehen. Beide Merkmale stehen gleichwertig nebeneinander. [52] Bislang spielte die Gefährdung des „Bestands der Bundesrepublik Deutschland“ in den sechs wichtigen Parteiverbotsverfahren (unter I. S. 2) indes überhaupt keine Rolle. Dennoch bedarf es, allein der Vollständigkeit halber, einiger Ausführungen. Der Schutzbereich erstreckt sich auf die territoriale Integrität und Handlungsfähigkeit nach außen, während die Staatlichkeit im Innern vornehmlich der zuvor erläuterten Tatbestandsalternative zugerechnet wird. [53] Dieser definitorische Ansatz benötigt allemal noch eine zuschneidende Konkretisierung und Relativierung in zweierlei Richtung.
Die Art. 23 - 25 GG begrenzen die außenpolitische Hoheitsgewalt schon ausdrücklich, indem sie zu supranationaler Anpassung und Zusammenarbeit im Rahmen des Völkerrechts hinweisen. Was umgekehrt die Nichtbeachtung der Bedingungen der inneren Ordnung oder des inneren Bestandes angeht, erlangt sie nur insoweit Berechtigung, als über Art. 21 Abs. 2 GG nicht die Unbescholtenheit des gesamten Verfassungssystems oder der Struktur der Bundesrepublik abgesichert werden sollte, sondern bloß ein gesetzlich geformter Bestandteil davon, wie es die Abfassung „der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ aufweist. [54] Der „Bestand der Bundesrepublik Deutschland“ stellt mehr auf die Modifizierung zentraler Eckstützen der in der Verfassung enthaltenen Organisation und föderalen Aufbau des Staates oder auf ihre komplette Auflösung ab. [55] Das „zu gefährden“ ist dementsprechend erfüllt, wenn ganze Bundesländer von Deutschland isoliert werden sollen oder die tatsächliche Funktionsfähigkeit der Bundesrepublik auf Dauer verhindert werden soll, nicht aber bei parteilichen Bemühungen für vereinzelte Grenzverlegungen oder für Überprüfungen des Föderalismus. [56]
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Entstehung und die verfassungsrechtliche Bedeutung des Parteiverbotsverfahrens als Instrument der wehrhaften Demokratie ein.
II. Rechtliche Grundlagen: Das Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Parteien sowie die Zuständigkeiten und Normen, die ein Parteiverbot regeln.
III. Die Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 21 Abs. 2 GG: Hier werden die juristischen Kriterien für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit, wie die Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, detailliert analysiert.
IV. Das Verbotsverfahren: Dieser Teil beleuchtet den prozessualen Ablauf, die Rolle der Antragsberechtigten sowie die rechtlichen Folgen eines ausgesprochenen Parteiverbots.
V. Kommentierung ausgewählter Entscheidungen: Eine chronologische Analyse der bedeutendsten Verbotsverfahren der deutschen Geschichte, von der SRP und KPD bis hin zu den Verfahren gegen die NPD.
VI. Schlussbemerkungen: Das Kapitel reflektiert die zukünftige Relevanz des Parteiverbotsverfahrens und bewertet neue Ansätze wie den Ausschluss von der Parteienfinanzierung als Alternative zum Totalverbot.
Schlüsselwörter
Parteiverbotsverfahren, Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht, Parteienprivileg, freiheitliche demokratische Grundordnung, Art. 21 GG, wehrhafte Demokratie, NPD, KPD, SRP, Parteienfinanzierung, Verfassungswidrigkeit, V-Leute, Rechtsextremismus, Parteien.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Parteiverbotsverfahren in Deutschland als juristisches Instrument zur Verteidigung der demokratischen Grundordnung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Auslegung von Art. 21 GG, die prozessuale Praxis des Bundesverfassungsgerichts und die historische Entwicklung der Verbotsrechtsprechung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Tatbestandsvoraussetzungen und die verfassungsrechtliche Anwendungspraxis des Parteiverbotsverfahrens anhand ausgewählter Urteile kritisch aufzuarbeiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die rechtswissenschaftliche Analyse von Gesetzestexten, Urteilsbegründungen des Bundesverfassungsgerichts sowie der einschlägigen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit den theoretischen Voraussetzungen (Art. 21 Abs. 2 GG), dem konkreten Ablauf des Verbotsverfahrens und der Kommentierung spezifischer Fälle wie SRP, KPD und NPD.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Parteienprivileg, wehrhafte Demokratie, Verfassungswidrigkeit und die spezifischen Verbotsverfahren der Geschichte definiert.
Warum spielt die V-Leute-Problematik eine so große Rolle?
Sie führte im ersten NPD-Verbotsverfahren zu einem unaufhebbaren Verfahrenshindernis, da die staatliche Unterwanderung der Partei die prozessuale Glaubwürdigkeit und Verhältnismäßigkeit in Frage stellte.
Was hat sich durch das zweite NPD-Verbotsverfahren geändert?
Es wurde das neue Tatbestandsmerkmal der "Potenzialität" entwickelt und der Weg für den Ausschluss von der Parteienfinanzierung als mildere Alternative zum Parteiverbot geebnet.
- Citation du texte
- Felix Henke (LL.B.) (Auteur), 2017, Das Parteiverbotsverfahren. Rechtliche Grundlagen, Voraussetzungen und Konsequenzen anhand ausgewählter Entscheidungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/378200