Der 17. Juni 1953 und das Ministerium für Staatssicherheit


Tesis (Bachelor), 2004

43 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Aufbau
1.2. Forschungsstand
1.3. Quellen

2. Das Ministerium für Staatssicherheit bis 1953
2.1. Die Entstehungsgeschichte des MfS
2.2. Der personelle Aufbau des MfS
2.3. Die Arbeitsweise des MfS
2.4. Das Verhältnis von MfS und SED
2.5. Die Justiz und das MfS

3. Das MfS und der 17. Juni 1953
3.1. Der 17. Juni im Bezirk Rostock - Vorgeschichte und Verlauf
3.2. Konnte das MfS den Aufstand voraussehen?
3.3. Wie verhielt sich das MfS während des Aufstandes?
3.4. Die unmittelbaren Reaktionen das MfS auf den Aufstand
3.5. Das MfS in der Krise und der Sturz Zaissers

4. Zusammenfassung

5. Quellen und Literatur
5.1. Quellen
5.2. Literatur

6. Versicherung

Die vorliegende Arbeit wurde nach den Regeln der Neuen Rechtschreibung verfasst.

1. Einleitung

Eines der bedeutendsten Ereignisse der deutschen Nachkriegsgeschichte war zweifelsohne der Aufstand der Bevölkerung der DDR gegen die "Diktatur des Proletariats"[1] im Juni 1953. Der 17. Juni steht hierbei synonym für einen Zeitraum von sieben Tagen[2], in dem sich der Unmut der Bevölkerung über eine Staatsführung entlud, der viel mehr an der Sicherung ihrer Machtansprüche, als an der Einbeziehung der Bedürfnisse ihrer Bürger in den Prozess der politischen Entscheidungsfindung gelegen war.

Die Existenz der politischen Führungskaste der DDR beruhte Anfang der fünfziger Jahre im Wesentlichen auf der Tragkraft von zwei Pfeilern - zum einen auf der ideologischen und materiellen Abhängigkeit von der sowjetischen Besatzungsmacht und zum anderen auf der Arbeit eines Überwachungsapparates, der die Bevölkerung nur mittels restriktiver Maßnahmen in Schach zu halten vermochte. Insbesondere die enge Verknüpfung der Staats- und Parteiführung der DDR mit der Ideologie und der Person des sowjetischen Vorsitzenden des Ministerrats Joseph Wissarionowitsch Stalins[3] war ein Garant für den Machterhalt derselben. Aufgrund dieser Verknüpfung waren die Geschicke der DDR auch unmittelbar von den politischen Veränderungen in der UdSSR nach dem Tode Stalins betroffen. Die Regimeführung wurde entgegen ihrer eigenen Überzeugung genötigt, den eingeschlagenen stalinistischen Kurs zu verlassen und eine moderatere, den tatsächlichen Bedingungen innerhalb der DDR angepasste Politik zu vertreten. Gerade dieser Wandel aber, von der Propaganda als "Neuer Kurs" gepriesen, demaskierte die Staatsführung der DDR als hörige Vollstrecker sowjetischer Interessen. Angesichts der offensichtlichen Führungsschwäche hegten daher viele Bürger der DDR die Annahme, der Untergang des "Ersten Arbeiter- und Bauerstaates auf deutschem Boden"[4] sei nunmehr nur noch eine Frage der Zeit. Weitere politische Fehlentscheidungen forcierten diese Auffassung noch und führten schließlich zu Streiks und Massenprotesten auf dem Staatsgebiet der DDR. Nur durch die Verhängung des Ausnahmezustandes in 167 von 217 Landkreisen durch die sowjetische Besatzungsmacht gelang es schließlich den Aufstand niederzudrücken.

Die Rolle der sowjetischen Besatzer in Ostdeutschland im Zusammenhang mit dem Volksaufstand vom 17. Juni ist bereits mehrfach zum Gegenstand geschichtswissenschaftlicher Untersuchungen geworden. Der zweite Basispfeiler, auf den sich der Machterhalt der SED-Staats- und Parteiführung stützte, das Ministerium für Staatssicherheit, ist von der Geschichtsforschung in diesem Zusammenhang meist nur am Rande aufgegriffen worden.[5] Ziel der vorliegenden Arbeit ist daher die Untersuchung der Reaktionen des MfS, auf den Aufstand vom 17. Juni 1953. Dabei sollen unter anderem drei Beispiele für das Vorgehen des MfS im Bezirk Rostock, Rückschlüsse auf die gängige Praxis in anderen Teilen der DDR zulassen.

1.1. Aufbau

Um sich den Reaktionen des MfS auf den Aufstand vom 17. Juni inhaltlich nähern zu können, ist es zunächst erforderlich, die ideologischen Wurzeln sowie die Verbindungen des Geheimdienstes mit der sowjetischen Besatzungsmacht anhand der Entstehungsgeschichte des MfS darzustellen (Kapitel 2.1.). In den darauf folgenden Kapiteln (2.2. und 2.3.) werden der personelle Aufbau und die Arbeitsweise der Staatssicherheit exemplarisch untersucht. Das Verhältnis von MfS und SED zeichnete sich durch Besonderheiten aus, die es in Kapitel 2.4. zu beleuchten gilt. Kapitel 2.5. wird sich mit der Problematik der Verstrickung von Justiz und MfS in den fünfziger Jahren auseinandersetzen.

In Kapitel 3.1. wird zunächst ein Überblick über die Geschehnisse im Vorfeld des Juniaufstands gegeben werden, bevor der Aufstand selbst thematisiert wird. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf den Ereignissen im Bezirk Rostock. In Kapitel 3.2. wird es um die Frage gehen, ob das MfS den Volksaufstand voraussehen konnte. Wie sich das MfS während des Aufstandes verhielt, wird in Kapitel 3.3. untersucht werden. Dabei steht das Vorgehen der Führungskader in der Zentrale des Staatssicherheitsdienstes im Fordergrund. Kapitel 3.4. wendet sich der Frage zu, wie das MfS im Anschluss auf die Niederschlagung des Aufstands reagierte. Beispielhaft sollen Fälle aus dem Bezirk Rostock hierbei die Vorgehensweise des MfS dokumentieren. Für das MfS war der Volksaufstand Auslöser einer schweren Krise, die in Kapitel 3.5. näher beleuchtet wird.

Schließlich werden in Kapitel 4. die erarbeiteten Forschungsergebnisse abschließend zusammengetragen.

1.2. Forschungsstand

Betrachtet man die wissenschaftliche Literatur, die sich mit den Ereignissen des 17. Juni 1953 auseinandersetzt, so ist es geboten eine Dreiteilung in DDR-, bundesdeutsche- vor 1989 und gesamtdeutsche Literatur nach 1989 vorzunehmen.

In der DDR wurde der Arbeiteraufstand seitens der Staatsführung schlichtweg ignoriert. Dies spiegelt sich auch in der ostdeutschen Geschichtsforschung wider, die den Aufstand größtenteils nicht berücksichtigte. Wenn der 17. Juni 1953 dennoch Gegenstand der Forschung wurde, so folgten die Wissenschaftler in ihrer Betrachtung der Geschehnisse den Vorgaben der SED-Ideologie, die in dem Volksaufstand einen faschistischen, vom westlichen Imperialismus gelenkten Putschversuch sah.[6] Diese verzerrte Wahrnehmung der Ereignisse prägte somit auch die ostdeutsche Geschichtsschreibung bis zum Untergang der DDR.

In der Bundesrepublik verhielt sich die Situation entschieden anders. Noch am 4. August 1953 erklärte die bundesdeutsche Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer den 17. Juni zum "Tag der deutschen Einheit"[7], einem bundesweiten Feiertag. Die inhaltliche Bedeutung dieses Feiertages ging den meisten Bundesbürgern zwar schon recht bald verloren, dennoch blieb er als Zeichen der Anerkennung gegenüber den Aufständischen und als Warnung vor den Unterdrückern bestehen und wurde alljährlich von der Politik zum Anlass genommen, auf das Unrechtsregime in der DDR aufmerksam zu machen.[8] In der wissenschaftlichen Literatur der alten Bundesrepublik erschienen vor dem Zusammenbruch der DDR bereits diverse Publikationen zum 17. Juni 1953.[9] Die bundesdeutschen Geschichtsforscher bemühten sich redlich um eine höchstmögliche Authentizität ihrer Arbeiten, mussten sich aber bedingt durch die deutsche Teilung mit einer äußerst schlechten Quellenlage abfinden. Daher waren viele Wissenschaftler gezwungen, ihre Forschungsergebnisse überwiegend auf die Berichte von Zeitzeugen zu stützen.[10]

Mit dem Untergang der DDR und der Öffnung der Archive Anfang der neunziger Jahre, änderte sich die Forschungssituation grundlegend. Eine wahre Flut an wissenschaftlicher Literatur über die ehemalige DDR mit immer neuen Erkenntnissen bereicherte die Geschichtsforschung. Bereits in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung Deutschlands erschienen auch mehrere Publikationen, die das Thema „17. Juni 1953“ zum Inhalt hatten.[11] Der fünfzigste Jahrestag des Aufstands im Jahr 2003 stellte ein Großereignis in den deutschen Medien dar. Neben zahlreichen filmischen Reminiszenzen wurden vor allem wissenschaftliche Kolloquien und Gedenkveranstaltungen abgehalten. Die Anzahl der forschungsliterarischen Beiträge zum Volksaufstand vom 17. Juni 1953 vervielfachte sich anlässlich des Jahrestags.[12] Insbesondere die verbesserten Forschungsvoraussetzungen, unter anderem durch den Zugang zu russischen Archiven, ließen neue Erkenntnisse über die Umstände des Aufstands zu.

Während die DDR-Geschichtsschreibung zum 17. Juni nach der Wiedervereinigung aufgrund ihrer Ideologielastigkeit verworfen werden musste, konnten sich die Geschichtsforscher aus den alten Bundesländern anhand der nun zugänglichen DDR-Archivmaterialien davon überzeugen, dass ihre Erkenntnisse selten der Korrektur, meistens jedoch der Ergänzung bedurften.[13]

1.3. Quellen

Dem Autor standen zur Bearbeitung des Themas der Arbeit Quellen in Form von Akten des Ministeriums für Staatssicherheit zur Verfügung. Die Akten sind in der Außenstelle der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR (BStU) Rostock[14] archiviert. Anhand dieser Akten ist es möglich personenbezogene Vorgänge zu rekonstruieren. Anzumerken ist jedoch, dass sämtliche Opfernamen aus Gründen des Datenschutzes vor der Herausgabe an den Autor durch die BStU geschwärzt wurden.[15] Die Quellen eignen sich aufgrund der geringen Anzahl nicht dazu, repräsentative Angaben zu machen, die für das gesamte DDR-Staatsgebiet gelten. Jedoch können sie dem Inhalt nach die gängige Forschungsmeinung bestätigen.

2. Das Ministerium für Staatssicherheit bis 1953

Über vier Jahrzehnte observierte, infiltrierte und manipulierte das MfS die Bevölkerung der DDR. In dem vergleichsweise kleinen Staat mit seinen zuletzt 18 Millionen Einwohnern war über die Jahre eine Überwachungsmaschinerie gediehen, die nahezu „orwelsche“ Ausmaße angenommen hatte. Im Hinblick auf das Thema der vorliegenden Arbeit gilt es im Folgenden, das MfS in seiner Entstehungsphase zu untersuchen.

2.1. Die Entstehungsgeschichte des Ministeriums für Staatssicherheit

Bereits vor Ende des Zweiten Weltkriegs verfügte die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) über einen Militär- sowie einen Nachrichtenapparat. Die Schaffung dieser Institutionen innerhalb der Partei fußte auf einem Komintern[16] -Beschluss aus dem Jahr 1920. Dort heißt es:

"Fast in allen Ländern Europas und Amerikas tritt der Klassenkampf in die Phase des Bürgerkriegs ein. Unter derartigen Verhältnissen können die Kommunisten kein Vertrauen zu der bürgerlichen Legalität haben. Sie sind verpflichtet, überall einen parallelen illegalen Organisationsapparat zu schaffen, der im entscheidenden Moment der Partei behilflich sein wird, ihre Pflicht gegenüber der Revolution zu erfüllen."[17]

Trotz des Aufbaus der genannten konspirativen Instrumente gelang es der Masse der deutschen Kommunisten nicht, sich der Verfolgung durch die Nationalsozialisten zu entziehen. Einige Verfolgte flüchteten nach Moskau und suchten Unterschlupf bei ihren ideologischen Vätern. Unter den Exilanten befanden sich auch spätere Top-Kader des MfS, so zum Beispiel Wilhelm Zaisser, Ernst Wollweber, Erich Mielke und Richard Stahlmann, die im Exil in Geheimdienstfragen geschult wurden.[18]

Um den durch den Zweiten Weltkrieg zerstörten Polizeiapparat in Ostdeutschland neu aufbauen zu können, bedienten sich die sowjetischen Besatzer bereits im Mai 1945 einer Gruppe von Männern und Frauen, die sie aus den Reihen deutscher Partisanen und Untergrundspezialisten rekrutierten. Zunächst wurde die neue Polizei besonders durch die Fahndung nach nationalsozialistischen Verbrechern beansprucht. Erst im Laufe der zweiten Jahreshälfte 1945 etablierten sich allmählich wieder reguläre Polizeidienststellen in den Ländern und Provinzen der sowjetischen Besatzungszone (SBZ). In diesen Polizeidienststellen wurden von Beginn an Kommissariate eingerichtet, die sich auf die Verfolgung politischer Kriminalität spezialisiert hatten. Von der Deutschen Verwaltung des Inneren (DVdI), einem Vorläufer des späteren Ministeriums des Innern, bekamen diese Einheiten der Kriminalpolizei die Bezeichnung Kriminalpolizei 5 (K5) übertragen. Die Ziffer fünf markierte die Straftatenklasse der diese Einheiten nachzugehen hatten. Darunter fielen hauptsächlich politisch motivierte Verbrechen wie Attentate, Sabotage, Sprengstoff- und Waffenvergehen, Weiterführung von NS-Organisationen und Verstöße gegen Befehle der Sowjetischen Militäradministration.[19] Die sowjetische Besatzungsmacht behielt jedoch ein Monopol für die Verfolgung politischer Straftaten und so war die K5 allenfalls Handlanger der sowjetischen Geheimpolizei in der SBZ.

Die Personalpolitik innerhalb der DVdI oblag ebenfalls der Besatzungsmacht. Diese war stets bemüht, die Führungskader der K5 aus den Reihen altgedienter Kommunisten zu rekrutieren. Vorrangig wurden dabei ehemalige UdSSR-Emigranten, Inhaftierte unter dem Nazi-Regime oder Partisanen ausgewählt. So versah zum Beispiel Rudolf Wunderlich, ein ehemaliger Häftling des KZ-Sachsenhausen, den Dienst des K5-Leiters in Mecklenburg.[20] Dank dieser Personalpolitik verfügte die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) über loyale und der Besatzungsmacht ergebene Politpolizisten.

Nachdem Gespräche mit der SMAD über die Gründung eines ostdeutschen Geheimdienstes gescheitert waren, wandten sich im Dezember 1948 führende SED-Politiker mit ihrer Bitte an Stalin. Nach schwierigen Verhandlungen stimmte Stalin dem Vorschlag der Gründung einer "Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft" schließlich doch zu. Die Gesprächspartner einigten sich darauf, dass die neu zu schaffende Hauptverwaltung nicht mehr der Kriminalpolizei unterstehen, sondern direkt dem Präsidenten der DVdI untergeordnet sein sollte. Stichtag für die Arbeitsaufnahme der neuen Behörde war der 6. Mai 1949. Der sowjetische Geheimdienst (MGB) übernahm bis dahin die Kontrolle des Aufbaus der Hauptverwaltung und sollte auch in Zukunft eng mit dieser zusammenarbeiten. Erich Mielke, dem Vizepräsidenten der DvdI, wurde mit die Aufgabe übertragen, die Hauptverwaltung aufzubauen. Der MGB griff dabei massiv in personalpolitische Entscheidungen ein. Nur etwa zehn Prozent der ehemaligen K5-Mitarbeiter hielten den Überprüfungen des sowjetischen Geheimdienstes stand und wurden in den neuen Dienst übernommen. Die übrigen Mitarbeiter wurden hauptsächlich aus den Reihen der normalen Kriminal- und Volkspolizei rekrutiert.[21]

Am 24. Januar 1950 legten die "Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft", die "Zentrale Kontrollkommission" (ZKK)[22] und die Kriminalpolizei dem SED-Politbüro einen Bericht vor, wonach die DDR einer konkreten Bedrohung durch Agenten, Spione und Saboteure ausgesetzt sei. Weiterhin empfahlen die Verfasser die Gründung eines Ministeriums für Staatssicherheit, welches aus der "Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft" hervorgehen sollte, um gegen die genannten Gefahren vorgehen zu können. Einstimmig und ohne vorhergehende Debatten oder Anfragen seitens der Politbüromitglieder wurde dem Antrag stattgegeben und die formelle Gründung eines Ministeriums für Staatssicherheit als fünfzehntes Ministerium der Regierung der DDR in Auftrag gegeben.[23] Um der Ministeriumsgründung propagandistisch das Feld zu bereiten, wurden vor allem die Passagen des Berichts in der gleichgeschalteten Presse veröffentlicht, in denen das Bedrohungsszenario von feindlichen Agenten und Saboteuren gezeichnet wurde.[24] Mit der Verabschiedung des "Gesetzes über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit"[25] vom 8. Februar 1950 wurde die Umbildung der Hauptverwaltung in ein Ministerium auch formell umgesetzt. "Das Gesetz war die Geburtsurkunde eines [sic!] konspirativ abgeschirmten politischen Polizeiapparates, der dann die Funktionen eines DDR-internen Sicherheitsdienstes mit denen eines extern operierenden geheimen Nachrichtendienstes in sich vereinigen sollte."[26] Die offizielle Lesart lautete: das MfS sei ein "zentrales Organ des Ministerrates der DDR zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung konterrevolutionärer Anschläge auf die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR."[27] Fricke bemängelt an dieser Selbsteinschätzung mit Recht die Vorspiegelung eines rein defensiven Charakters, der die eigenen Spionageaktionen, vornehmlich innerhalb der Bundesrepublik, vollständig außer Betracht lässt.[28]

2.2. Der personelle Aufbau des MfS

Der Gründung des MfS folgten zunächst nur geringe Veränderungen in der bestehenden Struktur der "Hauptverwaltung zum Schutz des Volkseigentums". Bis auf eine Ausnahme blieben alle vormaligen Länderchefs als Leiter der Länderverwaltung für Staatssicherheit im Amt. Die Ausnahme bildete Mecklenburg. Hier übernahm zunächst der Leiter der K5-Magdeburg das Amt, bis mit Otto Last, einem ehemaligen SED-Parteisekretär[29], ein Nachfolger bestimmt werden konnte.[30] Zum ersten Minister für Staatssicherheit wurde Wilhelm Zaisser ernannt. Auf der Suche nach einer geeigneten Führungsperson wäre eigentlich Erich Mielke als ehemaliger Leiter der "Hauptverwaltung zum Schutz des Volkseigentums" erste Wahl gewesen, zumal er in Walter Ulbricht einen bedeutenden Fürsprecher hatte, jedoch meldete die sowjetische Seite Einspruch an. Mielkes Rolle zur Zeit des Zweiten Weltkrieges insbesondere seine Zeit im französischen Untergrund ließ sich von der sowjetischen Seite nicht bis zum Letzten rekonstruieren. Dadurch entstanden Zweifel an der Integrität Mielkes, und daraus folgte seine Ablehnung als Minister. Wilhelm Zaisser hingegen war seit 1927 Mitglied der KPD und zudem langjähriger Mitarbeiter der Komintern gewesen, diese Eigenschaften wiesen ihn in den Augen des MGB als besonders loyalen Genossen aus. Auf dieser Einschätzung basierte auch der ausdrückliche Wunsch der Moskauer Führung, Zaisser zum Staatssicherheitsminister zu ernennen.[31]

Am Jahresende 1949 verfügte die "Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft" über circa 1150 Mitarbeiter.[32] Dieser Mitarbeiterstamm wurde in das neue Staatssicherheitsministerium übernommen und bis zum Jahresende 1951 auf etwa 4500 Angestellte ausgebaut. Als eine Prüfung im Februar und März 1952 ergab, dass bis dahin nur etwa 43 Prozent der geplanten Stellen besetzt, insgesamt also etwa 5000 Mitarbeiter tätig waren, sparten das SED-Politbüro und der sowjetische Geheimdienst nicht mit Kritik an der Personalpolitik Zaissers. Der MfS-Führung gelang es aber unter großen Mühen bis Ende 1952 die Zahl der Mitarbeiter des Ministeriums auf etwa 8800 zu erhöhen. Diese vergleichsweise verblüffend hohe Wachstumsquote basierte im Wesentlichen auf einem konkreten Bedrohungsszenario: Auf der II. Parteikonferenz im Mai 1952 wurde nämlich der "Aufbau des Sozialismus" beschlossen, dies bedeutete weitreichende Folgen für die innenpolitische Lage der DDR. "Hinter dieser Formel verbarg sich ein Paket politischer und sozioökonomischer Maßnahmen, die die inneren Konflikte[33] massiv verschärften."[34] Um dieser Konflikte Herr werden zu können, war es unbedingt erforderlich, eine flächendeckende Einsatzbereitschaft herzustellen.

Im Zuge der Gebietsreform, die mit Beschluss des Ministerrats vom 23. Juli 1952 in Kraft trat, wurden die fünf ostdeutschen Länder aufgelöst und das Territorium der DDR in 14 Bezirke und Groß-Berlin sowie in 217 Kreise neu untergliedert.[35] Dieser Neugliederung des Staates musste sich auch das MfS anpassen. Durch die Zergliederung der DDR tat sich dem MfS jedoch die Chance auf, das bestehende Netz an Dienststellen zu erweitern und somit die Präsenz vor Ort signifikant zu erhöhen. Außerdem war mit einem immens höheren Personalaufkommen zu rechnen. "Die Verdreifachung der Leitungspositionen auf Bezirks- und die beinahe Verdoppelung auf Kreisebene löste einen Beförderungssog aus. Die künftige territoriale Grundstruktur des Ministeriums für Staatssicherheit mit ihren drei Ebenen (erstens Ministerium Berlin, zweitens Bezirksverwaltungen sowie Verwaltung Groß-Berlin und Verwaltung W [Wismut], drittens Kreisdienststellen war damit geschaffen, wenngleich noch nicht alle Lücken geschlossen werden konnten."[36] Die Lücken in den eigenen Reihen zu füllen, gestaltete sich jedoch zunehmend schwer. "Das Kooptationsprinzip, also die ausschließliche Werbung auf Initiative des MfS"[37], bremste einen raschen Mitarbeiterzuwachs vehement, ließ sich jedoch kaum umgehen, da jeder einzelne Kandidat auf seine Eignung hin umfangreich überprüft werden musste. Kaum verwunderlich ist es daher, dass der allergrößte Teil der neu eingestellten Mitarbeiter zuvor bereits in der Polizei oder dem SED-Parteiapparat seinen Dienst versah. In einem Fallbeispiel errechnete Gieseke, dass 44,2 Prozent der Neueingestellten MfS-Mitarbeiter vormals Dienst in der Volkspolizei taten.[38]

[...]


[1] Auf der II. Parteikonferenz vom 9.-12.7.1952 wurde der "Aufbau des Sozialismus" unter der "Diktatur des Proletariats" beschlossen.

[2] Erste Streiks und Demonstrationen fanden bereits am 15. Juni statt, die letzten Proteste waren hingegen noch am 21. Juni zu verzeichnen. Vgl. Kowalczuk, Ilko-Sascha; Mitter, Armin; Wolle, Stefan (Hrsg.): Der Tag X. 17. Juni 1953. Die "Innere Staatsgründung" der DDR als Ergebnis der Krise 1952/54. In: Forschungen zur DDR-Geschichte. Band 3. Berlin 1996, S. 53 ff.

[3] 21.12.1879 in Gori (Georgien) als Joseph Wissarionowitsch Dschugaschwili geboren, verstarb Stalin am 5.3.1953 in seinem Haus bei Moskau. Vgl: Löwe, Heinz-Dietrich: Stalin - der entfesselte Revolutionär. Band 1 und 2. In: Persönlichkeit und Geschichte. Band 162. Göttingen 2002.

[4] So die Selbstdeklarierung der DDR-Staatsführung.

[5] Eine Ausnahme bildet hier: Fricke, Karl Wilhelm, Engelmann, Roger: Der "Tag X" und die Staatssicherheit. 17. Juni 1953 - Reaktionen und Konsequenzen im DDR-Machtapparat. Bremen 2003.

[6] Vgl. Doernberg, Stefan: Kurze Geschichte der DDR. Berlin 1964, S. 232.; Badstübner, Ralf: DDR. Werden und Wachsen. Zur Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik. Berlin 1974, S. 240 ff.

[7] Seit 1990 ist nunmehr der 3. Oktober der "Tag der deutschen Einheit".

[8] Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.): 17. Juni. Stenographischer Bericht der Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Juni 1989 zum Gedenken an den 17. Juni 1953. Bonn 1989.

[9] Vgl. Spittmann, Ilse; Fricke, Karl Wilhelm: 17. Juni 1953. Arbeiteraufstand in der DDR. Köln 1988.; Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. Stuttgart 1983.; Brant, Stefan: Der Aufstand. Vorgeschichte, Geschichte und Deutung des 17. Juni 1953. Stuttgart 1954.

[10] Vgl. Spittmann/Fri>

[11] Vgl. Diedrich, Torsten: Der 17. Juni 1953 in der DDR. Bewaffnete Gewalt gegen das Volk. Berlin 1991.; Beier, Gerhard; Körbeler, Bruno: Wir wollen freie Menschen sein. Der 17. Juni 1953. Bauleute gingen voran. Köln 1993.; Schwabe, Klaus: der 17. Juni in Mecklenburg und Vorpommern. In: Reihe Geschichte Mecklenburg-Vorpommern. Nr. 4. Schwerin 1993.; Kowalczuk/Mitter/Wolle: Der Tag X.

[12] Vgl. Knabe, Hubertus: 17. Juni 1953. Ein deutscher Aufstand. Berlin 2003.; Flemming, Thomas: Kein Tag der deutschen Einheit. 17. Juni 1953. Berlin 2003.; Kowalczuk, Ilko Sasha: 17. Juni 1953 - Volksaufstand in der DDR. Ursachen - Abläufe - Folgen. Bremen 2003.; Fricke/Engelmann: Der "Tag X".; Koop, Volker: Der 17. Juni 1953. Legende und Wirklichkeit. Berlin 2003

[13] Vgl. Fricke/Engelmann, S. 7 ff.

[14] Die Außenstelle der BStU Rostock hat ihren Sitz in Waldeck bei Rostock.

[15] Vgl. Sperlich, Pirjo: Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Bonn 1992.

[16] Komintern: zusammenfassend für "Kommunistische Internationale".

[17] Zit. nach: Nollau, Günther: Die Komintern. Vom Internationalismus zur Diktatur Stalins. In: Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung. Heft 63. Bonn 1964, S. 315 f.

[18] Vgl. Fricke, Karl Wilhelm: Die DDR-Staatssicherheit. Entwicklung, Strukturen, Aktionsfelder. Köln 1989, S. 17 f.

[19] Vgl. Gieseke, Jens: Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit. Personalstruktur und Lebenswelt 1950 - 1989/90. Berlin 2000, S. 55.

[20] Vgl. Ebenda, S. 78.

[21] Vgl. Ebenda, S. 38-44.

[22] Die ZKK sollte die Durchführung von Gesetzen, Erlassen, Beschlüssen und Verordnungen der zentralen Staatsorgane kontrollieren. Die ZZK hatte das Recht verbindliche Weisungen auszusprechen, wenn sie Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit wahrnahm. Vgl. Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (Hrsg.): SBZ von A bis Z. Ein Taschen- und Nachschlagebuch über die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands. Bonn 1956, S. 229.

[23] Vgl. Gieseke: hauptamtliche Mitarbeiter, S. 83.

[24] Vgl. Ebenda.

[25] Zit. nach: Fricke, Karl Wilhelm: Politik und Justiz in der DDR. Zur Geschichte der politischen Verfolgung 1945-1968. Bericht und Dokumentation. Köln 1979, S. 172.

[26] Ebenda, S. 173.

[27] Bauer, Erich: Militärlexikon. Berlin 1971, S. 269.

[28] Vgl. Fri>

[29] Otto Last war bis 1950 Parteisekretär in Schönberg/Mecklenburg. Vgl. Gieseke: hauptamtliche Mitarbeiter, S. 62.

[30] Vgl. Ebenda.

[31] Vgl. Ebenda, S. 63 f.

[32] Zu Angaben über die Mitarbeiterzahlen Vgl. Ebenda, S. 85 f.

[33] Unter "innere Konflikte" ist wohl vor allem die hohe Zahl von Wirtschaftsflüchtlingen vor dem Hintergrund der schlechten ökonomischen Situation in der DDR zu verstehen.

[34] Gieseke: hauptamtliche Mitarbeiter, S. 87.

[35] Eppelmann, Rainer (Hrsg.): Lexikon des DDR-Sozialismus. Das Staats- und Gesellschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik. Paderborn [u.a.] 1996, S. 740.

[36] Gieseke: hauptamtliche Mitarbeiter, S. 88.

[37] Ebenda, S. 126.

[38] Vgl. Ebenda, Tabelle S. 115.

Final del extracto de 43 páginas

Detalles

Título
Der 17. Juni 1953 und das Ministerium für Staatssicherheit
Universidad
University of Rostock  (Historisches Institut)
Calificación
1,7
Autor
Año
2004
Páginas
43
No. de catálogo
V37832
ISBN (Ebook)
9783638370721
Tamaño de fichero
547 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Arbeit behandelt sowohl die historischen Wurzeln, als auch die Praxis des Ministeriums für Staatssicherheit. Kern der Arbeit ist eine Analyse der Reaktionen des MfS auf den Arbeiteraufstand vom 17. Juni 1953, die Anhand von drei Beispielfällen aus dem Bezirk Rostock belegt wird. In einem Ausblick werden zudem die Folgen des Aufstandes für das MfS dargestellt.
Palabras clave
Juni, Ministerium, Staatssicherheit
Citar trabajo
Christian Strobelt (Autor), 2004, Der 17. Juni 1953 und das Ministerium für Staatssicherheit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37832

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