Elterliche Aufsichtspflicht in Österreich und Deutschland. Definition und gesetzliche Rahmenbedingungen


Ensayo, 2017

12 Páginas, Calificación: 1,0

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsdefinition von Familien bzw. Elternschaft

3. Formen von Familien

4. Aufsichtspflicht nach Grotstollen

5. Vergleich der elterlichen Aufsichtpflicht zwischen Österreich und Deutschland
5.1 Vergleich der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Aufsichtpflicht in Österreich und Deutschland
5.2 Vergleich der Faktoren der Aufsichtpflicht

6. Fazit

Anhang
Literaturverzeichnis
Internetverzeichnis
Gesetzestexte

1. Einleitung

„Eltern eines im Burgenland ertrunkenen Buben werden angeklagt. Laut "Kurier" wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Verletzung der Aufsichtspflicht Mattersburg/Eisenstadt – Nach dem Tod ihres siebenjährigen Sohnes im Juni im Bezirk Mattersburg werden die Eltern wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Verletzung der Aufsichtspflicht angeklagt, berichtete der "Kurier" am Samstag. Der Bub war daheim im Pool ertrunken. Umfangreiche Ermittlungen hätten ergeben, dass er noch nicht ausreichend schwimmen konnte, sagte der Staatsanwalt der Tageszeitung. Die Mutter hatte das Kind leblos auf dem Wasser treibend gefunden. Es wurde unter laufender Reanimation vom Notarzthubschrauber ins Wiener Donauspital geflogen, die Bemühungen der Ärzte waren aber letztendlich vergeblich. Laut dem "Kurier" kommt es im Falle des Ertrinkens eines Kindes sehr selten zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Der Strafrahmen betrage bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe“ (Standard.at 2016, URL: https://derstandard.at/2000047840533/Eltern-eines-im-Burgenland-ertrunkenen-Buben-werden-angeklagt, Stand 15.07.2017).

Zeitungsartikel wie diese beschreiben die gesellschaftliche Präsenz der Aufsichtpflicht im Zusammenhang mit den Eltern. Im Artikel steht die strafrechtliche Konsequenz der Verletzung der Aufsichtspflicht im Fokus. Die Aufsichtspflicht gehört zur gegenwärtigen Charakteristik der Eltern und ist grundlegende Voraussetzung für die Erziehung, Pflege und Betreuung ihrer Kinder (vgl. Grotenstollen 2010, S.103). Dementsprechend sind Eltern geselschaftlich normativ und gesetzlich dazu verpflichtet, sich um ihre Kinder zu sorgen.

In dieser Seminararbeit werden einige Punkte der Aufsichtspflicht aus der Perspektive der Eltern betrachtet. Vorab wird der Terminus der Familie bzw. Elternschaft eingrahmt und es werden einige Formen von gegenwärtigen Familien aufgezeigt.

Ebenso wird die Begrifflichkeit der Aufsichtspflicht unter pädagogischen Gesichtspunkten erläutert.

Im Anschluss an die Klärung der zentralen Begriffe, wird ein punktueller Vergleich der Aufsichtspflicht zwischen Österreich und Deutschland gestaltet. Inhaltlich werden die jeweiligen gesetzlichen Paragraphen der Aufsichtspflicht der beiden europäischen Länder miteinander vergleicht und Unterschiede betont. Des Weiteren sollen die Faktoren nach Grotenstollen in Bezug auf diesen Vergleich, eine inhaltliche Vertiefung des Vergleichs ermöglichen (vgl. ebd.).

Als Ausgangspunkt dient die Aufsichtspflicht aus der Perspektive der Eltern, was bedeutet , dass die Erwartungen und Pflichten sowie die Formen der Familie, die Ausübung dieser beeinflussen. Deshalb werden einzelne Statistiken zu den beiden Nationen als Stütze des Vergleiches hinzugezogen. Ziel der Seminararbeit ist, dass Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Aufsichtspflicht aus der Sichtweise der Eltern, skizziert werden können.

2. Begriffsdefinition von Familien bzw. Elternschaft

Die Aufsichtspflicht bezieht sich im normativen Sinne auf die Verantwortung der Familie bzw. der Eltern gegenüber deren Kindern. Bevor die gesetzlichen und demographischen Rahmenbedingungen der europäischen Länder Deutschland und Österreich miteiander vergleicht werden, werden vorab die heutigen Formen von Familie und Elternschaft dargestellt. Laut Kramer ist die Familie,

„das nicht berufsförmige Zusammenleben von über Ehe bzw. Partnerschaft und Verwandschaft bzw. Nachkommenschaft verbundenen Personen, also eine private Lebensform von Eltern und ihren Kindern. Familienerziehung meint dabei nicht die Formen der erzieherischen Einflussnahme auf die Familie (z.B. in Elternschulen und Elternratgebern), sondern die Absichten und Abwirkungen der Eltern auf die Entwicklung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder“(2006, S. 202).

Im Zitat wird der soziale Charakter der Elternschaft hervorgehoben, indem nicht explizit auf die biologische Elternschaft Bezug genommen wird. In besonderer Weise ist die Familie durch ihre Emotionalität und die emotionalen Beziehungen der Mitglieder zueinander gekennzeichnet (vgl. 2009, S. 19).

Vor einigen Jahrzehnten wäre im deutschprachigen die Konnotation von Familie und der biologischen Elternschaft (Reproduktion) ausgeprägter gewesen. Das bezieht sich auf die „klassische“ Kleinfamilie mit Eltern und Kindern. Diese frühere Familienform wurde durch die Industrialsierung ermöglicht (z.B per Trennung von Lebenswelten) (vgl. Peuckert 1999, S. 23).

Vor der Industrialsierung war eine differenzierte Trennung im Verständnis zwischen biologischen und sozialen Faktoren der Elternschaft nicht vorhanden, weshalb auch die gesamte Hausgemeinschaft als Familie zu verstehen war (Großfamilien inklusive der Mitarbeiter im Haushalt) (vgl. Herrmann 1994, S. 187). An den beiden Beispielen ist zu erkennen, dass das Bildnis über Familienformen unter verschiedenen Einflüssen steht und sich im Laufe der Jahrhunderte verändert hat. Eine eindeutige pädagogische Definition über die Famile ist trotz der Ausführungen von Peuckert nicht vorhanden, da die Bedingungen aus historischen und schichtspezifischen Gründen auch Werturteile beeinhalten (vgl. Mollenhauer, Brumlik & Wudtke 1975).

Demnach können sich die Familien aus verschienden Sozialen Schichten oder Milieus aufgrund ihrer Werte und Normen voneinander unterscheiden. Mittels der Absicherung und Unterstützung durch Institutionen für Familen wie z.B. Jugendamt, Familiengericht oder Familienministerium werden Familienleitbilder erstellt. Sie enstehen z.B. mit Hilfe des Familienrechts, indem die elterliche Fürsorge bzw. Erziehungspflicht gesetzlich fundiert wird (vgl. Kramer 2006, S. 204). Daneben formuliert Merkens zusätzliche elementare Funktionen der Familie wie

-Pflege und Betreeung
-Erziehung der Kinder
-Sicherung der Nahrungsmittel (vgl. 2006, S.18).

Somit entsehen gefestigte (z.B. Kleinfamilie) Familienleitbilder, die aber weiterhin mit anderen Formen von Familien aufgrund unterschiedlicher Ansichten über Werte konkurrieren. Als gegenwärtiges Beispiel kann die Eheschließung für homosexuelle Partnerschaften genannt werden, die im Juni 2017 in Deutschland gesetlich verabschiedet wurde (vgl. Tagessschau.de 2017, URL: https://www.tagesschau.de/inland/ehe-fuer-alle-123.html, Stand 10.07.2017).

Dadurch werden zukünftig die Adoptionsrechte für homosexuelle Partnerschaften verbessert werden, da sie künftig die gleiche Eheschließung wie heterosexuelle Partner vollziehen können. Im nächsten Abschnitt werden die Formen von Familien betrachtet.

3. Formen von Familien

In Österreich und Deutschland sind die Formen der Familien ähnlich konstruiert. An den folgenden Beispielen soll dies erläutert werden. In beiden Ländern gilt es die Familie nach der Erklrung der Allgemeinen Menschrechte zu schützen. Der Artikel lautet wie folgt:

„Die Familie die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat (Allgemeine Erklräung der Menschenrechte Artikel 16, Absatz 3; URL http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf, Stand 12.07.2017).“

Als Voraussetzung ist der Schutz der Familien in beiden Staaten zu gewährleisten. Auf dieser Grundlage haben die Familienformen die Möglichkeit sich weiterhin zu differenzieren. Die Erklärung der Allgemeinen Menschrechten ist nicht rechtlich bindbar, weshalb die Menschenrechte eher eine moralische Verpflichtung gegenüber den Staaten darstellt. Ebenso sind beide Nationen Mitglieder der Europäischen Union (Kurzschreibweise: EU), wodurch eine Annäherung der Gesetzeslage durch die Legislative der EU gegeben ist. Sowohl die Auswahl der Print- als auch die Digitalen Medien werden in beiden Staaten aufgrund der Deutschsprachigkeit gemeinsam konsumiert. Mittels dieser Anmerkungen kann von weitesgehenden homogenen Vorstellungen über die Konzeption der Familien ausgegangen werden. Die historisch-allgemeine biologische und soziale Konzeption von Eltern beeinhaltet die Reproduktion von Kinder durch ein männliches und ein weibliches Elternteil. Diese Form der Eltern bzw. Familien hat sich in diverse Formen pluralisiert und individualisiert. Die Gesellschaftstheorie der Risikogesellschaft nach Ulrich Beck belegt die Tendenz der Individualisierung und Pluralisierung von Lebenstile worunter auch die Diversität der Familienformen fällt (vgl. Beck 1986, S. 205-219). Im folgenden werden dafür Beispiele angeführt. Die Beispiele dienen als Überblick für Familienformen in Westeuropäischen Ländern und lassen sich innerhalb ihrer Familienform in weitere unterteilen. Folgende

[...]

Final del extracto de 12 páginas

Detalles

Título
Elterliche Aufsichtspflicht in Österreich und Deutschland. Definition und gesetzliche Rahmenbedingungen
Universidad
University of Graz
Calificación
1,0
Año
2017
Páginas
12
No. de catálogo
V378649
ISBN (Ebook)
9783668565531
ISBN (Libro)
9783668565548
Tamaño de fichero
433 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Eltern, Aufsichtspflicht, Deutschland, Österreich, Vergleich
Citar trabajo
Anónimo, 2017, Elterliche Aufsichtspflicht in Österreich und Deutschland. Definition und gesetzliche Rahmenbedingungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/378649

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