Wie sind die Gerichtsbarkeit und das Recht der Kirche mit der Gerichtsbarkeit des Staates vereinbar? Das Grundgesetz sieht die Möglichkeit einer Sondergerichtsbarkeit für Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts vor. Haben von dieser Möglichkeit auch die Kirchen in der Vergangenheit Gebrauch gemacht? In der Historie sind für die Kirchen entsprechende Regelungen gewachsen, die von den Kirchen in Anspruch genommen wurden.
Durch das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht kann die Kirche ihre eigenen Angelegenheiten in den Schranken der für alle geltenden Gesetze selbst ordnen. Da es bei jeder Rechtsordnung zu Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt des Rechts und dessen Anwendung im Sachverhalt kommen kann, bedarf es einer Stelle, die in solchen Streitigkeiten entscheidet. Diese Aufgabe übernehmen unabhängige Gerichte. Durch die „Eigenartigkeit“ des kirchlichen Rechts ist eine eigene kirchliche Gerichtsbarkeit nötig.
In diesem Buch werden - nach einer Einführung in die historische Entwicklung der kirchlichen Gerichtsbarkeit - die verfassungsrechtlichen Grundlagen untersucht. Hierbei berücksichtigt der Autor auch die theologischen Grundlagen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Geschichtliche Entwicklung der Kirchengerichtsbarkeit
3 Verfassungsrechtliche Garantie des Sonderstatus der Religionsgemeinschaften
3.1 Grundlagen des Staatskirchenrechts
3.2 Rechtsfähigkeit der Kirche
3.3 Sondergerichtsbarkeit
3.4 Rechtsschutz für den Staatsbürger in kirchlichen Belangen
4 Staatliche Begrenzung der Kirchengerichtsbarkeit
4.1 Das Verhältnis von staatlichem Rechtsschutz und Kirchenrecht
4.2 Staatliche Rechtsprechung zur Kirchengerichtsbarkeit
4.3 Rechtsprechende Gewalt des Staates
5 Diskussion zur Kirchengerichtsbarkeit
5.1 Abgrenzung der Zuständigkeit von staatlichen und kirchlichen Gerichten
5.2 Konfliktfeld Rechtsweg
5.3 Konfliktfeld Dienstrecht
5.4 Rechtsschutz für den einzelnen Dienstnehmer
5.5 Zwischenergebnis
6 Aufbau und Zusammensetzung der kirchlichen Gerichte
6.1 Übersicht der kirchlichen Gerichte und Rechtssammlungen
6.2 Schlichtungsstelle
6.3 Schlichtungsausschuss
6.4 Kirchengericht
6.5 Kirchengerichtshof
6.6 Verfassungsgerichtshof
6.7 Grundsätze für die Mitglieder des Kirchengerichts
6.8 Geschäftsstelle
7 Kirchliches Verfahren
7.1 Allgemeines zum kirchengerichtlichen Verfahren
7.2 Grundsätze zum Verfahrensablauf
7.3 Sonderform Lehrbeanstandungsverfahren
7.4 Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof
7.5 Vollstreckbarkeit der Entscheidungen
8 Materielle Zuständigkeit der Kirchengerichte
8.1 Disziplinarverfahren
8.2 Mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten
8.3 Anwendung des Pfarrerratsgesetzes
8.4 Anwendung beim Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz
8.5 Verwaltungsrechtsstreitigkeiten
8.6 Kirchlicher Datenschutz
8.7 Arbeitsregelungsgesetz West und Ost
8.8 Kirchenverfassungsrechtliche Streite
9 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung der kirchlichen Gerichtsbarkeit innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), insbesondere unter der Fragestellung, wie sich das kirchliche Selbstbestimmungsrecht mit der staatlichen Gerichtsbarkeit vereinbaren lässt und ob ein ausreichender Rechtsschutz für kirchliche Bedienstete gewährleistet ist.
- Historische Entwicklung der kirchlichen Gerichtsbarkeit
- Verfassungsrechtlicher Sonderstatus von Religionsgemeinschaften
- Staatliche Begrenzung und Einflussnahme auf kirchliche Rechtsprechung
- Aufbau, Zusammensetzung und Verfahrensregeln kirchlicher Gerichte
- Materielle Zuständigkeit in verschiedenen Rechtsbereichen (z.B. Disziplinar-, Arbeits- und Datenschutzrecht)
Auszug aus dem Buch
Exkurs: Theologische Begründungen für kirchliche Sonderregelungen
Die Ursache hierfür liegt nicht nur in der Zuordnung weltlicher Angelegenheiten an weltliche Instanzen, sondern hat auch theologische Gründe. Wer darf über andere Menschen richten? „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn wie ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welchem Maß ihr messt, wird euch zugemessen werden.“ Da es bei einem autoritativen Richterspruch fast immer einen Gewinner und einen Verlierer gibt, gilt deshalb eine Streitentscheidung als „unbiblisch“. Deswegen wird unter Christen der von Jesu gewiesene Weg des „Liebesgebotes“ der gütlichen Einigung bzw. dem Rechtsverzicht angestrebt. (Schlichtungsverfahren)
Grundsätzlich spricht sich die Bibel nicht gegen Richterrecht aus. Im 1. Korintherbrief Kap. 6 wird darauf hingewiesen, dass selbstgerechtes, überhebliches und heuchlerischeres Unwerturteil über andere Personen nicht in Ordnung ist. In dem Kapitel wird auch darauf hingewiesen, dass Streite unter Christen nicht vor Ungläubigen ausgetragen werden sollen. Aus diesem Grund bedarf es in der Kirche Verfahren, die eine Schlichtung von Streiten ermöglichen. Somit können denkbare missbräuchliche Ausübung von Entscheidungen kirchlicher Amtsträger und Organen durch unabhängige Instanzen überprüft werden.
Entwicklung im 20. Jahrhundert
In der „Bekenntnissynode von Barmen“ wird in der vierten These der „Barmer Theologischen Erklärung von 1934“ davon gesprochen, dass die verschiedenen Ämter der Kirchen keine Macht der einen über die andere begründen kann.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Vereinbarkeit kirchlicher Gerichtsbarkeit mit der staatlichen Rechtsordnung unter dem Aspekt des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen.
2 Geschichtliche Entwicklung der Kirchengerichtsbarkeit: Dieses Kapitel zeichnet den historischen Weg der kirchlichen Rechtsprechung von der Spätantike bis zur modernen Disziplinargerichtsbarkeit nach und thematisiert theologische Einwände.
3 Verfassungsrechtliche Garantie des Sonderstatus der Religionsgemeinschaften: Hier werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere das Staatskirchenrecht und die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts für die Rechtsfähigkeit der Kirche, detailliert analysiert.
4 Staatliche Begrenzung der Kirchengerichtsbarkeit: Das Kapitel erläutert, wie der Staat durch rechtsstaatliche Grundsätze und die Rechtsprechung der staatlichen Gerichte die kirchliche Autonomie in Schranken weist.
5 Diskussion zur Kirchengerichtsbarkeit: Hier findet eine Auseinandersetzung über die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen staatlichen und kirchlichen Gerichten statt, insbesondere mit Blick auf Arbeits- und Dienstrecht.
6 Aufbau und Zusammensetzung der kirchlichen Gerichte: Dieses Kapitel beschreibt die organisatorische Struktur der kirchlichen Gerichte der EKD, deren Instanzenzug und die Rolle von Schlichtungsstellen sowie dem Verfassungsgerichtshof.
7 Kirchliches Verfahren: Die Ausführungen behandeln die prozessualen Abläufe vor kirchlichen Gerichten, das Verfahrensrecht und die Besonderheiten der Vollstreckbarkeit.
8 Materielle Zuständigkeit der Kirchengerichte: Hier wird detailliert dargestellt, für welche spezifischen Rechtsgebiete, wie Disziplinarverfahren, Arbeitsrecht oder Datenschutz, die kirchlichen Gerichte materiell zuständig sind.
9 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Angemessenheit einer eigenen kirchlichen Gerichtsbarkeit im Spannungsfeld zwischen theologischen Anforderungen und staatlicher Rechtsordnung.
Schlüsselwörter
Kirchengerichtsbarkeit, EKD, Staatskirchenrecht, Selbstbestimmungsrecht, Verfassungsrecht, Arbeitsrecht, Schlichtungsverfahren, Disziplinarrecht, Religionsgemeinschaft, Rechtsweg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, kirchlicher Datenschutz, kirchliche Verwaltung, Lehrbeanstandungsverfahren
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtlichen Grundlagen, die organisatorische Struktur und die praktische Anwendung der kircheninternen Gerichtsbarkeit innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentral sind die historische Entwicklung der kirchlichen Gerichtsbarkeit, das Verhältnis von staatlichem Rechtsschutz zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht und der Aufbau sowie die Zuständigkeiten kirchlicher Gerichte.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu untersuchen, wie die kirchliche Gerichtsbarkeit in das staatliche Verfassungsgefüge eingeordnet ist und ob sie einen hinreichenden Rechtsschutz für kirchliche Mitarbeiter bietet, ohne staatliche Rechtsnormen zu verletzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit angewendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die sich auf das Staatskirchenrecht, einschlägige Gesetze wie das Kirchengerichtsgesetz der EKD sowie relevante Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer staatlicher Gerichte stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die verfassungsrechtlichen Grundlagen, die Diskussion zur Abgrenzung zwischen staatlichen und kirchlichen Gerichten, den Aufbau der EKD-Gerichtsorganisation, die Verfahrensregeln und eine detaillierte Aufschlüsselung der materiellen Zuständigkeiten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Kirchengerichtsbarkeit, EKD, Staatskirchenrecht, Selbstbestimmungsrecht, kirchliches Arbeitsrecht, Schlichtung und Verfassungsgerichtsbarkeit.
Warum ist das "Lehrbeanstandungsverfahren" eine Sonderform?
Das Lehrbeanstandungsverfahren ist eine Besonderheit, da es nicht primär eine rechtlich relevante Entscheidung im staatlichen Sinne trifft, sondern theologisch klärende Gespräche über die Amtsführung und Lehre von Pfarrern in den Vordergrund stellt.
Inwiefern sind Entscheidungen kirchlicher Gerichte vollstreckbar?
Die Kirche besitzt kein eigenes Vollstreckungsmonopol. Eine zwangsweise Durchsetzung kann nicht durch die Kirche selbst erfolgen, sondern bedarf des staatlichen Gewaltmonopols, wobei staatliche Gerichte die Vollstreckbarkeit prüfen.
- Citation du texte
- Arne Junge (Auteur), 2017, Die Gerichtsbarkeit der evangelischen Kirche in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/378804