Prozesse der Machtbildung und Case Management. Kann die Theorie von Heinrich Popitz das Konzept des Case Management beeinflussen oder sogar erweitern?


Term Paper, 2017

22 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

Einleitung

Heinrich Popitz – Phänomene der Macht
Vier anthropologischen Grundformen der Macht
Aktionsmacht
Instrumentelle Macht
Innere und äußere Machtformen
Autoritative Macht
Datensetzende Macht
Prozesse der Machtbildung
Stufen von Macht und Herrschaft
Institutionalisierung von Macht
Entstehung von Macht
Entstehung von Herrschaft

Das Konzept des Case Management und Macht

Persönliche Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

Vorbemerkung

Die vorliegende Arbeit soll zunächst die Theorie von Heinrich Popitz zusammenfassen. Wichtig war es mir dabei möglichst mit den Originaltexten zu arbeiten und Textstellen so zusammenzufügen, dass die ursprünglichen Aussagen von Popitz erhalten bleibt. Die Aussagen sollten nicht durch Paraphrasieren entfremdet werden. Die Zusammenstellung der Textstellen soll meine Interpretation in eine chronologische Reihenfolge bringen und gleichzeitig die Reihenfolge des Originaltextes beibehalten. Die Zitate sind wörtlich übernommen. Nicht übernommen wurden kursive Schreibweisen, die im Originaltext der Übersicht und der Suche von Stichwörtern dienen. Das Weglassen der Kommentierungen und kursiven Schreibweise soll einem besseren Lesefluss dienen. Zudem sei darauf hingewiesen, dass Heinrich Popitz eine alte Rechtschreibung verwendet. Im Anschluss an die Theorie von Popitz stelle ich das Konzept des Case Management vor.

Einleitung

In der Sozialen Arbeit ist Macht ein Gegenstand, dem sich ein Individuum oftmals, evtl. schon länger, ausgesetzt und wehrlos gegenübersieht. Bei anhaltender Machtlosigkeit wendet sich das Individuum häufig an Professionelle und sucht in der Stellung als KlientIn Hilfe in einer professionellen Beratung und/ oder Begleitung. Die KlientInnen sind ungleichen Machtverhältnissen, z.B. gegenüber Behörden u.a. Instanzen, ausgesetzt. Welche Funktion übernimmt die Soziale Arbeit? Warum wurde ein Individuum KlientIn Sozialer Arbeit? Hat die Soziale Arbeit die Fähigkeit oder sogar die Macht, KlientInnen zu helfen? Besteht dazu überhaupt ein Mandat? Darf in der Sozialen Arbeit von Macht überhaupt die Rede sein? Die Sozialgesetze bilden, nebst weiteren Gesetzen, die Grundlage der Sozialen Arbeit. Diese unterstützt KlientInnen darin, Gesetze zu verstehen und ihre Ansprüche geltend zu machen. Dies erreicht sie durch Beratung oder auch direkte Begleitung zu Terminen. Die Welt der Konzepte und Theorien bietet weitere Ansätze dazu, diese Gedanken zu vertiefen und wirft gleichzeitig Diskurse auf, die sich um die Professionalität und das Mandat der Sozialen Arbeit erheben. Was tun wir, wenn wir KlientInnen dazu verhelfen Rechte in Anspruch nehmen zu können? Üben wir das Mandat der Menschenrechtsprofession aus? Sind wir reine Dienstleister? Sind wir Sozialanwälte? Befähigen wir KlientInnen zu etwas? Nehmen wir ihnen Aufgaben ab, welche zum Lernprozess und zur Lebensbewältigung selbst erlernt werden sollten? Spielen hier Machtverhältnisse eine Rolle? Wenn ja, wie ist dies zu erkennen und welche Auswirkungen hat dies?

Um diese Frage zu beantworten, werde ich mich in dieser Arbeit mit den Machttheorien von Heinrich Popitz (vgl. Popitz 2004) näher auseinandersetzen und seine Grundformen der Macht sowie seine Stufen von Macht und Herrschaft im Zusammenhang des Konzeptes des Case Management exemplarisch beleuchten und diskutieren. Ziel dieser Arbeit soll es sein beispielhaft eine Verflechtung zwischen der Theorie von Heinrich Popitz und dem Konzept des Case Management herzustellen sowie davon abzuleiten, ob weitere Theorien der Sozialen Arbeit um die Theorie der Machtentwicklung erweitert werden können oder sogar sollten. Ulrich Deller und Roland Brake fassen zum Beispiel etwas Interessantes zum Ansatz von Hans Thiersch zusammen, wenn sie schreiben:

Damit bewegt sie [die Soziale Arbeit - S.B.] sich ständig im Spannungsfeld zwischen gegebener struktureller Gewalt und den Sozialstaatsansprüchen der Menschen. Außerdem stützt sie einerseits die gegebene Machtverteilung, d.h. sie sichert oberflächlich den Frieden in der Gesellschaft und hat anderseits die Aufgabe der Vertretung der Lebensrechte aller Menschen. […] Außerdem hat die Soziale Arbeit nach Hans Thiersch die komplexe Aufgabe sowohl akute Hilfe zu leisten als auch die gegebenen Verhältnisse zu kritisieren und Versuche zu unternehmen, diese zu verändern. Damit erhält die Soziale Arbeit auch eine politische Verpflichtung (doppeltes Mandat). (Deller und Brake 2014, S.145)

In diesem Zitat werden die bestehenden Machtverhältnisse mit der Sicherung des Friedens gleichgestellt. Gleichzeitig sollen die Machtverhältnisse die Lebensrechte der Menschen vertreten? Wie versteht Heinrich Popitz diese Verhältnisse, welche Analysen bietet er in seiner Theorie? Im Folgenden wird seine Theorie zusammengefasst dargestellt.

Heinrich Popitz – Phänomene der Macht

Wer sich mit Heinrich Popitz und seinen Theorien beschäftigt, kommt nicht umher zu betrachten, in welchen Jahren diese entstanden sind. Geboren 1921 in Preußen, als Sohn des Finanzministers und Widerstandskämpfers Johannes Popitz, der von den Nationalsozialisten ermordet wurde, als Heinrich Popitz 19 Jahre alt war. Konfrontiert mit den Folgen einer Machtherrschaft und des Unmenschlichen, studierte er in Heidelberg, Göttingen und Oxford Philosophie, Geschichte und Ökonomie. Nach Promotion und Habilitation gelangte er über eine Sozialforschungsstelle an der Universität Münster als Gründungsdirektor zum Institut für Soziologie an die Universität in Freiburg (vgl. Sagebiel und Pankofer 2015, S. 42).

1986 erschien die erste Ausgabe seines Buches „Phänomene der Macht“ (Popitz 2004). Wieviel der Inhalte er aus dem Nationalsozialismus ableitete, ist unbekannt. Wer sich jedoch mit den Methoden und Herrschaftsformen der Nationalsozialisten beschäftigt, kann erahnen, dass die soziologischen Beobachtungen von Popitz durch diese Formen des Verhaltens geschärft wurden. Die Zweite, stark erweiterten Ausgabe wird ergänzt durch seine einleitende Abhandlung über „Das Konzept der Macht“. Er hofft damit den Themenkreis zu erweitern und stellt in einer These fest, dass „[…] in den geschichtlichen Prämissen eine gemeinsame Vorstellung steckt: die selbstverständliche Unterstellung, daß Macht als universales Element menschlicher Vergesellschaftung zu verstehen sei“ (Popitz 2004, S. 3). In dieser Ausgabe stellt Popitz seine “[…] vier anthropologischen Grundformen (Durchsetzungsformen) von Macht […]“ (Popitz 2004, S. 3) erstmals vor.

„Macht fällt nicht vom Himmel, noch ist sie gottgegeben oder naturbedingt, vielmehr hat sie sich im Verlauf der Geschichte als von Menschen gemachte soziale Ordnung herausgebildet“ (Sagebiel und Pankofer 2015, S. 42). Mit diesen Worten führen Sagebiel und Pankofer in die Machttheorie von Heinrich Popitz ein. Im Weiteren stellen sie dar, dass Popitz die Machtdefinition von Max Weber phänomenologisch und anthropologisch vertieft untersucht und das „[…] Verhältnis von Macht und menschlicher Natur in den Blick nimmt“ (ebd.). Zwei Fragen sind dabei in der Betrachtung der Theorie von Popitz besonders hervorzuheben: „Wie und warum konnte Macht entstehen und worauf beruht sie?“ (ebd.) sowie

Wie geschieht es, dass wenige Macht über viele gewinnen? Daß ein geringer Vorsprung, den einige erreicht haben, ausgebaut werden kann zur Macht über andere Menschen? Daß aus etwas Macht mehr Macht wird und aus mehr Macht viel Macht? (Popitz 2004, S. 185)

Sagebiel und Pankofer stellen heraus, dass Popitz sein Verständnis darüber wie Menschen Macht erleben und erleiden auf drei historische Voraussetzungen zurückführt (vgl. Sagebiel und Pankofer 2015, S. 43). „Die erste und grundlegende dieser Prämissen [so nennt Popitz die Voraussetzungen - S.B.] ist der Glaube an die Machbarkeit von Machtordnungen“ (Popitz 2004, S. 12). Weiter beschreibt er, dass, nach seiner Sichtweise, auf der Suche nach der besten Verfassung in der Polis “[…] Postulate formuliert […] [wurden - S.B.], die seither die Idee des Politischen begleitet haben, wo immer geschichtlich neu zum Leben erweckt wurde: […]“. „Das Postulat der Gerechtigkeit, das Postulat der Gesetzherrschaft und Gleichheit vor dem Gesetz“ (ebd., S. 13). Er bringt den Glauben an die Macht der Vernunft ins Spiel und stellt fest, dass jede Macht von Menschen gemacht und somit auch veränderbar ist (vgl. Popitz 2004, S. 13).

Die zweite geschichtliche Prämisse, die Popitz darstellt, ist die Omnipräsenz der Macht (ebd., S. 15). In der bürgerlichen Revolution, so beschreibt er, zerfällt die verstaatlichte Macht und vergesellschaftet sich. „Die neuen Klassen bilden Machtpotenziale eigener Art“ (ebd.). Das aufstrebende „Bildungsbürgertum“ beansprucht die Vernunft und die Bildung einer öffentlichen Meinung sowie die Macht kollektiver Ideen. Das „Besitzbürgertum“ etabliert Macht über ihren Besitz und Geld. Popitz vergleicht diese Sichtweise mit der von Karl Marx. Das „Proletariat“ beschreibt er, nach Friedrich Engels, als Gegenmacht der „elementaren Gewalt der Volksmassen“. Damit wird in seiner Betrachtung die gesamte Gesellschaft zum Spannungsfeld von Machtverhältnissen. Die gegensätzlichen Interessenlagen stellen dabei die Macht des Staates in Frage (vgl. Popitz 2004, S.15f.). Sagebiel und Pankofer fassen die Prämisse zusammen, wenn sie ausführen: „Macht verbirgt sich in allem, ihre Existenz wird überall vermutet und sie mischt sich überall ein, denn es gibt keinen machtfreien Raum in der Gesellschaft“ (vgl. Sagebiel und Pankofer 2015, S. 43). Aktuelle Diskurse lassen sich ebenfalls in der Omnipräsenz der Macht verbuchen. Die Genderfrage ist dabei eine Frage der Emanzipation und somit eine Machtfrage. Erziehung und das Verhältnis zwischen Eltern und Kind besteht aus Machtverhältnissen. Kontroll- und Diskriminierungsmacht zwischen gesellschaftlichen Gruppen sowie die Kontroll- und Verfügungsmacht zwischen Sozialarbeitern und ihren Adressaten (ebd.). Popitz stellt fest, dass Machterfahrungen in einer Gesellschaft mit offenen vertikalen Machtverschiebungen, dazu führen, dass ein Individuum sein Schicksal als individuelle Erfahrung interpretiert (ebd., S. 16). Das heißt, dass ein Individuum, das zahlreichen Machtkämpfen ausgesetzt ist und in der individuellen Biografie Auf- und Abstiege erlebt hat, diese Erfahrungen unter der Persönlichkeit verbucht. In den heutigen Theorien der Sozialen Arbeit, zum Beispiel in den Theorien und Ansätzen von Hans Thiersch oder des Empowerments, differenzieren wir dabei unter individuellen und gesellschaftlichen Problemen von Lebenswelten.

Die dritte geschichtliche Prämisse „[…] des Macht-Verständnisses beruht auf der Konfrontation von Macht und Freiheit: Alle Machtanwendung ist Freiheitsbegrenzung. Jede Macht ist daher rechtfertigungsbedürftig“ (Popitz 2004, S. 17). Popitz zitiert die berühmte Formel von Kant des ´Ausgangs des Menschen aus seiner unverschuldeten Unmündigkeit´ und eine Aussage von Marx: „Wir müssen und selbst emanzipieren, ehe wir andere emanzipieren können“ (ebd., S. 18). Emanzipation versteht er dabei als die Aufhebung einer Knechtschaft, in der der Mensch erniedrigt wird (vgl. ebd., S. 19) und stellt fest: „[…] alle Macht ist fragwürdig“ (vgl. ebd., S. 20). Somit werden bestehende Machtverhältnisse genauso fragwürdig wie die geänderten Machtverhältnisse nach Aufklärung oder Revolution. Popitz gibt den allgemeinen Auftrag an die Hand die Machtverhältnisse in ihrer bestehenden Form ständig zu prüfen. Es lässt sich feststellen, dass er die Prüfung der geschichtlichen Entwicklungen als weiteren Auftrag ebenfalls mit auf den Weg gibt. Warum ist etwas so, wie es ist? Woraus entstehen Macht und Ohnmacht? Ist das bestehende Verhältnis von einer Mehrheit legitimiert? Steht die Einschränkung der Freiheit dem Wohl der Bevölkerung gegenüber? (vgl. ebd., S. 21). Diese Fragen spielen im Zusammenhang mit dem Mandat eine wichtige Rolle und spiegeln sich heute zum Beispiel in den Debatten um Hilfe und Kontrolle wieder (vgl. u.a. Urban 2004). Klassenkämpfe, die Frauenemanzipationsbewegung, Befreiungskämpfe aus kolonialer Unterdrückung, antirassistische Bewegungen und Demokratiebewegungen gegen diktatorisch regierte Staaten zählen Sagebiel und Pankofer als Beispiele für den Kampf gegen bestehende Machtverhältnisse auf, in denen Machtverhältnisse in die individuellen Freiheitsrechte und die Selbstbestimmung greifen (vgl. Sagebiel und Pankofer 2015, S. 44). Popitz stellt sich im folgenden Kapitel die Aufgabe das Macht-Konzept theoretisch zu begründen und sich den Fragen zu widmen, die das Konzept mit sich bringt. Letztendlich möchte er mit seinem Buch die These der unterstellten Universalität der Macht begründen (vgl. Popitz 2004, S. 21).

Vier anthropologischen Grundformen der Macht

Einführend beschreibt Popitz Macht als „das Vermögen sich gegen fremde Kräfte durchzusetzen“ (Popitz 2004, S. 22) und begründet damit seine Weiterentwicklung der Ansätze von Max Weber. Er führ aus, dass dem Machtkonzept menschliches Handeln mit der konstruktiven Fähigkeit des Veränderns und des Andersmachens der Welt zugrunde liegt (ebd.). Für ihn ist Macht zunächst mit einer Handlung verbunden. Sie konstruiert individuelle Wirklichkeiten und nimmt Einfluss auf die Wahrnehmung und das Individuum, prägt seine Lebenswelt.

Aktionsmacht

Aktionsmacht beschreibt Popitz einleitend als die Gewalt sich gegen fremde Kräfte durchzusetzen. Er benutzt dazu das Bild eines Jägers, der sich mächtiger erweist als sein Gegenüber. Das Gegenüber muss erleiden, was ihm angetan wird (vgl. Popitz 2004, S. 23f.). Er nennt sie auch „verletzende Aktionsmacht“ (ebd., S. 24) und beschreibt diese als in der Regel ungleich verteilt.

Ungleich aufgrund angeborener Begabungen, Muskelkraft, Gewandtheit, Schnelligkeit, Gescheitheit, ungleich aufgrund von Übungsgewinnen, ungleich vor allem durch ungleiche Verfügung über künstliche Mittel zur Steigerung der Verletzungseffizienz: Waffen und Kampforganisationen. […] Zur kreatürlichen Verletzbarkeit kommt die ökonomische Verletzbarkeit, die zahlreichen Möglichkeiten des Entzuges von Subsistenzmitteln, von Raub und Zerstörung von Beschränkungen des Zugangs zu Ressourcen, vor allem Zugang zu kultivierbarem Land. Schließlich die Verletzbarkeit durch Entzug sozialer Teilhabe. […] Dies ist die erste Wurzel der Macht: Menschen können über andere Macht ausüben, weil sie andere verletzen können. (ebd., S. 24f.)

Sagebiel und Pankofer subsumieren unter diese Darstellung ebenfalls Ausgrenzungs- und Diskriminierungsprozesse. Auch sie beschreiben Aktionsmacht immer als einzelne Handlungen und als einzelne Kämpfe, die sich wiederholen können (vgl. Sagebiel und Pankofer 2015, S. 44). Immer wenn durch eine Aktion jemand zu etwas gezwungen wird oder dazu eine selbst gewollte Aktion nicht durchführen zu können, kann dies unter Aktionsmacht verbucht werden.

Instrumentelle Macht

Die instrumentelle Macht ist entgegen der Aktionsmacht „[…] auf Dauer gestellt. Sie steuert langfristig das Verhalten des Unterlegenen“ (Popitz 2004, S. 25). Diese Machtform ist von Strafen und Belohnen, von Drohungen und Versprechen gekennzeichnet, die über Zeit und Raum gedehnt werden können. Sie begründet dauerhafte Unterwerfung (vgl. ebd., S. 25 f.). Diese Machtform erschafft ein Entweder – Oder, die Formulierung einer Alternative (vgl. ebd.), eine Dichotomie von Entscheidungsmöglichkeiten. „Die Motive, die Konformität erzeugen, sind Angst und Hoffnung“ (Popitz 2004, S. 26). Popitz beschreibt, dass instrumentelle Macht auf Grund der zukunftsorientierten Ausrichtung unserer sozialen Handlungen funktioniert. „Verhaltenssteuernd wirkt das, was wir vorauszusehen glauben (oder unbewusst antizipieren)“ (ebd.). Menschen werden damit zum Werkzeug fremden Willens und reproduzieren ungewollt die bestehenden Machtverhältnisse „[…] als intelligente Multiplikatoren der Macht“ (ebd., S. 27). Es wird ein Abhängigkeitsverhältnis begründet. Popitz stellt im Weiteren fest, dass diese Machtform die der typischen Alltagsmacht ist. Er beschreibt sie als Instrument und als Voraussetzung für dauerhafte Machtausübung (vgl. ebd.). Das ´in Aussicht stellen´ eines Sprunges auf der Karriereleiter, einen Titel oder Geld sind solche Hoffnungen, die fremden Willen beeinflussen (vgl. Sagebiel und Pankofer 2015, S. 45).

Menschen gehorchen, fügen sich, weil sie Angst vor Sanktionen haben und Hoffnungen auf eine sichere Zukunft. […] Das Machtkalkül Drohen und Belohnen, Nehmen und Geben, beruht auf der Ausnutzung der Zukunftsängste und Hoffnungen der Menschen. (Sagebiel und Pankofer 2015, S.45)

Die Bildung von Gesetzen und Normen beruht damit auf dieser Form der Machtausübung und stellt, wenn die Gesetze und Normen im positiven Sinne erschaffen und angewendet werden, die Voraussetzung dafür im konstruktiven Sinne die positive Entwicklung zu fördern und Verbesserungen zu erreichen. Diese Gesetze würden, aus der Sicht der Bevölkerung, als gute Gesetze angesehen, die diese als Multiplikatoren weitergeben. Gefährlich wird es, wenn ein Machtinhaber, zum Beispiel eine Regierung, ein Monarch oder gar ein Diktator Gesetze erlässt, welche menschenunwürdig wären aber in dem Fall durch Aktionsmacht und instrumentelle Macht auf den Menschen einwirken.

Innere und äußere Machtformen

Äußere Macht vergleicht Popitz mit der Macht des Drohens und Versprechens (vgl. Popitz 2004, S. 27). „Aktionsmacht und instrumentelle Macht als äußere Macht motivieren nur Änderungen im Verhalten […]“ (Sagebiel und Pankofer 2015, S.45). Zur innerem Macht beschreibt Popitz, dass sie die „[…] willentliche, einwilligende Folgebereitschaft erzeugt. […] Wirksam ist diese Macht nicht nur als verhaltenssteuernde Kraft. Sie steuert auch die Einstellungen, die Perspektiven und Kriterien der Betroffenen, die Weise, wie etwas wahrgenommen wird und die Art, wie etwas beurteilt wird“ (Popitz 2004, S. 28).

Betrachten wir nun die beiden Formen der inneren Macht

Autoritative Macht

Die Autoritätsbeziehung beruht auf einem zweifachen Anerkennungsprozess: Auf der Anerkennung der Überlegenheit anderer als der Maßsetzende, Maßgebenden und auf dem Streben, von diesen Maßgebenden selbst anerkannt zu werden, Zeichen der Bewährung zu erhalten. In der autoritativen Bindung wird die Sicherheit der sozialen Orientierung wie die Sicherheit des Selbstwertgefühls gewonnen oder verloren. (Popitz 2004, S. 29)

In der autoritativen Macht wird die Tatsache zum Gegenstand, dass der Mensch ein soziales Wesen ist und den Kontakt und Umgang mit anderen Menschen und Gruppen sucht, mit denen er sich vergleichen, denen er sich zugehörig fühlen kann und von denen er anerkannt werden möchte (vgl. Gerrig und Zimbardo 2015, S. 644ff.; Sagebiel und Pankofer 2015, S. 45[1] ). Der Unterlegende erkennt also die Macht des Überlegenden an, ordnet sich unter und übergibt der Autorität damit ein Stück Verantwortung von sich in der Hoffnung, dafür Sicherheit in einer sozialen Ordnung und Anerkennung zu erhalten. Der Unterlegende gibt sich ein Stück selber auf bzw. ein Stück von sich ab und tauscht dies gegen eine erhoffte Sicherheit ein. Das Individuum richtet seine Einstellung, Urteile, Meinungen, Wertemaßstäbe an denen des Überlegenden aus, weil es die Autorität des Überlegenden, auf Grund einer Beziehung, anerkennt (vgl. Popitz 2004, S. 109ff.).

Datensetzende Macht

Menschen sind in der Lage Artefakte herzustellen und die Natur zu übermächtigen.

Wenn wir das natürlich Gegebene zu unserem Nutzen verändern, üben wir Macht über die Natur aus, aber eben nicht nur über die Natur, sondern Macht über andere Menschen. Die hergestellten Artefakte wirken ja in der Regel nicht nur auf den Hersteller zurück, dem sie mehr oder minder gut dienen. (Popitz 2004, S. 30)

Diese Artefakte haben Einfluss auf die Wirklichkeit anderer Menschen und verändern deren Natur. Die Schaffung des Artefaktes setzt Popitz in Zusammenhang mit dem Datum, an dem es erschaffen wird und macht diese Form damit zur datensetzenden Macht. Das Artefakt hat Einfluss ab dem Datum, an dem es erschaffen wurde. Es hat Einfluss in materialisierter Form (vgl. ebd., S. 30f.). Wenn Lebensbedingungen und Freiräume durch datensetzende Macht eingeschränkt oder erweitert werden, wird sie zu einem Akt der Machtausübung (vgl. Sagebiel und Pankofer 2015, S. 45).

[...]

[1] Anm. d. Verf.: Auf Seite 45 in der Erscheinung von Sagebiel und Pankofer Sagebiel und Pankofer 2015 muss es im dritten Abschnitt in der dritten Zeile im beginnenden Satz heißen: „Autoritative Macht kann ihre Wirkung nur entfalten, weil Menschen […]“. Die Autoren leiten hier fälschlicherweise den Satz mit dem Worten „Instrumentelle Macht“ ein.

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Details

Title
Prozesse der Machtbildung und Case Management. Kann die Theorie von Heinrich Popitz das Konzept des Case Management beeinflussen oder sogar erweitern?
College
Cologne University of Applied Sciences
Grade
1,0
Author
Year
2017
Pages
22
Catalog Number
V378851
ISBN (eBook)
9783668563124
ISBN (Book)
9783668563131
File size
540 KB
Language
German
Keywords
Macht, Machttheorie, Heinrich Popitz, Popitz, Stärkenorientierung, Case Management, Stärkenorientiertes Casemanagemet, Einzelfallmanagement, Familienberatung, Beratung, Jugendhilfe, Familienarbeit
Quote paper
Stephan Biniossek (Author), 2017, Prozesse der Machtbildung und Case Management. Kann die Theorie von Heinrich Popitz das Konzept des Case Management beeinflussen oder sogar erweitern?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/378851

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