Wirtschaftsspionage. Allgemeine Definitionen, historische Entwicklung, rechtliche Aspekte und das ECHELON Spionagenetz


Seminar Paper, 2015

17 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Hauptteil
2.1 Definitionen und Abgrenzungen
2.1.1 Wirtschaftsspionage
2.1.2 Wettbewerbsspionage
2.1.3 Cybercrime
2.2 Historische Entwicklung
2.3 Rechtlicher Aspekt
2.3.1 Eigene Spionagehandlungen
2.3.2 Ausländische Spionagehandlungen
2.4 Das ECHELON Spionagenetz
2.5 Präventionsmaßnahmen (Abhörschutz)

3 Fazit

4 Literaturverzeichnis

5 Quellenverzeichnis

1 Einleitung

Die Wirtschaft heutzutage boomt. Konzerne sowie Startups entwickeln ei- gene Strategien um damit ihren Platz auf dem Markt zu finden. Dafür sind meistens eigene Köpfe am Werk deren Tagesgeschäft es ist die Erfolgsquote der Methoden hoch zu halten um einen wirtschaftlichen Benefit daraus zu ziehen. Nichtsdestotrotz betreiben viele Unternehmen, wenn nicht sich so- gar Nachrichtendienste vieler Staaten gezielt Wirtschaftsspionage um dem Entwicklungsstand anderer Länder voraus zu sein oder auch deren Ideen schon vorher patentieren zu lassen, um Profit daraus schlagen zu können. Dabei wird zwischen Wirtschaftsspionage und Konkurrenzspionage bzw. Industriespionage unterschieden. Betroffenen werden vorausstehende Ent- wicklungs- oder Ideenbestände entwendet, meist geschieht dies durch illega- le Datenbeschaffung, Fotos oder Filme. Das Phänomen existiert schon seit Jahrtausenden und nimmt höchst bedrohliche Formen an. So verschwinden ungewollt Daten- oder Wechselmedien verschiedener Konzerne, Vertreter werden gezielt durch Cyberattacken beraubt oder gegnerische Informanten werden eingeschleust um Datensätze zu kopieren. Ein klassisches Beispiel findet man im „Kalten Krieg“, als es sich um den Bau der Atombombe so- wie deren Testergebnisse handelte. Sowjets und Amerikaner spionierten sich gegenseitig aus um den Entwicklungsstand des Anderen zu erfahren und daraus eventuelle Vorteile erzielen zu können.

Diese Arbeit beschäftigt sich mit allgemeinen Definitionen und speziellen Arten der Wirtschaftsspionage. Des Weiteren wird die historische Entwick- lung dargestellt und sich mit den rechtlichen Aspekten auseinandergesetzt. Zum Ende hin wird das ECHELON Spionagenetz erläutert und Präventi- onsmaßnahmen thematisiert, um damit ein dem zugrunde liegendes objekti- ves Fazit erstellen zu können.

2 Hauptteil

2.1 Definitionen und Abgrenzungen

Die in der vorliegenden Seminararbeit behandelte Thematik der Wirt- schaftsspionage ist zwar inhaltlich sehr eng mit der sogenannten Industrie- spionage verbunden, muss aber dennoch vom Begriff her abgegrenzt wer- den.

2.1.1 Wirtschaftsspionage

Unter Wirtschaftsspionage versteht man die staatlich gelenkte oder gestützte, von Nachrichtendiensten fremder Staaten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben.1

Nachrichtendienste sind staatliche Geheimdienste zur Beschaffung gehei- mer Informationen besonders im militärischen, politischen sowie wirtschaft- lichen Bereich. Hierzu zählt z. B. in Deutschland der Bundesnachrichten- dienst als Auslandsnachrichtendienst, aber auch das Bundesamt für Verfas- sungsschutz als Inlandsnachrichtendienst. Manche Nachrichtendienste wie z. B. der russische Nachrichtendienst FSB sind gesetzlich dazu verpflichtet Wirtschaftsspionage zu betreiben.2

Mit dem Begriff nachrichtendienstliche Mittel werden Methoden, Gegen- stände und Instrumente der heimlichen Informationsbeschaffung bezeichnet. Darunter fallen unter anderem der Einsatz von Vertrauensleuten und Ge- währspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen sowie die Überwachung des Brief- oder Postverkehrs. Im Zeitalter des technologi- schen Fortschrittes ist die Aufzählung um einige informationstechnische Instrumente zu erweitern. Dazu zählt unter anderem die Überwachung des Mobilfunks, des Internets, der Einsatz von Hackern sowie der Versand von E-Mails mit Spionagesoftware (Trojaner etc.).

Dies hat zur Folge, dass Abwehrmechanismen und Vorbeugemaßnahmen immer weiter ausgebaut und verbessert werden müssen. Im Punkt 2.5 wird dieses Thema ausführlich behandelt.

2.1.2 Wettbewerbsspionage

Abzugrenzen ist die Wirtschaftsspionage von der Wettbewerbsspionage die man auch als Konkurrenzausspähung oder Industriespionage bezeichnet. Dabei werden Unternehmen durch einen Konkurrenten ausgespäht.3 Zu- nächst lässt sich keine eindeutige Abgrenzung zur Wirtschaftsspionage her- stellen. Das einzige Kriterium was sich zur Wirtschaftsspionage unterschei- det ist der Initiator, der hierbei hauptsächlich einen privaten Ursprung hat. Demnach sind nicht nur direkte Konkurrenten im engeren Sinne gemeint, sondern auch Lieferanten, Abnehmer oder Wettbewerber mit Substituten.

2.1.3 Cybercrime

Cybercrime hat viele Gesichter und es kommen im Wandel des technologi- schen Fortschrittes immer mehr dazu. Delikte des Bereichs werden nach „Cybercrime im engeren Sinne“ und „Cybercrime im weiteren Sinne“ unter- schieden.

„Cybercrime im engeren Sinne“ umfasst Straftaten, bei denen Elemente der elektronischen Datenverarbeitung in den Tatbestandsmerkmalen enthalten sind (Computerkriminalität).4

„Cybercrime im weiteren Sinne“ bezeichnet Straftaten, bei denen die Informations- und Kommunikationstechnik zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung eingesetzt werden.5

Somit kann heutzutage durch den technologischen Fortschritt davon auszugegangen werden, dass es sich bei einem Fall von Wirtschaftsspionage in der Regel um einen Fall des Cybercrime im engeren Sinne handelt.

2.2 Historische Entwicklung

Die Wirtschaftsspionage blickt auf ein biblisches Alter zurück. Sie begann, als Moses seine Kundschafter aus den zwölf Stämmen Israels in das Land Kanaan aussandte, um festzustellen, wo und wie denn Milch und Honig produziert wurden. Auch im weiteren Zeitverlauf ergaben sich zahlreiche Beispiele. Bereits im 6. Jahrhundert nach Christus entstanden durch den illegalen Export chinesischer Seidenraupen seitens einer chinesischen Prin- zessin nach Indien erste Formen der hier beschriebenen Wirtschaftsspiona- ge. Auf Tulpenzucht und Tulpenhandel beruhte das „Goldene Zeitalter“ der Niederlande, welches endete, als Emigranten trotz schwerster Strafandro- hungen die Tulpenzwiebeln in andere Länder schmuggelten.6

Einer der wohl mit bedeutendsten Spionageakte erfolgte im Ersten Welt- krieg, als sich französische Streitkräfte durch den Einsatz eines Spions De- tails über die Herstellung von Gasgranaten und Kampfgas bei Krupp ver- schafften. Durch diese Kenntnisse konnten sie ein wirksames Gegenmittel herstellen.7

2.3 Rechtlicher Aspekt

Auch wenn im Vorfeld wenig Schutz gegen Wirtschaftsspionage existiert, hat der deutsche Gesetzgeber natürlich auch zahlreiche Sanktionierungs- maßnahmen erlassen, die eine Abschreckungswirkung entfalten sollen. Der strafrechtliche Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen war bereits in den §§ 9, 10 UWG 1896 vorgesehen, wurde im UWG 1909 in den §§ 17 ff geregelt und später sukzessive erweitert, zuletzt durch das 2. WiKG von 1986.8 Des Weiteren kommen die §§ 94 - 99 StGB hinzu, die den Verrat von Staatsgeheimnissen und geheimdienstliche Agentenaktivitäten unter Strafe stellen.

Schaut man sich den Tatbestand des § 17 UWG an, kommen als mögliche Täter nur im Unternehmen beschäftigte Personen in Frage. Dabei handelt es sich jedoch um ein weites Auslegen, um einen umfassenden Schutz zu erreichen.9 Dieser muss um den Tatbestand des § 17 UWG zu erfüllen ein Wirtschaftsgeheimnis unbefugt an Dritte weiter geben.

Der Nachfolgende § 18 UWG beschreibt als Täter einen Unternehmens- fremden, also einen Dritten der nicht im Unternehmen beschäftigt ist.10 Als Tatgegenstand kommen Vorlagen und Vorschriften technischer Art in Be- tracht.

[...]


1 vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz. Juni 2008. Wirtschaftsspionage Risiko für Ihr Unternehmen. S. 2

2 vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz. November 2008. Spionage gegen Deutschland - Aktuelle Entwicklungen. S. 5

3 vgl. Bundesministerium des Inneren. Verfassungsschutzbericht 2008. S. 334

4 vgl. Bekämpfung der Kriminalität unter Nutzung von Informations- und Kommunikati- onstechnik durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (Bekämpfung der IuK- Kriminalität). RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 423-62.18.09 vom 29.2.2012. Ziffer 2.1.1 (künftig zitiert Bekämpfung der IuK-Kriminalität)

5 vgl. Bekämpfung der IuK-Kriminalität. Ziffer 2.1.2

6 vgl. Clemens Amelunxen. 1977. Spionage und Sabotage im Betrieb. S. 1

7 vgl. Udo Ulfkotte. 2001. Wirtschaftsspionage: Wie deutsche Unternehmen von ausländischen Geheimdiensten ausgeplündert und ruiniert werden. S. 331

8 vgl. Köhler / Bornkamm. Kommentar zum UWG. § 17 Rn. 1

9 vgl. Köhler / Bornkamm. Kommentar zum UWG. § 17 Rn. 14

10 vgl. Köhler / Bornkamm. Kommentar zum UWG. § 18 Rn. 14

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Details

Title
Wirtschaftsspionage. Allgemeine Definitionen, historische Entwicklung, rechtliche Aspekte und das ECHELON Spionagenetz
College
University of Applied Sciences for Public Administration of North Rhine-Westphalia; Köln
Grade
1,3
Author
Year
2015
Pages
17
Catalog Number
V379005
ISBN (eBook)
9783668559097
ISBN (Book)
9783668559103
File size
1214 KB
Language
German
Keywords
Wirtschaftsspionage, polizei, kriminalistik, kriminologie, cybercrime, echelon, wettbewerbsspionage, Präventivmaßnahmen, Präventionsmaßnahmen
Quote paper
Malte König (Author), 2015, Wirtschaftsspionage. Allgemeine Definitionen, historische Entwicklung, rechtliche Aspekte und das ECHELON Spionagenetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/379005

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