Ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren ist keinesfalls ein neues Thema in Deutschland, denn schon bei der Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (kurz: ESUG) im Jahr 2012 wurde über die Einführung eines gesetzlich geregelten außergerichtlichen Sanierungsverfahren diskutiert. Damals hat man sich allerdings gegen ein solches Verfahren entschieden. Somit fehlt in Deutschland die gesetzliche Regelung für die Sanierung von Unternehmen außerhalb des gerichtlichen Insolvenzverfahrens, was aber durch die Verpflichtung der EU ein Ende hat. Durch den geplanten harmonisierten Insolvenzrahmen in allen Mitgliedstaaten, möchte die EU vor allem ein gutes Geschäftsumfeld schaffen und damit eine Steigerung des Handels und auch von Investitionen bezwecken.
In den letzten Jahren können starke Tendenzen von Unternehmenssanierungen in einem frühen Stadium festgestellt werden, in welchem eine materielle Insolvenz, also eine Zahlungsunfähigkeit (nach § 17 InsO), eine drohende Zahlungsunfähigkeit (nach § 18 InsO) oder eine Überschuldung (nach § 19 InsO), noch nicht vorliegt. Führende Restrukturierungsexperten nutzen diese Situation und wagen erneute Diskussionen über vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren außerhalb einer Insolvenz.
Anders als bei den derzeitigen Sanierungsverfahren, wo eine gesetzliche Antragspflicht mit einer verbundenen Veröffentlichung besteht, soll bei einem vorinsolvenzlichen Verfahren davon abgesehen werden, um vor allem das Unternehmen vor wirtschaftlichen Benachteiligungen und der Stigmatisierung einer Insolvenz zu schützen. Das ein solches Verfahren funktionieren kann, beweisen ähnliche Modelle, wie das englische „Scheme of Arrangement“, mit welchem Firmen wie Tele Columbus, Rodenstrock oder Apcoa durch teilweise herauslösen einzelner Geschäftsbereiche restrukturiert werden konnten. Die Krisen wurden beispielsweise durch Verringerungen von Finanzverbindlichkeiten und gleichzeitiger Zuführung frischer Liquidität, aber auch durch Rangrücktritte erreicht. Die Unternehmen wurden deswegen nicht in Deutschland saniert, da hierzulande solche Maßnahmen nicht gegen den Willen eines betroffenen Kreditgebers umgesetzt werden können. Grund hierfür ist die fehlende Pflicht von Gläubigern zur Mitwirkung einer Sanierung, was von diesen oftmals als strategisches Vetorecht missbräuchlich ausgenutzt werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Entwicklung des deutschen Insolvenzrechts
2.2 Typische Krisenstadien in Unternehmen
2.3 Insolvenzeinleitungsgründe
2.3.1 Drohende Zahlungsunfähigkeit
2.3.2 Zahlungsunfähigkeit
2.3.3 Abgrenzung der Zahlungsstockung
2.3.4 Überschuldung
3 Rechtlicher Rahmen für die Krisenbewältigung
3.1 Außergerichtliche Sanierung
3.2 Gerichtliche Sanierung
3.2.1 Regelinsolvenz
3.2.2 Planinsolvenz
4 Vorinsolvenzliches Verfahren
4.1 Relevanz eines vorinsolvenzlichen Verfahrens
4.2 Plädoyer der Praxis für ein vorinsolvenzliches Verfahren
4.3 Resultierende Herausforderungen
4.4 Lösungsempfehlungen der EU-Kommission
4.4.1 Präventiver Restrukturierungsrahmen
4.4.2 Restchuldbefreiung
4.4.3 Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz
5 Fazit und Schlussfolgerung/Ausblick
5.1 Fazit
5.2 Schlussfolgerung/Ausblick
5.3 Buchempfehlung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die Bedeutung und Notwendigkeit von vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren als ergänzende Option neben den klassischen insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumenten in Deutschland. Ziel ist es zu analysieren, ob solche Verfahren eine sinnvolle Lösung bieten, um Unternehmen frühzeitig vor einer Insolvenz zu bewahren und gleichzeitig die Interessen der Gläubiger zu schützen.
- Analyse der Krisenstadien und Einleitungsgründe in deutschen Unternehmen.
- Gegenüberstellung von außergerichtlicher und gerichtlicher Sanierung.
- Evaluation der Praxiserfahrungen mit dem ESUG.
- Diskussion der Lösungsempfehlungen der EU-Kommission zur Harmonisierung.
- Untersuchung des präventiven Restrukturierungsrahmens.
Auszug aus dem Buch
1 Einleitung
Ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren ist keinesfalls ein neues Thema in Deutschland, denn schon bei der Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (kurz: ESUG) im Jahr 2012 wurde über die Einführung eines gesetzlich geregelten außergerichtlichen Sanierungsverfahren diskutiert. Damals hat man sich allerdings gegen ein solches Verfahren entschieden. Somit fehlt in Deutschland die gesetzliche Regelung für die Sanierung von Unternehmen außerhalb des gerichtlichen Insolvenzverfahrens, was aber durch die Verpflichtung der EU ein Ende hat. Durch den geplanten harmonisierten Insolvenzrahmen in allen Mitgliedstaaten, möchte die EU vor allem ein gutes Geschäftsumfeld schaffen und damit eine Steigerung des Handels und auch von Investitionen bezwecken.
In den letzten Jahren können starke Tendenzen von Unternehmenssanierungen in einem frühen Stadium festgestellt werden, in welchem eine materielle Insolvenz, also eine Zahlungsunfähigkeit (nach § 17 InsO), eine drohende Zahlungsunfähigkeit (nach § 18 InsO) oder eine Überschuldung (nach § 19 InsO), noch nicht vorliegt. Führende Restrukturierungsexperten nutzen diese Situation und wagen erneute Diskussionen über vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren außerhalb einer Insolvenz.
Anders als bei den derzeitigen Sanierungsverfahren, wo eine gesetzliche Antragspflicht mit einer verbundenen Veröffentlichung besteht, soll bei einem vorinsolvenzlichen Verfahren davon abgesehen werden, um vor allem das Unternehmen vor wirtschaftlichen Benachteiligungen und der Stigmatisierung einer Insolvenz zu schützen. Ein solches Verfahren funktionieren kann, beweisen ähnliche Modelle, wie das englische „Scheme of Arrangement“, mit welchem Firmen wie Tele Columbus, Rodenstock oder Apcoa durch teilweise herauslösen einzelner Geschäftsbereiche restrukturiert werden konnten. Die Krisen wurden beispielsweise durch Verringerungen von Finanzverbindlichkeiten und gleichzeitiger Zuführung frischer Liquidität, aber auch durch Rangrücktritte erreicht. Die Unternehmen wurden deswegen nicht in Deutschland saniert, da hierzulande solche Maßnahmen nicht gegen den Willen eines betroffenen Kreditgebers umgesetzt werden können. Grund hierfür ist die fehlende Pflicht von Gläubigern zur Mitwirkung einer Sanierung, was von diesen oftmals als strategisches Vetorecht missbräuchlich ausgenutzt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der vorinsolvenzlichen Sanierung ein und beleuchtet das Ziel der Arbeit vor dem Hintergrund der EU-Bemühungen um eine Harmonisierung der Insolvenzrahmen.
2 Theoretische Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die Begriffe, die historische Entwicklung des deutschen Insolvenzrechts sowie die typischen Krisenstadien und Einleitungsgründe eines Unternehmens.
3 Rechtlicher Rahmen für die Krisenbewältigung: Der Abschnitt analysiert die Möglichkeiten der außergerichtlichen sowie der gerichtlichen Sanierung und bewertet diese hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile für die Sanierungspraxis.
4 Vorinsolvenzliches Verfahren: Hier werden die Relevanz, die Forderungen der Praxis und die Empfehlungen der EU-Kommission zu präventiven Restrukturierungsrahmen und Effizienzmaßnahmen detailliert dargestellt.
5 Fazit und Schlussfolgerung/Ausblick: Das letzte Kapitel fasst die gewonnenen Erkenntnisse zusammen, bewertet die Aussichten für die Implementierung solcher Verfahren und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung.
Schlüsselwörter
Vorinsolvenzliche Sanierung, ESUG, Insolvenzrecht, Restrukturierung, Unternehmenskrise, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Gläubigerrechte, EU-Kommission, Präventiver Restrukturierungsrahmen, Sanierungsverfahren, Insolvenzvermeidung, Eigenverwaltung, Finanzverbindlichkeiten, Sanierungsplan.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Konzept des vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens als einer Möglichkeit, Unternehmen in einer frühen Krisenphase ohne die Stigmatisierung eines klassischen Insolvenzverfahrens zu sanieren.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Krisenstadien, der Vergleich zwischen gerichtlichen und außergerichtlichen Sanierungswegen sowie die regulatorischen Anforderungen und Empfehlungen der EU.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Seminararbeit?
Ziel ist es zu klären, ob vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zu den bisherigen Sanierungsmöglichkeiten in Deutschland darstellen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, einer Auswertung von Studien und Umfragen (z.B. von Roland Berger und der Boston Consulting Group) sowie der juristischen Analyse des ESUG und der EU-Vorgaben.
Welche Aspekte stehen im Hauptteil der Untersuchung im Fokus?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Erfahrungen aus der Praxis mit dem ESUG und den spezifischen Vorschlägen der EU zur Verbesserung der Sanierungseffizienz.
Wie lässt sich diese Arbeit mit wenigen Begriffen charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Unternehmenssanierung, vorinsolvenzliches Verfahren, Restrukturierung und Gläubigerschutz beschreiben.
Warum wird im Dokument das englische "Scheme of Arrangement" erwähnt?
Das Modell dient als Beispiel dafür, wie ein vorinsolvenzliches Verfahren in der Praxis funktionieren kann, um Geschäftsbereiche zu restrukturieren, ohne den vollen Stigmatisierungseffekt einer Insolvenz zu erleiden.
Welche Rolle spielen die Umfrageergebnisse im 4. Kapitel?
Die Umfragen belegen die positive Entwicklung des ESUG, verdeutlichen aber gleichzeitig bestehende Defizite und den Wunsch der Praxis nach weitergehenden, vorinsolvenzlichen Sanierungsmöglichkeiten.
Welchen Stellenwert nimmt die EU-Kommission in der Arbeit ein?
Die EU-Kommission fungiert als Impulsgeber für die Harmonisierung der Insolvenzrechte, wobei ihre Empfehlungen als maßgebliche Grundlage für die zukünftige Gestaltung von Sanierungsrahmen in Deutschland dienen.
- Citar trabajo
- Jan-Philip Kraut (Autor), 2016, Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren. Sinnvolle Ergänzung der bisherigen Sanierungsmöglichkeiten?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/379221