Die verstärkte Herausbildung von multinationalen Konzernen, im Zuge einer immer weiter fortschreitenden Globalisierung, ermöglicht den in unterschiedlichen Ländern ansässigen Konzernrechtseinheiten Unternehmensgewinne mit Hilfe von irrealen Verrechnungspreisen in Niedrigsteuerländern anfallen zu lassen, um somit die globale Gesamtsteuerlast des Konzerns senken zu können. Neben diesem ungerechten Wettbewerbsvorteil gegenüber national agierenden Unternehmen bzw. Konzernen, schadet diese Vorgehensweise dem Steueraufkommen wohlhabender Industrienationen mit entsprechend hoher steuerlicher Abgabenlast für die dort angesiedelten Unternehmen. Auf diese Entwicklung reagieren die nationalen Finanzverwaltungen verstärkt.
„Revenue authorities have, in general, become much more aggressive in the transfer pricing arena over the last few years.“ Um dem „internationalen Wettbewerb auf dem Gebiet der steuerlichen Einkommenszurechnung zwischen den Völkerstaaten“ Einhalt zu gebieten, kommt es in vielen Staaten zur Einführung von Vorschriften zur Dokumentation der konzerninternen Verrechnungspreise. Vorreiter in dieser Hinsicht waren die USA mit den US Transfer Pricing Rules. Auch die OECD hat eigene Richtlinien entwickelt, die nun vermehrt von OECD-Mitgliedsstaaten und Nicht-Mitgliedsstaaten in nationales Recht übernommen werden. So hat auch die deutsche Gesetzgebung mit der Verabschiedung des § 90 Abs. 3 AO und weiteren Verordnungen den Weg zu besserer Kontrolle der Konzernverrechnungspreise und damit der Sicherung des Steueraufkommens im Bereich der Unternehmenssteuern geebnet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Verrechnungspreise in multinationalen Konzernen
2.1 Begriffliche Abgrenzung und Funktionen von Verrechnungspreisen
2.1.1 Innerbetriebliche Verrechnungspreise
2.1.2 Internationale Verrechnungspreise in multinationalen Konzernen
2.1.3 Funktionen von Verrechnungspreisen
2.2 Rechtsquellen des Aussensteuerrechts und Richtlinien der OECD
2.2.1 Rechtsquellen des Aussensteuerrechts
2.2.2 OECD-Richtlinien
2.3 Gestaltung von Verrechnungspreisen
2.3.1 Das “Dealing at Arm´s Length Principle”
2.3.2 Methoden der Verrechnungspreisermittlung und Anwendungsbereiche
2.3.3 Arten von konzerninternen internationalen Transaktionen
2.3.4 Advance Pricing Arrangements (APAs)
3. Aufzeichnungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO
3.1 Rechtsgrundlagen und Verwaltungsgrundsätze zu den Aufzeichnungspflichten
3.1.1 Rechtsgrundlagen
3.1.2 Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen
3.1.3 Verwaltungsgrundsätze – Verfahren
3.1.4 Sanktionen
3.2 Die Dokumentation der Verrechnungspreise am Beispiel der BOSCH-Gruppe
3.2.1 Zentralanweisungen der BOSCH-Gruppe
3.2.1.1 Leitlinie zur Transferpreisbildung
3.2.1.2 Dokumentation von Transferpreisen
3.2.2 Organisation und Durchführung der Dokumentation
3.2.3 Sachverhaltsdokumentation
3.2.3.1 Allgemeine Informationen
3.2.3.2 Funktions- und Risikoanalysen
3.2.3.3 Übersicht über Art und Umfang der Liefer- / Leistungsverflechtungen
3.2.3.4 Debitoren- / Kreditorenauswertungen
3.2.3.5 Ergänzende Aufzeichnungen
3.2.4 Angemessenheitsdokumentation
3.2.4.1 Innerbetriebliche Plandaten
3.2.4.2 Datenbankauszug der tatsächlichen Verrechnungspreise
3.2.5 Abgabetermine und Aufbewahrungsfristen
4. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Herausforderungen bei der Gestaltung und Dokumentation internationaler Verrechnungspreise in multinationalen Konzernen vor dem Hintergrund der durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz verschärften gesetzlichen Aufzeichnungspflichten gemäß § 90 Abs. 3 AO.
- Begriffliche Abgrenzung und Funktionen von Verrechnungspreisen
- Methoden zur Verrechnungspreisermittlung und das Fremdvergleichsprinzip
- Rechtliche Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation
- Praktische Umsetzung der Dokumentationspflichten am Beispiel der Bosch-Gruppe
Auszug aus dem Buch
2.3.1 Das “Dealing at Arm´s Length Principle”
„Under the arm´s length principle, related taxpayers must set transfer prices for any intercompany transaction as if they were unrelated entities but all other aspects of the relationship were unchanged.“ Im deutschen Sprachgebrauch ist das Arm´s Length Principle (ALP) auch unter dem Begriff Fremdvergleichsgrundsatz geläufig. Hintergrund des ALP ist die Schaffung eines Vergleichmaßstabes für eine marktlich entstandene Preisbildung. Dieser Vergleichsmaßstab wird auch als Fremdvergleichspreis bezeichnet. Als Fremdvergleichspreis ist grundsätzlich der Preis anzusetzen, „den fremde Dritte bei einer Transaktion vereinbart haben oder vereinbart hätten.“ „Werden identische oder zumindest vergleichbare Transaktionen nicht zwischen voneinander unabhängigen Personen durchgeführt“, so tritt die Fiktionstheorie in Kraft, welche eine Unabhängigkeit zwischen den Personen, im Sinne der Marktpreisfindung autonomer Unternehmen, fingiert. Die Höhe des Fremdvergleichspreises richtet sich danach, wie ihn ein ordentlicher Geschäftsleiter unter Berücksichtigung der Unternehmenszielerreichung vereinbaren würde.
Das ALP ist geregelt im Artikel 9 der OECD Model Tax Convention und bildet die Grundlage für viele bilaterale Abkommen zwischen OECD-Mitgliedstaaten und anderen Nicht-Mitgliedstaaten. Auch in Deutschland hat das ALP Gültigkeit, und ist geregelt im § 1 Abs. 1 AStG. Hiernach sind diejenigen Einkünfte des Steuerpflichtigen, die durch Geschäftsbeziehungen mit ihm nahe stehenden Personen im Ausland entstanden sind, zu berichtigen, sofern die Geschäftsbedingungen von denen abweichen, wie sie unter fremden Dritten üblicherweise vereinbart worden wären. Die Legaldefinition einer dem Steuerpflichtigen nahe stehenden Person ergibt sich aus dem § 1 Abs. 2 AStG, in dem im Wesentlichen auf das Beteiligungsverhältnis (mindestens 25%), bzw. auf eine beherrschende Einflussnahme des Steuerpflichtigen abgestellt wird.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die zunehmende Bedeutung internationaler Verrechnungspreise in globalen Konzernen und die resultierenden Herausforderungen für die Finanzverwaltungen zur Sicherung des nationalen Steueraufkommens.
2. Verrechnungspreise in multinationalen Konzernen: Dieses Kapitel definiert internationale Verrechnungspreise, erläutert deren Funktionen sowie die methodischen Ansätze zur Ermittlung unter Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes.
3. Aufzeichnungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO: Hier werden die gesetzlichen Anforderungen an die Dokumentation von Verrechnungspreisen in Deutschland sowie deren praktische Umsetzung innerhalb der Bosch-Gruppe detailliert dargestellt.
4. Schlussbetrachtung: Das Schlusskapitel fasst die Entwicklung der Dokumentationsanforderungen zusammen und gibt einen Ausblick auf die wachsende Komplexität internationaler Transfer-Pricing-Vorschriften.
Schlüsselwörter
Verrechnungspreise, Transfer Pricing, § 90 Abs. 3 AO, Fremdvergleichsgrundsatz, Arm's Length Principle, Steuervergünstigungsabbaugesetz, Dokumentationspflicht, Betriebsprüfung, OECD-Richtlinien, Konzerninterne Transaktionen, Bosch-Gruppe, Gewinnverschiebung, Funktions- und Risikoanalyse, Betriebsergebnis, Steuerhinterziehung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Gestaltung und Dokumentation internationaler Verrechnungspreise innerhalb multinationaler Konzerne, speziell unter Berücksichtigung der strengen deutschen Aufzeichnungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Kernbereichen gehören die Definition von Verrechnungspreisen, die Anwendung des Fremdvergleichsprinzips, rechtliche Grundlagen durch nationale Gesetze und OECD-Richtlinien sowie die praktische Durchführung der Dokumentation.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die aktuell geltenden Dokumentationspflichten für deutsche Unternehmen aufzuzeigen und die praktische Umsetzung einer Verrechnungspreisdokumentation beispielhaft an der Bosch-Gruppe zu erläutern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit kombiniert eine theoretische Analyse der geltenden Rechtsnormen und OECD-Leitsätze mit einer anwendungsorientierten Fallstudie zur praktischen Dokumentationspraxis in einem Großkonzern.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Einführung in Verrechnungspreissystematiken und eine detaillierte Erläuterung der gesetzlichen Aufzeichnungspflichten sowie deren organisatorische Durchführung im Unternehmensalltag.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Transfer Pricing, Fremdvergleichsgrundsatz (Arm's Length Principle), Aufzeichnungspflicht, § 90 Abs. 3 AO, Funktions- und Risikoanalyse sowie Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV).
Warum spielt die Funktions- und Risikoanalyse bei der Bosch-Gruppe eine so zentrale Rolle?
Sie ist notwendig, um die Angemessenheit der Transferpreise objektiv zu belegen, indem sie die im Leistungsaustausch übernommenen Funktionen, Chancen und Risiken der beteiligten Konzerneinheiten klar abgrenzt.
Was passiert, wenn die Dokumentation den Anforderungen nach § 90 Abs. 3 AO nicht entspricht?
Dies kann zu Sanktionen wie Verspätungszuschlägen, der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen oder im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Folgen wegen Steuerhinterziehung führen.
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- Claas Bartels (Author), 2005, Gestaltung und Dokumentation von internationalen Verrechnungspreisen in multinationalen Konzernen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37949