Curriculum für die Ausbildung zum Inklusionsbegleiter. Körperliche, geistige, soziale und seelische Diversität von Kindern im Elementaralter


Bachelorarbeit, 2017

53 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Danksagung

Einleitung:

A. Motivation für die Arbeit

B. Vorgehensweise, Methoden und Aufbau der Arbeit

C. Ziel der Arbeit

1 Inklusion
1.1 Von der Exklusion zur Inklusion
1.2 Gesellschaftliche Bedeutung von Inklusion
Warum spricht jeder davon, dass kein Kind verloren gehen darf?

2 Personenkreis der Inklusion:
Kinder mit Förderbedarf
2.1 Zum Begriff - Was sind Kinder mit Förderbedarf?
2.2 Die Hauptgruppen der Kinder mit Förderbedarf

3 Kindertagestätten und Inklusion
3.1 Definition von Kindertagesstätten
3.2 Gesetzliche Grundlagen und Verfahrensschema für Einzelintegration in Rheinland-Pfalz
3.3 Einzelintegration mit Hilfe des „Index der Inklusion“

4 Inklusionsbegleiter
4.1 Begriffsbestimmung
4.2 Rahmenbedingungen für Inklusionsbegleiter in Kindertagesstätten
4.3 Einsatzfelder in der Kindertagesstätte
4.4 Zusammenfassung und Problemanalyse

5 Entwurf einer Ausbildung zum Inklusionsbegleiter
5.1 Module für die Ausbildung des Inklusionsbegleiters
5.1.1 Modulvorschläge und Theorieinhalte
5.1.2 Handlungsfelder
5.2 Ausbildungsorte
5.2.1 Fort- und Weiterbildung in Rheinland-Pfalz
5.2.2 Hochschulen in Rheinland-Pfalz
5.3 Vorschläge für das Curriculum „Inklusionsbegleitung“ an der Alanus Hochschule

6 Zusammenfassung
6.1 Rückblick auf die Arbeit
6.2 Bedeutung für die Theorie und Praxis

7 Persönliches Fazit

8 Literaturverzeichnis
8.1 Internetquellen
8.2 Videomaterial

9 Abbildungsverzeichnis

10 Verwendete Tabellen

11 Anhang

Vorwort

Inklusionsbegleitung ist nach der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention ein Thema, das viele Fragen aufwirft. Während Inklusion besonders im Kindertagesstätten und Schulen immer öfter von Eltern gewünscht wird, gibt es bisher noch keine anerkannte spezifische Ausbildung oder kein Studium, die bzw. das Fachleute für die Begleitung von benachteiligten Kindern ausbildet.

Das Ideal wie eine Inklusive Gesellschaft gelebt werden kann haben wir im Kopf, wie die Umsetzung aussieht gilt es abzuwarten. Ein Grund mehr Profis auszubilden, die Menschen mit Benachteiligungen in unsere gesamte Lebenswelt holen.

Danksagung

An dieser Stelle möchte ich mich bei Herrn Prof. Dr. Maximilian Buchka für die Möglichkeit bedanken an Vorschlägen zu der Erstellung eines Curriculums für die Alanus Hochschule mitzuwirken. Professor Ulrich Maiwald danke ich für die Übernahme der Aufgabe des Zweitkorrektors und für die Gespräche, die wir nach seinen Seminaren geführt haben. Mein weiterer Dank richtet sich an Herrn Brockmann, dem gesamten Fachbereich für Kindheitspädagogik und den wunderbaren Frauen im Sekretariat.

Mein Dank gilt auch meinen Kolleginnen aus dem Kindergarten, besonders Christine und Monique, und Herrn Geppert, dem Rektor der Grundschule, an der ich tätig war.

Ein großes Danke schön an Meike Brühl und die übrigen Kommilitonen/innen, die mir besonders ans Herz gewachsen sind. Danke Olga, Julia, Maria und Maggie für die interessanten Gespräche nach den Seminaren und der Versorgung als ich krank im Hotel lag.

Ebenfalls möchte ich Herrn Raudnitzky vom Jugendamt Worms für die Anregungen und die hilfreichen Unterlagen danken. Deshalb auch ein großes Dankeschön an meine Freundin Michaela, die diesen Kontakt hergestellt hat.

Der größte Dank gebührt natürlich meiner lieben Familie, meiner Mama und Ralf und meinen beiden Männern, Lutz und Josh.

Einleitung:

Im Rahmen der Inklusion erhält die gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht-behinderten Kindern immer mehr Priorität. Sie stellt aber immer noch nicht die Regel dar. Um den Bedürfnissen aller Kinder gerecht zu werden, ist es notwendig, dass sich das pädagogische Personal von Kindertagesstätten in Weiterbildungen heilpädagogische Kompetenzen aneignen kann. Das neue Arbeitsfeld erfordert qualifizierte Pädagogen, damit professionelles Handeln möglich wird.

Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Grundlagen der Inklusion und die Ausbildung zum Inklusionsbegleiter. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Vielfalt von Kindern im Elementaralter. Mit Vielfalt ist in diesem Zusammenhang die körperliche, geistige, soziale und seelische Diversität (Unterschiedlichkeit) gemeint. Andere Dimensionen der Vielfalt, wie soziale Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht usw. finden in dieser Arbeit keine Beachtung. Bevor ich auf die Vorschläge zur Erstellung des Curriculums eingehe werde ich die wichtigsten Begriffe erläutern.

A. Motivation für die Arbeit

Ich bin als Schwester eines schwerst-mehrfach behinderten Bruders aufgewachsen. In unserer Kindheit, den 1970er-Jahren, war Inklusion noch kein Thema. Mein Bruder besuchte einen Sonderkindergarten und ich ging in eine Regelgrundschule . In dieser Zeit haben wir als Familie oftmals Ausgrenzung erlebt. Sei es, dass wir wegen der Behinderung meines Bruders den Einlass in ein Lokal verwehrt bekamen oder, dass Mitschüler nicht zum Spielen zu mir nach Hause kommen wollten. Vielleicht entstand daraus mein Berufswunsch? Nach meiner Ausbildung zur Erzieherin arbeitete ich zehn Jahre in einem Integrativen Kindergarten der Lebenshilfe. Jede Gruppe war mit zehn nicht-behinderten und fünf behinderten Kindern besetzt. In dieser Zeit entwickelte sich der inklusive Gedanke in der Gesellschaft bereits zunehmend, sodass unser Kindertagesstätten Team damals an der Entwicklung der integrativen Grundschule in Gießen beteiligt war.

Mittlerweile arbeite ich seit vielen Jahren als Integrationskraft in der Einzelförderung mit Kindern, die unterschiedlichste pädagogische Bedürfnissen haben oder wie es allgemein heißt, die behindert oder von Behinderung bedroht s ind.

Immer wieder werde ich gefragt, was genau mein Aufgabengebiet ist und welche Voraussetzungen ich für die Ausübung meines Berufs benötige. Da es bisher keine einheitliche Berufsbeschreibung gibt, fühlte ich mich getrieben mehr Klarheit in dieses Dunkel zu bringen.

Eine Geschichte, die mich schon seit meiner Arbeit in der Integrativen Kindertagesstätte begleitet, habe ich auf der Homepage von Hans Wocken gefunden. In dieser Geschichte wird sehr bildhaft deutlich, dass es das normale Wesen nicht gibt und dass es ein Fehler ist nur an den vermeintlichen Defiziten zu arbeiten und dabei die persönlichen Stärken völlig außer Acht zu lassen.

Es gab einmal eine Zeit, da hatten die Tiere eine Schule. Das Lernen bestand aus Rennen, Klettern, Fliegen, Fischefangen und Schwimmen. Und alle Tiere wurden in allen Fächern unterrichtet.

Die Ente war gut im Schwimmen. Im Fliegen war sie aber eher durchschnittlich, und im Rennen ein besonders hoffnungsloser Fall. Weil sie im Rennen schlechte Noten hatte, musste sie den Schwimmunterricht ausfallen lassen und nachsitzen, um das Rennen zu üben. Das tat sie so lange, bis sie auch im Schwimmen nur noch durchschnittlich war.

Der Bär hatte seine eigene Methode Fische zu fangen. Er wollte die Fische immer mit der Pfote fangen und nicht mit der Angelrute, wie es im Lehrplan stand. Der Angelunterricht machte dem Bär keinen Spaß, er schwänzte schließlich immer mehr den Unterricht und bekam als Quittung dafür auf dem Zeugnis eine „Sechs" im Fischefangen.

Das Kaninchen war im Rennen der Klassenbeste, mindestens anfänglich. Wegen des vielen Nachhilfeunterrichts im Schwimmen bekam das Kaninchen einen Nervenzusammenbruch und wurde in eine psychiatrische Anstalt eingeliefert.

Das Eichhörnchen war im Klettern einsame Spitzenklasse und ohne Konkurrenz, aber das Eichhörnchen war ein Problemschüler. In den Flugstunden begannen alle Übungen am Boden, das Eichhörnchen wollte aber unbedingt oben im Baumwipfel beginnen. Wegen seiner Eigensinnigkeit bekam das Eichhörnchen mehrere Einträge ins Klassenbuch und wurde schließlich als „verhaltensgestört" und „erziehungsschwierig" in eine Sonderschule überwiesen.

Die Präriehunde legten vor allen Dingen Wert auf praktische Dinge, die man im Leben auch gebrauchen kann - zum Beispiel Buddeln. Doch die Schulbehörde lehnte es ab, Buddeln in das Curriculum aufzunehmen. Deshalb gaben die Präriehunde ihre Jungen zum Dachs in eine Privatschule. Am Ende des Jahres hielt ein anormaler Aal, der gut schwimmen, etwas rennen, klettern, fliegen und Fischefangen konnte, als Schulbester die Schlussansprache. (Anonymos, http://www.hans-wocken.de/Materialien/Fabel.htm)

B. Vorgehensweise, Methoden und Aufbau der Arbeit

Für die vorliegende Arbeit wurde im ersten Teil eine Literaturanalyse erstellt. Um einen Einblick in das weitreichende Thema Inklusion zu bekommen, wurde im ersten Schritt eine Analyse zur aktuellen Literatur in verschiedenen Bibliotheken und im Internet gemacht. Hierbei wurde Literatur zur Gesetzesgrundlage und spezifische Literatur zum Thema Inklusion allgemein und Inklusion im Elementaralter ausgewählt und bewertet. Um aus der Auswahl der relevanten Bücher und Internetquellen, die ausschlaggebenden Quellen für die wissenschaftliche Arbeit zu finden, wurde die Literatur nach dem Lesen bewertet, ausgewählt und markiert. In den Phasen der intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema und im Verlauf des Schreibens ergaben sich weitere Aspekte, die eine zusätzliche Quellensuche erforderlich machten. Auch die neuen persönlichen Erkenntnisse, die sich im Verlauf der Recherche und des Schreibens entwickelt haben, mussten bei der vorliegenden Arbeit berücksichtigt werden.

Von Herrn Raudnitzky, einem Sachbearbeiter der Jugendhilfe in Worms, erhielt ich viele Unterlagen mit anonymen Fallbeispielen für die Genehmigung von Integrationskräften und zur rechtlichen Grundlage ihres Einsatzes.

Auf der Basis der Literaturanalyse habe ich im letzten Teil der Arbeit einen Vorschlag für die Erstellung eines Curriculums für einen hochschulzertifizierten Abschluss zur Inklusionsbegleitung erarbeitet. Dabei habe ich zunächst Vorschläge für Module des Abschlusses erstellt und darauf aufbauend das Curriculum ausgearbeitet.

Der Einfachheit halber wurde weitgehend auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Formen von Berufsbezeichnungen verzichtet. Die verwendete männliche Form meint in jedem Fall beide Geschlechter.

C. Ziel der Arbeit

Die vorliegende Arbeit soll ein Bewusstsein für Inklusion zu schaffen, Einblick in die Rechtslage für einen Integrations- und Inklusionsbegleiter in Rheinland-Pfalz zu bekommen und Anregungen für eine qualifizierte Ausbildung zum Inklusionsbegleiter zu geben. Es ist mir dabei wichtig, dass dem Leser deutlich wird, dass behinderte Kinder in einem heterogenen Umfeld eine große Chance haben sich weiterzuentwickeln und nicht-behinderte Kinder die Chance bekommen Diversität als normal und bereichernd zu empfinden. Durch den täglichen Umgang der Kinder soll der inklusive Gedanke dann an die Eltern und von da in die übrige Gesellschaft getragen werden.

Bereits 1985 äußerte sich die damalige Ehrenpräsidentin des Kongresses für Normalisierung - eine Chance für Menschen mit Behinderung, Rosemary Dybwad, in Hamburg öffentlich über Diversität und äußerte: „It is normal to be different“, was bereits 1977 von Gunnar und Rosemary Dybwad vorlag. (vgl. Sabine Lingenauber S.161)

oder „Es ist normal verschieden zu sein“ wie es Richard Weizsäcker formulierte (http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Richard-von-Weizsaecker/Reden/1993/07/19930701_Rede.html, 08.06.2017, 16.40Uhr).

Dies sind sehr beeindruckende Sätze, die als Slogan der Lebenshilfe Vereinigungen dienen. Mich begeistern diese Aussagen, weil die Individualität der Menschen dadurch respektvoll gewürdigt wird, und ich diesen Gedanken mit meiner Arbeit in die Gesellschaft bringen möchte. Mit der vorliegenden Arbeit möchte ich einen Eindruck von Inklusion und den Inklusions- unterstützenden Begleitern geben. Bisher gibt es keinen Studiengang oder keine Lehrausbildung die einen Abschluss als anerkannten Inklusionsbegleiter vorsieht. Die verantwortlichen Träger, die Inklusionsbegleiter beschäftigen, orientieren sich an eigenen Vorgaben oder an Vorgaben des örtliche Jugend- oder Sozialamtes.

Da mir eine hochqualifizierte Ausbildung von Inklusionsbegleitern schon lange sehr am Herzen liegt, und Prof. Dr. Buchka einen Zertifikatskurs für Inklusionsbegleiter an der Alanus Hochschule anbietet, bin ich sehr froh mit dieser Arbeit einen Beitrag zur Weiterentwicklung dieses Angebots leisten zu können.

Der Kurs wird seit 2014 am Institut für Kindheitspädagogik in Kooperation mit der Katholischen Hochschule NRW Bereich Soziale Arbeit angeboten. Es handelt sich um einen Präsenzkurs für Studenten der beiden Hochschulen, der berufsbegleitend an den Wochenenden stattfindet. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören Lehrveranstaltungen mit dem Thema Inklusion und Lehrveranstaltungen zu den Erscheinungsbildern von Kindern mit Förderbedarf. Um die Handlungsfelder kennenzulernen und einen Eindruck von der praktischen Arbeit zu bekommen, ist ein vierwöchiges Praktikum in einer inklusiven oder heilpädagogischen Einrichtung abzuleisten. (vgl. Buchka, 2017)

Ziele dieser Arbeit sind ein Bewusstsein für Inklusion zu schaffen und sich mit den vorherrschenden Rahmenbedingungen auseinander zu setzen. Dazu gehören die Einblicke in die aktuelle Rechtslage und die Qualifikationsmöglichkeit für angehende Inklusionsbegleiter.

1 Inklusion

Inklusion ist ein Thema über das in der Gesellschaft viel und kontrovers gesprochen wird. Viele Menschen haben den Begriff bereits gehört und benutzt, aber nicht immer ist die Erklärung so einfach zu verstehen.

Im Unterschied zur Inklusion setzt Integration Aussonderung aus der Gesellschaft voraus. Im Rahmen der Integrationspädagogik werden ausgesonderte Behinderte mit Nicht-Behinderten in Bildungseinrichtungen wieder zusammen geführt.

Inklusion geht aber weit über Integration hinaus. Bei der gelungenen Inklusion wird jedes Individuum vollständig in der Gesellschaft akzeptiert und als selbstverständlich wahrgenommen. Jeder Einzelne wird als gleichwertiges Mitglied gesehen und die Unterschiede werden als Bereicherung empfunden. Von dieser Vielfalt kann jeder profitieren. Die zentrale Idee der Inklusion ist das Recht aller auf Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Inklusion setzt sich nicht nur für behinderte Menschen ein, sondern für jeden, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft. (vgl. https://behinderung.org/inklusion.htm 04.06.2017, 16.00Uhr)

Unter den folgenden Internetadressen sind drei Videos zum Thema „Inklusion“ zu sehen. Hierauf wird das Thema einfach erklärt und verdeutlicht.

https://youtu.beJyb3DJjA

https://youtu.be/H6Prgr6pweM

https://youtu.be/Xn7OPFw_ktc, 04.06.2017, 16.15 Uhr

Um Inklusion erfolgreich umzusetzen, sind alle Beteiligten gefordert sich mit Respekt, Aufmerksamkeit, Takt und Normalität zu begegnen. Erst wenn Inklusion als Normalzustand gelebt wird, ist sie gelungen. Was als großes Ziel gilt, fällt noch schwerer zu leben, als von Befürwortern gewünscht.

Maria Kron beschreibt Inklusion im Zusammenhang mit pädagogischer Arbeit mit Kindern folgendermaßen:

Inklusion ist ein Prozess, der darauf abzielt, ein angemessenes Umfeld für alle Kinder zu schaffen. Das bedeutet für die pädagogische Arbeit, dass Konzept, Programm und Aktivitäten an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder anzupassen sind und nicht etwa umgekehrt die Kinder sich den von ihnen unabhängig entworfenen Vorstellungen anzupassen haben. Dies schließt die Gestaltung von Teilhabemöglichkeiten aller Kinder ein. Auf allgemeiner Ebene ist unser Verständnis von Inklusion, dass die Gesellschaft unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller ihrer Mitglieder solche Bedingungen zu entwickeln hat, die die Inklusion aller gewährleisten können. (Kron 2010, S.15f)

In Bildungseinrichtungen des Elementarbereichs spielen Inklusion und Diversität bereits seit den 1990er-Jahren eine Rolle. Angefangen mit der Integration in Kindertagesstätten, bei denen nicht-behinderte Kinder und Fachkräfte einen realistischen Eindruck vom Miteinander mit Kindern mit Behinderungen gewinnen konnten, ist es für Kinder mit Behinderung genauso wichtig mit gleichaltrigen, nicht-behinderten peers umzugehen, damit alle beteiligten das Anderssein akzeptieren können. Daraus entsteht Offenheit und Akzeptanz gegenüber der Vielfalt der Kinder. Offenheit für Diversität ist durch Informationsvermittlung nicht möglich, jedoch entsteht durch tägliches Handeln eine Qualität des Fühlens und Denkens. Dabei fällt es Kindergartenkindern noch leicht unbefangen zu denken und abweichendes Verhalten im Alltag einzubeziehen oder einfach als gegeben hinzunehmen. (vgl. Eberwein S.63ff)

Aktuell bieten Kindertagesstätten, die nach dem Prinzip der Inklusion arbeiten, Betreuungsplätze für Kinder mit und ohne Behinderung und für Kinder mit auffälligem Verhalten. Bei jedem Kind soll auf die individuellen Bedürfnisse und den jeweiligen Entwicklungsstand geachtet werden, sodass jedes Kind dort abgeholt wird, wo es steht. Die Förderung und Unterstützung wird auf jedes Kind abgestimmt und nicht vereinheitlicht. (vgl. https://behinderung.org/inklusion.htm, 04.06.2017, 17.05 Uhr)

Eigentlich ist Inklusion kein neues Modell, denn schon Vygotsky (1896-1934) war ein Verfechter der inklusiven Erziehung:

Die soziale Erziehung stellt für die schwer zurückgebliebenen Kinder den einzig gangbaren und wissenschaftlich vertretbaren Weg dar. Mehr noch, sie allein ist fähig, die wegen eines biologischen Defektes nicht vorhandenen Funktionen herauszubilden. Nur die soziale Erziehung kann (...) das schwer zurückgebliebene Kind durch den Prozess der Menschwerdung führen. (Keiler, 2002, S.224)

1.1 Von der Exklusion zur Inklusion

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Aktion Mensch „Was ist Inklusion?“

https://www.aktion-mensch.de/themen-informieren-und-diskutieren/was-ist-inklusion.html, 05.06.2017, 19.12Uhr

In der Abbildung sind drei Kreisfiguren zu sehen, die einfach sichtbar machen, wie die Begriffe Exklusion, Integration und Inklusion zu verstehen sind.

Die Gruppe im Kreis bildet eine Gemeinschaft. Außerhalb des Kreises, werden Personen ausgeschlossen, sie gehören nicht dazu. (Draußen- Ausschließen- Keine Zugehörigkeit)

- Bei der Exklusion werden Kinder von Bildungsangeboten ausgeschlossen, sie besuchen keine Regeleinrichtungen.
- Bei der Integration werden Kinder gemeinsam mit nicht-behinderten Kindern betreut, sie bilden allerdings eine gesonderte Gruppe.
- Bei der Inklusion werden alle Kinder gemeinsam in einer Bildungseinrichtung aufgenommen. (vgl. Heimlich 2012, S.13) Exklusion (vom lateinischen Verb excludere) bedeutet ausschließen, Ausschluss, nicht dazu gehörend
In der Pädagogik wird der Begriff in verschiedenen Kontexten benutzt. Es wird unterschieden zwischen einem aktiven Part, sich selbst ausgrenzen und dem passiven Part, ausgegrenzt werden, was als negative gewertet wird. Im Bildungs-und Erziehungssystem werden Kinder mit Behinderung z.B. in Sonderkindergärten oder heilpädagogischen Einrichtungen betreut. (vgl. http://.inklusion_lexikon.de/Exklusion_Terfloth.php, 26.05.2017,14.40Uhr)

In der Exklusionsphase gelten behinderte Kinder als bildungsunfähig und werden in Einrichtungen oder im Kreis der Familie betreut. Sie haben kein Recht auf Bildung, sind von der Schulpflicht befreit und werden aus dem Bildungssystem ausgeschlossen. (vgl. http://www.ev-akademie-boll.de/fileadmin/res/otg/501909-Wocken.pdf ,10.06.2017, 15.32 Uhr)

Historisch belegt ist unter anderem, dass es Philosophen wie Platon und Aristoteles gerechtfertigt fanden Säuglinge mit Behinderung zu töten. Im 18. Jahrhundert waren Behinderte noch weitgehend aus Bildungseinrichtungen ausgeschlossen und wurden gedemütigt auf Jahrmärkten präsentiert. Ende des 18. Jahrhunderts wurde in Frankreich durch den Arzt und Leiter der Kaiserlichen Taubstummenanstalt in Paris, Jean Itard, der Nachweis erbracht, dass behinderte Kinder gefördert werden können. 1832 legte Johann Nepomuk M. Elder von Kurz den Grundstein für die Körperbehindertenpädagogik in München, und Edourad Seguin gründete 1840 eine Privatanstalt für geistig behinderte Menschen in Paris. (vgl. Heimlich, 2012 S.14ff)

Integration (aus dem lateinischen integratio) bedeutet Wiederherstellung eines Ganzen

Maßnahme zur Einbeziehung gesondert behandelter Menschen in die gesellschaftlich üblichen Bereiche wie z.B. den Kindergarten (vgl. Büchin-Wilhelm 2006 S.996f). Es handelt sich aus pädagogischer Sicht um einen Prozess, bei denen Kinder mit Schädigungen und Behinderungen in Kindertagesstätten bzw. in die Gesellschaft wieder eingruppiert werden. Das Ergebnis ist die Eingliederung in bestehende soziale Gruppen. (vgl. Heimlich 2003, S.137)

Kinder mit und ohne Behinderung lernen beim gemeinsamen Spiel in integrativen Tageseinrichtungen sehr viel voneinander und regen sich gegenseitig zur Entwicklung an. Sie erfahren dabei etwas von den individuellen Unterschieden und entwickeln daraus neue Gemeinsamkeiten (Menschlichkeit). Damit wird eine neue Förderressource erschlossen; die Gruppe der Gleichaltrigen. (Heimlich 2003 S.37)

Bei der Integration werden Kinder mit Behinderung in die Gemeinschaft aufgenommen, sie werden aber nicht als gleichwertig angesehen. Es wird unterschieden zwischen behinderten und nicht-behinderten Kindern. Es liegt im Ermessen der Leitungskräfte und einzelnen Betreuer wie die Integration verläuft. Die Umsetzung ist auf den guten Willen der Beteiligten angewiesen, weil Integration nicht rechtlich verankert ist. (vgl. http://www.ev-akademie-boll.de/fileadmin/res/otg/501909-Wocken.pdf,10.06.2017, 15.55 Uhr)

Mit der Entwicklung der Sonderpädagogik, die sich nach der Verwahrung der gezielten Förderung und dem Recht auf Bildung für Behinderte angenommen hat, findet in den 1960er-Jahren ein Prozess des Umdenkens statt. In den USA wurde das Bestreben der besseren Integration von Behinderten vor allem von Bürgerrechtsbewegungen erstritten. Der Begriff „Least Restrictive Environment“ entstand. Er besagt, dass jeder Mensch Kontakt zu Gleichaltrigen (zur peer group) und zur Familie genießen soll, ohne dabei in anderen Unterkünften oder Bildungseinrichtungen abgesondert zu werden. In den 1980er-Jahren entstand in Deutschland ein Prozess der Annäherung. Daraufhin wurde ein neues Konzept entwickelt, und die ersten integrativen Kindertagesstätten wurden eröffnet. Ziel dieser Einrichtungen ist Vielfalt anzuerkennen, die Bereitschaft zu fördern zu integrieren und nicht zu diskriminieren. (vgl. Kron 1986 S.6ff, 17)

Dennoch bleibt es bei der Integration dabei Unterschiede und Defizite wahrzunehmen.

Inklusion (aus dem lateinischen includere) bedeutet einbeziehen

Die Zugehörigkeit ist das Gegenteil der Ausgrenzung. Der Prozess der Inklusion hat das Ziel die Gesellschaft von Anfang an so zu gestalten, dass alle Menschen gleichberechtigt daran teilhaben können, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ihrem Alter, Geschlecht oder ihrer ethnischen und sozialen Herkunft. Als gelungene Inklusion wird eine Gesellschaft bezeichnet in der es normal ist verschieden zu sein (Slogan) (vgl. Aktion Mensch, 2012, S.3)

Annedore Prengel begründet 1993 die Vielfalt der Pädagogik als sie ihre Habilitationsschrift veröffentlicht. Sie setzt sich für die Anerkennung der Verschiedenheit jedes Einzelnen ein, der eine Basis der gleichen Rechte für alle Menschen zugrunde liegt. Sie spricht von egalitärer Differenz. (vgl. Lischewski, 2014, S.605ff) Ziel ihrer Pädagogik der Vielfalt ist die Chancengleichheit für alle Kinder und nicht eine Gleichmacherei. Vielmehr geht es um das Recht der Teilhabe, verbunden mit den Chancen auf Bildung nach den individuellen Möglichkeiten jedes Einzelnen und der Anerkennung der Vielfalt. (vgl. http://www.bmas.de/SharedDoc...27A?_blob=publikationFile&v=4, 10.06.2017, 15.25 Uhr)

Für Hans Wocken verlieren Kinder mit Behinderung im Prozess der Inklusion ihren Status der Diversität. Vielmehr wird jedes Kind als normales und einzigartiges Individuum angesehen. Kein Kind muss integrationsfähig gemacht werden, denn Inklusion kennt keine Vorbedingungen. Diese neue Anschauung verlangt eine Umgestaltung des Bildungssystems. Denn nicht die Kinder sondern die Kindertagestätten und Schulen sollen sich den Kindern anpassen. (vgl. http://www.ev-akademie-boll.de/fileadmin/res/otg/501909-Wocken.pdf, 10.06.2017, 15.45 Uhr)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Menschen am Zaun (Anonymos)

Die empirische Forschung seit den 1970er-Jahren zeigt, dass in vielen Ländern, auch in Deutschland, durch das Modell Inklusion eine positive Wirkung bei den beteiligten Menschen aufgekeimt ist. (vgl. Kron,1986, S.9 )

Mit der UNESCO Erklärung 1994 in Salamanka steht nicht mehr die Frage der Voraussetzungen für einen Kindergarten oder Schulbesuch im Vordergrund, sondern vielmehr was pädagogisch und organisatorisch in den Bildungseinrichtungen verändert werden muss, um ausnahmslos allen Kindern in einem Bildungssystem gerecht zu werden. Einrichtungen sollen so gestaltet werden, dass auf die Erziehungs- und Bildungsbedürfnisse derjenigen Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf kompetent eingegangen werden kann. (Schuhmann, 2006, S. 16f)

Alle Kinder mit Behinderung sollen das Recht auf Zugang zu den gleichen Einrichtungen wie andere Kinder haben, allerdings mit einer angemessenen personellen Ausstattung und der Hilfe von Spezialistinnen (ebd. S.18, zitiert nach Kreuzer 2002:17)

Nach der Ratifikation der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (VN-BRK) seit 2009 gehört das Thema Inklusion in die Mitte der Gesellschaft und damit auch in alle Kinderbildungsstätten. Seit 2011 hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der VN-BRK bereitgestellt. (vgl. Heimlich, 2012, S. 9) Auf dieser Internetseite http://www.bmas.de/SharedDoc...27A?_blob=publikationFile&v=4 steht in Artikel 24 Absatz 4, dass unter anderem die Bundesregierung Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten anbietet. Veränderung und Bildung unterliegt dem Wandel der Gesellschaft.

Es gibt viele und zum Teil divergierende Bilder von der Erziehung. Sie alle sind gesellschaftlich und epochal bedingt. Sie wechseln im Zuge der gesellschaftlichen Veränderungen. (Kron, 2001, S.208)

1.2 Gesellschaftliche Bedeutung von Inklusion Warum spricht jeder davon, dass kein Kind verloren gehen darf?

Ein zentraler Punkt für die gesellschaftliche Bedeutung, dass kein Kind verloren gehen darf, hat die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 in Deutschland. Die VN-BRK ist ein Völkerrechtsvertrag und ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, in der die Menschenrechte konkretisiert und auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zugeschnitten sind. Bisher haben 127 Staaten weltweit die Konvention ratifiziert. (vgl. Aktion Mensch, 2014, S. 5 und 16)

Zu den Verhandlungen der VN-BRK kam es, weil die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung verletzt wurden. Dazu gehörten Diskriminierungen und Verbote, die für nicht-behinderte Menschen nicht gelten. (vgl. ebd. S.7)

In der Konvention geht es um die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe. Sie ist in 50 Artikel unterteilt und setzt sich intensiv mit der Gestaltung der unterschiedlichen Lebensbereiche auseinander. In Artikel 9 geht es um Barrierefreiheit. Hier haben die Vertragsstaaten beschlossen öffentliche Gebäude und Transportmittel so zu gestalten, dass sie für jeden zugänglich sind. Das ist ein Punkt der nicht nur behinderten Menschen das Leben erleichtert, sondern auch älteren Mitbürgern oder jungen Familien. Somit trägt das Abkommen zu einer inklusiven Perspektive bei. (vgl. ebd. S.19)

Die Rahmenbedingungen sind mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention (BRK) hinterlegt. Nun liegt es unter anderem an der Politik und an der Gesellschaft, dass Inklusion in allen Bereichen umgesetzt und verwirklicht werden kann.

Besonders gefordert sind die Landespolitiker und die Bildungseinrichtungen mit ihren Mitarbeitern wie Erzieher, Pädagogen und Lehrer, aber auch die Eltern und die Kinder müssen sich mit der konkreten Umsetzung der gelebten Inklusion beschäftigen und sich umfassend informieren. (vgl. ebd. S.3)

Eine große Herausforderung besteht darin die erarbeiteten Punkte der BRK im deutschen Bildungssystem umzusetzen. Hierzu müssen Veränderungen auf Bundes- und Landesebene stattfinden, denn die Umsetzung der ratifizierten Behindertenrechtskonvention erfordert bauliche Veränderungen und vor allem zusätzliches, qualifiziertes Personal, dass eine positive Grundhaltung der Inklusion verinnerlicht hat. Von allen Beteiligten, damit sind Eltern und Fachkräfte gemeint, wird konstruktive Zusammenarbeit erwartet, damit das Ziel, dass jedes Kind mit seinen unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten akzeptiert und entsprechend gefördert wird, erreicht werden kann. (vgl. ebd. S.27)

Neben der VN-BRK sorgt auch das Bundessozialgesetzbuch unter § 4 Abs.3 SGB IX dafür, dass kein Kind verloren gehen darf und die Inklusion mehr in den Mittelpunkt rücken kann.

Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam betreut werden... (SGB IX, 2014, S.360)

Für viele Menschen, mit und ohne Behinderung, ist es ein schöner Traum in einer Gesellschaft zu leben, in der es keine Barrieren gibt. Weder als tatsächliche Hindernisse, noch in den Köpfen der Menschen. In einem Umfeld, in dem alle Menschen aufgeschlossen sind, sodass jeder überall angenommen ist. Jeder Mensch erhält die Hilfe, die er braucht. Egal ob in Kindergarten, Schule oder Freizeit. (vgl. Wacker et al, 2005, S.10)

Der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau erläutert in seiner Rede auf der Tagung „Differenz anerkennen - Ethik und Behinderung“ im Jahr 2003 die Erfahrungen der letzten Jahren, die in Schulen gemacht wurden. An einigen Schulen werden behinderte und nicht behinderte Kinder in einem gemeinsamen Klassenverband unterrichtet. Die pädagogische Idee des Miteinanders zeigt, wie unbefangen Kinder gemeinsam ihren Schulalltag leben. Er hebt heraus, dass er sicher ebenfalls von dieser Schulform profitiert hätte, wäre es seiner Zeit möglich gewesen. Rau wünscht sich, dass Vorurteile abgebaut, Menschen mit Behinderung respektiert und in die Gesellschaft einbezogen werden. Es soll ein Klima in unserer Gesellschaft entstehen in dem Menschen mit Behinderung nicht am Rand stehen sondern grundsächlich einbezogen werden. Er warnt davor ausschließlich Defizite wahrzunehmen und appelliert an jeden Einzelnen unser gemeinsames Zusammenleben bewusst so zu gestalten, dass die Einzigartigkeit jedes Menschen beachtet und geachtet wird. (vgl. Rau in Graumann et al, 2004, S. 13-19)

2 Personenkreis der Inklusion: Kinder mit Förderbedarf

Zum Personenkreis mit heil- und sonderpädagogischem Förderbedarf gehören Kinder mit individuellen Belastungen. Darunter fallen Auffälligkeiten in der:

Leiblichen Konstitution:

- Körperbehinderung
- Bewegungsauffälligkeit
- Wahrnehmungsstörung
- Sprachauffälligkeit

Seelischen Konstitution:

- Seelische Behinderung
- Verhaltensauffälligkeit
- Psychische Erkrankung
- Normen- und Wertunsicherheiten

Geistigen Konstitution:

- Geistige Behinderung
- Lernbeeinträchtigung
- Denkstrukturschwäche
- Hochbegabung

Eine weitere Gruppe sind Kinder mit sozialen Belastungen durch Familienprobleme und Gesellschaftstendenzen. Diese sind in die folgenden drei Gruppen eingeteilt:

Psycho-sozial begründete Familienprobleme

- Suchtverhalten der Eltern/Geschwister
- Gewalterfahrung in der Familie
- Belastung durch die Psychische Erkrankung der Eltern/Geschwister Gesellschaftlich begründete Familienprobleme
- Trennungs- und Scheidungskinder
- Genderprobleme in der Familie
- Migrationshintergrund der Familie
- Armut in der Familie Inklusionshemmende Gesellschaftstendenzen
- Bildungsbarrieren errichtet durch die Gesellschaft
- Ausgrenzung durch die Gesellschaft

(Aus dem Seminar von Prof. Buchka am 16.01.2016)

2.1 Zum Begriff - Was sind Kinder mit Förderbedarf?

Als Kinder mit Förderbedarf werden in erster Linie Kinder bezeichnet, die nach §2 SGB IX Satz 1 in ihrer „körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

SGB VIII § 22a Abs.4

Kinder mit und ohne Behinderung sollen, sofern der Hilfebedarf dies zulässt, in Gruppen gemeinsam gefördert werden. Zu diesem Zweck sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der Sozialhilfe bei der Planung, konzeptionellen Ausgestaltung und Finanzierung des Angebotes zusammenarbeiten. (bmsfsfj 2010, S.81)

In Artikel 5 des Anhangs der Übereinkommen der Rechte der Kinder steht:

Das Kind, das körperlich, geistig oder sozial behindert ist, erhält die besondere Behandlung, Erziehung und Fürsorge, die seine besondere Lage erfordert. (bmfsfj, S.36)

Weltweit werden Krankheiten mit dem ICD-10 klassifiziert. Die Abkürzung für International Classification of Deseases and Related Health Problems beschreibt alle Krankheiten, verwandte Gesundheitsprobleme in der 10. Version. Für Kindertageseinrichtungen ist der Abschnitt F oft relevant, weil Kinder mit dieser Diagnose Förderbedarf in Anspruch nehmen können. Hierzu gehören z.B. Kinder mit folgenden Diagnosen:

F90 hyperkinetische Störung

F90.0 einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung

F90.1 hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens

F90.8 ...F90.9

F91 Störung des Sozialverhaltens

F91.0 auf den familiären Rahmen beschränkte Störung des Sozialverhaltens

F91.1 bis F91.9 nicht näher bezeichnete Störung des Sozialverhaltens

F84.0 Frühkindlicher Autismus

F84.5 Asperger Autismus

(vgl. Biewer 2010, S35ff)

2.2 Die Hauptgruppen der Kinder mit Förderbedarf

Zu den Hauptgruppen der Kinder mit Förderbedarf, die in Regeleinrichtungen betreut werden, gehören Kinder, die von Behinderung bedroht sind. Die Weltgesundheitsorganisation WHO definiert die Vielfalt der Behinderung mit drei Begriffen.

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Titel
Curriculum für die Ausbildung zum Inklusionsbegleiter. Körperliche, geistige, soziale und seelische Diversität von Kindern im Elementaralter
Hochschule
Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft in Alfter  (Kindheitspädagogik)
Note
1,0
Autor
Jahr
2017
Seiten
53
Katalognummer
V379568
ISBN (eBook)
9783668610613
ISBN (Buch)
9783668610620
Dateigröße
996 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Inklusion, Ausbildung, Inklusionsbegleiter/in, Pädagogik, Curriculum, Vielfalt, Diversität, Kinder
Arbeit zitieren
Petra Brahm-Schmidt (Autor:in), 2017, Curriculum für die Ausbildung zum Inklusionsbegleiter. Körperliche, geistige, soziale und seelische Diversität von Kindern im Elementaralter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/379568

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