Die Rechtsstellung des Versicherungsagenten und des Versicherungsmaklers und die EG-Vermittlerrichtlinie

Umsetzung im deutschen Recht


Seminar Paper, 2005

35 Pages, Grade: 13 Punkte


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Gliederung

Literaturverzeichnis

A. Einleitung
I. Die wirtschaftliche Bedeutung der
Versicherungswirtschaft
II. Versicherungsmarkt und Wettbewerb
III. Die Bedeutung der Vertriebs-Systeme
1. Besonderheit der Versicherungsproduktion
2. Bedeutung für die VersWirtschaft
3. Formen der Vertriebsorganisation
a) Stammorganisation
b) Strukturvertriebe
c) Bankenvertrieb
c) freier Vertrieb
d) Direktvertrieb
IV. Die Arten der Vermittler
1. Begriff
2. Formen
3. Sonderformen

B. Die Rechtsstellung des VersAgenten
und des Versicherungsmaklers
I. Rechtsstellung der Versicherungsagenten
1. Begriff
2. Vertretungsmacht
3. Kenntniszurechnung
4. Haftung
a) Haftung des Versicherers
b) persönliche Haftung des Agenten
II. Rechtsstellung der Versicherungsmakler
1. Überblick
a) historische Entwicklung
b) Stellung
2. Pflichten des VersMaklers
a) Pflichten gegenüber dem VN
b) Pflichten gegenüber dem VU
3. Haftung gegenüber dem Kunden
4. Diener zweier Herren?
III. Mischformen

C. Die EG-Vermittlerrichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht
I. historische Entwicklung
II. Vorgaben der Richtlinie
1. Zielsetzung
2. Begriffsbestimmungen
3. Vorschriften für die Ausübung der Tätigkeit
a) Eintragung
b) berufliche Anforderungen
aa) Kenntnisse und Fertigkeiten
bb) Leumund
cc) Berufshaftpflichtversicherung
dd) Einlagensicherung
4. Informationspflichten der VersVerm
a) vor Abschluss eines Versicherungsvertrages
b) vor Abschluss jedes ersten
Versicherungsvertrages
5) Terminplan
III. Umsetzung in deutsches Recht
1. Zeitliche Abfolge
2. Erstes Gesetz
a) Berufshaftpflichtversicherung
b) Informations-, Beratungs- und
Dokumentationspflichten
aa) statusgebundene Informationspflichten
bb) vertragsspezifische anlassbezogene
Beratungs-, Informations- und
Dokumentationspflichten
c) Kundengeldsicherung
d) Schlichtungsstelle
3. Zweites Gesetz
4. Ausnahmetatbestände der Richtlinie

D. Ausblick und Schluss
I. Notwendigkeit der Umsetzung
II. Folgen der verspäteten Umsetzung
III. Auswirkungen auf den Versicherungsmarkt
IV. Versicherungsmakler und "best advice"
V. Provisionssystem contra Honorarberatung
VI. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

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Die Rechtsstellung des Versicherungsagenten und des Versicherungsmaklers und die EG-Vermittlerrichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht

A. Einleitung

I. Die wirtschaftliche Bedeutung der Versicherungswirtschaft

Versicherungswirtschaft (VW) als Oberbegriff umfasst sowohl die private VW als auch die Sozialversicherung. Hier soll nachstehend nur die private VW betrachtet werden. Im Jahr 2003 hatten die bundesdeutschen Erstversicherer Beitrags- einnahmen von 148,2 Milliarden Euro[1]. Sie beschäftigen 244.300 Arbeitnehmer. Weiterhin waren ca. 410.000 Vermittler als Gewebetreibende für die VW tätig, davon 400.000 als gebundene Vermittler. Darin sind ca. 320.000 nebenberufliche Vermittler enthalten. Von den 90.000 hauptberuflich als Gewerbetreibende tätigen Vermittlern sind 10.000 ungebundene Vermittler, also Versicherungsmakler. Allerdings sind in dieser Zahl auch Strukturvertriebe enthalten, deren Mitarbeiterzahl nicht bekannt ist. Die 677 Versicherungsunternehmen (VU) verwalteten Kapitalanlangen in Höhe von 980,989 Milliarden Euro. Die Versicherungsdurchdringung (Bruttobeiträge der Erstversicherer in Relation zum Bruttoinlandsprodukt) stieg wiederum auf nunmehr 7,2%. Die Privathaushalte zahlten 11,12% ihres verfügbaren Einkommens für Versicherungen. Damit nimmt die VW in der Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland eine bedeutende Rolle ein.

II. Versicherungsmarkt und Wettbewerb

Der Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt findet auf verschiedenen Feldern statt. Neben dem Preiswettbewerb findet auch ein Wettbewerb bei den Nebenleistungen (Service) und bei den Vertriebssystemen statt[2]. Ein Produktwettbewerb hat auf dem Versicherungsmarkt lange Zeit nicht stattgefunden. Die Genehmigungspraxis der Aufsichtsbehörde sorgte für einheitliche Versicherungsbedingungen (AVB). Erst die EG-bedingte Deregulierung mit dem Stichtag 29. Juli 1994 hat hier für einen Umbruch gesorgt. Die Deregulierung sorgte für einen Wegfall der Tarifgenehmigung und einen Wegfall der Bedingungsgenehmigung.

III. Die Bedeutung der Vertriebs-Systeme

1. Besonderheit der Versicherungsproduktion

Über die Wettbewerbs- und Absatzchancen der Versicherer entscheidet der Bedarf der Verbraucher. Die Struktur und die Entstehung dieses Bedarfs unterscheidet sich jedoch von anderen Märkten. Der Versicherungsbedarf entsteht erst als Ergebnis eines intensiven Beratungsvorgangs[3]. Dieser Beratungsvorgang ist nicht vorstellbar ohne eine Person, die diesen Beratungsvorgang in Gang bringt. Dabei kann man sowohl von Absatz der Versicherungs-Dienstleistung als auch von Produktion sprechen. Denn das Wecken der Bereitschaft des Kunden zum Abschluss und die Aufnahme des Antrages kann als Produktion eines des Gutes "Versicherung" angesehen werden.

Dies wird besonders dann deutlich, wenn dem Kunden direkt im Anschluss an das Verkaufsgespräch eine Police ausgehändigt wird. Man kennt dies in der Unfallversicherung in Form der Blockpolice. Auch die Ausstattung der Vermittler mit Laptops bietet die Möglichkeit, direkt eine Police auszudrucken. Auch branchenintern spricht man über die Vertriebsergebnisse der Vertriebsmitarbeiter von Produktion.

Eine Ausnahme hiervon stellt die Direktversicherung dar, die über Werbebrief und Telefon mit dem Kunden in Kontakt tritt. Die Marktanteile der Direktversicherer haben jedoch bisher nicht mehr als 3% erreicht[4].

2. Bedeutung für die VersWirtschaft

Somit ist der Vertrieb über Vermittler für die Versicherer essentiell. Die Schlagkraft der Vertriebsorganisation entscheidet über die Umsatzzahlen der Versicherer.

3. Formen der Vertriebsorganisation

a) Stammorganisation

Traditionell organisiert ein Versicherer seinen Vertrieb mit einer flächendeckenden Ausschließlichkeitsorganisation. Dieser Vertriebszweig hat nach wie vor mit 37,5% den höchsten, allerdings von Jahr zu Jahr sinkenden Marktanteil[5]. Die Agenturen verwalten regional aufgeteilte Bestände von Versicherungsverträgen, deren Betreuung einen Teil der Agenturvergütung ausmacht. Die Stärke dieser Organisation liegt im System des "All business is local". Der Agent ist meist ein langjähriger persönlicher Vertrauter der Versicherungsnehmer (VN[6]), der als vertrauenswürdig und verlässlich bekannt[7] ist.

Ab einer gewissen Bestandsgröße führt die feste Bestandsvergütung jedoch dazu, dass der Anreiz zu Akquise von Neugeschäft geringer wird. Dadurch lässt sich der Ausschließlichkeitsvertrieb nur schwer steuern.

b) Strukturvertriebe

Die Verwaltung der Versicherungsbestände und die daraus resultierende ständige Entlohnung machen die Stammorganisation schwerfällig. Insbesondere der Vertrieb von neuen Produkten ist hier nur schwer zu steuern. Einen Ausweg aus dieser Misere sah man schon in den 70er Jahren in der Gründung von Spezial-Vertriebs-Organisationen, so z.B. die AN-Organisation der Signal[8], die Bonnfinanz oder die HMI. Als Urmutter all dieser Vertriebe gilt die Investors Overseas Services (IOS) von Bernie Cornfeld. Der einstige Taxifahrer kaufte für seine Zertifikate Fonds und Aktien von Firmen, die er selbst gegründet hatte. Das System brach Anfang der 70er Jahre zusammen, die IOS-Sparer verloren gut 500 Millionen Euro[9]. Aus diesen Spezial-Organisationen entwickelten sich die Strukturvertriebe wie heute DVAG, AWD, OVB und viele andere, auch kleinere Strukturvertriebe. Der ehemalige stellvertretende Vorsitzende des IOS-Verwaltungsrates, Reinfried Pohl, gründete 1970 die Bonnfinanz und ist heute Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG)[10]. Die Stärke dieser Vertriebe liegt in der Konzentration der gesamten Struktur auf den Vertriebsbereich. Sie erreichen einen Marktanteil von 21,6%[11].

c) Bankenvertrieb

Im Zuge sinkender Margen im Bankengeschäft sind die Banken gezwungen, weitere Ertragsmöglichkeiten zu erschließen. Der Verkauf von Versicherungen kann den Banken zusätzliche Einnahmen durch Provisionserträge einbringen. Zudem besitzen die Banken oft einen Informationsvorsprung, wenn ein neuer Versicherungsbedarf entsteht. So entsteht z.B. beim Bau eines neuen Hauses zwangsläufig neuer Bedarf nach Versicherungsschutz. Wenn die Bank dies erkennt und direkt abdeckt, kommen traditionelle Versicherer zu spät.

Allerdings ist die Ausbildung der Bankmitarbeiter nicht auf direkte Verkaufserfolge ausgerichtet. Dies soll jedoch geändert werden. Die Banken wollen auch darauf hinwirken, dass die Entlohnung ihrer Mitarbeiter zu einem gewissen Teil vom Verkauf von Produkten abhängig ist. Der Anteil des Bankvertriebs am Gesamtmarkt hat jedoch schon eine Höhe von 25,3%[12] erreicht.

c) freier Vertrieb

Hierzu gehören VersMakler, Mehrfachagenten und freie Finanz-Dienstleister. Zunehmend sind hier auch ehemalige Mitarbeiter von Strukturvertrieben tätig. Sie erreichen einen Marktanteil von ca. 10%[13].

d) Direktvertrieb

Der Direktversicherer verzichtet auf den Einsatz von Vermittlern. Er hofft darauf, dass sein günstiges und attraktives Angebot den Verbraucher direkt anspricht und diesen dann veranlasst, die Ware Versicherung selbst einzukaufen. Allerdings wird auf die Beratung und somit die Bedarfsdeckung nicht ganz verzichtet. Vielmehr findet auch hier eine Beratung über das Telefongespräch statt. Allerdings erreichte der Direktvertrieb bis heute lediglich einen Marktanteil von 3%[14].

4. Gefahren und Risiken

Die oben gezeigten Besonderheiten des Versicherungs-vertriebs bringen es mit sich, dass die Beratung der VN überwiegend im Wohnzimmer des VN stattfindet. Der möglicherweise durch den Besuch überraschte VN sieht sich dann einem eingeübten Verkaufsgespräch ausgesetzt. Der Vermittler weckt den Bedarf, steuert die Entschlüsse des VN und trifft die Versicherungsentscheidungen letztlich selbst[15]. Dem Interessenten fehlen oft die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen in Versicherungsangelegenheiten[16]. Hieraus ergeben sich große Gefahren für die Qualität der Beratung. Nach Angaben der Verbraucherzentralen sind die meisten Deutschen falsch versichert[17].

IV. Die Arten der Vermittler

1. Begriff

Versicherungsvermittler (VersVerm) sind Personen, die kraft rechtsgeschäftlicher Geschäftsbesorgungsmacht den Abschluss eines Versicherungsvertrages vorbereiten oder den Vertrag abschließen oder bei der Verwaltung und Erfüllung des Vertrages mitwirken, ohne selbst Versicherer oder Versicherungsnehmer (VN) zu sein[18]. Unter diesen Oberbegriff kann man alle Arten der VersVerm unterordnen.

2. Formen

VersVerm treten in verschiedenen Erscheinungsformen auf. Nach der Rechtstellung kann man unterscheiden zwischen Versicherungsvertretern, Angestellten im Außendienst und Versicherungsmaklern. Weiterhin lässt sich unterscheiden zwischen hauptberuflichen und nebenberuflichen VersVerm. Die nebenberuflichen VersVerm sind mit 320.000 Personen die zahlenmäßig größte Gruppe der Vermittler. Sie nehmen in der Vertriebssteuerung verschiedener Gesellschaften eine herausragende Stellung ein. Gesellschaften wie z.B. HUK-Coburg und Volksfürsorge setzen ihre Vertriebsleistung überwiegend auf Nebenberufler.

[...]


[1] Alle Angaben aus Statistisches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2004, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

[2] Weyers/Wandt, Rn. 108.

[3] Martinek, EG-kartellrechtliche Stellung, S. 15.

[4] Vertriebswege-Survey 2003/2004, Unternehmensberatung Towers-Perrin Tillinghast, in Fonds-Professionell 12/2004.

[5] Vertriebswege-Survey 2003/2004.

[6] Nachfolgend soll von VN auch dann gesprochen werden, wenn noch kein Vertragsabschluss erfolgt ist.

[7] Lorenz, Kundenschutz, S. 235.

[8] Es wurden neue, möglichst unbelastete Mitarbeiter angeworben. Sie erhielten eine kurze, produktorientierte Schulung und einfache Verkaufsunterlagen zur Unfall- und Lebensversicherung. Sie erhielten keine Bestandsvergütung, sondern ausschließlich Abschlussprovision. Ihre Aufgabe war es, unbelastet von Verwaltungsaufgaben, täglich 5 potentielle Kunden zu besuchen.

[9] Manager-Magazin, 30.4.2002.

[10] Handelsblatt, 22.4.2003.

[11] Vertriebswege-Survey 2003/2004.

[12] Vertriebswege-Survey 2003/2004.

[13] Vertriebswege-Survey 2003/2004.

[14] Vertriebswege-Survey 2003/2004.

[15] Meyer in Basedow/Meyer/Schwintowski, Lebensversicherung, S. 171.

[16] Hoffmann, Verbraucherschutz, S. 145.

[17] Müller, Pressemitteilung vzbv.

[18] BGHZ 94, 356 = NJW 1985, 2595.

Excerpt out of 35 pages

Details

Title
Die Rechtsstellung des Versicherungsagenten und des Versicherungsmaklers und die EG-Vermittlerrichtlinie
Subtitle
Umsetzung im deutschen Recht
College
Saarland University
Course
Seminar für Versicherungsrecht
Grade
13 Punkte
Author
Year
2005
Pages
35
Catalog Number
V37994
ISBN (eBook)
9783638371919
ISBN (Book)
9783668344631
File size
581 KB
Language
German
Keywords
Umsetzung, Versicherungsvermittler-Richtlinie, Seminar, Versicherungsrecht
Quote paper
Rembert Schmidt (Author), 2005, Die Rechtsstellung des Versicherungsagenten und des Versicherungsmaklers und die EG-Vermittlerrichtlinie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37994

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