Die vorliegende Thesis beschäftigt sich nach Inhalt und Umfang mit den Entschädigungsansprüchen für die Nutzung von Aus- und Absonderungsgütern durch den vorläufigen bzw. den endgültigen Insolvenzverwalter. Die Entschädigungsregelungen im Insolvenzeröffnungsverfahren gleichen nicht in allen Punkten denen des eröffneten Insolvenzverfahrens. Bereits in Rechtsprechung und Praxis entwickelte Entschädigungsregelungen aus §172 InsO können nur teilweise auf ein gerichtlich angeordnetes Nutzungsrecht nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO Anwendung finden. Mit dem erst durch das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2007 eingeführten § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO, fand auch die Erweiterung auf ein gerichtlich anordenbares Verwertungsverbot und Nutzungsrecht für Aussonderungsgüter, die von § 172 nicht erfasst sind, statt. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob und wie weit die entwickelten Entschädigungsregelungen für Absonderungsgüter analog auch auf Aussonderungsgüter angewendet werden können.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Entschädigungsansprüche aus § 172 Abs. 1 InsO.
- I. Grundlagen zu § 172 Abs. 1 InsO
- II. Zeitlicher Beginn des Nutzungsrechts
- III. Wertverlust § 172 Abs. 1 InsO kumulativ zu Nutzungsentschädigung
- 1. Kumulation
- 2. Erhalt der Sicherheit
- IV. Berechnen des Wertverlustausgleichs
- 1. Tatsächliche Wertminderung
- 2. Prognoseentscheidung
- 3. Höhe der Zahlung nach Prognose
- 4. Sachverständigengutachten
- 5. Weitere Berechnungsfaktoren
- 6. Keine Sicherungsbeeinträchtigung
- V. Entschädigungsfreie Nutzung des Sicherungsguts
- 1. Kein Wertverlust
- 2. Übersicherung
- 3. Vorrangige Belastungen
- 4. Ersatzbeschaffung
- 5. Zugang nach Eröffnung
- VI. Beginn und Ende der Zahlungsverpflichtung
- 1. Beginn der Zahlungsverpflichtung
- 2. Ende der Zahlungsverpflichtung
- VII. Ausgleichszahlung ist Masseverbindlichkeit
- C. Entschädigungsansprüche nach einer Anordnung nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO
- I. Grundlagen
- II. Anordnungsvoraussetzungen § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO
- 1. Anordnungsgebot
- 2. Fortführungsprognose
- 3. Keine Pauschalanordnung
- 4. Beschwerderecht
- III. Gegenstände nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO
- 1. Aus- und Absonderungsgegenstände
- 2. Gemietete Immobilien
- 3. Ausnahmen
- 4. § 30 d Abs. 4 ZGB
- IV. Forderungseinzug nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 Inso
- V. Entschädigungsregelungen im Rahmen einer Anordnung nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO
- 1. Grundlagen
- 2. Nutzungsausfallentschädigung / Zins
- 3. Zinsansprüche von Aus- und Absonderungsgläubigern
- 4. Wertverlustersatz
- VI. Wertverlustberechnung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Masterarbeit befasst sich mit den Entschädigungsansprüchen, die Gläubigern zustehen, deren Aus- und Absonderungsgüter im Insolvenzeröffnungsverfahren oder im eröffneten Insolvenzverfahren genutzt werden. Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen und die Berechnungsmethoden für die Entschädigung.
- Nutzungsrecht am Absonderungsgut
- Wertverlust und Nutzungsentschädigung
- Berechnung der Entschädigung
- Entschädigungsfreie Nutzung
- Anordnung der Fortführung des Geschäftsbetriebes gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel B: Diese Kapitel analysiert die rechtlichen Grundlagen der Entschädigungsansprüche aus § 172 Abs. 1 InsO. Es beleuchtet die Voraussetzungen für die Entstehung des Nutzungsrechts, die Entscheidungskompetenz des Verwalters und die Möglichkeiten des Abbedingens des Nutzungsrechts.
- Kapitel C: Dieses Kapitel behandelt die Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit einer Anordnung nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO. Es untersucht die Anordnungsvoraussetzungen, die Gegenstände, die Forderungseinzug und die Entschädigungsregelungen im Rahmen einer solchen Anordnung.
Schlüsselwörter
Insolvenzrecht, Aussonderung, Absonderung, Entschädigung, Nutzungsrecht, Wertverlust, Fortführung des Geschäftsbetriebes, § 172 Abs. 1 InsO, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO
- Quote paper
- Andreas Busch (Author), 2017, Die Entschädigung für die Nutzung von Aus- und Absonderungsgut im Eröffnungsverfahren und im eröffneten Insolvenzverfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/380301