Die originäre Aufgabe der Streitkräfte besteht in der Abwehr von militärischen Angriffen, die anderen Völkerrechtssubjekten zurechenbar sind. Somit erschöpft sich grundsätzlich der Auftrag der Streitkräfte in der Abwehr von äußeren Gefahren, wohingegen der Polizei die Abwehr innerer Gefahren obliegt.
Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick hinsichtlich der Möglichkeiten aufzeigen, aufgrund welcher die Streitkräfte verfassungsgemäß im Innern eingesetzt werden können. Die besondere Situation des Verteidigungs- und Spannungsfalles und deren Rechtsfolgen, insbesondere für den Streitkräfteeinsatz, muss aus Platzgründen dabei außer Betracht bleiben.
Dazu soll in einem ersten Schritt die Konzeption des Grundgesetzes im Blick auf Regelungen betreffend den Streitkräften skizziert werden (A.). Im Anschluss daran wird das System des Art. 87a GG erläutert (B.), bevor in einem weiteren Schritt „besonders geregelte Fälle“ im Sinne von Art. 87a Abs. 2 GG analysiert werden (C.). Exemplarisch werden danach mögliche Einsatzszenarien der Streitkräfte im Innern auf ihre verfassungsrechtliche Durchführbarkeit geprüft (D.), bevor abschließende eine Bewertung der Verfassungslage gegeben wird(E.).
Inhaltsverzeichnis
Problemstellung
A. Systematik des Grundgesetzes hinsichtlich Regelungen in Bezug auf die Streitkräfte
I. Abschnitt Xa. des GG und seine Bedeutung
II. Verteilung der Regelungen in Bezug auf Streitkräfte außerhalb des Abschnittes Xa.
B. Das System des Art. 87a GG
I. Grundlegendes
II. Die zentrale Einsatznorm - Art. 87a Abs. 2 GG
a) Streitkräfte
b) Regelungsbereich
c) Einsatz in Abgrenzung zur bloßen Verwendung im Rahmen der Amtshilfe
aa) alle Verwendungen als Einsätze
bb) bewaffnete Verwendungen
cc) hoheitliche Verwendungen
dd) Das Verhältnis zwischen Art. 35 Abs. 1 und Art. 87a Abs. 2 GG
d) zur Verteidigung
e) Zwischenergebnis
C. Die Zulässigkeit von Einsätzen aufgrund besonderer Zulassung
I. Zulässigkeit nach Art. 87a Abs. 3 GG
II. Zulässigkeit nach Art. 87a Abs. 4 GG
III. Zulässigkeit nach Art. 35 Abs. 2 S. 2 GG
IV. Zulässigkeit nach Art. 35 Abs. 3 GG
V. Zulässigkeit aufgrund sonstiger Ansätze
a) Verfassungswandel
b) Überverfassungsrechtlicher Notstand
D. exemplarische Einsatzszenarien und deren Zulässigkeit
I. Objektschutz
II. Sicherung des Luftraumes
III. Unterstützungsmaßnahmen bei Großveranstaltungen
IV. ABC-Abwehrtruppe / sonstige Hilfs- und Rettungseinsätze
E. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren Deutschlands unterhalb der Schwelle des Verteidigungsfalls. Dabei steht die Analyse der zentralen Einsatznorm Art. 87a GG sowie der Schnittstellen zum Polizeirecht und zu den Katastrophenschutzregelungen im Vordergrund, um die Zulässigkeit militärischer Unterstützung bei neuartigen Bedrohungslagen zu klären.
- Systematik der verfassungsrechtlichen Streitkräfte-Regelungen
- Definition und Abgrenzung von "Einsatz" und "Verwendung"
- Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Inneneinsätzen
- Stufenfolge der Gefahrenabwehr im Rahmen des Art. 87a Abs. 4 GG
- Analyse exemplarischer Einsatzszenarien (z.B. Objektschutz, Luftraumsicherung)
Auszug aus dem Buch
C. Die Zulässigkeit von Einsätzen aufgrund besonderer Zulassung
Es ist allgemein anerkannt, dass Art. 87a Abs. 3 GG eine explizite Zulassungsnorm ist, wie sie Art. 87a Abs. 2 GG fordert33 . Die Regelung des Absatzes 3 setzt in beiden Sätzen den Verteidigungs- oder aber den Spannungsfall voraus.
Der Verteidigungsfall ist dem des Art. 115a GG34 gleichzusetzen. Diese Arbeit will jedoch nur mögliche Streitkräfteverwendungen außerhalb eines Krieges behandeln, weshalb dieser Ansatz nicht weiter verfolgt wird.
Fraglich ist, was unter dem Spannungsfall zu verstehen ist. Dieser ist im Gegensatz zum Verteidigungsfall im Grundgesetz nicht legal definiert. Er wird vielmehr begrifflich vorausgesetzt. Es herrscht allgemein Einigkeit darüber, dass der Spannungsfall als „Vorstufe“ des Verteidigungsfalles zu verstehen ist, welcher auch förmlich durch den Bundestag festgestellt werden muss35 . Dieser Ansatz wird jedoch aus denselben Gründen wie beim Verteidigungsfall hier nicht weiter verfolgt.
Zusammenfassung der Kapitel
Problemstellung: Die Arbeit führt in die grundsätzliche Trennung zwischen den Aufgaben der Streitkräfte zur äußeren Sicherheit und denen der Polizei zur inneren Sicherheit ein und benennt das Ziel der Untersuchung.
A. Systematik des Grundgesetzes hinsichtlich Regelungen in Bezug auf die Streitkräfte: Dieses Kapitel erläutert, dass das Grundgesetz keinen geschlossenen "Sonderregelungsbereich" für Streitkräfte schafft, sondern deren Befugnisse über verschiedene Abschnitte verteilt.
B. Das System des Art. 87a GG: Es wird die zentrale Bedeutung von Art. 87a GG als verfassungsrechtliche Legitimationsnorm für den Streitkräfteeinsatz analysiert, inklusive der Abgrenzung zwischen bloßen Verwendungen und dem verfassungsrechtlich reservierten Einsatzbegriff.
C. Die Zulässigkeit von Einsätzen aufgrund besonderer Zulassung: Hier werden die spezifischen Ermächtigungsgrundlagen im Grundgesetz, wie Art. 87a Abs. 3 und 4 sowie Art. 35 GG, auf ihre Voraussetzungen und die jeweils einzuhaltende Stufenfolge der Gefahrenabwehr geprüft.
D. exemplarische Einsatzszenarien und deren Zulässigkeit: Anhand konkreter Beispiele wie Objektschutz, Luftsicherheit und ABC-Abwehr wird die praktische Anwendbarkeit der zuvor erarbeiteten verfassungsrechtlichen Kriterien aufgezeigt.
E. Schlussbetrachtung: Das Fazit stellt fest, dass eine Diskrepanz zwischen dem polizeilichen Ressourcenbedarf und den engen verfassungsrechtlichen Einsatzgrenzen der Streitkräfte besteht, und plädiert für klare gesetzgeberische Regelungen statt einer extensiven Auslegung des Einsatzbegriffes.
Schlüsselwörter
Bundeswehr, Streitkräfte, Grundgesetz, Innere Sicherheit, Art. 87a GG, Art. 35 GG, Gefahrenabwehr, Katastrophennotstand, Einsatzschwelle, Hoheitliche Verwendung, Verteidigungsauftrag, Parlamentarische Kontrolle, Verfassungsrecht, Subsidiarität, Terrorismusbekämpfung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit primär?
Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren der Bundesrepublik Deutschland außerhalb des Verteidigungs- oder Spannungsfalls.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Schwerpunkte sind die Systematik des Grundgesetzes in Bezug auf Streitkräfte, die Definition des Einsatzbegriffs, das Verhältnis von Amtshilfe zur Gefahrenabwehr durch die Bundeswehr sowie die Stufenfolge der Eskalation bei Notständen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, unter welchen verfassungsrechtlich begründeten Voraussetzungen Streitkräfte im Landesinneren eingesetzt werden dürfen, ohne die demokratische Ordnung durch eine Vermischung militärischer und polizeilicher Aufgaben zu gefährden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auslegung des Grundgesetzes, der Berücksichtigung der Literatur und der Rechtsprechung sowie einer systematischen Untersuchung der einschlägigen Normen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der zentralen Einsatznormen (Art. 87a GG), die Zulässigkeit aufgrund besonderer Verfassungsbestimmungen (Art. 35, 87a Abs. 3/4) sowie die Prüfung konkreter Einsatzszenarien wie Objektschutz und ABC-Abwehr.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Einsatzschwelle, Subsidiarität, hoheitliche Verwendung, Gefahrenabwehr und verfassungsrechtlicher Vorbehalt.
Wie bewertet der Autor die aktuelle Rechtslage zum Einsatz der Bundeswehr bei Terrorgefahr aus der Luft?
Der Autor vertritt die Auffassung, dass die derzeitigen Regelungen, insbesondere Art. 35 GG, einen präventiven Streitkräfteeinsatz gegen Flugzeugentführungen nicht tragen, und sieht hier den Gesetzgeber in der Pflicht, klare landesrechtliche oder verfassungsrechtliche Grundlagen zu schaffen.
Warum lehnt der Autor die Theorie des "überverfassungsrechtlichen Notstandes" ab?
Der Autor lehnt dies ab, da das Grundgesetz bereits detaillierte Notstandsregelungen enthält; ein ungeschriebenes Staatsnotrecht würde das Ziel der Notstandsverfassung untergraben und eine unkontrollierte Ausweitung militärischer Macht im Inneren ermöglichen.
- Quote paper
- Matthias Benedikt (Author), 2004, Einsatz der Streitkräfte im Bereich der Inneren Sicherheit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38046