Die Zahl Asylbewerber war nach 2014, auch im Jahr 2015 weiter angestiegen und stellte die deutsche Gesellschaft vor große Herausforderungen. Erleichterung erhoffte sich der Gesetzgeber dadurch, dass nun auch Albanien, Kosovo und Montenegro 2015 auf die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ gesetzt wurden, wie dies bereits ein Jahr zuvor mit Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien geschah. Bis zum Jahr 2014 befanden sich zuletzt nur noch zwei Länder auf der Liste – Senegal und Ghana. Das Erkenntnissinteresse das sich daraus ergibt: Warum wird die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu diesem Zeitpunkt relevant und was veranlasste die Gesetzgebung, ausgerechnet diese sechs Westbalkanstaaten auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu setzen?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Multiple-Streams-Ansatz von Kingdon
2.1 Analytische Grundannahmen
2.2 Die fünf Elemente des Multiple-Streams-Ansatzes
3. Exkurs : Asylkompromiss 1993 und die sicheren Herkunftsstaaten
4. Die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten im deutschen Asylrecht in den Jahren 2014 und 2015
4.1 Der Problem-Strom : Sprunghafter Anstieg von Asylanträgen
4.2 Der Policy-Strom : Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten und
4.3 Der Politics-Strom : Ein unklarer national mood
4.4 Verkoppelung der Ströme : Thomas de Maiziere als Entrepreneur
5. Schlußbemerkung
6. Literaturverzeichnis
7. Internetquellen
- Quote paper
- Peter Schellhardt (Author), 2017, Asylgesetzgebung. Die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten im deutschen Asylrecht 2014 und 2015, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/380466
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