Michael Kohlhaas. Ein Amokläufer?


Dossier / Travail de Séminaire, 2016

16 Pages, Note: 1,3

Bahar Ilk (Auteur)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Amoklauf

3. Rechts- und Staatsphilosophie in Kleists Zeit
3.1 Naturrecht bei Hobbes
3.2 Das Rechtsverständnis des Michael Kohlhaas

4. Michael Kohlhaas’ Anlass zur Rache
4.1 Der Beschluss: Das „Geschäft der Rache“
4.2 Kohlhaas’ Rachefeldzug
4.3 Recht zur Selbsthilfe?

5. Am Ende der Gewalt - Kohlhaas’ Bestrafung
5.1 Die Hinrichtung

6. Resümee: Michael Kohlhaas - Ein Amokläufer?

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Selbst der Gerechte wird ungerecht, wenn er selbstgerecht wird." Rudolf Hagelstange (1912 -1984)

Heinrich von Kleists 1810 veröffentlichte Novelle „Michael Kohlhaas“ bildet eine literarische Auseinandersetzung mit dem Thema Recht und Gerechtigkeit. Die Handlung basiert zum Teil auf chronikalische Quellen aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Aber die einzige explizite Berufung auf die Chronik als Quelle der Erzählung ist fiktiv, da die Ereignisse um den Kurfürsten von Sachsen erfunden sind. Obwohl Kleists Quellenverwendung zum Kohlhaas nicht dokumentiert ist, sprechen Indizien dafür, dass er sich auf die M ä rckische Chronik des Schulrektors Peter Hafftitz beruft (vgl. Hamacher 2013, 98). Sie besagt, dass Hans Kohlhase 1534 den sächsischen Kurfürsten aufgrund einer unrechtmäßigen Nutzung seiner Pferde zur Feldarbeit bekämpfte und deswegen im Jahre 1540 hingerichtet wurde. Hans Kohlhase nahm wegen dieser Ungerechtigkeit das Gesetz selbst in die Hand und versuchte, seine Stimme gegen die Obrigkeit zu erheben. In dieser Hinsicht besteht eine Parallele zwischen der historischen Figur und Kleists Michael Kohl- haas. Auch die fiktive Figur des Michael Kohlhaas greift zur Selbstjustiz, da ihm der gerichtliche Schutz seiner Rechte verweigert wird.

Das Ziel dieser Arbeit ist es aufzuzeigen, dass der Protagonist Michael Kohlhaas aufgrund seiner unkontrollierten und hemmungslosen Gewalthandlungen zum Amokläufer wurde. Um diese These zu bekräftigen, wird zu Beginn der Arbeit der Begriff Amok in Bezug auf Kohns (2009) und Faust (2011) definiert und diese Definition im Verlauf der Analyse am Beispiel des Michael Kohlhaas’ untersucht. Als nächstes wird die Rechts- und Staatsphilosophie in der Zeit Kleists mit Blick auf das Naturrecht bei Hobbes analysiert, um das Verständnis der Rechtsverhält- nisse bei Michael Kohlhaas zu erleichtern. Im Anschluss daran wird Kohlhaas’ Triebfeder zur Rache erörtert und sein Rachefeldzug explizit geschildert. Darauf aufbauend wird im Weiteren beleuchtet, weshalb Kohlhaas im Hinblick auf die da- malige Rechtslage nicht fehdeberechtig war und als Landfriedensbrecher anzuse- hen ist. Am Ende konzentriert sich die Arbeit auf die Bestrafung des Protagonisten und überprüft, ob die herausgearbeiteten Ergebnisse die These, dass Michael Kohl- haas aufgrund seiner hemmungslosen Gewalthandlungen ein Amokläufer war, be- stätigen.

2. Der Amoklauf

Um sich mit der Fragestellung, ob Kohlhaas ein Amokläufer war, angemessen aus- einandersetzen zu können, wurde der Weg über einen historischen Rückblick ge- wählt. Zunächst soll die klassische Erscheinungsform des Amoklaufes in der Re- gion des malaiischen Archipels vorgestellt werden, um aufzuzeigen, inwiefern der heutige Begriff Amok noch Gemeinsamkeiten mit der ursprünglichen Erscheinung hat.

Die Wurzeln des Begriffs Amok reichen weit in die Menschheitsgeschichte zurück. Ursprünglich stammt der Begriff Amok aus dem malaiischen Wort „Amuk“ und bedeutet „wütend“, „rasend“ oder „im Kampf sein Letztes geben“ (Kohns 2009, 94). Es existieren Schriften, die besagen, dass malaiische Krieger den Begriff „Amuk, Amuk!“ als Schlachtruf benutzten, um ihre Gegner einzuschüchtern (vgl. Faust 2011, 20). Das Ziel dieser Krieger war es, ohne Furcht vor dem Tod möglichst viele Gegner zu töten, bevor sie selbst erschlagen wurden. In der malaiischen Ge- sellschaft galten diese Krieger als ehrenhafte Kämpfer (ebd.). Im 17. Jahrhundert erlebte der Begriff Amok einen Bedeutungswandel und erhielt die heute gebräuch- liche Situation.

Heute bezeichnet der Begriff Amok eine plötzliche Gewalttat, die nicht pro- voziert wurde, aber mit Tötungsabsichten oder zumindest mit massivem Zerstö- rungswillen einhergeht. Der Täter handelt in blinder Wut und nimmt den eigenen Tod billigend in Kauf. Er befindet sich in einer psychischen Extremsituation und ist zu äußerster Gewalt bereit. Dabei werden häufig Unbeteiligte zu seinen Opfern (vgl. Faust 2011, 21). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert den Be- griff Amok folgendermaßen: Amok ist „eine willkürliche, anscheinend nicht provo- zierte Episode mörderischen oder erheblich (fremd-)zerstörerischen Verhaltens.“

Darüber hinaus betont Faust (2011) andere Aspekte und zwar, dass diese exzessive Gewalttat mehrere Menschen gefährden, verletzten oder gar töten muss, damit sie als ein Amoklauf gelten kann.

3. Rechts- und Staatsphilosophie in Kleists Zeit

Das 18. Jahrhundert ist gekennzeichnet von gesellschaftlichen und politischen Umbrüchen, die Kleist veranlassten, sich nach seiner Abkehr von der Wissenschaft, mit Forschungen zu Rechtstheorien und Staatstheorien zu beschäftigen (vgl. Schede 2009). Aus diesem Anlass wird im folgenden Kapitel auf das Naturrecht bei Hobbes eingegangen und darauf aufbauend im nächsten Teil Kohlhaas’ Rechtsverständnis in Anlehnung an Sofskys (1996) Überlegungen analysiert.

3.1 Naturrecht bei Hobbes

Thomas Hobbes (1588-1679) war der Gründer einer der größten Staatsphilosophien der abendländischen Geistesgeschichte. Die Grundlage seiner Staatsphilosophie wird durch seine pessimistische Auffassung von der menschlichen Natur vor und außerhalb ihrer Vergesellschaftung gebildet (vgl. Bloch 1967). Hobbes war der Auffassung, dass der Mensch von Natur aus böse sei und aus rein egoistischen Mo- tiven agiere. Dabei nimmt er bei der Verfolgung der eigenen Ziele keine Rücksicht auf die Mitmenschen, sodass der Mensch bereit ist einem anderen Menschen skru- pellos Schaden zuzufügen. Nach Hobbes’ Theorie übergeben die Menschen ihre Rechte und ihre Macht dem Souverän, damit der Staat sie vor feindlichen Übergrif- fen schützt. Somit basiert für ihn das Motiv der Staatsbildung auf dem Prinzip der Selbsterhaltung (vgl. Höffe 2010). Die Grundlage dieser Vergesellschaftung ist der Staatsvertrag, der den Souverän zum alleinigen Machthaber bestimmt und die Un- tertanen dazu verpflichtet, jedem Befehl des Souveräns Folge zu leisten. Dement- sprechend geht der Mensch mit dem Beitritt zum Staatsvertrag vom Naturzustand in den Gesellschaftsvertrag über (vgl. Ensberg 2002, 71f.). In Bezug auf die Novelle Michael Kohlhaas ist das Eigentum von hoher Relevanz, denn laut Hobbes ist die „ Gerechtigkeit der st ä ndige Wille [..], jedem das Seine zu geben “ (Klenner 1996, 120).

Die Menschen geben ihr universales Recht auf, damit der Staat ihnen den Schutz ihres Lebens und Eigentums gewährleistet. In seiner Theorie sieht Hobbes keinerlei Recht zum Widerstand vor, da das Anzweifeln einer staatlichen Macht zu subjektiven Interessenskonflikten in der Gesellschaft führen könnte (vgl. Apel 1987). Nach Hobbes’ Theorie hatte der Untertan Michael Kohlhaas, trotz der Nicht- einhaltung seiner Eigentumsrechte durch den Souverän, kein Recht auf Widerstand gegen den Staat, der in der Novelle durch den Kurfürsten von Sachsen verkörpert wird.

3.2 Das Rechtsverständnis des Michael Kohlhaas

Der Protagonist Michael Kohlhaas lebt mit seiner Familie in Brandenburg auf ei- nem Gehöft. Bereits zu Beginn der Erzählung stellt der Erzähler seinen Protagonis- ten als einen paradoxen Charakter vor: „ Michael Kohlhaas, [...] einer der recht- schaffensten zugleich und entsetzlichsten Menschen seiner Zeit“ (Kleist 2013, 9). Dieses Oxymoron zeigt die Ambivalenz auf, mit dem der Text in der gesamten Handlung spielt. Einerseits strebt der Protagonist nach Gerechtigkeit, andererseits missachtet er sie aber, indem er zur Selbstjustiz greift und unschuldige Menschen ermordet. Dadurch charakterisiert der Erzähler seinen Protagonisten als eine „fun- damental und unauflösbar ambivalente Persönlichkeit“ (Kohns 2009, 94). Kohlhaas hätte „bis in sein dreißigstes Jahr für das Muster eines guten Staatsbürgers haben gelten können“ (Kleist 2013, 9), wenn ihn sein Rechtsgefühl nicht zum „Räuber und Mörder“ (ebd.) gemacht hätte. Demzufolge hat Kohlhaas seine rühmliche Ei- genschaft nicht abgelegt, sondern sie durch maßlose Übersteigerung in ihr Gegen- teil verkehrt. Sein Rechtsgefühl ist aufgrund der unrechtmäßigen Nutzung seiner Pferde zur Feldarbeit gekränkt, da ihm der gerichtliche Schutz seiner Rechte ver- weigert wird, versucht er, sein Recht gewaltsam zu erzwingen. Folglich kann fest- gehalten werden, dass Kohlhaas’ übermäßiges Rechtsgefühl ihn zu einem Schuldi- gen werden lässt.

Laut Sofsky (1996) kann Kohlhaas’ Selbstjustiz im Sinne der Theorie von Hobbes als Austritt aus dem Gesellschaftsvertrag und als Rückführung in den Na- turzustand gewertet werden. Nachdem der Staat seiner Pflicht, Gerechtigkeit zu schaffen, nicht nachgekommen ist, nimmt Kohlhaas „die Keule“ (Kleist 2013, 53), die ihn schützt, selbst in die Hand, weil „der Schutz der Gesetze versagt“ (ebd.) hat. Darauf, dass Kohlhaas aus rechts-historischen Gründen kein Anrecht auf Wider- stand besaß, wird im späteren Verlauf der Analyse genauer eingegangen.

4. Michael Kohlhaas’ Anlass zur Rache

In diesem Abschnitt werden die Motive für die umstrittene Rechtssuche des Kohlhaas’, die den Ausgangspunkt für seinen Amoklauf bilden, herausgearbeitet. Dabei spielen die Ereignisse auf der Tronkenburg eine wichtige Rolle.

Auf einer Geschäftsreise von Brandenburg nach Sachsen wird der Pferde- händler Michael Kohlhaas hinter der Landesgrenze an der Tronkenburg durch einen neu aufgestellten Schlagbaum aufgehalten (vgl. Kleist 2012, 10). Der neue Schloss- herr Junker Wenzel von Tronka hat einen Wegzoll angeordnet, dem sich Kohlhaas bereitwillig fügt. Nachdem er den Wegzoll bezahlt hat, möchte er weiterreiten, wird aber vom Schlossvogt aufgehalten. Dieser verlangt von ihm einen Passierschein, der vermeintlich für die Einreise nach Sachsen nötig sei. Kohlhaas vermutet, dass „dies wohl nur ein Irrtum sein würde“ (Kleist 2013, 11) und verlangt, mit dem Jun- ker selbst zu sprechen. Im Schloss sitzt der Junker in Gesellschaft mehrerer Ritter. Sie zeigen sich äußerst angetan von Kohlhaas’ Pferden, aber aufgrund des zu hohen Preises kommt ein Geschäft nicht zustande. Als Kohlhaas aufbrechen möchte, er- innert ihn der Schlossvogt erneut an den Passierschein, dessen Notwendigkeit vom Junker verlegen bestätigt wird. Kohlhaas verspricht den Passierschein, von dessen Notwendigkeit er nicht gewusst hat, in Dresden zu besorgen und auf seiner Rück- reise vorzuweisen. Der Junker, der wegen der Kälte wieder in sein Schloss möchte, gibt dem Schlossvogt Anweisung, Kohlhaas aufbrechen zu lassen. Der Schlossvogt aber verlangt von ihm, zwei seiner Pferde als Pfand zurückzulassen. Kohlhaas ist erbittert, sieht aber keinen Ausweg aus seiner Situation und lässt unter der Betreu- ung seines Knechtes Herse zwei seiner Pferde als Pfand zurück (vgl. Kleist 2013, 13). In Dresden erfährt er, dass der von ihm verlangte Passierschein nicht existiert.

Dies lässt er sich schriftlich bestätigen und kehrt nach ein paar Wochen zurück zur Tronkenburg. Dort angekommen, erfährt er erneut Ungerechtigkeit, die den Aus- gangspunkt seiner radikalen Rechtssuche bildet. Er erfährt, dass sein Knecht Herse verprügelt und vertrieben wurde, weil er sich geweigert hatte, die Pferde umzuquar- tieren. Darüber hinaus erkennt er seine zur Feldarbeit gezwungenen und abgema- gerten Pferde nicht wieder und wird vom Schlossvogt beleidigt. Laut Lehmann (2012) fühlt sich Kohlhaas mehr durch die „ beleidigenden Sprechakte “ (Lehmann 2012, 281) gekränkt als durch die unrechtmäßige Veruntreuung des Pfandes. So erkennt er aufgrund der „ beleidigenden Sprechakte “ (ebd.) des Schlossvogts und später auch des Junkers seine dort zurückgelassenen Pferde „im Zorn tats ä chlich nicht als die seinen“ (ebd.) an. Denn als Kohlhaas versucht, sich zu beschweren, wird er auch vom Junker beschimpft, der ihm daraufhin zur Wahl stellt: „wenn der H... A... die Pferde nicht nehmen will, so mag er es bleiben lassen.“ (Kleist 2013, 16). Kohlhaas lässt seine beiden Rappen zurück und „versichert, daß er sich Recht zu verschaffen wissen würde“ (Kleist 2013, 17).

An dieser Stelle kann festgehalten werden, dass Kohlhaas mehrfach Unge- rechtigkeit widerfuhr. Zuerst wird von ihm ein Passierschein verlangt, der gar nicht existiert. Zurück an der Tronkenburg bekommt er keine Entschuldigung für das un- rechtmäßige Abverlangen des Passierscheins, sondern wird verunglimpft und muss feststellen, dass seine beiden Pferde für die Feldarbeit missbraucht wurden und so- mit an Wert verloren haben. Aus dieser Perspektive hat Kohlhaas das Recht, an Konsequenzen zu denken. Aber im weiteren Verlauf der Erzählung bedient er sich illegaler Mittel, steigert sich in blinde Wut und wird aus Rachsucht zum „Räuber und Mörder“ (Kleist 2013, 9).

4.1 Der Beschluss: Das „Geschäft der Rache“

Bevor Kohlhaas nach Dresden reitet, um Klage gegen den Junker einzureichen, kehrt er ins brandenburgische Kohlhaasenbrück zurück und befragt seinen Knecht Herse zu den Vorkommnissen auf der Tronkenburg.

[...]

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Michael Kohlhaas. Ein Amokläufer?
Université
University of Duisburg-Essen
Note
1,3
Auteur
Année
2016
Pages
16
N° de catalogue
V380753
ISBN (ebook)
9783668572904
ISBN (Livre)
9783668572911
Taille d'un fichier
412 KB
Langue
allemand
Mots clés
michael, kohlhaas, amokläufer
Citation du texte
Bahar Ilk (Auteur), 2016, Michael Kohlhaas. Ein Amokläufer?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/380753

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