In dieser Seminararbeit soll der Passivierungszeitpunkt nach GoB mit demjenigen nach IAS verglichen werden, unter besonderer Beachtung der Position Moxters. In einem ersten Hauptteil habe ich mich mit dem Passivierungszeitpunkt nach GoB beschäftigt. Die GoB haben Rechtsnormcharakter. Der Passivierungszeitpunkt bildet eines der umstrittensten bilanzrechtlichen Probleme. Der BFH hat hierzu ein Doppelkriterium entwickelt, nach dem zu passivieren ist, wenn die Verbindlichkeit rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht ist. Der frühere der beiden Zeitpunkte ist maßgebend. Diese Rechtsprechung wird vor allem von Adolf Moxter kritisiert. Nach seiner Auffassung ist der Passivierungszeitpunkt mithilfe des Realisationsprinzips zu bestimmen. Seine Theorie wird in der Literatur kontrovers diskutiert. Allerdings wurden Teile davon auch vom BFH übernommen. So verweist das Gericht sowohl in seinem Urteil zu Vereinsmitgliedsbeiträgen, wie auch im Arzneimittelurteil, explizit auf Moxters „Bilanzrechtsprechung“. In einem zweiten Hauptteil stelle ich den Passivierungszeitpunkt nach IAS dar. Für die Rückstellungspassivierung ist IAS 37 einschlägig. Aus den Ansatzkriterien einer Rückstellung wird der Passivierungs zeitpunkt abgeleitet. Auch das Rahmenkonzept macht Aussagen betreffend der Passivierung von Verbindlichkeiten, es ist jedoch nicht verbindlich und stellt keinen IAS dar. Die IAS sind Fachnormen, sie werden von dem Standardsetter IASB herausgegeben. Zuletzt werde ich die beiden Rechnungslegungssysteme bezüglich des Passivierungszeitpunktes vergleichen. Hierbei ist zu beachten, dass beide Regelwerke verschiedenen Zwecken dienen: Hauptziel der Handels- und Steuerbilanz ist die Ermittlung eines vorsichtigen Gewinns zum Schutz der Gläubiger. Hauptziel der IAS ist es, den Adressaten Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Beide Ziele stehen im Konflikt zueinander. Durch die verschiedenen Zwecke kann es dazu kommen, dass bilanzrechtliche Probleme nach GoB und IAS unterschiedlich zu behandeln sind. Es ist in der vorliegenden Seminararbeit zu untersuchen, inwieweit dies auf den Passivierungszeitpunkt zutrifft.
Inhaltsverzeichnis
I Problemstellung
II Der Passivierungszeitpunkt nach GoB
A. Das Doppelkriterium der Rechtsprechung
1. Rechtliche Vollentstehung
2. Wirtschaftliche Verursachung
a) Erfüllung der wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale
b) Konkretisierte Zugehörigkeit zu bereits realisierten Erträgen
B. Der Passivierungszeitpunkt nach Moxter
1. Orientierung am Realisationsprinzip
2. Moxters Kritik an der Rechtsprechung
III Der Passivierungszeitpunkt nach IAS und Vergleich mit GoB
A. Der Passivierungszeitpunkt nach IAS
1. Gegenwärtige Verpflichtung
2. Ereignis der Vergangenheit
a) Rechtliche Verpflichtung
b) Faktische Verpflichtung
c) Unentziehbarkeit
B. Vergleich des Passivierungszeitpunktes nach GoB und IAS
1. Rechtliche Entstehung der Verpflichtung
2. Faktische beziehungsweise wirtschaftlich verursachte Verpflichtung
3. Unentziehbarkeit
4. Orientierung des Passivierungszeitpunktes am Realisationsprinzip
IV Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die unterschiedlichen Regelungen zum Passivierungszeitpunkt von (ungewissen) Verbindlichkeiten nach den GoB und den IAS vergleichend gegenüberzustellen, wobei die kontrovers diskutierte Position von Adolf Moxter besonders kritisch beleuchtet wird.
- Doppelkriterium der Rechtsprechung (GoB)
- Kritik und Position von Adolf Moxter (Realisationsprinzip)
- Passivierungsvoraussetzungen nach IAS 37
- Vergleich der Konzepte von rechtlicher vs. faktischer Verpflichtung
- Unterschiedliche Bilanzierungszwecke (Gläubigerschutz vs. Informationsfunktion)
Auszug aus dem Buch
B. Der Passivierungzeitpunkt nach Moxter
Eine Verbindlichkeit ist dann zu passivieren, wenn sie am Abschlussstichtag eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Dies ist dann der Fall, wenn künftige Aufwendungen entstehen, die nicht durch zukünftige Vermögenszugänge kompensiert werden. Unkompensiert sind Aufwendungen dann, wenn man sie bereits realisierten Erträgen zuordnen kann. Inwieweit dies der Fall ist, bestimmt sich nach dem Realisationsprinzip (§ 252 HGB). Dieses regelt, nach Auffassung Moxters, neben dem Aktivierungszeitpunkt von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zwangsläufig auch den Passivierungszeitpunkt von zugehörigen künftigen Aufwendungen. Erträge dürfen erst erfasst werden, wenn sie so gut wie sicher sind. Die Realisierung wird nicht dadurch verhindert, dass eventuell spätere zuzuordnende Aufwendungen entstehen. Laut Moxter bedeutet Realisation Nettorealisation, das heißt, gemeinsam mit den Erträgen müssen die zugehörigen Aufwendungen gewinnwirksam werden. Der Kaufmann darf sich nicht reich rechnen, in dem er nur die positive Gewinnkomponente berücksichtigt.
Künftige Aufwendungen können realisierten Erträgen auf zwei Weisen zugehörig sein. Wenn sie greifbar bereits realisierte Erträge alimentieren, sind sie unmittelbar zugehörig. Beispiel hierfür ist die Gewährleistungsrückstellung. Können künftige Aufwendungen weder bereits realisierten noch künftigen Erträgen zugeordnet werden, sind sie mittelbar zugehörig. Beispiel hierfür sind bestimmte Schadenersatzverpflichtungen, etwa culpa in contrahendo. Auch in diesem Fall sind die Aufwendungen unkompensiert.
Zusammenfassung der Kapitel
I Problemstellung: Vorstellung des Themas und der Zielsetzung der Seminararbeit, den Passivierungszeitpunkt nach GoB und IAS unter Einbeziehung der Moxter’schen Kritik zu vergleichen.
II Der Passivierungszeitpunkt nach GoB: Detaillierte Analyse des Doppelkriteriums der Rechtsprechung sowie der Kritik durch Adolf Moxter, der eine Orientierung am Realisationsprinzip fordert.
III Der Passivierungszeitpunkt nach IAS und Vergleich mit GoB: Darstellung der IAS-Ansatzkriterien für Rückstellungen (IAS 37) und direkter Vergleich mit den deutschen GoB-Grundsätzen.
IV Thesenförmige Zusammenfassung: Kompakte Gegenüberstellung der zentralen Erkenntnisse zu den Passivierungsregeln und den theoretischen Differenzen zwischen GoB und IAS.
Schlüsselwörter
Passivierungszeitpunkt, GoB, IAS 37, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Adolf Moxter, Realisationsprinzip, Rechtsprechung, Wirtschaftliche Verursachung, Unentziehbarkeit, Matching Principle, Bilanzierung, Handelsbilanz, Vorsichtsprinzip, Jahresabschluss
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit dem kritischen Vergleich der Bestimmung des Passivierungszeitpunktes für (ungewisse) Verbindlichkeiten nach deutschem Recht (GoB) und nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS).
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Doppelkriterium der BFH-Rechtsprechung, der Kritik von Adolf Moxter am bisherigen System sowie den spezifischen Ansatzkriterien des IAS 37.
Welches primäre Ziel verfolgt die Autorin?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die verschiedenen Rechnungslegungssysteme unterschiedliche Ansätze verfolgen und inwieweit Moxters Forderungen nach einer stärkeren Ausrichtung am Realisationsprinzip mit den IAS vereinbar sind.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische und bilanztheoretische Literaturanalyse, um die verschiedenen Konzepte der Passivierung gegenüberzustellen und kritisch zu würdigen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Es werden zunächst die GoB-Grundsätze inklusive der Moxter-Kritik und anschließend die IAS-Anforderungen (gegenwärtige Verpflichtung, Ereignis der Vergangenheit, Unentziehbarkeit) systematisch dargestellt und miteinander verglichen.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Passivierungszeitpunkt, Realisationsprinzip, wirtschaftliche Verursachung, Unentziehbarkeit und Rückstellungskriterien.
Warum ist Adolf Moxter eine zentrale Figur für diese Arbeit?
Moxter nimmt eine kritische Sonderrolle ein, da er die handelsrechtliche Rechtsprechung zur Passivierung hinterfragt und ein System fordert, das konsequenter dem Realisationsprinzip bzw. dem matching principle folgt.
Was ist der wesentliche Unterschied bei der Unentziehbarkeit zwischen GoB und IAS?
Während nach IAS die Unentziehbarkeit ein zentrales Kriterium für die Passivierung darstellt, ist sie für den Passivierungszeitpunkt nach GoB laut der herrschenden Meinung unmaßgeblich.
- Quote paper
- Christina Döpfert (Author), 2004, Kritischer Vergleich der Normen des Passivierungszeitpunktes nach GoB und IAS/IFRS unter besonderer Berücksichtigung der Position Moxters, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38085