Die Aufsichtspflicht des Lehrers


Seminar Paper, 2001

16 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Allgemeiner Teil

3. Organisation der Aufsicht

4. Aufsicht während des Unterrichts
4.1. Aufsicht während des Sport- und Schwimmunterrichts
4.2. Aufsichtspflicht und Unterrichtsbefreiung

5. Aufsicht außerhalb der Unterrichtszeit
5.1. Aufsicht vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende
5.2. Pausenaufsicht
5.3. Freistunden/Unterrichtsausfall

6. Aufsicht auf Ausflügen und Klassenfahrten

7. Schlussbetrachtung

8. Bibliographie

1. Einleitung

Lehrer haben neben dem staatlichen Bildungsauftrag auch einen staatlichen Erziehungsauftrag. Das bedeutet, dass sie die ihnen anvertrauten Schüler nicht nur vor Schaden bewahren müssen, sondern sie sind auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass andere Personen durch diese Schüler keinen Schaden erleiden.

Aber wie kann diese Aufsichtspflicht interpretiert werden und wo liegen die Grenzen? Ich denke, es ist für jeden angehenden Lehrer notwendig zu wissen, wann, wo und in welchem Maße er seiner Aufsichtspflicht nachgehen muss und deshalb habe ich beschlossen, mich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Ich halte diese Pflicht neben dem Bildungsauftrag für eine der wichtigsten, da es bei ihrer Vernachlässigung nicht nur zu Streitigkeiten, sondern auch zu erheblichem Schaden kommen kann, sei es Sachschaden oder Personenschaden, sei es der eigene Schüler, oder eine andere Person, die durch diesen verletzt wird.

Allerdings kann die Verletzung dieser Pflicht auch zu strafrechtlichen Konsequenzen oder zu arbeits- und disziplinarrechtlichen Sanktionen führen und ist aus diesem Grund eine ständige Furcht der Lehrer. Ist deswegen eine ständige Aufsicht immer und überall nötig und kann man Unfälle nur durch übergroße Ängstlichkeit und Vorsicht verhindern?

Die Ausübung dieser Aufsichtspflicht ist bei jedem einzelnen Lehrer individuell. Ständige Aufsicht und übertriebene Ängstlichkeit sind auch nicht die Regel für die Einhaltung dieser Pflicht. Die Pflichterfüllung des Lehrers liegt zunächst schon in verantwortungsvollem Handeln und Umsicht.

Trotzdem gibt es in bestimmten Situationen klare Vorschriften, die dem Lehrer weniger Spielraum lassen. Einige solche Situationen möchte ich in dieser Hausarbeit klären.

Ich habe es für sinnvoller gehalten, mehrere Aspekte in einem allgemeineren Umfang anzusprechen, als eine bestimmte Situation ausführlich zu behandeln, um einen größeren Überblick über eine der wichtigsten Pflichten der Lehrer zu geben.

2. Allgemeiner Teil

Aufsichtspflichtige Personen sind alle Lehrer einer Schule, unabhängig von ihrem Status als Beamter oder Angestellter. Da Schulleiter ebenfalls Lehrer einer Schule sind, sind sie –so fern nicht befreit - ebenfalls zur Aufsichtsführung verpflichtet. Auch Referendare kommen um diese Pflicht nicht herum, weil grundsätzlich alle von der Schule zu Unterrichts- Erziehungs- oder Betreuungszwecken eingesetzte Personen zur Aufsicht verpflichtet sind, was auch Sozialarbeiter und Schulpsychologen einschließt. Es können allerdings in Einzelfällen auch Ausnahmen gemacht werden, so dass zum Beispiel für die Pausenaufsicht auf dem Hof der Sportlehrer befreit wird, um sich umziehen zu können, oder ein seh- bzw. hörbehinderter Lehrer ebenfalls befreit wird, da die Aufsichtspflicht von ihm nicht hundertprozentig erfüllt werden kann.

Die Aufsichtspflicht kann zum Beispiel auf Ausflügen vom Lehrer auch auf andere Personen übertragen werden, etwa auf Eltern. Diese sind jedoch zunächst auf ihre Eignung durch Gespräche mit dem Lehrer zu prüfen.

Grundsätzlich gilt, dass sowohl minderjährige als auch volljährige Schüler beaufsichtigt werden müssen. Bei volljährigen Schülern ist diese Pflicht stark einzuschränken. Es müssen zwar auch alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, es ist aber oft ausreichend die Schüler über mögliche Konsequenzen oder Gefahren zu belehren. Zum Beispiel dürfen volljährige Schüler während der Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen, weil man Schülern in diesem Alter schon eine ausreichende Selbstverantwortung und Disziplinbereitschaft zuschreibt.

Die Schule bzw. die Lehrer haben die Schüler zu beaufsichtigen, wenn und solange sie am Schulbetrieb teilnehmen. Die Regelung umfasst nicht nur die Zeit, in der die Schüler am Unterricht oder anderen Schulveranstaltungen teilnehmen, sondern auch die Freistunden, Pausen und eine Viertelstunde vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts oder einer anderen Schulveranstaltung. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf das gesamte Schulgrundstück, die Orte and denen andere Schulveranstaltungen stattfinden und auf die Unterrichtswege. Mit Unterrichtsweg ist nicht der Schulweg von zuhause zur Schule gemeint, er bezeichnet den Weg zwischen dem Schulgrundstück und dem Durchführungsort von anderen Schulveranstaltungen.

Man unterscheidet die Aufsicht generell in kontinuierliche Aufsicht, präventive Aufsicht und aktive Aufsicht. Das erste Kriterium für die Erfüllung der Aufsichtspflicht ist die Kontinuität. Da ein Lehrer nicht immer alle Schüler gleichzeitig beobachten kann, reicht es aus, wenn sich alle Schüler beobachtet fühlen. Die Kontinuität ist dagegen nicht gegeben, wenn Schüler wissen, dass sie für eine bestimmte Zeit oder an einem bestimmten Ort nicht beaufsichtigt werden.

In dem der Lehrer sich bemüht, mögliche Gefahren vorauszusehen, erfüllt er die präventive Aufsicht. Dazu gehört ebenfalls das Hinweisen auf bestimmte Gefahren oder Konsequenzen. Die aktive Aufsicht beinhaltet auch Ermahnungen und Belehrungen, besteht aber zusätzlich in der Kontrolle der Befolgung von Anordnungen und dem Eingreifen in Fehlverhalten.

3. Organisation der Aufsicht

Der Schulleiter hat vor allem die organisatorische Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufsichtspflicht an der Schule. Er beauftragt die Lehrer mit der Pausenaufsicht, mit der Aufsicht bei Vertretungsstunden und bei Schulveranstaltungen. Er hat zudem die Erfüllung der Aufsicht durch die Lehrer stichprobenartig zu kontrollieren. Auch wenn der Schulleiter die Organisation der Aufsicht auf eine weitere Person überträgt, bleibt er letztendlich selbst verantwortlich. Der Schulleiter hat ebenfalls zu entscheiden, was mit Klassen zu geschehen hat, die einige Zeit ohne Aufsicht sind, zum Beispiel, weil ein Lehrer noch nicht rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn da ist oder an dem Tag fehlt. Dazu folgender Fall:

Sachverhalt:

Die Lehrerin S. muss an ihrer Schule ihre Klasse öfters längere Zeit allein lassen, weil sie gleichzeitig Übungsleiterin für ein Schulfeierprogramm ist. Der Schulleiter erteilt, wie auch früher schon, der Lehrkraft W., die in der Nachbarklasse unterrichtet, die Aufgabe, die 8.Klasse der Lehrerin S. mit zu beaufsichtigen. Die Lehrkraft W. beauftragt beide Klassensprecher, während ihrer Abwesenheit die Aufsicht zu übernehmen. In Abwesenheit der Lehrkraft W. entsteht in der Klasse eine Kreide- und Radiergummischlacht, bei der eine unbeteiligte Schülerin schwer am Auge verletzt wird und erblindet. Wer die Schülerin verletzt hat kann nicht ermittelt werden.

Hier hat der Schulleiter seine Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt. Er hat nicht veranlasst, dass die Schüler jeder Klasse seiner Schule ordnungsgemäß beaufsichtigt werden. Das Fehlen der Lehrerin S. war schon lange vorher bekannt und er hätte mehrere Möglichkeiten gehabt, wie zum Beispiel sich schon vorher um eine Vertretungskraft zu bemühen, oder er hätte den Schülern auch freigeben können, wenn keine Vertretung der Lehrerin S. möglich gewesen wäre. Schüler der 8. Klasse befinden sich zudem in einem Alter, in dem sie sich gerade in Gruppen nicht immer diszipliniert verhalten. Anders hätte der Fall möglicherweise ausgesehen, wenn Lehrerin S. ohne Vorankündigung gefehlt hätte und der Schulleiter kurzfristig die Aufsicht der Klassen hätte organisieren müssen.

[...]

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Die Aufsichtspflicht des Lehrers
College
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"  (Erziehungswissenschaftliches Institut)
Course
Proseminar Schulrecht
Grade
1,7
Author
Year
2001
Pages
16
Catalog Number
V3809
ISBN (eBook)
9783638123556
ISBN (Book)
9783638756327
File size
537 KB
Language
German
Keywords
Aufsichtspflicht, Lehrers, Proseminar, Schulrecht
Quote paper
Vanessa Schweppe (Author), 2001, Die Aufsichtspflicht des Lehrers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3809

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die Aufsichtspflicht des Lehrers



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free