A. Übersetzung der Textstelle 4
De ben. liber III, XVIII ff. 4
B. Abgrenzung des Begriffes officium von ministerium und beneficium 6
I. Der Begriff des officium 6
1. Begründung des officiums in der amicitia 6
2. officium iudicis 8
3. operae libertorum 9
II. ministerium, beneficium 9
C. Begriff des ius humanum - Entstehen der Sklaverei 10
D. Entwicklung des Skavenschutzes 13
I. Rechtliche Stellung der Sklaven 13
II. Schutzgesetze 14
1. Flucht zu den Kaiserstatuen 14
2. Beschwerderecht der Sklaven 15
3. Verschmelzung beider Schutzinstitute 16
4. Rechtsfolgen bei Begründetheit der Beschwerden 17
5. Schutz des Sklaven vor willkürlicher Tötung 19
6. Bezeichnung des sich seinem Herrn entzogenen Sklaven als fugitivus 20
7. Dauer der Existenz der Schutzinstitute 23
Literaturverzeichnis 24
Inhaltsverzeichnis
- SERVUS CREDITOR DOMINI (I), allgemeine Problematik
- A. Übersetzung der Textstelle
- B. Abgrenzung des Begriffes officium von ministerium und beneficium
- I. Der Begriff des officium...
- 1. Begründung des officiums in der amicitia.
- 2. officium iudicis
- 3. operae libertorum
- II. ministerium, beneficium.
- C. Begriff des ius humanum - Entstehen der Sklaverei....
- D. Entwicklung des Skavenschutzes..
- I. Rechtliche Stellung der Sklaven........
- II. Schutzgesetze.
- 1. Flucht zu den Kaiserstatuen....
- 2. Beschwerderecht der Sklaven .....
- 3. Verschmelzung beider Schutzinstitute
- 4. Rechtsfolgen bei Begründetheit der Beschwerden....
- 5. Schutz des Sklaven vor willkürlicher Tötung...
- 6. Bezeichnung des sich seinem Herrn entzogenen Sklaven als fugitivus
- 7. Dauer der Existenz der Schutzinstitute
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit dem Thema der Sklaverei im römischen Recht, ausgehend von einer Textstelle aus Senecas Werk „de beneficiis“. Die Arbeit analysiert die Frage, ob ein Sklave seinem Herrn eine Wohltat erweisen kann, und beleuchtet die Unterscheidung zwischen officium, ministerium und beneficium im Kontext der römischen Rechtsordnung.
- Begriff des officium und seine Begründung in der amicitia
- Abgrenzung zwischen officium, ministerium und beneficium
- Rechtliche Stellung der Sklaven im römischen Recht
- Schutzgesetze für Sklaven und ihre rechtlichen Folgen
- Tugend und Freiheit des Geistes im Kontext der Sklaverei
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel XVIII behandelt die Frage, ob ein Sklave seinem Herrn eine Wohltat erweisen kann und argumentiert, dass die Gesinnung des Handelnden entscheidender ist als sein Stand.
- Kapitel XIX setzt sich mit der Behauptung auseinander, dass ein Sklave keine Wohltat erweisen kann, da er keinen Anspruch auf Gegenleistung habe und nur seinen Pflichten nachkomme. Seneca entkräftet diese Ansicht anhand von Beispielen für selbstloses Handeln von Sklaven, die ihren Herren gegenüber Loyalität und Treue zeigen.
- Kapitel XX vertritt die Ansicht, dass der Sklave zwar körperlich seinem Herrn unterworfen ist, sein Geist aber frei und ungebunden bleibt und er somit in der Lage ist, moralische Handlungen zu vollziehen.
- Kapitel XXI stellt fest, dass es Handlungen gibt, die vom römischen Recht weder vorgeschrieben noch verboten sind und dass der Sklave in diesen Fällen die Möglichkeit hat, seinem Herrn eine Wohltat zu erweisen.
Schlüsselwörter
Die Seminararbeit beschäftigt sich mit den Themen Sklaverei, Recht, Moral, officium, ministerium, beneficium, amicitia, Tugend, Freiheit und Gesinnung im römischen Recht. Darüber hinaus werden die rechtlichen Schutzbestimmungen für Sklaven, ihre Handlungsspielräume und die Frage nach der Möglichkeit von Wohltaten durch Sklaven in den Fokus genommen.
- Arbeit zitieren
- Daniel Kaiser (Autor:in), 1996, Servus creditor domini (Der Sklave als Gläubiger seines Herren). Zu Seneca, de beneficiis (Über die Wohltaten), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38129