Argumentation und Schriftauslegung Luthers in "De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“


Hausarbeit, 2012

11 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhalt

1. Einleitung

2. Hauptteil

3. Fazit

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Luthers Schrift „De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium (Vorspiel von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche)“ erschien im Oktober 1520.[1] Sie gehört zu den großen reformatorischen Schriften jenes Jahres.[2] Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war Martin Luther 36 Jahre alt. Er lebte als Mönch in Wittenberg, wo er 1512 promoviert hatte und sofort im Anschluss auf den theologischen Lehrstuhl berufen worden war.[3] „De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“ ist Luthers Kritik an der Sakramentenlehre der Papstkirche und sein reformatorischer Gegenentwurf.[4]

Als sogenannte Hauptschriften von 1520 werden bezeichnet: „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“, die im August erschien, „De captivitate“ (Oktober) sowie „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ (November), wobei letztere als populärste und wirkmächtigste gilt.[5] „De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“ wurde für die lateinische Fachwelt verfasst.[6] „Der beißend-ironische Titel ist als Anspielung auf den von Luther erwarteten Widerruf zu verstehen und bedeutet inhaltlich eine Konfrontation mit den Altgläubigen und ihrem mittelalterlichen Sakramentsverständnis.“[7] In seiner Schrift bezeichnet Luther das Sakramentsverständnis der Papstkirche als babylonische Gefangenschaft. Er bestreitet die Siebenzahl der traditionellen kirchlichen Sakramente, welche sind Taufe, Abendmahl, Buße, Firmung, Ehe, Priesterweihe und letzte Ölung. Durch die Auslegung der Heiligen Schrift versucht Luther zu beweisen, dass nur Taufe, Abendmahl und Buße biblisch begründbar sind. Gegen Ende seines Aufsatzes erwägt er, „ob die Buße tatsächlich zu den Sakramenten gehört, da ihr, anders als bei Taufe und Abendmahl, der Zeichencharakter fehlt.“[8] Laut Reinhard Schwarz liest sich Luthers Neubegründung der Sakramente in „De captivitate“ so, dass nur Taufe und Abendmahl als Sakramente gelten.[9]

Als „De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“ im Oktober 1520 erschien, war Luthers Konflikt mit der Papstkirche bereits in vollem Gange. Für seine 95 Thesen über die Kraft der Ablässe aus dem Jahr 1517 hatte sie ihm den Prozess gemacht. Weil er den Widerruf verweigerte, wurde am 15. Juni 1520 die Bannandrohungsbulle „Exsurge Domine“ angefertigt, die 41 Sätze Luthers verwarf und seine Schriften zu verbrennen befahl. Luther reagierte darauf mit einer Gegenaktion. Mit Kollegen und Studenten verbrannte er am 10. Dezember 1520 vor dem Wittenberger Elstertor das päpstliche Kirchenrecht, Schriften seiner Gegner und ein Exemplar der Bannandrohungsbulle. Mit den drei Hauptschriften des Jahres 1520 und seiner offensiven Verweigerung eines Widerrufs distanzierte sich Luther immer weiter von der Papstkirche. Im Januar 1521 wurde er als Ketzer exkommuniziert. Am 26. Mai desselben Jahres verhängte Kaiser Karl V. die Reichsacht über ihn. Friedrich der Weise von Sachsen hatte seinen Universitätsprofessor, der nun ein Rechtloser war, bereits am 4. Mai auf die Wartburg bringen lassen.[10]

2. Hauptteil

Luthers neues Sakramentsverständnis, das er in „De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“ darlegt, ist das Ergebnis seines intensiven Bibelstudiums. Am Beispiel des Abendmahls möchte ich nachvollziehen, wie Luther die dazugehörigen Bibelstellen versteht, wie er anhand der Schrift argumentiert und wie er mit ihren Worten seine Sache belegt. Für seine Neubegründung der Sakramente zieht Luther die vier Texte des Neuen Testaments, die Jesu letztes Mahl behandeln, zu Rate: Matthäus 26,26-29, Markus 14,22-25, Lukas 22,15-20 sowie den Paulusbrief 1. Korinther 11,23-26. Johannes 6 legt er aus, weil der Text seiner Meinung nach immer wieder fälschlicherweise auf das Abendmahl bezogen wird.

Zunächst stellt Luther fest, dass in Joh 6 „mit keiner Silbe vom Sakrament die Rede ist“[11]. Dabei heißt es dort: „Wer mein Fleisch ißt und mein Blut trinkt, der hat das ewige Leben, und ich werde ihn am Jüngsten Tage auferwecken.“ (Joh 6,54) Doch bei Joh 6 handelt es sich nicht um eine Abendmahlszene. Laut Luther zeigen „der Duktus der Rede und der Zusammenhang der Sätze klar […], dass Christus hier […] vom Glauben an das fleischgewordene Wort spricht.“[12] Der Sinn der Rede Jesu liegt laut Luther also vielmehr darin, deutlich zu machen, dass nicht Brot und Wasser die wichtigsten Bedürfnisse des Menschen stillen, sondern nur der Glaube vermag, ihn nicht mehr hungern und dürsten zu lassen. Jesus macht nach Johannes deutlich, dass nur der Glaube an ihn, den Sohn Gottes, zum ewigen Leben führt. Natürlich ist es metaphorisch zu verstehen, wenn Johannes Jesus sagen lässt: „Ich bin das Brot des Lebens. Wer zu mir kommt, den wird nicht hungern; und wer an mich glaubt, den wird nimmermehr dürsten.“ (Joh 6,35) „Das Brot des Lebens“ ist eine Metapher. Dass Jesu Rede auch in ihrer Bildhaftigkeit verstanden werden muss, meint Luther sicher, wenn er von ihrem Duktus spricht. Wenn er auf den Zusammenhang der Sätze aufmerksam macht, warnt er indirekt davor, einige völlig losgelöst von den anderen zu betrachten. Denn um sich verständlich zu machen, formuliert der johannitische Jesus sein Anliegen immer wieder neu. Er sagt zwar, dass wer sein Fleisch isst und sein Blut trinkt, das ewige Leben hat, aber er sagt auch, dass wer an ihn glaubt, das ewige Leben hat. Für Luther wird in Joh 6,63b („Die Worte, die ich zu euch geredet habe, die sind Geist und sind Leben.“) deutlich, dass Jesus von einer geistlichen Speise spricht. Luther betont: „Aber kein Essen erweckt uns zum Leben außer der Speise des Glaubens!“[13] Und bezieht dies wenige Sätze später noch einmal direkt auf das Abendmahl, wenn er sagt, dass von diesem sakramentalen Essen kein Heil ausgeht, wenn man es nicht im Glauben verzehrt.

Für Luther haben die Juden die Schrift falsch verstanden, wenn sie Joh 6 dahingehend interpretieren, dass Jesus von leiblicher Speise spricht. Die päpstliche Dekretale „Dudum“ beschuldigt Luther sogar, die Worte aus dem Johannesevangelium missbräuchlich auf die Sakramentslehre zu beziehen. Jesus sagt in Joh 6,53: „Wenn ihr nicht das Fleisch des Menschensohns eßt und sein Blut trinkt, so habt ihr kein Leben in euch.“ Für Luther ist dieser Satz der Beweis, dass Jesus nicht vom Abendmahl, sondern im übertragenen Sinn vom Glauben spricht. Denn: „sonst würde ja Christus mit den Worten […] alle Kinder, Kranken, Abwesenden oder sämtliche Leute, die sonst irgendwie verhindert sind, der sakramentalen Mahlzeit beizuwohnen, verdammen, wie groß auch ihr Glaube wäre, wenn er dort das sakramentale Essen vorgeschrieben hätte.“[14]

In der Auseinandersetzung mit Joh 6 wird Luthers Vorgehen deutlich. Für seine Neubegründung des Sakramentsverständnisses und für die Widerlegung des Sakramentsverständnisses der Papstkirche zieht er allein die Bibel zu Rate. Im Fall von Joh 6 gelingt ihm die Neubegründung und Widerlegung vor allem dadurch, dass er losgelöst von ihrem Kontext interpretierte Bibelzitate in ihren Kontext zurückstellt und sie in ihrem Zusammenhang interpretiert.

Mit seiner Auslegung von Joh 6 wollte Luther beweisen, dass nicht vom sakramentalen Essen, sondern allein vom Glauben Heil ausgeht. Im nächsten Schritt befasst er sich mit den beiden Gestalten des Abendmahls. In der Kirche war es im Mittelalter üblich geworden, dass den Gläubigen beim Abendmahl nur noch das Brot, aber nicht mehr der Wein ausgeteilt wurde. Nur die Priester nahmen beide Gestalten des Sakraments zu sich. Als „unchristlich und gegen Christi eigenes Handeln, Beispiel und Stiftung“[15] bezeichnet Luther diese Praxis. Alle weiteren Bibelstellen, die ganz eindeutig das Thema Abendmahl behandeln, zieht er zu Rate, um das Sakramentsverständnis der Papstkirche zu widerlegen und sein neues Verständnis zu begründen. Es sind die Abendmahlszenen in Matthäus, Markus und Lukas sowie der Paulusbrief 1. Kor 11.

Luther stellt fest: „Matthäus, Markus und Lukas stimmen darin überein, dass Christus allen Jüngern das ganze Sakrament ausgeteilt hat[16] “. Der synoptische Vergleich beweist seine Worte. Die Evangelisten schreiben in Mt 26,26, Mk 14,22 und Lk 22,19, dass Jesus das Brot nahm, dankte und brach’s und gab’s ihnen und sprach: Das ist mein Leib. In allen drei Evangelien reicht Jesus im nächsten Vers den Jüngern den Kelch. Ein kleines Wort bei Matthäus und Markus unterstreicht für Luther die Widersinnigkeit der Abendmahlspraxis der Papstkirche. Bei Matthäus reicht Jesus den Jüngern den Kelch mit den Worten: „Trinket alle daraus“. Bei Markus heißt es: „und sie tranken alle daraus.“ Das Wort „alle“ wird in den Abendmahlszenen der beiden Evangelisten auf das Teilen des Kelches nicht des Brotes bezogen. Luther: „Beide also setzen den Hinweis auf die Allgemeinheit zum Kelch, und nicht zum Brot – als ob der Geist das künftige Schisma vorausgesehen hätte, das einigen die Gemeinschaft am Kelch untersagt, obwohl er nach Christi Willen für alle gemeinsam gedacht war.“[17] Luther geht es natürlich nicht darum, das Teilen des Kelches dem Teilen des Brotes vorzuziehen. Er möchte, dass den Gläubigen beide Gestalten des Abendmahls, also das ganze Sakrament, gereicht werden. Luther ist sich sicher, dass die römische Kirche das Wort „alle“, stünde es in den Evangelien auf das Brot bezogen, für die Verteidigung ihres Sakramentsverständnisses nutzen würde. Luther: „Was glaubst du also, mit welcher Tollwut sie auf uns losgehen würden, wenn sie das Wörtchen ‚alle‘ beim Brot und nicht etwa beim Kelch vorgefunden hätten! Absolut keine Ausflucht würden sie uns übriglassen, würden Zeter und Mordio schreien, uns per Dekret zu Ketzern erklären und als Schismatiker verdammen.“[18] Dass das Wort „alle“, so wie es bei Matthäus und Markus auf den Kelch bezogen steht, jedoch ihm bei der Verteidigung seines neuen Sakramentsverständnisses helfen könnte, diese Hoffnung pflegt Luther nicht. Er sagt: „mit dem allerfreiesten Willen sind diese Leute begabt, bereit zu ändern und nochmals zu ändern, selbst in Dingen, die Gottes sind, und rundum Verwirrung zu stiften.“[19] Luther argumentiert weiter, dass Jesus das Abendmahl in beiderlei Gestalt eingesetzt hat. Es wäre also denkbar, darüber zu diskutieren, ob das Sakrament als Ganzes nur den Priestern oder Priestern und Laien gewährt wird. Die Teilung des Sakraments in zwei Gestalten und die Verweigerung einer Gestalt entbehrt für ihn jedoch jeder logischen Grundlage.

Die Argumente, die Luther für die vollständige Gabe des Abendmahls an Laien in der Bibel findet - der Satz „Trinket alle daraus!“ und die Einsetzung durch Jesus in beiderlei Gestalt – sind für ihn „unüberwindlich“[20]. Christi Wort und Vorbild stehen für ihn „unverrückbar“[21] fest. Das Handeln der Kirche gegen diese biblische Grundlage ist für Luther „ein religiöses Verbrechen“[22]. Der Mönch sieht sich ganz allein Gottes Wahrheit sowie Jesu Wort und Vorbild, so wie er sie in der Bibel findet, verpflichtet. Die Selbstgerechtigkeit der Kirche und die Amtsgewalt des Papstes bringen ihn in Rage, und bestätigen ihm zugleich, dass er für ein göttliches Ziel gegen einen menschlichen Machtapparat kämpft. Immer wieder pocht er darauf, man solle ihm anhand der Schrift beweisen, dass sein Sakramentsverständnis falsch sei. Kein anderes Argument will er zulassen. Luther schreibt: „Denn wenn es heißt, es sei dem Ermessen der Kirche überlassen, welche Gestalt auszuteilen sei, so wird das ohne Begründung gesagt und ohne Schriftbeleg vorgebracht und kann genauso leicht verworfen wie gebilligt werden. Auch macht es auf einen Gegner, der uns Wort und Handeln Christi entgegenhält, nicht den geringsten Eindruck. Er müsste schon mit einem Christuswort zurückgewiesen werden, aber das haben wir nicht.“[23]

Bei Lukas heißt es: „Dieser Kelch ist der neue Bund in meinem Blut, das für euch vergossen wird!“ Matthäus und Markus schreiben: Das ist mein Blut des Bundes, das vergossen wird für viele. Mit den Worten „das für euch vergossen wird“ richtet sich Jesus an seine Jünger. Laut Luther könnte man diese Textstelle so auslegen, dass der Kelch nur den Jüngern und somit heute nur den Priestern ausgeteilt wird. „Das vergossen wird für viele“ lässt sich aber keineswegs auf die Priester beziehen, genausowenig das Wörtchen „alle“ in „Trinket alle daraus“ (Mt 26,27). Matthäus lässt Jesus außerdem sagen: „das ist mein Blut des Bundes, das vergossen wird für viele zur Vergebung der Sünden.“ Dieser Satz ist es, der Luther „am meisten bedrängt“[24] und ihm „jegliche Ausflucht versperrt“[25]. Denn: „Hier siehst du klar und deutlich, dass das Blut allen dargereicht wird, für deren Sünden es vergossen worden ist.“[26] Tatsächlich ist eine Religion, deren Heilsgeschehen nur den Priestern zu Gute kommt, nicht vorstellbar.

Exegese wie diese hat bis heute die Kraft die Gemüter zu erhitzen und zu beunruhigen sowie zu Missverständnissen und Streits zu führen. Im April 2012 ließ Papst Benedikt XVI. das „für alle“ in den Messworten zum Abendmahl („Das ist der Kelch des neuen und ewigen Bundes, mein Blut, das für euch und für alle vergossen wird zur Vergebung der Sünden.“) in „für viele“ ändern. „Für alle“ sei mehr Interpretation als Übersetzung, so Benedikt XVI. Die Ehrfurcht der Kirche vor dem Wort Jesu sei der Grund für die Änderung. Exegetisch war Papst Benedikts Entscheidung nachvollziehbar. Einheitsübersetzung wie Lutherbibel übersetzen mit „für viele“. Für eine Zahl von Menschen las sich seine Entscheidung allerdings so, als ob die Kirche ihre Lehre verändert hätte und Jesus nun nicht mehr für alle gestorben sei.[27]

[...]


[1] Vgl. Schwarz, R. (1998). Luther. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 268.

[2] Vgl. Beutel, A. (Hrsg.) (2010). Luther Handbuch (2. Aufl.). Tübingen: Mohr Siebeck, S. 51.

[3] Vgl. Beutel, A. (Hrsg.) (2010). Luther Handbuch (2. Aufl.). Tübingen: Mohr Siebeck, S. 51.

[4] Vgl. Beutel, A. (Hrsg.) (2010). Luther Handbuch (2. Aufl.). Tübingen: Mohr Siebeck, S. 216.

[5] Vgl. Beutel, A. (Hrsg.) (2010). Luther Handbuch (2. Aufl.). Tübingen: Mohr Siebeck, S. 268.

[6] Vgl. Beutel, A. (Hrsg.) (2010). Luther Handbuch (2. Aufl.). Tübingen: Mohr Siebeck, S. 267.

[7] Beutel, A. (Hrsg.) (2010). Luther Handbuch (2. Aufl.). Tübingen: Mohr Siebeck, S. 267.

[8] Beutel, A. (Hrsg.) (2010). Luther Handbuch (2. Aufl.). Tübingen: Mohr Siebeck, S. 267.

[9] Vgl. Schwarz, R. (1998). Luther. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 107.

[10] Vgl. Beutel, A. (Hrsg.) (2010). Luther Handbuch (2. Aufl.). Tübingen: Mohr Siebeck, S. 84 ff.

[11] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 187.

[12] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 187.

[13] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 187.

[14] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 187.

[15] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 189.

[16] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 189.

[17] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 189.

[18] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 189.

[19] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 189.

[20] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 191.

[21] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 191.

[22] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 191.

[23] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 191.

[24] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 193.

[25] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 193.

[26] Wartenberg, G. & Beyer, M. (Hrsg.) (2009). Martin Luther. Lateinisch-Deutsche Studienausgabe, Bd. III: Die Kirche und ihre Ämter. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, S. 193.

[27] Vgl. www.n-tv.de/panorama/Jesus-starb-nicht-mehr-fuer-alle-article6104446.html, www.dbk.de/presse/details/?presseid=2091&cHash=a73624e1fe19363371ca03c812dbf396

Ende der Leseprobe aus 11 Seiten

Details

Titel
Argumentation und Schriftauslegung Luthers in "De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“
Hochschule
Universität Kassel
Note
1,7
Autor
Jahr
2012
Seiten
11
Katalognummer
V381294
ISBN (eBook)
9783668578333
ISBN (Buch)
9783668578340
Dateigröße
537 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reformation, reformatorische Hauptschriften Luthers Sakramentsverständnis
Arbeit zitieren
Valerie Schmidt (Autor:in), 2012, Argumentation und Schriftauslegung Luthers in "De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/381294

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