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Das Kriterium der Verfügungsmacht im Betriebsstättentatbestand

Weiterentwicklung des Kriteriums auf Ebene der OECD und Position deutscher und internationaler Rechtsprechung

Titel: Das Kriterium der Verfügungsmacht im Betriebsstättentatbestand

Masterarbeit , 2017 , 63 Seiten

Autor:in: Anna Lena Füllsack (Autor:in)

Jura - Steuerrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Globalisierungsbewegung hat in den vergangenen Jahren zu einer stärkeren Internationalisierung der Geschäftstätigkeiten sowie einer engeren Vernetzung der Weltwirtschaft geführt. Grenzüberschreitende Handels- und Wirtschaftsaktivitäten nehmen stetig zu. Das ermöglicht zwar viele neue Geschäftsmodelle, bringt aber zugleich große Herausforderungen für Unternehmen und nationale Steuersysteme mit sich. So stellt sich insbesondere das Problem einer sachgerechten Verteilung des Besteuerungssubstrats auf die beteiligten Staaten. Die meisten Besteuerungsregime knüpfen für die Ermittlung der innerstaatlichen Steuerpflicht an die Ansässigkeit bzw. an das Vorliegen inländischer Einkünfte an. Grenzüberschreitende Dienstleistungen unterliegen damit nur dann einer Besteuerung im Quellenstaat, wenn dort eine Betriebsstätte existiert. Der seit Jahrzehnten grundsätzlich anerkannte Betriebsstättenbegriff ist zuletzt verstärkt in das Zentrum der Diskussion geraten. Insbesondere auf internationaler Ebene hat sich die Auslegung des Betriebsstättentatbestandes in jüngerer Zeit tiefgreifend verändert. So wurden die Anforderungen an die Begründung einer Betriebsstätte kontinuierlich abgesenkt. Die vielleicht wichtigste Stellschraube dieser Aufweichungstendenz ist dabei das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Verfügungsmacht.

Die dargestellte Entwicklung gibt Anlass, sich intensiv mit dem Kriterium der Verfügungsmacht im Betriebsstättentatbestand auseinanderzusetzen. Diese Arbeit beleuchtet sowohl den status quo als auch die bisherige Entwicklung des Kriteriums auf nationaler sowie auf internationaler Ebene. Der erste Teil der Arbeit befasst sich mit den Grundzügen des Betriebsstättenprinzips sowie dessen zentraler Bedeutung für das internationale Steuerrecht. Der zweite Teil der Arbeit erörtert sowohl das nationale als auch das von der OECD geprägte Betriebsstättenverständnis. Zunächst wird jeweils der derzeitige Stand der Auslegung dargelegt. Im Anschluss werden dann die unterschiedlichen Entwicklungsverläufe der beiden Betriebsstättenbegriffe aufgezeigt. Im dritten Teil der Arbeit wird sowohl das deutsche als auch das von der OECD zugrunde gelegte Betriebsstättenverständnis kritisch hinterfragt. Hierzu werden Stärken und Schwächen der jeweiligen Interpretationsansätze systematisch herausgearbeitet. Ziel der Arbeit ist es schlussendlich, eine mögliche zukünftige Entwicklung des Kriteriums der Verfügungsmacht aufzuzeigen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Der Betriebsstättenbegriff

1. Das Betriebsstättenprinzip

2. Telos der Betriebsstättenbegriffe

III. Das Kriterium der Verfügungsmacht

1. Auslegungsverständnis der nationalen Rechtsprechung

1.1 Betriebsstättentatbestand nach § 12 AO

1.2 Wesentliche Entscheidungen des BFH zur Auslegung der Verfügungsmacht

1.2.1 BFH, Urt. v. 03.02.1993 – I R 80-81/91 („Hotelketten-Urteil“)

1.2.2 BFH, Urt. v. 14.07.2004 – I R 106/03 („Armeedienstleister-Urteil“)

1.2.3 BFH, Urt. v. 04.06.2008 – I R 30/07 („NATO-Reinigungs-Urteil“)

1.2.4 BFH, Urt. v. 24.08.2011 – I R 46/10 („Private-Equity-Urteil“)

1.2.5 Zwischenfazit

2. Auslegungsverständnis der OECD

2.1 Betriebsstättentatbestände nach dem OECD-MA

2.2 Aktuelle Entwicklungen des Betriebsstättenbegriffs auf OECD-Ebene

2.2.1 Ausdehnung des Betriebsstättenverständnisses (Update 2003)

2.2.2 Die Dienstleistungsbetriebsstätte als Alternativtatbestand (Update 2008)

2.2.3 OECD-Diskussionsentwürfe (Updates 2012 und 2017)

2.2.4 Zwischenfazit

2.3 Deutsches Auslegungsverständnis

3. Fazit

IV. Gesamtdiskussion

1. Kritik am Auslegungsverständnis der OECD

1.1 Die „unechte“ Dienstleistungsbetriebsstätte

1.1.1 Wortlaut

1.1.2 Bestimmtheit

1.2 Die echte Dienstleistungsbetriebsstätte

1.2.1 Wortlaut

1.2.2 Bestimmtheit

1.2.3 Sinn und Zweck

1.2.4 Ausgestaltung des Alternativtatbestands

1.2.5 Administrierbarkeit

1.2.6 Zwischenfazit

1.3. Fazit

2. Kritik am nationalen Betriebsstättenverständnis

2.1 Isolation Deutschlands

2.2 Kriterium der Verfügungsmacht

2.2.1 Wortlaut

2.2.2 Systematik

2.2.3 Bestimmtheit

2.2.4 Sinn und Zweck

2.3 Fazit

V. Conclusio

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das Kriterium der Verfügungsmacht im Rahmen des Betriebsstättentatbestandes, wobei sie den Status quo sowie die historische Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene analysiert. Das primäre Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen der restriktiven deutschen Auslegung und der zunehmend extensiven Interpretation auf OECD-Ebene kritisch zu hinterfragen und die Zukunftsfähigkeit des Verfügungsmachtkriteriums im Zeitalter digitaler Geschäftsmodelle zu prüfen.

  • Grundzüge und Bedeutung des Betriebsstättenprinzips im internationalen Steuerrecht.
  • Entwicklung und Auslegung des Verfügungsmachtkriteriums in der deutschen Finanzrechtsprechung.
  • Kritische Analyse der OECD-Entwicklungen, insbesondere der Dienstleistungsbetriebsstätte.
  • Diskussion von Rechtsunsicherheit und Qualifikationskonflikten durch divergierende Auslegungsstandards.
  • Herausforderungen für Unternehmen und Finanzverwaltungen durch moderne, entgrenzte Geschäftsmodelle.

Auszug aus dem Buch

1.2.1 BFH, Urt. v. 03.02.1993 – I R 80-81/91 („Hotelketten-Urteil“)

Eine britische Hotelkette hatte einen ihrer Angestellten als General Manager zur Leitung eines unabhängigen Hotels nach Deutschland entsandt. Hierzu hatte sie mit der deutschen Hotel-KG einen Managementvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren geschlossen. Der General Manager übte seine Tätigkeit in einem Arbeitszimmer aus, das ihm zur alleinigen und ständigen Benutzung zur Verfügung stand.

Der BFH entschied, dass die Nutzung des Zimmers durch den General Manager eine Betriebsstätte der britischen Gesellschaft in Deutschland begründete. Das Gericht sah das Kriterium der Verfügungsmacht damit als erfüllt an. Es genügte, dass die Hotel-KG der britischen Hotelkette das Zimmer zur ständigen Nutzung zur Verfügung gestellt hatte. Für die Begründung einer Betriebsstätte war ferner maßgeblich, dass die unternehmerische Tätigkeit mit einer festen örtlichen Bindung ausgeübt wurde. Diese Bindung musste dabei nicht rechtlich abgesichert sein. Entscheidend war vielmehr, dass der General Manager - anders als z.B. ein externer Unternehmensberater - dauerhaft an die Hotelräumlichkeiten gebunden war. Ein Stellungswechsel erschien angesichts der außergewöhnlich langen Vertragsdauer des Managementvertrags sowie der exponierten Stellung des General Managers unwahrscheinlich. Ferner war nicht zu erwarten, dass die Hotel-KG die Verfügungsmacht der britischen Hotelkette bestreiten würde.

Der BFH löste sich mit dieser Entscheidung erstmals vom Erfordernis einer rechtlichen Absicherung. Zuvor hatte er das Verfügungsmachtskriterium erst bei expliziten Nutzungsrecht an einer bestimmten festen Geschäftseinrichtung bejaht. Fortan konnte schon die faktische Benutzung des Ortes genügen - wenn der Unternehmer mit dem Tätigkeitsort hinreichend „verwurzelt“ war. Was genau der Terminus der „Verwurzelung“ voraussetzt, ließ die Entscheidung jedoch offen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft und die damit verbundenen Herausforderungen für das Betriebsstättenprinzip sowie die zentrale Rolle des Verfügungsmachtkriteriums.

II. Der Betriebsstättenbegriff: Dieses Kapitel definiert das Betriebsstättenprinzip als Anknüpfungspunkt für die beschränkte Steuerpflicht und erläutert die abweichenden Zielsetzungen der nationalen und abkommensrechtlichen Betriebsstättendefinitionen.

III. Das Kriterium der Verfügungsmacht: Hier werden die nationale Rechtsprechung anhand von Fallbeispielen sowie die Entwicklung auf OECD-Ebene untersucht, inklusive der aktuellen Aufweichungstendenzen hin zu Dienstleistungsbetriebsstätten.

IV. Gesamtdiskussion: Das Kapitel bietet eine kritische Auseinandersetzung mit der OECD-Praxis und dem deutschen Festhalten an restriktiven Kriterien sowie deren Folgen für Rechtssicherheit und Administrierbarkeit.

V. Conclusio: Die Conclusio fasst die Diskrepanz zwischen deutscher und internationaler Auslegung zusammen und fordert eine Anpassung des Betriebsstättenbegriffs an die Dynamik des modernen Wirtschaftslebens.

Schlüsselwörter

Betriebsstätte, Verfügungsmacht, OECD-Musterabkommen, Dienstleistungsbetriebsstätte, Doppelbesteuerung, Internationales Steuerrecht, Ansässigkeitsstaat, Quellenstaat, BFH-Rechtsprechung, Verwurzelung, Betriebsstättenprinzip, Steuerbürokratie, Rechtssicherheit, BEPS, Digitalisierung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Definition der Betriebsstätte, insbesondere mit dem ungeschriebenen Merkmal der Verfügungsmacht, und deren Auslegung im nationalen deutschen Recht im Vergleich zu internationalen OECD-Standards.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen umfassen die Abgrenzung von Besteuerungsrechten zwischen Quellen- und Ansässigkeitsstaaten, die Bedeutung der physischen Anwesenheit und die Problematik von Dienstleistungsbetriebsstätten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die zunehmende Divergenz zwischen der restriktiven deutschen Auslegungspraxis und der extensiven internationalen Entwicklung aufzuzeigen und die Anwendbarkeit der Verfügungsmacht in modernen, digitalisierten Geschäftsmodellen kritisch zu hinterfragen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den aktuellen Status quo der Rechtsprechung und die Entwicklung internationaler Abkommensstandards systematisch auswertet und kritisch bewertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung der nationalen BFH-Rechtsprechung, eine Analyse der OECD-Revisionen sowie eine Gesamtdiskussion, die die Stärken und Schwächen beider Interpretationsansätze gegenüberstellt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Betriebsstätte, Verfügungsmacht, OECD-MA, Dienstleistungsbetriebsstätte, Doppelbesteuerung, Rechtssicherheit und Verwurzelung.

Wie unterscheidet sich die deutsche Sichtweise vom OECD-Modell?

Deutschland hält am restriktiven Erfordernis einer festen Geschäftseinrichtung und der Verfügungsmacht fest, während die OECD durch das "Anstreicherbeispiel" und weitere Updates eine tendenzielle Aufweichung zugunsten einer bloßen physischen Anwesenheit oder Dauerhaftigkeit verfolgt.

Welches Problem ergibt sich aus der "unechten" Dienstleistungsbetriebsstätte?

Sie wird oft als "durch die Hintertür" eingeführte Erweiterung kritisiert, die den Wortlaut des OECD-Musterabkommens überdehnt und zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt, da keine feste Geschäftseinrichtung mehr zwingend erforderlich scheint.

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Details

Titel
Das Kriterium der Verfügungsmacht im Betriebsstättentatbestand
Untertitel
Weiterentwicklung des Kriteriums auf Ebene der OECD und Position deutscher und internationaler Rechtsprechung
Hochschule
EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Autor
Anna Lena Füllsack (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2017
Seiten
63
Katalognummer
V381460
ISBN (eBook)
9783668578760
ISBN (Buch)
9783668578777
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kriterium verfügungsmacht betreibsstättentatbestand weiterentwicklung kriteriums ebene oecd position rechtsprechung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anna Lena Füllsack (Autor:in), 2017, Das Kriterium der Verfügungsmacht im Betriebsstättentatbestand, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/381460
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  63  Seiten
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