Die Verfassung Südafrikas. Demokratisierungsprozeß und Staatsaufbau


Trabajo, 2000

27 Páginas, Calificación: 15 Punkte


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Demokratisierungsprozeß
1.1 Geschichtliche Entwicklung bis zum 2.2.1990
1.1.1 Beispiel zu Apartheidsgesetzen
1.1.2 Politische Entwicklung
1.1.3 Der Zusammenbruch der Apartheid
1.2 Wandel ab 1990
1.2.1 Akteure
1.2.2 Erste Schritte
1.2.3 CODESA
1.2.4 MPNP
1.3 Constititional Assembly
1.4 Ein anhaltender Demokratisierungsprozeß

2. Staatsorganisation
2.1 Verfassungsprinzipien
2.2 Staatsorgane
2.2.1 Co-operative Government
2.2.2 Parlament
2.2.3 Präsident und Exekutive
2.2.4 Gewaltenteilung
2.3 Föderalismus
2.3.1 Provinzen
2.3.2 Local government
2.4 Traditional Leaders
2.5 Volkstaat Council

Literaturverzeichnis

1. Der Demokratisierungsprozeß

Bevor mit der Untersuchung der Bedeutung der Grundrechte oder der Kompetenzen der Staatsorgane der Verfassung Südafrikas begonnen wird, ist es sinnvoll, sich dem Demokratisierungsprozeß zu widmen. Dies wird aufzeigen, wie es zunächst überhaupt zu einem Wandel kommen konnte. Darüber hinaus werden die beteiligten Akteure und ihre Interessen illustriert und so Hintergrundinformationen zu dem Einbau gewisser Verfassungselemente geliefert.

1.1. Geschichtliche Entwicklung bis zum 2.2.1990

Zunächst sollen die Hauptaspekte des politischen Systems Südafrikas bis zum

2. Februar 1990, dem Tag, an dem der damalige Präsident Frederik de Klerk eine Rede hielt, die politischen Wandel einleiten sollte, dargestellt werden:

Im Jahre 1909 wurden durch den South Africa Act die vier britischen Kolonien Kap der guten Hoffnung, Natal, Oranje Freistaat und Transvaal zur Union von Südafrika zusammengelegt (van Wyk 1996, 131).

Von der Gründung Südafrikas an, verfolgte die weiße Führungsschicht eine Politik der Rassentrennung mit dem Ziel, einerseits die schwarze Mehrheitsbevölkerung von den Weißen zu trennen, andererseits traditionelle Stammesstrukturen auszunutzen, um die weiße Dominanz zu festigen (Schmidt-Jortzig 1998, 45).

Die Hauptgesichtspunkte dieser Politik lassen sich wie folgt zusammenfassen

(vgl. van Wyk 1996, 133f.):

- Dem politischen und rechtlichen System lag die Ideologie der Apartheid (afrikaans: Gesondertheit) zugrunde, welches die Dominanz der Afrikaaner (Buren; holländisch sprechende Weiße) fördert.

- Die Apartheid bewirkt formelle Klassifizierung und räumliche Trennung in Bevölkerungsgruppen. Durch Gesetze wurde Rassentrennung und damit verbundene Diskriminierung durchgesetzt, so werden z.B. schwarze Bevölkerungsgruppen aus ihren angestammten Siedlungen vertrieben und in sogenannte homelands umgesiedelt.
- Politische Macht wird durch die Weißen zentral ausgeübt; lokalen (weißen) Autoritäten werden kaum Kompetenzen eingeräumt.
- Den Schwarzen gegenüber wird hingegen eine Politik der Dezentralisierung verfolgt. Es werden homelands eingerichtet, nämlich die vier formell unabhängigen TBVC-Länder (Transkei, Bophuthatswana, Venda, Ciskei) und sechs self-governing territories. Durch Dezentralisierung soll einerseits eine zentrale Widerstandsbewegung der schwarzen Bevölkerung verhindert werden, andererseits schuf die weiße Minderheit so eine Schicht verbündeter schwarzer Führer: Die TBVC-Staaten wurden nämlich von Handlangern der Weißen regiert und von diesen mit Privilegien ausgestattet (vgl. Brandt/Grill 1994, 98ff.).
- Zunehmende Konfrontationen zwischen den (weißen) staatlichen Autoritäten und den (schwarzen) Widerstandsbewegungen haben scharfe Sicherheitsgesetze zur Folge.
- Diese Sicherheitsgesetze fördern Mißtrauen in die Unabhängigkeit der Gerichte und Verwaltung, stellen gar das gesamte Rechtssystem in Frage.
- Die Aufrechterhaltung eines Staates, der auf Sicherheitsgesetzen basiert, fördert Bürokratie und Korruption, was ebenfalls Vertrauen in die Regierung nimmt.
- Die Philosophie des total onslaught, des totalen Angriffs, wird entwickelt. Diese besagt, daß Südafrika von innen und außen kommunistischer Gefahr ausgesetzt sei. Dies verschärft die innenpolitische Gewalt und führt zu militärischem Engagement in Nachbarstaaten.

Insgesamt wird also eine Politik der Rassentrennung verfolgt, gestützt auf Sicherheitsgesetze, die Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte unterminieren, so innen- und außenpolitischen Druck erzeugen.

1.1.1 Beispiele zu Apartheidsgesetzen

Die Gesetze zur Rassentrennung verfolgten vornehmlich drei Ziele: Die schwarze Bevölkerung räumlich zu separieren, politisch zu entmündigen und rechtlich auszugrenzen.

Die Native Land Acts von 1913 und 1936 verboten den Landerwerb für Schwarze außerhalb spezieller Gebiete und erschwerten den Abschluß von Pachtverträgen. Diese Land Acts wurden begleitet von Zwangsumsiedlungen der afrikanischen Bevölkerung (etwa 3 Millionen), so daß am Ende 87% des Landes in weißer Hand waren (Brandt/Grill 1994, 160f.). Den Nicht-Weißen wurden sogenannte homelands zugeteilt oder spezielle Stadtviertel, z.B. So-We-To (South Western Township).

Der Native Affairs Act von 1920 und der Representation of Natives Act von 1936 schlossen Schwarze von den allgemeinen Wahlen aus und gestatteten nur Betätigung auf kommunaler Ebene in den zugewiesenen Gebieten.

Der Native Administration Act von 1927 stellte eine rechtliche Trennung zwischen weißer und schwarzer Bevölkerung fest. Die schwarze Bevölkerung hatte dem customary law zu folgen, dem tradierten Stammesrecht.

Die Trennung versuchten die Weißen damit zu begründen, daß beispielsweise Entflechtungen des Landbesitzes notwendig waren oder Trennung viel besser den Erhalt kultureller Identität fördern (Schmidt-Jortzig 1998, 45f.), sie dienten aber eher dazu, Konkurrenz in der Landwirtschaft zu entfernen und die Landvertriebenen als billige Arbeitskraft zu nutzen (vgl. Schmidt-Jortzig 1998, 45; Brandt/Grill 1994, 160), mit der Regelung, daß die Traditional Leaders (Häuptlinge), customary law anzuwenden haben, schufen sich die weißen Verbündete zur Kontrolle der schwarzen Bevölkerung (Schmidt-Jortzig 1998, 48f.).

1.1.2 Politische Entwicklung

Mit dem Sieg der Nationalen Partei (NP) 1948 „wurde die Apartheid zur Staatsdoktrin“ (Brandt/Grill 1994, 51), „die gesellschaftliche Trennung erhielt nun zunehmend ideologische Untermauerung“ (Schmidt-Jortzig 1998, 49). Die Nationale Partei war die Bewegung der Buren, die mit ihrem Sieg die Dominanz der englischsprachigen Weißen beendete. Die NP erließ weitere Gesetze, welche die Rassentrennung vorantrieb, z.B. Verbot gemischter Ehen (Prohibition of Mixed Marriages Act von 1949), weiter Gesetze zur Aufrechterhaltung der homelands und Staatsbürgerschaft oder Gesetze zur Bantu-Education, in deren Zusammenhang Schwarzen Zugang zu höherer Bildung verwehrt wurde und schon 1953 unabhängige Schulen geschlossen wurden (Brandt/Grill 1994, 52). Der Communism Act von 1950 machte es dem Apartheids-Staat möglich gegen Oppositionelle vorzugehen. Denn: „Communism was defined widely enough to include any doctrine or ideology considered undesirable by the state“ (van Wyk 1996, 13f.). Diese repressiven Gesetze riefen den Widerstand der schwarzen Bevölkerung, die etwa 90%* der Einwohner Südafrikas stellt, hervor. Wichtige Oppositionsgruppen waren die South African Communist Party (SACP), der Pan African Congress (PAC) und vor allem der African National Congress (ANC)*.Der Widerstand reicht vom zivilem Ungehorsam über Boykotte, wie z.B. die Nicht-Zahlung von Mieten und Abgaben (vgl. Brandt/Grill 1994, 37), über politische Aktionen, wie z.B. der Einberufung eines Kongresses des Volkes 1955 mit der Verabschiedung einer Freedom Charta, bis hin zu bewaffneten Widerstand. Die Regierung reagiert darauf mit dem Verbot von ANC und PAC 1960; schließlich wird am 5.8.1962 der ANC-Führer Nelson Mandela in Haft überführt, die er erst am 11.2.1990 beendet. Doch diese Maßnahmen beruhigen die Lage nicht - im Gegenteil. Der ANC gründet seinen militärischen Flügel Umkhonto weSizwe - „Speer der Nation“, weiße Radikale gründen die African Resistance Movement (Brandt/Grill 1994, 57). Aufgrund der andauernden Gewalt setzt sich bei der Regierung langsam die Erkenntnis durch, daß Verhandlungen und Reformen nötig sind. Im Jahre 1983 wird ein Drei-Kammern-Parlament, The ‘Tricameral’ Constitution, beschlossen mit je einem Abgeordnetenhaus für Weiße, Mischlinge und Inder, allerdings unter weißer Vorherrschaft. Damit soll gleichzeitig eine politische Heimat für die Mischlinge und Inder geschaffen werden (Brandt/Grill 1994, 34). Zudem soll es Schwarzen erlaubt werden, eigene Stadträte zu wählen. Die nicht-weiße Bevölkerung empfindet diese Reformen als nicht weitgehend genug und boykottiert die Wahlen, sie wirft den antretenden schwarzen Politiker Kollaboration mit dem Apartheids-Regime vor (Brandt/Grill 1994, 28),. Im Zuge der Auseinandersetzungen um die Reformen von 1983 nimmt die Gewalt weiter zu - mündend in einen fünfjährigen Ausnahmezustand ab 1986 (van Wyk 1996, 135) - auch unter den Schwarzen, insbesondere zwischen dem ANC und der Inkhata Freedom Party (IFP), der Bewegung konservativer Zulus, die - ebenso wie die Regierungen der TBVC-Staaten - Privilegien durch die weiße Regierung genießen (Brandt/Grill 1994, 36).

1.1.3 Der Zusammenbruch der Apartheid

Der ständige Unfrieden machte ein Regieren in Südafrika fast unmöglich und führte schließlich zum Niedergang des Apartheidsregimes. Als Gründe für den Zusammenbruch der Politik der Rassentrennung und die Aufnahme von Verhandlungen lassen sich folgende Gründe anführen (vgl. de Klerk 1994, 3ff.):

- Die Mehrheit der Südafrikaner* wie der ausländischen Staaten waren gegen Apartheid.
- Apartheid fußte auf falscher Arithmetik. 30 Millionen (schwarze) Einwohner waren in 30% des Landes eingesperrt, während im Rest 6 Millionen wohnten. Dieses Ungleichgewicht konnte längerfristig nicht aufrechtgehalten werden.
- Das System der Rassentrennung verursachte hohe Kosten und führte fast zum Staatsbankrott, verschärft durch internationale Sanktionen, die zwischen 1985 und 1990 etwa 40 Milliarden Dollar Wohlstandsverluste brachten (Brandt/Grill 1994, 45).
- Weitere Kosten forderte die Kriegsführung in den Nachbarstaaten wie Namibia, Angola.
- Widerstand ging nicht nur von den Schwarzen aus, auch der linke Flügel der NP forderte Reformen und schloß sich 1989 zur Democratic Party (DP) zusammen.
- das Ende des Ost-West-Konflikts brachte günstiges Verhandlungsklima: Der ANC verlor seine Unterstützung durch Osteuropa und befreite sich von kommunistischer Ideologie (vgl. Brandt/Grill 1994, 20), zudem konnte die Regierung Südafrikas sich nicht mehr als Bollwerk gegen den Kommunismus profilieren, die internationale Gemeinschaft war bereit, die Isolation Südafrikas aufzuheben.
- Letztlich fanden sich in Frederik de Klerk und Nelson Mandela zwei Persönlichkeiten, die bereit zu Veränderungen und Versöhnung waren und dafür 1993 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurden.

Betrachtet man die Gründe für den Niedergang, so läßt sich feststellen, daß die Logik der Apartheid diese selbst zerstört hat. Die Rassentrennung führte zu Widerstand und hohen Kosten. Je schärfer die Apartheid durchgesetzt wurde, desto teurer und schärfer wurden die Folgen.

1.2 Wandel ab 1990

Als Ausgangspunkt für politischen Wandel wird die Rede Präsident Frederik de Klerks vom 2. Februar 1990 - als Rubikon-Rede bezeichnet - angesehen. In dieser kündigte er überraschend umfassende Veränderungen und Maßnahmen an (vgl. de Klerk 1994, 6):

Demokratisierung und Gleichberechtigung sollten im Rahmen einer Verfassungsreform durchgesetzt werden, das politische Leben entspannt werden, insbesondere durch das Ende des Ausnahmezustandes und die Wiederzulassung von SACP, PAC und ANC sowie die Freilassung Nelson Mandelas, die neun Tage später erfolgte. Zudem sollten die TBVC-Staaten wieder eingegliedert werden.

In den folgenden Jahren sollten schwierige Verhandlungen folgen; die Schwierigkeiten lagen an der Vielzahl der Akteure mit unterschiedlichen Interessen.

[...]

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Die Verfassung Südafrikas. Demokratisierungsprozeß und Staatsaufbau
Universidad
Justus-Liebig-University Giessen  (Institut für Rechtswissenschaft)
Curso
Neuere Verfassungen in Afrika, Asien und Lateinamerika
Calificación
15 Punkte
Autor
Año
2000
Páginas
27
No. de catálogo
V38162
ISBN (Ebook)
9783638373173
ISBN (Libro)
9783656527800
Tamaño de fichero
538 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Arbeit gibt einen Überblick über den Demokratisierungsprozeß in Südafrika ab 1990 (CODESA, MPNP) und stellt die wichtigsten Verfassungsprinzipien und die Stattsorganisation von Südafrika dar.
Palabras clave
Verfassung, Südafrikas, Demokratisierungsprozeß, Staatsaufbau, Neuere, Verfassungen, Afrika, Asien, Lateinamerika
Citar trabajo
Tomas Jerkovic (Autor), 2000, Die Verfassung Südafrikas. Demokratisierungsprozeß und Staatsaufbau, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38162

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